Die Arbeit befasst sich mit einer rechtswissenschaftlich höchst aktuellen Thematik. Mit Blick auf das vom Gesetzgeber geplante Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, das noch in diesem Jahr final beschlossen werden soll, geht der Verfasser auf den darin enthaltenen § 13a ein, der vermeintliche Neuregelungen hinsichtlich der wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafbemessung mit sich bringen soll. Zunächst behandelt die Arbeit allerdings die dem Thema zugrundeliegende Ausgangsmaterie (insbesondere das Rechtsinstitut des lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsvertrags und die in diesem Zusammenhang maßgebliche Problematik der Wiederholungsgefahr) sowie anschließend die aktuelle Rechts- und Praxissituation hinsichtlich der Bemessung von Vertragsstrafen. Nachdem dann - wie eingangs bereits tangiert - mit doch harscher Kritik auf den im Gesetzesentwurf vorgesehenen § 13a UWG-E eingegangen wird, kommt die Arbeit nachfolgend zu ihrem wohl interessantesten Teil. So versucht sich der Verfasser nämlich daran, einen alternativen Strafbemessungsansatz zu konstruieren, welcher der rechtlichen Praktikabilität zuträglicher sein soll als der vorbezeichnete Gesetzesentwurf. Besagter Alternativansatz baut fundamental auf einem mathematischen Formeltandem sowie einer daraus hervorgehenden Angemessenheitsmarge auf und stellt damit in jeder Hinsicht ein äußerst außergewöhnliches Konstrukt dar.
Die Arbeit eignet sich ideal für alle Wissenschaftler, die sich eingehend mit dem Gewerblichen Rechtsschutz und der Thematik der Vertragsstrafen sowie deren Angemessenheit beschäftigen und in diese Richtung Forschung betreiben. Daneben ist die Arbeit aber natürlich auch für alle anderen Interessierten mehr als lesenswert.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung und Überblick
- B. Unterlassungsverträge im Lauterkeitsrecht
- I. Notwendigkeit und Grundlagen
- II. Ausräumung der Wiederholungsgefahr
- III. Grundlagen der Strafbewehrung
- C. Die Angemessenheit von Vertragsstrafen
- I. Grundlagen der bisherigen Bemessungspraxis
- 1. Mögliche Varianten der Strafabrede
- a. Bezifferte Vertragsstrafe
- b. (Neuer) Hamburger Brauch
- 2. Parameter der angemessenen Strafbemessung
- 3. Zusammenfassung von Einzelakten
- a. Fortsetzungszusammenhang
- b. Natürliche Handlungseinheit
- c. Rechtliche Einheit
- II. Strafhöhe in der Praxis
- D. Ausblick: Anlass, Inhalt und Bewertung der vorgeschlagenen Novelle (§ 13a UWG-E)
- I. § 13a Abs. 1 UWG-E
- II. § 13a Abs. 3 UWG-E
- III. § 13a Abs. 4 UWG-E
- E. Eigener Ansatz
- I. Wert des Wettbewerbsverstoßes
- II. Angemessenheitsmarge
- III. Sonderfälle
- F. Conclusio
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht die Angemessenheit von Vertragsstrafen in wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverträgen. Sie analysiert die Grundlagen der bisherigen Bemessungspraxis, betrachtet die Strafhöhe in der Praxis und evaluiert die vorgeschlagene Novelle zum UWG (§ 13a UWG-E). Darüber hinaus entwickelt die Arbeit einen eigenen Ansatz zur Bewertung der Angemessenheit von Vertragsstrafen.
- Grundlagen der Strafbewehrung in Unterlassungsverträgen
- Angemessenheit von Vertragsstrafen im Wettbewerbsrecht
- Bewertung der Novelle zum UWG (§ 13a UWG-E)
- Entwicklung eines eigenen Ansatzes zur Bewertung der Angemessenheit von Vertragsstrafen
- Bedeutung des Wettbewerbsverstoßes und der Angemessenheitsmarge
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung bietet einen Überblick über die Thematik und erläutert die Relevanz von Unterlassungsverträgen im Lauterkeitsrecht. Kapitel B behandelt die Notwendigkeit und Grundlagen von Unterlassungsverträgen, die Ausräumung der Wiederholungsgefahr und die Grundlagen der Strafbewehrung. In Kapitel C werden die Grundlagen der bisherigen Bemessungspraxis von Vertragsstrafen sowie die Strafhöhe in der Praxis diskutiert. Der Ausblick in Kapitel D beleuchtet die vorgeschlagene Novelle zum UWG (§ 13a UWG-E) und bewertet deren Inhalt. Kapitel E entwickelt einen eigenen Ansatz zur Bewertung der Angemessenheit von Vertragsstrafen, wobei der Wert des Wettbewerbsverstoßes und die Angemessenheitsmarge eine zentrale Rolle spielen.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den Themen Unterlassungsverträge, Lauterkeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Vertragsstrafen, Angemessenheit, Bemessungspraxis, Novelle zum UWG (§ 13a UWG-E), Wiederholungsgefahr, Wert des Wettbewerbsverstoßes, Angemessenheitsmarge, Sonderfälle.
Häufig gestellte Fragen
Wann ist eine Vertragsstrafe im Wettbewerbsrecht angemessen?
Die Angemessenheit hängt von Faktoren wie der Schwere des Verstoßes, der Wiederholungsgefahr und dem wirtschaftlichen Wert des Wettbewerbsvorteils ab.
Was ist der Unterschied zwischen einer bezifferten Strafe und dem „Hamburger Brauch“?
Bei einer bezifferten Strafe steht die Summe fest. Beim „Hamburger Brauch“ legt der Gläubiger die Strafe nach billigem Ermessen fest, die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann.
Was kritisiert der Verfasser an der UWG-Novelle (§ 13a UWG-E)?
Die Kritik richtet sich gegen die mangelnde Praktikabilität der Neuregelungen. Der Verfasser schlägt stattdessen einen mathematischen Formelansatz vor.
Was bedeutet die „Ausräumung der Wiederholungsgefahr“?
Ein Unterlassungsvertrag mit einer angemessenen Strafbewehrung ist notwendig, um rechtlich verbindlich sicherzustellen, dass ein Wettbewerbsverstoß nicht wiederholt wird.
Wie hilft das „mathematische Formeltandem“ bei der Strafbemessung?
Dieser alternative Ansatz soll eine objektivere Berechnung der Strafhöhe ermöglichen, indem eine Angemessenheitsmarge basierend auf dem Wert des Verstoßes ermittelt wird.
- Arbeit zitieren
- Alexander Pollithy (Autor:in), 2020, Die Angemessenheit von Vertragsstrafen in wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverträgen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/943950