Die Trägerschaft einer Kindertagesstätte durch die katholische Kirche

Von der unerträglichen Pflichtaufgabe zum innovativen Management


Diplomarbeit, 2004

90 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

„Binnenkirchliche Diskussion mit gesellschaftlicher Bedeutung“

1. Die aktuelle Lebenssituation von Familien in Deutschland
1.1. Ökonomie
1.2. Rollenkomplexität
1.3. Multilokalität
1.4. Mobilität
1.5. Flexibilität
1.6. Kinderbetreuungsangebot

2. Anforderungen an katholische Kindertageseinrichtungen im 21. Jahrhundert
2.1. Marktorientierung
2.2. Kundenorientierung
2.3. Rückgang der Kirchensteuer
2.4. Finanzierungsmodelle
2.5. Pisa und Bayerischer Erziehungs- und Bildungsplan
2.6. Profil und Glaubensbezeugung

3. Die Position der katholischen Kirche in Deutschland
3.1. Weichenstellung des Konzils
3.2. Mitverantwortung für das Leben der Menschen und die Zukunft der Gesellschaft (Die Deutschen Bischöfe)
3.3. Innovation aus Tradition (KTK: Bundesverband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder)
3.4. Ein klares Profil (KTK – Bayern)
3.5. Wo kleines Gross werden kann (Der Bischof von Augsburg)

4. Die Situation kirchlicher Träger von Kindertagesstätten
4.1. Kirche im Umbau
4.2. Drei Gespräche mit Priestern als Träger katholischer Kindertagesstätten
4.2.1. ‚Mitspracherecht ohne Verantwortung’
4.2.2. ‚Trägerschaft im Vorübergehen’
4.2.3. ‚Trägerschaft als Auftrag’

5. Die theologische Präferenztheorie für eine Trägerschaft
5.1. Primat der Diakonie
5.2. Auftrag der katholischen Tageseinrichtungen
5.2.1. „Caritas Dei“: Grundlage einer theologische Präferenztheorie
5.2.1.1. Communio und Charismen
5.2.1.2. Abbild und Vergänglichkeit
5.2.1.3. Freiheit, Gerechtigkeit, Mitschöpferschaft
5.2.1.4. Spiritualität und Barmherzigkeit
5.2.1.5. Solidarität und Subsidiarität
5.2.1.6. Leid und Not, Gut und Böse
5.2.1.7. Sünde und Beziehungswirklichkeit
5.2.1.8. Leben teilen
5.2.1.9. Adressaten

6. Theologische Kriterien für die Bestimmung der Qualität katholischer Träger von Kindertageseinrichtungen
6.1. Trägerschaft als Dienstleistungsfunktion
6.2. Trägerschaft als partizipative Wahrnehmung von Leitungsfunktionen
6.3. Trägerschaft als anwaltliches Handeln

7. Innovationsschub durch Qualitätsentwicklungsprozesse
7.1. Leitbildformulierung im Rahmen des QM - Projekt (Caritasverband Augsburg)
7.1.1. Leitbild
7.1.2. Handbuch
7.2. Selbstevaluation (IFP Handbuch)
7.2.1. Elternbefragung
7.2.2. Auswertung
7.3. KTK- Gütesiegel
7.3.1. Qualitätsdimensionen
7.3.2. Qualitätsanforderungen
7.3.3. Nachweismöglichkeiten
7.3.4. Bewertungsfläche

8. Reflexion und Rückbesinnung
8.1. Der Kindergarten: „Auge der Pfarrei“
8.2. Die Tageseinrichtung: „Geschenk für die Familie“

Anlagen

Literaturverzeichnis

Binnenkirchliche Diskussion mit gesellschaftlicher Bedeutung

Kindergärten sind eine gesellschaftlich akzeptierte Selbstverständlichkeit. Kirchlich und gesellschaftlich anerkannt ist heute, dass Kinder in unserer Gesellschaft in einem geteilten Sozialisationsfeld, als privat-familiales und öffentlich-institutionelles aufwachsen. Unter den Tageseinrichtungen nehmen die unter konfessioneller Trägerschaft geführten Tagesstätten eine bedeutende Stellung ein:

„So befanden sich Ende 2002 64% aller Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft…Von den insgesamt 23 610 Einrichtung in freier Trägerschaft waren 38 % in Trägerschaft des Deutschen Caritasverbands und anderer katholischer Träger (vor allem katholischer Kirchengemeinden).[1]

Trotz der gesellschaftlich anerkannten Position und der Akzeptanz der Familien wird binnenkirchlich sehr wohl die Frage nach der Bedeutung der konfessionell geführten Kindertagesstätte gestellt. Relevante Diskussionspunkte sind dabei: Ist das katholische Profil überhaupt noch gefragt? Und wie kann ein katholisches Profil in einer multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft umgesetzt werden? Können es sich die Diözesen und Kirchenstiftungen in Zukunft finanziell leisten, als Träger von Kindergärten aufzutreten? Mit diesen Fragen wurde ich in meiner Tätigkeit als Gemeindereferent in einer Pfarreiengemeinschaft (PG) konfrontiert.

Auf Grund der hohen Belastung durch die Leitungs- und Seelsorgeaufgaben in vier Pfarreien erwog der verantwortliche Priester der PG, die Trägerschaft der zwei kirchlichen Kindergärten abzugeben. Neben den finanziellen Belastungen für die Kirchenstiftung (bei zurückgehenden Kirchensteuereinnahmen und Spendengeldern) war ein wichtiger Grund für diese Überlegungen des derzeitigen Umbaus, in welchem sich die Kirche befindet, und welcher einen Großteil der pastoralen Kräfte zu binden droht. Die darauf hin folgenden Diskussionen drehten sich immer wieder um die gleiche Punkte:

- Sind wir in unseren pastoralen Bemühungen nicht vorwiegend für katholische Kinder da oder auch für Kinder, die – gleich welcher Konfession – in unseren Kindergarten gehen?
- Leistet der Kindergarten denn wirklich einen Gemeindeaufbau, oder ist er nicht allein ein bloßes Dienstleistungsangebot, das nur kostet und nichts bringt?
- Sind die ‚Laienfrauen’ tatsächlich so gut geeignet wie früher die Ordensschwestern und wie lässt sich deren Kirchlichkeit überprüfen?

Flexible Öffnungszeiten lassen den Kindergarten doch eh wieder zu einer Bewahranstalt werden, welche die religiöse Sozialisation nicht leisten kann?

