Die Problematik der Sterbehilfe


Hausarbeit, 2008

19 Seiten, Note: 1,0

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Formen von Sterbehilfe

3. Kurzer geschichtlicher Abriss der Euthanasie-Frage

4. Sterbehilfe in Europa
4.1 Sterbehilfe in den Niederlanden
4.2 Sterbehilfe in Deutschland

5. Grundsätze der Bundesärztekammer

6. Argumente der Befürworter und Gegner
6.1 Befürworter
6.2 Konträre Positionen

7. Abschlussbetrachtung

8. Literaturverzeichnis

9. Anhang

1. Einleitung

Sterben ist ein Thema das in unserer Gesellschaft oft beiseite geschoben wird. Man spricht nicht gern darüber. Das kann man im Alltag erfahren und in etlichen Abhandlungen nachlesen. Der Tod ist eine heikle Angelegenheit und kaum jemand spricht gerne darüber, da man dabei an die eigene Sterblichkeit und an den möglichen Tod geliebter Menschen erinnert wird. Dadurch wird das Problem der Sterbehilfe nicht gerade erleichtert. Doch durch den immer weiter zunehmenden medizinischen Fortschritt und die gestiegene Lebenserwartung ist eine umfangreichere Debatte unbedingt notwendig. Darf ein Mensch selbst bestimmen wann er stirbt? Kann man von medizinischem Personal erwarten, dass sie eine Tötung durchführen? Darf der Mensch über sein eigenes von Gott geschenktes Leben oder über das Leben eines anderen Menschen in irgendeiner Form verfügen? Wenn ja, wer entscheidet für Patienten, die das Bewusstsein verloren haben? Wo ist die Grenze zu setzen? Dies und noch viele weitere, sind die Fragen, welche zu klären sind.

Wie diffizil das Thema Sterbehilfe ist, macht auf besondere Art und Weise die politische Debatte im Europarat deutlich.

Konnte 1999 noch eine einheitliche Empfehlung („Protection of Human Rights and Dignity of the Terminally Ill and the Dying“[1]) vereinbart werden, in der man sich auf ein allgemeines Verbot der aktiven Sterbehilfe und weitgehende Forderungen bei der palliativen (schmerzlindernden) Betreuung verständigte, so gelangte man mit der Einführung der Regelungen in den Niederlanden und in Belgien 2002 (Legalisierung der aktiven Sterbehilfe) und durch eine Initiative des Schweizer Parlamentariers Dick Marty von 2003, der Straffreiheit in gewissen Fällen der Tötung forderte, in eine Sackgasse.[2]

2. Formen von Sterbehilfe

Direkte aktive Sterbehilfe ist die willentliche Tötung eines unheilbar Kranken durch eine aktive Handlung.

Passive Sterbehilfe ist der Verzicht auf lebenserhaltenden Maßnahmen, insbesondere auf Wiederherstellung und Aufrechterhaltung des Lebens.

Indirekt aktive Sterbehilfe wird der Einsatz von Mitteln zur Leidenslinderung (palliative Behandlung), welche als Nebenwirkung die Überlebensdauer herabsetzen können, bezeichnet.[3]

3. Kurzer geschichtlicher Abriss der Euthanasie-Frage

Die Frage nach Tötung „unwerten“ Lebens findet sich schon im alten Griechenland. Philosophen beschäftigten sich damals mit der Tötung „lebensuntauglicher“ Kinder. So sprach sich Platon beispielsweise dafür aus, solche Neugeborene nach der Geburt auszusetzen. Auch in Rom waren ähnliche Einstellungen zu vorzufinden. Seneca (ein römischer Philosoph und Erzieher des Kaisers Nero im 4. Jahrhundert vor Christi Geburt[4]) sprach sich für die Einleitung des Todes bei unter Qualen leidenden Sterbenden aus.

