Gleichstellung im Bundestag. Zum Zusammenhang von deskriptiver und substanzieller Repräsentation von Frauen im Deutschen Bundestag

Qualität durch Quantität?


Hausarbeit, 2018

26 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

1 Gleichstellung der Geschlechter? Die Frauenquoten im Deutschen Bundestag

2 Qualität durch Quantität? Zum Zusammenhang von deskriptiver und substanzieller Repräsentation von Frauen im Deutschen Bundestag
2.1 Theorie der Frauenrepräsentation
2.1.1 Erwartungshaltung der deskriptiven Repräsentationsvorstellung
2.1.2 Problemstellung der erwarteten substanziellen Repräsentation
2.1.3 Bedingungen für einen Zusammenhang von deskriptiver und substanzieller Repräsentation
2.2 Von Frauen für Frauen?
2.2.1 Indikatoren für eine substanzielle Repräsentation von Frauen
2.2.2 Die Debatte der Paragraphen 218 und 219a: Ausdruck für die substanzielle Repräsentation von Frauen?
2.3 Qualität durch Quantität? Zur Rechtfertigung einer Frauenquote

3 Auf dem Weg zur Parität

4 Literaturverzeichnis

Qualität durch Quantität?

Zum Zusammenhang von deskriptiver und substanzieller Repräsentation von Frauen im Deutschen Bundestag

1 Gleichstellung der Geschlechter? Die Frauenquoten im Deutschen Bundestag

Seit nunmehr 13 Jahren steht mit Angela Merkel eine Frau an der Regierungsspitze der Bundesrepublik. Gleichzeitig ist nach der Bundestagswahl 2017 der Anteil der weiblichen Abgeordneten im Deutschen Bundestag mit 30,9% auf den Stand von zuletzt 1998 zurückgefallen.1 Wie steht es also um die Gleichstellung der Geschlechter im deutschen Politikbetrieb? Und wie ist diese überhaupt zu fassen? Äußert sie sich bereits in der rein quantitativ gleichen Abgeordnetenzahl von Frauen und Männern oder ist die Forderung nach der Gleichstellung der Geschlechter auch mit einem qualitativ-inhaltlichen Moment verbunden? Braucht es weibliche Abgeordnete, um die Interessen der weiblichen Bevölkerung zu vertreten oder kann nicht ein männlicher Abgeordneter dieser Aufgabe ebenso gut gerecht werden? Gibt es überhaupt ein spezifisches Interesse, das sich allein entlang der Kategorie des Geschlechts formuliert? Die Fragen, welche die Forderung nach Geschlechtergerechtigkeit aufwirft, sind ebenso vielfältig wie komplex.

Antwortversuche der Fraktionen im deutschen Bundestag sind dabei zu großen Teilen mit dem Konzept der Frauenquote verknüpft. Der Blick auf die zahlenmäßige Gleichstellung2 zeigt, dass selbige umso eher verwirklicht ist, je härter die jeweiligen parteiinternen Quotenregelungen3 festgeschrieben sind: Die Satzungen sowohl von Bündnis 90/Die Grünen als auch der Linken beinhalten jeweils eine verpflichtende 50%-Quotierung für sämtliche Parteigremien. Beide Fraktionen sind im 19. Deutschen Bundestag mehrheitlich mit weiblichen Abgeordneten bestellt. Auch die SPD-Fraktion trägt mit einem Frauenanteil von fast 42% der 40/40-Regelung ihrer Partei Rechnung. Die Unionsfraktion kommt auf Grundlage der Parteiquotierungen mit empfehlendem Charakter von CDU und CSU auf einen Frauenanteil von knapp 20%. Der Anteil weiblicher Abgeordneter liegt in der FDP-Fraktion bei knapp 24%, in der AFD-Fraktion bei knapp 11%. Beide Fraktionen haben keine parteiinterne Quotenregelung festgeschrieben. Dass die geschlechterspezifische Besetzung der einzelnen Fraktionen durchaus in Abhängigkeit zu der jeweiligen Quotenregelung steht, wird an obigen Zahlen ersichtlich. Offen bleibt dabei aber die Frage nach dem Einfluss eines erhöhten Frauenanteils auf die spezifischen policies der Parteien und damit nach dem Zusammenhang zwischen quantitativer und qualitativer Vertretung von Frauen im Deutschen Bundestag.

