Suchthilfe im Internet. Das deutsche Suchthilfesystem im Kontext zur Digitalisierung


Bachelorarbeit, 2020

57 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Forschungsfragen

3 Der Suchtbegriff
3.1 Stoffgebundene Abhängigkeit
3.2 Stoffungebunden Abhängigkeit
3.3 Das Suchthilfesystem in Deutschland
3.3.1 Phasen der Suchtbehandlung
3.3.1.1 Die Kontaktphase
3.3.1.2 Die Entgiftungsphase
3.3.1.3 Die Entwöhnung
3.3.1.4 Die Nachsorge
3.3.2 Ziele und Prinzipien der Behandlung
3.3.3 Therapieansätze
3.3.3.1 Die Soziotherapie
3.3.3.2 Die Verhaltenstherapie
3.3.3.3 Die systemische Suchttherapie
3.3.3.4 Die psychoanalytische Suchttherapie

4 Die Digitalisierung der Suchthilfe
4.1 Forschungsstand
4.2 Aktualität in der Corona-Krise
4.3 Begrifflichkeiten der Online-Interventionen
4.3.1 Blended Counselling
4.3.2 Blended Treatment
4.4 Rechtliche Grundlagen
4.4.1 Datenschutzgrundverordnung und Nutzungsbedingungen
4.4.2 E-Health-Gesetz
4.5 Finanzierung
4.6 Vorteile der Digitalisierung der Suchthilfe
4.7 Nachteile und Risiken der Digitalisierung der Suchthilfe
4.8 Programmbeispiele
4.8.1 „Quit the Shit“
4.8.2 Change your Drinking
4.8.3 Auswertung der Programme und Ergebnis

5 Fazit

6 Literaturverzeichnis

7 Internetquellen

8 Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1.: Mehrstufige Behandlungskette für Alkoholkranke (nach Athen)

Abbildung 2.: Versorgungsalgorithmus im Bereich der Postakutbehandlung nach einer Entzugsphase

Abbildung 3.: Entwicklung der Internetnutzung in der BRD bis 2017

Abbildung 4: Risikomatrix Alkoholkonsum (drugcom.de)

Abbildung 5: E-Mail und Chatberatungen sowie Chatlogins von 2001-201640

1 Einleitung

Die Digitalisierung schreitet immer weiter fort und ist inzwischen ein bedeutender Teil unserer Gesellschaft geworden. Sie hat nicht nur die Wirtschaft radikal verändert, sondern auch unsere Kommunikation. Aufgrund des leichten Zugangs zu stetig wachsender Technologie und des rasanten medialen Informationsflusses, sind bereits jetzt Folgen auf Beziehungsebene unserer Gesellschaft spürbar. Die Kontaktaufnahme von Menschen ist eben heute nicht mehr nur persönlich, postalisch oder telefonisch möglich. Im Zeitalter von WhatsApp, Facebook, Tinder und vielen anderen „sozialen“ Netzwerkmöglichkeiten haben Menschen das Gefühl „Freunde“ zu haben, obwohl sie diese noch nie persönlich gesehen haben. Auch im Gesundheitsbereich werden heute Methoden eingesetzt, die vor wenigen Jahren noch undenkbar waren. Fitnesstracker messen unsere Schritte und Bewegungen, sowie Pulsschläge und überwachen unseren Schlafrhythmus. Hinzu können wir unsere Mahlzeiten in Applikationen eintragen, um zu sehen, ob wir uns gesund ernähren. Dabei weiß unser Handy stets unseren Standort und versorgt uns mit den neuesten Angeboten aus dem Supermarkt um die Ecke. Krankenkassen nutzen Apps um die Versicherten besser kennen lernen zu können und Daten zu erheben, um dann eine Betreuung auch unter wirtschaftlicher Sicht sinnvoll abstimmen zu können. Virtual Reality-Brillen finden erfolgreich Anwendung in der Arbeit mit demenzkranken Menschen oder in der Schmerztherapie. Depressionen werden mit Online-Angeboten therapiert und das Smartphone hilft bei der Beurteilung von Auffälligkeiten in Sachen Hautkrebsvorsorge. Außerdem ist die Bereitstellung von Informationen zu Krankheiten und Behandlungsmöglichkeiten durch „Dr. Google“ blitzartig und rasant. Weiterleitungen zu Foren und Beratung sind hier gegeben. So ist es nicht wunderlich das auch in der Suchtprävention und Suchthilfe ein System erschlossen wird, digital den Klienten1 zur Seite zu stehen. Das Gefühl von ständiger Präsenz soll vermittelt werden. Auch politisch wurde erkannt, dass die Bedeutsamkeit dieser digitalen Technologien im Gesundheitswesen kontinuierlich steigt. Das sogenannte E-Health-Gesetz welches 2015 in Kraft getreten ist, soll eine flächendeckende IT-Infrastruktur zu etablieren, um auch so möglichst vielen Nutzern Zugang gewähren zu können. Neue Programme im Bereich Suchthilfe werden online erhältlich und sollen durch digitale Assistenzangebote Erweiterungen im Hilfesystem darstellen. Dies birgt allerdings auch Risiken. Es stellt sich die Frage, ob dieser neuen Art des Hilfeangebots den Horizont des deutschen Suchthilfesystems erweitert, oder verliert das System durch diese neuen Hilfsmittel an Effizienz, weil der persönliche Kontakt eingeschränkt wird oder verloren geht. Anhand von einer Literaturrecherche wird in der folgenden Arbeit das deutsche Suchthilfesystem mit dem Werdegang des Vierphasenmodells erklärt. Definitionen der theoretischen Ansätze und die Rahmenbedingungen und Erklärungsversuche zum Thema online Interventionen werden auf Grundlage einschlägiger Literatur in dieser Arbeit dargelegt. Anschließend werden zwei Programme der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erläutert und im Eingang der digitalen Möglichkeiten im Beratungsbereich der Suchthilfe zu erklären. Damit soll erreicht werden Möglichkeiten der zukünftigen Adaption von online Interventionen in der Therapie2 von abhängigkeitserkrankten Menschen aufzuzeigen.

