Die Arbeit beschäftigt sich mit der Kryptowährung Bitcoin und stellt dessen Bilanzierung in einem handelsrechtlichen Abschluss dar.
Kryptowährungen wie der Bitcoin haben in den letzten Jahren enormen Zulauf von Nutzern erfahren und stark an Volumen sowie Anzahl zugelegt. Bei Kryptowährungen handelt es sich um virtuelles oder elektronisches Geld. Seit der Veröffentlichung von Bitcoin im Jahre 2008, folgten viele weitere Konkurrenzprodukte wie zum Beispiel Ethereum, Litecoin, Namecoin, Ripple, Peercoin und viele mehr. Dabei ist Bitcoin der bekannteste, jedoch nicht der erfolgreichste Vertreter von Kryptowährungen. Zum 27. Oktober 2019 gab es weltweit 3.047 verschiedene Kryptowährungen, in die investiert werden konnte. Mit erhöhtem Tempo wird die Thematik auch für Unternehmen immer bedeutsamer.
Sogar Geschäftsmodelle von Unternehmen müssen durch den zunehmenden Einfluss von Bitcoin und anderen Kryptowährungen neu überdacht und angepasst werden. Die Akzeptanz von Unternehmen Kryptowährungen als virtuelles Zahlungsmittel bei Transaktionen zu akzeptieren steigt an. Diese Entwicklung zieht ungeklärte Fragen in rechtlichen und ökonomischen Gesichtspunkten nach sich. Gleichzeitig wird die Frage aufgeworfen, wie Kryptowährungen bilanziell behandelt werden sollen. Bis heute findet sich weder ein entsprechender Absatz im HGB, noch gibt es Stellungsahmen der Finanzverwaltung, Urteile eines Finanzgerichts, des Bundesfinanzhofs oder des Bundesgerichtshofs zur Regelung der Bilanzierung von Kryptowährungen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Grundlagen Kryptowährung
2.1 Begriffsbestimmung
2.2 Funktionsweise Kryptowährungen
3 Bilanzieller Charakter von Kryptowährungen
3.1 Aktivierungsfähigkeit
3.2 Ausweis im handelsrechtlichen Abschluss
3.3 Bewertung
4 Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Diese Seminararbeit befasst sich mit der handelsrechtlichen Bilanzierung von Kryptowährungen nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB). Ziel ist es, den Begriff der Kryptowährung zu definieren, deren bilanzielle Behandlung – insbesondere am Beispiel des Bitcoins – zu untersuchen und aufzuzeigen, wie diese im handelsrechtlichen Jahresabschluss anzusetzen und zu bewerten sind.
- Grundlagen und Funktionsweise von Kryptowährungen
- Aktivierungsfähigkeit von Kryptowährungen nach HGB
- Einordnung von Bitcoins in die Bilanzstruktur
- Verfahren der Zugangs- und Folgebewertung
Auszug aus dem Buch
3.1 Aktivierungsfähigkeit
Im Jahresabschluss müssen gemäß § 246 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge aufgeführt werden. Bei der Bilanzierung dem Grunde nach, müssen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) nach § 243 Abs. 1 HGB sowie die weiteren handels- und steuerrechtlichen Vorschriften beachtet werden.
Um Bitcoin und andere Kryptowährungen in den Jahresabschluss aufnehmen zu können, muss zunächst geprüft werden, ob es sich hierbei um einen aktivierungsfähigen Vermögensgegenstand nach deutschem Handelsrecht handelt. Der Gesetzgeber hat nach Handels- und Steuerrecht keine einheitliche Definition von Vermögensgegenständen erlassen. Daher wird die Bilanzierungsfähigkeit für Vermögensgegenstände und Schulden größtenteils aus den GoB abgeleitet. Ein Vermögensgut ist abstrakt aktivierungsfähig, wenn es selbständig bewertbar, übertragbar und wirtschaftlich nutzenstiftend ist. Sind alle diese Merkmale erfüllt, ist der bilanzierungsfähige Vermögensgegenstand dem Grunde nach aktivierungsfähig und auch aktivierungspflichtig, sofern keine Aktivierungswahlrechte oder Aktivierungsverbote vorliegen. Nach ZWIRNERS Beurteilung führt der Erwerb von Bitcoins über eine Kryptobörse und das Vorhalten von Kryptowährungen im Betriebsvermögen zu einer aktivierungspflichtigen Bilanzposition.
