Technologie- und Gründerzentren als regionaler Entwicklungsfaktor


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

32 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungs-, Tabellen- und Kartenverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit

2 Konzeption von Technologie- und Gründerzentren 2
2.1 Grundgedanken
2.2 Konzeption der TGZ
2.3 Organisationsstruktur der Technologie- und Gründerzentren
2.4 Leistungsangebot der Technologie- und Gründerzentren

3 Ziele und Erwartungen hinsichtlich der Technologie- und Gründerzentren
3.1 Ziele der Technologie- und Gründerzentren
3.2 Erwartungen an Technologie- und Gründerzentren

4 Räumliche Verteilung und quantitative Erfassung der Technologie- und Gründerzentren

5 Technologie und Gründerzentren als regionaler Entwicklungsfaktor
5.1 Förderung der Unternehmensgründungen
5.2 Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze
5.3 Intensivierung des Wissens- und Technologietransfers, Unterstützung der innovativen Entwicklung der Region und Verringerung räumlicher Disparitäten

6 Schwächen des Konzeptes der Technologie- und Gründerzentren und dessen Umsetzung

7 Das Technologie- und Gründerzentrum in Halle (Saale)
7.1 Lage und Entstehung
7.2 Entwicklung des Technologie- und Gründerzentrums sowie der in ihm angesiedelten Unternehmen

8 Fazit und Perspektiven

Verwendete Literatur

Anhang

Abbildungs- , Tabellen- und Kartenverzeichnis

Abbildungen

Abbildung 1: Phasen des Produktlebenszyklus

Abbildung 2: Idealtypische Organisationsstruktur der Technologie – und Gründerzentren

Abbildung 3: Lage von Technologie- und Gründerzentren

Abbildung 4: Gründungsmotivation in TGZ (1)

Abbildung 5: Gründungsmotivation in TGZ (2)

Abbildung 6: Beschäftigungsentwicklung der Unternehmen im Technologie- und Gründerzentrum

Abbildung 7: Technische und räumliche Ausstattung des Technologie- und Gründerzentrums Halle

Tabellen

Tabelle 1: Beschäftigungszuwachs der Unternehmen im Technologie- und Gründerzentrum und nach dem Auszug

Tabelle 2: Bewertung des Leistungsangebots durch Unternehmen in Technologie- und Gründerzentren Karten (im Anhang)

Karte 1: Standorte deutscher Technologie- und Gründerzentren

Karte 2: Gründungsjahre der Technologie- und Gründerzentren

Karte 3: Der Wissenschafts- und Innovationspark Halle

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Die späten siebziger und frühen achtziger Jahre des letzen Jahrhunderts sind in der BRD durch auftretende ökonomische Krisen gekennzeichnet, die eine wirtschaftliche Umorientierung der Politik auslösten. Zu den Krisenauslösern zählten vor allem die Ölpreisschocks 1973 und 1979/80 sowie die zunehmende internationale Konkurrenz amerikanischer und speziell japanischer Produkte, die in der deutschen Industrie Angst vor technologischem Rückstand verursachten (vgl. Kaden, 1991, S.79).

Die Erfolge die sich in dieser Zeit im kalifornischen „Silicon Valley“ abzeichneten führten in der BRD zu der Einsicht, dass die Entwicklung der (Hoch-) Technologiebranche zukünftig hohe Bedeutung für das gesamtwirtschaftliche Wachstum haben wird. Als Instrument der Innovations- und Gründerförderung im technologischen Bereich wurde das Konzept der „Technologie- und Gründerzentren (TGZ) „ entwickelt. Im Jahr 1983 wurde das Berliner Innovations- und Gründerzentrum (BIG)“ als erstes Technologie- und Gründerzentrum in der damaligen Bundesrepublik eröffnet. In den folgenden Jahren kam es zu einem Boom der Neueröffnungen von TGZ insbesondere in Nordrhein-Westfalen, das mit Hilfe dieses wirtschaftspolitischen Instruments versuchte auf die strukturelle Krise bzw den nahezu vollständigen Wegfall der Kohle- und Stahlindustrie zu reagieren (vgl. www.tat-zentrum.de). Ein ähnliches Konzept wurde in den neuen Bundesländern nach der Wende verfolgt. Dabei wurden der Neubau von Technologie- und Gründerzentren vom damaligen Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) im Rahmen des Modellversuches „Technologieorientierte Unternehmensgründungen in den neuen Bundesländern (TOU-NBL)“ gefördert (vgl. Pleschak, 1995, S.1 & Franz, 1996, S.26).

