Moral Suasion als ein geeignetes Instrument der Umweltpolitik?


Seminararbeit, 2006

42 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Moral Suasion als Instrument der Umweltpolitik
2.1 Abgrenzung zu anderen umweltpolitischen Instrumenten
2.1.1 Überblick
2.1.2 Hard Law
2.1.2.1 Ordnungsrechtliche Instrumente
2.1.2.2 Marktwirtschaftliche Instrumente
2.1.3 Soft Law
2.1.3.1 Freiwillige Selbstverpflichtung
2.1.3.2 Moral Suasion
2.1.3.3 Informatorische Instrumente
2.2 Kommunikation von Moral Suasion
2.2.1 Kommunikationsmodelle insbesondere die Lasswell-Formel
2.2.2 Wer soll vermitteln? (Kommunikator)
2.2.3 Was soll kommuniziert werden? (Nachricht)
2.2.4 Wie kann vermittelt werden? (Medium)
2.2.5 Wer soll beeinflusst werden? (Empfänger)
2.2.6 Was soll beeinflusst bzw. erreicht werden? (Wirkung)
2.3 Beurteilung von Moral Suasion
2.4 Verhalten zu anderen umweltpolitischen Instrumenten

3 Japan
3.1 Die japanischen Umweltpolitik und dessen Entwicklung
3.2 Moral Suasion auf staatlicher Ebene
3.2.1 Wer? - Die japanischen Regierung und das Umweltministerium
3.2.2 Was und wie? - Medium und Praxisbeispiele
3.2.2.1 Kommunikationsmittel der japanischen Umweltpolitik
3.2.2.2 Kampagnen des Umweltministeriums
3.2.2.2.1 Regierungskampagnen und das „ Team Minus 6 % “
3.2.2.2.2 „ Cool Biz “ und „ Warm Biz “
3.2.2.2.3 „ Lightdown “
3.2.2.2.4 „ 3R “ und „ Mottainai “
3.2.3 Wen? - Empfänger und deren Umweltbewusstsein
3.2.3.1 Die japanische Bevölkerung
3.2.3.2 Japanische Unternehmen
3.3 Selbstverpflichtungen auf lokaler Ebene

4 Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Klassifizierung umweltpolitischer Instrumente

Abb. 2: Lasswell-Formel der Massenkommunikation (1948)

Abb. 3: Typologie über den Zusammenhang zwischen Umweltbewusstsein und Umweltverhalten

1 Einleitung

Die Lebensweise der Menschen, alles, was sie tun und lassen, wirkt sich auf die Umwelt aus. Das wirtschaftliche und gesellschaftliche System entwickelt sich immer dynamischer und ist durch Globalisierung und immer komplexere technische Vorgänge gekennzeichnet, was bereits zu verheerenden ökologischen Schäden mit Folgen für Umwelt und Menschen führte.

Seit Beginn der 70er Jahre ist die Umweltpolitik ein relevantes Thema der Ökonomie. Die Studie „Grenzen des Wachstums“ durch den „Club of Rome“1 machte erstmals einer breiten Öffentlichkeit bewusst, dass der Vorrat an natürlichen Ressourcen nicht endlich ist.2 Die Gesellschaft wurde „wachgerüttelt“ und immer mehr Menschen weltweit entwickelten ein ausgeprägtes Umweltbewusstsein. Seither beschäftigt sich die Ökonomie als Wissenschaft systematisch mit der Entstehung und Beseitigung von Umweltproblemen und entwickelte das Aufgabenfeld der Umweltökonomik.

Aus ökonomischer Sicht ist Marktversagen in Form von negativer externer Effekte und öffentlicher Güter das zentrale Argument für staatliche Regulierungsmaßnahmen zum Umweltschutz. Allgemein werden als Ursachen des Umweltproblem in der Regel Bevölkerungswachstum, Umweltwachstum, externe Effekte und die Tatsache, dass Umwelt ein öffentliches Gut ist, angeführt.

