In den letzten Jahrzehnten war in Deutschland eine ständig wachsende Reiselust und damit verbunden, eine ständig steigende Nachfrage nach Reiseangeboten zu verzeichnen. Der Trend ging dabei seit den Sechziger Jahren immer mehr weg von den Individual- und hin zu den Pauschalreisen.
Aktuell haben im Jahr 2005 47,8 Millionen Urlaubsreisende, sprich 73,6% der deutschen Bevölkerung, mindestens eine Urlaubsreise unternommen. Insgesamt wurden 64,1 Millionen Urlaubsreisen durchgeführt, wobei fast die Hälfte davon als Pauschalreise gebucht worden ist.
Die Entwicklungen des Pauschalreisetourismus warfen neue Probleme auf, da jetzt nicht mehr der Urlauber selbst, sondern der Pauschalreiseveranstalter die einzelnen Reiseleistungen auswählte und nun fraglich war, wie diese Tätigkeiten des Veranstalters rechtlich zu beurteilen waren. Diese auftretenden Probleme, machten eine gesetzliche Neuregelung notwendig, die durch die am 01.10.1979 in Kraft getretenen §§ 651a bis 651l Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 04.05.1979 gegeben sein sollte.
Die neu eingeführten Normen wurden jedoch wegen der Fülle von sich ergebenden Lücken und rechtstechnischer Mängel von Anfang an stark kritisiert.
Auch die am 13.06.1990 verabschiedete EG-Pauschalreiserichtlinie, die in Deutschland verspätet erst durch das Umsetzungsgesetz am 01.11.1994 in Kraft getreten ist, führte nicht wesentlich zu einer Rechtsvereinheitlichung. Hierdurch wurden die bereits im BGB vorhandenen Vorschriften lediglich ergänzt und geändert, es blieb aber weiterhin vor allem Aufgabe der Rechtsprechung, das Pauschalreiserecht weiterzuentwickeln und Unklarheiten zu beseitigen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Pauschalreise
2.1. Definition Pauschalreise
2.1.1. Unbedeutende Nebenleistungen
2.1.2. Baukastensystem
2.2. Mögliche Arten des Transports
3. Transportmangel als Voraussetzung reiserechtlicher Gewährleistung
3.1. Pauschalreisemangel
3.1.1. Zusicherung der Eigenschaft
3.1.2. Fehlerbegriff
3.2. Eingrenzung des Fehlerbegriffes anhand des Transportmangels
3.2.1. Bloße Unannehmlichkeit beim Transport
3.2.1.1 Luftbeförderung
3.2.1.1.1. Flugverspätungen
3.2.1.1.2. Flugzeitänderungen
3.2.1.1.3. Änderung des Flughafens
3.2.1.1.4. Wechsel der Fluggesellschaft
3.2.1.1.5. Flugorganisation
3.2.1.2. Sonstige unerhebliche Beförderungsmängel
3.2.1.3. Bus- und Bahnbeförderung
3.2.1.4. Höhere Gewalt
3.2.2. Einfacher Transportmangel
3.2.2.1 Einfacher Transportmangel im Bereich des Flugtransportes
3.2.2.2 Sonstige einfache Transportmängel
3.2.3. Erhebliche Beeinträchtigung der Pauschalreise durch den Transportmangel
3.2.3.1 Erhebliche Beeinträchtigungen im Rahmen des Flugtransportes
3.2.3.2 Erhebliche Beeinträchtigungen bei Transport mit dem Bus
3.2.3.3 Sonstige erhebliche Beeinträchtigungen
3.2.4. Subjektive Unzumutbarkeit der Pauschalreise
4. Die Mängelrechte und Pflichten des Reisenden
4.1. Anspruch auf Abhilfe
4.1.1. Begriff der Abhilfe
4.1.2. Recht des Reisenden im Rahmen der Abhilfe
4.1.3. Form der Erklärung des Abhilfeverlangens
4.1.4. Adressaten der Abhilfeerklärung
4.1.4.1 Veranstalter oder Pauschalreiseleitung als Empfänger der Abhilfeerklärung
4.1.4.2 Leistungsträger als Adressat der Abhilfeerklärung
4.1.5. Mögliches Verhalten des Pauschalreiseveranstalters
4.1.5.1 Beseitigung des Mangels durch gleichwertige Ersatzleistung
4.1.5.2 Abhilfe durch höherwertige Ersatzleistung
4.1.5.3 Verweigerung der Abhilfe
4.2. Selbstabhilfe des Reisenden
4.2.1. Fristsetzung
4.2.2. Entbehrlichkeit der Fristsetzung
4.2.3. Aufwendungsersatz und Vorschusszahlung bei Selbstabhilfe
4.3. Minderung des Pauschalreisepreises
