Die Hospizbewegung vom Mittelalter bis heute


Facharbeit (Schule), 2016

14 Seiten, Note: 1,2

Anonym


Leseprobe


1. Einleitung

"Das Wort hospitum bedeutet im Lateinischen so viel wie 'Herberge, Bewirtung' - häufig in Anlehnung an Klöster für Reisende und Pilger gedacht. Sowohl das Wort 'Hospiz' als auch der Begriff HOSPITAL standen im Mittelalter sinngemäß sowohl für das Krankenhauswesen als auch für die Beherbergung. [...] Darüber hinaus leitet es sich etymologisch aus dem Be- griff für 'Armenhaus' ab, meint aber gleichzeitig auch die Gastfreundlichkeit. [...] Nach dem angelsächsischen Recht war ein Fremder drei Tage lang Gast. Danach erhielt er den Status eines Knechtes, und die Beziehung zwischen Gast und Gastgeber änderte sich. Erst mit der Verbreitung des Christentums wurden diese Regeln nach altruistischen Gesichtspunkten um- gewandelt und das Hospiz zur Herberge, sprich Bewirtung, erklärt. Damit wird erkennbar, was dem Hospizgedanken ursprünglich zugrunde liegt - eine HERBERGE FÜR WANDERER."1

Man kann also an der Wortherkunft erkennen, dass das Wort Hospiz im Laufe der Zeit seine Bedeutung verändert hat, was gleichzeitig die groben Züge der Hospizbewegung und ihre Veränderungen beschreibt. Heute verlangt die Gesellschaft nicht nur ein schönes Leben, son-dern auch ein schönes Ableben; Sterbende sind meist Alte und Hochbetagte, was dem demo- graphischen Wandel zu verschulden ist, da die Lebenserwartung sich während der letzten Jahrzehnte erhöhte, wohingegen die Sterblichkeit von zum Beispiel Kindern und Jugendlichen sank. Dadurch verlor die Bevölkerung einen Teil der Angst vor dem Tod und den meisten kommt er erst im hohen Alter in den Sinn. Da sich nicht nur der Zeitpunkt des Todes geändert hat, sondern auch die Ursachen, sowie die Möglichkeiten, diesen hinauszuschieben oder schmerzfrei zu gestalten, wird der Tod zu einem vorzubereitenden Ereignis, der Wissen und Können von Professionellen erfordert.2

In der vorliegenden Arbeit geht es um den mittelalterlichen Beginn der Hospitalität, die Hos- pizidee, die Weiterentwicklung beziehungsweise Etablierung, die in den 1970er Jahren statt- gefunden hat, sowie um die Sterbebegleitung, ihre Grundsätze und letztendlich um die Hos- pizarbeit als Ehrenamt.

2 Die Hospizbewegung

2.1 Das Medizinische System im frühen Mittelalter

Aufgrund des Zerfalls des römischen Reiches kam es im abendländischen Westen zur Zerstö- rung antiker Bildungsstätten, wodurch auch das Heilwissen und andere Bildungsgüter verlo- ren gingen.3 Erst als in die christlich-kirchliche Bildung antike Wissenschaften wieder mit ein- geschlossen wurden, gewann auch die Medizin wieder an Bedeutung und wurde unterrichtet. Gelehrte waren damals, sprich vom 6. bis zum 12. Jahrhundert, schriftkundige Kleriker (An- gehörige des geistlichen Standes) und unter diesen vor allem Mönche. Ein Mönch ist im Sinne des Wortes ein einzelner Mensch (griech.: monos = allein). Diese Begriffserklärung soll zei- gen, dass die Bewegung anfangs aus Einsiedlern bestand, die in der Einsamkeit das Heil der Seele suchten. Da jedoch schnell klar wurde, dass durch diese Lebensform kein Wissen wei- tergegeben oder praktiziert werden konnte, schlossen sich die ersten klösterlichen Gemein- schaften zusammen, in der mehrere Mönche unter der Leitung eines Abtes lebten.

