Schwangerschaftsabbruch. Im Wandel der Zeit


Hausarbeit, 2007

38 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung (Zöllner, Guido)

Kapitel 1 (Reichmuth, Marcus)
Abtreibung im Wandel der Zeit von Antike bis zum Nationalsozialismus
1.1 Die Griechen
1.2 Die Römer
1.3 Mittelalter
1.4 Neuzeit (Schwerpunkt Nationalsozialismus)
Persönliches Schlusswort

Kapitel 2 (Wolter, Christoph)
Geschichte der Abtreibung von 1945 bis Heute (BRD und DDR)
2.1 Die Nachkriegszeit 1945 bis 1948
2.2 DDR, BRD und deren unterschiedliche Verfassungen von Abtreibungen
2.3 Abtreibung nach der Wiedervereinigung
2.4 Statistik der Abtreibung in DDR und BRD

Kapitel 3 (Orthmann, Sebastian)
Abtreibung in Europa heute
3.1 Handhabung des § 218 StGb Schwangerschaftsabbruch in Deutschland
3.2 Abtreibungsmöglichkeiten in anderen EU-Mitgliedstaaten
3.2.1 Frankreich
3.2.2 Polen

Kapitel 4 (Borchert, Stephanie)
Von der Schwangerschaft bis zum Schwangerschaftsabbruch
4.1 Was bedeutet Schwangerschaft?
4.2. Gewollte Schwangerschaft und ungewollte Schwangerschaft
4.2 Wie kann man Schwangerschaften vorbeugen?
4.3 Was ist Abtreibung?
4.3.1 Bedingungen nach der 12. Schwangerschaftswoche (SSW) für einen
Schwangerschaftsabbruch
4.4. Methoden des Schwangerschaftsabbruch
4.4.1 chirurgische Methoden
4.4.2 Medikamentöse Methode
4.5 Phasen der Entwicklung des Kindes
Schlusswort

Kapitel 5 (Zöllner, Guido)
Folgen der Abtreibung – Ist das Leben nach einer Abtreibung für eine
Frau noch lebenswert?
5.1 Psychische Folgen der Abtreibung – allgemein
5.1.1 Depression
5.2 Die häufigste Methode der illegalen Abtreibung – ein kurzer Überblick
5.2.1 Psychische Folgeschäden der Frau bei einer illegalen Abtreibung
5.3 Körperliche Folgen der Abtreibung
5.3.1 Während des Eingriffes
5.3.2 Nach dem Eingriff
5.3.3 Körperliche Folgeschäden in Zusammenhang mit der Abtreibung
Persönliches Schlusswort zu Kapitel 5

Kapitel 6 (Orthmann, Sebastian)
Die ethischen Aspekte des Schwangerschaftsabbruch
6.1 Was ist „Ethik“ ?
6.1.1 Normenethik
6.1.2 Werteethik
6.1.3 Personethik
6.2 Abtreibung nach biblischer Normethik
6.3 Abtreibung nach Wertethik
6.4 Abtreibung nach Personethik

Rezension (Reichmuth, Marcus)