Durch die Verbreitung des Christentums wurde derlei Gedankengut zurückgedrängt, da man sich an von Gott gegebenem Leben nicht vergreifen wollte. Während der Aufklärung verlor diese Vorstellung aber zunehmend an Bedeutung und die Stimmen der Befürworter wurden immer lauter. Von ausschlaggebender Bedeutung für die Euthanasie Bewegung in Deutschland war ein 1920 erschienenes schriftliches Werk von Alfred Hoche und Karl Binding „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“. Die Praxis der Euthanasie im darauffolgenden Dritten Reich ist hinlänglich bekannt. Nach der Nazi-Zeit, ausgelöst durch die schrecklichen Ereignisse, sprach man in Deutschland vorerst nicht mehr über Euthanasie. Im Gegensatz zu England dessen 1935 gegründete Gesellschaft für freiwilliges Sterben bald zur Nachahmung in anderen Staaten, wie der Schweiz („Exit“) und den Vereinigten Staaten („Hemlock Society“) führte. Auch in Deutschland entstand eine Euthanasie–Gesellschaft („Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben“). Mit dem Verblassen der Erfahrungen aus Krieg und Nationalsozialismus vollzog sich anscheinend langsam ein Gesinnungswandel. Die Durchführung von Meinungsumfragen des Allensbacher Institutes belegt dies. So sprachen sich 1973/74 52% der Befragten dafür aus, die „Tötung auf Wunsch“ durch den Arzt zu erlauben. 1994 befürworteten bei einer Umfrage der Gesellschaft für humanes Sterben gar fast 80% die Tötung auf Wunsch. Allerdings ist bei den Befragungen wohl zu beachten, dass die Kenntnis über die Möglichkeiten der palliativen Betreuung größtenteils fehlte und außerdem Antworten relativ unreflektiert, ohne sich in die Lage eines Sterbenden wirklich hineinzuversetzen, gegeben wurden. Anzufügen ist auch, dass sich eine zunehmende Angst über die neuen Möglichkeiten der Medizin zur Lebenserhaltung, die zum Teil keinen Platz für würdevolles Sterben zulässt, verbreitet hat. Die Umfragen veranschaulichen aus diesen Gründen zwar die Veränderung im Meinungsbild der Bevölkerung, sollten aber nicht überbewertet werden.[5]

4. Sterbehilfe in Europa

Wie oben schon deutlich wurde ist die Sterbehilfe innerhalb Europas unterschiedlich geregelt. Die aktive Sterbehilfe ist außer in Belgien und den Niederlanden überall in Europa strafbar, wird sogar mancherorts mit Mord gleichgesetzt. Die indirekte Sterbehilfe ist in allen Mitgliedstaaten prinzipiell erlaubt, ist aber oft an gewisse Bedingungen wie Willensäußerung oder eine valide Patientenverfügung gebunden, oder rechtlich nicht festgelegt (was wiederum verdeutlicht, welch Gesprächsbedarf noch besteht). In den Niederlanden wird die indirekte Sterbehilfe als natürlicher Tod gewertet. Bei der passiven Sterbehilfe sieht es ähnlich aus.[6] Allen europäischen Ländern ist das Tötungsverbot (Ausnahmen: die Niederlande und Belgien) gemein. Die Entscheidungen am Lebensende betreffen das Strafrecht im Bereich der Definition von Tötungsdelikten. In allen europäischen Staaten gilt das „Recht auf Leben“. Sterbehilfe unterliegt also auch entsprechenden Sanktionen, allerdings ist die Tötung auf Wunsch ein Sonderfall und wird beispielsweise in der Schweiz und in Deutschland als „Tötung auf Verlangen“ umschrieben, was eine Straflinderung zur Folge hat.[7]