Dem ökonomischen Prinzip der Wirtschaftswissenschaft folgend beschäftigt sich die Umweltökonomik mit der Frage, „wie sichergestellt werden kann, dass der mehr oder weniger unvermeidliche Umweltverbrauch, der mit einer bestimmten Produktionsmenge und einem bestimmten Konsum einhergeht, auf ein Mindestmaß begrenzt werden kann.“3 Da die Knappheit der Ressourcen nicht zu beseitigen ist, geht es darum, möglichst effizient zu handeln. Gesamtgesellschaftlich werden Umweltressourcen ineffizient genutzt, da sie in der Regel frei verfügbar sind und somit kollektiv nutzbar. Es besteht folglich keine Möglichkeit der Ausschließbarkeit und der marktwirtschaftliche Anpassungsmechanismus funktioniert nicht. Aufgrund dieser Eigenschaft des öffentlichen Gutes „Umwelt“ werden keine Anreize geboten, sparsam mit diesem Gut umzugehen

und der marktwirtschaftliche Selbstregulator versagt.4 Nach klassischer Auffassung ist es Aufgabe des Staates, diesen Mangel zu beheben und erforderliche Maßnahmen, wie beispielsweise Steuern, entsprechende Ge- oder Verbote und auch Moral Suasion, zu ergreifen.

Auf diese und anderen mögliche Instrumente der Umweltpolitik wird in Kapitel 2 näher eingegangen, wobei sich auf die Instrumente des Soft Law konzentriert werden soll. Nach Vorstellung der Instrumente beschäftigt Kapitel 2.2 mit der Absicht, Umsetzung und Beurteilung von Moral Suasion.

Kapitel 3 stellt einen Ausschnitt der umweltpolitischen Entwicklung in Japan dar und schildert die heutige Umweltpolitik. Insbesondere die Anwendung von Moral Suasion wird anhand einiger aktueller Beispiele vorgestellt.

Kapitel 4 gibt eine kurze Zusammenfassung dieser Arbeit.

2 Moral Suasion als Instrument der Umweltpolitik

2.1 Abgrenzung zu anderen umweltpolitischen Instrumenten

2.1.1 Überblick

Da für Individuen generell, wie bereits in Kapitel 1 erläutert, kein natürlicher Anreiz besteht, sich an der Produktion des Kollektivgutes Umwelt zu beteiligen (Kollektivgutproblematik) bzw. nachhaltig damit umzugehen, gibt es eine Reihe von umweltpolitischen Instrumenten, die dem Staat zur Vermeidung oder Reduzierung von Umweltbelastungen Verfügung stehen und teilweise dazu dienen, künstliche Anreize zu schaffen. Diese lassen sich nach verschiedenen Kriterien klassifizieren, z.B. nach Umwelt- bzw. Einsatzbereich oder Art der Beeinflussung des staatlichen Budgets5. Im Folgenden wird eine Gliederung nach Art der Durchsetzung und somit Beeinflussung des Entscheidungsverhaltens der Akteure vorgenommen. Abbildung 1 zeigt eine Übersicht des umweltpolitischen Instrumentariums und die für diese Arbeit gewählte Klassifizierung.6

Hard Law unterteilt sich wiederum in ordnungsrechtliche und marktwirtschaftliche Instrumente, also einerseits umweltpolitische Maßnahmen, die die Menge an verfügbaren Alternativen zu reduzieren versuchen (ordnungsrechtlich) und andererseits Maßnahmen, die zum Ziel haben, die mit diesen Alternativen verbundenen Kosten bzw. Nutzen zu beeinflussen (marktwirtschaftlich). Soft Law hingegen versucht die Einstellung, Wertvorstellungen und den Informationsstand der Entscheidungsträger zu beeinflussen. Hierunter fallen wiederum freiwillige Selbstverpflichtungen, Moral Suasion und informatorische Instrumente.

Die Intensität des staatlichen Eingriffs variiert und grob kann zwischen Umweltschutz mit Zwang, mit Anreizen und mit Informationen unterschieden werden. Bezüglich des Rechtsverbindlichkeitscharakters von umweltpolitischen Instrumenten und der damit entsprechend verbundenen Sanktionierung wird zwischen sogenanntem „Hard Law“, harten Instrumenten und Regelungen, und „Soft Law“, also weichen Maßnahmen, unterschieden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung.

