Betriebliche Altersversorgung - Rechtliche Grundlagen und Hintergründe


Hausarbeit, 2007

21 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Gliederung

1. Geschichte

2. Gesetzliche Grundlage

3. Merkmale

4. Gewicht der betrieblichen Altersversorgung

5. Vorteile der betrieblichen Altersversorgung

6. Rechtliche Hintergründe der betrieblichen Altersversorgung
6.1 Berechtigter Personenkreis
6.2 Gleichbehandlung
6.3 Unverfallbarkeit
6.4 Ratierliches Verfahren
6.5 Flexible Altersgrenze
6.6 Insolvenzsicherung
6.7 Recht auf Portabilität
6.8 Recht auf Entgeltumwandlung

7. Ausblick

8. Fazit

Literaturverzeichnis
Internetquellen
Literatur

1. Geschichte

Bereits im 19. Jahrhundert entstand die betriebliche Altersversorgung, noch bevor die gesetzliche Rentenversicherung ins Leben gerufen wurde. Diese Versorgungswerke sollten die Arbeitnehmer bei Invalidität, im Alter und ihre Familien bei Tod des Ernährers unterstützen.

Vorreiter waren u.a. 1832 die Gutehoffnungshütte, 1858 Krupp und Henschel, 1872 Siemens, 1879 BASF und 1889 die Farbwerke Hoechst.

Obwohl viele Unternehmen bereits ihre betrieblichen Versorgungswerke weiter ausgebaut hatten und die betriebliche Altersversorgung in Deutschland immer mehr an Bedeutung gewann, bekam diese erst am 19.12.1974 durch das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG) einen gesetzlichen Rahmen.

In diesem Gesetz sind alle rechtlichen Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung, wie z.B. die Unverfallbarkeit, die Insolvenzsicherung oder die Portabilität, verankert worden.

Heute ist die betriebliche Altersversorgung – neben der gesetzlichen Rentenversicherung – eines der wichtigsten Elemente im System der Altersversorgung in Deutschland:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1: Das Drei-Schichten-Modell[1]

2. Gesetzliche Grundlage

Die Zusage einer betrieblichen Altersversorgung ist im Grunde ein freiwilliges Leistungsversprechen eines Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Das Versorgungsversprechen muss aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses erfolgen.

Gesetzliche Grundlage für die Sicherung der betrieblichen Altersversorgung ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG), auch „Betriebsrentengesetz“ genannt.

„Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (betriebliche Altersversorgung), gelten die Vorschriften dieses Gesetzes.“ (§1 BetrAVG).

Im Verlaufe dieser Hausarbeit wird immer wieder Bezug auf das BetrAVG genommen und auszugsweise zitiert. Dieses soll die Wichtigkeit dieses Gesetzes unterstreichen.

3. Merkmale

Die wesentlichen Merkmale der betrieblichen Altersversorgung sind im Wesentlichen auf drei Ansätze zu begrenzen.

Zunächst ist zu erwähnen, dass die betriebliche Altersversorgung eine freiwillige Zusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer ist. Zwar hat der Arbeitnehmer lt. Rentenreform 2000/2001 einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung; dieser ist jedoch hinfällig, wenn der Arbeitnehmer nach kurzer Zeit den Betrieb schon wieder verlässt bzw. beim Ausscheiden aus dem Unternehmen – vor Eintritt des Versorgungsfalles – das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. (siehe auch Kapitel 6.3). Der Arbeitnehmer hat jedoch ein Recht auf Entgeltumwandlung (vgl. Kapitel 7.9).

Die betriebliche Altersversorgung kann Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung umfassen.

Als wichtigstes Merkmal ist anzusprechen, dass die Versorgungszusage aus Anlass des Arbeitsverhältnisses erfolgen muss.

4. Gewicht der betrieblichen Altersversorgung

Die meisten Arbeitnehmer wissen mittlerweile, dass sie neben der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich privat vorsorgen müssen, damit sie ihren Lebensstandard auch im Rentenalter beibehalten können. Eine private Vorsorge kann z.B. durch den Abschluss von kapitalbildenden Lebensversicherungen, Kauf von Wertpapieren oder Anlegen von Ersparnissen erfolgen.

