Kann sich ein Entschlagungsberechtigter in Abwesenheit der Verfahrensbeteiligten seiner Aussage entschlagen?
Verwertung von früheren Aussagen entschlagungsberechtigter Personen?
Die „3 Fragen“
• welche Umstände müssen für die Gültigkeit einer Entschlagungserklärung erfüllt sein,
• wann darf eine Verlesung von Aussagen entschlagungsberechtigter Personen erfolgen, und
• wie kann gegebenenfalls ein Verstoß gegen diese grundlegenden Elemente des Strafverfahrens korrigiert werden?,
sowie die
• Urteilsnichtigkeit gem § 281 Abs 1 Z 5a StPO
werden anhand der Besprechung des OGH-Urteils 13 Os 131/05x im Rahmen dieser Arbeit behandelt und beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Problemstellung
- Sachverhalt
- Die „3 Fragen“
- Entschlagungsrechte & Verlesung
- Allgemeines
- Eventuelle Kollision mit Art 6 Abs 1 iVm Abs 3 lit d MRK?
- Die kontradiktorische Einvernahme
- Die StPO „neu“ - per 1.1.2008
- Über die Verlesung
- Zugang zum OGH
- Beweisanträge
- Tatsachen- & Aufklärungsrüge gem § 281 Abs 1 Z 5a
- Allgemeines
- Anwendungsbereiche
- Formalismus?
- Zusammenfassung, Z 5a & „drei Antworten“
- Allgemeines
- Die „3 Antworten“
- Zum Abschluss
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Entscheidung „13 Os 131/05x“ des Obersten Gerichtshofs (OGH) und analysiert, wie der OGH die ihm übertragenen Aufgaben als höchste Instanz in Strafsachen wahrnimmt, insbesondere im Hinblick auf die Wahrung von Grund- und Menschenrechten. Konkret wird das Zusammenspiel von Entschlagungsrechten in der Strafprozessordnung (StPO) und der Tatsachen- und Aufklärungsrüge im Rechtsmittelverfahren untersucht.
- Entschlagungsrechte von Verfahrensbeteiligten im Strafprozess
- Verwertung von früheren Aussagen Entschlagungsberechtigter
- Kontradiktorisches Verfahren und die Rolle der Unmittelbarkeit
- Tatsachen- und Aufklärungsrüge im Rechtsmittelverfahren
- Anwendung der neuen StPO (Stand 2008) im Kontext der Problematik
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Arbeit thematisiert die Spannungen zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft und der Wahrung von Grundrechten im Strafprozess, insbesondere im Kontext von Terrorismusvorbeugung und -bekämpfung. Sie stellt die Entscheidung „13 Os 131/05x“ als Beispiel für die Herausforderungen bei der Anwendung der StPO im Hinblick auf diese Spannungen dar.
- Problemstellung: Die Arbeit beschreibt den konkreten Sachverhalt der Entscheidung, bei dem die Aussage einer minderjährigen Zeugin im Mittelpunkt steht. Die 3 zentralen Fragen, die im Laufe der Arbeit beantwortet werden sollen, werden formuliert.
- Entschlagungsrechte & Verlesung: Dieses Kapitel beleuchtet die grundlegenden Prinzipien der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit im österreichischen Strafprozess und diskutiert die Möglichkeiten zur Einschränkung der Unmittelbarkeit im Interesse des Opferschutzes. Die gesetzlichen Regelungen zur Entschlagung von Zeugenaussagen werden erläutert, sowie die Frage, ob diese Regelungen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) kollidieren.
- Zugang zum OGH: In diesem Kapitel werden die Möglichkeiten zur Rüge von Verfahrensfehlern vor dem OGH dargestellt, insbesondere die Tatsachen- und Aufklärungsrüge gemäß § 281 Abs 1 Z 5a StPO. Der Schwerpunkt liegt auf der konkreten Anwendung dieser Rüge in der Entscheidung „13 Os 131/05x“.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die Themen Entschlagungsrechte, Beweisverwertung, Kontradiktion, Tatsachen- und Aufklärungsrüge, Strafprozessordnung (StPO), Rechtsmittelverfahren, Oberste Gerichtshof (OGH), Grundrechte und Menschenrechte im Strafprozess.
Häufig gestellte Fragen
Was sind die zentralen Fragen der Besprechung des OGH-Urteils 13 Os 131/05x?
Die Arbeit klärt, unter welchen Umständen eine Entschlagung gültig ist, wann frühere Aussagen verlesen werden dürfen und wie Verstöße im Verfahren korrigiert werden können.
Darf eine Aussage verlesen werden, wenn sich ein Zeuge später entschlägt?
Die Arbeit untersucht die Voraussetzungen für die Verwertung früherer Aussagen und die Spannungen zwischen Opferschutz und dem Unmittelbarkeitsprinzip.
Was ist die Tatsachen- und Aufklärungsrüge gemäß § 281 Abs 1 Z 5a StPO?
Dies ist ein Rechtsmittel, mit dem erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Tatsachenfeststellungen im erstinstanzlichen Urteil vor dem OGH geltend gemacht werden können.
Kollidieren die österreichischen Entschlagungsrechte mit der EMRK?
Die Arbeit diskutiert mögliche Konflikte mit Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren), insbesondere wenn das Fragerecht der Verteidigung durch Entschlagungen eingeschränkt wird.
Was bedeutet „kontradiktorische Einvernahme“?
Es handelt sich um eine Einvernahme, bei der beide Parteien (Anklage und Verteidigung) anwesend sind und ihr Fragerecht ausüben können, was für die spätere Verwertbarkeit von Aussagen entscheidend ist.
Welche Rolle spielt das Alter des Zeugen im besprochenen Fall?
Im konkreten Fall 13 Os 131/05x steht die Aussage einer minderjährigen Zeugin im Mittelpunkt, was besondere Anforderungen an den Schutz des Zeugen und die Beweiswürdigung stellt.
- Quote paper
- Sabine Adamek (Author), 2008, Entschlagungsrechte im österreichischen Strafprozess - zugleich Besprechung von OGH 13 Os 131/05x, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94331