Diese Fragen lassen sich nicht einfach ‚aus dem Bauch heraus’ beantworten. Herausgefordert von kritischen Fragen vor allem von Seiten der Kirchenverwaltungsmitglieder machte ich mich auf die Suche nach pastoral-theologisch fundierten Antworten. Hilfreich war mir dabei der Ansatz von Seiten des Bundesverbandes Katholische Tageseinrichtungen für Kinder (KTK), welcher die Dominanz der funktionalen Sicht der Arbeit des Trägers einer Kindertageseinrichtung kritisiert:

‚Zu dem spezifischen Merkmal katholischer Träger von Kindertageseinrichtungen gehört neben der funktionalen Bestimmung der Qualität ihrer Arbeit auch eine theologische Kriteriologie, aus der sich Maßstäbe für die Qualifizierung dieser Arbeit ableiten lassen.’[2]

Im Rahmen der vorliegenden Arbeit zeige ich zunächst in kurzen Punkten die aktuelle Lebenssituation der Familien in Deutschland auf. Danach sollen Anforderungen an katholische Tageseinrichtungen im 21. Jahrhundert der Position der katholischen Kirche in Deutschland bezüglich der Trägerschaft von Tageseinrichtungen gegenübergestellt. werden. In einem nächsten Schritt kommen Priester als Trägervertreter kirchlicher Kindergärten zu Wort, welche in einer Zeit der Umbruchsituation der Kirche versuchen, ihren jeweiligen Auftrag als Träger zu formulieren. Die „Caritas Dei“ als Schlüsselbegriff ist dann das Fundament, auf welchem ich eine theologische Präferenztheorie aufzubauen versuche. Die sich daraus ableitenden Qualitätskriterien für eine katholische Trägerschaft von Kindertagesstätten werden durch drei Qualitätsentwicklungsprozesse praktisch überprüft. Dabei schildere ich Erlebnisse aus der Praxis in den zwei Einrichtungen, in welchen ich als Trägervertreter versuche, der Bedeutung der Kindertagesstätte unter katholischer Trägerschaft gerecht zu werden. In den ‚harten Fakten’ einer Umfrage in den zwei Kindertagesstätten und darauf beruhenden pastoraltheologischen Überlegungen durch die Auswertung komme ich zu meiner persönlichen Entscheidungsfindung bezüglich der Trägerschaft einer Kindertagesstätte. Im Rahmen dieser Arbeit habe ich für mich diese Tätigkeit als ein ‚pastorales Kerngeschäft’ verstehen und begründen gelernt.

1. Die aktuelle Lebenssituation der Familien in Deutschland

Weil unsere Kinder

unsere einzige reale Verbindung zur Zukunft sind,

und weil sie die Schwächsten sind,

gehören sie an die

erste Stelle der

Gesellschaft.

Olaf Palme

1.1. Ökonomie

Im Sommer 2004 zitierte ein weltweit seine Dienste anbietender Internetanbieter in Deutschland auf seiner Startseite den Deutschen Kinderschutzbund mit folgenden Worten: „Kinder in die Welt zu setzen sei immer noch die schnellste Möglichkeit, sich finanziell zu ruinieren!“[3]

Auch wenn dieser Ausspruch so in keinem Artikel und in keiner Pressemitteilung des Deutschen Kinderschutzbundes zu finden war, so drückt er doch die Stimmung der Generation der 20 – 35 jährigen aus, welche für die Gründung einer Familie – und zu ihr gehören sinngemäß Kinder – in Frage kommt.

Zahlen aus soziologischen Umfragen belegen dies eindrücklich: Laut Berechnungen des Statistischen Bundesamtes kostet ein Kind bis zu seinem 18. Lebensjahr so viel wie ein kleines Einfamilienhaus. Legt man zugrunde, dass nach ökonomischen Fakten in den neuen Bundesländern ungefähr 40 – 50 Prozent des Haushalt-Einkommens durch das Einkommen der Ehefrau oder Lebensgefährtin erwirtschaftet wird, und auch in den alten Bundesländern der Anteil zwischen 25 und 45 Prozent liegt, so fällt die Entscheidung für die Gründung einer Familie schwer. Denn Kindererziehungsphasen bedingen Einkommensminderungen, Karriereverzicht oder Teilzeitarbeit. Zudem ist die Bereitschaft gering, nach einer langen Berufsausbildung oder einem zeitaufwendigen Studienweg sich nur der Familie zu widmen.

Tatsache ist auch, dass sich die wirtschaftliche Situation von Alleinerziehenden mit mehreren Kindern in den letzten Jahren verschlechtert hat. Der erste Reichtum und Armutsbericht der Bundesregierung unterstreicht dies:

Eine Analyse der Niedrigeinkommen bestätigt, dass sich die Einkommensverhältnisse der allein erziehenden Eltern im Vergleich zu denjenigen der Ehepaare mit Kindern außerordentlich deutlich unterscheiden. Der weit überwiegende Teil der allein Erziehenden lebte in Umständen steuerlicher Niedrigeinkommen. Im Vergleich der Jahre 1993 und 1998 wird deutlich, dass deren Einkommensverhältnisse sich auch relativ verschlechtert haben (so auch EVS, s. dazu Bericht Teil A Kap. I.1).

Darin spiegeln sich u. a. der schwierige Stand allein erziehender Mütter in den 90er Jahren auf dem Arbeitsmarkt wider wie die Zeitbudgetbelastungen durch Familienarbeit und die Defizite an familiengerechter Kindertagesbetreuung.

Angesichts eingeschränkter Möglichkeiten der Erwerbsbeteiligung und der in den 90er Jahren bestehenden Defizite an familiengerechter Kindertagesbetreuung überrascht es auch nicht, dass die Niedrigeinkommensanteile kinderreicher Familien deutlich stiegen (vor Transferleistungen).[4]

Neben diesen ökonomischen Anmerkungen möchte ich noch weitere Themen nennen, welche die ‚fehlende Lust’ nach einer eigenen Familie bei jungen Menschen begründen.

1.2. Rollenkomplexität

Ein gängiges Rollenmuster für Familie und Beruf übt gerade in Mitteleuropa extremen Druck auf junge Mütter (und in zunehmendem Maße auch auf die dazugehörenden Väter) aus. Eine gute Mutter (bisweilen auch der Vater) nimmt eine ganz spezifische Perspektive auf ihre Kinder hin ein: Sie (oder er) hat sich den Bedürfnissen und Wünschen der Kinder „unterzuordnen“. Somit soll in unserer westeuropäischen Kultur die Frage der Kinderbetreuung stark normativ über ein bestimmtes Rollenmodell der Frau in unserer Gesellschaft reguliert werden.

Mit diesem Modell ist zwar eine Emanzipation der jungen Frauen möglich, aber in seiner Konsequenz wird die Geburt des ersten Kindes möglichst lange aufgeschoben, da die Entscheidung für das Kind sich als unverträglich zeigt zwischen den Erwartungen in Bezug auf das Kind und denen in Bezug auf den Beruf. Und dieser Beruf kann oft erst mit knapp 30 Jahren nach einem vielsemestrigen Universitätsstudium erstmals ausgeübt werden. Einige familiendemoskopischen Daten des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) belegen dies:

„Eltern bekommen ihr erstes Kind später; das Erstgebäralter stieg auf über 29 Jahre. Hauptursache für das spätere Erstgeburtsalter ist die spätere Partnerschaftsbildung. Drei von zehn der 1960 geborenen Männer und zwei von zehn Frauen dieses Geburtsjahrgangs werden nicht heiraten. Kinderlos bleiben Männer häufiger als Frauen, Ledige und Geschiedene häufiger als Verheiratete und höher Gebildete häufiger als Personen mit einem niedrigen Bildungsniveau. Die höchste Ledigenquote unter den heute 35-40jährigen weisen westdeutsche Männer und Frauen mit Hochschulabschluss auf: 29 Prozent der Männer und 28 Prozent der Frauen mit Uni-Examen bleiben ledig.“[5]

