In den letzten Jahrzehnten war in Deutschland eine ständig wachsende Reiselust und damit verbunden, eine ständig steigende Nachfrage nach Reiseangeboten zu verzeichnen. Der Trend ging dabei seit den Sechziger Jahren immer mehr weg von den Individual- und hin zu den Pauschalreisen.
Aktuell haben im Jahr 2005 47,8 Millionen Urlaubsreisende, sprich 73,6% der deutschen Bevölkerung, mindestens eine Urlaubsreise unternommen. Insgesamt wurden 64,1 Millionen Urlaubsreisen durchgeführt, wobei fast die Hälfte davon als Pauschalreise gebucht worden ist.
Die Entwicklungen des Pauschalreisetourismus warfen neue Probleme auf, da jetzt nicht mehr der Urlauber selbst, sondern der Pauschalreiseveranstalter die einzelnen Reiseleistungen auswählte und nun fraglich war, wie diese Tätigkeiten des Veranstalters rechtlich zu beurteilen waren. Diese auftretenden Probleme, machten eine gesetzliche Neuregelung notwendig, die durch die am 01.10.1979 in Kraft getretenen §§ 651a bis 651l Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 04.05.1979 gegeben sein sollte.
Die neu eingeführten Normen wurden jedoch wegen der Fülle von sich ergebenden Lücken und rechtstechnischer Mängel von Anfang an stark kritisiert.
Auch die am 13.06.1990 verabschiedete EG-Pauschalreiserichtlinie, die in Deutschland verspätet erst durch das Umsetzungsgesetz am 01.11.1994 in Kraft getreten ist, führte nicht wesentlich zu einer Rechtsvereinheitlichung. Hierdurch wurden die bereits im BGB vorhandenen Vorschriften lediglich ergänzt und geändert, es blieb aber weiterhin vor allem Aufgabe der Rechtsprechung, das Pauschalreiserecht weiterzuentwickeln und Unklarheiten zu beseitigen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Pauschalreise
- Definition Pauschalreise
- Unbedeutende Nebenleistungen
- Baukastensystem
- Mögliche Arten des Transports
- Definition Pauschalreise
- Transportmangel als Voraussetzung reiserechtlicher Gewährleistung
- Pauschalreisemangel
- Zusicherung der Eigenschaft
- Fehlerbegriff
- Eingrenzung des Fehlerbegriffes anhand des Transportmangels
- Bloße Unannehmlichkeit beim Transport
- Luftbeförderung
- Flugverspätungen
- Flugzeitänderungen
- Änderung des Flughafens
- Wechsel der Fluggesellschaft
- Flugorganisation
- Sonstige unerhebliche Beförderungsmängel
- Bus- und Bahnbeförderung
- Höhere Gewalt
- Luftbeförderung
- Einfacher Transportmangel
- Einfacher Transportmangel im Bereich des Flugtransportes
- Sonstige einfache Transportmängel
- Erhebliche Beeinträchtigung der Pauschalreise durch den Transportmangel
- Erhebliche Beeinträchtigungen im Rahmen des Flugtransportes
- Erhebliche Beeinträchtigungen bei Transport mit dem Bus
- Sonstige erhebliche Beeinträchtigungen
- Subjektive Unzumutbarkeit der Pauschalreise
- Bloße Unannehmlichkeit beim Transport
- Pauschalreisemangel
- Die Mängelrechte und Pflichten des Reisenden
- Anspruch auf Abhilfe
- Begriff der Abhilfe
- Recht des Reisenden im Rahmen der Abhilfe
- Form der Erklärung des Abhilfeverlangens
- Adressaten der Abhilfeerklärung
- Veranstalter oder Pauschalreiseleitung als Empfänger der Abhilfeerklärung
- Leistungsträger als Adressat der Abhilfeerklärung
- Mögliches Verhalten des Pauschalreiseveranstalters
- Beseitigung des Mangels durch gleichwertige Ersatzleistung
- Abhilfe durch höherwertige Ersatzleistung
- Verweigerung der Abhilfe
- Selbstabhilfe des Reisenden
- Fristsetzung
- Entbehrlichkeit der Fristsetzung
- Aufwendungsersatz und Vorschusszahlung bei Selbstabhilfe
- Minderung des Pauschalreisepreises
- Verhältnis der Minderung zur Kündigung und zum Schadensersatz
- Die Mängelanzeige als Voraussetzung der Minderung
- Form der Mängelanzeige und Verhältnis zum Abhilfeverlangen
- Richtiger Zeitpunkt der Anzeige
- Schuldhaftes Unterlassen und Entbehrlichkeit der Anzeige des Mangels
- Minderungsberechnung
- Bezugsgröße der Minderung
- Bemessungskriterien der Minderung