1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit

Die Eröffnung von Technologie- und Gründerzentren ist von Seiten der Kommunen mit hohen Erwartungen und Hoffnungen, vor allem hinsichtlich wirtschaftlicher Prosperität und einem Zuwachs an Arbeitsplätzen, verbunden. Ob Technologie- und Gründerzentren tatsächlich einen Einfluss auf die regionale Wirtschaftsentwicklung haben, woran sich dieser messen lässt und welche Rolle der jeweilige Standort dabei spielt, soll in der vorliegenden Arbeit dargestellt werden.

Im folgenden Kapitel soll dabei die Konzeption der Technologie und Gründerzentren sowie deren Organisationsstruktur und Leistungsangebot aufgezeigt werden.

Die Ziele und Erwartungen, die von kommunaler und wirtschaftlicher Seite hinsichtlich der Technologie- und Gründerzentren formuliert wurden, werden im dritten Kapitel dargelegt. Im darauf folgenden Kapitel werden die räumliche Verteilung und einzelne Kennwerte der Zentren in Deutschland näher beleuchtet.

Das fünfte Kapitel befasst sich mit einer empirischen Analyse der Technologie- und Gründerzentren bezüglich ihres Potentials als regionaler Entwicklungsfaktor.

Konzeptuelle Schwächen des Instruments TGZ sowie Probleme, die bei dessen Umsetzung auftreten, werden im sechsten Kapitel erläutert.

Anhand des Technologie- und Gründerzentrums in Halle wird die praktische Umsetzung des Konzepts in Kapitel sieben vorgestellt und überprüft. Ein kurzes Fazit und Darstellung möglicher Perspektiven bilden das Ende dieser Arbeit.

2. Konzeption von Technologie- und Gründerzentren

2.1 Grundgedanken

Neuere Theorieansätze, die sich mit dem raumwirtschaftlichen Strukturwandel beschäftigen, gehen davon aus, dass sich insbesondere die weltweit führenden Industrieländer im Übergang von der Industrie- zur Wissensgesellschaft befinden. Dies äußert sich vor allem im der Flexibilisierung der Produktion, der Verkürzung der Produktlebenszyklen, dem gestiegenen Einsatz von Wissen im Produktionsprozess (vgl. Schätzl, 2001, S. 224f & Liefner, 2004, S. 291). Technologieunternehmen haben in diesem Zusammenhang besondere Qualitäten. Einerseits besitzen sie hohe Wachstumspotentiale und weisen relativ geringe Konkursquoten auf. Andererseits können durch ihre Zukunftsausrichtung und die Einzigartigkeit verschiedener Produkte Wettbewerbsvorteile in einer Region geschaffen werden, die wirtschaftliches Wachstum implizieren (vgl. www.innovation-aktuell.de).

Technisches (neues) Wissen ist hierbei essentiell. Die Übertragung von noch nicht schriftlich festgehaltenem Wissen, dem so genannten tacit knowledge, soll durch räumliche Nähe und Kooperation von Forschungseinrichtungen (Uni, FH usw.) mit den Unternehmen vor Ort beschleunigt werden. Gleichzeitig gehen verschiedene Theorien von der Annahme aus, dass sich auch durch die Nähe verschiedener Unternehmen der gleichen (technologieorientierten) Branche lokale Spillover-Effekte ergeben (vgl. Liefner, 2004, S. 291).

Technologie- und Gründerzentren sollen Neugründer technologieorientierter Unternehmen, insbesondere junge Hochschulabsolventen, unterstützen und durch die Nähe zu Forschungseinrichtungen und branchengleicher Unternehmen im Zentrum den Wissenstransfer beschleunigen.

