Die Einführung des dualen Systems (1984) und seine Folgen - Eine Studie zur Einführung des Privatfernsehens in Deutschland


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

24 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Zur Vorgeschichte des Privatfernsehens in Deutschland
2.1 Adenauers „Deutschlandfernsehen“
2.1.1 Der politische Rahmen: Der Bund-Länder-Konflikt
2.1.2 „Deutschland-Fernsehen GmbH“ und„Freies Fernsehen GmbH“
2.1.3 Das Scheitern des „Adenauer-Fernsehens“
2.2 „Telesaar“

3. Voraussetzung und Umsetzung der Einführung des dualen Systems
3.1 Voraussetzungen des dualen Systems
3.1.1 Der technische Rahmen: Neue Distributionstechniken
3.1.2 Die Positionen der Parteien
3.1.3 Rechtlicher Rahmen
3.2 Der Einstieg in das duale System: Die Kabelpilotprojekte

4. Aufbau und Entwicklung der neuen Sender
4.1 Allgemein
4.2 RTL
4.3 SAT.1
4.4 Die Entstehung weiterer Sender

5. Das Programm der privaten Anbieter
5.1 Der Wandel des Paradigmas
5.2 Die Entwicklung privater Programmstrukturen
5.3 Programmformen im Privatfernsehen
5.3.1 Besetzung tabuisierter thematischer Nischen
5.3.2 Variationen bestehender Sendeformen
5.3.3 Versuch der Monopolisierung von Sportgroßereignissen

6. Grundlegende Auswirkungen der Einführung des dualen Systems
6.1 Werbung
6.2 Auswirkungen auf das öffentlich-rechtliche Fernsehen
6.3 Veränderungen im Zuschauerverhalten

7. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Zulassung privater Programmanbieter im Jahr 1984 hat die bundesdeutsche Fernsehlandschaft für immer nachhaltig verändert. Mit der Etablierung eines dualen Systems, in dem private und öffentlich-rechtliche Sender nebeneinander existieren, kam ein Entwicklungsprozess zum Abschluss, dessen Ursprünge mehr als 30 Jahre vorher liegen.

Ziel dieser Arbeit ist es, diese Entwicklung, unter besonderer Berücksichtigung prägender technologischer, politischer und juristischer Rahmenbedingungen, darzustellen. Im Anschluss daran wird die Entfaltung des privatwirtschaftlichen Fernsehsektors seit Beginn der 1980er Jahre anhand ausgewählter Beispiele nachgezeichnet und im Hinblick auf die Programmgestaltung und den sich daraus ergebenden Konsequenzen, etwa feststellbare Rück- und Auswirkungen auf die öffentlich-rechtlichen Sender, untersucht. Knut Hickethiers „Geschichte des deutschen Fernsehens“ bildet zusammen mit Angela Vennebuschs zusammenfassender Darstellung der „Neugliederung der deutschen Fernsehlandschaft“ und Dominik Koch-Gomberts „Fernsehformate und Formatfernsehen“ die zentrale Basis dieser Arbeit, diverse weitere Publikationen fließen ergänzend ein.

2. Zur Vorgeschichte des Privatfernsehens in Deutschland

2.1 Adenauers „Deutschlandfernsehen“

Die Bemühungen des damaligen Bundeskanzlers Konrad Adenauer, bereits in den 1950er Jahren mit dem so genannten „Deutschlandfernsehen“ einen staatsnahen, privatrechtlich organisierten Fernsehsender zu etablieren, stehen am Anfang der Geschichte des dualen Rundfunksystems in Deutschland und sollen, da im Zusammenhang mit ihnen grundlegende Weichen für spätere Entwicklungen gestellt wurden, im folgenden ausführlich dargestellt werden.

2.1.1 Der politische Rahmen: Der Bund-Länder-Konflikt

Die Vorgeschichte des dualen Fernsehsystems in Deutschland lässt sich in ihren Ursprüngen zurückverfolgen bis zum Ausbruch des Bund-Länder-Konflikts um die Kompetenz in Rundfunkfragen in den frühen 1950er Jahren, der die Kulisse für die gesamte deutsche Medienpolitik bis in die frühen 1960er Jahre bildete. Die Bundesregierung unter Konrad Adenauer unternahm dabei, verteilt über ihre gesamte Regierungszeit, immer wieder Versuche, größeren Einfluss auf das Rundfunksystem zu erlangen. Hierbei spielten auch damals in der CDU und namentlich bei Konrad Adenauer verbreitete Vorstellungen der Indienstnahme des Rundfunks und somit gerade auch des neuen Mediums Fernsehen als mögliches Verlautbarungsorgan der Regierung, beispielsweise auf der Basis eines regierungsnahen Senders, eine Rolle[1].

