Die Aristotelesrezeption in der Hochscholastik unter besonderer Beachtung des Thomas von Aquin


Hausarbeit (Hauptseminar), 2003

23 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Vorbetrachtung

2. Philosophie des Aristoteles
2.1. Staats- und Verfassungslehre
2.2. Über die Tugend

3. Die Rezeption in der Hochscholastik
3.1. Grundlagen der Rezeption/ Überlieferungsgeschichte
3.2. Albertus Magnus (um 1206 – 1280)
3.3. Thomas von Aquin (1225 – 1274)
3.4. Siger von Brabant (1240 – 1284)

4. Kritik – Aristotelesverbote
4.1. Erstes Aristotelesverbot
4.2. Zweites Aristotelesverbot

5. Fazit

6. Literaturliste
6.1. Sammelbände
6.2. Sonstige

1. Vorbetrachtung

Die Rezeption des Aristoteles, so steht es im Titel dieser Hausarbeit. Inwiefern ist dieser griechische Gelehrte des 4. Jahrhunderts vor Christus für die Geistesgeschichte des Hochmittelalters von Bedeutung? Geleitet von dieser Frage will sich die vorliegende Darstellung der Rezeption der aristotelischen Gesellschaftslehre speziell in der Hochscholastik annehmen. Besonders soll die albertinisch- thomistische Tradition beleuchtet werden, die sich durch Aufgeschlossenheit für das Werk des Griechen auszeichnet. Aber welche Intention verfolgte Aristoteles in Bezug auf den Staat und die Gemeinschaft? Welche Gesellschaftsform wird favorisiert? Von wem geht dabei die Macht aus? Auf diese Thematik soll genauer im zweiten Abschnitt eingegangen werden.

Der Schwerpunkt der Hausarbeit ist jedoch die Rezeption in der Hochscholastik selbst. Neben der Begriffsklärung und einem Exkurs zu den Grundlagen der Rezeption, werden die philosophischen Lehren drei ausgewählter Vertreter, Albertus Magnus, Thomas von Aquin sowie Siger von Brabandt genauer analysiert. Dabei wird besonderes Augenmerk auf Thomas von Aquin gelegt, der gemeinhin in der Philosophie als der beste Aristoteleskenner des Mittelalters bezeichnet wird.[1]

Im Teil vier geht es dann um die offizielle Kritik an der Aristotelesexegese sowie reglementierenden Maßnahmen seitens der kirchlichen Instanzen im 13. Jahrhundert.

Eine inhaltliche Zusammenfassung sowie ein kurzer Blick auf die Diskussion „Priester der Gerechtigkeit“ sollen die Hausarbeit abschließen.

In Bezug auf die Darstellung der aristotelischen Philosophie sowie der Rezeption in der Hochscholastik habe ich mich schwerpunktmäßig am Lebenswerk des Martin Grabmann, ehemaliger Prälat und Professor für Dogmatik an der Universität München, orientiert. Seine wissenschaftliche Arbeit schlägt sich in unzähligen Schriften zum Verhältnis zwischen Aristoteles und Thomas von Aquin nieder. Mindestens genauso hilfreich war die Monographie des Fernand van Steenberghen zur Philosophie im 13. Jahrhundert.

2. Philosophie des Aristoteles

Die überlieferten Werke des Aristoteles zeugen von einer sehr umfangreichen Schaffensphase des griechischen Denkers. Dabei beschränkte sich sein Wirken nicht nur auf die Philosophie, sondern Aristoteles war auch ein vielfältiger Naturforscher, so z.B. auf den Gebieten der Zoologie, Astronomie bzw. Physiologie.[2]

Aber selbst eine Darstellung seiner gesamten philosophischen Abhandlungen würde den Rahmen dieser Hausarbeit weit übersteigen. Deshalb möchte ich mich in diesem Abschnitt auf die Aussagen des Aristoteles zu Gesellschaft und Staat sowie auf sein Tugendverständnis beschränken.

