Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Ostrakismos
2.1. Die Einführung des Ostrakismos
2.2. Die Durchführung des Ostrakismos
2.3. Die Funktion des Ostrakismos
2.4. Die Blütezeit des Ostrakismos
2.5. Das Ende des Ostrakismos
3. Beispiele von bekannten Ostrakismosopfern
3.1. Der Ostrakismos des Aristeides
3.2. Der Ostrakismos des Themistokles
3.3. Der Ostrakismos des Hyperbolos
4. Fazit
5. Quellen- und Literaturverzeichnis
5.1. Quellenverzeichnis
5.2. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Der Begriff „Demokratie“, griechisch „Herrschaft des Volkes“, hatte in der Antike eine andere Bedeutung als heute. Zu dieser Zeit wurde sie als eine direkte Demokratie praktiziert, was bedeutet, dass die Rechtsbürger sich versammelten und selbst über Angelegenheiten ihres Stadtstaates, der Polis, entschieden. Aus heutiger Sicht ist eine solche Demokratie nicht mehr praktizierbar, wodurch die repräsentative Demokratie in den Vordergrund gerückt ist, bei der die Bürger Repräsentanten auf Zeit wählen, die ihre Interessen vertreten.1 In Athen herrschte von Anfang des 6. Jahrhunderts bis 322 v. Chr. eine direkte Demokratie. Durch wegbereitende Reformen, wie beispielsweise die des Solon 594 v. Chr. und die des Kleisthenes 508/507 v. Chr., wurde die Grundlage einer Demokratie für die politische Beteiligung breiterer Volksschichten geschaffen.2 Solon reformierte zunächst die Wirtschaft Athens, indem er mit einer Generalamnestie begann und die Sklaverei abschaffte. Außerdem befreite er die Hek- temoroi, die attischen Bauern, von ihren Hypotheken. Solon durchbrach ebenfalls die politische und gesellschaftliche Ordnung, die auf Herkunft und Abstammung des Bürgers basierten, wodurch die athenische Gesellschaft von einer Adelsherrschaft zu einer Herrschaft der Wohlhabenden wurde.3 Kleisthe- nes reformierte 508/507 v. Chr. schließlich die gesamte Struktur, indem er „ein neues staatliches Organ, den Rat der Fünfhundert, der auf einer neuen Einteilung Attikas in 10 Phylen, 30 Trittyen und 139 Demen beruhte, [...]“4 einführte. Die bekannteste Neuerung Kleisthenes war jedoch der Ostrakismos. Diese politische Maßnahme wurde in Athen durchgeführt, um eine Person, die unter Verdacht stand, nach einer Tyrannis zu streben, zu verbannen.5 Heute liegen uns unterschiedliche Arten von Quellen zum Forschungsgegenstand des Ostraki- smos vor. Zum einen wird das Scherbengericht in zahlreichen literarischen Werken beschrieben. Zum anderen findet man auch archäologische Belege, nämlich die Tonscherben, auf denen die Namen der zu verbannenden Personen eingraviert wurden.6 Bei den schriftlichen Quellen spielen besonders Aristoteles Werke Athenaion Politeia (Arist. Ap.) und Politik (Arist. Pol.) eine große Rolle. In diesen Quellen werden sowohl die Einführung des Ostrakismos als auch dessen Rolle beschrieben. Des Weiteren vergleicht er den athenischen Ostrakismos mit ähnlichen Verfahren anderer Poleis. Ebenfalls nennenswert ist die Biographie des Aristeides (Plut. Arist.) sowie die Biographie des Themistokles (Plut. Them.) und die Biographie des Nikias (Plu. Nik.), in denen ebenfalls das Verfahren der Ostrakisierung beschrieben wird. Vor diesem Hintergrund bezieht sich diese Arbeit auf folgende Fragen: Welche Funktion hatte der Ost- rakismos innerhalb der athenischen Demokratie? Unter welchen Umständen wurde ein Ostrakismos durchgeführt? Um diese Fragestellungen beantworten zu können, ist es demnach von großer Bedeutung, im ersten Kapitel den Fokus auf den Ostrakismos zu legen. Im Einzelnen werden in diesem Kapitel sowohl die Durchführung und die Funktion des Ostrakismos als auch die Einführung und das Ende des Scherbengerichts näher betrachtet. Um zu klären, unter welchen Umständen ein Ostrakismos stattfand, werden im zweiten Kapitel Beispiele bekannter Ostrakismosopfer aufgeführt. Am Ende dieser Arbeit werden in einem Fazit die Fragestellungen, im Rückblick auf das Erarbeitete, beantwortet.