4.3.1. Verhältnis der Minderung zur Kündigung und zum Schadensersatz
4.3.2. Die Mängelanzeige als Voraussetzung der Minderung
4.3.2.1. Form der Mängelanzeige und Verhältnis zum Abhilfeverlangen
4.3.2.2. Richtiger Zeitpunkt der Anzeige
4.3.2.3. Schuldhaftes Unterlassen und Entbehrlichkeit der Anzeige des Mangels
4.3.3. Minderungsberechnung
4.3.3.1 Bezugsgröße der Minderung
4.3.3.2 Bemessungskriterien der Minderung
4.3.3.2.1. Objektive Kriterien
4.3.3.2.2. Zeitlicher Aspekt im Rahmen der Minderung
4.3.3.3 Bestimmung der Minderung durch Schätzung und an Hand von Minderungstabellen
4.4. Kündigungsrecht des Reisenden auf Grund des Transportmangels
4.4.1. Formelle und materielle Kündigungsvoraussetzungen
4.4.1.1. Abhilfeverlangen mit Fristsetzung
4.4.1.2. Entbehrlichkeit der Fristsetzung
4.4.1.2.1. Unmöglichkeit und Verweigerung der Abhilfe
4.4.1.2.2. Besonderes Interesse des Reisenden
4.4.2. Rechtsfolgen der wirksamen Kündigung
4.4.2.1 Verlust des Anspruchs auf Pauschalreisepreis
4.4.2.2 Entschädigungsanspruch des Veranstalters
4.4.2.3 Wegfall des Anspruchs auf Entschädigung
4.4.2.4 Nachwirkende Veranstalterpflichten
4.4.2.4.1. Rückbeförderungspflicht
4.4.2.4.2. Mehrkosten
4.4.3. Verhältnis zu anderen Vorschriften und Lösungsmöglichkeiten
4.4.3.1 Montrealer Abkommen
4.4.3.2 Kündigung wegen höherer Gewalt
4.4.3.3 Kündigung aus wichtigem Grund
5. Haftung des Reiseveranstalters auf Schadensersatz auf Grund des Transportmangels
5.1. Montrealer Abkommen
5.2. Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung
5.2.1. Voraussetzungen des Anspruches
5.2.1.1 Pauschalreisemangel und Mängelanzeige
5.2.1.2 Verschuldenserfordernis
5.2.1.2.1. Allgemeines
5.2.1.2.2. Beispiele für die Haftung des Veranstalters im Rahmen des Transports
5.2.1.2.3. Entlastung des Veranstalters in beispielhaften Einzelfällen
5.2.2. Schadensumfang
5.3. Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit
5.3.1. Voraussetzungen
5.3.1.1 Vereitlung oder erhebliche Beeinträchtigung
5.3.1.2 Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit
5.3.2. Verschulden
5.3.3. Bemessung der Entschädigung
6. Schlusswort / Fazit
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Folgen von Transportmängeln im Rahmen von Pauschalreisen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur. Ziel ist es, Gesetzeslücken aufzuzeigen, den Umgang mit Mängeln und Unannehmlichkeiten zu analysieren und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten des Reisenden sowie die Haftung des Veranstalters darzulegen.
- Rechtliche Definition der Pauschalreise und des Mangelbegriffs
- Abgrenzung zwischen bloßen Unannehmlichkeiten und erheblichen Transportmängeln
- Gewährleistungsrechte des Reisenden wie Abhilfe, Selbstabhilfe und Minderung
- Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Kündigung des Pauschalreisevertrags
- Haftung des Reiseveranstalters auf Schadensersatz bei Transportmängeln
Auszug aus dem Buch
3.1.2. Fehlerbegriff
Ein Fehler ist dann gegeben, wenn die Pauschalreise in ihrer tatsächlichen Beschaffenheit, sprich in ihrer Ist-Beschaffenheit, von ihrer vorausgesetzten Beschaffenheit abweicht. Wird die vorausgesetzte Beschaffenheit, auch Soll-Beschaffenheit genannt, durch Prospektangaben, Pauschalreisebestätigung, verbindlichen Zusagen des Veranstalters, den Pauschalreisezweck oder Pauschalreisecharakter vorgegeben, also durch das bestimmt, was Pauschalreiseveranstalter und Reisender vorher vereinbart oder stillschweigend beschlossen haben, handelt es sich bei Abweichungen von der Beschaffenheit um einen subjektiven Fehler. Die Abweichung muss dabei also den vertraglich vorausgesetzten Zweck und Nutzen der Reise wesentlich beeinträchtigen.