Die hier nur auszugsweise dargestellten Daten machen deutlich, dass stärker noch als durch die Zunahme unverheiratet zusammenlebender Eltern oder Alleinerziehender das Bild des Wandels durch den wachsenden Anteil unverheirateter kinderloser Menschen geprägt ist: Die Entscheidung zwischen den Alternativen Beruf und Familie wird immer öfter zu Ungunsten der Familie entschieden – mit den bekannten Folgen für die demographische Entwicklung. Auch wer die Einschätzung nicht teilt, dass die Single-Kultur Ausdruck sei für eine Entwicklung Deutschlands zur Ich-Gesellschaft mit fehlender Bereitschaft zu teilen, wird sich fragen müssen, ob die Entscheidung für Partnerschaft tatsächlich ‚schlichte Privatsache’ ist, bei der sich folglich die Politik nicht ‚einzumischen’ habe. Wenn immer weniger Menschen gelingende Partnerschaft auf Dauer in ihr Leben integrieren können, obwohl sie in Umfragen den Werten Treue und Verlässlichkeit und den Lebensformen Ehe und Familie höchsten Stellenwert einräumen, deutet dies auf gesellschaftliche und politische Defizite hin, die nicht allein privat ausgeglichen werden können.

1.3. Multilokalität

Die klassische Familienkonstellation von der Kernfamilie mit Vater, Mutter und Kindern in einem Haushalt, ergänzt vielleicht noch durch ein Großelternteil, gilt kaum noch. Der Wandel geht hin zu Patchwork-Familien, Fernbeziehungen, einer sich verändernde Großelternrolle, Lebensabschnittspartnerschaften. Aufgrund der höheren Lebenserwartung ist die gemeinsame Lebenszeit der Eltern/Großeltern mit ihren Kindern/Enkeln seit der Mitte des 20. Jahrhunderts um 35 Jahre angestiegen. Die Großeltern oder die alt gewordenen Eltern gehören natürlich auch irgendwie zur Familie, weswegen die Soziologie von multilokalen Familien spricht. Die Familien sind nicht mehr an einem Ort, sondern an mehren Orten situiert, und müssen dies zusätzlich bewältigen. Dabei müssen die Beziehungen unter den Familienangehörigen mittel- und langfristig ausgehandelt werden. Im Alltag schließlich kommt es durchaus vor, dass Kinder sich an einem Tag in mehreren Haushalten – oft auch verteilt auf mehrere Wohnorte zurechtfinden müssen.

1.4. Alltagszeit

Ein weiterer Blickwinkel in die Lebenssituation heutiger Familien beleuchtet im satirischen Stil eine weitere gesellschaftliche Entwicklung: die zerbrechende Alltags-zeit. Eltern wünschen sich, dass es Orte gibt, an denen ihre Kinder unbeaufsichtigt von ihnen spielen können. Der klassische Sandkasten im eigenen Garten ermöglicht den Kindern sagen wir 70 min unbeaufsichtigte Spielzeit am Tag. Da mit der Höhe der Geschosszahl einer Wohnanlage diese Zeit sinkt, im dritten Stock vielleicht auf gerade noch einmal 20 Minuten, ziehen Familien verstärkt hinaus ins Grüne, und schaffen sich dort ein kleines Eigentum an. Die Arbeitsplätze wandern aber nicht in gleicher Weise mit - was wiederum bedeutet, dass zusätzlich Zeit jetzt benötigt wird, um die zusätzliche Arbeitszeit zu bewältigen. Dort wo es Arbeitsplätze gibt, im städtischen Bereich, ist aber auch die Infrastruktur für die Kinder gut ausgebaut. Weil die Kinder nun aber nicht mehr notwendigerweise dort leben, transportieren die Eltern ihre Kinder morgens beispielsweise in die Waldorfschule oder die städtische Realschule, anschließend sich selbst zur Arbeit, mittags in der Arbeitspause schnell in die Musikschule oder zum Ballettunterricht, und abends das Gleiche wieder zurück. Bei zurückgehenden Kinderzahlen nun sind diese Einrichtungen immer schwerer mit Kindern zu füllen. Als Konsequenz werden die Wegstrecken länger, stimmen nicht mehr mit der Berufsstrecke überein und führen zu einem Zeitpuzzle, das kaum noch zu organisieren ist. Fahrten zu den Einkaufszentren, welche den Tante-Emma Laden um die Ecke ablösen, fressen die restliche Zeit auf. Und da 80% aller Arbeitnehmer in Deutschland eh nicht mehr nach festen Arbeitszeiten arbeiten, sondern schon in irgendeiner Form flexible Arbeitszeit ‚genießen’, wird sich die hier beschriebene Tendenz noch weiter entwickeln.

1.5. Flexibilität

Neben dem Zerbrechen der Alltagszeit bedingt der heute gesellschaftliche Wandel von der Industriegesellschaft zur Dienstleistungsgesellschaft ein neues Arbeitszeitmuster. ‚Samstags gehört Papi mir’: Dieser Plakataufruf der Gewerkschaften versuchte in den 50er Jahren die Vorstellung durchzusetzen, dass es neben einer kontinuierlichen Warenproduktion auch Zeit für die Familie geben sollte. Regelmäßige Arbeitsschichten und das freie Wochenende waren die Errungenschaften der Industriegesellschaft. Die Dienstleistungsgesellschaft folgt einem anderen Rhythmus; wer bestimmte Güter anbieten oder bestimmte Arbeitsleistungen erbringen will, ist gezwungen dann und dort präsent zu sein, wann und wo der Kunde es verlangt. Im Zuge der Globalisierung richtet sich die Arbeitszeit und der Arbeitsort nach den Wünschen der weltweit operierenden Konzerne. Flexibilität in der Zeitorganisation und in der Auswahl des Arbeitsplatzes bedingen, dass Berufszeit und öffentliche Zeit in die Familienzeit eindringt und gemeinsame Zeitstrukturen in der Familie fast vollständig zerbrechen.

1.6. Kinderbetreuungsangebot

Ökonomische Belastungen, familiäre Rollenprobleme der Geschlechter und die damit zusammenhängende Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit, das Zerbrechen der Familienstruktur und der Alltagszeit schildern facettenhaft die problembehaftete Lebenssituation der Familien heute in Deutschland. Skizziert werden soll hiermit die Komplexität, in der sich das Problem der Entscheidung für die Familie, für das Kind (die Kinder) stellt. Der Blick richtet sich dabei einerseits von der Vielfalt und Verschiedenheit der möglichen Varianten und äußeren Umstände und andererseits auf die Pluralität der innerfamiliären Orientierung, Präferenzen und Einstellungen. Dass das Angebot an Kindertagesstätten in dieser Diskussion eine nicht zu vernachlässigende Größe darstellt, zeigen Umfrageergebnisse in jüngster Zeit. So wünscht sich „statistisch jede Frau im Alter von 20 – 34 Jahren 1,8 Kinder, aber nur durchschnittlich 1,3 Kinder werden geboren“[6] Neben den grundsätzlichen Aussagen, dass sich die Lebensbedingungen für Familien und Kinder in Deutschland verschlechtern werden, ergab eine Analyse der Umfrage, dass „bei einer guten und finanzierbaren Betreuungsmöglichkeit sich deutlich mehr Bürger für ein erstes Kind oder auch für weiteren Nachwuchs entscheiden würden.“[7]