2.1. Staats- und Verfassungslehre

Aristoteles unterscheidet sich in Bezug auf die Staatslehre in einem entscheidenden Punkt von seinem Lehrer Platon. Dieser geht in seinen Schriften immer von einem idealen Staat aus. Sein Schüler jedoch stellt in den Mittelpunkt seines Denkens den Aspekt des Realistischen. So entwickelt Aristoteles ein Konzept für einen möglichen Staat, welches zu einem großen Teil auf eigene empirische Studien gründet.[3] Demzufolge ist der Staat die höchste, dem Menschen erst gemäße Gemeinschaft. Der Stagirit betont aber, dass nicht alle menschlichen Gemeinschaften mit der politischen Gleichgesetzt werden dürfen.[4] „Da sehen wir, wie jeder Staat eine bestimmte Art von Gemeinschaft darstellt, und wie jede Gemeinschaft sich eines bestimmten Gutes wegen zusammengeschlossen hat und besteht – denn um des jeweils vermeintlichen Gutes willen tun ja alle alles-, so ist klar, dass alle Gemeinschaften nach einem bestimmten Gute streben, am meisten aber und nach dem höchsten aller Güter die höchste und alle andern umschließende Gemeinschaft. Dies aber ist der sogenannte Staat, d.h. also die staatliche Gemeinschaft.“[5]

Aristoteles spricht hier vom höchsten aller Güter. Damit stellt er den Bezug zum Anfang seiner Nikomachischen Ethik her. In jener schreibt er, dass der Mensch nach dem höchsten Gut strebt. Demzufolge kommt es seitens der Menschen zur Gemeinschaftsbildung mit dem Ziel, das höchste Gut – die Glückseeligkeit (eudaimonia) – zu erreichen. Aristoteles sieht somit in diesen Gemeinschaften die Verwirklichung der Natur des Menschen, denn für ihn ist menschliches Leben auf Zusammenleben hin ausgelegt. Der Staat entwickelt sich dabei für Aristoteles aus einer Abfolge größer werdender Gemeinschaften. Die ursprünglichste Form ist die Zweierbeziehung zwischen Frau und Mann. Diese beiden sinnlichen Lebewesen streben der Fortpflanzung willen nach geschlechtlicher Einigung. Als nächst größere Einheit schließt sich die Hausgemeinschaft an. Dort treffen neben der Mann- Frau- Relation weitere Beziehungen, z.B. Vater und Kinder bzw. Herr und Sklave zusammen. Die vordringlichste Aufgabe besteht in der Erhaltung des Lebens einzelner Hausgenossen. Die Vereinigung der Häuser bildet dann das Dorf, dem Aristoteles jedoch keine speziellen Funktion zuschreibt. Aus mehreren Dörfern bildet sich dann der Staat, die Polis. Der Stagirit sieht die Polis und deren Entstehung unter dem Aspekt des vollendeten Lebens. Dieses vollkommene Leben bedeutet für Aristoteles das Leben in Glückseligkeit. Erst in der politischen Gemeinschaft erreicht das menschliche Leben Selbstgenügsamkeit (autarkia).[6]

In Bezug auf den Menschen als ein handelndes Wesen ist sein größtes Werk die politische Gemeinschaft. In diesem Sinne bestimmt Aristoteles den Menschen als ein von Natur aus politisches Wesen (zoon politikon).[7] Was muss man sich jedoch unter der Bezeichnung „politisches Wesen“ vorstellen?

Aristoteles meint damit, dass der Mensch auf das Zusammenleben in der politischen Gemeinschaft angewiesen ist. Selbst wenn es davon einige Ausnahmen gibt, so kann der Mensch nicht ohne Gemeinschaft sein. Denn nur im Rahmen des Staates (im Sinne einer gesetzlich geregelten Gemeinschaft) kann der Mensch seine natürlichen Anlagen, wie z.B. Kooperationsbedürftigkeit oder Kommunikation durch Sprache, verwirklichen. Für Individuen, die nicht in einer Gemeinschaft leben, hat Aristoteles zwei Erklärungen. Entweder handelt es sich um Personen, die den Bereich der menschlichen Gemeinschaft noch gar nicht erreicht haben (dann wären sie dem Tier gleichzustellen) oder sie haben den Bereich des Menschlichen überschritten (dann sind es Götter).[8].