Interviewfragestellungen

Literaturverzeichnis

Internetquellen

Einleitung

Die hier vorliegende Facharbeit zum Thema „Schwangerschaftsabbruch – Im Wandel der Zeit“ soll einen Einblick in die Thematik des Schwangerschaftsabbruches geben. Wir beschäftigen uns mit den Fragen über die historischen Hintergründe des Schwangerschaftsabbruches und der damit zusammenhängenden Historie. Darüber hinaus gibt die Facharbeit Antworten über die geschichtliche Entwicklung von der Antike über den Nationalsozialismus bis in die heutige Zeit. Wir beschäftigen uns hierbei auch mit den Gesetzesmäßigkeiten zum Schwangerschaftsabbruch, es wird erklärt wie die Gesetzeslage zu verstehen ist. Ein wichtiger Bestandteil dieser Arbeit ist die Darstellung der vorhandenen und vollzogenen Abtreibungsmethoden. In diesem Zusammenhang werden ebenfalls die damit verbunden Folgen beleuchtet. Im Hinblick auf die Abtreibung sind ethische Fragen im Überblick erörtert worden. Das mit der Ausarbeitung verbundene Ziel dieser Facharbeit ist es, dem Leser möglichst in verständlicher Form einen klaren Überblick zum Thema Schwangerschaftsabbruch zu geben. Sie soll dem Leser ein übersichtliches Bild sein und dessen Meinungsbildung zu diesem Thema unterstützen. Der Leser wird mit den benannten Themen konfrontiert und kann sich unserer Auffassung nach, ein fundierteres Urteil über die Thematik bilden. Die Beweggründe für die Auswahl unseres Themas verstehen sich als Interessenbekundung. Wir fanden es interessant uns einmal mit den Hintergründen dieser schwerwiegenden Problematik zu befassen, da dies in unserem Verständnis ein sehr sensibles Thema darstellt. Es gab uns die Möglichkeit eine Selbstaufklärung durchzuführen. In diesem Zusammenhang ist es uns ein Anliegen, dieses Wissen an den Leser weiter zu vermitteln.

Kapitel 1: Die Abtreibung im Wandel der Zeit von der Antike bis zum Nationalsozialismus

Auf den folgenden Seiten möchte ich auf die historischen Hintergründe der Abtreibung und dessen Wandel im Hinblick der Norm- und Wertvorstellungen eingehen. Den Prozess der Abtreibung gab es nämlich nicht erst in der Neuzeit, sondern sind deren Spuren schon wesentlich früher in der Historie zu finden, beginnend in der Antike.

1.1 Die Griechen

Diese Epoche war geprägt von einer sehr geringen Lebenserwartung. So wurden die Frauen durchschnittlich nicht älter als 35 Jahre, die Männer hingegen lebten meist einige Jahre länger. Dies war auf die mangelnde medizinische Versorgung (bei Geburten oder Infektionen) zurückzuführen. Die wurden Frauen in der Regel zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr vermählt, Männer häufig erst mit dem Erreichen des 20. Lebensjahres. Auch die Fruchtbarkeit hatte einen großen Stellenwert in dieser Epoche, jedoch galten Kinderreiche Familien nicht überall bei den Griechen als Idealbild. Schriften von Aristoteles zu Folge, sollte beim Staat eine möglichst gleich bleibende Bevölkerungszahl eingehalten werden. Um diesem Idealbild näher zu kommen, befürwortete Aristoteles eine möglichst früh vorzunehmende Abtreibung, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, bei dem man annahm, dass der Fötus noch kein Leben bzw. Empfindungen besitzt. (Vgl. Robert Jütte, „Geschichte der Abtreibung, von der Antike bis zur Gegenwart“,1993, S.30 f)

Wann war bei den Griechen dieser Zeitpunkt der „Beseelung“ des Fötus?

Die Griechen gingen davon aus, dass die Seele erst nach der Geburt eintritt. Dementsprechend gab es kein Lebensrecht für ungeborene Kinder. Da die medizinische Versorgung nicht sehr fortgeschritten war, lag eine Schwangerschaft erst dann vor, wenn dies äußerlich sichtbar war bzw. die Frau durch Bewegungen im Mutterleib dies in Erfahrung brachte.

Im folgendem möchte ich nun die gängigsten Abtreibungsmethoden der Griechen auflisten, welche da waren: Medizinische Tränke, welche Gifte enthielten und zu sehr starken Magen-Darm-Krämpfen und Uterusblutungen führten, die Selbstzerstückelung des Unterleibes, mechanische Einwirkungen, wie z.B. starkes Drücken des Leibes, das Tragen schwerer Lasten, und Erschütterungen, praktiziert durch das Auf- und Abspringen und sich mit den Hacken gegen das Gesäß schlagen, bis der Fötus abgestoßen war.

Nach den von mir erwähnten Aspekten, kann man davon ausgehen, dass die Abtreibung im Großteil der griechischen Gesellschaft befürwortet wurde, auch in allen Gesellschaftsschichten vorkam, und es keine rechtliche Konsequenzen bzw. Sanktionen gab. Nur in wenigen griechischen Städten gab es ein Abtreibungsverbot. Frauen die abtrieben durften daraufhin nicht in den Tempel, weil sie „unrein“ geworden waren.