Neben der berechtigten Forderung nach Aufwertung der Hausarbeit von Männern und Frauen, welche finanziell auch berücksichtigt werden muss, wollen immer mehr Frauen – ähnlich wie die Männer, nicht ihre gute berufliche Ausbildung und den sozialen und gesellschaftlichen Gewinn einer außerhäuslichen Arbeit zu Gunsten einer langen Erziehungsphase bei mehreren Kindern opfern. Andererseits wollen Frauen wie Männer nicht Kinder in die Welt ‚setzen’, für deren Betreuung und Erziehung zuwenig Zeit verfügbar ist. Frühere familieninterne Lösungen wie beispielsweise die Kinderbetreuung durch im gemeinsamen Haus wohnende nahe Verwandte sind durch die Tatsache der ‚Multilokalität’ kaum noch gegeben. Die Forderung nach einem bezahl- und erreichbaren öffentlichen Angebot an Kinderbetreuungsplätzen steht an oberster Stelle. Die Regierungsparteien reagierten auf diese Umfrageergebnisse mit dem Beschluss vom 28. Oktober 2004, welcher anmerkt: “Der Ausbau der Kinderbetreuung darf nicht weiter verzögert werden… um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.“[8]

Im Licht dieser Situationsbeschreibung ist, neben den vielen pastoralen Aktivitäten innerhalb einer Pfarrei, welche die Rechte und auch die Probleme der Familien in heutiger Zeit ernst nehmen, die Trägerschaft von Kindertagesstätten durch Pfarrgemeinden mit ein Beispiel, wie über wohlklingende und auch gut gemeinte Worte hinaus ganz konkret Eltern mit Kindern vor Ort geholfen werden kann. Manches Mitglied eines Gremiums innerhalb der Pfarrgemeinde mag im Rahmen einer durchaus ernst gemeinten Wertediskussion die Entwicklung im Familienalltag inmitten einer Leistungs- und Konsumgesellschaft beklagen. Die Suche nach einem partnerschaftlichen Umgang innerhalb der Familie, die schwierigen Zeitorganisationen wie die momentane Ausbildungs- und Berufssituation in Deutschland fordern dennoch ‚heutige’ Lösungsvorschläge von der Gesellschaft ein. Kann die ‚Kirche’, repräsentiert durch die Ortsgemeinde, es sich trotzdem leisten, die Trägerschaft einer Kindertagesstätte zugunsten einer Konzentration auf andere pastorale Kerngeschäfte abzugeben?

Um dieser Frage nachzugehen bedarf es einer Bestandsaufnahme der Einrichtungen, welche durch die über 100jährige Geschichte der Caritas in Deutschland noch zu einem hohen Teil von kirchlichen Trägern geleitet werden. Denn diese Einrichtungen müssen sich heute ganz anderen Anforderungen stellen.

2. Anforderungen an katholische Kindertageseinrichtungen im 21. Jahrhundert

Der Anlass für die bayerischen Landesverbandsgründung war,

dass Schulkinder gespeist und bei den Hausaufgaben

betreut werden sollten.

Für das Jahr 1917 ein überaus innovativer Gedanke,

wenn wir die heutigen Diskussionen um

Ganztagsschule, Schülermittagsbetreuung

und Hort betrachten.

Prälat Karl-Heinz Zerrle, Landescaritasdirektor

In den letzten Jahren sind die Anforderungen seitens Familien und Gesellschaft an Tageseinrichtungen ständig gewachsen. So bemerkt die Deutsche Bischofskonferenz in ihrem Positionspapier zur Weiterentwicklung des Regelkindergartens: „ Die veränderten Lebenssituationen von Kindern und Familien konfrontieren die Träger und Fachkräfte von Tageseinrichtungen für Kinder vielfach mit neuen und bislang unbekannten Anforderungen.… Der Regelkindergarten in seiner traditionellen Ausprägung stößt in diesem Zusammenhang an seine Grenzen: insbesondere wegen seiner vorrangigen Ausrichtung auf die Bildungs- und Erziehungsbedürfnisse von drei- bis sechsjährigen Kindern, aber auch wegen seines am Bedarf der ‚Normalfamilie’ und häufig auch am Bild der nicht erwerbstätigen Mutter ausgerichteten Selbstverständnisses einer familienergänzenden Einrichtung, die sich an seinen eingeschränkten Öffnungszeiten und am Vorherrschen traditioneller Elternarbeit ablesen lässt.“[9] Die veränderten familiären Bedingungen erfordern ein Umdenken der Anbieter von Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Davon ausgehend möchte ich im Folgenden fünf unterschiedliche Aspekte herausstellen, welche im sechsten Punkt dieses Gliederungsabschnittes in der Profilfrage einer katholischen Einrichtung münden.

2.1. Marktorientierung

Familien und Alleinerziehende informieren sich vor Inanspruchnahme der Dienstleistung immer häufiger über die Leistungen der Tageseinrichtungen. Dies geschieht vor allem an jenen Orten, an denen sich Eltern eine Auswahlmöglichkeit bietet. Der Prozentsatz derjenigen Eltern, die ganz bewusst nach Kriterien wie z.B. dem pädagogischem Konzept aussuchen ist steigend. Die Zahl der so bewusst ausgewählten Einrichtungen wird auf ca. 10% geschätzt. Das bedeutet, dass die Einrichtungen meistens nach Entfernung zur Wohn- oder Arbeitsstätte ausgewählt werden. Immer stärker spielen aber neben den pädagogischen Konzepten auch die Frage nach der Länge der Öffnungszeit, der Möglichkeit eines warmen Mittagessens und der flexiblen Bring- und Abholmöglichkeiten eine Rolle. Unabhängig von der Motivation der Auswahl der Erziehungsberechtigten müssen sich Einrichtungen vermehrt dieser Auswahlpraxis stellen. Um in solchen marktähnlichen Strukturen bestehen zu können, benötigen Einrichtungen ein klares Profil, um sich positiv vom Konkurrenten abgrenzen zu können. Dies könnte in einem Leitbildprozess innerhalb der Einrichtung erarbeitet werden. Katholische Kindertageseinrichtungen sind aufgefordert darzulegen, was das Katholische oder Spezifische oder Proprium ist und wie dies in der Einrichtung umgesetzt wird. Dabei ist meiner Meinung nach auch wichtig, neben den inhaltlichen Schwerpunkten auch die Frage nach dem Betreuungsbedarf bei der Konzeptionsplanung zu stellen.