2 Forschungsfragen

In dieser vorliegenden Arbeit sollen folgende Hypothesen zu diesen noch sehr jungen Arbeitsfeld der sozialen Arbeit untersucht werden:

Es bedarf einer Analyse des deutschen Suchthilfesystems, um zu klären ob Online- Interventionen in diesem System als probate Maßnahmen integriert werden können. Es stellt sich die Frage ob diese „neue Art“ des Hilfeangebots den Horizont des deutschen Suchthilfesystems erweitert oder verliert es durch diese neuen Hilfsmittel an Effizienz, weil der persönliche Kontakt eingeschränkt wird oder verloren geht.

Dazu wird in dieser Arbeit in Bezugnahme von wissenschaftlicher Fachliteratur der aktuelle Werdegang einer Suchtbehandlung (s. Kap. 3.3.1- 3.3.2) innerhalb dieses Systems erläutert und im Anschluss auf die Therapieansätze (s. Kap. 3.3.3 ff.) eingegangen. Hierzu wird zunächst die Begriffsbestimmung der Sucht (s. Kap.2), sowie die Formen von stoffgebundener und stoffungebundener Abhängigkeit (s. Kap.2.1 Kap.2.2) erklärt.

Was sind die Hintergründe, Kompetenzen und Ansätze dieses neuartigen Instruments. Welche Rolle spielt hierbei auch Begrifflichkeiten und rechtliche Grundlagen? (s. Kap. 4.3–Kap. 4.5)

Welche Bedeutung hat das für das Feld der Suchtberatung für die Soziale Arbeit, also welchen Ausblick und welche Zukunftsperspektiven ergeben sich aus der Integration des Online-Interventionen zur konventionellen Suchthilfe?

Zu dieser Fragestellung werden zunächst zwei Programme der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vorgestellt und anhand von Literaturrecherche einer randomisierten Kontrollstudie aus dem Jahr 2017 ausgewertet. Daraus ergibt sich ein Ausblick woraus Schlussfolgerungen für die Implementierung von Onlinemaßnahmen zukünftig in der Suchthilfe gezogen werden können (s. Kap.4.8 ff.).