- Objektive Kriterien
- Zeitlicher Aspekt im Rahmen der Minderung
- Bestimmung der Minderung durch Schätzung und an Hand von Minderungstabellen
- Kündigungsrecht des Reisenden auf Grund des Transportmangels
- Formelle und materielle Kündigungsvoraussetzungen
- Abhilfeverlangen mit Fristsetzung
- Entbehrlichkeit der Fristsetzung
- Unmöglichkeit und Verweigerung der Abhilfe
- Besonderes Interesse des Reisenden
- Rechtsfolgen der wirksamen Kündigung
- Verlust des Anspruchs auf Pauschalreisepreis
- Entschädigungsanspruch des Veranstalters
- Wegfall des Anspruchs auf Entschädigung
- Nachwirkende Veranstalterpflichten
- Rückbeförderungspflicht
- Mehrkosten
- Verhältnis zu anderen Vorschriften und Lösungsmöglichkeiten
- Montrealer Abkommen
- Kündigung wegen höherer Gewalt
- Kündigung aus wichtigem Grund
- Formelle und materielle Kündigungsvoraussetzungen
- Haftung des Reiseveranstalters auf Schadensersatz auf Grund des Transportmangels
- Montrealer Abkommen
- Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung
- Voraussetzungen des Anspruches
- Pauschalreisemangel und Mängelanzeige
- Verschuldenserfordernis
- Allgemeines
- Beispiele für die Haftung des Veranstalters im Rahmen des Transports
- Entlastung des Veranstalters in beispielhaften Einzelfällen
- Schadensumfang
- Voraussetzungen des Anspruches
- Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit
- Voraussetzungen
- Vereitlung oder erhebliche Beeinträchtigung
- Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit
- Verschulden
- Bemessung der Entschädigung
- Voraussetzungen
- Anspruch auf Abhilfe
- Schlusswort / Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Diplomarbeit befasst sich mit den Folgen von Transportmängeln bei Pauschalreisen im Rahmen des Reiserechts. Ziel ist es, die rechtlichen Auswirkungen von solchen Mängeln auf die Rechte und Pflichten des Reisenden sowie die Haftung des Reiseveranstalters zu untersuchen.
- Definition und Merkmale von Pauschalreisen
- Transportmängel als Grundlage für reiserechtliche Gewährleistungsansprüche
- Rechte des Reisenden bei Transportmängeln, insbesondere Abhilfe, Selbstabhilfe und Minderung
- Kündigungsrecht des Reisenden bei erheblichen Transportmängeln
- Haftung des Reiseveranstalters auf Schadensersatz wegen Transportmängeln
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel 1: Die Einleitung führt in das Thema ein und erläutert die Relevanz der Thematik sowie die Zielsetzung der Arbeit.
- Kapitel 2: Dieses Kapitel definiert die Pauschalreise und beleuchtet verschiedene Transportarten, die im Zusammenhang mit Pauschalreisen auftreten können.
- Kapitel 3: Dieses Kapitel befasst sich mit dem Transportmangel als Voraussetzung für reiserechtliche Gewährleistungsansprüche. Es werden verschiedene Kategorien von Transportmängeln, wie bloße Unannehmlichkeiten, einfache und erhebliche Beeinträchtigungen sowie subjektive Unzumutbarkeit, analysiert.
- Kapitel 4: Dieses Kapitel behandelt die Mängelrechte und Pflichten des Reisenden bei Transportmängeln. Es werden insbesondere die Ansprüche auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung und Kündigung sowie deren Voraussetzungen und Rechtsfolgen untersucht.
- Kapitel 5: Dieses Kapitel beschäftigt sich mit der Haftung des Reiseveranstalters auf Schadensersatz aufgrund von Transportmängeln. Es werden die relevanten Rechtsnormen, insbesondere das Montrealer Abkommen, sowie die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch behandelt.
Schlüsselwörter
Pauschalreise, Transportmangel, Reiserecht, Gewährleistung, Mängelrechte, Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung, Kündigung, Schadensersatz, Haftung, Reiseveranstalter, Montrealer Abkommen.
- Arbeit zitieren
- Ilona Graffenberger (Autor:in), 2006, Folgen von Transportmängeln bei Pauschalreisen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93873