In der nächsten Zeit sollten nun viele weitblickende Männer die Geschichte der Medizin prä- gen. Der erste war Benedikt von Nursia, der dem abendländischen Mönchtum endgültig zum Durchbruch verhalf, indem er das erste Kloster einer eigenen Gemeinschaft gründete. Seine Regula Benedicti macht Aussagen über die mönchische Lebensführung, sowie die Ausübung von Medizin und Krankenpflege:

"Die Sorge für die Kranken steht vor und über allen anderen Pflichten. Man soll ihnen wirk- lich wie Christus dienen."4

In Gedanken an Benedikts Kloster gründete Cassiodor, der Kanzler des ostgotischen Königs Theoderichs des Großen im Jahre 555 das Kloster Vivarium, in der er eine Akademie der Mönche zur Pflege der Wissenschaften einrichtete. Sein Buch Institutiones war das erste christliche Lehrbuch der Wissenschaften und mit diesem legte er der Medizin gewissermaßen einen ersten Lehrplan zugrunde. Seiner Meinung nach sollte ein Arzt in der Lage sein, einen Kranken mit allen Erfahrungen und nach allen Regeln der Kunst zu versorgen, weswegen dessen Ausbildung für ihn dringend nötig war.

Der Bischof Isidor von Sevilla revolutionierte das abendländische Wissenschaftssystem durch seine Etymologiae, die aus den Überlieferungen bestanden, zu denen er Zugang hatte. Diese Etymologiae stellt eine damalige Enzyklopädie dar und machte ihn zu einem der bekanntesten Lehrer des frühen Mittelalters.

Gleichsam mit dem Entstehen von Klöstern in den folgenden Jahrhunderten, entwickelten sich auch Pflegestätten der Wissenschaften und der Medizin. Dort beschäftigte man sich mit der Pflege der Kranken und zugleich mit dem praktischen und theoretischen Medizinstudium. Das hauptsächliche Problem war, dass sich die Klostermedizin auf eine unmittelbare Umge- bung beschränkte und die Bevölkerung somit von längst überholten Heilberuflichen (Bader, Hebammen) und keinen ausgebildeten Ärzten behandelt wurde.

Dadurch dass caritative Einrichtungen mit Lehreinrichtungen verbunden wurden, forderte plötzlich auch die offizielle Seite Orden zur Krankenversorgung auf: In der karolingischen Zeit schenkte Karl der Große (747-814) den Klöstern große Aufmerksamkeit und so etablierte sich die Vereinigung von Hospital und Kloster.

Um 820 entstand eine ideale Vorstellung davon, wie der klösterliche Hospitalgedanke in der Architektur umgesetzt werden sollte.

Abb.1

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Es ist der Grundriss des Klosters St. Gallen zu sehen, der jedoch nie in diesem Maße ausge- führt wurde. Dieser enthält drei pflegerische Bauelemente: Das Hospitale pauperum, die Do- mus hospitum und das Infirmarium.

Im Bereich der Pforte ist das Hospitale pauperum vorzufinden. Es war zum Empfang von Au- ßenstehenden, zum Beispiel Pilger oder Kranke, gedacht. Die Domus hospitum ist ein Haus, das eine spezielle Herberge für vornehme Fremde darstellt. Das Infirmarium war allein zum Gebrauch für die Mönche gedacht und formt das eigentliche Klosterspital.

Neben diesem befinden sich hier das Aderlass-/ und Laxierhaus, sowie ein Bad und Ärzte- haus. Dahinter ist der Hortulus (Kräuergarten) vorzufinden, in dem hauseigene Heilpflanzen angebaut werden konnten.

