Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Definition und Messung des Zinsänderungsrisikos
2.1 Quellen des Zinsänderungsrisikos
2.2 Zinsspannenrisiko
2.3 Messung des Zinsspannenrisikos
2.3.1 Zinsbindungsbilanz
2.3.2 Elastizitätenkonzept
2.4 Zinsinduziertes Marktwertrisiko
2.5 Messung des zinsinduzierten Marktwertrisikos
2.5.1 Durationskonzept
2.5.2 Barwertkonzept
3 Überblick über das Bankenaufsichtsrecht und Einordung des Zinsänderungsrisikos
3.1 Grundlegende Aspekte des Baseler Rahmenwerkes
3.1.1 Drei Säulen Systematik in Basel II
3.1.2 Basel III
3.1.3 Umsetzung des Baseler Rahmenwerkes in Europa
3.2 SREP Zuschlag
3.3 IRRBB und Baseler Zinsschock
3.4 Kritik an der bestehenden Regulierung
4 Konsequenzen für das Bankensystem
4.1 Umgang von Kreditinstituten mit Zinsänderungsrisiken
4.2.1 Auswirkungen auf die Bilanzstruktur
4.2.2 Auswirken auf die Profitabilität
5 Fazit
Literaturverzeichnis
Internetverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Grundschema der Zinsbindungsbilanz
Abbildung 2: Schätzfehler im Durationskonzept
Abbildung 3: Eigenmittelanforderungen der Säule 1
Abbildung 4: Zusätzliche Eigenmittelanforderungen im Baseler Rahmenwerk
Abbildung 5: Zinsszenarien im Baseler Zinsschock
Abbildung 6: Auswirkungen des Baseler Zinsschock auf das NII
Abbildung 7: Auswirkungen des Baseler Zinsschock auf den EVE
Abbildung 8: Entwicklung der Sichteinlagen im deutschen Bankensystem
Abbildung 9: Entwicklung langlaufender Kredite im deutschen Bankensystem
Abbildung 10: Zinsbindungsfristen für Wohnungsbaukredite an private Haushalte
Abbildung 11: Kreditvergabe an Nicht-MFIs
Abbildung 12: Nominalvolumen zinsbasierter OTC-Derivate im deutschen Bankensystem
Abbildung 13: Duration des Zinsbuchs deutscher Kreditinstitute
Abbildung 14: Baseler Zinskoeffizient und Zinsergebnis 2017
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Für Banken im Allgemeinen und insbesondere für deutsche Banken nehmen Zinsen eine herausragende Bedeutung für den Geschäftserfolg ein.1 Zum einen nehmen sie in ihrer traditionellen Intermediationsfunktion kurzfristige Einlagen herein, um damit langfristige Kredite herauszugeben.2 Damit generieren sie Zinserträge, die für deutsche Banken die größte Ertragsquelle darstellen.3 Zum anderen wirken sich die Zinsen aber auch auf den ökonomischen Wert ihrer Bilanzpositionen aus.4 Aus beiden Perspektiven erwachsen Zinsänderungsrisiken, deren Management eine Herausforderung für die Banksteuerung darstellt. Neben den Risiken selbst hat sich in den letzten Jahren allerdings auch ein restriktiverer aufsichtsrechtlicher Rahmen gebildet, der insbesondere für Positionen des Anlagebuches umfassende Implikationen für die betroffenen Institute mit sich bringt. Ziel dieser Arbeit ist daher die Darstellung der regulatorischen Anforderungen an die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch und ihrer Auswirkungen auf das Bankensystem. Der Fokus soll dabei auf das europäische und vor allem das deutsche Bankensystem gelegt werden. Die bankenaufsichtsrechtlichen Anforderungen sollen dabei auch einer kritischen Würdigung hinsichtlich ihrer Effektivität und Adäquanz unterzogen werden.
Die vorliegende Arbeit gliedert sich in drei Abschnitte. Der erste setzt sich mit dem Zinsänderungsrisiko im Allgemeinen auseinander. Hier werden neben der Definition und einigen theoretischen Grundlagen zum Zinsänderungsrisiko auch diverse Methoden zu dessen Messung dargelegt. Da seine Ausprägungen und Wirkungsweisen sehr vielseitig sind lässt es sich nur schwer mit einer einzelnen Kennzahl erfassen, sondern erfordert eine umfassende Analyse unter Einbezug verschiedener Aspekte. Der zweite Abschnitt widmet sich dem regulatorischen Rahmen, der das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch umgibt. Da seine Einordung im aufsichtsrechtlichen Gesamtkontext häufig diskutiert wird, beschreibt diese Arbeit neben den konkreten Standards zum Zinsänderungsrisiko auch den weiteren regulatorischen Rahmen, soweit dieser zu dessen Einordung relevant ist. Im dritten Abschnitt werden dann verschiedene Konsequenzen aus der regulatorischen Behandlung des Zinsänderungsrisikos analysiert und auch empirisch untersucht.
2 Definition und Messung des Zinsänderungsrisikos
Bevor das Zinsänderungsrisiko selbst definiert wird, empfiehlt es sich zunächst Risiko im Allgemeinen zu definieren. Für Risiko findet sich in der betriebswirtschaftlichen Literatur keine einheitliche Definition.5 Grundsätzlich kann unter Risiko jedoch ein möglicher Schaden, insbesondere des Vermögens verstanden werden, dem keine potentielle Gewinne ge- genüberstehen.6 Das Risiko kann sich über eine Vielzahl von Risikoarten materialisieren, dazu zählen unteranderem das Kredit-, Liquiditäts- und auch das Zinsänderungsrisiko.7 Letzteres ist den Marktpreisrisiken, die sich aus Veränderungen von Marktpreisen ergeben, untergeordnet und stellt insbesondere für Banken eine substanzielle Risikoquelle dar.8
Mit konkretem Bezug auf Zinsänderungsrisken, definiert der Baseler Ausschuss das Zinsänderungsrisiko wie folgt: „Interest rate risk is a bank's exposure to adverse movements in interest rates. Interest rate risk [...] more specifically refers to the current or prospective risk to the bank's capital and earnings arising from adverse movements in interest rates that affect the institution's [...] positions.“.9 Zinsänderungsrisiken umfassen also sowohl aktuelle, als auch potentiell künftige marktzinsinduzierte negative Auswirkungen auf das Kapital oder die Ertragslage einer Finanzinstitution. Dabei betont der Baseler Ausschuss explizit, dass sich diese Risiken sowohl auf den Wert der Vermögenswerte einer Bank (Economic Value of Equity, EVE), als auch auf das Nettozinseinkommen (Net Interest Income, NII) auswirken können. Sowohl der Baseler Ausschuss, als auch die European Banking Authority (EBA) verlangen daher eine duale Steuerung des Zinsänderungsrisikos in beiden Segmenten, wobei ein stärkerer Fokus auf den EVE gelegt wird.10
Die Zinsänderungsrisiken können sich zum einen auf das Anlagebuch und zum anderen auf das Handelsbuch auswirken. Die Zinsänderungsrisiken im Handelsbuch werden regulatorisch gesondert von denen im Anlagebuch erfasst und behandelt und umfassen jene Risikopositionen, die lediglich kurzfristig zur Generierung von Eigenhandelserfolgen, unter Ausnutzung von Marktpreisschwankungen oder zur Absicherung gegen diese vom Kreditinstitut gehalten werden.11 Im Rahmen dieser Arbeit sollen allerdings ausschließlich die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch näher betrachtet werden, welches komplementär zum Handelsbuch die langfristig gehaltenen Risikopositionen umfasst.12 Darüber hinaus ist relevant, dass sich das Zinsänderungsrisiko ausschließlich auf Veränderungen der Marktzinsen bezieht. Steigende Credit Spreads führen zwar ebenfalls zu einer höheren Zinslast für das betroffene Kreditinstitut, finden aber bei der Regulierung des Zinsänderungsrisikos keine Beachtung, sondern werden eigenständig betrachtet.13
Da es sich beim Zinsänderungsrisiko stets um ein Risiko handelt, dass alle Banken betrifft und damit anders als viele andere Risiken per se nicht diversifizierbar ist, kann die Reduktion ausschließlich über eine Reduktion des Zinsexposures oder durch Absicherungsgeschäfte erfolgen, nicht aber durch Risikostreuung.14 Ebenfalls ist zu erwähnen, dass ein solches systematisches Risiko nur unzureichend durch Institutssicherungssysteme aufgefangen werden kann, da sich das Risiko, sollte es sich materialisieren, zeitgleich auf alle Institute erstreckt.15 Institutssicherungssysteme sind insbesondere im Sparkassen und Genossenschaftssektor sehr verbreitet,16 in denen auch das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch deutlich ausgeprägter ist.17 Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer institutsindividuellen Unterlegung des Zinsänderungsrisikos mit einem angemessenen Umfang an Eigenmitteln.