Der Rückgang des Frauenanteils insgesamt im Deutschen Bundestag entfachte unlängst erneut die gesellschaftliche Debatte über die Notwendigkeit einer Präsenz von Frauen für die adäquate Vertretung der Interessen ebenjener4. Anschließend daran geht die vorliegende Arbeit der Frage nach, ob der quantitative Zuwachs von weiblichen Abgeordneten auch eine qualitative Wirkung auf die Repräsentation von Frauen entfaltet. Ausgehend von Pitkins Repräsentationskonzept wird zunächst ein Überblick über die normativen Grundlagen und Erwartungen an eine deskriptive, also quantitativ gleichwertige Repräsentation der Geschlechter zusammengestellt. Daraus leitet der Text die These ab­, dass die Forderung nach deskriptiver Repräsentation immer auch auf eine substanzielle Repräsentation von Frauen abzielt. Die Problemstellungen, welche sich aus dieser Erwartungshaltung ergeben, werden anhand bisheriger Forschung ebenso erarbeitet, wie die Bedingungen, unter denen die deskriptive Repräsentation eine substanzielle hervorbringen kann. Der zweite Teil der Arbeit beschäftigt sich zunächst mit verschiedenen Indikatoren, entlang derer die substanzielle Repräsentation von Frauen gemessen werden kann, und untersucht selbige darauffolgend am Beispiel der Bundestagsdebatten zu den Paragraphen §218 zum Schwangerschaftsabbruch und §219a zur Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch. Nach einer abschließenden Diskussion über den Zusammenhang von Quantität und Qualität der Frauenrepräsentation bietet die vorliegende Arbeit einen Ausblick auf etwaige zukünftige Entwicklungen bezüglich der Gleichstellung der Geschlechter im Politikbetrieb.

2 Qualität durch Quantität? Zum Zusammenhang von deskriptiver und substanzieller Repräsentation von Frauen im Deutschen Bundestag

2.1 Theorie der Frauenrepräsentation

2.1.1 Erwartungshaltung der deskriptiven Repräsentationsvorstellung

In The Concept of Representation charakterisiert Hanna F. Pitkin vier Idealtypen von Repräsentationsbeziehungen: formal, deskriptiv, symbolisch und substanziell.5 Für die spezifische Thematik der vorliegenden Arbeit sind zunächst besonders zwei dieser Typen von Relevanz: Die deskriptive Repräsentation geht Pitkin zufolge auf die Vorstellung zurück, „that the legislature be so selected, that its composition corresponds accurately to that of the whole nation; only then is it really a representative body.“6 Dieses Spiegelmodell zielt also vornehmlich darauf ab, Repräsentant*innen aufgrund von Merkmalen auszuwählen, die sie mit den Repräsentierten teilen und dadurch die Konstellation der Gesamtgesellschaft innerhalb einer repräsentativen Körperschaft zu spiegeln.7 Pitkin bezeichnet diesen Zusammenhang als standing for: Der*Die Repräsentant*in steht für die Repräsentierten, weil er*sie aufgrund mindestens einer Kategorie, wie beispielsweise Alter, Beruf, oder Geschlecht, deren Identität vertritt. Auf dieser identitätsbasierten Repräsentationsvorstellung fußt auch die Forderung, Frauen aufgrund ihres 50-prozentigen Anteils an der Gesamtbevölkerung zu selben Teilen im Parlament zu repräsentieren.8 Ein Gegenargument liefert Pitkin, wenn sie kritisiert, dass deskriptive Repräsentation kein acting for, also ein Handeln der Repräsentant*innen im Interesse der Repräsentierten, sicherstellt.9 Dieses acting for ist es aber, worauf es für Pitkin ankommt und auf Grundlage dessen sie den Typus der substanziellen Repräsentation entwirft.10 Dabei beschränkt sich die Repräsentationsleistung nicht auf die Darstellung feststehender Identitäten und daraus resultierender Einstellungen der Repräsentierten durch die Repräsentant*innen, sondern fordert einen deliberativen Prozess11 mit aktiv handelndem Charakter, im Zuge dessen die Interessen der Repräsentierten artikuliert und responsiv weiterentwickelt12 werden sollen. Obwohl sie mit dem Verweis auf die Proportionalisten – „they expect the composition to determine the activities“13 – die der deskriptiven Repräsentationsvorstellung zugrundeliegende Erwartungshaltung aufruft, dass selbige eine substanzielle Repräsentation nach sich ziehe, kommt Pitkin in ihrer Arbeit zu dem Schluss, dass zwischen den deskriptiven Merkmalen der Repräsentant*innen und ihrer substanziellen Repräsentationsleistung kein direkter Zusammenhang besteht.14

Anne Phillips erarbeitet in ihrem Aufsatz Democracy and Representation: Or, Why Should it Matter Who our Representatives Are? eine andere Perspektive. Grundsätzlich sagt Phillips, dass auch ein*e Abgeordnete*r, der*die keine deskriptiven Merkmale einer zu repräsentierenden Gruppe teilt, deren gruppenspezifische Interessen zu vertreten fähig ist. Andererseits könnten aber die deskriptiven Eigenschaften des*der Repräsentant*in einen beschränkenden bzw. förderlichen Einfluss auf dessen*deren substanzielle Repräsentationsleistung nehmen. Phillips zufolge ist die Identität eines*r Repräsentant*in solange irrelevant, wie die zu vertretenden Interessen a priori erkennbar sind.15 Sofern diese Interessen jedoch erst durch einen deliberativen Prozess innerhalb der betroffenen Gruppe formuliert werden müssten, brauche es eine „hohe Identifikations- und Aggregationsleistung der Abgeordneten (…) [, welche a]ufgrund der Andersartigkeit der männlichen Lebenssituation“16 Parlamentariern häufig fehle, wohingegen „die direkte Betroffenheit von weiblichen Abgeordneten“17 deren substanzieller Repräsentationsleistung im Hinblick auf frauenspezifische Interessen zuträglich sein könne.18 Zwar postuliert Phillips, ebenso wie Pitkin, keinen zwangsläufigen Zusammenhang zwischen deskriptiver und substanzieller Repräsentation, jedoch erhöht eine gemeinsame Identität ihr zufolge die Wahrscheinlichkeit für ein geteiltes Interesse:

„Changing the gender composition of elected assemblies is largely an enabling condition (…) but it cannot present itself as a guarantee. It is, in some sense, a shot in the dark: far more likely to reach its target than when those shooting are predominantly male, but still open to all kinds of accident.“ 19

Phillips Argument der gruppenspezifischen Interessenartikulation ist eines von vier, die sie zur Begründung eines erhöhten Frauenanteils in repräsentativen Gremien anführt.20

Suzanne Dovi, die ebenso wie Phillips die Auffassung vertritt, „[i]t matters whether the people who occupy institutional position are women“21, greift diese auf und formuliert in Anschluss daran insgesamt sechs Argumente für die Notwendigkeit einer Präsenz von Frauen für eine adäquate Repräsentation von Frauen: the overlooked interests argument, the trust argument, the legitimacy argument, the transformative argument, the justice argument and the role model argument.22

Beim overlooked interests argument geht es zum einen, wie oben ausgeführt, um die Feminisierung der politischen Agenda23, das heißt um die Formulierung und Artikulation der Belange und Perspektiven von Frauen in öffentlichen Debatten. Desweiteren wird argumentiert, dass Frauen oftmals besser im Blick hätten, wie sich spezifische policies auf weibliche Bürger*innen auswirken, was nach Dovi zu einer Feminisierung der Gesetzgebung führe.24

Analog zu dieser Formulierung können trust, legitimacy und transformative argument mit der Zielsetzung einer Feminisierung politischer Institutionen gefasst werden: Dabei ergibt sich das trust argument aus „the past betrayals of female citizens by male representatives“25 und geht davon aus, dass eine erhöhte Anzahl an weiblichen Politiker*innen zunächst das Vertrauen von weiblichen Bürger*innen in politische Institutionen und infolge dessen auch deren Partizipationsbereitschaft erhöht. Für Phillips liegt in dieser Verknüpfung von Repräsentation und Partizipation das Potenzial einer Revitalisierung der Demokratie.26 Das legitimacy argument fußt auf der Annahme, dass die Legitimität demokratischer Institutionen davon abhängt, wer präsent ist. In Rückbezug auf das bereits erläuterte Spiegelmodell sei eine demokratische Institution also umso legitimer je adäquater die Repräsentant*innen die Zusammensetzung der Gesellschaft darstellten. Zuletzt postuliert das transformative argument, dass „[w]omen make representative institutions more democratic“27: Die Präsenz weiblicher Abgeordneter rufe eine Veränderung der Normen und politischen Praktiken dieser Institutionen hervor. Zudem geht das Argument laut Dovi implizit davon aus, dass sich Frauen hinsichtlich politischer Ungerechtigkeiten und der Zugänglichkeit zu politischen Debatten demokratischer verhalten als Männer.28

Die letzten beiden Argumente können unter der Erwartungshaltung einer Feminisierung demokratischer Gesellschaften eingeordnet werden. Im justice argument liegt für Phillips eine der wirkmächtigsten Begründungen für die Geschlechterparität: „that it is patently and grotesquely unfair for men to monopolize representation.“29 Nicht nur verlange der demokratische Gerechtigkeitsanspruch eine Beseitigung absichtlicher und struktureller Diskriminierung bezüglich der Zugänglichkeit von Frauen zu politischen Ämtern, auch der demokratische Anspruch auf Gleichheit spielt hierbei eine Rolle: Die Qualität von Demokratien werde anhand des gleichberechtigten Zugangs zu politischer Partizipation gemessen, woraus laut Phillips ebenso die Forderung nach einem gleichberechtigten Zugang zu politischer Repräsentation resultiert.30

Das role model argument geht davon aus, dass Frauen in politischen Ämtern anderen Frauen als Vorbild dienen, ihr Selbstvertrauen und Gefühl der politischen Selbstwirksamkeit erhöhen, und ihnen die Möglichkeit, selbst eine politische Karriere einzuschlagen, näherbringen können.31 Phillips reißt dieses Argument in ihrem Aufsatz lediglich kurz an, weil sie darin keine Zugabe für die Politik an sich sieht. Positive Vorbilder seien durchaus nützlich, allerdings wolle sie sich mit Argumenten beschäftigen, die sich mehr auf Fragen von Demokratie und Repräsentation bezögen.32 Sie kommt zu diesem Schluss, obwohl sie noch im Satz zuvor von der Funktion der Vorbildrolle spricht, „deep-rooted assumptions on what is appropriate to women and men“33 aufzulösen. Ist genau dieser Vorgang – denkt man den Gedanken zu Ende – nicht die Frage von Demokratie und Repräsentation schlechthin, sofern man sich jedenfalls mit dem Zusammenhang deskriptiver und substanzieller Repräsentation in Bezug auf Frauen befasst? Würde nicht ebenjene Auflösung gesellschaftlich konstruierter Rollenbilder eine deskriptive Repräsentation von Frauen überflüssig machen? Die Annäherung an diese Frage bedarf einer Auseinandersetzung mit der Bedeutung von sex und gender und wirft dabei das Spannungsverhältnis von Gleichheits- und Differenzfeminismus auf.