Ein erster solcher Versuch während der ersten Legislaturperiode der Regierung zielte auf die Unterordnung des föderalen Rundfunksystems unter Bundeskompetenz, wozu die Einrichtung einer Bundesanstalt mit dem Namen „Der deutsche Rundfunk“ geplant war. Das hierzu eingebrachte „Gesetz über die Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben auf dem Gebiets des Rundfunks“ scheiterte allerdings einerseits daran, dass der zugehörige Entwurf 1953 zu spät zur Verhandlung in den Bundestag eingebracht wurde, andererseits verweigerte die Alliierte Hohe Kommission ihre Zustimmung.

Während der zweiten Legislaturperiode trat der Bund mit den Ländern in Verhandlungen, die in den „Entwurf eines Staatsvertrages über die Ordnung des Rundfunkswesens vom 18. Januar 1955“ mündeten. Dieser Staatsvertrag scheiterte schließlich ebenfalls an der Ablehnung der Länder, da diese darin den Versuch der Bundesregierung erkannten, das Sende- und Programmmonopol der Landesrundfunkanstalten zu beenden.[2]

Während der dritten Legislaturperiode der Regierung Adenauer spitzte sich der Kompetenzstreit nach einem erneuten Scheitern von Verhandlungen über einen Staatsvertrag im Februar 1958 weiter zu. Die Bundesregierung, während dieser Legislaturperiode getragen von einer absoluten CDU-Mehrheit im Bundestag, unternahm nun den Versuch, rundfunkpolitische Fakten zu schaffen. Während gleichzeitig die Bundespost mit dem Ausbau eines Sendernetzes für ein zweites Fernsehnetz begann[3], kündigte Bundesinnenminister Gerhard Schröder im Juni 1959 ein Bundesrundfunkgesetz an, dass den Aufbau eines zweiten Fernsehprogramms auf bundesstaatlicher Ebene regeln sollte. Dieser Vorstoß wurde von den Ländern noch im selben Monat mit den „Kieler Beschlüssen“, in denen die Errichtung eines Fernsehverbandes für ein zweites deutsches Fernsehprogramm auf Ebene der Ländern verlangt wurde, gekontert. Da vor dem Hintergrund dieser verhärteten Fronten der Aufbau eines regierungsnahen Senders mittels Bundesgesetzes nicht mehr realisierbar schien, setzte die Regierung Adenauer nun auf eine privatwirtschaftliche Lösung.

2.1.2 „Deutschland-Fernsehen GmbH“ und„Freies Fernsehen GmbH“

Am 25. Juni 1960 wurde die „Deutschland-Fernsehen-GmbH“ (DFG) von Konrad Adenauer als ein vom Staat beherrschte, privatrechtliche Gesellschaft gegründet. Als Partner in diesem Unternehmen waren ursprünglich die Länder eingeplant gewesen, deren Ministerpräsidenten Adenauer allerdings vergeblich zur Mitwirkung gedrängt hatte. An ihrer Statt übernahm der Bundesjustizminister Fritz Schäffer „treuhänderisch“ die Position der Länder.[4] Geschäftsführer wurde der eigentlich im Kanzleramt angestellte Ministerialdirektor Mercker, dessen in der Presse zitierte Ausspruch: „Ich habe mich nicht dazu gedrängt, ich wollte es auch gar nicht werden, aber man hat mich geholt. Einen Fernsehapparat werde ich mir deshalb aber nicht kaufen“[5], ebenso wie die ausgesprochen geringe Starteinlage der „Deutschland-Fernsehen-GmbH“ von 11000 DM, die Fritz Schäffer aus eigenem Vermögen einzahlte, einen Eindruck vom improvisatorischen Charakter des gesamten Projekts vermitteln.[6]