Noch konkreter können die Zinsänderungsrisiken in das Zinsspannenrisiko und das zinsinduzierte Marktwertrisiko untergliedert werden, die, nach einer Aufgliederung der verschiedenen Quellen des Zinsänderungsrisikos, in den beiden folgenden Abschnitten näher vorgestellt werden sollen.
2.1 Quellen des Zinsänderungsrisikos
Zinsänderungsrisiken treten immer dann auf, wenn ein Zinsexposure auf Marktzinsvolatilitäten trifft.18 Das Zinsexposure beinhaltet zinstragende Positionen eines Kreditinstitutes und gibt das betragsmäßige Volumen an, dass von einer Zinsänderung tangiert werden kann.19 Es setzt sich auf der bilanziellen Seite primär aus den offenen Festzinspositionen, Fristenabläufen und den Zinselastizitäten zusammen und auf der Außerbilanziellen vor allem aus derivativen Geschäften.20 Die Marktzinsvolatilitäten resultieren wiederum aus Veränderungen der Marktzinssätze. Diese können zum einen einer Änderung des Zinsniveaus, also einer Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve entstammen und zum andern durch Drehungen der Zinsstrukturkurve hervorgerufen werden.21
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht untergliedert das Zinsänderungsrisiko des Anlagebuchs noch feiner nach dessen Quellen in das Neufestsetzungs-, Zinsstrukturkurven-, Basis und Optionsrisiko.22
Das Neufestsetzungsrisiko entsteht aus deckungsungleichen Zinsbindungsfristen und damit aus einer zeitlichen Inkongruenz zwischen den Zinspositionen im Anlagebuch.23 Dieses Risiko entstammt insbesondere der Fristentransformation. Vergibt eine Bank etwa einen langfristigen Kredit zu festen Konditionen und refinanziert diesen durch kurzfristige Einlagen, dann führt ein Zinsanstieg zu Verlusten, da die Zinserträge aus dem Festsatzkredit konstant bleiben, während die Zinskosten aus der Refinanzierung stiegen.24
Eng verwandt mit dem Neufestsetzungsrisiko ist das Zinsstrukturkurvenrisiko, dass das oben bereits erwähnte Risiko einer Drehung der Zinsstrukturkurve beschreibt.25 Aufgrund der Nähe zum Prolongationsrisiko wurde es, im Rahmen des Standards „Interest rate risk in the banking book“ vom Baseler Ausschuss, mit diesem zum Gap Risiko, also dem Risiko, dass sich durch Änderungen in der Zinsstruktur die Refinanzierungsbedingungen ver- schlechtem können, zusammengefasst.26
Das Basisrisiko entsteht immer dann, wenn den einzelnen Zinspositionen auf der Aktiv- und Passivseite unterschiedliche Referenzzinssätze zugrunde liegen, die nicht vollständig positiv korreliert sind.27 So könnte es beispielsweise der Fall sein, dass sich die Verzinsung eines Einlagenproduktes auf der Passivseite am Hauptrefinanzierungszinssatz der EZB orientiert, während ein variabler Kredit auf der Aktivseite den EURIBOR zur Basis hat. Die gegebenenfalls unterschiedliche Entwicklung der Referenzzinssätze hat dann ein unterschiedliches Zinsanpassungsverhalten zur Folge, das in einer verminderten Zinsspanne resultieren könnte.