2.1.2 Problemstellung der erwarteten substanziellen Repräsentation

Die bisherigen Ausführungen verdeutlichen die Relevanz des Zusammenhangs von Identität und Interesse für die Forschung zur Frauenrepräsentation sowie die in der Forderung nach deskriptiver Repräsentation verankerte Erwartungshaltung einer substanziellen Repräsentationsleistung, die sich in den sechs erläuterten Argumenten manifestiert. Dabei führen derartige Überlegungen immer wieder zu Problemstellungen, die sich vornehmlich auf die Vorannahme beziehen, Frauen seien als Gruppe zu fassen, welche als solche eine gemeinsame Identität, die deskriptiv, sowie ein gemeinsames Interesse besäße, welches substanziell repräsentiert werden könne.

Ein erster Streitpunkt ergibt sich aus der Abgrenzung dieser vermeintlichen Gruppe nach außen, also gegenüber des männlichen Geschlechts. Dabei argumentiert der Gleichheitsfeminismus mit der grundlegenden Gleichheit von Mann und Frau und leitet daraus die Forderung nach gleichen politischen Rechten ab. Als Vordenkerin dieser Strömung „kann Simone de Beauvoir gelten, deren Diktum, dass Frauen nicht als Frauen geboren, sondern dazu gemacht wurden, Berühmtheit erlangte und die Diskussion um die soziale Konstruktion von Geschlecht einleitete“34.35 Der Differenzfeminismus hingegen leitet dieselbe Forderung gerade aus der sozialen Differenz, der weiblichen Andersartigkeit ab. „Häufig bleibt ungeklärt, welche Inhalte und Axiome mit dem weiblichen „Anderssein“ verbunden sind. Problematisch erscheint (…), daß (sic!) diese „Weiblichkeit“ teilweise nicht explizit auf gesellschaftliche Ursachen zurückgeführt wird.“36 Was in diesem Spannungsfeld zwischen Gleichheits- und Differenzfeminismus zum Ausdruck kommt, ist der Unterschied zwischen gender und sex: Der Gleichheitsfeminismus verweist auf die gesellschaftliche Konstruiertheit des sozialen Geschlechts (gender), infolge dessen sich Frauen entlang historisch gewachsener Geschlechterrollen verhalten, betont dabei aber die Gleichwertigkeit des biologischen Geschlechts (sex) von Mann und Frau. Der Differenzfeminismus hebt dagegen gerade dieses „Anderssein“ hervor, vernachlässigt allerdings die Komponente der sozialen Konstruiertheit und läuft dabei Gefahr, in eine essentialistische Sichtweise zu verfallen, der zufolge Frauen als Entität notwendige, spezifisch ‚weibliche‘ Eigenschaften hätten. „Eine Vermischung mit einer biologistischen Anschauung von der „natürlichen Andersartigkeit“ der Frau, die in aller Regel von der Frauenbewegung hinterfragt, angegriffen und verneint wird, ist rational nicht haltbar und politisch gefährlich.“37 Macht man als politische Agenda des Feminismus die Auflösung solcher sozial konstruierter Rollenbilder aus, so stellt sich auch die Frage nach der Argumentationsstärke des transformative argument, welches eine Veränderung politischer Institutionen durch die Einbringung einer vermeintlich anderen, weil weiblichen Arbeitsweise oder Debattenkultur zum Ziel hat. Ist eine solche Transformation aufgrund sozial konstruierter Verhaltensweisen innerhalb eines feministischen Sinnhorizonts überhaupt erstrebenswert, wenn das Ziel doch deren Beseitigung ist? Zu Bedenken gilt es bei dieser Überlegung zum einen, dass politische Institutionen ohne weibliche Repräsentation weiterhin „männlich habitualisiert“38 und damit ebenfalls sozial konstruiert blieben, zum anderen, dass die Abschaffung von Geschlechterrollen, wenn überhaupt, eher einer schleichenden Aufweichung gleichkommt und damit einen zu langfristigen Prozess darstellt, als dass die Verbesserung der Repräsentationsleistung für Frauen darauf warten sollte.