2.2 Konzeption der TGZ

Technologie- und Gründerzentren sind Instrumente der kommunalen, regionalen und nationalen (Neue Bundesländer) Technologie- und Wirtschaftsförderung. Sie werden definiert als „unternehmerische Standortgemeinschaft von relativ jungen und zumeist neu gegründeten Stammunternehmen, deren betriebliche Tätigkeit vorwiegend in der Entwicklung, Produktion und Vermarktung technologisch neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen liegt und die im TGZ auf ein mehr oder weniger umfangreiches Angebot an Mieträumen, Gemeinschaftseinrichtungen und Beratungsleistungen zurückgreifen können“ (Sternberg et al., 1996, S. 2f.).

Das Prinzip der Technologie- und Gründerzentren wird häufig mit dem Begriff „Inkubator“ (Brutkasten) oder „Durchlauferhitzer“ bezeichnet. Dabei geht es darum Neugründern von innovationsorientierten Unternehmen sowohl finanziell, als auch beratungstechnisch (siehe kap. 2.4), zeitlich begrenzt zu unterstützen und ihnen somit den Einstieg in die Selbstständigkeit zu erleichtern und potentielle Neugründer zu motivieren. Eine zeitliche Begrenzung der Mietverträge und eine sukzessive Steigerung der Mietpreise sollen die Unternehmen nach der Gründungsphase zum „take off“ in die freie Wirtschaft bewegen (Franz, 1996, S.26). Die Gründungsphase entspricht idealtypisch der Innovationsphase im Produktionslebenszyklus, d.h. die Phase, in der die Kosten des Produktes noch weit über den Erlösen liegen (vgl. Abbildung 1).

Abbildung 1: Phasen des Produktlebenszyklus

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Barthelt & Glückler, 2003, S.230

Technologie- und Gründerzentren werden in Deutschland größtenteils in Form einer GmbH (als Betreibergesellschaft – siehe auch Kap. 2.3) betrieben. In 70 Prozent dieser GmbH gehören Städte und Kommunen zu den Gesellschaftern. Andere Gesellschafter werden von den Ländern, Privatunternehmen, Industrie- und Handelskammern oder Kreditinstituten gestellt, die sich hauptsächlich finanziell engagieren (vgl. Sternberg et al., 1996, S.51f). Auch wenn die Gewinnorientierung konzeptuell bei den TGZ nicht an erster Stelle steht, sollen sie nach anfänglichen Förderungen, insbesondere beim Bau, später ihre Kosten durch Einahmen zumindest decken. Ob dies gelingt hängt von der Auslastung der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten sowie dem betrieblichen Konzept des jeweiligen TGZ ab. Dabei muss sich das Profil der Zentren vor allem nach der standortbedingten Angebots- und Nachfragestruktur der Region richten (vgl. www.innovation-aktuell.de).

2.3 Organisationsstruktur der Technologie- und Gründerzentren

Neben GmbH können auch andere Betriebsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften, die sich aus verschiedenen öffentlichen, halböffentlichen oder privaten Akteuren zusammensetzen, als Betreiber der TGZ fungieren. Den Betriebsgesellschaften obliegt es das TGZ einzurichten und zu managen. Die Immobilie selbst wird, sofern sie nicht direkt von der Betriebsgesellschaft erworben wird, von einer Trägergesellschaft, welche sich aus (halb-) öffentlichen Institutionen oder privaten Trägern zusammensetzt, angemietet. Das Land oder der Bund haben einen relativ geringen Einfluss auf die Struktur der einzelnen TGZ, der sich weitestgehend (länderabhängig) auf die finanzielle Risikominimierung der Betriebs- und Trägergesellschaften beschränkt. Von der Betriebsgesellschaft wird ein Geschäftsführer (Manager) für das TGZ ernannt (vgl. Abbildung 2). Dieser bestimmt die Auswahl der Unternehmen, die ins Zentrum einziehen. Daneben spielt er (idealtypisch) für die Beratung sowie die Einbindung der Unternehmen in verschiedene Netzwerke eine besondere Rolle. In einigen Bundesländern bilden öffentliche Institutionen und/oder Mitglieder der Betriebsgesellschaft einen Beirat, der dem TGZ-Management bei der Auswahl der Unternehmen, die in das TGZ aufgenommen werden sollen, zur Seite steht (Kaden, 1991, S. 69ff).

