Grundlagen Buchführung. Wertströme erfassen und beurteilen im Rechnungswesen

Eine Zusammenfassung


Prüfungsvorbereitung, 2020

22 Seiten, Note: 1,6

Katja Hageneier (Autor:in)


Leseprobe


Inhalt

Wertströme im Unternehmen
Arten von Buchungsbelege
Wertezugänge und Wertabgänge

Buchführungspflicht
Form der Aufbewahrung
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Pflicht zur Feststellung des Vermögens und der Schulden
Inventur
Inventar
Bilanz

Grundlagen der Buchführung im Hauptbuch
Aktivtausch, Passivtausch, Aktiv-Passiv-Mehrung, Aktiv-Passiv-Minderung
Eröffnungs- und Schlussbilanzkonto (EBK & SBK)

Buchen der Geschäftsvorfälle im Grundbuch
a) Einfacher Buchungssatz:
b) zusammengesetzter Buchungssatz

Vor- und Umsatzsteuer
Ermittlung der Zahllast oder des Vorsteuerüberhang

Buchen auf Erfolgskonten

Themen:

- Wertströme
- Buchführungspflicht
- Buchen im Hauptbuch
- Geschäftsfälle im Grundbuch
- Erfassen der Vor- und Umsatzsteuer
- Buchen auf Erfolgskonten

Wertströme im Unternehmen

Grundvoraussetzung, ausgeglichenes Verhältnis zwischen dem Vermögen und den Schulden Überblick über Vermögens- und Kapitalbestand, sowie Gewinn Beziehungen zwischen Lieferanten, Dienstleistern, Behörden, Mitarbeitern werden durch Wertströme gekennzeichnet. Wertströme beinhalten Güter-, Leistungs- und Geldströme. Wertströme beschreiben Geschäftsvorfälle und werden sich auf Vermögen, Kapital, Gewinn oder Verlust aus. Die Erfassung dieser Wertströme fällt unter den Begriff Buchführung.

Durchführung wird unterschieden nach: Kreditorenbuchhaltung (Geldempfänger, also Lieferanten), Debitorenbuchhaltung (Geldschuldner, also Kunden), Lagerbuchhaltung (Erfassung der Lagerbestände), Personalbuchhaltung (Erfassung und Entlohnung der Arbeitsstunden).

Arten von Buchungsbelege

Unterschied Eigen- und Fremdbelege

1. Eingangsrechnung (Fremdbeleg, Schulden werden als Verbindlichkeiten bezeichnet)
2. Kontoauszug (Kunde hat Forderung an uns beglichen oder Verbindlichkeiten wurden ausgeglichen)
3. Quittung (Beleg für Barzahlung)
4. Materialentnahmeschein (Eigenbeleg, Ware wird entnommen, Entnahmewert, Datum und Unterschrift des Ausstellers werden eingetragen)
5. Buchungsanweisung (Lohnliste, Beträge in Form einer Buchungsanweisung zusammengefasst)
6. Notbeleg (auch Ersatzbeleg genannt, für Fremdbelege erstellt, Art des Geschäftsvorfall s, Datum und Betrag müssen ersichtlich sein)
7. Ausgangsrechnung (Eigenbeleg, Forderungen an Kunden)

Wertezugänge und Wertabgänge

Durch eine Eingangsrechnung entsteht ein Wertezugang für den Warenbestand, gleichzeitig steigen die Verbindlichkeiten, was einen Werteabgang bedeutet.

Durch eine Ausgangsrechnung entsteht ein Werteabgang, gleichzeitig steigen die Forderungen, wenn diese ausgeglichen werden handelte sich um einen Wertezugang.

Bei einem Geschäftsvorfall sind mindestens zwei Posten betroffen (Vermögen oder Schulden). Mehrungen des Vermögens oder Minderungen der Schulden sind ein Wertezugang für das Unternehmen. Mehrungen der Schulden sowie Minderungen des Vermögens sind ein Werteabgang.

Buchführungspflicht

Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Handelsgeschäfte und die Lage des Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen.

Buchungsbelege, Handelsbücher, Inventar, Geschäftsbriefe, Verträge, Protokolle, Bilanzen, Rechnungen, Kontoauszüge,

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. selbst erstellt

Form der Aufbewahrung

Jahresabschlüsse & Bilanzen – Original Rechnungen / Geschäftsbriefe – bildliche Wiedergabe Aufbewahrungspflichtige Unterlagen - inhaltliche Wiedergabe Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger Gewerbliche Unternehmer, so wie Land- und Forstwirte, die nach den Feststellungen der Finanzbehörde für den einzelnen Betrieb Umsätze von mehr als 600 000 € im Kalenderjahr, selbst bewirtschaftete Flächen mit einem Wirtschaftswert von mehr als 25 000 € oder einem Gewinn von mehr als 60 000 € im Kalenderjahr, sind verpflichtet Buch zu führen.

Kurz: im Handelsregister eingetragene Kaufleute mit einem Jahresumsatz von mehr als 600000 € oder einem Jahresgewinn von mehr als 60 000 € sind zur Buchführung verpflichtet.