Eine weitere Problemstellung eröffnet sich aus der Abgrenzung der vermeintlichen Gruppe nach innen. Für Pitkin ist die Voraussetzung für eine deskriptive Repräsentation die Existenz gemeinsamer und damit repräsentierbarer Eigenschaften, aufgrund derer sich eine gruppenspezifische Identität konstituiert: „Where they [the constituents] have no views or relevant characteristics to be displayed, representing is impossible.“39 Weiterhin bedarf es, wie bereits erläutert, dieser gemeinsamen Identität, um daraus ein gruppenspezifisches Interesse zu formulieren. Die Kritik am Essentialismus stellt diesbezüglich in Folge der Dementierung spezifisch weiblicher Eigenschaften neben den Überlegungen des Differenzfeminismus auch in Frage, ob es überhaupt eine Identität und anschließend daran auch ein Interesse der „Gruppe Frau“ geben könne. „Schließlich handelt es sich bei Frauen weder um eine homogene Gruppe mit kollektiver Identität, noch lässt sich in Anbetracht der Überschneidung von verschiedenen Ungleichheitsdimensionen (…) von einem kollektiv geteilten Fraueninteresse ausgehen.“40 Die These von frauenspezifischem Interesse in Folge einer gemeinsamen Identität muss sich folglich mit einer inneren Heterogenität dieser Gruppe auseinandersetzen: Frauen sind nicht nur Frauen, sondern auch Mütter oder Kinderlose, Karriere- oder Hausfrauen, von unterschiedlicher Hautfarbe, unterschiedlicher sexueller und politischer Orientierung. Als Konsequenz hieraus ergibt sich, was Dovi als inclusion problem bezeichnet: „one person cannot adequately capture the differences among the many.“41 Weibliche Repräsentant*innen können nicht die gesamte Heterogenität der Gruppe darstellen, was laut Dovi zur Folge hat, dass die Erhöhung der deskriptiven Repräsentation dieser Gruppe zwangsläufig mit der Marginalisierung verschiedener ihrer Untergruppen einhergeht.42 Sie verweist hier auf das Konzept der secondary marginalisation von Cathy Cohen, demnach „including some representatives from marginalized groups leads to marginalization of other members“43.

Ein weiterer Ansatzpunkt der Debatte um den Zusammenhang zwischen quantitativer und qualitativer Repräsentation von Frauen findet sich in der Frage um die für eine substanzielle Repräsentation ausschlaggebende Kategorie. Vielfaches Forschungsinteresse liegt dabei auf dem Einfluss der Parteizugehörigkeit auf die verschiedenen Dimensionen der Repräsentationsbeziehung.44 Deiss-Helbig untersucht in ihrer Studie beispielsweise „den Repräsentationsglauben der Bevölkerung, also das Gefühl, politisch vertreten zu sein“45 und kommt zu dem Ergebnis, dass die politische Kongruenz zwischen Repräsentierten und Repräsentant*in dafür relevanter ist als die soziale, wobei das Vertretenheitsgefühl wächst, je mehr Variablen kongruent sind.46 Reingold und Harrell legen den Fokus in ihrer Studie auf die Bedeutung des Zusammenspiels von Parteizugehörigkeit und Geschlecht des*der Repräsentant*in für die politische Mobilisierung der Repräsentierten. Eine Erkenntnis liegt darin, dass „partisan divisions among women play a particular important role“47 für das Mobilisierungspotenzial: Frauen werden vor allem politisch aktiv, wenn die Repräsentantin neben dem Geschlecht auch dieselbe Parteiidentifikation teilt.48 Die Studie eröffnet insofern vor allem für die Aussagekraft des trust argument ihre Relevanz, da sich weder allein aus der Repräsentation des Geschlechts ein Zuwachs an Vertrauen in politische Institutionen ergebe49, noch lediglich die Parteizugehörigkeit eines*r Repräsentant*in der Partizipationsbereitschaft förderlich sei. Die im trust argument angelegte Möglichkeit einer Revitalisierung der Demokratie folgt Reingold und Harrell nach vor allem aus der Kombination der Geschlechtskategorie mit der der Parteizugehörigkeit – „gender and party representation matter – to women, at least.“50 Einer Studie von Brunsbach zufolge hängt die Einsicht, dass „[d]ie Parteizugehörigkeit der Parlamentarierinnen (…) den Grad der substantiellen Repräsentation von Frauen ebenso wie das Geschlecht“51 beeinflusst, vor allem mit dem Raum zusammen, der frauenpolitischen Themen im eher links gerichteten Parteienspektrum durchaus breiter zur Verfügung gestellt wird als im bürgerlichen Lager52.

Ein zweites Ergebnis der Reingold/Harrell-Studie betont die Dimension der spezifischen Repräsentationsleistung der Repräsentierenden: „[I]t is not the presence of women alone, but women focusing on issues of concern to women, that mobilizes women“53. Auch Brunsbach argumentiert, dass „[e]ntscheidender als der deskriptive Repräsentationsgrad (…) die zur Debatte stehende Thematik die substantielle Repräsentationsleistung der weiblichen Abgeordneten zu bestimmen“54 scheint, und kommt in ihrer Arbeit zu folgender “paradoxe[n] Antwort“55:

Obwohl Frauen aller Fraktionen generell eine höhere Repräsentationsleistung bezüglich frauenspezifischer Interessen erbringen als ihre männlichen Kollegen[56 ] (…), bedeutet eine Verdopplung des Frauenanteils im Parlament kein klar zu konstatierendes Plus an substantieller Repräsentation. Einfache Antworten auf die Frage nach dem dynamischen Zusammenhang von deskriptiver und substantieller Repräsentation funktionieren im deutschen Kontext mit der starken Stellung der Parteien nicht.“57

Die Forschungen von Campbell, Childs und Lovenduski konstatieren diesbezüglich, dass für die spezifischen Einstellungen der Repräsentant*innen „party is a more important predictor (…) than sex, but the sex coefficient is still significant after controlling for party and it is the second most important predictor.“58 Demnach kann zusammengefasst werden, dass die Qualität einer Repräsentationsbeziehung – sowohl in Bezug auf das Vetretenheitsgefühl und das Mobilisierungspotenzial seitens der Repräsentierten, als auch bezüglich der Einstellungen und der daraus folgenden substanziellen Repräsentationsleistung der Repräsentant*innen – durch die Kongruenz des Geschlechts von Repräsentant*in und Repräsentierten durchaus befördert wird, dabei allerdings in gradueller Abhängigkeit zur Parteizugehörigkeit und den damit zusammenhängenden policies steht.