In den späteren Jahrhunderten entwickelte sich dann ein neuer Hospitaltyp, der in Städten nahe der Hauptkirche und an Pilgerwegen gelegen war. In diesem Hospitaltyp befinden sich der Pflegesaal und der Altar unter einem Dach, was die Entwicklung zur christlichen Armen-/ und Krankengemeinde aufzeigt. Es gab schiffähnliche, langgezogene Säle, an deren Anfang sich ein Altar befand. Ein Beispiel für einen solchen Bau war das Hôtel-Dieu in Paris.

Das damalige christliche Hospital stellte jedoch kein Krankenhaus im heutigen Sinne dar, da die Betreuungs-/ und Versorgungsmöglichkeiten sehr beschränkt waren. Eher kann es als cari- tatives Asyl für Hilfsbedürftige bezeichnet werden.

2.2 Die Hospizidee

Die Hospizkultur vertritt eine lebensbejahende Grundhaltung und versucht ein Leben bis zu- letzt in Würde zu gestalten und dauerhaft eine neue Sterbekultur zu ermöglichen. Die Hospi- zidee setzt sich grundsätzlich aus vier sogenannten "Säulen" zusammen:

Abb. 2

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die psychosoziale Begleitung befasst sich damit,5 dem Patienten, beziehungsweise dem Ster- benden und auch seinen Angehörigen emotionalen Beistand zu leisten, was durch fähige Hos- pizhelfer bewerkstelligt wird. Diese ehrenamtlich tätigen Helfer wurden zuvor mindestens 100 Stunden lang ausgebildet und müssen ein Praktikum in einem Krankenhaus, Hospiz, oder in einem Pflegeheim absolviert haben. Statistisch gesehen sind Hospizhelfer eher weiblich und suchen einen Bereich in ihrem Leben, in dem sie mit dem Sterbeprozess zu tun haben, oder sich sozial engagieren können.

Die spirituelle Begleitung setzt ihr Ziel darin, Jedem ein Ableben in Würde zu ermöglichen, wobei hier wichtig ist, auf die Persönlichkeit des Kranken einzugehen. Das bedeutet, auf die Religiosität, das familiäre Umfeld und deren Geisteshaltung genau zu achten und auf diese einzugehen. Da es um eine geistige Erfahrbarkeit geht, kann es durch verschiedene Herange- hensweisen geschehen. Dies kann zum Beispiel eine Naturerfahrung sein, die beim Behandel- ten einen "Aha-Effekt" auslöst. Die Begleitung setzt auf die Selbstfindung des Kranken und will Selbstbewusstsein wecken. Im Allgemeinen wird zusammen nach etwas nicht Fassbarem, Transzendentem (außerhalb der normalen Sinneswahrnehmung) gesucht, was nur durch eine spirituelle Erfahrung geschehen kann.

Die palliative Medizin und palliative Pflege orientieren sich an der lebensbejahenden Grund- haltung der Hospizkultur: Palliativmedizin ist die ganzheitliche Behandlung von austherapier- ten Patienten, die eine niedrige Lebenserwartung haben und bei denen die Beherrschung der Schmerzen im Mittelpunkt steht. Die Lebensqualität eines Sterbenden soll durch Schmerzlin- derung oder Schmerzbehandlung verbessert werden, wodurch ein schöneres Ableben möglich wird. Es gilt der Grundsatz "ambulant vor stationär", so dass Hospize oder hospizlich orien- tierte Pflegeheime die palliative Arbeit nur ergänzen, damit ein Sterben in vertrauter Umge- bung möglich wird.