Dabei wird sowohl der enge als auch der weite Fehlerbegriff vertreten. Der enge Fehlerbegriff meint, dass die verschuldensunabhängige Einstandspflicht des Pauschalreiseveranstalters dort endet, wo sein Einflussbereich aufhört.
Der weite subjektive Fehlerbegriff wird inzwischen von der herrschenden Meinung vertreten. Beim Pauschalreisevertrag entscheiden der Pauschalreiseveranstalter und der Reisende selbst, wann die Reise vertragsgemäß und damit fehlerfrei sein soll. Somit kann der Pauschalreiseveranstalter selbst entscheiden, für was er einstehen will und für was nicht. Außerdem lockt er, zum Beispiel mit Angaben in Prospekten, auch Kunden an. Deshalb ist er bei der Einstandspflicht nicht zu schützen, sondern soll volles unternehmerisches Risiko tragen. Weiterhin spricht für den weiten und damit gegen den engen Fehlerbegriff, dass der enge Fehlerbegriff unzulässigerweise Verschuldenselemente in den Fehlerbegriff einführt durch das Merkmal der Beherrschbarkeit.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Entwicklung des Pauschalreisetourismus und die Notwendigkeit der gesetzlichen Neuregelungen im BGB.
2. Pauschalreise: Es werden der Begriff der Pauschalreise, das Baukastensystem und die verschiedenen Arten des Transports definiert.
3. Transportmangel als Voraussetzung reiserechtlicher Gewährleistung: Dieses Kapitel definiert den Pauschalreisemangel und grenzt Transportmängel in Intensitätsstufen von Unannehmlichkeiten bis zur Erheblichkeit ab.
4. Die Mängelrechte und Pflichten des Reisenden: Hier werden die Ansprüche auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung und das Kündigungsrecht des Reisenden bei Transportmängeln detailliert erläutert.
5. Haftung des Reiseveranstalters auf Schadensersatz auf Grund des Transportmangels: Das Kapitel behandelt die verschuldensabhängigen Schadensersatzansprüche, das Montrealer Abkommen und die Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit.
6. Schlusswort / Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und betont, dass die Bewertung von Transportmängeln aufgrund der Einzelfallabhängigkeit keine klare Schematisierung zulässt.
Schlüsselwörter
Pauschalreise, Transportmangel, Gewährleistung, Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung, Kündigungsrecht, Schadensersatz, Reiserecht, BGB, Flugverspätung, Erhebliche Beeinträchtigung, Mängelanzeige, Montrealer Abkommen, Urlaubszeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Diplomarbeit analysiert die rechtlichen Folgen von Transportmängeln bei Pauschalreisen, insbesondere die Ansprüche des Reisenden gegenüber dem Veranstalter bei Leistungsstörungen.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Felder umfassen die Definition der Pauschalreise, die Differenzierung von Mängeln, die Mängelrechte wie Minderung und Kündigung sowie die Haftung des Veranstalters bei Schäden.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, durch Auswertung von Rechtsprechung und Literatur einen Überblick über den Entscheidungsstand zu geben und die Gesetzeslücken bei der Bewertung von Transportmängeln aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende Analyse einschlägiger BGB-Vorschriften, die Auswertung aktueller Gerichtsurteile und die Gegenüberstellung verschiedener Meinungen in der juristischen Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition von Mängeln, die prozessualen und materiellen Voraussetzungen von Gewährleistungsrechten sowie die Voraussetzungen für Schadensersatz und Entschädigung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Pauschalreise, Transportmangel, Gewährleistung, Minderung, Kündigung und Haftung des Veranstalters beschreiben.
Welche Bedeutung hat das Montrealer Abkommen für die Arbeit?
Das Abkommen spielt eine Rolle bei der Haftung des Luftfrachtführers für Gepäckschäden und Verspätungen, wobei es die zivilrechtlichen Ansprüche aus dem BGB ergänzt oder einschränkt.
Warum ist die Unterscheidung zwischen "einfachem" und "erheblichem" Mangel wichtig?
Die Unterscheidung ist entscheidend für die Rechtsfolgen: Während bei einfachen Mängeln meist nur eine Minderung in Betracht kommt, ist eine erhebliche Beeinträchtigung Voraussetzung für das Kündigungsrecht und den Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit.
Wie wird mit Minderungstabellen umgegangen?
Der Autor weist darauf hin, dass Tabellen wie die Frankfurter Tabelle zwar als nützliche Orientierungshilfen dienen können, eine schematische Anwendung jedoch abzulehnen ist, da stets eine Einzelfallbetrachtung erforderlich bleibt.
- Quote paper
- Ilona Graffenberger (Author), 2006, Folgen von Transportmängeln bei Pauschalreisen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93873