Am 17.02.2008 proklamierte der Premierminister des Kosovo mit den Worten "from today, we are proud, independent and free" einseitig die Unabhängigkeit des Kosovo. Nur wenige Minuten später reagierte das serbische Staatsoberhaupt in einer TV Rede an die Nation mit den Worten: "As long as the Serb people exist, Kosovo will be Serbia." Unterstützung erhielt das Kosovo mit den kurz darauf folgenden Anerkennungen durch eine Vielzahl von Staaten, unter anderem den USA, Deutschland, Frankreich, Italien, Kanada, Australien und Japan. Andere Staaten dagegen, wie Russland, Spanien und China, erklärten wiederum die Unabhängigkeit des Kosovo für unvereinbar mit dem Völkerrecht. So gab Russlands UN-Botschafter Vitaly Churkin am 17.02.2008 zu verstehen: "There is no legal basis for even considering the recognition of this unilateral declaration of independence."
Bereits die Schilderungen dieser Ereignisse machen deutlich, dass die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo in vielerlei Hinsicht völkerrechtliche Probleme aufwirft. Das Anliegen dieser Arbeit besteht darin, diese zu benennen und zu analysieren. Die grundlegende Problematik lässt sich dabei in drei Hauptpunkte unterteilen: Zum einen stellt sich die Frage des völkerrechtlichen Status des Kosovo nach dessen Unabhängigkeitserklärung, die untrennbar verknüpft ist mit der Frage der Rechtswirkungen der ausgesprochenen Anerkennungen auf eine zu prüfende Staatlichkeit des Kosovo sowie deren Rechtsfolgen. Zum anderen stellt sich die Frage der Existenz eines Sezessionsrechts aus dem Selbstbestimmungsrecht der Völker. Da das Kosovo seit 1999 auf Grundlage der Resolution des Sicherheitsrates 1244 unter UN Verwaltung steht soll ferner untersucht werden ob sich aus der Resolution ein Sezessionsrecht der Kosovaren ableiten lässt. In diesem Zusammenhang soll ferner die Kompetenz des Sicherheitsrates zur einseitigen konstitutiven Statusbestimmung eines Teilgebiets eines UN Mitgliedstaats geprüft werden.
Gliederung
A Einleitung
B Rechtsstatus des Kosovo
I Staatlichkeit nach der 3-Elementen-Lehre
1. Staatsgebiet
2. Staatsvolk
3. Staatsgewalt
a) Einfluss der UNMIK auf die Exekutive und Legislative
b) Einfluss der UNMIK auf die Judikative
c) Zwischenergebnis
II Einfluss von Anerkennung für die Entstehung neuer Staaten
1. Klassischer Theorienstreit
a) Konstitutive Theorie
b) Deklaratorische Theorie
c) Zwischenergebnis
2. Abkehr von der „3-Elementen-Lehre“?
a) Kroatien
aa) Staatsgebiet/Staatsvolk
bb) Staatsgewalt
b) Bosnien
aa) Staatsgebiet/Staatsvolk
bb) Staatsgewalt
c) Bewertung der Anerkennungspraxis
III Anerkennungen des Kosovo als Verstoß gegen das Interventionsverbot
C Existenz eines völkerrechtlichen Sezessionsrechts des Kosovo
I Existenz eines einseitigen Sezessionsrechts aus dem Selbstbestimmungsrecht der Völker
1. Träger des Selbstbestimmungsrechts
a) Keine Legaldefinition des Volksbegriffs
b) Begriffsbestimmung Volk im ethnischen Sinn
aa) Subjektiver Ansatz
bb) Objektiver Ansatz
c) Kosovo-Albaner als Träger des Selbstbestimmungsrechts
aa) Subjektives Element
bb) Objektive Elemente
2. Sezessionsrecht aus dem offensiven Selbstbestimmungsrecht
a) Spannungsverhältnis zwischen dem Sezessionsrecht und dem Souveränitätsprinzip
b) Lösung des Konflikts
aa) Kein Sezessionsrecht aus der Staatenpraxis
(1) Katanga (Kongo) 1960–1963
(2) Republik Biafra (Nigeria) 1967–1970
(3) Bangladesch (Pakistan) 1971–1974
(4) Türkische Republik Nordzypern (Zypern) 1983
(5) Republik Kosovo (Serbien) 1990
(6) Eritrea (Äthiopien) 1962–1993
bb) Zwischenergebnis
cc) Kein qualifiziertes Sezessionsrecht nach der Friendly Relations Declaration für das Kosovo
c) Zwischenergebnis
II. Kein Sezessionsrecht des Kosovo auf Grundlage der Sicherheitsresolution 1244
1. Bestätigung der territorialen Integrität Serbiens
2. Substantielle Autonomie als Resolutionsziel
3. Fehlinterpretation der Resolution 1244 des Auswärtiges Amtes
4. Erklärung des Rats der EU nicht im Einklang mit dem Völkerrecht
5. Zwischenergebnis
III. Möglichkeit einer einseitigen Statusentscheidung auf Grundlage einer neuen Sicherheitsratsresolution?
1. Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit als Hauptaufgabe des Sicherheitsrates
a) Kompetenzen des Sicherheitsrates unter Kapitel VII
aa) Ermessenspielraum des Sicherheitsrates unter Artikel 39 UN Charter
bb) Ermessenspielraum des Sicherheitsrates unter Artikel 41 UN-Charta
b) Limitierungen der Kompetenz des Sicherheitsrates durch die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen
c) Beschränkung der Kompetenz des Sicherheitsrates durch ius cogens
d) Zwischenergebnis
D. Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die völkerrechtliche Zulässigkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo vom 17. Februar 2008. Ziel ist es, den völkerrechtlichen Status des Kosovo, die rechtlichen Implikationen der staatlichen Anerkennungen sowie die Existenz eines etwaigen Sezessionsrechts unter Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts der Völker und der UN-Sicherheitsratsresolution 1244 zu untersuchen.
- Völkerrechtliche Staatlichkeit nach der 3-Elementen-Lehre
- Die Wirkung staatlicher Anerkennungen auf die Entstehung neuer Staaten
- Das Selbstbestimmungsrecht der Völker als Grundlage für Sezessionen
- Rechtliche Bindungswirkung der Sicherheitsratsresolution 1244
- Kompetenzen und Limitierungen des UN-Sicherheitsrates
Auszug aus dem Buch
A. Einleitung
“We have waited for this day for a very long time ... from today, we are proud, independent and free”. Mit diesen Worten proklamierte der Premierminister des Kosovo, Hashim Thaci, am 17.02.2008 einseitig die Unabhängigkeit des Kosovo. Nur wenige Minuten später reagierte das serbische Staatsoberhaupt in einer im Fernsehen übertragenen Rede an die Nation mit den Worten: “As long as the Serb people exist, Kosovo will be Serbia.”. Unterstützung erhielt das Kosovo mit den kurz darauf folgenden Anerkennungen durch eine Vielzahl von Staaten, unter anderem den USA, Deutschland, Frankreich, Italien, Kanada, Australien und Japan. Andere Staaten dagegen, wie Russland, Spanien und China, erklärten wiederum die Unabhängigkeit des Kosovo für unvereinbar mit dem Völkerrecht. So gab Russlands UN-Botschafter Vitaly Churkin am 17.02.2008 zu verstehen: “There is no legal basis for even considering the recognition of this unilateral declaration of independence”.
Bereits die Schilderungen dieser Ereignisse machen deutlich, dass die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo in vielerlei Hinsicht völkerrechtliche Probleme aufwirft. Das Anliegen dieser Arbeit besteht darin, diese zu benennen und zu analysieren. Die grundlegende Problematik lässt sich dabei in drei Hauptpunkte unterteilen: Zum einen stellt sich die Frage des völkerrechtlichen Status des Kosovo nach dessen Unabhängigkeitserklärung, die untrennbar verknüpft ist mit der Frage der Rechtswirkungen der ausgesprochenen Anerkennungen auf eine zu prüfende Staatlichkeit des Kosovo sowie deren Rechtsfolgen. Zum anderen stellt sich die Frage der Existenz eines Sezessionsrechts aus dem Selbstbestimmungsrecht der Völker. Da das Kosovo seit 1999 auf Grundlage der Resolution des Sicherheitsrates 1244 unter UN Verwaltung steht soll ferner untersucht werden ob sich aus der Resolution ein Sezessionsrecht der Kosovaren ableiten lässt. In diesem Zusammenhang soll ferner die Kompetenz des Sicherheitsrates zur einseitigen konstitutiven Statusbestimmung eines Teilgebiets eines UN Mitgliedstaats geprüft werden. Die erlangten Erkenntnisse werden abschließend in einer Konklusion kurz zusammengefasst.
Zusammenfassung der Kapitel
A Einleitung: Die Einleitung stellt das Ereignis der Unabhängigkeit des Kosovo im Jahr 2008 dar und formuliert die zentralen Forschungsfragen hinsichtlich des völkerrechtlichen Status, eines etwaigen Sezessionsrechts und der Rolle der UN-Resolution 1244.
B Rechtsstatus des Kosovo: Dieses Kapitel prüft die Staatlichkeit des Kosovo anhand der klassischen 3-Elementen-Lehre und untersucht, ob völkerrechtliche Anerkennungen einen Mangel an effektiver Staatsgewalt kompensieren können.
C Existenz eines völkerrechtlichen Sezessionsrechts des Kosovo: Hier wird analysiert, ob sich aus dem Selbstbestimmungsrecht der Völker oder der Sicherheitsratsresolution 1244 ein rechtlicher Anspruch auf einseitige Abspaltung des Kosovo ableiten lässt und ob der UN-Sicherheitsrat eine solche Statusentscheidung treffen könnte.
D. Zusammenfassung und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass die Unabhängigkeitserklärung nicht völkerrechtskonform ist und eine rechtmäßige Statusänderung nur durch Einverständnis Serbiens erfolgen kann.
Schlüsselwörter
Völkerrecht, Kosovo, Sezession, 3-Elementen-Lehre, Selbstbestimmungsrecht, Anerkennung, UN-Sicherheitsrat, Resolution 1244, Staatlichkeit, Souveränität, territoriale Integrität, Interventionsverbot, Staatenpraxis, Völkergewohnheitsrecht, Ius Cogens.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit primär?
Die Arbeit befasst sich mit der völkerrechtlichen Bewertung der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo von 2008 und prüft deren Vereinbarkeit mit geltenden Normen der Staatengemeinschaft.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Fokus?
Im Zentrum stehen die Kriterien für Staatlichkeit, die Bedeutung von internationaler Anerkennung, das Selbstbestimmungsrecht der Völker sowie die Befugnisse des UN-Sicherheitsrates.
Was ist das primäre Ziel oder die zentrale Forschungsfrage?
Es soll geklärt werden, ob die Unabhängigkeit des Kosovo völkerrechtlich legitimiert ist oder ob sie gegen das Völkerrecht und bestehende Resolutionen verstößt.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?
Der Autor verwendet eine klassische juristische Analyse, indem er völkerrechtliche Theorien (wie die 3-Elementen-Lehre) auf den konkreten Fall des Kosovo anwendet und durch eine Analyse der Staatenpraxis und offizieller UN-Dokumente stützt.
Welche Inhalte deckt der Hauptteil ab?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Staatlichkeit des Kosovo, die Untersuchung der staatlichen Anerkennungspraxis im historischen Vergleich (z.B. Kroatien, Bosnien) und die kritische Auseinandersetzung mit einem postulierten Sezessionsrecht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung am besten?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Völkerrecht, Sezession, Selbstbestimmungsrecht der Völker, Staatlichkeit, Souveränität und die UN-Resolution 1244.
Warum spielt die Resolution 1244 eine so entscheidende Rolle für das Kosovo?
Die Resolution 1244 bildet die Rechtsgrundlage der UN-Verwaltung im Kosovo. Der Autor untersucht, ob diese Resolution Spielraum für eine einseitige Unabhängigkeitsentscheidung lässt oder den Status des Kosovo fest an die territoriale Integrität Serbiens bindet.
Wie bewertet der Autor den Vergleich mit Bosnien und Kroatien?
Der Autor vergleicht die Anerkennungspraxis bei den jugoslawischen Teilrepubliken mit dem Fall Kosovo und kommt zu dem Schluss, dass diese Anerkennungen keine allgemeine Abkehr vom Völkerrecht darstellen, sondern zum Teil verfrüht erfolgten.
Gibt es laut dem Autor ein universelles Sezessionsrecht?
Nein, der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass ein völkerrechtliches Sezessionsrecht unter keinen Umständen existiert, da die Staatenwelt die territoriale Integrität als Herzstück des Völkerrechts schützt.
Welche Rolle spielt das Ius Cogens in dieser Arbeit?
Das Ius Cogens wird als Argument genutzt, um die Bindung des Sicherheitsrates an fundamentale völkerrechtliche Prinzipien wie die territoriale Integrität zu unterstreichen und einseitige, rechtswidrige Sezessionsentscheidungen zu verhindern.
- Quote paper
- Robin Borrmann (Author), 2008, Völkerrechtliche Probleme der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93177