2.1.3 Bedingungen für einen Zusammenhang von deskriptiver und substanzieller Repräsentation

Zur weiteren Annäherung an die Frage, ob der quantitative Zuwachs von weiblichen Abgeordneten auch eine qualitative Wirkung auf die Repräsentation von Frauen entfaltet, können im Anschluss an die bisherigen Ausführungen Bedingungen für diesen Zusammenhang formuliert werden.

Eine Voraussetzung für die konsistente Argumentation im Sinne der Frauenrepräsentation liegt im Verhältnis zwischen Gleichheits- und Differenzfeminismus. Diese beiden Strömungen können statt im Widerstreit in eine doppelte Legitimationsstruktur münden, wenn „Differenz und Gleichheit von Frauen so [gefasst werden], dass die unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedürfnisse von Frauen beachtet werden ohne die Idee der Geschlechtergerechtigkeit aufzugeben.“59 Anknüpfend an dieses Spannungsverhältnis kann das Konzept des seriellen Kollektivs von Young als Basis der Forderung nach einer höheren Frauenrepräsentation dienen: Demnach gibt es Gruppen, die sich entlang gemeinsamer historischer, kultureller sowie soziostruktureller Merkmale als solche definieren lassen und aufgrund dieser Gemeinsamkeiten kollektiv gesellschaftlichen Machtasymmetrien und Diskriminierungsmomenten unterworfen sind.60 Diese strukturellen Differenzen zwischen unterschiedlichen seriellen Kollektiven, beispielsweise zwischen Männern und Frauen, müssen Young zufolge „in die normativen Regeln demokratischer Repräsentation mit einbezogen werden, so dass eine gleiche Repräsentation aller Bürger/innen ermöglicht wird.“61 Die deskriptive Repräsentation von Frauen würde insofern vor allem in Bezug auf einen institutionellen Wandel die substanzielle nach sich ziehen, weil „informelle Normen, Regeln und Praktiken in Institutionen aufgedeckt und aufgelöst werden müssen, die für Frauen hierarchisierend und ausschließend wirken.“62 Das Konzept des seriellen Kollektivs betont den Ursprung der strukturellen Diskriminierung von Frauen in der sozialen Konstruiertheit ihrer Gruppe und löst damit das Problem der zur Debatte stehenden gemeinsamen Gruppenidentität und dem daraus resultierenden Gruppeninteresse auf: Der inneren Heterogenität der Gruppe Frau zum Trotz, kann aus der seriellen Kollektivität, also den gemeinsamen „historisch-kulturelle[n] Erfahrungen, Sozialisationen und strukturelle[n] Bedingungen“63 eine Art kleinster gemeinsamer Nenner, ein Minimalinteresse abgeleitet werden.

Neben der Betonung eines Minimalinteresses, das dem Konzept des seriellen Kollektivs zugrunde liegt, bedarf es weiterhin einer näheren Kontextualisierung der inneren Heterogenität der Gruppe Frau. Eine hilfreiche Perspektive eröffnet dazu der Ansatz der Intersektionalität:

„Unter Intersektionalität wird dabei verstanden, dass soziale Kategorien wie Gender, Ethnizität, Nation oder Klasse nicht isoliert voneinander konzeptualisiert werden können, sondern in ihren ‚Verwobenheiten’ oder ‚Überkreuzungen’ (intersections) analysiert werden müssen. Additive Perspektiven sollen überwunden werden, indem der Fokus auf das gleichzeitige Zusammenwirken von sozialen Ungleichheiten gelegt wird. Es geht demnach nicht allein um die Berücksichtigung mehrerer sozialer Kategorien, sondern ebenfalls um die Analyse ihrer Wechselwirkungen“.64

Überträgt man diesen Ansatz von der Diskriminierungs- auf die Repräsentationsforschung, wird die Relevanz der verschiedenen Prägungskategorien deutlich: Die Repräsentation von Frauen muss über die gruppenspezifische Sichtweise hinaus auch die gruppenkonstituierenden Individualperspektiven berücksichtigen und dabei verschiedene interessenbildende Kategorien, wie Geschlecht, Parteizugehörigkeit, Alter, Hautfarbe, Migrationshintergrund, Berufsstand, Bildungsgrad o. Ä., sowie deren Wechselwirkungen zusammendenken. Nur unter Einbezug dieser Bedingung kann die lebensweltliche Komplexität, die der substanziellen Repräsentation von Frauen und ihren Interessen innewohnt, dargestellt und eingefordert werden.