2.2. Kundenorientierung

Marktorientierung bedeutet gleichzeitig Kundenorientierung. Problematisch bei der Diskussion der Kundenorientierung erscheint, dass in Tageseinrichtungen der Leistungsempfänger, also das Kind, nicht mit dem Leistungszahler, der Gesellschaft vertreten durch Gemeinden und Länder sowie den Eltern und im kirchlichen Bereich den Trägern, die einen Anteil bis zu 25% der laufenden Kosten übernehmen, übereinstimmt. Spitzt man diese Erkenntnis zu, so müsste sich eigentlich die Einrichtung nach dem Hauptgeldgeber, also z.B. nach der Gemeinde richten. Die Orientierung erfolgt an den Bedürfnissen und Erwartungen der Kunden. Dabei gilt es zunächst die Kunden einer Kindertageseinrichtung zu identifizieren, deren Wünsche zu erfassen und auf Praktikabilität zu überprüfen. Die Frage nach der Lösung auftauchender Differenzen zwischen Leitbild, Bedürfnissen und Kundenorientierung muss dabei gestellt und beantwortet werden. So haben Eltern andere Erwartungen als Kinder und nochmals andere als Geldgeber oder Kontrolleinrichtungen. Es bleibt nicht aus, dass auch katholische Kindertageseinrichtungen sich Anfragen nach überlangen Öffnungszeiten und der Ganztagesbetreuung von Kindern stellen müssen, wenn sie kundenorientiert arbeiten wollen. Auch die Frage nach Sonntagsöffnungszeiten kann nicht vorschnell abgetan werden, wenn beispielsweise allein erziehende Mütter, welche als Verkäuferin arbeiten, einen Betreuungsplatz suchen. Gerade der letzte Punkt zeigt aber auch die Grenzen der Kundenorientierung nach marktwirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten an. Träger von kirchlichen Kindergärten können nicht alle gesellschaftlichen Werte als Diktat einer rein betriebswirtschaftlichen Denkrichtung hinnehmen.

2.3. Rückgang der Kirchensteuern

Gemäß der amtlichen Statistik sind in Deutschland noch knapp 60% der Bundesbürger eingetragene Christen. Diese Zahl ist seit Jahren rückläufig. Es ist davon auszugehen, dass demnächst weniger als 50% Kirchenmitglieder zu verzeichnen sind. In der Diskussion im Hinblick auf Tageseinrichtungen sind daher zwei Aspekte bedeutsam: Wie werden in Zukunft die reduzierten Kirchensteuern verwendet? Müssen Einrichtungen, die der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern garantiert noch mit finanziellen Mitteln der Kirche unterstützt werden, oder sollte die Kirche nicht besser den Menschen helfen, die durch das staatliche Sozialnetz fallen? Oder anders gefragt, gibt es in katholischen Kindertageseinrichtungen ein Spezifikum, welches lohnend auch mit Kirchensteuergeldern finanziert werden sollte? Die finanzielle Lage der Bistümer wird in naher Zukunft zur Diskussion solcher Fragen anregen. In einzelnen Einrichtungen sowie auf Ordinariatsebene wird weiterhin beraten werden müssen, wie das katholische Profil in der Einrichtung umgesetzt werden kann, wenn nur noch 10-15% der Kinder katholisch sind.

2.4. Finanzierungsmodelle

Der allgemeine Rückgang der Staatseinnahmen wird sehr deutlich bei den Tageseinrichtungen wahrgenommen. So erscheinen Ansätze einer subjekt-bezogenen Förderung mittels einer Kindertagesstättenkarte, wie sie in Hamburg umgesetzt werden soll, auf den ersten Blick sinnvoll, jedoch muss sich noch zeigen, inwieweit es sich nicht doch um eine summarische Reduktion der staatlichen Zuschüsse handelt. In Baden-Württemberg wurde die sog. Kommunalisierung umgesetzt. Dies bedeutet, dass sich das Land in Zukunft aus der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen zurückzieht und dies den Kommunen vor Ort überlässt. Träger müssen nun mit dem jeweiligen Bürgermeister die einzelnen Budgets und Zuschüsse verhandeln. In Bayern ist das Institut für soziale und kulturelle Arbeit (ISKA) in Nürnberg damit beauftragt, ein neues Finanzierungsmodell auszuarbeiten, welches, nach mehrmaliger Terminverschiebung, wohl im Jahr 2006 beginnen soll. Hier soll die Förderung aufgeschlüsselt nach Bedarf (Kinder unter drei Jahren, von Behinderung bedrohte Kinder, behinderte Kinder und ausländische Kinder) und Betreuungszeit die Gruppenbezuschussung ablösen. Den ein- und zweigruppigen Kindergärten in kleineren Gemeinden mit relativ kurzen Öffnungszeiten und einem geringen Ausländeranteil wird diese neue Finanzierung Kopfzerbrechen bereiten. Träger dieser Einrichtungen sind oft die Kirchenstiftungen, deren ehrenamtliche Verwalter sich – bedingt durch die geforderten flexiblen Buchungszeiten - deutlich geringere Beitrags- und Bezuschussungseinnahmen befürchten.

2.5. Pisa und Bayerischer Erziehungs- und Bildungsplan (BEP)

Die Diskrepanz zwischen den Einsparungen der Kostenträger auf der einen Seite und den immer stärker werden Forderungen staatlicher Stellen nach Wertevermittlung, Umsetzung naturwissenschaftliches Denkens, einer Zweitsprache, Stärkung der sozialen Kompetenzen und gleichzeitige Übernahme von schulischer Wissensvermittlung in Tageseinrichtungen als Vorbereitung auf die Grundschule auf der anderen Seite wird immer deutlicher. Beobachtungen, dass vermehrt Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten, Funktionsstörungen und wenig Sozialverhalten in den Einrichtung sind, werden nur am Rande diskutiert bzw. teilweise nicht beachtet. Hinzukommt die von Erzieherinnen berichtete Hilflosigkeit mancher Eltern in Erziehungsfragen. Eine Anhebung der Qualifikation der Erzieherinnen (Fachhochschule statt Fachschule) auf europäisches Niveau zur Bewältigung dieser Anforderungen jedoch scheint noch in weiter Ferne. In Bayern wurde der Bayerische Erziehungs- und Bildungsplan (BEP) ausgearbeitet, welcher eine Höherbewertung und Beachtung der Bildungseinrichtung Kindergarten einfordert. Daneben verlangen die christlichen Werte des BEP es, dass Träger von kirchlichen Einrichtungen einfordern, dass alle Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen darin gebildet und begleitet werden, diese Bildungsziele auch umsetzen zu können.

2.6. Profil und der Glaubensbezeugung

Einrichtungen der katholischen Kirche müssen sich den Forderungen nach einem klaren Bekenntnis zur katholischen Kirche, welches sich in der Glaubensbezeugung, der Umsetzung religiöspädagogischer Angebote, sowie der Gestaltung und Mitfeier von Gottesdiensten und des Jahresfestkreises äußert, stellen.

All diese Anforderungen sind von den Erzieherinnen, der Leitung und dem Träger einer katholischen Kindertageseinrichtung zu meistern. Dies kann nur gelingen, wenn diese Einrichtung weiß, wer sie ist, woher sie kommt und wohin sie gehen will.

In heutiger Zeit aber fällt es vielen Pfarrgemeinden nicht leicht, klar zu definieren, was das Ziel ihrer pastoralen Schritte ist. Denn auch die Kirchen in Deutschland sehen sich in den letzen Jahren vielen Fragen und einem einschneidenden Strukturwandel unterworfen. Die Trägerfrage dürfte daher auf Grund der aktuellen Entwicklungen in den Gemeinden und der in einigen Diözesen angestrebten Umstrukturierung von Geschäftsbereichen und Arbeitsfeldern für viele katholische Kindertageseinrichtungen eines der zentralen Probleme der Zukunft werden.