Bei der Entstehung menschlicher Gemeinschaften (s.o.) kommt zweien eine Schlüsselrolle zu: der Hausgemeinschaft (oikos) und dem Staat (polis). Dabei unterscheiden sich beide im Hinblick auf ihren Telos. Die Erhaltung des unmittelbaren natürlichen Lebens ist die Aufgabe der Hausgemeinschaft und der Staat dient der Verwirklichung des guten Lebens. Weiterhin unterscheiden sich beide in der Form der Herrschaft. „Aus diesen Darlegungen geht auch klar hervor, dass despotische und politische Herrschaft nicht dasselbe sind, und dass durchaus nicht alle Herrschaftsarten (ihrem Wesen nach) identisch sind, [...] und die Verwaltung einer Hausgemeinde hat die Form einer Monarchie; denn jede Hausgemeinde wird von einem einzigen (wie von einem König) regiert. Die politische Herrschaft (im engeren Sinne des Wortes, d.h. die republikanische Herrschaft) aber wird ausgeübt über solche, die frei und noch dazu gleichrangig sind [...].“[9] Somit ist für Aristoteles der Staat der Bereich des Öffentlichen, während die Hausgemeinschaft die Sphäre des Privaten darstellt. Beide differieren in ihrer Herrschaftsstruktur. Während im Staat ein Verhältnis zwischen Freien und Gleichen vorliegt, zeichnet sich die Hausgemeinschaft genau durch das Gegenteil, Ungleichheit und Unfreiheit, aus.

Für Aristoteles ist die Verfassung das Formprinzip einer jeden Polis. Im dritten Buch seiner Politik führt er sechs Verfassungsformen ein, wobei jeweils drei gerecht bzw. entartet sind. Als weiteres Moment wird unterschieden, ob eine, mehrere oder ganz viele Personen Träger der Staatsgewalt sind.[10] Es ist nach den Interpretationen des Aristoteles diejenige Form vorzuziehen, welche das Gesamtwohl der Polis verfolgt.

2.2. Über die Tugend

Kernelement der aristotelischen Ethik ist das Streben nach einem Gut. Das höchste Gut ist dabei, wie bereits im Abschnitt 2.1. erwähnt, das gute Leben bzw. das Glück (eudaimonia). Es ist sozusagen unabhängig von allen äußeren Umständen und wird nur noch durch sich selbst bedingt. Das Glück nimmt den höchsten Telos im menschlichen Streben ein. Aristoteles beschreibt die Glückseeligkeit aber als ein Werk der Seele. Demzufolge zeichnet sich das menschliche Gute durch eine vernunftgemäße Tätigkeit der Seele aus. Im Hinblick auf das Streben nach dem guten Leben, ist es Aufgabe der Vernunft, die Begierden zu bremsen. Diesen Prozess nennt Aristoteles „Tugend“. Dabei gilt es jedoch zwischen dianoethischen und ethischen Tugenden zu unterscheiden. Erstere sind sogenannte Verstandestugenden, d.h. sie sind gekennzeichnet durch die reine Ausübung der Vernunft mittels Klugheit. Dagegen leiten ethische Tugenden vielmehr das menschliche Verhalten gegenüber von Affekten. Diese findet der Mensch schon vor, da sie durch die bestehende gesellschaftliche oder staatliche Ordnung vermittelt werden.[11]

3. Die Rezeption in der Hochscholastik

Der nun folgende Abschnitt wird sich, nachdem im vorhergehenden die antiken Grundlagen knapp dargestellt wurden, mit der Rezeption in der Hochscholastik auseinandersetzen.