Mansbridge entwickelt bezüglich der Forderung nach vollständiger Integration von Frauen in repräsentative Institutionen vier Kontexte, unter denen eine solche deskriptive Repräsentationsforderung sinnvoll ist. Zwei davon beinhalten die Annahme, dass durch die deskriptive Repräsentation bestimmter diskriminierter Gruppen die Deliberationsqualität der politischen Debatte bezüglich deren Gruppeninteressen verbessert würde, was wiederum eine substanzielle Repräsentation dieser Interessen nach sich zöge65: „(1) adequate communication in contexts of mistrust, and (2) innovative thinking in contexts of uncrystallized, not fully, articulated, interests“66. Bezüglich des ersten Kontexts geht Mansbridge davon aus, dass zwischen zwei Gruppen, von denen historisch gesehen die eine dominant, die andere untergeordnet positioniert ist, die Kommunikation einerseits von Vernachlässigung, andererseits von Misstrauen geprägt ist.67 Unter diesen Voraussetzungen „descriptive representation facilitates vertical communication between representatives and constituents“68 – vornehmlich aufgrund der geteilten Zugehörigkeit zur untergeordneten Gruppe und des gemeinsamen historisch-kulturellen Erfahrungs- und Sozialisationshintergrunds.69 Der zweite Kontext greift vor allem, wenn Interessen sich selbst noch nicht im Zuge der öffentlichen Meinungsbildung formulieren konnten. Hier kommt dem*der deskriptiven Repräsentant*in die Aufgabe zu, auf horizontaler Ebene mit den verschiedenen Interessenvertreter*innen in die Deliberation zu treten und die Erfahrungen der zu vertretenden Gruppe einzuspeisen.70 Überträgt man diese Annahmen auf die Gruppe Frau, so liegt der Zusammenhang zwischen deskriptiver und substanzieller Repräsentation für Mansbridge lediglich unter bestimmten Kontexten vor, die beide maßgeblich auf dem Konzept der seriellen Kollektivität basieren.

[...]


1 Vgl. bpb: Frauenanteil im Deutschen Bundestag, abgerufen unter: http://www.bpb.de/gesellschaft/gender/frauen-in-deutschland/49418/frauenanteil-im-deutschen-bundestag, (Stand: 25.07.2018).

2 Vgl. Deutscher Bundestag: Frauen und Männer, abgerufen unter: https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/mdb_zahlen_19/frauen_maenner/529508, (Stand: 23.07.2018).

3 Vgl. Knaut, Annette: Die Quotenfrau: Erfolgsmodell (auch) für substantielle Repräsentation?, in: Linden, Markus/ Thaa, Winfried (Hrsg.): Krise und Reform politischer Repräsentation, Baden-Baden 2011, S. 286-288.

4 Vgl. N.N.: Frauenquote für den Bundestag, abgerufen unter: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-03/gleichberechtigung-frauenquote-parlamente-katarina-barley-annegret-kramp-karrenbauer, (Stand: 24.07.2018).

5 Vgl. Pitkin, Hanna F.: The Concept of Representation, Berkeley 1967.

6 Ebd., S. 60.

7 Vgl. ebd., S. 60-62.

8 Vgl. ebd., S. 61.

9 Vgl. ebd.

10 Vgl. Lembcke, Oliver W.: Theorie demokratischer Repräsentation, in: Lembcke, Oliver W./ Ritzi, Claudia/ Schaal, Gary S. (Hrsg.): Zeitgenössische Demokratietheorie, Bd. 2: Empirische Demokratietheorien, Wiesbaden 2016, S. 35.

11 Vgl. Pitkin, Hanna F.: The Concept of Representation, S. 118.

12 Vgl. ebd., S. 90.

13 Pitkin, Hanna F.: The Concept of Representation, S. 63.

14 Vgl. Pitkin, Hanna F.: The Concept of Representation, Fußnote 2, S. 142.

15 Vgl. Brunsbach, Sandra: Machen Frauen den Unterschied? Parlamentarierinnen als Repräsentantinnen frauenspezifischer Interessen im Deutschen Bundestag, in: ZParl, (1) 2011, S. 6.

16 Ebd.

17 Ebd.

18 Vgl. Phillips, Anne: Democracy and Representation: Or, Why Should it Matter Who our Representatives Are?, in: Dies. (Hrsg.): Feminism and Politics, Oxford 1998, S. 233-236.

19 Vgl. Phillips, Anne: The Politics of Presence. The Political Representation of Gender, Ethnicity, and Race, Oxford 1995, S. 83.