Wie aber stellt sich die Position der katholischen Kirche in Bezug auf die Kindertagesstätte dar: Welche offiziellen Verlautbarungen und Beschlüsse gibt es, die den Stellenwert dieser Einrichtungen auf Diözesan- und Pfarreiebene aufzeigen?

3. Die Position der katholischen Kirche in Deutschland

„Theologie leistet einen wichtigen Beitrag

für das gesellschaftliche Wertegefüge!“

Peter Neuner

3.1. Weichenstellung des Konzils

Kein Ereignis hat die Gestalt der Kirche im 20. Jahrhundert so nachhaltig geprägt wie das Zweite Vatikanische Konzil (1962 – 1965). Die Leistung des Konzils bestand vor allem darin, die Kirche für die Entwicklungen und Erscheinungen der modernen Welt zu öffnen und Wege zu ebnen, wie sich die Kirche vor Ort, die Gemeinde, darauf einlassen kann.

Zwei Kirchenbilder stellte das Konzil nebeneinander:

- Kirche weist erstens eine nach Ämtern und Aufgaben geordnete Hierarchie auf;
- sie ist zweitens Gemeinschaft von Gläubigen (Communio), in der es zwar unterschiedliche Aufgaben und Zuständigkeiten, aber keine ranghafte Unterscheidung zwischen Christinnen und Christen gibt;

Nach Medard Kehl kann dabei der Begriff der „ Communio als die ekklesiologische Leitidee des Konzils angesehen werden“[10] Diese Auffassung wird auch von den meisten Kommentatoren des Konzils geteilt. Dabei wurde aber der nachkonziliaren Theologie und Gemeindepraxis überlassen, Wege zu finden, um beide Traditionsstränge miteinander zu verbinden. In Diözesansynoden/foren oder Pastoralgesprächen in den 70er und 80er Jahren wurde dies diskutiert und in Pastoralplänen versucht umzusetzen.

Ausgehend vom Communio-Bild bezeichnet das Konzil die Kirche als „Volk Gottes“. Jeder getaufte und gefirmte Christ und jede Christin ist einbezogen in den Sendungsauftrag der Kirche - ist legitimiert zur pastoralen und evangelisierenden Arbeit in der Kirche. Dieses Reden vom Volk Gottes hebt auf die Gemeinsamkeit aller Gläubigen ab und zielt so auf die Aufhebung der Spaltung von Christen in die Kategorien von Klerikern und Laien ab. Das Volk Gottes als eine pilgernde Gemeinschaft ist ferner eine geschichtliche und sich daher stets erneuernde Größe. Und schließlich bedeutet dieses Kirchenverständnis, dass es viele verschiedene Formen der Zugehörigkeit gibt und anzuerkennen ist, dass jeder Mensch in seinem Leben Entwicklungen durchläuft, die von unterschiedlicher Nähe und Distanz zur christlichen Botschaft und zur konkreten Kirche bestimmt sind.

Ein weiteres Merkmal des Zweiten Vatikanischen Konzils ist die Selbstverpflichtung der Kirche, auf allen ihren Lebens- und Wirkebenen eine Kultur der Aufmerksamkeit und Anteilnahme gegenüber den Ereignissen, Vorgängen und Entwicklungen der Welt zu entfalten und für ihre pastorale und soziale Arbeit bei den „Zeichen der Zeit“ und inmitten der Lebenswelt der Menschen anzusetzen. Orthopraxie (das ‚Lebenszeugnis’ der Christinnen und Christen) wird zudem gleichgestellt der Orthodoxie (amtliche Verkündigung und Spendung der Sakramente): Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sozialen Einrichtungen und anderen Tätigkeitsbereichen der Kirche, die nicht ausdrücklich mit Verkündigung und Katechese beauftragt sind, können ihre Arbeit als gleichwertigen Dienst der Kirche verstehen. Indem das Konzil auch eine Stärkung der Diözesen, der konkreten Pfarrgemeinden beabsichtigte, entstanden in den letzten Jahrzehnten selbstbewusste und selbstorganisierte Pfarreien, welche sich - durchaus in Anbindung an ihr Bistum und damit an die Weltkirche - bei der Realisierung ihrer Grundfunktionen (Verkündigung, Liturgie und Diakonie) selbst ihre Schwerpunkte innerhalb der pastoralen Arbeit wählen und dabei kooperative Arbeitsformen entwickeln. Auch die Anerkennung der Bedeutung der nichtchristlichen Religionen für das Wohl der Menschen und eine grundsätzliche Offenheit für Dialog und Kooperation ist eine ‚Frucht’ der Konzilsbeschlüsse: Es geht nicht mehr nur um eine Annäherung zwischen den christlichen Konfessionen, sondern um die Entdeckung von Gemeinsamkeiten und die Praxis des Austausches auch mit den nichtchristlichen Religionen. Daher beschränkt sich seit dem Konzil die pastorale Arbeit der Kirche nicht mehr vorzugsweise auf ihren Binnenraum, sondern sie findet dort statt, wo Menschen ‚leben, lieben und leiden’. Die Lebensweltbezogenheit besagt, dass weder allein dort, wo ausgewiesene Räume und Handlungsfelder der Kirche sind, noch dort, wo ihre Amtsträger agieren, pastoraler Dienst erfolgt. Die profanen Räume des Lebens als Orte pastoraler Arbeit sehen, bedeutet für den Kindergarten: Er ist nicht deshalb ein pastorales Arbeitsfeld, weil er eine Einrichtung der Kirche ist, sondern weil hier Christinnen und Christen arbeiten, die in ihrem Tun eine Realisierung ihres christlichen Selbstverständnisses sehen – ob sie nun ausdrücklich den Glauben zur Sprache bringen oder ihr Handeln und ihren Umgang miteinander davon bestimmen lassen.

3.2. „Mitverantwortung für das Leben der Menschen und die Zukunft der Gesellschaft“

Nach den Weichenstellungen des II. Vatikanischen Konzils versuchte in Deutschland die ‚Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland von 1971-75’ die Beschlüsse des II. Vatikanums in Deutschland umzusetzen. Das sich verändernde pastorale Denken hin zur Ortsgemeinde fand in Bezug auf die Kindertagesstätten in wenigen, wenn auch prägnanten Sätzen seinen Ausdruck:

Die Synode begrüßt und unterstützt die Bemühungen, allen Kindern von der Vollendung des dritten Lebensjahres an den Besuch einer Einrichtung der Kleinkindpädagogik zu ermöglichen. Sie fordert vor allem die kirchlichen Träger auf, so viele Einrichtungen der Kleinkindpädagogik zu errichten und zu unterhalten, wie bei Beachtung der Erkenntnisse moderner Kleinkindererziehung personell, finanziell und organisatorisch verantwortet werden können.[11]

Dieser Aufforderung an die Pfarrgemeinden, in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen Trägerschaften zu übernehmen, stieß auf offene Ohren.