Weiterhin ist zu prüfen, ob Bitcoins unter die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB fallen. Sollte dies der Fall sein, dürfen solche Aktivposten nicht in die Bilanz aufgenommen werden. In der wissenschaftlichen Literatur finden sich keine stichhaltigen Argumentationen, die davon ausgehen, dass Kryptowährungen unter die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB fallen. Auch LEHNER/MITTMANN gehen davon aus, dass keine „[…] Aktivierungsverbote für Kryptowährungen eingreifen, so dass der Bitcoin im Jahresabschluss ansatzpflichtig ist“. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass Kryptowährungen dem Grunde nach im handelsrechtlichen Jahresabschluss gemäß § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB zu aktivieren sind.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Diese Einleitung erläutert die zunehmende Relevanz von Kryptowährungen für Unternehmen und leitet die Forschungsfrage hinsichtlich ihrer bilanziellen Einordnung nach HGB her.
2 Grundlagen Kryptowährung: Dieses Kapitel definiert Kryptowährungen und beschreibt deren technische Funktionsweise, insbesondere die Bedeutung der Blockchain-Technologie.
3 Bilanzieller Charakter von Kryptowährungen: Dieses zentrale Kapitel analysiert die Kriterien für die Aktivierungsfähigkeit, diskutiert den Ausweis im Anlage- oder Umlaufvermögen und erläutert die notwendigen Bewertungsmethoden.
4 Zusammenfassung und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und betont die Notwendigkeit einer funktionsbezogenen Einordnung für eine sachgerechte Bilanzierung.
Schlüsselwörter
Kryptowährungen, Bitcoin, Bilanzierung, HGB, Jahresabschluss, Aktivierungsfähigkeit, Bewertung, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Blockchain, Mining, Niederstwertprinzip, Handelsrecht, Vermögensgegenstand, Anschaffungskosten
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die handelsrechtliche Bilanzierung von Kryptowährungen wie dem Bitcoin gemäß den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB).
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die zentralen Felder umfassen die Begriffsdefinition von Kryptowährungen, die Prüfung ihrer Aktivierungsfähigkeit, die Zuordnung zu Bilanzpositionen sowie die Erst- und Folgebewertung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, darzustellen, ob und wie Kryptowährungen als Vermögensgegenstände in einem handelsrechtlichen Jahresabschluss nach HGB erfasst werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine wissenschaftliche Arbeit, die auf einer Literaturanalyse bestehender handelsrechtlicher Vorschriften und aktueller Expertenmeinungen zur Bilanzierung virtueller Währungen basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Aktivierungsfähigkeit, die Diskussion des Ausweises im Anlage- oder Umlaufvermögen sowie die Details zur Zugangs- und Folgebewertung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Bitcoin, HGB, Aktivierungsfähigkeit, Bilanzierung, Blockchain, Mining und Niederstwertprinzip.
Dürfen Bitcoins als Kassenbestand oder Bankguthaben ausgewiesen werden?
Nein, laut Arbeit scheidet eine Zuordnung zu Kassenbeständen oder Bankguthaben aus, da es an physischer Substanz bzw. an der Eigenschaft als staatlich anerkanntes Zahlungsmittel bei Kreditinstituten fehlt.
Welche Rolle spielt das Mining bei der Bilanzierung?
Beim Mining stellt sich die Frage, ob es sich um einen Herstellungsprozess handelt, der eine Aktivierung als selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens ermöglichen könnte.
Wird das strenge oder das gemilderte Niederstwertprinzip angewandt?
Dies hängt von der Zuordnung ab: Im Umlaufvermögen ist das strenge Niederstwertprinzip anzuwenden, während bei im Anlagevermögen gehaltenen Bitcoins das gemilderte Niederstwertprinzip gilt.
Gibt es derzeit spezifische gesetzliche Regelungen im HGB für Kryptowährungen?
Nein, es gibt aktuell keinen spezifischen Absatz im HGB, weshalb die Bilanzierung auf Basis der allgemeinen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) abgeleitet werden muss.
- Arbeit zitieren
- Thorsten Bauer (Autor:in), 2019, Die Kryptowährung "Bitcoin". Bilanzierung der Währung nach dem HGB, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/939165