20 Vgl. Phillips, Anne: Democracy and Representation: Or, Why Should it Matter Who our Representatives Are?, S. 228.

21 Dovi, Suzanne: Theorizing Women’s Representation in the United States, in: Politics & Gender, (3) 2007, S. 307.

22 Vgl. ebd.

23 Vgl. ebd., S. 309.

24 Vgl. ebd.

25 Ebd., S. 308.

26 Vgl. Phillips, Anne: Democracy and Representation: Or, Why Should it Matter Who our Representatives Are?, S. 228.

27 Dovi, Suzanne: Theorizing Women’s Representation in the United States, S. 309.

28 Vgl. ebd.

29 Phillips, Anne: Democracy and Representation: Or, Why Should it Matter Who our Representatives Are?, S. 229.

30 Vgl. ebd., S. 229-231.

31 Vgl. Dovi, Suzanne: Theorizing Women’s Representation in the United States, S. 307f.

32 Vgl. Phillips, Anne: Democracy and Representation: Or, Why Should it Matter Who our Representatives Are?, S. 228.

33 Ebd.

34 Vgl. Beauvoir, Simone de: Das andere Geschlecht. Sitte und Sexus der Frau, Reinbek 1992.

35 Knaut, Annette: Die Quotenfrau, S. 282.

36 Lang, Regina: Frauenquoten. Der einen Freud, des anderen Leid, Bonn 1989, S. 45.

37 Ebd.

38 Knaut, Annette: Die Quotenfrau, S.292.

39 Pitkin, Hanna F.: The Concept of Representation, S. 90.

40 Hoecker, Beate/ Scheele, Alexandra: Feminisierung der Politik? Neue Entwicklungen und alte Muster der Repräsentation, in: Femina Politica, (2) 2008, S. 15.

41 Dovi, Suzanne: Theorizing Women’s Representation in the United States, S. 311.

42 Vgl. Dovi, Suzanne: Theorizing Women’s Representation in the United States, S. 311.

43 Ebd. nach Cohen, Cathy: The Boundaries of Blackness: AIDS and the Breakdown of Black Politics, Chicago 1999, S. 70.

44 Vgl. u.a. Brunsbach, Sandra: Machen Frauen den Unterschied?; Campbell, Rosie/ Childs, Sarah/ Lovenduski, Joni: Do Women need Women Representatives?, in: British Journal of Political Science, (40) 2009, S. 171-194; Deiss-Helbig, Elisa: „Ich bin einer von Euch“ – Zur Bedeutung sozialer und politischer Kongruenz von Abgeordneten und Bürgern für das Gelingen von Repräsentation, in: ZParl, (3) 2013, S. 566-580; Reingold, Beth/ Harrell, Jessica: The Impact of Descriptive Representation on Women’s Political Engagement: Does Party Matter?, in: Political Research Quarterly, (63) 2010, S. 280-294.

45 Deiss-Helbig, Elisa: „Ich bin einer von Euch“, S. 568.

46 Vgl. ebd., S. 577f.

47 Reingold, Beth/ Harrell, Jessica: The Impact of Descriptive Representation on Women’s Political Engagement, S. 290.

48 Vgl. ebd., S. 291.

49 Vgl. ebd., S. 282.

50 Ebd., S. 291.

51 Brunsbach, Sandra: Machen Frauen den Unterschied?, S. 24.

52 Vgl. ebd.

53 Reingold, Beth/ Harrell, Jessica: The Impact of Descriptive Representation on Women’s Political Engagement, S. 282.

54 Brunsbach, Sandra: Machen Frauen den Unterschied?, S. 24.

55 Ebd.

56 Diese These bestätigen u.a. auch die Arbeiten von Dahlerup, Drude: Introduction, in: Dies. (Hrsg.): Women, Quotas and Politics, New York 2006, S. 12 und Wängnerud, Lena: Women in Parliaments: Descriptive and Substantive Representation, in: Annual Review of Political Science, (12) 2009, S. 51-69.

57 Brunsbach, Sandra: Machen Frauen den Unterschied?, S. 24.

58 Brunsbach, Sandra: Machen Frauen den Unterschied?, S. 24.

59 Knaut, Annette: Die Quotenfrau, S.283.

60 Vgl. ebd., S.284.

61 Ebd., S. 285.

62 Ebd.

63 Ebd., S. 284.

64 Walgenbach, Katharina: Intersektionalität als Analyseperspektive heterogener Stadträume, in: Scambor, Elli/ Zimmer, Fränk (Hrsg.): Die intersektionelle Stadt. Geschlechterforschung und Medien an den Achsen der Ungleichheit, Bielefeld 2012, S. 81.

65 Vgl. Mansbridge, Jane: Should Blacks Represent Blacks and Women Represent Women? A Contingent „Yes“, in: The Journal of Politics, (61) 1999, S. 628.

66 Ebd.

67 Vgl. ebd., S. 641.

68 Ebd.

69 Vgl. Mansbridge, Jane: Should Blacks Represent Blacks and Women Represent Women?, S. 641.

70 Vgl. ebd., S. 643f.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Gleichstellung im Bundestag. Zum Zusammenhang von deskriptiver und substanzieller Repräsentation von Frauen im Deutschen Bundestag
Untertitel
Qualität durch Quantität?
Hochschule
Universität Trier  (M.A. Demokratische Politik und Kommunikation)
Veranstaltung
Responsivität und Repräsentation
Note
1,3
Autor
Jahr
2018
Seiten
26
Katalognummer
V926147
ISBN (eBook)
9783346257536
ISBN (Buch)
9783346257543
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Frauenquote, Quote, Hannah Pitkin, Repräsentationstheorie, deskriptiv, substanziell
Arbeit zitieren
Selina Winkler (Autor:in), 2018, Gleichstellung im Bundestag. Zum Zusammenhang von deskriptiver und substanzieller Repräsentation von Frauen im Deutschen Bundestag, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/926147

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