3 Der Suchtbegriff

Zunächst ist der Suchbegriff zu definieren. Es gibt eine Vielzahl von Begriffserklärungen im Bereich von Sucht und Abhängigkeit3. Das Wort Sucht bezieht sich im Wortstamm auf Siechen, also von Krankheit. Abgeleitet wurde dieser Begriff in der Geschichte von den Bezeichnungen einer Krankheit oder Seuche in Zusammenhang mit Begriffen wie Schwind-, Wasser-, Gelb- oder Fettsucht. Übertragen wurde dies aber auch auf den Begriff der Begierde. So zu bezeichnen wie beispielsweise bei Sehnsucht oder Ruhmsucht. Es kann aber auch unschöne Charakterzüge wie beispielsweise bei Eifersucht oder Habsucht beschreiben (vgl. Knoll 2014, S.19). Hier stellt man fest, dass es meist als eine Abweichung der Norm, also als deviant, angesehen ist. Da das Wort Sucht vieldeutig ist und sehr weitläufig verwendet wird hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereits in den sechziger Jahren ein Verständnis entwickelt, was die Suchterkrankungen mit dem Fachbegriff Abhängigkeit und Abhängigkeitserkrankung beschreibt.

Es stellt sich die Frage, ab welchem Kriterium wird das Konsumverhalten von Drogen eines Menschen als süchtig oder abhängig definiert? Mit dem Konsum von Drogen, legal oder illegal, gehen auch immer Begrifflichkeiten wie Abstinenz, Gelegenheit- oder Gewohnheitskonsum, Missbrauch und schädlicher Gebrauch einher. Um eine Abgrenzung zum allgemeinen Gebrauch zu erreichen definiert die WHO im ICD- Kodex folgende Kriterien:

1. Zwang zum Konsum
2. Kontrollverlust über Menge und Zeitspanne des Konsums
3. körperliche Entzugssymptome
4. Toleranzentwicklung
5. Einschränkung von Interessen und Aktivität hinsichtlich des Konsums
6. anhaltender Konsum trotz Folgeschädigungen

Liegen drei dieser Kriterien zusammen über einen Zeitraum von einem Monat vor, spricht man von einer Abhängigkeit (Passow und Schläfke 2008, S. 14). Allerdings wurde bei den Merkmalen die die WHO hier festlegte, sehr vereinfacht und beharrlich die Suche nach Symptomatik und Krankheitserscheinungen betrieben, um festzulegen ab wann eine Abhängigkeit besteht. Dieser Gedanke zeigt sich in der Suchtdefinition allerdings als sehr rational. Wie auch in den theoretischen Ansätzen zur Suchtbehandlung begründet liegt der Suchtbegriff in umfassender und tiefgründiger Erklärung. Wolfgang Heckmann (1980, S. 452 ff.) formulierte diesen wie folgt:

„Nach allgemeinster wissenschaftlicher Übereinstimmung ist Sucht ein zwanghafter Drang, durch bestimmte Reize oder Reaktionen Lustgefühle oder -zustände herbeizuführen bzw. Unlustgefühle zu vermeiden.“

Ähnlich dem Kriterium der WHO unter Punkt fünf - der Einschränkung von Interessen, beschreibt Heckmann eine Suchtproblematik verbunden mit der Dimension von Reaktionen und Verhalten auf Lust und Unlust. Später ergänzt er diese Definition und äußert sich konkret zum süchtigen Verhalten:

„Süchtiges Verhalten ist Ausdruck der Verwahrlosung menschlicher Interessen, menschlicher Neugier und menschlicher Talente. Es kann Stoff gebunden und Stoffgrund sein. Es geht einher mit einer auch individuell als zu hoch erlebten Dosis dieses Verhaltens. Es wird letztlich zum Organisator des Alltags und führt zu einer Uniformität der Lebensvollzüge. Sucht ist der Zustand der Behandlungsbedürftigkeit süchtigen Verhaltens“ (Heckmann 1991, S.48)

Damit beschreibt er die Begrifflichkeit von Sucht, weg vom alleinigen Krankheitszustand hin zur Krankheit mit damit verbundener Therapieindizierten Verhaltensstruktur und dem Niedergang menschlicher Eigenschaften.

Im Folgenden wird näher auf die stoffgebundenen sowie stoffungebundene Abhängigkeiten eingegangen.

3.1 Stoffgebundene Abhängigkeit

Stoffgebundene Abhängigkeit beschreibt den Konsum von bestimmten Substanzen bzw. Drogen. Diese Substanzen enthalten Stoffe, die das Belohnungszentrum im Hirn ansprechen und es kommt zur Ausschüttung von Glückshormonen. Hauptakteur ist hierbei der Stoff Dopamin an den sich die Betroffenen gewöhnen. Diese Gewöhnung oder sogar Konditionierung kann dann in die Abhängigkeit führen. Mit zunehmendem Konsum auch bis hin zum Kontrollverlust (vgl. Knoll 2014, S.91).