2. Der Ostrakismos
2.1. Die Einführung des Ostrakismos
Die Einführung des Ostrakismos in Athen lässt sich mit großer Wahrscheinlichkeit auf Kleisthenes zurückführen.7 Der Verfasser der Athenaion Politeia beschreibt, dass mit der Reform des Kleisthenes die solonischen Gesetze keine Wirkung mehr hatten und somit die des Kleisthenes, unter anderem auch das Scherbengericht, in Kraft traten.8 Zum ersten Mal wurde das Scherbengericht im Jahre 488/87 v. Chr. angewandt aufgrund von Misstrauen gegen den Machthaber.9 Im weiteren Verlauf verbannten die Bürger nicht nur die Tyrannen selbst, sondern ebenfalls jeden, der mächtiger als die anderen zu sein schien.10
2.2. Die Durchführung des Ostrakismos
Bei der Durchführung des Ostrakismos in Athen muss zwischen dem Ratsos- trakismos und dem Ostrakismos des Volkes unterschieden werden. Das kleisthenische Gesetz über den Ostrakismos des Rates besagte, dass er nur von Mitgliedern des Rats der Fünfhundert durchgeführt werden konnte. Diese sollten „regelmäßig an gewissen Tagen nach Prüfung der Lage denjenigen aus der Bürgerschaft, der verbannt werden sollte, auf Tonscherben aufschreiben und diese in die Umzäunung des Ratsgebäudes werfen.“11 Für zehn Jahre wurde derjenige verbannt, gegen den sich mehr als 200 Scherben Voten richteten. Die Überlieferungen deuten jedoch darauf hin, dass dieses Gesetz nie angewandt wurde. Im Gegenteil dazu fand das Verfahren des Scherbengerichts des Volkes nach dem ersten Angriff der Perser gegen Griechenland und der Schlacht von Marathon 490 v. Chr. seine Anwendung. Dieses neue Verfahren wurde nur ein Mal im Jahr durchgeführt und auch nur eine einzige Person konn- 12 te ostrakisiert werden.12 Bevor es zum eigentlichen Entscheid kam, entschied die Volksversammlung, ob das Verfahren in dem jeweiligen Jahr stattfinden sollte.13 Die eigentliche Abstimmung, die Ostrakopharia, fand auf dem Marktplatz, der Agora, statt. Dort wurde ein Bereich eingezäunt, in den zehn Eingänge für die Angehörigen der jeweiligen Phyle führten.14 Jeder Athener, welcher das Bürgerrecht innehatte, nahm eine Scherbe mit zu diesem Areal, worauf er den Namen des Atheners schrieb, den er verbannt sehen wollte.15 Dabei wurde die beschriftete Seite der Scherben nach unten gelegt, damit die Stimmen geheim blieben. Dieses Verfahren wurde von den neun Archonten und dem Rat der Fünfhundert überwacht. Nachdem alle Bürger ihre Scherben abgegeben hatten, wurden diese von den Beamten gezählt. Bei der Auswertung lassen sich aus Quellen jedoch unterschiedliche Ansätze herauslesen. Dem Atthido- graphen Pilochoros nach wurde derjenige verbannt, der mindestens 6000 Stimmen erhielt.16 Plutarch hingegen beschreibt, dass insgesamt 6000 Stimmen abgegeben werden mussten, damit die Wahl überhaupt als gültig galt. Außerdem sortierten die Beamten die Scherben nach Namen, wobei der mit den meisten Stimmen verbannt wurde.17 Innerhalb von zehn Tagen musste der Ost- rakisierte Athen für die folgenden zehn Jahre verlassen.18 Durch die Ostrakisie- rung veränderte sich sein Eigentum nicht19 und seine Familie wurde keineswegs benachteiligt. Nach dem Ablauf seiner Verbannung im Exil, konnte der Ostrakisierte ohne Ehrverlust und mit allen Bürgerrechten zurückkehren.20
2.3. Die Funktion des Ostrakismos
Das Verfahren der Ostrakisierung hatte unterschiedliche Funktionen und Zwe cke. Diese kann man in drei Kategorien unterteilen: politische-rechtliche, sozia- le und moralische Motive.21 Im Folgenden werden zwei dieser Funktionen näher betrachtet. Zunächst dient das Scherbengericht zur Wiederherstellung demokratischer Gleichstellung. Aristoteles kommt im dritten Buch seiner „Politik“ auf den Ostrakismos zu sprechen, als er sich mit der Thematik der demokratischen Ungleichstellung befasst. Dabei geht er auf die Probleme der Gesetzgebung ein, bei der die Gesetze für einzelne Bürger nicht mehr gelten, da sie an Leistung und politischer Befähigung überragen.22