Es bleibt festzuhalten, dass es die Abtreibung gab und sie moralisch und rechtlich, im Großteil der griechischen Antike, genehmigt war und sie im Zentrum der Geburtenregulation stand. Jedoch stellten sich im laufe der Zeit Wissenschaftler die Frage, ob dies moralisch vertretbar sei. Einer von ihn war Hippokrates[1] von Kos, welcher sich gegen die Tötung des Kindes im Mutterleib aussprach, es sei denn, das Leben der Mutter stehe auf dem Spiel (Vgl.: Prof. Dr. Med. Axel W. Bauer, http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~g47/bauerhip.htm, 15.11.07, 22.17 Uhr)

1.2. Die Römer

In der frühen Kaiserzeit der Römer sind viele Parallelen gegenüber der Zeit der Griechen erkennbar, so in der Lebenserwartung und Familienstruktur.

Im Gegensatz zu den Griechen, dessen Leitgedanke die Geburtenregulation war, war die Politik der Römer dem Bevölkerungswachstum ausgerichtet. Es herrschte zu dieser Zeit eine gewisse Angst, dass die Zahl der „echten“ Römer zurückgehe. Ein daraufhin entworfenes Gesetz, welches Eltern von mindestens drei Kindern bestimmte Vorteile verschaffen sollte, scheiterte, da die Kindersterblichkeit, aufgrund der mangelnden medizinischen Versorgung, sehr groß war und sich das gesellschaftliche Bild über Kinder änderte. In der gehobenen Schicht wollte man den Kinderwunsch lange hinauszögern, da dies die Erhaltung von Heiratsanträgen erhöhte. In den niedrigen Schichten bedachte man die Ernährung des Kindes und die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit, so z.B. bei Prostituierten. Es kam jedoch häufiger vor, dass Frauen in der niedrigen Schicht die Kinder bekamen, die in der gehobenen Schicht nicht. Grund für diese Differenz war nicht zuletzt der finanzielle Hintergrund für Abtreibungsmittel.

Die Abtreibungsmethoden ähnelten denen der Griechen. Da diese Methoden stets mit der Gefährdung der Mutter in Verbindung gebracht werden konnten, gab es eine weitere weit verbreitete Methode, welche dem entgegenwirken sollte. Die Methode das Kind zu gebären und danach auszusetzen, seinem eigenen Schicksaal zu überlassen. Da die Beseelung, nach griechischen und römischen Gedankengut, nach der Geburt eintrat, wurde dieser Vorgang verfolgt und mit einer Geldstrafe belegt, außer bei Neugeborenen mit Missbildungen. Dies war ein Vorgang, welcher rechtlich wie moralisch vertretbar war.

Die Abtreibung Fötus wurde in der frühen Kaiserzeit der Römer zunächst nicht verboten, da er nicht als Lebewesen, sondern vielmehr als Bestandteil der Mutter angesehen wurde. Die Frauen besaßen keine Rechte, so war das ungeborene Kind ebenso rechtlos.

Erst durch Kaiser Septimius Severus Pius, um 100 n. Chr., wurde die Abtreibung verfolgt und hatte die Verbannung zur Folge, da die Abtreibung ein Delikt gegen den Ehemann darstellte, dies bedeutet, dass ihm Erben vorenthalten wurden (auch beim Todesfall des Mannes). Der Mann hatte das Recht gegen Anstifter und Gehilfen einer Abtreibung Geldklagen einzureichen. Starb die Frau bei der Abtreibung, so wurden die Gehilfen mit der Todesstrafe oder Zwangsarbeit bestraft, da der Handel mit Abtreibemitteln verboten wurde. Eine Abtreibung war nur noch möglich, wenn das Leben der Frau gefährdet war, der Mann dies anordnete oder das Kind Folge einer außerehelichen Beziehung war.