Jedoch sind viele Arbeitnehmer der Meinung, dass die gesetzliche Rente und eine zusätzlich abgeschlossene Lebensversicherung ausreichend sind und damit eine zusätzliche Altersversorgung nicht mehr notwendig ist. Mit dieser Einstellung übersehen sie allerdings die wirtschaftliche Entwicklung und die Veränderungen im Preis-Leistungsverhältnis.

Denn es gilt: „Wer seinen gewohnten Lebensstandard auch im Rentenalter halten will, muss eine Altersversorgung sicherstellen, die dem Nettoeinkommen entspricht!“

Ich möchte durch die folgenden selbst gewählten Beispielrechnungen deutlich machen, wie groß die Versorgungslücke, d.h. der Fehlbetrag zwischen der zu erwartenden Rente wegen Alters und dem Versorgungsziel (=Nettoeinkommen), ist. Denn oft wird unterschätzt, wie groß tatsächlich die Versorgungslücke im Alter ist, wenn man nicht privat vorgesorgt hat.

Bruttoeinkommen: 3000,00 €

Nettoeinkommen= ca. 65% vom Brutto: 1950,00 €

Zu erwartende Rente aus
der GRV = ca. 38% v. Brutto: 1140,00 €

Versorgungslücke im Alter: 810,00 €

Bruttoeinkommen: 6000,00 € Nettoeinkommen=
ca. 65% vom Brutto: 3900,00 €

Zu erwartende Rente aus
der GRV = ca. 38% v. Brutto: 1976,00 €

Versorgungslücke im Alter: 1924,00 €

Insbesondere bei Einkommensgruppen, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (z.Zt. 5200,00 € / West) liegen, entstehen ohne zusätzliche Vorsorge immense Versorgungslücken im Alter.

Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung können einen wesentlichen Beitrag leisten, eine - besonders bei höheren Einkommen erhebliche – Versorgungslücke zu schließen.

Geht man weiterhin von den aktuellen sozialen Trends aus, dass sich die sehr niedrige Geburtenrate, die heute längeren Ausbildungszeiten und die steigende Lebenserwartung auf die Höhe der Renten auswirken, so erlangt die zusätzliche Vorsorge eine noch wesentlichere Bedeutung.

Heute müssen etwa zwei Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen zur GRV einen Rentner finanzieren. Den eben aufgezeigten Entwicklungen entsprechend, wird sich das Verhältnis umkehren.

5. Vorteile der betrieblichen Altersversorgung

Die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung kann als Unterstreichung der sozialen Verantwortung eines Unternehmens gegenüber seinen Mitarbeitern gesehen werden. Gleichzeitig kann es sich steuerliche Vorteile sichern.

Eine betriebliche Altersversorgung erhöht die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen und verringert somit die Fluktuation. Soziale Zusatzleistungen sind heutzutage für viele Arbeitnehmer ein Grund, ihren Arbeitsplatz zu wechseln. Besonders durch den aktuellen Fachkräftemangel am deutschen Arbeitsmarkt sind mittlerweile viele Unternehmen dazu bereit, finanzielle Zugeständnisse in dieser Richtung zu machen.

Eine betriebliche Altersversorgung kann auch dazu hilfreich sein, dass Mitarbeiter sich besser mit dem Unternehmen identifizieren können. Dies erhöht wiederum die Motivation und verbessert das Betriebsklima. Diese beiden Faktoren dienen dazu, die Produktivität eines Unternehmens zu steigern.

Eine Betriebsrente erhöht außerdem das Unternehmensprestige. Dieses verschafft dem Unternehmen Wettbewerbsvorteile, wenn es um die Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter geht.

Das Unternehmen erhält schließlich auch steuerliche Vorteile durch die gesetzgebende „Beteiligung“ des Staates an der betrieblichen Altersversorgung. Dieses möchte ich jedoch in dieser Hausarbeit nicht weiter vertiefen.

[...]


[1] Quelle: http://altersvorsorge-info.de/seiten/1_4.htm; Letzter Zugriff: 18.11.2007

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Betriebliche Altersversorgung - Rechtliche Grundlagen und Hintergründe
Hochschule
Hochschule Bremerhaven  (Hochschule)
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
21
Katalognummer
V93735
ISBN (eBook)
9783638068772
ISBN (Buch)
9783640179749
Dateigröße
532 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Betriebliche, Altersversorgung, Rechtliche, Grundlagen, Hintergründe
Arbeit zitieren
Martina Francksen (Autor:in), 2007, Betriebliche Altersversorgung - Rechtliche Grundlagen und Hintergründe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93735

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