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Buchführung ist Grundlage der Besteuerung, Entscheidungsgrundlage für Kreditinstitute, Entscheidungsgrundlage für Investitionen.

Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln kann.

Handelsbücher müssen in lebender Sprache geführt werden. Eintragungen in Büchern müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden.

Eintragungen dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist.

Handelsbücher können auch auf Datenträgern geführt werden.

Jeder Buchung muss ein Beleg zugrunde liegen.

Kurz:

1. Buchführung muss klar und übersichtlich sein
2. Geschäftsvorfälle müssen fortlaufend, vollständig, richtig, zeitgerecht und auch sachlich geordnet erfasst sein
3. Jeder Buchung muss ein Beleg zugrunde liegen
4. Buchungsunterlagen müssen ordnungsgemäß aufbewahrt werden

Pflicht zur Feststellung des Vermögens und der Schulden

Feststellung des Vermögens und der Schulden am Ende eines Geschäftsjahres sowie bei der Gründung und Schließung des Geschäftsjahres gehören zu Buchführungspflicht.

Zu Beginn des Geschäftsjahres muss ein Verhältnis zwischen Vermögen und Schulden dargestellt werden, in Form einer Eröffnungsbilanz. Für den Schluss ziehen Geschäftsjahres muss eine Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt werden. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss.

Inventur

Jedes Unternehmen muss mindestens einmal im Jahr eine Inventur durchführen, zur Feststellung des Vermögens und der Schulden.

Eine Inventur ist eine mengen- und wertmäßige Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden des Unternehmens.

Arten der Inventur

- Körperliche Inventur (Zählen, Wiegen, Messen oder Schätzen. Vermögensgegenstände werden mengenmäßig erfasst und in Euro bewertet)
- Buchinventur (Nicht körperliche Vermögensgegenstände, wie zum Beispiel Bankguthaben, und Schulden werden buchhalterisch erfasst)

Unterscheidung bezüglich des Zeitpunktes

- Stichtagsinventur (zeitnah zum Abschluss des Geschäftsjahres, zehn Tage vor oder nach Stichtag)
- Verlegte Inventur (drei Monate vor oder zwei Monate nach Ende des Geschäftsjahres)
- Permanente Inventur (anhand von Lagerkarteikarten werden Anfangsbestände, Zu-und Abgänge genau erfasst, einmal im Jahr muss der Buchbestand durch eine körperliche Inventur kontrolliert werden)

Inventar

Informationen aus der Inventur werden einem Inventar erfasst Als erstes wird das Vermögen, unterteilt nach Anlage- und Umlaufvermögen, aufgelistet, danach folgen die Schulden (Fremdkapital). Abschließend wird das Reinvermögen berechnet, indem man die Schulden vom Vermögen abzieht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. Quelle: Lernsituationen 2 Kiehl Verlag

A .Vermögen

I. Anlagevermögen (feste Gegenstände, die im Unternehmen bleiben: BGA (Betriebs- und Geschäftsausstattung), Fuhrpark, Gebäude, Grundstücke, TA & M (technische Anlagen und Maschinen),)

- sortiert nach Dauer der Verfügung

II. Umlaufvermögen (Gegenstände oder Werte, die ins Unternehmen fließen und das Unternehmen wieder verlassen: Vorräte, Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe, Forderungen, Bank, Kasse,)

- sortiert nach Liquidität

B. Schulden

- sortiert nach Fälligkeit

I. langfristige Schulden (mehr als 5 Jahre): Darlehen (Kredit), Hypothek
II. kurzfristige Schulden: (bis 2 Jahre): Verbindlichkeiten

C. Reinvermögen / Eigenkapital

Gesamtvermögen (A) - Schulden (B)

Bilanz

Auf Basis des Inventars wird eine Bilanz erstellt. Dies ist eine kurz gefasst Aufstellung von Vermögen und Kapital.

Aufbau einer Bilanz

Aktivseite (links) = Vermögensposten, Vermögen wird unterteilt in Anlage- und Umlaufvermögen. Die einzelnen Posten werden nach Liquidität sortiert.

Passivseite (rechts) = Kapitalposten, zuerst Eigenkapital und danach Fremdkapital. Hier werden die einzelnen Posten nach Fälligkeit sortiert.

Der Gesamtbetrag der Aktivseite entspricht dem Gesamtbetrag der Passivseite. Demnach ist die Bilanz immer ausgeglichen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. Quelle Infoband 2 Kiehl Verlag

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Details

Titel
Grundlagen Buchführung. Wertströme erfassen und beurteilen im Rechnungswesen
Untertitel
Eine Zusammenfassung
Note
1,6
Autor
Jahr
2020
Seiten
22
Katalognummer
V947367
ISBN (eBook)
9783346287687
Sprache
Deutsch
Schlagworte
wertströme, rechnungswesen, eine, zusammenfassung, Rewe, Controlling
Arbeit zitieren
Katja Hageneier (Autor:in), 2020, Grundlagen Buchführung. Wertströme erfassen und beurteilen im Rechnungswesen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/947367

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