In Zeiten des Krieges war die Fruchtbarkeit der Frau sehr gefragt. Die Abtreibung galt als kaiserlicher Verrat, da potentielle Krieger vorenthalten wurden. Hier wird deutlich, dass Frauen keine Rechte besaßen, so auch keine Entscheidungsfreiheit über ihren eigenen Körper. Sie dienten einem „rein produktiven“ Gedanken. Hier lässt sich eine Parallele gegenüber der Zeit des Nationalsozialismus erkennen.

Es bleibt festzuhalten, dass die Abtreibung nicht als moralisches Vergehen bzw. Mord verstanden wurde, sondern war es das Vorenthalten des Kindes gegenüber dem Manne, seines Erben, bzw. der Handel mit Abtreibungsmitteln, bei dem mit Sanktionen gerechnet werden musste.

1.3. Mittelalter

In der Epoche des Mittelalters, von 600 n. Chr.- 1500 n. Chr. war die Rollenverteilung innerhalb der Familie klar definiert. Der Vater stellte das Oberhaupt der Familie dar und war für die Versorgung dieser Zuständig. Der Tätigkeitsbereich der Frauen schränkte sich auf die drei K’s ein (Kirche, Küche und Kinder). Einen Rechtsstatus hatten diese Frauen nicht. Im Durchschnitt bestand die Familie aus 3 Kindern, welche in der Arbeiterschicht in die Arbeit mit einbezogen wurden, um den Lebensunterhalt mitzufinanzieren. In der gehobenen Schicht standen die Kinder vielmehr für die Repräsentation des Vaters.

Im Mittelpunkt dieser Zeit stand die christliche Lehre, welche am Ende der römischen Epoche Einzug hielt und nun stärker internalisiert wurde, damit auch der moralisch- ethische Gedanke der Abtreibung. Diese entwickelte sich immer mehr zu einem Tabuthema. Grund für diesen Wandel war auch der Untergang des röm. Reiches. Die Menschen waren der Meinung, dass dieser auf die Abtreibungen zurückzuführen sei.

Wo im röm. Reich der Vater über Leben und Tod entschied, war im Mittelalter eine klare Wende zu diesem Thema erkennbar.

So gab es nur einen, welcher über Leben und Tod richten durfte, Gott. Demnach wurde die Kindstötung im Mutterleib bestraft. Da auch in dieser Zeit die Medizin nicht sehr fortgeschritten war, konnte man erst von einer Schwangerschaft und der verbundenen Tötung ausgehen, wenn die Frau äußere Merkmale einer Schwangerschaft aufwies. Bei Abtreibungen gab man häufig den Frauen die Schuld, da diese ihre Lust nicht zügeln konnten. Wenn diese empfangen hätten können, dies aber nicht taten, wurden sie des Totschlag schuldig erklärt, da sie zum einem dem Manne Nachkommen vorenthielten und zum zweiten sich der Entscheidungsgewalt Gottes widersetzten. Die gängigste Abtreibungsmethode war das Einnehmen eines Trankes, welcher starke Unterleibschmerzen und Uterusblutungen verursachte. Nicht zuletzt, durch diese Faktoren, wurde der Saft mit Zauberei und dämonischen Kräften, somit Gegenspieler zu Gott, in Verbindung gebracht. Hersteller des Saftes bzw. Händler wurden als Hexen bzw. Zauberer abgestempelt und getötet, so z.B. durch das Fegefeuer. Bei Menschen mit Behinderung wurde ebenso klar Stellung bezogen. Ebenso wie in den vorangegangenen Epochen fielen sie dem Todesurteil zum Opfer. Diese Haltung hatte einen prominenten Fürsprecher, Martin Luther, welcher die Meinung vertrat, dass die „Schwachsinnigen“ bzw. „Missgestalten“ vom Teufel in die Wiege gelegt wurden und sofort getötet werden müssten.

(vgl. http://www.sopos.org/aufsaetze/40f9999f0f1d9/1.phtml ,16.11.07, 22.43 Uhr),

1.4. Neuzeit (Schwerpunkt Nationalsozialismus)

Den Schwerpunkt Nationalsozialismus, in der Neuzeit, setze ich mir, da ich mich sehr für die Hintergründe dieser Zeit interessiere und die an mir herangetragenen Erfahrungen von Dritte verarbeiten möchte.