4.1 Sterbehilfe in den Niederlanden

In den Niederlanden verwendet man den Begriff Euthanasie für die Sterbehilfe, allerdings nur für die aktive Sterbehilfe. Auf die Einteilung in aktiv, passiv und indirekt wird verzichtet. Am 10. April 2001 wurde die Niederlande weltweit das erste Land, welches die aktive Sterbehilfe offiziell erlaubte. Allerdings entschloss man sich dazu im Gesetz Voraussetzungen zu beschreiben, die als Bedingungen für eine straffreie Sterbehilfe gelten. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, ist die Sterbehilfe weiterhin strafbar. Der Patient muss nach Meinung des Arztes unheilbar krank sein oder unerträglich leiden, um die Beihilfe zum Suizid oder den Vollzug von aktiver Sterbehilfe zu rechtfertigen. Des Weiteren muss der Patient seinen Wunsch zu sterben schriftlich niedergelegt und zuvor schon mehrfach geäußert haben. (Sollte der Patient nun irreversibel das Bewusstsein verlieren oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage sein sich mitzuteilen, kann jetzt auch eine aktive Sterbehilfe ohne Folgen durchgeführt werden). Während der Tötung des Patienten ist es Vorschrift, dass ein zweiter Arzt, welcher speziell für die Euthanasie ausgebildet wurde, zugegen ist. Nachdem die Tötung vollzogen wurde, muss eine regionale Ethikkommission informiert werden, die überprüft, ob alles seinen „gerechten“ Gang genommen hat. Die Kommission besteht aus mindestens einem Arzt, einem Ethikexperten und einem Juristen.[8]

[...]


[1] Zimmermann – Acklin, Markus, Menschenwürdig sterben? Theologisch - ethische Überlegungen zur Sterbehilfsdiskussion, in: Martin, Ebner/ Irmtraud Fischer (Hgg.), Jahrbuch für biblische Theologie. Leben trotz Tod,

[2] Vgl. Zimmermann – Acklin, Markus, Menschenwürdig sterben? Theologisch - ethische Überlegungen zur Sterbehilfsdiskussion, in: Martin, Ebner/ Irmtraud Fischer (Hgg.), Jahrbuch für biblische Theologie. Leben trotz Tod,

[3] Vgl. Thela Wernstedt/ Dietrich Kettler, Sterbehilfe in Europa: Begriffe, Richtlinien und Rechtsprechung im Vergleich, in: A. Frewer/ R. Winau (Hgg.), Grundkurs Ethik in der Medizin. Ethische Kontroversen am Ende des menschlichen Lebens, Verlag Palm & Enke, Erlangen und Jena, 2002,

[4] Vgl. Wikipedia, Seneca, Zugriff am 29.08.07 unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Seneca, November 2006

[5] Vgl. Lutterotti, Markus, Sterbehilfe: Gebot der Menschlichkeit?, Patmos Verlag GmbH & Co.KG, Düsseldorf, 2002, S.10 ff

[6] Vgl. Deutsche Hospiz Stiftung, Rechtslage zur Sterbehilfe in Europa, Zugriff am 17.06.07 unter: http://www.hospize.de/ftp/tabelle_sterbehilfe.pdf, April,.2003

[7] Vgl. Thela Wernstedt/ Dietrich Kettler, Sterbehilfe in Europa: Begriffe, Richtlinien und Rechtsprechung im Vergleich, in: A. Frewer/ R. Winau (Hgg.), Grundkurs Ethik in der Medizin. Ethische Kontroversen am Ende des menschlichen Lebens, Verlag Palm & Enke, Erlangen und Jena, 2002, S.45f

[8] Vgl. Thela Wernstedt/ Dietrich Kettler, Sterbehilfe in Europa: Begriffe, Richtlinien und Rechtsprechung im Vergleich, in: A. Frewer/ R. Winau (Hgg.), Grundkurs Ethik in der Medizin. Ethische Kontroversen am Ende des menschlichen Lebens, Verlag Palm & Enke, Erlangen und Jena, 2002, S.40f

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Details

Titel
Die Problematik der Sterbehilfe
Hochschule
Pädagogische Hochschule Karlsruhe
Note
1,0
Jahr
2008
Seiten
19
Katalognummer
V92880
ISBN (eBook)
9783640886173
ISBN (Buch)
9783640886081
Dateigröße
636 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Problematik, Sterbehilfe
Arbeit zitieren
Anonym, 2008, Die Problematik der Sterbehilfe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92880

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