So gab es 1960 5 084 Einrichtungen mit insgesamt 371 654 Plätzen, 1987 bereits 8 451 Kindertagesstätten mit 549 335 Plätzen.[12]

Dabei betont die ‚Würzburger Synode’ – ganz im Sinne des Communio Gedankens: „Die grundsätzliche Offenheit von Kindergärten in katholischer Trägerschaft ändert freilich nichts an der Notwendigkeit, diese Art kirchlich zu profilieren. So kann der Kindergarten in katholischer Trägerschaft bei einem geglückten Zusammenwirken mit dem Elternhaus und der Pfarrgemeinde ein wesentliches Strukturelement für die Gemeindebildung sein“.[13]

Am Beispiel der Pfarrei von Pfarrer B.O. (vgl. 3. Trägergespräch 4.2.3.) wird dies augenscheinlich deutlich: Nach der Festlegung des neuen Pfarrsprengels wurde 1974 zuerst der Kindergarten gebaut, während die Gottesdienste weiter in der Not-Kirche gefeiert wurden. Erst vier Jahre später wurde die Kirche eingeweiht und das Pfarrzentrum gebaut.

Legte die ‚Würzburger Synode’ noch ihren Schwerpunkt ganz auf die „Bildungseinrichtung Kindergarten“ so reagierte die Deutsche Bischofskonferenz 1999 in ihrem Positionspapier für Ehe und Familie auf die veränderten Lebens-situationen der Familien in Deutschland. Dieses Papier versucht, eine Analyse ausgewählter Aspekte der Lebenssituation von Kindern und Familien zu erarbeiten und die daraus resultierenden veränderten Anforderungen an Regelkindergärten festzulegen. Es geht darum, den Kindergarten bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung der veränderten Lebenssituationen der Familien weiterzuentwickeln. Die Position der Bischöfe unterstreicht dabei das Selbstverständnis des caritativ/diakonischen Dienstes, in welchem die „Sorge der Kirche für die Kinder von Beginn an zu ihren zentralen diakonischen Vollzügen gehört.“[14]

Schwerpunkte des Positionspapiers sind dabei das Wahrnehmen der sich verändernden Anforderungen an die Kindergärten mit den Konsequenzen einer neuen Arbeitskonzeption und der Beachtung von Qualitätsstandards. Perspektiven der Weiterentwicklung für Kindertageseinrichtungen werden über die Stichworte Kindorientierung, Familienorientierung und Gemeinwesenorientierung aufgezeigt. Dabei wird betont, dass die Verantwortlichen für Kindergärten dafür „Sorge zu tragen haben, dass katholische Kindergärten sich konzeptionell weiterentwickeln können, und zwar in doppelter Hinsicht: als Bildungseinrichtung und als Dienstleistungsangebot“[15]

In Punkt 5 des Positionspapiers wird schließlich der Kindergarten als kirchliches Handlungsfeld, als Ort der Diakonie und als Teil der Gemeinde gesehen. Diakonie bedeutet in diesem Zusammenhang die Zugewandtheit wie die Sorge für die Kinder. Auch die Familie als soziale Größe in unserer Gesellschaft wird wieder neu unterstrichen. Durch das Wahrnehmen der pastoralen Aufgabe des Kindergartens, nämlich für die Kinder - und mit ihnen oft für die Eltern - einer der ‚ersten’ Orte für einen Zugang zur Frohbotschaft es Evangeliums zu sein, betonen die Bischöfe die Wichtigkeit der Kindertagesstätten als Teil der Ortsgemeinde. „Der Kindergarten in katholischer Trägerschaft bietet für Kinder und Eltern auf vielfältige Weise die Möglichkeit, ermutigende Erfahrungen mit der Kirche zu machen, was so in Kindergärten anderer Träger nicht möglich ist.“[16] Die vielfältigen Weisen der Möglichkeit, Kirche als Ermutigung zu erfahren, drückt sich im Miteinander zwischen Träger und Personal aus. Kirchlich motivierte und engagierte Erzieherinnen (welche in Einrichtungen anderer Träger genauso existent sind) begegnen im wünschenswerten Fall kirchlichen Trägervertretern, welche sich nicht nur baulich um die Einrichtung kümmern, sondern auch als Begleiter, Seelsorger und Dienstvorgesetzter in der Tagesstätte für Eltern, Kinder und das Personal präsent sind. Welche theologische Grundhaltung und die daraus sich entwickelnden Kriterien einer solchen Trägerschaft von Bedeutung sind, beschreiben die ausführlich die Punkte 5 und 6 dieser Arbeit.

Das Positionspapier der deutschen Bischöfe nennt am Ende drei ‚Verbesserungs-vorschläge’, welche die im Schreiben angedeuteten Möglichkeiten auch zur Geltung bringen können:

- In der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen muss der gesamte Sektor der religiösen Erziehung ein größeres Gewicht bekommen. Dies gilt auch und besonders für die religiöse Begleitung der Erzieherinnen selbst.
- Der Kindergarten selbst muss sich stärker als bisher als Teil der Gemeinde verstehen und die Vernetzung in die Pfarrgemeinde hinein anstreben.
- Die Pfarrgemeinde selbst muss den Kindergarten als Ort der Kirche und als Handlungsfeld in der Gemeinde begreifen. Die Pfarrgemeinde ist mehr als nur „Trägerin“ des Kindergartens.[17]

Erst wenn diese, von den Bischöfen angemahnten Entscheidungen in den Pfarrgemeinden getroffen werden können, dann kann aus einer Tageseinrichtung, welche zur bisweilen unerträglichen Last wird, eine diakonische Einrichtung werden, welche Lust zum innovativen Management macht.

3.3. Innovation aus Tradition (KTK)

Der Bundesverband evangelischer Tagesstätten (BETA) und der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder - Bundesverband e.V.- (KTK) vertreten die Interessen von über 17.000 kirchlichen Kindertageseinrichtungen. Dies entspricht rund der Hälfte des Angebotes an Kindertageseinrichtungen in Deutschland.

Im KTK sind 7000 katholische Tageseinrichtungen aus 27 Diözesen zusammengeschlossen. Gegründet wurde der Verband mit dem Ziel, „gemeinsam pädagogische und politische Konzeptionen zu entwickeln, und auf diese Weise Verantwortung in Kirche und Gesellschaft zu übernehmen.“[18] Von September 1994 bis August 1996 führte der Verband das Projekt ‚ Katholische Tageseinrichtungen für Kinder entwickeln sich weiter: Von Kindergärten zu vielfältigen Angebotsformen durch.’

Als Rahmen für diese Weiterentwicklung wurden kritische Fragen gestellt:

- Ist das Angebot der Tageseinrichtungen in katholischer Trägerschaft noch zeitgemäß?
- Beteiligen sich katholische Träger an der Suche nach Lösungen für die aktuellen gesellschaftlichen Fragen?
- Sind die Tageseinrichtungen in katholischer Trägerschaft zukunftsträchtig?