Abbildung 2: Idealtypische Organisationsstruktur der Technologie – und Gründerzentren

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Kaden, 1991, S.69.

2.4 Leistungsangebot der Technologie- und Gründerzentren

Das Leistungsangebot, das die Unternehmen in den TGZ in Anspruch nehmen können, umfasst primär das Angebot qualitativ hochwertiger Mieträume zu relativ günstigen Mietpreisen. Die Mietdauer der einzelnen Unternehmen soll dabei, im Sinne des Inkubatorprinzips, nicht länger als drei bis fünf Jahre betragen. Daneben werden Gemeinschaftseinrichtungen und technische Dienstleitungen angeboten, die je nach Größe und Branchenausrichtung des TGZ variieren. Hierzu zählen zum Beispiel: eine Telefonzentrale, Sitzungsräume, gemeinsamer Briefverteiler, Kopiergeräte, die Kantine oder Cafeteria. Daneben gibt es in hochtechnologisierten Zentren teilweise Labore und Reinräume, die von den Unternehmen genutzt werden können (vgl. Sternberg et al., 1996, S.44f & Tasmasy, 1997, S.225).

Beratungsleistungen, die vom TGZ angeboten werden (sollen), sind insbesondere an die oft einseitig technisch ausgebildeten Unternehmensgründer gerichtet. Insbesondere Gründungsberatung, die eine Ausarbeitung der jeweiligen Unternehmenskonzeption und deren Finanzierung beinhalten, haben große Bedeutung. Daneben sollen Kontakte zu Behörden und Kapitalgebern (Banken) sowie Rechtsberatung angeboten werden. Beratungen werden dabei nicht nur vom TGZ-Management angeboten, sondern auch extern, insbesondere bei spezifischen Beratungsleistungen, vermittelt (vgl. Pleschak, 1995, S.44f & Tasmasy, 1997, S. 227).

Einen Schwerpunkt der Beratungsleistung stellt die Einbindung junger Unternehmen in Firmen- und Forschungsnetzwerke dar. Auch hier soll das Zentrenmanagement konstruktiv moderierend wirken, indem es Kontakte zu anderen Branchenähnlichen Unternehmen und Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (FuE) in- und außerhalb des TGZ vermittelt. Die praktische Umsetzung soll dabei im Rahmen der Teilnahme an gemeinsamen Projekten, Messen und Unternehmerforen gewährleistet werden. Parallel dazu soll den Unternehmen der Zugang zu Datenbaken verschiedener Kooperationspartner (Zulieferer, Technologiegeber usw.) des TGZ ermöglicht werden (vgl. www.innovation-aktuell.de).

3 Ziele und Erwartungen hinsichtlich der Technologie- und Gründerzentren

3.1 Ziele der Technologie- und Gründerzentren

Mit der Gründung eines TGZ in einer bestimmten Region verbindet die Kommune und die ansässige Wirtschaft bestimmte Zielvorstellungen. Diese Zielvorstellungen werden im Allgemeinen sehr vage formuliert, wodurch eine exakte empirische Überprüfung der Zielerreichung oft nur ansatzweise formuliert werden kann (vgl. Seeger, 1997, S.40). Ein Versuch die hier aufgeführten Ziele hinsichtlich ihrer Umsetzung zu analysieren wird in Kapitel fünf aufgezeigt.

