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Wegfall des Arbeitslosengeld II

Nichterfüllung von Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung nach der Entscheidung des BSG vom 23.06.2016 (B 14 AS 30/15 R)

Titre: Wegfall des Arbeitslosengeld II

Exposé (Elaboration) , 2019 , 14 Pages , Note: 1,3

Autor:in: Sarah Maria Held (Auteur)

Droit - Droit civil / Droit du travail
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In der Arbeit wird der Wegfall des Arbeitslosengeld II bei Nichterfüllung von Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23.06.2016 (B 14 AS 30/15 R) erörtert.

Der Autor beschäftigt sich mit dem Urteil des BSG (§ 39 SGG) mit Sitz in Kassel, welches Revisions- sowie Rechtsbeschwerdeinstanz ist. Das BSG ist zuständig für die Überprüfung der Urteile der LSG, gegen die Revision eingelegt wurde. Das BSG führt keine Ermittlung des Sachverhaltes durch, sondern prüft grundsätzliche Rechtsfragen der Vorinstanzen beziehungsweise Verfahrensmängel.

Hierfür wird zunächst der Gegenstand der Entscheidung erläutert. Anschließend wird die Entscheidung des BSG ausführlich dargelegt. Mit Grundlage dieser Ergebnisse wird der Sachverhalt sowie die Entscheidung kritisch gewürdigt. Dazu wird jeweils die Rechtsnatur von Eingliederungsvereinbarungen und die Pflichtverletzungen aus dieser analysiert, auf das Urteil bezogen sowie kritisch hinterfragt.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Gegenstand der Entscheidung

III. Argumentation des Gerichts

IV. Kritische Würdigung

1. Rechtsnatur von Eingliederungsvereinbarungen

a) Inhaltskontrolle von Eingliederungsvereinbarungen

b) Bewertung und Kritik der BSG Entscheidung

2. Pflichtverletzungen aus der Eingliederungsvereinbarung

a) Darstellung gemäß § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II

b) Bewertung und Kritik der BSG Entscheidung

V. Resümee

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Das Hauptziel dieser Arbeit besteht in der juristischen Aufarbeitung und kritischen Analyse des BSG-Urteils vom 23.06.2016 (B 14 AS 30/15 R), das sich mit dem Wegfall von Arbeitslosengeld II bei Pflichtverletzungen aus einer Eingliederungsvereinbarung befasst. Die Forschungsfrage untersucht, unter welchen Voraussetzungen eine Eingliederungsvereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag rechtmäßig ist und wann ein Verstoß gegen das Koppelungsverbot zu deren Nichtigkeit führt.

  • Rechtliche Grundlagen und Aufbau der Sozialgerichtsbarkeit
  • Analyse der Rechtsnatur von Eingliederungsvereinbarungen
  • Die Rolle der Inhaltskontrolle und des Koppelungsverbots
  • Prüfung von Pflichtverletzungen nach § 31 SGB II
  • Anforderungen an die rechtskonforme Gestaltung von Eingliederungsvereinbarungen

Auszug aus dem Buch

II. Gegenstand der Entscheidung

Der 14. Senat des BSG entschied am 23.06.2016 über die Rechtmäßigkeit einer Sanktionsentscheidung wegen Verletzung von Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung, in welcher keine konkrete Vereinbarung zur Übernahme von Kosten der geforderten Eigenbemühungen enthalten waren.

Der Kläger ist ein 1977 geborener, alleinstehender Arbeitslosengeld II Empfänger. Das Arbeitslosengeld II bezog er in den Jahren 2010 und 2011 vom beklagtem Jobcenter. Am 17.06.2011 unterzeichnete der Kläger mit dem Beklagten eine bis zum 16.12.2011 gültige Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 S. 3 SGB II alte Fassung, in der bis zum 31.07.2016 geltenden Fassung). Es wurde unter Ziffer 2 der Eingliederungsvereinbarung vereinbart, dass der Kläger monatlich zehn Eigenbewerbungen zur Eingliederung in Arbeit zu erbringen habe um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu unternehmen und diese unaufgefordert jeweils am 16. eines jeden Monats, durch Kopien der schriftlichen Bewerbungen und/oder durch Antwortschreiben der Arbeitgeber, vorzulegen habe.