3.2 Stoffungebunden Abhängigkeit

Als stoffungebundene Abhängigkeit wird die Art von psychischer Abhängigkeiten bezeichnet, die nicht an die Einnahme von Substanzen gebunden ist. Sie ist durch wiederholte Handlungen gekennzeichnet. Betroffene verspüren Zwänge die sie zum Teil nicht mehr kontrollieren können. Die Abhängigkeit kann die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinflussen und somit das Leben des Betroffenen im ähnlichen Rahmen schädigen wie es bei den stoffgebundenen Abhängigkeiten der Fall ist. Die bekanntesten Formen der stoffungebundenen Abhängigkeiten sind zum Beispiel die Kaufsucht, Spielsucht, Computer und Mediensucht aber auch die Sportsucht oder Sexsucht (vgl. Knoll 2014, S.92).

3.3 Das Suchthilfesystem in Deutschland

Historisch betrachtet ist das deutsche Suchthilfesystem noch ein sehr junges Gebiet im Gesundheitssystem des Landes. Bis 1960 wurden Angebote für abhängigkeitserkrankte4 Menschen über Einrichtungen der Kirche und Wohlfahrtspflege geleistet. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in der Vergangenheit des vor über 100 Jahren abhängige Menschen sehr abwertend und nicht als krank, sondern eher als verwahrlost und schwach angesehen worden. Diese Sichtweise bezog sich aber zum Großteil auf die Alkoholabhängigkeit, welche aus kulturellen Begründungen zu diesem Zeitpunkt die am häufigsten ausgeprägte Abhängigkeit in Deutschland war. In den Jahren nach 1960 wurden Einrichtungen gegründet und Therapieangebote geschaffen, um den abhängigen Menschen und dessen Umfeld bzw. Angehörige Hilfe leisten zu können (vgl. DHS 2019, S.11). Auch die Sichtweise und Haltung zum Alkoholismus änderte sich in dieser Zeit. Elvin Morton Jellinek, amerikanischer Physiologe der zeitweise für die WHO arbeitete, setzte sich 1951 mit seiner durch die Arbeit mit den Anonymen Alkoholikern inspirierten Ansicht weltweit durch, dass Alkoholismus eine Krankheit sei (vgl. Soyka und Küfner 2008, S.16). Übermittelt und angesehen wurde dieser Gedanke auch erst im Laufe der Zeit. Heute sind die Abhängigkeiten vielfältiger und nicht mehr nur allein auf die jeweilige Substanz zurückzuführen. Auch stoffungebundene Abhängigkeiten, wie zum Beispiel die Medien und Computerspielsucht sind auf dem Vormarsch. Im Gesundheitssystem hat man diese dennoch als Krankheit erkannt und eingesehen, dass dies einer differenzierten Diagnostik sowie Behandlung und individueller Therapieangebote bedarf. So hat sich im Laufe der Zeit in Deutschland ein Suchthilfesystem entwickelt welches individuell auf den Betroffenen eingehen kann. Die Motivationsabstinenz gilt hier als Grundvoraussetzung um die jeweilige Hilfeform erhalten zu können. Strukturell gesehen ist das Suchthilfesystem sehr komplex. Finanzierungen des jeweiligen einzelnen Angebotes und der entsprechenden Einrichtungen und Trägerschaft sind meist in staatlicher, kommunaler oder freier Hand. Auch die Formen des Suchthilfesystems sind sehr vielfältig dennoch aber auch sehr komplex. Sie reichen von medizinischer Versorgung, Beratung und Betreuungsangeboten, Gruppenarbeiten und Therapiemöglichkeiten in Form von ambulanter, teilstationärer und stationärer Hilfe für die Betroffenen aber auch deren Angehörigen. Erweitert werden diese Angebote dann durch Unterstützungsmöglichkeiten verschiedenster Anlaufstellen und Selbsthilfeangebote durch Rehabilitation und komplementären Einrichtungen (vgl. DHS 2019, S.119).