Hauptziel ist, laut TGZ-Management, die Förderung von Unternehmensgründungen speziell im innovativ technologieorientierten Bereich. Wobei die Motivierung potentieller Gründer, durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen des TGZ-Management an Hochschulen und anderen FuE-Einrichtungen (Inkubatoreinrichtungen), erfolgt. Gleichzeitig sollen die Rahmenbedingungen im TGZ so gestaltet sein, dass einem bereits gegründeten Unternehmen optimale Überlebens- und Erfolgschancen geboten werden und deren innovatorische Leistungsfähigkeit gestärkt wird (vgl. Sternberg et al., 1996, S.57).

Die Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze stellt ein weiteres wichtiges Ziel der TGZ dar, mit dem sich insbesondere im Hinblick auf „Silicon Valley“ große beschäftigungspolitische Hoffnungen verbanden. Inwieweit ein nachhaltiger Beschäftigungseffekt für die Region erreicht werden kann hängt vor allem von der Konkursquote der Unternehmen in den TGZ sowie deren Beschäftigtenwachstum ab. Unterschieden werden muss dabei hinsichtlich der quantitativen Zunahme der geschaffenen Arbeitsplätze und deren Qualität, die sich auf die Qualifikation der Neueingestellten bezieht (vgl. Sternberg et al., 1996, S.121ff).

Ein weiteres Ziel ist nach Angaben der TGZ-Leitung die Initiierung und Intensivierung des Wissens- und Technologietransfers. Im Grunde bedeutet dies die Förderung der Weitergabe von Wissen und Technologie. Die Konzeption der TGZ verfolgt dabei lange Zeit die gängige Lehrmeinung, dass technologisches Wissen in Hochschulen und öffentlichen FuE-Einrichtungen produziert wird und von dort in die Unternehmen transferiert werden muss. Dass auch ein umgekehrter Transfer von den Unternehmen in Richtung der Hochschulen und FuE-Einrichtungen sowie in erheblichem Maße auch zwischen den Unternehmen stattfindet, wurde dabei lange Zeit völlig ausgeblendet. Ziel der TGZ ist, nach eigener Aussage, die Vermittlung der Unternehmen zu regionalen Technologietransferanbietern, wo diese vorhanden sind, sowie teilweise die eigene Tätigkeit als Anbieter von technologiorientiertem Transferwissen. Die Möglichkeit selbst als regionale Technologietransfereinrichtung aufzutreten hängt allerdings stark von den personellen und finanziellen Ressourcen des TGZ ab (Sternberg et al., 1996, S.148ff).

Weiterhin wird das Ziel der Unterstützung der innovativen Entwicklung der Region als Ziel und Aufgabe der Technologie- und Gründerzentren genannt. Dabei soll die TGZ-Leitung mittels der Auswahl der Unternehmen, die in das TGZ einziehen, zuliefer- und absatzseitige Wirtschaftsverflechtungen zu regionalen Unternehmen implementieren. Gleichzeitig soll das Innovationspotential und die technologische Kompetenz der TGZ-Unternehmen anderen regionalen Unternehmen verfügbar gemacht werden. Die Rolle des TGZ-Mangement besteht diesbezüglich darin, Kooperationen zu regionalen Unternehmen in Form von Netzwerken auf- und auszubauen (vgl. www.innovation-aktuell.de).

Politisch übergeordnetes Ziel der TGZ als Instrument kommunaler Innovationspolitik ist die Verringerung räumlicher Disparitäten durch Nutzung endogener Gründer und Technologiepotentiale. Parallel dazu soll besonders in den neuen Bundesländen die Abwanderung von Humankapital in Richtung Westen verhindert werden (vgl. Tasmasy, 1998, S.31).

[...]

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten

Details

Titel
Technologie- und Gründerzentren als regionaler Entwicklungsfaktor
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Veranstaltung
Oberseminar Regionalökonomie
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
32
Katalognummer
V94079
ISBN (eBook)
9783640132751
ISBN (Buch)
9783640386765
Dateigröße
4952 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Technologie-, Gründerzentren, Entwicklungsfaktor, Oberseminar, Regionalökonomie
Arbeit zitieren
Karl Krauss (Autor:in), 2007, Technologie- und Gründerzentren als regionaler Entwicklungsfaktor, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94079

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