Der Beklagte bot dem Kläger in Ziffer 1 der Eingliederungsvereinbarung als Unterstützungsleistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung „Mobilitätshilfen, weitere Leistungen und Einstiegsgeld“ an, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und zuvor eine gesonderte Antragstellung erfolgt. Eine ausdrückliche Regelung zur Übernahme von Bewerbungskosten enthielt die Eingliederungsvereinbarung nicht. In ihrer Rechtsfolgenbelehrung wurde unter Bezugnahme auf eine zuletzt erfolgte Leistungsminderung in Höhe von 60 % des maßgebenden Regelbedarfs darauf hingewiesen, dass jeder weitere wiederholte Pflichtverstoß (Verstoß gegen die Eingliederungsvereinbarung) des Klägers bis zum 18.11.2011 den vollständigen Wegfall des Arbeitslosengeld II zur Folge haben werde.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik der Grundsicherungsleistungen ein und erläutert den Aufbau der Sozialgerichtsbarkeit sowie den Anlass der juristischen Untersuchung.

II. Gegenstand der Entscheidung: Hier wird der Sachverhalt des konkreten Rechtsstreits dargelegt, insbesondere die Sanktionierung des Klägers wegen nicht eingereichter Eigenbewerbungen bei fehlender Kostenerstattung.

III. Argumentation des Gerichts: Dieses Kapitel fasst die Begründung des BSG zusammen, das die Sanktionen für rechtswidrig erklärte, da die Eingliederungsvereinbarung aufgrund eines Verstoßes gegen das Koppelungsverbot nichtig war.

IV. Kritische Würdigung: Hier erfolgt eine tiefergehende Analyse der Rechtsnatur von Eingliederungsvereinbarungen, der Inhaltskontrolle sowie der tatbestandlichen Voraussetzungen für Pflichtverletzungen.

V. Resümee: Das Kapitel schließt mit einer abschließenden Bewertung der Entscheidung und gibt Handlungsempfehlungen für die Gestaltung zukünftiger Eingliederungsvereinbarungen durch Leistungsträger.

Schlüsselwörter

Arbeitslosengeld II, Eingliederungsvereinbarung, Bundessozialgericht, Sanktionen, SGB II, Koppelungsverbot, Inhaltskontrolle, Pflichtverletzung, Grundsicherung, Leistungsträger, Sozialgerichtsbarkeit, Verwaltungsakt, Eigenbemühungen, Rechtswidrigkeit, Nichtigkeit

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtliche Zulässigkeit von Sanktionen bei der Verletzung von Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung, basierend auf einem Urteil des Bundessozialgerichts.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind das SGB II, die Rechtsnatur von Eingliederungsvereinbarungen, die Prüfung ihrer Wirksamkeit und die gesetzlichen Vorgaben für Sanktionen.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist die kritische Würdigung des BSG-Urteils vom 23.06.2016, um aufzuzeigen, unter welchen Bedingungen Eingliederungsvereinbarungen als nichtig zu betrachten sind.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine juristische Analyse und Interpretation der aktuellen Rechtsprechung sowie eine Inzidentprüfung des öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil beleuchtet detailliert die Argumentation des BSG, die Rechtsnatur von Eingliederungsvereinbarungen und die Voraussetzungen für Pflichtverletzungen im Sinne des § 31 SGB II.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Koppelungsverbot, Eingliederungsvereinbarung, Sanktionen und SGB II geprägt.

Warum war die Eingliederungsvereinbarung im Fall des Klägers nichtig?

Das BSG wertete die Vereinbarung als nichtig, weil sie dem Kläger kostenträchtige Eigenbemühungen abverlangte, ohne im Gegenzug eine konkrete und verbindliche Übernahme dieser Kosten durch das Jobcenter zuzusichern.

Was bedeutet das Koppelungsverbot in diesem Kontext?

Das Koppelungsverbot besagt, dass in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Leistung und Gegenleistung ein sachlicher Zusammenhang bestehen muss; fehlt dieser, ist die Vereinbarung unwirksam.

Hätte der Klageweg vermieden werden können?

Ja, laut der Analyse hätte das Jobcenter im Widerspruchsverfahren erkennen müssen, dass die Eingliederungsvereinbarung rechtswidrig ist, und eine Abhilfeentscheidung treffen können.

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Résumé des informations

Titre
Wegfall des Arbeitslosengeld II
Sous-titre
Nichterfüllung von Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung nach der Entscheidung des BSG vom 23.06.2016 (B 14 AS 30/15 R)
Université
University of Applied Sciences - Mannheim/Schwerin
Note
1,3
Auteur
Sarah Maria Held (Auteur)
Année de publication
2019
Pages
14
N° de catalogue
V931515
ISBN (ebook)
9783346241771
Langue
allemand
mots-clé
Jura Sozialrecht Hartz IV Sozialhilfe
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Sarah Maria Held (Auteur), 2019, Wegfall des Arbeitslosengeld II, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/931515
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