2.3 Die 1970er Jahre

"Es macht schutzbedürftige Menschen so verletzlich, dass sie glauben, sie wären eine Last für die anderen. Die Antwort ist eine bessere Betreuung der Sterbenden, um sie zu überzeugen, dass sie immer noch ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft sind." 6

Dieses Zitat stammt von Cicely Saunders, die von 1918 bis 2005 lebte und als Gründerin der neuzeitlichen Hospizbewegung im europäischen Raum gilt. Sie war in mehreren Bereichen tätig: Als Ärztin, Sozialarbeiterin und Krankenschwester und gründete 1967 das erste Hospiz, das St.-Christopher-Hospiz in London.7

Dieses Hospiz stellte zunächst einmal eine Alternative zum Krankenhaus dar, in dem man bestimmte Therapien anwendete, die im Krankenhaus nicht möglich gewesen wären. Der Grund dafür, dass in Deutschland erst in den 1980er Jahren, also rund 15 Jahre später Hospiz- gründungen stattfanden, war eine Dokumentation namens "Noch 16 Tage..." von 1971, in der das St.-Christopher-Hospiz als Sterbeklinik bezeichnet wurde, was die Zuschauer befürchten ließ, dass es sich um ein "Sterbeghetto" handelte. Menschen, die täglich mit dem Tod zu tun hatten, wie zum Beispiel Ordensschwestern oder Seelsorger erkannten jedoch die Wichtigkeit und Notwendigkeit solcher Einrichtungen und förderten die Idee und auch die Gründung von Hospizen. Das Aufkommen der ersten Hospize in Deutschland ist somit weitestgehend auf Geistliche zurückzuführen: 1983 gründeten der Krankenhauspfarrer Pater Helmut R. Zielinski und der Chefarzt Prof. Dr. Heinz Pichlmaier die erste Palliativstation am Universitätsklinikum in Köln und das erste Hospiz (Haus Hörn) wurde in Aachen 1986 durch Pastor Dr. Otto Türks ins Leben gerufen.8

Das Haus Hörn in Aachen existiert allerdings schon seit 1967, jedoch als Alten- und Pflege- heim unter der Trägerschaft der Oratorianer des Philipp Neri. Diese sind eine Vereinigung von Weltpriestern, die nicht nur Seelsorge betreiben, sondern auch im Bereich der Pädagogik tätig sind, weswegen Armenhäuser auch in ihr Tätigkeitsfeld fielen. Dr. Türk bekam jedoch immer häufiger Anfragen für die Unterbringung junger Schwerkranker, woraufhin er 1978 während einer krankenseelsorgerischen Ausbildung in Washington auf einer Krebsstation erstmals mit der Hospizidee in Kontakt kam, diese mit nach Aachen brachte und das dortige Haus Hörn in Beratung mit dem St.-Christopher's-Hospiz entwickelte.

In den 1970er und 1980er Jahren wurde nicht versucht eine Verbesserung der Umsorgung Sterbender zu erreichen, da dies ein allgemein gewolltes Ziel geworden war, sondern es wur- de eine Verbesserung des Versorgungstyps angestrebt:9

1. Der Begriff Sterbeklinik wurde zunächst in Sterbehospiz umgeändert, letztendlich be- schloss man jedoch die Vorsilbe "Sterben" gänzlich zu entfernen. Der Grund dafür war, dass Sterben als keine Institution dargestellt werden sollte.10
2. Die Terminalpflege, also das Sedieren eines totkranken Patienten um Ängste und Schmer- zen auszuschalten, war früher eine gängige Methode, bei der jedoch das Kommunikations- bedürfnis des Patienten kaum berücksichtigt wurde. Die Palliativpflege, die auf alle An- sprüche einzugehen versucht, galt bis in die 1970er Jahre als schlechte Medizin, da sie dem Patienten die Hoffnung auf eine Heilung nimmt. Das Hospiz bat nun einen Ort an, an dem diese Pflege ausgeführt wurde, allerdings mit einem lebensbejahenden Motiv.11
3. Die Linderung von Beschwerden beinhaltet hauptsächlich die Schmerzbekämpfung. So wie früher Schmerz als in Kauf zu nehmender Teil des Heilungsprozesses angesehen wur- de, wird er in der Sterbephase als therapierbare Beschwerde definiert.12
4. Die Sedierung, die ebenfalls als schlechte Medizin galt und auch als Vernachlässigung eingestuft wurde, wurde zur anerkannten Praxis, allerdings nur um nicht auszuhaltende Schmerzen zu kontrollieren und zu reduzieren, mit der bewussten Inkaufnahme einer Le- bensverkürzung.13
5. "Ganz wesentlich zur Zustimmung zum Hospiz ist schließlich die Ablehnung der aktiven Sterbehilfe als ideologische Ausrichtung der gesamten Hospizbewegung, womit sowohl die Ärzteschaft als auch Kirchen und Wohlfahrtsverbände als Befürworter gewonnen wer- den konnten. Hospizpflege ist Beistand, Unterstützung und Begleitung des Sterbenden in seiner letzten Lebensphase, aber nicht das Herbeiführen des Lebensendes."14