Über eine längere Vorgeschichte verfügte hingegen die „Freies Fernsehen GmbH“ (FFG), die für die Produktion des Programms des „Deutschland-Fernsehens“ vorgesehen war. Ihre Ursprünge hatte die FFG einerseits im für privaten Rundfunk eintretenden „Arbeitskreis für Rundfunkfragen“, der von einer Gruppe von Medienpublizisten um den Rundfunkpublizisten und späteren Chefdramaturg des FFG, Gerhard Eckert, bereits 1951 gegründet worden war, andererseits in der 1956 entstandenen „Studiengesellschaft für Funk- und Fernsehwerbung“, in der unter anderem Zeitungsverleger, Werbeagenturen sowie der BDI auf die Einführung eines werbefinanzierten Fernsehens hinwirkten Am 5. Dezember 1958 wurde die FFG von einer Gruppe von Zeitungsverlegern gegründet. Noch im selben Monat bewilligte die Bundesregierung die Übernahme von Bürgschaften von 20 Mio. DM, die Geschäftsführung wurde dem Staatssekretär des Bundespostministeriums, Friedrich Gladenbeck, übertragen. Ein Teil der zum Programmaufbau angeworbenen Mitarbeiter hatte bereits Erfahrungen im NS-Fernsehen gesammelt, für viele, beispielsweise auch für den später sehr populären Elmar Gunsch, stellte das Engagement bei der FFG allerdings die erste Berührung mit dem Fernsehen dar.[7]

2.1.3 Das Scheitern des „Adenauer-Fernsehens“

Adenauers Gründung der „Deutschland-Fernsehen-GmbH“ hatte nicht nur die Intendanten der ARD empört, sondern rief auch politischen Widerstand von Seiten der Länder auf den Plan. Hamburg legte am 19. August 1961 als erstes Bundesland eine Klage beim Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung der Länderrechte ein.[8] Hessen, Bremen und Niedersachsen schlossen sich wenig später der Klage an.[9] Im Gegensatz zu diesen vier SPD-regierten Ländern schlossen sich die CDU-Ministerpräsidenten der Klage nicht an, waren aber offenbar stillschweigend mit einer Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht einverstanden.[10] In seinem Grundsatzurteil vom 28. Februar 1961, dem so genannten „Ersten Fernsehurteil“, verbot das Bundesverfassungsgericht Adenauers „Deutschland-Fernsehen“ als verfassungswidrig. Dem Urteil zufolge ist die Rundfunkkompetenz Teil der Kulturhoheit der Länder, wohingegen die staatliche Kompetenz in Rundfunkangelegenheiten sich ausschließlich auf die technische Seite der Umsetzung erstreckt.[11]

Die besondere Bedeutung dieses „Ersten Fernsehurteils“ für die weitere Entwicklung der deutschen Fernsehlandschaft ergab sich vor allem aus der hier vorgenommenen Festschreibung des öffentlich-rechtlichen Charakters des Fernsehens, der jedoch nur mit der technisch bedingten Frequenzknappheit begründet wurde. Somit wurde mit diesem Urteil zwar einerseits die öffentlich-rechtliche Form des Fernsehens für mehr als zwanzig weitere Jahre verankert, andererseits lieferte das Urteils bereits die Rahmenbedingungen für privatrechtliches Fernsehen beim Wegfall der technischen Hürden, indem dieses für prinzipiell zulässig erklärt wurde, solange es nur gewissen Grundansprüchen genüge.[12]

Das Scheitern seiner Fernsehpläne stellte eine so schwere politische Niederlage für Konrad Adenauer dar, dass sie mit als Ursache für das Ende seiner Kanzlerschaft 1963 gesehen werden kann.[13] Die Bundesländer entwarfen im Anschluss an das Urteil einen Staatsvertrag auf dessen Basis im April 1963 das ZDF als öffentlich-rechtliches Fernsehprogramm seinen Sendedienst aufnahm.[14] Einige bereits produzierte Sendungen der mit dem „Ersten Fernsehurteil“ mit einem Verlust von ca. 35. Mio. DM untergegangenen FFG konnten somit zumindest noch bei diesem neuen Sender untergebracht werden.[15]

2.2 „Telesaar“

Neben der medienpolitischen Auseinandersetzung über privates Fernsehen während der 1950er Jahre fand die tatsächlich erste Ausstrahlung eines deutschsprachigen, privat finanzierten Programms von der Öffentlichkeit fast unbeachtet statt. So hatte der werbefinanzierte, zur Sendegruppe „Europa NO.1“ gehörige Sender Telesaar bereits 1954 seinen dreisprachigen Sendebetrieb aufgenommen. Möglich war dies, da das Saarland bis Ende 1956 nicht zur Bundesrepublik Deutschland gehörte und somit auch nicht der dort gültigen Rundfunkhoheit unterworfen war. Nach dem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik kam für Telesaar ein rasches Ende. Da er ohne Genehmigung der Bundespost und entgegen internationalen Bestimmungen auf willkürlich gewählten Frequenzen ausstrahlte, kam es am 25. Januar 1958 zu einer polizeilichen Schließung des Senders. Am 15. Juli 1958 wurde der Programmbetrieb nach Ausstrahlung der Sendung „Der Rest ist Schweigen“ endgültig eingestellt.[16]