Was muss man sich unter dem Begriff „Hochscholastik“ vorstellen? Zum einen handelt es sich um eine geistesgeschichtliche Bezeichnung, welche den Zeitraum des ausgehenden zwölften und das 13. Jahrhundert umfasst. Weiterhin handelt es sich bei „Scholastik“ um eine Methode, welche Fragen rational nach Pro und Contra prüft sowie einer Lösung zuzuführen versucht. Kennzeichen dafür sind der Rückgriff und die kritische Auseinandersetzung mit tradiertem Wissen sowie die lehrende Weitergabe durch die „Scholasten“.[12] Einen ersten Höhepunkt erreicht die scholastische Methode bereits in den Werken des Peter Abaelard (Frühscholastiker). „...sie wird richtungsweisend für die deduktiven Wissenschaften, für die Entwicklung der spekulativen Theologie und auch für die Ausbildung der europäischen Sprachen.“[13]

Entscheidend wird das Bild der Hochscholastik durch die neue Aristotelesrezeption geprägt. Martin Grabmann beschreibt die Aristoteleserklärung als „...grundlegende Form und Funktion des mittelalterlichen Universitätsbetriebs.“[14] Gleichzeitig vertritt Grabmann die Ansicht, dass die Aristotelesinterpretation in Bezug auf Methode und Technik im 12. Jahrhundert bereits einen hohen Stand erreicht hat. Dies bezieht er vor allem auf den Scharfsinn wie die dialektische Methode. Denn Lehrbücher der Dialektik waren in der Hochscholastik ein wichtiges Hilfsmittel des Aristotelesstudiums.[15]

Es sollen nun die Grundlagen der Rezeption im Hochmittelalter vorgestellt werden, bevor sich daran die Betrachtung drei ausgewählter Philosophen bzw. Theologen anschließt.

[...]


[1] Vgl. Grabmann, 1920, S. 44.

[2] Vgl. Rapp, Aristoteles, S. 7 f.

[3] Vgl. Kunzmann/ Burkert/ Wiedmann, S.53. Wenn jetzt in diesem Abschnitt die aristotelische Staats- und Verfassungslehre besprochen wird, so folgt die Darstellung seinem Werk „Politik“.

[4] Bezeichnung leitet sich vom Geburtsort des Aristoteles, Stagira, ab und war gleichzeitig sein Beiname.

[5] Pol. I, 1252a 1–8.

[6] Vgl. Kunzmann/ Burkert/ Wiedmann, S.53. und Pol. I, 1252a 1 – 1252b 34, 1253a 36 – b14.

[7] Vgl. Pol. I, 1253a 1 – 18

[8] Vgl. Pol. I, 1253a 19 – 35 und Rapp, S.55.

[9] Pol. I, 1255b 16 – 20.

[10] Vgl. Kunzmann/ Burkert/ Wiedmann, S.53 und Rapp, S.60/61. Zur Veranschaulichung der Verfassungsformen sein die graphische Darstellung bei Rapp, S. 60 empfohlen.

[11] Vgl. Kunzmann/ Burkert/ Wiedmann, S. 51 und Rapp, S. 18 - 24.

[12] Vgl. Kunzmann/ Burkert/ Wiedmann, S. 65 und LMA I, s.v. Aristoteles, Sp.937/938.

[13] LMA, I, s.v. Aristoteles, Sp. 937.

[14] Grabmann, 1939, S. 5.

[15] Vgl. Grabmann, 1939, S. 24–25.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Die Aristotelesrezeption in der Hochscholastik unter besonderer Beachtung des Thomas von Aquin
Hochschule
Universität Leipzig  (Historisches Seminar)
Veranstaltung
Hauptseminar „Der Priester der Gerechtigkeit“
Note
1,3
Autor
Jahr
2003
Seiten
23
Katalognummer
V92966
ISBN (eBook)
9783638070263
ISBN (Buch)
9783638955454
Dateigröße
474 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Aristotelesrezeption, Hochscholastik, Beachtung, Thomas, Aquin, Hauptseminar, Priester, Gerechtigkeit“
Arbeit zitieren
Stefan Vogler (Autor:in), 2003, Die Aristotelesrezeption in der Hochscholastik unter besonderer Beachtung des Thomas von Aquin, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92966

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