3.3.1 Phasen der Suchtbehandlung

Nun, aber wie fungiert dieses System für den Betroffenen? Wie zuvor bereits erwähnt steht und fällt eine Suchtbehandlung5 mit der Motivation zur Abstinenz. Hierbei spielt der Leidensdruck der Betroffenen auch eine große Rolle, also körperliche Beschwerden, aber auch andere soziale Faktoren, wie zum Beispiel Mittellosigkeit, Obdachlosigkeit, Straffälligkeit und vieles mehr sind hier zu nennen (Passow und Schläfke 2008, S. 42). An diesem Punkt findet oftmals auch der erste Kontakt mit dem abhängigen Menschen statt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1.: Mehrstufige Behandlungskette für Alkoholkranke (nach Athen) (Aus (Soyka und Küfner 2008, S.330)

Die Phasen einer Suchtbehandlung gliedern sich in die Kontaktphase, in der der Betroffene mit dem Hilfesystem in Berührung kommt, und führt sich dann über die tatsächlich therapeutische Entgiftungsphase und Entwöhnungsphase bis hin zur Nachsorge fort. Die Dauer der jeweiligen Phasen ist sehr individuell und auch die institutionelle Art des Kontaktes, als auch ob ambulant oder stationär, unterscheidet sich in entsprechender Phase (siehe Abb.1). Zu erkennen ist, dass bei diesem Phasenmodell zwar ein vorgezeichnete Werdegang offenkundig ist und eine sogenannte mehrstufige Behandlungskette die Laufbahn einer Suchtbehandlung kennzeichnet. Allerdings ist im Vorfeld dabei zu betonen, dass dieser Weg bzw. Ablaufplan der Behandlung nicht in Stein gemeißelt ist. Betroffene können sich ganz individuell auch zwischen den Phasen bewegen und in der jeweiligen Situation die geeignete spezifischen Hilfeform beginnen.

3.3.1.1 Die Kontaktphase

Hier befindet sich der abhängige Mensch zum ersten Mal in einer Situation, in der er mit dem System einer Suchtbehandlung in Kontakt tritt. Die frühzeitige Inanspruchnahme von Beratung oder Behandlungsangeboten, also der Frühintervention, ist ein sehr zentraler Ansatzpunkt. Hier ist auch meist medizinischer Handlungsbedarf angezeigt. Also eine frühzeitige Ansprache von suchtgefährdeten oder bereits suchtkranken Patienten durch den jeweiligen behandelnden Arzt erweist sich als wichtig und sinnvoll. In dieser Phase spielen aber auch Angehörige eine wichtige Rolle, die oftmals den Betroffenen zur Seite stehen und Problemstellungen an den jeweiligen Anlaufstellen deutlich machen können. Zudem kommen zu diesem Zeitpunkt auch andere Fachrichtungen und Institute mit dem Betroffenen in Berührung (vgl. Soyka und Küfner 2008, S.331 ff.). Dies kann breit gefächert sein und reicht von Justizanstalten, psychiatrischen Kliniken, Gesundheitsämtern bis hin zu Wohnungsloseneinrichtungen und Tag- bzw. Nachtasylen. Es handelt sich lediglich um den Erstkontakt des Abhängigen. Sehr niedrigwellige Angebote, die zum Teil an wenig bis gar keinen Voraussetzungen geknüpft sind, können es ermöglichen einen Einstieg ins Hilfesystem zu bekommen.

Ziel in dieser Phase ist die Sicherung des Betroffenen. Sowohl in gesundheitlicher als auch materieller und sozialer Sichtweise, weitergedacht aber auch im Hinblick auf die Verbreitung von z.B. Infektionskrankheiten in der Gesellschaft. Also eine Schadensminimierung. Die Bundesdrogenbeauftrage beschreibt daher:

„Deshalb stellen Maßnahmen zur Schadensminderung eine der vier Säulen der Nationalen Strategie der Drogen- und Suchtpolitik dar. In den vergangenen Jahren sind diese Maßnahmen in Deutschland weiter in den Fokus gerückt. 2016 hat die Bundesregierung die Strategie „BIS 2030“ verabschiedet, die HIV, Hepatitis B und C und andere Infektionen bis 2030 substanziell eindämmen soll. Injizierende Drogenkonsumierende werden in dieser Strategie explizit als eine der Zielgruppen genannt, für die bedarfsgerechte Angebote geschaffen beziehungsweise ausgebaut werden sollen. Es existiert eine Vielzahl an schadensmindernden Maßnahmen im Bundesgebiet. Diese können in Maßnahmen zur Verhinderung von Todesfällen durch Überdosierungen (Notfalltraining, Einsatz von Naloxon) oder Maßnahmen mit Bezug zu Infektionskrankheiten.“ (Ludwig 2019, S.29)