3. Voraussetzung und Umsetzung der Einführung des dualen Systems

3.1 Voraussetzungen des dualen Systems

Die einzelnen Faktoren, die alle schlussendlich bei der Einführung des dualen Systems in den 1980er Jahren eine Rolle spielten, sind vielfältig und bedingten sich immer wieder gegenseitig. Ausgehend von den technischen Perspektiven, die sich in den frühen 1970er Jahren eröffneten und die die Einführung eines privaten Fernsehens im Einklang mit dem „Ersten Fernsehurteil“ möglich erscheinen ließen, sollen im Folgenden darüber hinaus die parteipolitischen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen, die die Entwicklung hin zum dualen System begleiteten und es schließlich auch ermöglichten, dargestellt werden.

3.1.1 Der technische Rahmen: Neue Distributionstechniken

Fortschritte im Bereich der Kabel- und Satellitentechnik, aber auch in der Miniaturisierung der Computertechnik befeuerten zu Beginn der 1970er Jahre die Diskussion über die zukünftige Entwicklung des Fernsehens.[17] Ausdruck fand die verbreitete Erwartung grundlegender Veränderungen beispielsweise in der 1973 publizierten ZDF-Broschüre „Das Fernsehen in den 70er Jahren“.[18] Um auf zukünftige Entwicklungen eingerichtet zu sein rief die Bundesregierung im November 1973 die „Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssystems“ (KtK) ins Leben, die Anfang 1974 ihre Arbeit aufnahm und im Dezember 1975 im „Telekommunikations-Bericht“ ihre Ergebnisse vorlegte.[19] Darin wurde unter anderem der Vorschlag unterbreitet, dass in Modellversuchen die Reaktion der Bevölkerung auf ein breites Angebot an Diensten und Programmen untersucht werden solle, woraufhin es im Mai 1978 zu einer Einigung der Ministerpräsidenten auf Pilotprojekte für Breitbandkabelsysteme kam, die zunächst für 1980 an den Standorten Berlin, Ludwigshafen-Mannheim, München sowie Köln oder Wuppertal angesetzt wurden.[20]

[...]


[1] Hickethier, Geschichte, S. 115.

[2] Vennebusch, Neugliederung, S. 40.

[3] Schütz, Medienpolitik, S. 83

[4] Hickethier, Geschichte, S. 116.

[5] Zitiert nach: Köhler, Adenauer, S. 1085.

[6] Köhler, Adenauer, S. 1085.

[7] Hickethier, Geschichte, S. 117.

[8] Vennebusch, Neugliederung, S. 41.

[9] Hickethier, Geschichte, S. 116.

[10] Vennebusch, Neugliederung, S. 41f. Vennebusch weist bereits auf S. 40 auf die überwiegende Ablehnung von Seiten der CDU-Ministerpräsidenten gegenüber Adenauers Fernsehplänen hin.

[11] Ebd. S. 42.

[12] Schütz, Medienpolitik: S. 112.

[13] Hickethier, Geschichte, S. 116.

[14] Vennebusch, Neugliederung, S. 43.

[15] Hickethier, Geschichte, S. 118ff.

[16] Bleicher, Chronik, S. 87.

[17] Ronneberger, Medienpolitischer Regelungsbedarf, S. 34

[18] Hickethier, Geschichte, S. 317

[19] Ronneberger: Medienpolitischer Regelungsbedarf, S. 34

[20] Sura, Entstehungsgeschichte, S. 9.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Die Einführung des dualen Systems (1984) und seine Folgen - Eine Studie zur Einführung des Privatfernsehens in Deutschland
Hochschule
Justus-Liebig-Universität Gießen
Veranstaltung
Fenster zur Welt - Die Frühzeit des Fernsehens in Deutschland
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
24
Katalognummer
V93035
ISBN (eBook)
9783638068000
ISBN (Buch)
9783638955645
Dateigröße
500 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Einführung, Systems, Folgen, Eine, Studie, Einführung, Privatfernsehens, Deutschland, Fenster, Welt, Frühzeit, Fernsehens, Deutschland
Arbeit zitieren
Thomas Kauf (Autor:in), 2006, Die Einführung des dualen Systems (1984) und seine Folgen - Eine Studie zur Einführung des Privatfernsehens in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93035

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