Daher, aus einem solchen Grunde, schaffen sich die demokratisch regierten Staaten auch das Mittel des Scherbengerichtes, denn nach allgemeiner Auffassung suchen sie von allen am meisten Gleichheit. Deshalb pflegten sie diejenigen, die den Eindruck erweckten, an Macht durch Reichtum, eine große Zahl von Anhängern oder einen anderen politischen Machtfaktor zu einflussreich zu sein, durch das Scherbengericht zu verurteilen und für bestimmte Zeit aus dem Staat zu verban- nen.23
Anhand dieser Zeilen lässt sich erkennen, dass Aristoteles besonders die demokratische Ungleichheit als Grund für die Ostrakisierung betont, wobei das Übermaß an Macht eines Bürgers hier mit den Begriffen „Reichtum“ und „Anhänger“ charakterisiert wird. Eine weitere Funktion, die Aristoteles anführt, ist der Ostrakismos als Schutz vor Tyrannis. Am Anfang des fünften Buches untersucht Aristoteles zunächst die Gründe für Aufstände gegen eine Verfassung. Dabei führt er sieben Ursachen für Aufstände an, darunter unter anderem das Streben nach Gleichheit bzw. Ungleichheit und eine überlegene Stellung an.24
Wegen einer überlegenen Stellung (kommt es) dagegen (zu Unruhen), wenn ein einziger oder eine größere Zahl zu mächtig im Verhältnis zum Staat oder zur Machtbefugnis seiner regierenden Körperschaft ist. [...] Deswegen pflegt man auch in einigen Staaten, [...] Verbannung durch das Scherbengericht vorzunehmen. Es ist jedoch vorzuziehen, von Anfang dafür zu Sorgen, dass sich Männer mit dieser Überlegenheit nicht (in der Bürgerschaft) finden anstatt dies zuerst zuzulassen und danach (den Schaden) zu heilen.“25
In diesem Absatz geht er darauf ein, dass die Überlegenheit einer einzelnen Person beziehungsweise einer Personengruppe zur Alleinherrschaft beziehungsweise zur Gruppenherrschaft führte. Die „überlegene Stellung“ schloss demnach sowohl die gesellschaftliche Vormachtstellung und herausragende politische Macht als auch überragende wirtschaftliche Mittel mit ein. Im Gegensatz zu seiner Bedeutung im dritten Buch, erscheint der Ostrakismos hier als eine Präventivmaßnahme gegen eine Tyrannis. Besonders deutlich wird dies im letzten Satz der aufgeführten Passage. Aristoteles führt im weiteren Verlauf des Buches ebenfalls an, dass eine übermäßige Machtkonzentration in den Händen einzelner Bürger die Verfassung bedrohe. Das impliziert, dass das Scherbengericht nicht nur als Präventivmaßnahme gegen eine Tyrannis angewandt wurde, sondern ebenfalls gegen einen Verfassungsumsturz.26
2.4. Die Blütezeit des Ostrakismos
Nachdem das Scherbengericht im Jahre 488/87 v. Chr. zum ersten Mal angewandt wurde, nahm dessen Durchführung in den Folgejahren rasch zu.27 Ein Grund dafür war der Perserzug von 490 v. Chr., an dem der Tyrann Hippias teilnahm, wodurch die Tyrannenfurcht der Athener stieg. In den Jahren nach der ersten Anwendung des Ostrakismos wurden auch Verwandte der Tyrannen, wie beispielsweise Hipparchos ostrakisiert. In den 480er Jahren v. Chr. kam es zu weiteren Ostrakismos, welche ebenfalls eine Verbindung zu Persien hatten. In den Jahren 485/84 v. Chr. und 483/82 wurden respektiv Xanthippos und Aristeides, beide Prominente Vertreter der Verständigung, aus Athen verbannt. Das Scherbengericht diente demnach weniger dem Stürzen des mächtigsten Mannes, sondern viel mehr dem Außergefechtsetzen seiner Konkurrenten. Ende der 470er Jahre wurde Themistokles, der Held der Perserkriege, ebenfalls von den Athenern ostrakisiert. Besonders aus diesen Jahren sind die gefundenen Ostraka noch zahlreich. Die Geschichte des Scherbengerichts nach den Perserkriegen ist jedoch schwieriger nachzuvollziehen.28 In den Jahren darauf verringerte sich die Zahl der gefunden archäologischen Quellen immens. Dies lässt wiederum darauf deuten, dass auch die Zahl der Ostrakakismosopfer abgenommen hat.29