Das letzte vom Baseler Ausschuss definierte Risiko ist das Optionsrisiko, dass durch seinen Namen zunächst Assoziationen zu Derivaten wecken könnte, aber in erster Linie das Stillhalterrisiko der Bank bei Sonderkündigungsrechten der Kunden meint.28 Dies kann beispielsweise bei Spareinlagen auftreten. Da Spareinlagen für gewöhnlich deutlich länger als drei Monate laufen, kann die Bank diese als längerfristige Refinanzierungsquelle einkalkulieren.29 Sollten die Sparer dann jedoch entgegen der Erwartung der Bank bereits früher von ihrem dreimonatigen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, muss sich die Bank neu und zu gegebenenfalls schlechteren Konditionen refinanzieren.30
2.2 Zinsspannenrisiko
Das Zinsspannenrisiko umschreibt die Gefahr, dass sich der periodisierte Zinserfolg, ausgedrückt mit Hilfe der Zinsspanne, vermindert.31 Diese Gefahr besteht immer dann, wenn in Folge einer Marktzinsänderung entweder der durchschnittliche Aktivzins einer Bank stärker fällt als deren durchschnittlicher Passivzins oder der Aktivzins langsamer steigt als der Passivzins.32 Das Zinspannenrisiko wirkt, wenn es sich materialisiert, unmittelbar GuV- Wirksam.33
Das Zinsspannenrisiko ist in den verschieden Segmenten des deutschen Bankensystems recht unterschiedlich ausgeprägt. Während Sparkassen und Genossenschaftsbanken im Mittel höhere Zinsspannen erzielen können, liegen die Standardabweichungen und Variationskoeffizienten ihrer Zinsspannen deutlich unterhalb derer der Großbanken. Tabelle 1 gibt einen Überblick über diesen Zustand.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Zinsspannen deutscher Kreditinstitute34
In Anlehnung an: Horsch / Schulte (2016), S. 284. Die Ergebnisse aus Tabelle 1 zeigen eine höhere Exposition der Großbanken gegenüber dem Zinsspannenrisiko, obwohl ihre Zinsspannen im Durschnitt deutlich hinter denen der Sparkassen und Genossenschaftsbanken zurückbleiben.
Das Zinsspannenrisiko lässt sich weiterhin in die von ihm betroffenen Bilanzbereiche untergliedern. So können sowohl Festzinspositionen, als auch variabel verzinsliche Positionen ein Zinsänderungsrisiko für das Kreditinstitut verursachen, sofern diese auf einer der beiden Bilanzseiten aufgrund ihres betragsmäßigen Volumens oder ihrer Zinssensitivität überschüssig sind.35 Tabelle 2 gibt einen Überblick über diese Systematisierung von Zinsänderungsrisiken.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2: Systematisierung des Zinsspannenrisikos
In Anlehnung an: Horsch / Schulte (2016), S. 290.
Zu beachten ist dabei, dass die Institute nicht in allen vier dargestellten Bereichen zugleich einem Zinsänderungsrisiko unterliegen. Liegt ein überschüssiges Festzinsvolumen auf der Aktivseite vor, so profitiert das Kreditinstitut von fallenden Zinsen und ist negativ von steigenden Zinsen betroffen (aktivisches Festzinsrisiko).36 Ist das Festzinsvolumen dagegen auf der Passivseite höher, dann profitiert des Institut von steigenden Zinsen und unterliegt nur bei fallenden Zinsen ein Risiko (passivisches Festzinsrisiko).37 Der selbe Zusammenhang gilt für variabel verzinsliche Positionen. Hier führen fallende Zinsen zu einem aktivischen variablen Zinsüberschussrisiko, wenn die Zinselastizität auf der Aktivseite höher ist und umgekehrt führen steigende Zinsen zu einem passivischen variable Zinsüberschussrisiko, wenn die Zinselastizität auf der Passivseite höher ist.38 Der entgegengesetzte Fall führt jeweils zu einer höheren Zinsspanne und stellt somit eine Chance für das Kreditinstitut dar.
2.3 Messung des Zinsspannenrisikos
Zur Messung des Zinsspannenrisikos sind insbesondere die Zinsbindungsbilanz und das Elastizitätskonzept verbreitet.39 Ein klarer Unterschied zwischen den beiden besteht insbesondere in Hinsicht auf das Spektrum der Zinsrisikoquellen, die mit ihrer Hilfe erfasst werden können. Während die Zinsbindungsbilanz vorrangig ein Bild von den Festzinsrisiken zeichnet, können mit dem Zinselastizitätskonzept zusätzlich auch variable Zinsüberschussrisiken präziser analysiert werden.40 Im folgenden Abschnitt werden beide Konzepte vorgestellt und hinsichtlich ihrer Praktikabilität eingeordnet.
2.3.1 Zinsbindungsbilanz
Zinsbindungsbilanzen werden seit dem Ender der 1970er Jahre zur Analyse der Zinsänderungsrisiken von Banken eingesetzt und sind spätestens seit das BAKred, der Vorläufer der BaFin, 1983 alle Kreditinstitute zur Aufstellung einer Zinsbindungsbilanz verpflichtete, etablierter Bestandteil des Zinsrisikomanagements.41
Die Zinsbindungsbilanz stellt alle Festzinspositionen auf der Aktivseite denen auf der Passivseite gegenüber und versucht so offene Positionen für künftige Perioden auf einer der beiden Bilanzseiten zu identifizieren.42 Üblicherweise werden all jene Position mit mehr als 180 Tagen verbleibender Zinsbindung und auch unverzinsliche, aber zinsreagible Bilanzpositionen wie etwa Grundstücke und Gebäude.43
Sobald die offene Position für die betrachtete Periode ermittelt wurde, kann diese als Ausgangspunkt genutzt werden um die Auswirkung einer Zinsveränderung auf den Zinsüberschuss abzuschätzen. Hierzu wird üblicher Weise ein Zinsanstieg in Höhe von einem Prozentpunkt zugrunde gelegt.44 Der schematische Aufbau einer Zinsbindungsbilanz ist in Abbildung 1 dargestellt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Grundschema der Zinsbindungsbilanz.
Quelle: Schierenbeck u.a. (2014), S. 505.
[...]
1 Vgl. Bundesbank (Hrsg.) (2019b), S. 89 ff.
2 Vgl. Memmel u.a. (2016), S. 1.
3 Vgl. Bundesbank (Hrsg.) (2019b), S. 90.
4 Vgl. Bundesbank (Hrsg.) (2018), S. 81.
5 Vgl. Wolke (2015), S. 1.
6 Vgl. ebenda, S. 1.
7 Vgl. Grill / Perczynski (2017), S. 545.
8 Vgl. Wolke (2015), S. 122.
9 Vgl. BCBS (Hrsg.) (2015):, S. 3.
10 Vgl. Dohse u.a. (2016), S. 8.
11 Vgl. Artikel 4 (86) CRR.
12 Vgl. Hofmann (2015), S. 285.
13 Vgl. BCBS (Hrsg.) (2016), S. 3.
14 Vgl. Hellwig (1994), S. 1364 f.
15 Vgl. Schnabel (2014), S. 8.
16 Vgl. ebenda, S. 8.
17 Vgl. Bundesbank (Hrsg.) (2018), S. 81 f.
18 Vgl. Horsch / Schulte (2016), S. 279.
19 Vgl. ebenda, S. 281.
20 Vgl. ebenda, S. 281.
21 Vgl. ebenda, S. 279 f.
22 Vgl. BCBS (Hrsg.) (1997), S. 6 f.
23 Vgl. ebenda, S. 6.
24 Vgl. ebenda, S. 6.
25 Vgl. ebenda, S. 7.
26 Vgl. ebenda, S. 3.
27 Vgl. ebenda, S. 7.
28 Vgl. Rüder (2019), S. 26.
29 Vgl. Bundesbank (Hrsg.) (2012), S. 57.
30 Vgl. Rüder (2019), S. 25 ff.
31 Vgl. ebenda, S. 28.
32 Vgl. ebenda, S. 28.
33 Vgl. ebenda, S. 28.
34 Vgl. Horsch / Schulte (2016), S. 284.
35 Vgl. ebenda, S. 287 ff.
36 Vgl. ebenda, S. 288 ff.
37 Vgl. ebenda, S. 288 ff.
38 Vgl. ebenda, S. 288 ff.
39 Vgl. ebenda, S. 291.
40 Vgl. ebenda, S. 297.
41 Vgl. ebenda, S. 291.
42 Vgl. Schierenbeck u.a. (2014), S. 505.
43 Vgl. Horsch / Schulte (2016), S. 291.
44 Vgl. ebenda, S. 293.