1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.1. Definition
Als Allgemeine Geschäftsbedingungen werden für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen bezeichnet, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss stellt: § 305 I S. 1 BGB. Nicht relevant hierbei ist, ob die Bestimmungen in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden oder eine gesonderte Anlage darstellen. Weiterhin unerheblich ist, welchen Umfang sie haben, ob sie schriftlich abgefasst wurden und welche Form der Vertrag hat: § 305 I S. 2 BGB. Hiervon zu unterscheiden ist die Individualabrede: § 305b BGB. Diese allgemeine Definition entfaltet Modell-charakter. Geregelt ist die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den §§ 305 - 310 BGB. Allerdings gibt es für die Verwendungen auch Einschränkungen, die sich in den §§ 305c, 307 - 309 BGB finden. So muss auf die Verwendung von AGB grundsätzlich deutlich hingewiesen und es dürfen keine von den wesentlichen Erwartungen abweichende Regelungen getroffen werden.
1.2. Bedeutung von AGB
Vertragsfreiheit als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit in Art. 2 I Grundgesetz ist Ausprägung der im deutschen Zivilrecht geregelten Privatautonomie, wonach jeder Verträge schließen kann, die hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. In den meisten Fällen ist es erlaubt, ergänzende und abweichende Regelungen zu treffen. Die generelle Vertragsfreiheit wird trotzdem durch eine Vielzahl von Ausnahmen wie Kündigungsschutz im Arbeitsrecht oder staatliche Monopole wie Gerichts-/Geldwesen eingeschränkt. In diesen Fällen einer nicht dispositiven gesetzlichen Regelung ist die einzel-vertragliche abweichende Gestaltung nicht möglich: z.B. § 311b BGB notarielle Beurkundung von Grundstücksverträgen, § 492 BGB Schriftform von Verbrau-cherdarlehensverträgen oder § 766 BGB Schriftform der Bürgschaftserklärung.
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Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.1. Definition
1.2. Bedeutung von AGB
1.3. Verwendung
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht
2.1. Anwendung
2.2. Arbeitsvertrag als Verbrauchervertrag
2.3. Individualvereinbarung
2.4. Transparenzgebot
2.5 Verbot geltungserhaltender Reduktion
2.6. Überraschende Klauseln
2.6.1. Allgemeines
2.6.2. Beispiele
2.7. Inhaltskontrolle
2.7.1. Überblick
2.7.2. Besonderheiten des Arbeitsrechts
2.7.3. Schranken
2.8. Darlegungs- und Beweislast
3. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Anwendbarkeit und die rechtlichen Kontrollmechanismen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) innerhalb des deutschen Arbeitsrechts. Ziel ist es, den Schutz des Arbeitnehmers vor einseitigen und unangemessenen Regelungen des Arbeitgebers zu beleuchten und das Zusammenspiel zwischen Privatautonomie und gesetzlicher Inhaltskontrolle zu analysieren.
- Anwendbarkeit der AGB-Kontrolle auf Formulararbeitsverträge
- Stellung des Arbeitnehmers als Verbraucher im Sinne des BGB
- Die Rolle des Transparenzgebots und überraschender Klauseln
- Grenzen der Inhaltskontrolle und das Verbot geltungserhaltender Reduktion
- Besonderheiten bei Rückzahlungsklauseln und Bezugnahmeklauseln
Auszug aus dem Buch
2.6.2.1. Verweisungsklausel/Bezugnahmeklauseln
Zunehmende Bedeutung kann das Überraschungsmoment bei Verweisungsklauseln erhalten. Erforderlich ist in jedem Fall zumindest ein qualifizierter Hinweis auf eine tarifvertragliche Bestimmung. Derart wichtige und mit schwerwiegenden Nachteilen versehen Klauseln müssen vom Text klar herausgehoben werden und dürfen nicht versteckt sein.
„1. Eine Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag, mit der die Anwendbarkeit oder "Geltung" eines bestimmten, dort benannten Tarifvertrags oder Tarifwerks vereinbart worden ist, kann über ihren Wortlaut hinaus nur dann als Bezugnahme auf den jeweils für den Betrieb fachlich/betrieblich geltenden Tarifvertrag (sog große dynamische Verweisungsklausel) ausgelegt werden, wenn sich dies aus besonderen Umständen ergibt; der bloße Umstand, daß es sich um eine Gleichstellungsabrede handelt, genügt hierfür nicht.
2. Zur Ablösung nach § 613a Abs 1 Satz 2 BGB schuldrechtlich weitergeltender tariflicher Normen durch einen anderen Tarifvertrag nach § 613a Abs 1 Satz 3 BGB ist die Tarifgebundenheit sowohl des neuen Inhabers als auch des Arbeitnehmers erforderlich.“ BAG, Urteil vom 30. 8. 2000 - 4 AZR 581/ 99 (Lexetius.com/2000,4639 [2002/5/4658])
Zusammenfassung der Kapitel
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Einführung in die gesetzliche Definition der AGB nach dem BGB sowie Erläuterung der Bedeutung und Verwendung im Zivilrechtsverkehr.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht: Detaillierte Analyse der speziellen arbeitsrechtlichen Anwendung der AGB-Kontrolle, einschließlich Verbraucherschutzaspekten, Transparenzgeboten und den Grenzen der richterlichen Inhaltskontrolle.
3. Fazit: Zusammenfassende Bewertung des Schutzes des Arbeitnehmers durch die AGB-Kontrolle und Abwägung zwischen dem Nutzen für die Vertragspraxis und den Risiken einer Ausnutzung der Marktmacht.
Schlüsselwörter
Arbeitsrecht, Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB, Inhaltskontrolle, Verbraucherschutz, Formulararbeitsvertrag, Transparenzgebot, Überraschende Klauseln, Bezugnahmeklausel, Rückzahlungsklausel, Beweislast, Vertragsfreiheit, Privatautonomie, Unangemessene Benachteiligung, Geltungserhaltende Reduktion.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Kontrolle von vorformulierten Vertragsbedingungen, sogenannten AGB, im speziellen Kontext von Arbeitsverträgen.
Welche zentralen Themenfelder werden beleuchtet?
Zentrale Themen sind die Einordnung von Arbeitsverträgen als Verbraucherverträge, die Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle sowie der Schutz vor überraschenden Regelungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist aufzuzeigen, wie das AGB-Recht dazu dient, das Machtungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auszugleichen, ohne die notwendige Privatautonomie zu stark einzuschränken.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Dogmatik, indem sie Gesetzesvorgaben (BGB) analysiert und diese durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) interpretiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Anwendbarkeit auf Arbeitsverträge, die Details der Inhaltskontrolle, spezifische Klauseltypen wie Rückzahlungsklauseln und die prozessuale Beweislast.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wesentlichen Begriffe sind AGB, Arbeitsrecht, Inhaltskontrolle, Transparenzgebot und Verbraucherschutz.
Warum sind salvatorische Klauseln im Arbeitsrecht oft wirkungslos?
Da salvatorische Klauseln im Konflikt mit dem Verbot der geltungserhaltenden Reduktion stehen und oft gegen das Umgehungsverbot des § 306a BGB verstoßen, sind sie meist rechtlich unwirksam.
Welche Rolle spielt die Beweislast bei AGB-Klauseln?
Es herrscht eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast; der Arbeitgeber muss in der Regel belegen, dass er seiner Hinweispflicht nachgekommen ist und dass eine Klausel nicht überraschend im Sinne des § 305c BGB ist.
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- Sylvana Schulze (Author), 2008, AGB - Kontrolle im Arbeitsrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94280