Der abhängige Mensch soll tatsächlich einfach den ersten Kontakt zu Hilfeformen erhalten und im Hilfesystem andocken. Von Abstinenz kann als Zielformulierung hier noch nicht ausgegangen werden. Zumeist kommen hier Beratungsstellen, Gruppensitzungen zum Tragen, aber auch Online-Angebote können hier bereits in dieser Phase genannt werden. Auch das einfache Bereitstellen von Räumlichkeiten zum Konsumieren oder ein Spritzentausch, um die Hygiene des Konsums aufrechtzuerhalten, können Formen der Kontaktphase bedeuten. Wichtig ist dem betroffenen Menschen Zugang zu ermöglichen, die Problematik zu erkennen und zu vermitteln. Von diesem Zeitpunkt aus kann dann das System funktional agieren und eine Vermittlung zur jeweiligen Anlaufstelle kann stattfinden. Die Kontaktphase kann man auch mit einer Motivationsphase gleichsetzen. Da die Aufgaben in dieser Phase als akut betrachtet werden und zur Bewältigung aktueller Krisen und Probleme dienen. Akut bedeutet in dem Fall die Klärung von Diagnosen, Folgekrankheiten aber eben auch die Behandlungsbereitschaft der Klienten6 und seiner Bezugsperson auf kognitiver, aber auch emotionaler Ebene (vgl. Soyka und Küfner 2008, S.408). Ist diese Motivation gegeben, kann hier eine qualifizierte und fachgerechte Entgiftungstherapie der Start sein.

3.3.1.2 Die Entgiftungsphase

Wie der Name schon sagt ist diese Phase als ein Entzug des Giftes vom menschlichen Körper zu bezeichnen. Aus medizinischer Sicht eine sehr prekäre und riskante Situation. Der abhängige Mensch hat seinen Körper an die Giftstoffe, die er ihm über einen langen Zeitraum zugefügt hat, konditioniert. Er ist also nicht nur psychisch abhängig, sondern auch körperlich (vgl. DHS 2019, S.154). Wird dem Körper nun der Giftstoff entzogen, kann es zu vielen Nebenwirkungen und Entzugssymptomen kommen, was diese Phase zu einer akuten Situation im medizinischen Sinne macht. Es kommt zu schwierigen Herz-Kreislauf Symptomen bis hin zur neurologischen Aussetzen und psychiatrischen Krankheitszeichen. Aus diesem Grunde findet die Entgiftung zumeist in Fachkliniken, also stationär statt. Aber auch eine teilstationäre oder selten auch eine ambulante Entgiftung sind denkbar. Eine medizinische Betreuung ist allerdings relevant und bedeutsam. Dennoch kommt es vor, dass abhängige Menschen einen sogenannten kalten Entzug, also das plötzliche Absetzen des Substanzmittels, allein durchlaufen möchten. Hiervon ist abzuraten da dies mit einem hohen medizinischen Risiko verbunden ist. Mit ärztlicher Betreuung kann medizinisch auf die jeweiligen Symptome reagiert werden.

In der Regel dauert es einige Tage bis hin zu mehreren Wochen bis der körperliche Entzug gänzlich überstanden ist. Dies ist vom Suchtmittel, Suchtmitteltoleranz und von individuellen körperlichen Gegebenheiten abhängig. Diese einfache Behandlung weist aber eine hohe Rückfallquote auf, weshalb psychologisch weiter betreut werden sollte. Auf die Entgiftung folgt also die eigentliche Entzugstherapie die in der Regel 2-3 Wochen dauert (Soyka und Küfner 2008). Dieses ist gekennzeichnet von Einzel und Gruppentherapien, um die begonnene Behandlung auch psychologisch festigen zu können (vgl. DHS 2019, S.154). Der Anschluss an eine Entwöhnung und der psychosozialen Betreuung bedingt das von einer qualifizierten Entzugsbehandlung gesprochen werden kann.

