Zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Der Solarpark Leutkirch Haid 1 und 2


Hausarbeit, 2015

16 Seiten, Note: 2,0

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Projektbeschreibung
2.1 Solarpark Haid 1
2.2 Solarpark Haid 2

3 Ausgangslage

4 Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
4.1 Rechtsgrundlagen
4.2 Erfordernis der Planung
4.3 Planungskriterien
4.3.1 Flächen die zur Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen aufgrund von planungs- und fachrechtlichen Festsetzungen ausgeschlossen sind
4.3.2 Flächen die zur Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen aufgrund vorrangiger Nutzungsinteressen, zwecks Wahrung des Landschaftbildes sowie aufgrund fehlender Standorteignung nicht empfohlen werden
4.3.3 Flächen die aufgrund ihrer Vorbelastung für die Errichtung großflächiger Photovoltaikanlagen grundsätzlich in Frage kommen
4.4 Übergeordnete Planungen
4.4.1 Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden-Württemberg
4.4.2 Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben
4.4.3 Widersprüche zu den Zielen der übergeordneten Planungen
4.5 Änderung des Flächennutzungsplans
4.6 Standorte
4.7 Planungsrechtliche Vorschriften

5. Umweltbericht

6. Literaturverzeichnis

Anmerkung der Redaktion: Der Anhang ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht Teil dieser Arbeit.

1. Einleitung

Die Stadt Leutkirch ist in dem Bereich erneuerbare Energien stark engagiert, speziell in dem Bereich der Stromgewinnung aus Sonnenenergie besitzt Leutkirch eine Vorreiterrolle. Es gab in den letzten zehn Jahren einen starken Aufschwung beim Bau von Photovoltaikanlagen in Leutkirch. Viele Gewerbebetriebe oder landwirtschaftliche Betriebe haben relativ große Anlagen Installiert. Aber auch viele Privatpersonen installierten Photovoltaikanlagen auf ihren Dächern. Bis Ende 2012 waren knapp 1400 Anlagen angeschlossen die zusammen eine Leistung von ca. 36 Mio. Kilowattstunden erbrachten. Leutkirch belegt auch regelmäßig gute Plätze in der Solarbundesliga. Hierbei können sich verschiedene Städte mit der installierten Photovoltaik-Leistung und der Gesamtfläche ihrer thermischen Solaranlagen bewerben. Die Stadt Leutkirch ist hierbei sehr erfolgreich und gewann diesen Wettbewerb im Zeitraum von 2009 bis 2013.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Rangliste Solarbundesliga, Kategorie der Mittelstädte, Stand Juli 2013

(Quelle: Stadtverwaltung Leutkirch -Stadtbauamt, Dipl.-Biol. Michael Krumböck: Energiebericht Status Ende 2012, S. 15)

Ein großer Teil der gesamten Photovoltaik-Leistung die in Leutkirch erbracht wird kommt aus den Solarparks Leutkirch Haid 1 und 2.1

2. Projektbeschreibung

Der Solarpark Leutkirch Haid 1 und 2 befinden sich ca. 1,5 km westlich des geschlossenen Siedlungsgebietes von Leutkirch. Desweiteren liegt die Bundesautobahn 96 ca.350 Meter östlich der Anlage und die Bundestraße 465 etwa 300 Meter nördlich. Der nächstgelegene Ortsteil „Haid“ liegt ca. 320 Meter entfernt. Die Solarparks schließen in jeder Himmelsrichtung an eine landwirtschaftlich genutzte Fläche an.

Anmerkung der Redaktion: Diese Abbildung wurde aus urheberrechtlichen Gründen entfernt.

2.1 Solarpark Haid 1

Der Solarpark Haid 1 wurde Ende 2011 auf der Fläche einer ehemaligen Kiesgrube gebaut und ging noch im gleichen Jahr ans Netz. Die Investitionssumme betrug ca. 10 Mio. Euro. Der Solarpark umfasst eine Fläche von ca. 10 Hektar, worauf ca. 20500 polykristallin Module verbaut sind. Die Leistung der Anlage beträgt ca. 4,9 Megawatt. Es werden jedes Jahr ca. 5,3 Mio. Kilowattstunden ins 20 Kilovolt-Netz eingespeist, dadurch können 2700 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden.2

2.2 Solarpark Haid 2

Der Solarpark Haid 2 wurde ebenfalls auf der Fläche einer ehemaligen Kiesgrube errichtet und speist seit Januar 2014 in das Netz ein. Dieser Solarpark ist mit ca. 7 Hektar etwas kleiner als der Solarpark Haid 1. Es sind ca. 11600 polykristallin Module verbaut. Die Leistung beträgt mit 2,89 Megawatt nur etwas mehr als die Hälfte von Haid 1. Es werden jedoch immerhin 3,2 Mio. Kilowattstunden pro Jahr eingespeist, was einer CO2 Einsparung von ca. 1600 Tonnen pro Jahr entspricht. Die Investitionssumme bei diesem Projekt belief sich auf ca. 3,2 Mio. Euro.3

3. Ausgangslage

Die landesplanerischen und auch kommunalpolitischen Ziele sehen den verstärkten Einsatz von regenerativen Energien vor. Dabei soll auf Anlagen gesetzt werden, bei denen moderne Technologien mit einem hohen Wirkungsgrad verwenden werden um somit eine umweltverträgliche Energieversorgung sicherzustellen.4

Auch im Regionalplan ist folgender Grundsatz genannt:

„Das Potenzial der erneuerbaren Energieträger soll zur verbrauchsnahen, dezentralen Energieversorgung verstärkt ausgeschöpft werden.“5

Um dieses Ziel zu erreichen wird dabei die Nutzung der Sonnenenergie ausdrücklich erwähnt. Die Stadt Leutkirch startete zusammen mit der EnBW, der OEW und der Hochschule Biberach im April 2011 das Pilotprojekt „Nachhaltige Stadt Leutkirch“. Das Ziel dieses Projektes ist es eine ökonomische, ökologische und sozial nachhaltige Energieversorgung zu erreichen. Dieses Pilotprojekt soll als Vorbild für andere Städte dienen, damit der Wechsel zu effektiveren und umweltschonenderen Technologien beschleunigt wird. Gemeinsam mit regionalen Handwerks-und Gewerbebetrieben und der Hilfe von Banken und der EnBW wurde ein ganzheitliches Konzept entwickelt. Hierbei stehen auch die lokale Wertschöpfung sowie die Versorgungssicherheit im Vordergrund. Ein langfristiges Ziel ist es die Energieversorgung von Leutkirch möglichst unabhängig von Importen zu machen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann ist es notwendig die Energieeinsparung zu verbessern, die Energieeffizienz zu steigern und die erneuerbaren Energien weiter auszubauen. Bis 2025 soll der lokal erzeugte Strom mehr als verdoppelt werden und gleichzeitig der Stromverbrauch um 10% gesenkt werden. Im konkreten sehen diese Pläne vor ca. 73% des gesamten Strombedarfs lokal zu Produzieren. Etwa 62% des Gesamtbedarfs soll dann von erneuerbaren Energien abgedeckt werden. Um dieses Ziel zu erreichen wird vorfallen auf Windkraft und Photovoltaikanlagen gesetzt.

Dank einer mittleren jährlichen Sonneneinstrahlung von 1160-1196 kWh/m2 bietet der Standort Leutkirch gute Voraussetzungen für die Errichtung bzw. den Betrieb von Photovoltaikanlagen. Aus diesem Grund wurde 2011 die erste großflächige Photovoltaikanlage auf einer Fläche von ca. 10 Hektar errichtet. Mit einem Jahresertrag von ca. 5 GWh ist sie in der Lage mehr als 1500 Haushalte zu versorgen.6

4. Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans

4.1 Rechtsgrundlagen

Photovoltaikanlagen, die an Dachflächen oder Fassaden bzw. Außenwänden bestehender Gebäude oder als Aufbauten angebracht sind, sind in der Regel verfahrensfrei. Allerding sind Photovoltaikanlagen seit dem 01.02.2010 gebäudeunabhängig nur noch bis zu einer Höhe von drei Metern und einer Gesamtlänge von neun Metern verfahrensfrei.7

Im Gegensatz zu Biogas-, Windenergie- oder Wasserkraftanalgen werden freistehende Photovoltaikanlagen im Außenbereich grundsätzlich nicht von den Privilegierungsbeständen des §35 BauGB erfasst.

Die Voraussetzungen für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von größeren, gebäudeunabhängigen Photovoltaikanlagen können nur im Rahmen der Bauleitplanung geschaffen werden. Bei der Errichtung großflächiger Photovoltaikanlagen im Außenbereich erfolgt eine Veränderung der vormals naturnahen und landwirtschaftlich genutzten Fläche. Da die Ressource Boden nicht unendlich zur Verfügung steht sollten solche Anlagen erst dann in der freien Landschaft realisiert werden, wenn zumutbare Alternativen in dem Gemeindegebiet fehlen. Im Flächennutzungsplan ist eine entsprechende Darstellung als „Fläche für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien-Sonnenenergie“ erforderlich.8

Die Gesetzlichen Grundlagen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Leutkirch Haid sind:

- Baugesetzbuch(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
- Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990
- Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990
- Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010
- Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009
- Naturschutzgesetz Baden-Württemberg(NatSchG Baden-Württemberg) vom 13.12.20059

4.2 Erfordernis der Planung

Der Anlass für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes war die Absicht der EnBW Solar GmbH eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu bauen. Durch die sogenannte Klimaschutz-Novelle die 2011 eingeführt wurde soll die Bauleitplanung nun auch dazu beitragen den globalen Klimaschutz zu fördern. Im wesentlich erfolgt dies durch die Verringerung des CO2 Ausstoßes. Die Freiflächen­Photovoltaikanlage in Leutkirch leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung dieses Zieles. Der gewählte Standort bietet einige Vorteile, da alternative Standorte die ebenfalls gut geeignet waren für zukünftige Gewerbegebietsausweisungen vorgehalten werden sollten. Zudem eignet sich der Standort, da sich die Anlage im Außenbereich befindet und durch die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen wurden.10

4.3 Planungskriterien

Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben hat in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Ravensburg eine Planungshinweiskare zur Festlegung von geeigneten Standorten für großflächige Photovoltaikanlagen im Rahmen einer Kommunalen Bauleitplanung festgelegt. Diese Hinweiskarte unterteilt die Flächen in drei Bereiche: Flächen bei denen die Errichtung ausgeschlossen ist, Flächen bei denen die Errichtung nicht empfohlen wird und Flächen bei denen die Errichtung grundsätzlich in Frage kommt.

4.3.1 Flächen die zur Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen aufgrund von planungs- und fachrechtlichen Festsetzungen ausgeschlossen sind

Zu diesen Flächen zählen regionalbedeutsame Trassen für den Straßenverkehr und militärische Flächen. Ebenso gehören Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, flächenhafte Naturdenkmale, Biotope nach §32 NatSchG und §30 LWaldG) sowie Schutzgebiete der Wasserwirtschaft (Wasserschutzgebiet Zone 1 und 2, Erholungsstreifen an Gewässern erster Ordnung, rechtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete) dazu.

4.3.2 Flächen die zur Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen aufgrund vorrangiger Nutzungsinteressen, zwecks Wahrung des Landschaftbildes sowie aufgrund fehlender Standorteignung nicht empfohlen werden

Zu diesen Flächen zählen Waldgebiete, Gebiete mit hoher Biotopdichte ebenso wie Flächen mit einer starken Hangneigung (größer als 10%) und Lagen mit ungünstiger Exposition.

4.3.3 Flächen die aufgrund ihrer Vorbelastung für die Errichtung großflächiger Photovoltaikanlagen grundsätzlich in Frage kommen

Zu diesen Flächen zählen vor allem Gebiete für den Rohstoffabbau und Deponien.11

4.4 Übergeordnete Planungen

4.4.1 Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden-Württemberg

Folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden-Württemberg (LEP 2002) waren für die Planung maßgeblich:

- Mittelzentren sollen so entwickelt werden, dass sie ein vielfältiges Angebot an höherwertigen Einrichtungen und Arbeitsplätzen anbieten können und den gehobenen, spezialisierten Bedarf decken können. Mittelbereiche sollen in diesem Zusammenhang mindestens 35.000 Einwohner umfassen.
- Landesentwicklungsachse /Lindau/B.-) Wangen im Allgäu-Leutkirch im Allgäu (-Memmingen)
- Die Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur soll durch Verdichtung der Siedlungsentwicklung in den zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen gewährleistet werden. Allerding sollen zwischen den Entwicklungsachsen ausreichend Freiräume erhalten werden.
- Die Siedlungsentwicklung muss vorrangig am Bestand ausgerichtet sein.
- Um eine langfristige Energieversorgung zu gewährleisten muss darauf geachtet werden sparsam mit dem Verbrauch fossiler Energieträger umzugehen. Außerdem ist auf eine verstärkte Nutzung von regenerativen Energien und den Einsatz von modernen Anlagen mit hohem Wirkungsgrad zu setzen.
- Es müssen genügend Freiräume für die Erholung, zum Schutz von ökologischen Ressourcen oder für landwirtschaftliche Nutzungen gesichert werden.
- Wenn ein Boden gut nutzbar für die Land- oder Forstwirtschaft ist muss dieser als zentrale Produktionsgrundlage geschont werden. Also muss die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen auf das Unvermeidbare beschränkt werden.12

4.4.2 Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben

Folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben waren für die Planung maßgeblich:

- Die Strukturkarte Saulgau - Aulendorf - Bad Waldsee - Bad Wurzach - Leutkirch im Allgäu - Isny
- Die Raumnutzungskarte / Karte „Grundwasserschutzbereiche“, Hierbei sind alle Vorhaben unzulässig, die die Nutzung der Grundwasservorkommen nach Beschaffenheit, Menge oder Verfügbarkeit gefährden oder einschränken.
- Die Karte „Rohstoffsicherung“13

[...]


1 Vgl. www.leutkirch.de/de/Bauen+Umwelt/Energie+Klimaschutz/Regenerative-Energien

2 Vgl. www.leutkirch.de/de/Bauen+Umwelt/Energie+Klimaschutz/Regenerative-Energien/Solarpark-Haid-1- und-Haid-2/Technik-Solarpark-Haid-1-und-Haid-2

3 Vgl. www.leutkirch.de/de/Bauen+Umwelt/Energie+Klimaschutz/Regenerative-Energien/Solarpark-Haid-1- und-Haid-2/Technik-Solarpark-Haid-1-und-Haid-2

4 Vgl. Dipl.-Ing. Claudio Uptmoor, Dipl.-Biol. Michael Krumböck (2013): ERNEUERBARE ENERGIEN­GROßFLÄCHIGE PHOTOVOLTAIKANLAGEN S. 1

5 Vgl. Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, nach der Verbindlichkeitserklärung vom 4. April 1996

6 Vgl. Dipl.-Ing. Claudio Uptmoor, Dipl.-Biol. Michael Krumböck (2013): ERNEUERBARE ENERGIEN­GROßFLÄCHIGE PHOTOVOLTAIKANLAGEN S. 1-2

7 Vgl. Photovoltaikanlagen, Hinweise für die bau-und bauplanungsrechtliche Behandlung, Standortfragen und weitere damit zusammenhängende Fragestellungen; Regierungspräsidium Tübingen, Januar 2010

8 Vgl. Dipl.-Ing. Claudio Uptmoor, Dipl.-Biol. Michael Krumböck (2013): ERNEUERBARE ENERGIEN­GROßFLÄCHIGE PHOTOVOLTAIKANLAGEN S. 3

9 9 Vgl. Leutkirch i. Allgäu: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Leutkirch Haid 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Fassung vom 08.11.2013) S.3

10 Vgl. Leutkirch i. Allgäu: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Leutkirch Haid 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Fassung vom 08.11.2013) S. 16-17

11 Vgl. Dipl.-Ing. Claudio Uptmoor, Dipl.-Biol. Michael Krumböck (2013): ERNEUERBARE ENERGIEN-GROßFLÄCHIGE PHOTOVOLTAIKANLAGEN S. 3-411

12 Vgl. Leutkirch i. Allgäu: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Leutkirch Haid 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Fassung vom 08.11.2013) S. 17-18

13 Vgl. Leutkirch i. Allgäu: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Leutkirch Haid 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Fassung vom 08.11.2013) S. 18

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Der Solarpark Leutkirch Haid 1 und 2
Hochschule
HBC Hochschule Biberach. University of Applied Sciences
Veranstaltung
Baurecht
Note
2,0
Jahr
2015
Seiten
16
Katalognummer
V947913
ISBN (eBook)
9783346287113
ISBN (Buch)
9783346287120
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Recht, Baurecht, Bebauungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Solarpark, Leutkirch, Haid, Hochschule Biberach, Planung, Flächennutzungsplan, Planungsrecht, Planungsrechtliche Vorachriften, Bauingenieurwesen, Projektmanagement
Arbeit zitieren
Anonym, 2015, Zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Der Solarpark Leutkirch Haid 1 und 2, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/947913

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