Im 18. Jahrhundert wurde die Todesstrafe, als Strafmaß bei einer Abtreibung, abgeschafft. So trat 1872 das Reichsstrafgesetzbuch in Kraft, welches den § 218 beinhaltete. Dieser besagte, dass Frauen, welche ihre Leibesfrucht abtrieben mit 5 Jahre Zuchthaus bestraft werden, bei mildernde Umständen mindestens 6 Monate.

Am Anfang des 20. Jahrhunderts rebellierten zwei deutsche „Gelehrte“, Alfred Hoche[2] und Karl Binding[3], gegen dieses Gesetz, im Bezug auf die Tötung „Unwerten Lebens“, wie Alfred Hoche Menschen mit Behinderung bezeichnete (vgl. http://www.dielebenshilfe.at/Moerderische-Vordenker.386.0.html) und dies auch in seinem Buch niederschrieb: „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“.

Dieses Gedankengut kann man als Vorlage des nationalsozialistischen Gedankenguts sehen und ist auch noch heute in den Naturvölkern vertreten. Mit der Machtergreifung Hitlers 1933 sollten diese Gedanken, welche zunächst nicht realisierbar waren, aufgrund der Gesetzeslage, vollendet werden.

Im Fokus der Kriegsverbrechen in der Zeit des nationalsozialistischen Regimes, steht die Vernichtung der nicht arischen Mitmenschen. Die Deportation von Menschen mit Beeinträchtigungen gerät hierbei häufig in Hintertreffen. Diesen Schwerpunkt setze ich mir, weil ich mich sehr für die Hintergründe dieser Zeit interessiere und auch die an mir herangetragenen Erfahrungen von Dritte verarbeiten möchte.

So trat 1934 das Gesetz der Zwangssterilisation in Kraft, welches Menschen mit Behinderungen, Alkoholiker oder Drogenabhängige betraf, stets im Sinne der Reinerhaltung deutschen Blutes und der Verhinderung erbkranken Nachwuchses. Dabei kann aus heutiger Sicht gesagt werden, dass die Ursachen von Behinderung nicht nur einseitig in der Genetik zu finden sind.

Im Laufe der 30er Jahre verschlechterten sich die Bedingungen in den Heimen rapide, aufgrund der Kosten- Nutzfrage. Mehr als die Hälfte der Heimbewohner traf das Sterilisationsgesetz, da Behinderung als nicht heilbare Krankheit angesehen wurde und im Hinblick des Krieges, starke bzw. „gesunde“ Menschen benötigt wurden. So wurden Mütter, welche viele gesunde Kinder zur Welt brachten, mit dem Mutterkreuz belohnt.

Aus heutiger Sicht nicht Vertretbar. Krankheit wird mit Unwohlsein in Verbindung gebracht, dies muss nicht automatisch das Gefühlserleben eines Menschen mit Behinderung widerspiegeln.

Mit dem Beginn des 2. Weltkrieges wurde das Sterilisationsprogramm durch das Euthanasieprogramm (schöner Tod), unter großer Geheimhaltung, verschärft. Hitler wollte sich der Gefahr einer öffentlichen Missbilligung nicht aussetzen, bevor er nicht ausreichend Rückenwind des deutschen Volkes verspürte.

Es bestand von nun an eine Meldepflicht für „missgestaltete Neugeborene“ bzw. „Reichsausschusskinder“, aber stets in Verbindung mit wissenschaftlichen Untersuchungen, um den Kindern zu helfen.

1940 wurden die ersten Mordstationen für Menschen mit Behinderung errichtet. Man verschleierte dies jedoch mit dem Begriff der Heilanstalten.

Bei Eltern, die sich weigerten ihre Kinder in die Obhut der „Heilanstalten“ zu geben, wurde auf das Gewissen appelliert, da sie jeder Chance auf Heilung nachgehen sollten. Blieb auch dieser Appell unbeachtet, drohte man mit Sorgerechtentzug, Arbeitsdienst oder Streichung der Unterstützungen für die Kinder.