3.3.1.3 Die Entwöhnung

Die Entwöhnungsbehandlung wird oftmals auch als Postakutbehandlung bezeichnet. Diese Behandlung ist als Rehabilitation zu verstehen und gekennzeichnet durch eine Wiedereingliederung in therapeutischer Form. Ziel ist es eine Abstinenz zu erreichen und zu erhalten. Körperliche und seelische Erkrankungen sollen hierbei weitgehendst behoben werden indem man eine Eingliederung ermöglicht und damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sich zum Ziel setzt. Es handelt sich also auch um eine soziale Wiedereingliederung. Dies kann im Bereich des sozialen Umfelds aber auch des Berufes stattfinden. Inhalte dieser Therapie sind Einzel- sowie Gruppengespräche mit dem Ziel, der Aufarbeitung der Suchtgeschichte und dem Auseinandersetzen mit den eigenen psychischen Belastungen. Des Weiteren finden Beschäftigungstherapien statt im Rahmen von tagesstrukturierenden Maßnahmen. Aber auch Entspannungsgruppen und sportliche Betätigungen werden angeboten. Diese Behandlung kann in Beratungsstellen aber auch Tageskliniken erfolgen.

Charakteristisch ist eine Stabilisierung der Abstinenz zu erzielen indem man die Belastungen steigert und so die Grenzen weiter nach „oben“ verschiebt. Dazu gehört, im Übergang zur Nachsorge die Grenzen immer weiter abzulösen von der eigentlichen stationären Therapiebegleitung hin zum ambulanten Trainingsprozess aus eigenem Wohnumfeld heraus. Dies kann in Formen aus Wohngemeinschaften, Projekten, sozialtherapeutischen Einrichtungen und Adaptionen geschehen. Zudem wird auch die Mitbehandlung von komorbiden Störungen mit in den Blick genommen.

„Weitere Formen postakuter Interventionen sind Angebote von CMA-Einrichtungen, insbesondere soziotherapeutische Einrichtungen für chronisch mehrfach geschädigte Abhängigkeitskranke, Angebote der Eingliederungshilfe, niedrigschwellige Hilfeangebote, Beratungsangebote sowie Maßnahmen der Arbeitsförderung und beruflichen Rehabilitation. Postakutbehandlungen erfolgen häufig als Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation zur Entwöhnung vom Substanzgebrauch mit den Zielsetzungen Erhalt, Verbesserung oder Wiederherstellung der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Abhängigkeitskranken und zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gesellschaft. Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen für Abhängigkeitskranke werden überwiegend im Auftrag der gesetzlichen Rentenversicherung unter dieser Zielsetzung durchgeführt. Die Rehabilitationsziele sind aber nur zu erreichen, wenn es den suchtkranken Menschen durch die Rehabilitationsmaßnahme (Entwöhnungsbehandlung) gelingt, dauerhaft abstinent zu leben bzw. die Rückfallhäufigkeit, die Rückfalldauer und die Rückfallschwere zu minimieren.“ (DG-Sucht 2019, S.27)

Die Entwöhnungsbehandlung kann sehr individuell angepasst werden und vom niedrigschwelligen Angebot bis hin zur Eingliederungshilfe und in Arbeitsförderung reichen. Eine nahtlose Behandlung nach der Entzugsphase ist äußerst sinnvoll. Das Ziel dabei ist die Abstinenz und die Rückfallprävention, was eine Kombination aus suchtspezifischen Interventionen als Komplexbehandlung im multiprofessionalen Setting bedarf (s. Abb. 2).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2.: Versorgungsalgorithmus im Bereich der Postakutbehandlung nach einer Entzugsphase (aus AWMF-Leitlinie 2019, S.28)

Hier ist zu erkennen, dass die Interventionsformen auch die Berücksichtigung von sozialen Diversitäten und devianten Verhalten mit einbezieht. So zum Beispiel die Rücksichtnahme auf Migrationshintergründe, kriminellen Verhalten oder auch Probleme aus sozialem Umfeld. So gehört auch die Angehörigenarbeit oder auch Paartherapie als ein Teilbereich im Bezug der Postakutbehandlung.

