„Das große Ziel, mit welchem die Menschen in eine Gesellschaft eintreten, ist der Genuss ihres Eigentums in Frieden und Sicherheit, und das große Werkzeug und Mittel dazu sind die Gesetze, die in dieser Gesellschaft erlassen worden sind.“ (Locke 2005 134: 101). Nach dem englischen Staatstheoretiker John Locke liegen der Begründung einer Gesellschaft, der Urform menschlichen Zusammenlebens, primär praktische Gründe zugrunde. Ein Leben in Frieden und Sicherheit sowie die Sicherung von Eigentum als Ziel, gewährleistet durch Gesetze. Deshalb schlussfolgerte Locke weiter: „Das erste und grundlegende positive Gesetz aller Staaten ist daher die Begründung der legislativen Gewalt.“ (ebd. 2005 134:101). Damit skizzierte Locke nicht nur einen Staat, in dem die höchste Gewalt die Legislative sei, sondern er implizierte eine Arbeitsteilung innerhalb der Staatsgewalt – eine Gewaltenteilung und reihte sich damit in die Riege bedeutender Staatstheoretiker ein, deren Anliegen es war, Legitimationskriterien politischer Herrschaft zu formulieren.
In der Ideengeschichte sind die Vertragstheorien eine mögliche Form der Begründung politischer Systeme. Namenhafte Kontraktualisten wie Thomas Hobbes oder eben John Locke trugen mit ihren Theorien von der Begründung bis hin zur möglichen Gestaltung des Staatswesens wesentlich zur Auflösung des scholastischen Weltbildes ihrer Zeit bei. Während sich im 17. Jahrhundert in Frankreich der Absolutismus verbreitete und dominierte, Fürsten in den deutschen Kleinstaaten ihre Macht auf Kosten freiheitlicher Ideale festigten und die Schrecken des Dreißigjährigen Krieges überwunden wurden, brach in England eine bedeutende Epoche an. Sie war geprägt von starken politischen, sozialen, wirtschaftlichen und religiösen Konflikten, die schließlich in mehreren Bürgerkriegen kulminierten, deren Auswirkungen das Ende der absoluten Monarchie in England bedeuteten und eine konstitutionelle Monarchie etablierte.
Das Regierungssystem der konstitutionellen Monarchie, welche sich im Wesentlichen mit dem Modell Lockes deckt, basiert auf einer starken Legislative, die Gesetze nicht nur schafft und verabschiedet, sondern auch eine nicht unerhebliche Kontrollfunktion einnimmt und damit dem Prinzip der Limitation von Macht der Exekutive folgt. Die Exekutive, in diesem Fall der König, besitzt zwar weiterhin eine nicht unerhebliche Machtfülle, muss sich jedoch im ihm gesetzten Rahmen bewegen, hat aber eine ebenso bedeutende Kontrollfunktion seinerseits auf das Parlament. Eben dieses Prinzip beschreibt John Locke in seinem 1690 erschienen Werk: Two Treatise of Government.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Historischer Kontext und Biografie
3 Der Gesellschaftsvertrag und die politische Gesellschaft
4 Die Gewaltenteilung bei John Locke
4.1 Die Legislative
4.1.1 Begründung der Legislative als höchste Gewalt
4.1.2 Kompetenzbegrenzung der Legislative
4.2 Die Exekutive
4.2.1 Das Wesen der Exekutive
4.2.2 Die Prärogative als Machtfaktor der Exekutiven
5 Das Verhältnis von Legislative, Exekutive und Volkssouveränität
6 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das theoretische Verhältnis der legislativen zur exekutiven Gewalt bei John Locke unter besonderer Berücksichtigung seines Hauptwerks "Two Treatises of Government", um zu prüfen, wie er politische Macht begrenzt und Freiheit durch Gewaltenteilung sichern will.
- Historische Einordnung von John Lockes Staatstheorie im 17. Jahrhundert
- Konstitution des Staates durch den Gesellschaftsvertrag
- Analyse der Funktionsweise und Begrenzung der legislativen Gewalt
- Die Rolle der Exekutive und das Machtinstrument der Prärogative
- Diskussion des Verhältnisses von Legislative, Exekutive und Volkssouveränität
Auszug aus dem Buch
4.1.2 Kompetenzbegrenzung der Legislative
Die grundlegendste Einschränkung ihrer selbst, erfährt die Legislative bei Ihrer Gründung: „[…] wie das erste und grundlegende natürliche Gesetz, welches selbst über der legislativen Gewalt gelten muss, die Erhaltung der Gesellschaft und jeder einzelnen Person in ihr ist.“ (Locke 2005 134: 101). Die Aufgabe der Legislative liegt also primär im Schutz und Erhalt seiner Gesellschaft. Daraus ergeben sich die folgenden Einschränkungen: Zum einen ist und kann sie niemals sein, „eine willkürliche Gewalt über Leben und Schicksal des Volkes.“ (ebd. 2005 135: 103). Ihre Machtfülle kann nicht größer sein, „als die Gewalt, die jene Menschen im Naturzustand besaßen, bevor sie in die Gesellschaft eintraten, und die sie an die Gemeinschaft abtraten.“ (ebd. 2005 135: 103). Man kann nicht mehr Gewalt übertragen, als man selber hat. Aufgrund dessen kann die Legislative auch nie über Leben und Eigentum Ihrer Bürger nach belieben verfügen, Besitz enteignen oder willkürlich über Leben und Tod zu richten oder zu versklaven (ebd. 2005 135/138: 103/107).
Sodann darf sie nicht nach willkürlichen Beschlüssen des Augenblicks regieren, "sondern sie ist verpflichtet, nach öffentlich verkündeten, stehenden Gesetzen und durch anerkannte, autorisierte Richter für Gerechtigkeit zu sorgen und über die Rechte der Untertanen zu bestimmen.“ (Locke 2005 136: 104). Dies ist für Locke eine der Hauptargumente pro Gesellschaft und kontra Naturzustand. Denn ist es doch erst die fehlende neutrale und autorisierte judikative Instanz, die den Menschen Eigentum und Genuss dessen sichert. Zu guter Letzt muss die legislative Gewalt in den Händen derer verbleiben, in welche die Gesellschaft diese, bei der Gründung der Legislative, legte. Nur das Volk kann darüber bestimmen und nicht die Instanz, die aus dem Volk geboren worden ist (ebd. 2005 141: 110). Gleichzeitig verbleibt das Recht, die Legislative bei Machtmissbrauch abzurufen, immer beim Volk: „Es verbleibt dem Volk dennoch die höchste, die Legislative abzuberufen oder zu ändern, wenn es der Meinung ist, dass sie dem in sie gesetzten Vertrauen zuwiderhandelt.“ (ebd. 2005 149: 114).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in das Werk Lockes ein und verortet seine Bedeutung für die politische Ideengeschichte und die Entstehung der konstitutionellen Monarchie.
2 Historischer Kontext und Biografie: Dieses Kapitel erläutert die politisch-religiöse Zäsur des 17. Jahrhunderts in England und skizziert den Lebensweg Lockes, der maßgeblich zur Entwicklung seiner Theorien beitrug.
3 Der Gesellschaftsvertrag und die politische Gesellschaft: Hier wird Lockes Konzept des Naturzustands sowie der Übergang in die organisierte Gesellschaft durch einen Vertrag analysiert.
4 Die Gewaltenteilung bei John Locke: Das Kapitel untersucht detailliert die Struktur der staatlichen Gewalten, wobei Legislative und Exekutive als zentrale Machtinstanzen betrachtet werden.
4.1 Die Legislative: Es wird erörtert, warum die Legislative für Locke die höchste Gewalt im Staat darstellt und welche Begründungen sowie Einschränkungen für sie existieren.
4.1.1 Begründung der Legislative als höchste Gewalt: Dieser Abschnitt behandelt die demokratische Legitimation der gesetzgebenden Gewalt als Ausdruck des Volkswillens und der Sicherung des Eigentums.
4.1.2 Kompetenzbegrenzung der Legislative: Hier werden die normativen Grenzen der Legislativen definiert, insbesondere der Schutz der Bürgerrechte und der Ausschluss willkürlicher Herrschaft.
4.2 Die Exekutive: Der Fokus liegt hier auf der notwendigen dauerhaften Instanz des Gesetzesvollzugs im Staatswesen.
4.2.1 Das Wesen der Exekutive: Es wird die Rolle der Exekutive als „Kern“ des Staates und ihr Verhältnis zur Legislative beschrieben.
4.2.2 Die Prärogative als Machtfaktor der Exekutiven: Dieser Teil analysiert die exekutive Befugnis, in Ausnahmesituationen zum Wohl des Volkes auch außerhalb oder gegen das Gesetz zu handeln.
5 Das Verhältnis von Legislative, Exekutive und Volkssouveränität: Zusammenfassung des Zusammenspiels der Gewalten und die kritische Würdigung der faktischen Machtverteilung bei Locke.
6 Fazit: Abschließende Einordnung von Lockes Bedeutung als Wegbereiter des Liberalismus sowie die kritische Reflexion verbliebener offener Fragen in seinem Modell.
Schlüsselwörter
John Locke, Gewaltenteilung, Legislative, Exekutive, Gesellschaftsvertrag, Volkssouveränität, Eigentum, Naturzustand, Prärogative, Widerstandsrecht, Liberalismus, Staatstheorie, konstitutionelle Monarchie, politische Herrschaft, Machtbegrenzung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die staatliche Ordnung bei John Locke, wobei der Schwerpunkt auf der theoretischen Konzeption und dem Verhältnis der legislativen und exekutiven Gewalt liegt.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Im Mittelpunkt stehen die Vertragstheorie Lockes, der Ursprung politischer Herrschaft, die Gewaltenteilung sowie die Kompetenzabgrenzungen zwischen Gesetzgebung und Vollzugsorganen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, den Kern von Lockes Staatstheorie anhand seines Werkes "Two Treatises of Government" zu erschließen und zu bewerten, wie er die Freiheit des Einzelnen durch ein System der Gewaltenteilung zu schützen versucht.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor wählt einen textimmanenten Ansatz, ergänzt durch historische und biographische Exkurse, um Lockes politisches Denken direkt aus seinem Hauptwerk herzuleiten.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Konstruktion des Gesellschaftsvertrags, die Rolle der Legislative als höchste Gewalt, die Funktion der Exekutive sowie die Bedeutung der Prärogative.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Gewaltenteilung, Legislative, Exekutive, Volkssouveränität, Naturzustand, Widerstandsrecht und politischer Liberalismus.
Warum ist die Prärogative in Lockes Modell problematisch?
Die Prärogative ist ein "zweischneidiges Schwert", da sie der Exekutive erlaubt, aus Vernunftgründen auch gegen das Gesetz zu handeln, was bei Machtmissbrauch die Gewaltenteilung aushebeln kann.
Wie löst Locke das Problem der fehlenden Flexibilität der Legislative?
Da die Legislative oft nicht dauerhaft tagt, überträgt Locke der Exekutive über die Prärogative die Befugnis, bei unvorhergesehenen Ereignissen zum Wohle des Volkes eigenständig zu handeln.
Inwiefern ist Lockes Demokratietheorie kritisch zu betrachten?
Die Arbeit weist darauf hin, dass Locke zwar wichtige Impulse lieferte, jedoch durch die Bindung politischer Partizipation an den Besitz das Gros der Bevölkerung von der Repräsentation ausschloss.
- Quote paper
- Alexander Boettcher (Author), 2008, Die staatliche Ordnung bei John Locke, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94335