So erzählte man den Eltern, dass Operationen, welche möglicherweise lebensbedrohlich sein können, das Kind heilen. Somit waren sie im Falle eines Todes, welches Ziel dieses Vorganges war, abgesichert, da die Eltern einer Operation zustimmten.

Die Methoden der Tötung blieben den Ärzten überlassen. Mögliche Methoden waren: Tod durch verhungern oder Medikamenten, wie z.B. Morphium. Die verabreichten Medikamente führten nicht unmittelbar zum Tod. Bei Überdosierungen, kam es zu zu gesundheitlichen Komplikationen. Der Tod trat erst zwei bis drei Tage später ein, sodass die Ärzte einen „natürlichen Tod“ feststellen konnten.

Auch wurden an diesen Menschen Versuche vorgenommen. Vom schrecklichen Ausmaß dieser Experimente konnte ich mich selbst vergewissern.

Bei einer Weihnachtsfeier in einem Heim, sah ich eine Bewohnerin, welche auf keine äußeren Reize mehr reagierte und verunstaltet, in Form von vielen Narben, auf ihrem Bett lag. Ich konnte in Erfahrung bringen, dass an dieser Frau in früher Kindheit, Untersuchungen vorgenommen wurden, welche genau blieb aber im Verborgenen. Sie wurde, mit dem Fall des deutschen Reiches, gerettet und starb 2006.

In der Folgezeit sollten durch die Abtreibung mehr Kinder getötet werden, als Menschen beim 2. Weltkrieg starben.

Schlusswort

Hinsichtlich meines Berufsbildes, als angehender Heilerziehungspfleger, wollte ich mit dieser Arbeit darauf aufmerksam machen, dass Menschen mit Behinderung von der Antike bis zur Neuzeit nie eine richtige Chance bekamen ein unbeschwertes Leben führen zu können. So stellte sich mir immer die Frage, ob von „Menschen Zweiter Klasse“ die Rede sei.

Für mich ist die Frage, anhand der historischen und gegenwärtigen Fakten, leider mit ja zu beantworten. Der Gedanke nur der stärkere oder klügere könne überleben (vgl. Charles Darwin) war und ist nach wie vor weit verbreitet. Wo man in der Zeit des Nationalsozialismus einer Generation von „Verrückten“ durch Euthanasie vorbeugen wollte, im Sinne eines „Reinen Reiches“, so besteht heute die weit verbreitete Meinung, „Menschen mit Behinderungen können nicht glücklich werden“ bzw. wären „lästig“. Über Hilfsinstitutionen wird, als Folge mangelnder Aufklärung, wenig Bezug genommen.

Weitere erschreckende Fakten, welche die Begrifflichkeit des „Menschen zweiter Klasse“ verhärten, sind: Die Abtreibung eines Menschen mit Behinderung ist während der gesamten Schwangerschaft möglich und bedarf keiner vorgeschriebenen Beratungs- oder Bedenkzeit. Dabei gilt: „Anders“ sein ist nicht schlimm! Die Welt wäre langweilig, wäre ich wie Sie oder wären Sie wie ich.

[...]


[1] Gilt als berühmtester Arzt des Altertums 460 v. Chr. Bis 370 v. Chr.

[2] Alfred Erich Hoche, 1865 bis 1943, war ein deutscher Psychiater

[3] Karl Lorenz Binding, 1841 bis 1920, war ein deutscher Rechtslehrer (Haupt-Arbeitsgebiet: Strafrecht).

Ende der Leseprobe aus 38 Seiten

Details

Titel
Schwangerschaftsabbruch. Im Wandel der Zeit
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
38
Katalognummer
V93379
ISBN (eBook)
9783638068222
ISBN (Buch)
9783638954716
Dateigröße
512 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Schwangerschaftsabbruch, Wandel, Zeit
Arbeit zitieren
Guido Zöllner et al. (Autor:in), 2007, Schwangerschaftsabbruch. Im Wandel der Zeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93379

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Schwangerschaftsabbruch. Im Wandel der Zeit



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden