Die Vogelschutzrichtlinie trat am 2.April 1979 in Kraft mit dem Ziel alle einheimischen Vogelarten zu schützen. Sie regelt den Schutz, die Nutzung sowie die Bewirtschaftung aller im Gebiet der Mitgliedstaaten der EU (außer Grönland) einheimischen Vogelarten. Sie wird angewendet auf alle Stadien der Vögel und ihre Lebensräume (Art.1) und soll so dem eklatanten Rückgang einheimischer Vogelarten entgegenwirken. Zur Verwirklichung der Ziele wurden die Ausweisung von Schutzgebieten, Einschränkungen auf Jagd, Handel und Nutzungen der Lebensräume der Vogelarten festgeschrieben. (Ssymank et al.1998, S.17)
Gemäß Art.4 der Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten für die Ausweisung der Gebiete zuständig. Sie sind nach Abschluß der Ausweisung angewiesen, der Europäischen Kommission alle sachdienlichen Informationen zu überliefern, so dass diese eine erforderliche Koordinierung in Richtung eines zusammenhängenden Netzes der Vogelschutzgebiete vornehmen kann. (Ssymank et al.1998, S. 454f)
Mit Einführung der FFH-Richtlinie fielen die Vogelschutzgebiete mit in das angestrebte Netz Natura2000. Art.6 der FFH-Richtlinie, der sich mit dem Schutz der Gebiete befasst, gilt seither auch für die Vogelschutzgebiete.
Inhaltsverzeichnis
1. Inhalt und Ziele der Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-R) der EU
1.1 Die Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG)
1.2 FFH-Richtlinie (92/43/EWG)
2. Das Finanzierungsprogramm LIFE
3. Umsetzung der Richtlinien – Stand in Deutschland und Europa
4. Vorgehensweise bei der Umsetzung in Baden-Württemberg
5. Auswirkungen potenzieller Natura2000-Gebiete auf die räumliche Planung
5.1 Klärung des Begriffs „potenzielle Natura2000-Gebiete“
5.2 FFH-Verträglichkeitsprüfung - Anforderungen an Pläne und Projekte
5.3 Die Ausnahmeregelungen nach §6Abs.4 FFH-RL
5.4 Management der Gebiete - Herausforderung an die deutsche Raumplanung
6. Kurzes Fazit
7. Quellen
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Grundlagen und den aktuellen Umsetzungsstand der europäischen Natura2000-Richtlinien in Deutschland und Baden-Württemberg, wobei ein besonderer Fokus auf den rechtlichen und planerischen Auswirkungen potenzieller Schutzgebiete auf die Raumplanung liegt.
- Grundlagen der EU-Vogelschutz- und FFH-Richtlinien
- Finanzierung durch das EU-Programm LIFE
- Status quo und Defizite bei der Umsetzung in Deutschland
- Herausforderungen für die deutsche Raumplanung durch Schutzgebietsmanagement
- Rechtliche Anforderungen an Pläne und Projekte (FFH-Verträglichkeitsprüfung)
Auszug aus dem Buch
1.1 Die VSchRL (79/409/EWG)
Die Vogelschutzrichtlinie trat am 2.April 1979 in Kraft mit dem Ziel alle einheimischen Vogelarten zu schützen. Sie regelt den Schutz, die Nutzung sowie die Bewirtschaftung aller im Gebiet der Mitgliedstaaten der EU (außer Grönland) einheimischen Vogelarten. Sie wird angewendet auf alle Stadien der Vögel und ihre Lebensräume (Art.1) und soll so dem eklatanten Rückgang einheimischer Vogelarten entgegenwirken. Zur Verwirklichung der Ziele wurden die Ausweisung von Schutzgebieten, Einschränkungen auf Jagd, Handel und Nutzungen der Lebensräume der Vogelarten festgeschrieben. (SSYMANK et al.1998, S.17)
Gemäß Art.4 der Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten für die Ausweisung der Gebiete zuständig. Sie sind nach Abschluß der Ausweisung angewiesen, der Europäischen Kommission alle sachdienlichen Informationen zu überliefern, so dass diese eine erforderliche Koordinierung in Richtung eines zusammenhängenden Netzes der Vogelschutzgebiete vornehmen kann. (SSYMANK et al.1998, S. 454f)
Mit Einführung der FFH-Richtlinie fielen die Vogelschutzgebiete mit in das angestrebte Netz Natura2000. Art.6 der FFH-Richtlinie, der sich mit dem Schutz der Gebiete befasst, gilt seither auch für die Vogelschutzgebiete.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Inhalt und Ziele der Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-R) der EU: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung und die inhaltlichen Kernziele der europäischen Richtlinien zum Schutz einheimischer Vogelarten sowie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume.
2. Das Finanzierungsprogramm LIFE: Es wird das EU-Förderinstrument vorgestellt, das finanzielle Mittel für den Aufbau des Natura2000-Netzes bereitstellt, und dessen Bedeutung für die deutsche Raumplanung diskutiert.
3. Umsetzung der Richtlinien – Stand in Deutschland und Europa: Dieser Abschnitt beschreibt die verzögerte Implementierung der Richtlinien in Deutschland und vergleicht diese mit dem Fortschritt in anderen EU-Mitgliedstaaten.
4. Vorgehensweise bei der Umsetzung in Baden-Württemberg: Hier wird der spezifische Prozess der Gebietsmeldung in Baden-Württemberg analysiert, inklusive der Verzögerungen durch zusätzliche Konsultationsverfahren.
5. Auswirkungen potenzieller Natura2000-Gebiete auf die räumliche Planung: Dieses zentrale Kapitel analysiert den rechtlichen Status der Gebiete und die Anforderungen an die Raumplanung, insbesondere durch die FFH-Verträglichkeitsprüfung und Ausnahmeregelungen.
6. Kurzes Fazit: Die Arbeit schließt mit einer kritischen Reflexion über die bisherige Umsetzungspolitik in Deutschland und einem Appell für eine proaktivere Herangehensweise.
Schlüsselwörter
Natura2000, FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, Europäischer Naturschutz, Raumplanung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Schutzgebietsmanagement, EU-Recht, Naturschutzrecht, Deutschland, Baden-Württemberg, LIFE-Programm, Lebensraumschutz, Artenschutz, Biotopverbund
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Umsetzung der europäischen Natura2000-Richtlinien (Vogelschutz- und FFH-Richtlinie) in Deutschland und Baden-Württemberg und deren Auswirkungen auf die räumliche Planung.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Zu den zentralen Themen gehören die europarechtlichen Grundlagen des Naturschutzes, die finanzielle Unterstützung durch das LIFE-Programm sowie die planerischen Herausforderungen beim Schutzgebietsmanagement.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, den aktuellen Stand der Umsetzung des Natura2000-Netzes kritisch zu beleuchten und aufzuzeigen, wie sich die Vorgaben der Richtlinien auf die deutsche Raumplanung auswirken.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Auswertung von Rechtsvorschriften, Fachliteratur, Berichten der EU-Kommission und behördlichen Dokumenten (BMU, MLR).
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der EU-Richtlinien, die Finanzierung, den Umsetzungsstatus in Deutschland und Baden-Württemberg sowie die spezifischen Auswirkungen auf Planungen durch Verträglichkeitsprüfungen.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die zentralen Schlüsselbegriffe sind Natura2000, FFH-Richtlinie, Raumplanung, FFH-Verträglichkeitsprüfung und Schutzgebietsmanagement.
Warum gab es Verzögerungen bei der Umsetzung in Deutschland?
Verzögerungen entstanden primär durch die föderale Struktur, fehlende Standardisierung der Gebietsmeldungen und eine zögerliche Haltung der Bundesregierung, die zu Klagen durch die EU führte.
Welche Rolle spielt das Konsultationsverfahren in Baden-Württemberg?
Das Konsultationsverfahren diente der Einbindung von Kommunen und Verbänden, führte jedoch nach Ansicht des Autors zu einer weiteren Verzögerung eines eigentlich rein fachlichen Naturschutzvorgangs.
Was zeichnet eine FFH-Verträglichkeitsprüfung aus?
Im Gegensatz zur allgemeinen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) konzentriert sich die FFH-Verträglichkeitsprüfung spezifisch auf die Auswirkungen von Vorhaben auf die definierten Schutzziele und Arten der FFH-Gebiete.
- Arbeit zitieren
- Timo Bartholl (Autor:in), 2001, Potenzielle NATURA2000-Gebiete und ihre Auswirkungen auf die räumliche Planung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9322