Abb. 1: Klassifizierung umweltpolitischer Instrumente

2.1.2 Hard Law

2.1.2.1 Ordnungsrechtliche Instrumente

Das Ordnungsrecht stellt das traditionellste und auch heute noch am meisten angewandte Instrument der Umweltpolitik dar.7 Der Staat macht Emittenten und Verursacher von Umweltschäden Vorschriften in Form von Ge- und Verboten, d.h. bestimmte Verhaltensvarianten werden rechtlich verbindlich vorgeschrieben (Gebote) bzw. ausgeschlossen (Verbote). Es wird versucht, durch vom Staat festgelegte Nutzungsvorbehalte, das Kollektivgut „Umwelt“ in ein Gemeinschaftsgut „umzuwandeln“.8 Ordnungsrechtliche Maßnahmen sind daher die am meisten einschränkendsten Instrumentarien der Umweltpolitik. Mit Hilfe von Auflagen in Form von Ge- und Verboten wird daher eine direkte Verhaltenssteuerung der Akteure angestrebt. Allerdings erfordern diese Art von Regelungen staatliche Aktivitäten bzw. eine entsprechende Rahmenordnung, was in der Regel wiederum mit Kosten verbunden sind. Aufgrund der hohen rechtlichen Verbindlichkeit wird die praktische Umweltpolitik bis heute vom Ordnungsrecht dominiert.9

2.1.2.2 Marktwirtschaftliche Instrumente

Die Klasse der marktwirtschaftlichen Anreizinstrumente, oftmals in der Literatur auch als ökonomische Instrumente bezeichnet, beinhaltet Umweltabgaben bzw. Steuern und Subventionen, handelbare Nutzungsrechte, also Zertifikate oder Lizenzen, das Umwelthaftungsrecht und Rücknahme- bzw. Pfandpflichten.10 Anders als bei den ordnungsrechtlichen Instrumenten wird hier mit finanziellen Anreizen versucht, indirekt das Verhalten der Akteure zu steuern. Marktwirtschaftliche Instrumente sind rechtlicher verbindlich und sehen in der Regel monetäre Sanktionen vor.

2.1.3 Soft Law

2.1.3.1 Freiwillige Selbstverpflichtung

Unter Selbstverpflichtungen versteht man im Allgemeinen rechtlich unverbindliche Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Verbänden bzw. dem Staat, ein bestimmtes Ziel innerhalb einer bestimmten Zeit zu erreichen. Sie stellen somit eine Form der Ko- operationslösung dar. Je nach staatlicher Eingriffsintensität kann es sich bei Selbstverpflichtungen jedoch auch um einseitige Erklärung von Seiten der Wirtschaft oder vertragliche Selbstverpflichtungen handeln.11

In der Literatur werden Selbstverpflichtungen häufig als „weiche Instrumente“ bezeichnet und sind somit als Soft Law anzusehen.12 Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich rechtlicher Verbindlichkeit und Sanktionierung ist die Grenze zwischen Hard Law und Soft Law jedoch schwer zu ziehen. Oftmals werden Selbstverpflichtungen in der umweltökonomischen Literatur jedoch noch gänzlich weitgehend vernachlässigt.13

Bei umweltbezogenen freiwilligen Selbstverpflichtungen werden Ziele gemeinsam mit dem Verband bzw. Staat abgestimmt, welche durch bestimmte Maßnahmen zugunsten des Umweltschutzes oder Unterlassung bzw. Reduzierung umweltbelastender Aktivitäten erreicht werden können.14 Umweltschutzvereinbarungen können dort sinnvoll sein, wo allgemeine, verbindliche Regelungen mit Hilfe des Ordnungsrechts oder marktwirtschaftlicher Instrumente gar nicht oder nur schwierig zu erreichen sind. Im Vergleich zu diesen Instrumenten des Hard Law sind freiwillige Selbstverpflichtungen zum Erreichen einiger Ziele, welche umweltpolitischen Eingriff von Seiten des Staates bedürfen, als alleiniges Instrument jedoch weder ökologisch effektiv noch ökonomisch effizient. Sie sind daher lediglich als Ergänzung und weniger als Ersatz zu anderen herkömmlichen ordnungsrechtlichen und marktwirtschaftlichen Instrumenten zu sehen. Typische Beispiele freiwilliger Selbstverpflichtungen sind auf nationaler Ebene z.B. im Bereich der Verpackungsmüllpolitik zu finden und auf internationaler Ebene bei Absprachen in der Klimapolitik.15

Gerade auf kommunaler Ebene bietet Japan ein gutes Beispiel für den erfolgreichen Einsatz dieses umweltpolitischen Instrumentariums.16 Freiwillige Selbstverpflichtungen bewährten sich als sehr geeignet, um internationale und nationale Umweltstandards auf regionaler Ebene zu verbreiten. Direkte Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Kom-

munen und Umweltverbänden haben sich dort seit langem als wirksamstes Instrument erwiesen, um erfolgreich Umweltschutz auf kommunaler Ebene und somit „Umweltpolitik vor Ort“ zu betreiben.17

Für den erfolgreichen Einsatz dieses umweltpolitischen Instruments sind einige Voraussetzungen notwendig. Zerle stellt als Hauptvoraussetzungen folgenden fünf Punkte heraus:18

1. Die Anstrebung eines Zieles, das über das „Business-as-usual“ Niveau hinaus geht.
2. Defektierendes Verhalten muss durch entsprechende Sanktionierung zu höheren Kosten führen, als die Kooperation durch Selbstverpflichtung.
3. Die effiziente Lastenverteilung sollte gewährleistet sein.
4. Es müssen entsprechenden Marktgegebenheiten und Wettbewerbssituationen vorliegen, da die Kooperationsbereitschaft stark davon abhängig ist.
5. Ein entsprechendes Monitoringsystem muss Transparenz in Unternehmensabläufe gewähren.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das umweltpolitische Instrument der Selbstverpflichtung aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich rechtlicher Verbindlichkeit und Sanktionierung die Schwelle zwischen Hard Law und Soft Law darstellt. In der Regel sind sie jedoch rechtlich unverbindlich und Sanktionen werden nicht direkt formuliert. Es ist aber zu erwarten, dass unkooperatives Verhalten indirekt durch den Verband, Markt oder Staat sanktioniert wird. Es werden also keine direkten Zwänge ausgeübt und Anreize werden primär in nicht-finanzieller Form geboten.

2.1.3.2 Moral Suasion

Moral Suasion stellt gemeinsam mit den informatorischen Instrumenten die zwangsfreieste Alternative des umweltpolitischen Instrumentariums dar. Aufgrund seiner rechtlichen Unverbindlichkeit wird es als Soft Law bezeichnet. Ziel des Einsatzes von Moral Suasion ist es, mit Hilfe von Appellen die Informationen und Wertvorstellungen und somit letztlich die Zielsetzungen der einzelnen Entscheidungsträger dahingehend zu beeinflussen, dass bei Entscheidungen die sozialen bzw. gesamtgesellschaftlichen Kos- ten mit einbezogen werden.19 Mit anderen Worten soll das Umweltbewusstsein und umweltfreundliche Verhalten der einzelnen Wirtschaftssubjekte entwickelt bzw. gestärkt werden.

Einigkeit herrscht allgemein darüber, dass Umweltbewusstsein sich positiv auf das entsprechend umweltfreundliche Verhalten des jeweiligen Wirtschaftssubjektes auswirkt. Vorhandenes Umweltbewusstsein führt jedoch nicht zwingend zu einer Verhaltensänderung. Daher strebt der Einsatz von Moral Suasion einerseits die Bildung bzw. Stärkung des Umweltbewusstseins der einzelnen Unternehmen und Haushalte und andererseits die tatsächliche Umsetzung in umweltfreundliches Verhalten an.

Durch Appelle z.B. in Form von öffentlichen Stellungnahmen, Postern und anderen Initiativen sollen die wirtschaftlichen Akteure zum Thema Umwelt sensibilisiert und zu umweltkonformen Handeln motiviert werden, allerdings ohne jegliche Verbindlichkeit und Zwang. Es handelt sich daher gewissermaßen um einseitige Kommunikation von Seiten des Staates. Moral Suasion erfordert demzufolge, im Gegensatz zu den bereits erläuterten Instrumente, keinen Eingriff des Staates ins Wirtschaftsgeschehen.

Nach Siebert kann Moral Suasion aus den folgenden drei Komponenten bestehen20:

1. Die möglichen sozialen Zusatzkosten einzelwirtschaftlichen Verhaltens sollen den einzelnen Wirtschaftssubjekten durch Bereitstellung entsprechender objektiver Information bewusst gemacht werden. Dadurch wird versucht, die jeweiligen Entscheidungsträger dahingehend zu lenken, dass sie die möglichen Umweltschäden, also die Auswirkungen und Konsequenzen aus ihrem eigenen Handeln im Hinblick auf die gesamte Gesellschaft mit in ihre Entscheidung einbeziehen.
2. Mit Hilfe von Moral Suasion soll versucht werden, eine individuelle „Umweltethik“ zu begründen. In Form von Appellen an alle Konsumenten sollen diese davon überzeugt werden, die Qualität der Umwelt als eigenes Ziel in ihren einzelwirtschaftlichen Entscheidungen einzubeziehen und potentielle gesellschaftliche Schäden in ihrem Verhalten zu berücksichtigen.
3. Diejenigen Entscheidungsträger, die potentielle gesellschaftliche Umweltschäden nicht in ihrem Verhalten berücksichtigen, sollen sanktioniert werden. Diese

Sanktionen sind jedoch in erster Linie sozialer und nicht-monetärer Art, wie beispielsweise die öffentliche Meinung.

An dieser Stelle ist ein weitere Aspekt neuerer Ansätze denkbar: die nicht-monetäre Belohnung des umweltfreundlichen Verhaltens, z.B. durch Gewährung von Benutzervorteilen.21

Beim Einsatz von Moral Suasion ist zu bedenken, dass die angestrebte Verhaltensänderung für den Adressaten keinen zu hohen Aufwand, vor allem in finanzieller Hinsicht, darstellt, da sonst wenig Anreiz zur Verhaltensänderung besteht. Umweltfreundliches Verhalten sollte preiswerter und einfacher sein, als umweltschädigendes Verhalten. Außerdem sollten soziale Konsequenzen in Form von nicht-monetären Sanktionen, vorzugsweise positiver Art (nicht-monetäre Belohnungen) zu erwarten sein.

Im Allgemeinen wird Moral Suasion in der Literatur meist nur als flankierende Maßnahme für andere „härteren“ Instrumenten betrachtet.22

Der Übergang von Moral Suasion zu informatorischen Instrumenten ist fließend, Informationen und Umweltbildung spielen für den erfolgreichen Einsatz von Moral Suasion eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Werden den Entscheidungsträgern die gesellschaftlichen Schäden bzw. Konsequenzen ihres umweltschädigenden Verhaltens vor Augen geführt, sind Appelle effektiver und führen verstärkt zu mehr Umweltbewusstsein und umweltfreundlicherem Verhalten.

Zum Einsatz kommt Moral Suasion z.B. bei Aufrufen zum Energiesparen23 und zur Beeinflussung von Verkehrsteilnehmern in deren Verhalten24.

2.1.3.3 Informatorische Instrumente

Bei informatorischen Instrumenten handelt es sich um die reine Bereitstellung von Informationen. Diese Form des umweltpolitischen Instrumentariums verfolgt eine ähnliche Zielsetzung wie Moral Suasion. Allerdings geht es hier hauptsächlich um die Beeinflussung des Informationsstandes der Entscheidungsträger, mit dem Ziel, die gesamte Bevölkerung über ein bestimmtes Thema im Umweltbereich aufzuklären und das Umweltbewusstsein folglich zu steigern. Auch hier sind von Seiten des Staates keinerlei Eingriffe vorgesehen.