2.5. Das Ende des Ostrakismos
Vor der großen Sizilienexpedition der Athener beantragte der Demagoge Hyperbolos 416/15 v. Chr. eine Ostrakophorie, welche beabsichtigte den Politiker Alkibiades zu verbannen. Dieser traf jedoch eine Abmachung mit einem anderen Politiker, Nikias, wodurch sich ihre Anhänger nicht gegen den jeweiligen anderen verschworen, sondern gegen Hyperbolos. Somit rückte er ins Visier und wurde selbst verbannt. Laut Plutarchs Aussagen waren die Athener so verärgert, weil die Institution der Ächtung missbraucht und entwürdigt worden war, dass das Verfahren gänzlich aufgegeben und abgeschafft wurde.30
3. Beispiele von bekannten Ostrakismosopfern
3.1. Der Ostrakismos des Aristeides
Zur Zeit der Perserkriege war Aristeides ein prominenter Politiker und Stratege Athens. Herodot betonte in seinen Schriften Aristeides sei ehrenhaft und gerecht.31 Durch seine ehrenhaften Charakterzüge, besaß Aristeides hohes An- sehen in Athen.32 Laut einer Anekdote soll ein ungebildeter Bürger Athens ihn während eines Scherbengerichts gebeten haben, den Namen „Aristeides“ auf die Scherbe zu schreiben. Auch wenn Aristeides selbst wusste, dass es eine Stimme gegen ihn war, half er dem Bürger aus Gerechtigkeit. Auf die Frage, ob Aristeides ihm etwas zuleide getan hatte, antwortete dieser, dass er ihn nicht mal kenne, sich aber über die Assoziation mit dem Gerechten ärgere.33 Des Weiteren wird uns ebenfalls das gängige Bild des konservativen Aristokraten vor Augen geführt, der mit dem Demokraten Themistokles um politischen Einfluss konkurrierte. Hinsichtlich des außenpolitischen und militärischen Kurses Athens, nahmen beide unterschiedliche politische Positionen ein. Diese Rivalität spielte bei der Ostrakisierung des Aristeides 482 v. Chr. eine besonders große Rolle.34 Plutarch berichtet von dem Verfahren:
At any rate, Aristeides found that, while his nickname at first inspired affection, it later gave rise to jealousy. The principal reason for this was that Themistocles was going around the people, saying that Aristeides, by pronouncing judgment and adjudicating in all matters, hat abolished the courts of la wand hat surreptitiously set himself up as a dictator, lacking only the bodyguard.35
In diesem Abschnitt behauptet Plutarch, dass Themistokles verantwortlich für die Verbannung des Aristeides sei. Er habe das Volk gegen Aristeides aufgehetzt, indem er ein Gerücht über ihn aussprach. Dabei behauptete er, dass Aristeides politisches Ziel eine Alleinherrschaft war. Hier wird besonders deutlich, wie manipulativ Themistokles gegenüber dem Volk handelt, um seinen politischen Gegner zu entmachten. Des Weiteren ist anzumerken, dass die Entscheidungsfreiheit der einzelnen Bürger in Athen wesentlich beschränkt war, denn an der Anekdote lässt sich erkennen, dass sich die attischen Bürger von den Reden der wortgewandten Politiker beeinflussen ließen. Im Bezug auf die Funktionen des Ostrakismos in Athen war das Scherbengericht aufgrund der Angst vor einer Tyrannis unter bestimmten Gesichtspunkten gerechtfertigt. Aristeides wurde drei Jahre später unter der Amnestie, die zum Zeitpunkt der Invasion von Xerxes durchgeführt wurde, zurückgerufen.36
[...]
1 Vgl. Thurich, Eckart: Demokratie, URL: https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket- politik/16391/demokratie (04.07.19).
2 Vgl. Vorländer, Hans: Grundzüge der athenischen Demokratie, URL: https://www.bpb.de/175892/grundzuege-der-athenischen-demokratie?p=0 (04.07.2019).
3 Vgl. Hansen, Mogens Herman: Die Athenische Demokratie im Zeitalter des Demosthenes. Struktur, Prinzipien und Selbstverständnis, Berlin 1995, S. 28ff.
4 Ebd., S.33.
5 Vgl. Reinmuth, Oscar: Ostrakismos, in: Der Kleine Pauly. Lexikon der Antike in fünf Bänden, Bd. 4, München 1975, Sp. 376-377.