3.3.1.4 Die Nachsorge

Sie wird auch als Postakutphase zwei oder Weiterbehandlungsphase bezeichnet. Diese Phase ist gekennzeichnet durch ein breites Angebot von Anschlussmöglichkeiten der abgeschlossenen Entwöhnungsbehandlung. Dies können Maßnahmen sein die der Betroffene im Nachgang seiner Tagesstruktur, wie Beruf und alltäglichen Verpflichtungen, weiterhin nachgehen kann, um seine Abhängigkeit miteingeschlossen aufzuarbeiten und die Abstinenz zu stabilisieren. Deshalb soll die Nachsorge nach Möglichkeit auch wohnortnahe stattfinden. Dies kann zum einen bedeuten die eventuell vorhandenen Folgeerkrankungen, die aus der Abhängigkeit entstanden sind zu behandeln, aber auch Risikofaktoren für Rückfälle zu minimieren und nachzuarbeiten. Zudem kommt das in der Nachsorge auch Patienten mit zusätzlichen Störungen, die nach einer Entwöhnungsbehandlung weiterhin Bestand haben, eine professionelle Weiterbehandlung im Bereich von komplementärer Versorgung erhalten (vgl. Soyka und Küfner 2008, S.421).

In den meisten Fällen sind die Angebote der Nachsorge in Form von Suchtberatungsstellen, psychiatrischen Sprechstunden, die dem Betroffenen eine Anbindung ermöglichen. Finanziert wird dies zumeist durch die Rentenversicherung oder Krankenkasse bzw. den regionalen Träger der Sozialhilfe. Auch Arbeitsprojekte und tagesstrukturierende Maßnahmen, bei denen die Trägerschaft entweder Jobcenter oder ebenfalls das regionale Sozialamt darstellt, können als Nachsorge einer Abhängigkeitserkrankung verstanden werden. Auch in der Nachsorge sind inzwischen breite Angebote über Onlineberatung als Anlaufpunkt für Betroffene zu verzeichnen. Unter Umständen kann diese Weiterbehandlung mehrere Jahre andauern und wird ambulant durchgeführt. Ein Großteil der Nachsorge stellen die Selbsthilfegruppen der. In seltenen Fällen wie zum Beispiel ungünstiger Sozialstruktur ist doch eine Unterbringung in stationären oder teilstationären Einrichtungen eine Möglichkeit der Weiterbehandlung.

Soyka und Küfner (2008) beschreiben vier Handlungsregeln in dieser Phase:

1. Wiederkehrende Erinnerungen an das Suchtproblem stabilisieren die Haltung gegenüber der Abhängigkeit
2. Verstärkung der Erfolgserlebnisse bei der Aufarbeitung von Rückfällen und bestehender Abstinenz
3. Rückfälle werden als Anzeichen für nicht akzeptieren, Hilflosigkeit und herabgesetzte Abstinenzfähigkeit angesehen
4. auch nach Rückfällen ist ein neuer Anlauf zur Bewältigung immer wieder eine neue Möglichkeit

[...]


1 Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Bachelorarbeit die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.

2 In der vorliegenden Arbeit wird keine differenzierte Anwendung oder Definition von Therapie, Behandlung o.ä. vorgenommen

3 In der vorliegenden Arbeit werden die Begriffe Abhängigkeit und Sucht synonym verwendet

4 In der vorliegenden Arbeit werden die Begriffe abhängigkeitserkrankte Menschen, Süchtige, Betroffener, Konsument u.a. synonym verwandt.

5 In der weiteren Arbeit geht der Autor bei seinen Ausführungen der Suchtbehandlung weitestgehend auf stoffgebundene Abhängigkeit ein. Dies soll allerdings die stoffungebundene nicht außer Acht lassen.

6 In der vorliegenden Arbeit werden die Begriffe wie Klient und Nutzer u.a. synonym verwandt.

Ende der Leseprobe aus 57 Seiten

Details

Titel
Suchthilfe im Internet. Das deutsche Suchthilfesystem im Kontext zur Digitalisierung
Hochschule
SRH Hochschule für Gesundheit Gera
Note
1,7
Autor
Jahr
2020
Seiten
57
Katalognummer
V944567
ISBN (eBook)
9783346321787
ISBN (Buch)
9783346321794
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sucht, Abhängigkeit, Digitalisierung, online, Suchthilfe, Suchtberatung, Datenschutz, Alkohol, Drogen, Behandlung, Therapie, Corona, Onlineberatung
Arbeit zitieren
Tom Götz (Autor:in), 2020, Suchthilfe im Internet. Das deutsche Suchthilfesystem im Kontext zur Digitalisierung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/944567

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