[...]


1 Vgl. zu weiterführender Literatur zum Club of Rome z.B. Meadows (1973).

2 Vgl. Pätzold / Mussel, Grundfragen WiPo, S. 225.

3 Siehe Pätzold / Mussel Umweltpolitik, S. 11.

4 Vgl. z.B. Mussel / Pätzold (2005), S. 225.

5 Vgl. Wicke (1993).Wicke unterscheidet zwischen nicht-fiskalischen Instrumenten, Umweltpolitik mit öffentlichen Ausgaben und Umweltpolitik mit öffentlichen Einnahmen.

6 Vgl. Pätzold / Mussel (1996), Mussel / Pätzold (2005) und Farmer / Stadler (2005). Es gibt keine einheitliche Übersicht des umweltpolitischen Instrumentariums in der Literatur. Michaelis z.B. bezeichnet die unter marktwirtschaftlich zusammengefassten Instrumente als ökonomische Instrumente (vgl. Michaelis (1996)). Es ist also neben der hier gewählten Einteilung noch eine Reihe anderer Klassifizierungen denkbar. Außerdem kann es in der Praxis oft zu „Mischinstrumenten“ kommen, die aus einer Kombination verschiedener Elemente der genannten Instrumente bestehen (vgl. Stehling (1999), S. 8 und Gawel (1991)).

7 Vgl. z.B. Pätzold / Mussel (1996), S. 55 ff.

8 Vgl. Bartel / Hackl (1994), S.25.

9 Vgl. Farmer / Stadler (2005), S. 277.

10 Vgl. z.B. Pätzold / Mussel ´(1996), S. 63 ff.

11 Vgl. Zerle (2004) und Eickhof (2004). Im Folgenden wird sich auf umweltbezogene freiwillige Selbstverpflichtungen bzw. Umweltschutzvereinbarungen zwischen Unternehmen und, je nach staatlicher Ebene, den Kommunen, Industrieverbänden oder dem Staat konzentriert.

12 Vgl. z.B. Rennings et al. (1997), S. 169 ff und Farmer / Stadler (2005).

13 Behandlung von Selbstverpflichtung in der Literatur u.a.: Rennings et al. (1997), Knebel / Wicke / Michael (1999), Frenz (2001).

14 Vgl. Zerle (2004), S. 4 ff

15 Vgl. Farmer / Stadler (2005), S.347 f.

16 Vgl. hierzu und im Folgenden Pätzold / Mussel (1996), S. 97 f.

17 Zum Thema kommunale Umweltpolitik siehe auch Kapitel 3.

18 Vgl. Zerle (2004), S. 25 ff.

19 Vgl. hierzu und im Folgenden Siebert (1976), S. 11 ff., Michaelis (1996), S. 32 ff., Pätzold / Mussel (1996), S. 95 ff. und Farmer / Stadler (2005), S. 295 ff.

20 Vgl. hierzu und im Folgenden Siebert (1976), S. 11 ff.

21 Vgl. Jarre (1993), S. 465 ff.

22 Vgl. Siebert (1976), S. 12 und Michaelis (1996), S. 35.

23 Vgl. Pätzold / Mussel (1996), S. 96.

24 Vgl. Bartel / Hackl (1994), S. 237.

Ende der Leseprobe aus 42 Seiten

Details

Titel
Moral Suasion als ein geeignetes Instrument der Umweltpolitik?
Hochschule
Philipps-Universität Marburg
Veranstaltung
Hauptseminar "Soft Law : Ein tragfähiges Konzept?"
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
42
Katalognummer
V94379
ISBN (eBook)
9783640103188
ISBN (Buch)
9783640121236
Dateigröße
527 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Moral, Suasion, Instrument, Umweltpolitik, Hauptseminar, Soft, Konzept
Arbeit zitieren
Caroline Siber (Autor:in), 2006, Moral Suasion als ein geeignetes Instrument der Umweltpolitik?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94379

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