2.4 Sterbebegleitung und ihre Grundsätze

Sterben muss sowohl als seelischer,15 als auch als körperlicher Prozess betrachtet werden. Der Körper stellt in der Hospizarbeit die vorrangige Arbeit dar; Er wird organisiert, beziehungs- weise wird er auf das Sterben eingestellt. Beim Prozess des Sterbens verfallen der Körper und auch der Geist. Das heißt durch das Einbüßen verschiedener Fähigkeiten, wie zum Beispiel das Laufen, oder selbst Nahrung zu sich nehmen zu können, verliert der Mensch selbst nicht nur an körperlicher Fähigkeit, sondern auch das Selbstbild, als gleichwertiges Mitglied der Gesellschaft zu gelten, dem mit Respekt und Würde zu begegnen ist. Begleitet werden Patien- ten, die unheilbar krank sind und bereits austherapiert wurden und nach Meinung der Ärzte weniger als ein halbes Jahr zu leben haben. Da die Mobilität von Tag zu Tag schwindet, wird der Patient zunehmend abhängig von Hilfe. Die Sterbebegleitung hat sich deshalb zur Aufga- be gemacht, diesen Prozess ertragbar zu machen und ihn mit Würde zu gestalten: Humaner Umgang mit Sterbenden. Dieser schließt jedoch auch medikamentöse Behandlung ein, wie zum Beispiel die Dosierung von Schmerzmitteln, wobei große Eingriffe weniger von Interes- se des Personals sind.

Zum Personal der Sterbebegleitung zählt zuallererst das Pflegepersonal, aber auch Ärzte, die dort als wichtige Helfer gelten, jedoch auf Hinweise der Pflegekräfte angewiesen sind. Zur Sterbebegleitung gehört auch, einen heimatlichen und wohltuenden Eindruck beim Patienten hervorzurufen. Das geschieht unter anderem durch andere Bezeichnungen im Haus, wie zum Beispiel "Wohnzimmer" anstatt "Aufenthaltsraum", wie es in Krankenhäusern üblich ist. Häu- fig ist im Haus jedoch ein Hinweis auf den Tod oder den Abschied zu finden. Ein Beispiel dafür wäre eine Altarkerze im Eingangsbereich.16

Fälschlicherweise verstehen einige Menschen unter Sterben in Würde nur die Erlaubnis zur aktiven Sterbehilfe, also das Mitwirken von Ärzten am Suizid. Dadurch entstand im Volk die Befürchtung, dass aufgrund finanzieller Knappheiten, ein Leben früher beendet würde. Des- halb entschloss sich die Bundesärztekammer ihre Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung klar zu formulieren. Dies tat sie in einer Veröffentlichung namens "Grundsätze der ärztlichen Sterbebegleitung", die am 11.9.1998 mit folgendem Inhalt verabschiedet wurde: Die Ärztli- chen Pflichten bei Sterbenden, das Verhalten bei Patienten mit infauster Prognose, die Be- handlung bei schwerster zerebraler Schädigung und anhaltender Bewusstlosigkeit, die Ermitt- lung des Patientenwillens, und Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungs- verfügungen.

Die Präambel, also die Einleitung in diese Thematik, beinhaltet, dass Ärzte Leben erhalten, die Gesundheit schützen und wiederherstellen, Leiden lindern und Sterbenden bis zum Tod beistehen müssen, jedoch unter Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechtes des Patien- ten. Das heißt, dass in bestimmten Situationen, zum Beispiel, wenn Therapieverfahren nicht mehr möglich sind, die Palliativmedizin im Mittelpunkt steht. Diese Entscheidung darf auf keinen Fall aus wirtschaftlichen Gründen getroffen werden. Eine Basisversorgung (men- schenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege, Lindern von Schmerzen, etc.) ist Grundvoraussetzung, unabhängig von anderen Zielen der Behandlung. Der Wunsch des Pati- enten sollte jedoch immer im Vordergrund stehen. Weder sollte ein Sterbevorgang verkürzt, noch verlängert werden, hierbei sollten sich Arzt und Pflegekraft immer absprechen. Aktive Sterbehilfe steht im Gegensatz zum ärztlichen Ethos und kann strafrechtlich belangt werden. Die ärztlichen Pflichten bei Sterbenden sind zum Einen, Kranken oder Verletzten, die ein Versagen vitaler Funktionen aufweisen, ein würdiges Ableben zu ermöglichen. Zum Anderen haben die Ärzte für Beistand und Basisversorgung zu sorgen, zum Beispiel für Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr. Gewollte Lebensverkürzungen und auch den Tod herbeiführende Maß- nahmen gelten als aktive Sterbehilfe und sind unzulässig. Jeder Sterbende muss wahrheitsge- mäß über seinen Gesundheitszustand informiert werden und auch die Angehörigen müssen auf Wunsch des Patienten hin vom Arzt darüber unterrichtet werden.

[...]


1 Bödiker, Marie Luise/ Graf, Gerda/ Schmidbauer, Horst (Hg.): Hospiz ist Haltung. Kurshandbuch Ehrenamt, Ludwigsburg 2011, S. 11.

2 Vgl. Dreßke, Stefan: Sterben im Hospiz. Der Alltag in einer alternativen Pflegeeinrichtung, Frankfurt/Main 2005, S.7 ff.

3 Vgl. Seidler, Eduard/ Leven, Karl Heinz (Hg.): Geschichte der Medizin und der Krankenpflege, Stuttgart 2003, S. 87 ff.

4 Zitat nach Seidler: Medizin und Krankenpflege, S. 88.

5 Vgl. Bödiker: Hospiz, S.15 ff.

6 Zitat nach Bödiker: Hospiz, S.13.

7 Vgl. ebd. S.13.

8 Vgl. http://www.bpb.de/apuz/31450/sterbebegleitung-und-hospizkultur?p=all, Zugriff vom 18.10.2016.

9 Vgl. Bödiker: Hospiz, S. 13 ff.

10 Vgl. http://www.bpb.de/apuz/31450/sterbebegleitung-und-hospizkultur?p=all, Zugriff vom 18.10.2016.

11 Vgl. ebd.

12 Vgl. ebd.

13 Vgl. ebd.

14 Vgl. ebd.

15 Vgl. Bannert, Regina/ Fink, Ulrich/ Heimermann, Günter/ Lätzsch, Gabi (Hg.): Werkbuch Medizinethik I. Behandlungs -begrenzung -reduktion -abbruch, Münster 2005, S. 335 ff.

16 Vgl. Dreßke: Sterben im Hospiz, S.21 ff.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Die Hospizbewegung vom Mittelalter bis heute
Veranstaltung
Wissenschaftspropädeutisches Seminar: Seelsorge im Wandel
Note
1,2
Jahr
2016
Seiten
14
Katalognummer
V933332
ISBN (eBook)
9783346259653
Sprache
Deutsch
Schlagworte
hospizbewegung, mittelalter
Arbeit zitieren
Anonym, 2016, Die Hospizbewegung vom Mittelalter bis heute, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/933332

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