6 Vgl. Hansen: Die Athenische Demokratie im Zeitalter des Demostehnes, S. 21.
7 Vgl. Schubert, Carlotte: Die Macht des Volkes und die Ohnmacht des Denkens. Studien zum Verhältnis von Mentalität und Wissenschaft im 5. Jahrhundert v.Chr., Stuttgart 1993, S. 20.
8 Arist. AP 22,1.
9 Arist. AP 22, 3.
10 Arist. 22, 6.
11 Dreher, Martin: Verbannung ohne Vergehen. Der Ostrakismos (das Scherbengericht), in: Burkhardt, Leonhard/von Ungern-Sternberg, Jürgen (Hrsg.): Große Prozesse im antiken Athen, München 2000, S.67.
12 Vgl. Ebd., S. 67f.
13 Arist. AP 45,3.
14 Vgl. Dreher: Verbannung ohne Vergehen, S. 68.
15 Plut. Arist. 7.
16 Vgl. Dreher: Verbannung ohne Vergehen, S. 69.
17 Plut. Arist. 7.
18 Vgl. Dreher: Verbannung ohne Vergehen, S. 69.
19 Plut. Arist. 7.
20 Vgl. Dreher: Verbannung ohne Vergehen, S. 73.
21 Vgl. Scheidel, Walter: Aussagen der Testimonien über die Institution des Ostrakismos, in: Siewert, Peter (Hrsg.): Ostrakismos-Testimonien. Die Zeugnisse antiker Autoren, der Inschriften und Ostraka über das athenische Scherbengericht aus vorhellenistischer Zeit (487 - 322 v. Chr.), Stuttgart 2002, S. 485.
22 Vgl. Eder, Birgitta: Aristoteles, Pol. 3, 1284 b 7-37 (ca. 347-340 v. Chr.): Ostrakismos dient der Wiederherstellung demokratischer Gleichheit, in: Siewert, Peter (Hrsg.): Ostrakismos- Testimonien. Die Zeugnisse antiker Autoren, der Inschriften und Ostraka über das athenische Scherbengericht aus vorhellenistischer Zeit (487 - 322 v. Chr.), Stuttgart 2002, S. 422.
23 Arist. Pol. 1284a 4 ff.
24 Vgl. Palme, Bernhard: Aristoteles, Pol. 5, 1302 b 15-21 (ca. 335-323 v. Chr.): Ostrakismos als Schutz vor Tyrannis, in: Siewert, Peter (Hrsg.): Ostrakismos-Testimonien. Die Zeugnisse antiker Autoren, der Inschriften und Ostraka über das athenische Scherbengericht aus vorhellenistischer Zeit (487 - 322 v. Chr.), Stuttgart 2002, S. 435f.
25 Arist. Pol. 1301a 18ff.
26 Vgl. Grimanis, Peter: Aristoteles, Pol. 5, 1308 b 10-19 (ca. 336-323 v. Chr.): Landesverweisung übermächtiger Bürger zum Schutz vor Verfassungsumsturz, in: Siewert, Peter (Hrsg.): Ostrakismos-Testimonien. Die Zeugnisse antiker Autoren, der Inschriften und Ostraka über das athenische Scherbengericht aus vorhellenistischer Zeit (487 - 322 v. Chr.), Stuttgart 2002, S. 443.
27 Vgl. Dreher: Verbannung ohne Vergehen, S. 71.
28 Vgl. Ebd., S. 72.
29 Vgl. Ebd., S. 73.
30 Plut. Arist. 7.
31 Vgl. Stein-Hölkeskamp, Elke: Aristeides, in: Der Neue Pauly, Bd. 1, Stuttgart 1996, Sp. 1094f.
32 Plut. Arist. 6, 2.
33 Plut. Arist. 7,6-7.
34 Vgl. Stein-Hölkeskamp: Aristeides, Sp. 1095.
35 Plut. Arist. 7.
36 Vgl. Scheidel, Walter: Andokides 1, 107 (400/399 v Chr.): Rückruf von Ostrakisierten und vielleicht auch anderen Verbannten zur Zeit der Perserkriege (481/0 v. Chr.?), in: Siewert, Peter (Hrsg.): Ostrakismos-Testimonien. Die Zeugnisse antiker Autoren, der Inschriften und Ostraka über das athenische Scherbengericht aus vorhellenistischer Zeit (487 - 322 v. Chr.), Stuttgart 2002, S. 272.