Schafft Recht Gerechtigkeit? Und ist Recht somit notwendige Bedingung für Gerechtigkeit? Diese Arbeit soll unter anderem diesen Fragestellungen nachgehen. Hierbei wird das brandenburgische Paritätsgesetz als bildliche Darstellung und Leitfaden der Ausarbeitung näher betrachtet. Theoretischen Halt sollen die rechts- und gerechtigkeitstheoretischen Ausführungen von Immanuel Kant geben. Relevanz für diesen Forschungsgegenstand ist durch die Aktualität um das bundesweit erste Paritätsgesetz und die damit verstärkte Diskussion über die gleichberechtigte Beteiligung der Geschlechter an der politischen Willensbildung gegeben. Ebenso interessant erscheint die Verknüpfung der theoretischen Überlegungen Kants mit tagesaktuellen politischen Erscheinungen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Recht und Gerechtigkeit
2.1 Rechtspositivismus vs. Naturrechtslehre
2.2 Kants Vorstellungen von Recht und Moral
2.2.1 Naturzustand und Menschenbild
2.2.2 Gesellschaftliche Vorstellungen
3 Paritätsgesetz
4 Fazit
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Diese Hausarbeit untersucht das brandenburgische Paritätsgesetz im Spannungsfeld zwischen Recht und Gerechtigkeit, wobei die politiktheoretischen Ansätze von Immanuel Kant als analytischer Rahmen dienen. Ziel ist es, zu klären, ob das Gesetz die Geschlechtergerechtigkeit fördert und wie es im Kontext kantischer Rechtsvorstellungen bewertet werden kann.
- Grundlagen von Recht und Gerechtigkeit im Vergleich (Rechtspositivismus vs. Naturrecht)
- Analyse des kantischen Menschenbildes und seiner Theorie von Recht und Moral
- Kritische Beleuchtung des brandenburgischen Paritätsgesetzes
- Untersuchung der Vereinbarkeit des Gesetzes mit demokratischen Prinzipien und individueller Freiheit
Auszug aus dem Buch
2.2.2 Gesellschaftliche Vorstellungen
Der Einsatz der menschlichen Vernunft ist für Kant also das entscheidende Moment, welches den Menschen eine Würde verleiht und ihn befähigt das Naturrecht in Vernunftrecht zu wandeln. Kant stellt weiterhin mit seinem kategorischen Imperativ: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde“ (Kant 1991: 51) einen normativen Grundsatz auf. Neben diesen fordert Kant für alles menschliche Handeln zudem: „Handle äußerlich so, dass der freie Gebrauch deiner Willkür mit der Freiheit von jedermann nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen könnte“ (Kant 1990: 67). Aus ersteren wird deutlich, dass Menschen so handeln sollen, wie sie auch selbst behandelt werden wollen. Zweiterer Gedanke schränkt die individuelle Freiheit zugunsten allgemein gültiger Gesetze der gesellschaftlichen Ordnung ein. Grundsätzlich ist Kant ein Verfechter der Freiheit der Menschen, aber jedes freiheitliche Handeln des einen kann das freiheitliche Handeln des anderen einschränken oder gänzlich behindern. Um dieses Spannungsverhältnis zu lösen, bedarf es allgemein gültige Rechtsgrundsätze.
Im Unterschied zu den drei Vertragstheoretikern Hobbes, Locke und Rousseau sowie auch John Rawls konstruiert Kant keinen expliziten Natur- oder Urzustand, welcher durch einen Gesellschaftsvertrag anschließend endet und in einer staatlichen Ordnung mündet. Diese Vorstellungen sind für Kant bloße „Ideen der Vernunft und keine realen Erscheinungen“ (Kailitz 2007: 194). Es geht ihm nicht in erster Linie darum wie die gesellschaftliche Vereinbarung zustande kommt, sondern vielmehr welche konkreten Inhalte diese beinhalten sollte. Zwei wesentliche Handlungsmaxime wurden bereits dargestellt. Hierbei sei angemerkt, dass auch Kant einen Gesellschaftsvertrag als notwendig erachtet: „[…] so liegt es doch apriori in der Vernunftidee eines solchen (nicht rechtlichen) Zustandes, daß, bevor ein öffentlich gesetzlicher Zustand errichtet worden [ist], vereinzelt Menschen, Völker und Staaten niemals vor Gewalttätigkeit gegeneinander sicher sein können“ (Kant 1990: 168).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Die Einleitung beleuchtet die aktuelle Debatte um das brandenburgische Paritätsgesetz und definiert die zentrale Fragestellung sowie den methodischen Fokus auf Immanuel Kants politische Theorie.
2 Recht und Gerechtigkeit: Dieses Kapitel führt in die grundlegenden Begrifflichkeiten ein und diskutiert das Spannungsverhältnis zwischen Rechtspositivismus und Naturrechtslehre.
2.1 Rechtspositivismus vs. Naturrechtslehre: Hier werden die beiden theoretischen Pole der Rechtsphilosophie einander gegenübergestellt, um die Debatte über die Verbindlichkeit von Gesetzen zu verdeutlichen.
2.2 Kants Vorstellungen von Recht und Moral: Dieses Kapitel erläutert Kants Philosophie, die Vernunft als Basis für die Rechtsordnung nutzt und Moral unauflöslich mit Recht verknüpft.
2.2.1 Naturzustand und Menschenbild: Der Abschnitt skizziert Kants realistisches Bild vom Menschen als vernunftbegabtes Wesen, das Freiheit durch gesellschaftliche Ordnung gewinnt.
2.2.2 Gesellschaftliche Vorstellungen: Hier wird Kants Konzept des Gesellschaftsvertrags und der Vorrang der Freiheit vor der staatlichen Organisation dargelegt.
3 Paritätsgesetz: Dieses Kapitel wendet die theoretischen Erkenntnisse auf das brandenburgische Paritätsgesetz an und analysiert dessen Intention, Umsetzung und verfassungsrechtliche Kritikpunkte.
4 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass das Paritätsgesetz zwar die Chancengleichheit betont, jedoch im Konflikt mit Grundprinzipien wie der Freiheit und dem Demokratieprinzip steht.
Schlüsselwörter
Paritätsgesetz, Recht, Gerechtigkeit, Immanuel Kant, Naturrecht, Rechtspositivismus, Freiheit, Gleichheit, Gesellschaftsvertrag, Wahllisten, Demokratieprinzip, Chancengerechtigkeit, Volkssouveränität, Politikwissenschaft, Brandenburg.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht das brandenburgische Paritätsgesetz kritisch auf seine Vereinbarkeit mit den Prinzipien von Recht und Gerechtigkeit unter besonderer Berücksichtigung der politiktheoretischen Überlegungen von Immanuel Kant.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Themenfelder sind das Verhältnis von Rechtspositivismus und Naturrecht, die kantische Philosophie des Rechts und der Moral sowie die verfassungsrechtliche und gesellschaftliche Debatte um die paritätische Quotierung von Wahllisten.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Die Forschungsfrage lautet, ob das brandenburgische Paritätsgesetz zu mehr Geschlechtergerechtigkeit führt und wie sich dieses Gesetz aus der Perspektive von Immanuel Kant in Bezug auf Freiheit und Recht bewerten lässt.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Die Arbeit nutzt eine analytische Literatur- und Theoriearbeit, in der politiktheoretische Konzepte (Kant) auf ein konkretes, aktuelles politisches Fallbeispiel (das brandenburgische Paritätsgesetz) angewendet werden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Fundierung (Rechtsbegriffe, Kants Philosophie) und einen empirisch-praktischen Teil, der die Intentionen, die Umsetzung und die rechtlichen Konflikte des Paritätsgesetzes in Brandenburg analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Paritätsgesetz, Rechtsphilosophie (Kant), Chancengerechtigkeit, Demokratieprinzip und Verfassungsrecht.
Wie bewertet der Autor das Paritätsgesetz im Lichte von Kants Freiheitsethik?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass das Gesetz aus kantischer Sicht problematisch ist, da es die individuelle und gesellschaftliche Freiheit zugunsten einer erzwungenen Chancengleichheit einschränkt.
Warum wird das "dritte Geschlecht" in dieser Untersuchung thematisiert?
Die Einbeziehung des dritten Geschlechts dient dazu, die Grenzen des Paritätsgesetzes aufzuzeigen, da dieses Gesetz primär auf ein binäres Geschlechtermodell fokussiert und dadurch bei der Repräsentation und Wahlfreiheit diverse Personen benachteiligt.
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- Patrick Krüger (Author), 2020, Schafft Recht Gerechtigkeit?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/924383