An Modellkindertagesstätten im gesamten Bundesverband wurde in Projekteinrichtungen versucht, Antworten auf diese Fragen zu formulieren. Dabei wurde immer wieder festgestellt, dass „kompetent wahrgenommene Trägerschaft eine wichtige Voraussetzung für eine lebensweltorientierte Angebotsgestaltung der Einrichtung ist.“[19] In aller Regel wurden die Träger der kirchlich getragenen Projekteinrichtungen (von elf Kindertagesstätten waren es neun in katholischer Trägerschaft) durch den Pfarrer repräsentiert. Die Zuständigkeit für den Kindergarten ist aber eben nur eine Aufgabe unter vielen, die mit der Leitung der Pfarrgemeinde verbunden ist. Daher spielte der Faktor Zeitnot einen wichtigen Schlüssel in der Beurteilung der Projekteinrichtungen im Hinblick auf die Trägerinnovationsbereitschaft. Auch hier zeigte sich in den Statements der Priester, dass es einer bewussten Entscheidung bedarf, die Prioritäten für einen begrenzten Zeitraum zugunsten der Wahrnehmung der Trägeraufgabe für den Kindergarten zu verschieben. Denn eines wurde deutlich: Träger sind Impulsgeber , indem sie das Wissens- und Erfahrungspotential der MitarbeiterInnen klar einschätzen und dementsprechend die Grundrichtung des Angebotes der Einrichtung vorgaben. Träger sind Förderer der Beziehungskultur , indem durch den Träger ein Freiraum geschaffen wird, der eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten ermöglicht. Träger sind Netzwerkkoordinatoren, indem sie den Kindergarten in die konkrete Ortsgemeinde mit einbeziehen. Träger sind Dienstleister , da sie für optimale Voraussetzungen Sorge tragen, damit sich die Kompetenzen der MitarbeiterInnen voll entfalten können. Gut ausgestattete Arbeitsplätze, ein vernünftiger Stellenplan und eine kompetente Arbeitgeberseite schaffen ein Klima der Motivation und der Innovation. Darüber hinaus werden durch das Vorbild des Trägervertreters die Gremien und Mitarbeiter der Pfarrei überzeugt, dass es zum richtigen Gemeindeverständnis gehört, den Kindergarten im organisatorischen und verwaltungstechnischen Bereich zu unterstützen. Auf der anderen Seite engagieren sich die Eltern und das pädagogische Personal dann selbstverständlich bei den unterschiedlichen Aktivitäten der Pfarrei, da sie sich als Teil derselben verstehen. Und schließlich sind Träger Interessenvertreter. Das öffentliche Sprechen des Trägers bei politischen Handlungsträgern für den Kindergarten bedeuten für die Einrichtung selbst einen Imagegewinn und daraus resultierend ein Offenheit, durch Selbstevaluation das Angebot der Tageseinrichtung immer wieder neu zu überprüfen und den Bedürfnissen der Kinder und Eltern möglichst entgegenzukommen. Diese Projektdokumentation bewog den Bayerischen Landesverband des KTK zur Herausgabe eines Diskussionspapiers. Unter dem Titel: ‚Ein klares Profil’ wurden die Ergebnisse im Jahre 2003 veröffentlicht:

[...]


[1] vgl. Anlage III A

[2] M Hugoth: Gute Kindertageseinrichtungen brauchen gute Träger, in: „Bildung und Qualität, Jahrbuch 2003/2004 des Bayerischen Landesverbandes Kath. Tageseinrichtungen für Kinder, S. 203

[3] http://channel 1.aolsvc.de/index.jsp?cid, 23.09.2004

[4] Lebenslagen in Deutschland Daten und Fakten Materialband zum ersten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, www.bmgs.bund.de/downloads/arm_reich_daten_fakten.pdf, S. 146

[5] BMFSFJ, Die Familie im Spiegel der amtlichen Statistik, Berlin 2003

[6] Perspektive Deutschland, Online-Umfrage 2003, vgl. Anhang III B

[7] Perspektive Deutschland, ebd.

[8] vgl. Anhang III C

[9] DBK, Aspekte zur Weiterentwicklung des Regelkindergartens in katholischer Trägerschaft als Antwort auf veränderte Lebenssituationen der Familien in Deutschland, 1999, in: Bayerischer Landesverband kath. Tageseinrichtungen für Kinder e.V.(Hrsg.): Innovation aus Tradition, Jahrbuch 2000/01, Gebr. Geiselberger, Altötting, S. 153

[10] Medard Kehl: Die Kirche. Eine katholische Ekklesiologie. Würzburg, Echter Verlag 1992, S.52

[11] L. Bertsch SJ, Ph. Boonen, R. Hammerschmidt, u.a.(Hrsg.): Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, Bildungsbereich, 2.2, Herder, Freiburg, 20. 08. 1976, S. 526

[12] Thomas Schnabel, Kindergartenalltag – damals und heute, in: Thomas Schnabel (Hrsg.) versorgen, bilden, erziehen, Festschrift zum 75. jährigen Bestehens des KTK, Freiburg i. Br., 1987, S. 194

[13] L. Bertsch SJ u.a. (Hrsg.):Gemeinsame Synode der Bistümer in der BRD, ebd., S. 527

[14] Deutsche Bischofskonferenz, Aspekte zur Weiterentwicklung des Regelkindergartens in katholischer Trägerschaft als Antwort auf veränderte Lebenssituationen der Familien in Deutschland. Papier der Deutschen Bischofkonferenz, 1999 in: Bayerischer Landesverband kath. Tageseinrichtungen für Kinder e.V. (Hrsg.): „Bildung und Qualität“, Jahrbuch 2003/2004, Gebr. Geiselberger, Altötting, S. 154

[15] Aspekte zur Weiterentwicklung des Regelkindergartens in katholischer Trägerschaft als Antwort auf veränderte Lebenssituationen der Familien in Deutschland, ebd., S. 154

[16] Aspekte zur Weiterentwicklung des Regelkindergartens in katholischer Trägerschaft als Antwort auf

veränderte Lebenssituationen der Familien in Deutschland, ebd., S. 155

[17] vgl. Aspekte zur Weiterentwicklung des Regelkindergartens in katholischer Trägerschaft als Antwort auf veränderte Lebenssituationen der Familien in Deutschland, ebd.: Punkt 5.2. S. 155 f.

[18] KTK, Entwickeln, Bewegen, Gestalten, www.ktk-bundesverband.de/5501html

[19] Theresia Wunderlich/Frank Jansen(Hrsg.): Katholische Kindergärten auf Entwicklungskurs, KTK Bundesverband e.V. , Kösel, Kempten, 1997, S. 224

Ende der Leseprobe aus 90 Seiten

Details

Titel
Die Trägerschaft einer Kindertagesstätte durch die katholische Kirche
Untertitel
Von der unerträglichen Pflichtaufgabe zum innovativen Management
Hochschule
Universität Augsburg
Note
1,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
90
Katalognummer
V94446
ISBN (eBook)
9783640106363
ISBN (Buch)
9783640116300
Dateigröße
2194 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Trägerschaft, Kindertagesstätte, Kirche
Arbeit zitieren
Armin Ruf (Autor:in), 2004, Die Trägerschaft einer Kindertagesstätte durch die katholische Kirche, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94446

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Trägerschaft einer Kindertagesstätte durch die katholische Kirche



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden