In dieser Arbeit stellt sich die Frage, wie der Grundsatz der Gewaltenteilung sich von ihrer ursprünglichen Form bis zu ihrer heutigen Ausprägung überhaupt entwickelt hat und wen man mit ihr in Verbindungen bringen kann. Hat Aristoteles mit seinem Werk „Politik“ den Grundstein der Gewaltenteilungslehre gelegt? Oder muss man ein paar Jahrhunderte in die Zukunft schauen um bei John Locke und Montesquieu die eigentlichen Ursprünge zu finden? Und in welchem Zusammenhang stehen die Federalists zu dem?
Diese Fragestellungen sollen in der vorliegenden Arbeit beantwortet werden.
Der Grundsatz der Gewaltenteilung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland. Er wird wie folgt in der deutschen Verfassung geregelt:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. (2) Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (Art. 20 GG)
Die Hauptaufgabe der Lehre der Gewaltenteilung liegt darin die Macht der Staatsgewalt zu teilen und beschränken. Die einzelnen Teilgewalten die sich daraus ergeben sind die gesetzgebende Gewalt (Legislative), die vollziehende Gewalt (Exekutive) und die rechtsprechende Ge-walt (Judikative), Art. 20 II. Die drei Staatsgewalten dienen der gegenseitigen Machthemmung der Machtkontrolle und sollen sowohl für ein klares Machtgleichgewicht im Staat sorgen.
In Deutschland ist Artikel 20 des Grundgesetzes maßgeblich für die Gewaltenteilung. Die außerordentliche Relevanz kann man schon allein an Art. 79 III GG (Ewigkeitsklausel) erkennen, in dem die Unveränderbarkeit der in Art. 20 GG niedergelegten Grundsätze – insbesondere der Gewaltenteilungsgrundsatz - normiert sind.
Die Lehre der Gewaltenteilung ist keine Erfindung der Moderne. Sie gilt als „[d]as große Vermächtnis der Vergangenheit“. Laut Tsatsos lassen sich ihre ersten Ansätze schon früh finden und man kann davon ausgehen, dass die Trennung der Kompetenzbereiche von Kirche und Staat einer der ältesten Ausgestaltungen darstellt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Literaturbericht
1.2 Methode der Arbeit
2. Deskription
2.1 Aristoteles „Politik“
2.2 John Lockes „Two Treatises of Government“
2.3 Montesquieus „De l’esprit de lois“
2.4 Die „Federalist Papers“ von John Jay, Alexander Hamilton, James Madison
3. Die Theorie der Gewaltenteilungslehre im Überblick
4. Analyse und Auswertung der Gewaltenteilung
4.1 Legislative
4.2 Exekutive
4.3 Judikative
4.4 Die wichtigsten Aspekte der Lehre der Gewaltenteilung
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die historische Genese der Gewaltenteilungslehre, um zu ergründen, wie sich das Konzept von seinen frühen Ansätzen in der Antike bis hin zur modernen Ausgestaltung in der deutschen Verfassung entwickelt hat. Dabei wird analysiert, welchen Beitrag bedeutende Philosophen und politische Denker zu diesem Transformationsprozess geleistet haben.
- Historische Entwicklung der Gewaltenteilung von der Antike bis zur Aufklärung.
- Vergleich der staatstheoretischen Ansätze von Aristoteles, John Locke und Montesquieu.
- Bedeutung der „Federalist Papers“ für die Systematik von „Checks and Balances“.
- Strukturelle Analyse der Legislative, Exekutive und Judikative.
- Verankerung des Gewaltenteilungsprinzips im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Auszug aus dem Buch
2.3 Montesquieus „De l’esprit de lois“
Montesquieu der sich durchdringend mit den Schriften John Lockes, dem System des englischen Staates und der Verfassung beschäftigte (vgl. Schwan 1991: 208), habe „die politische Theorie John Lockes [...] in einigen zentralen Inhalten weiterentwickelt“ heißt es nach Schwan (1991: 206). Als er 1748 „De l’Esprit des lois“ veröffentlicht sind seine aufklärerischen Tendenzen unmissverständlich (vgl. Schwan 1991: 208).
Die ersten Acht Bücher geben zunächst eine ausgedehnte Begriffsbestimmung des Gesetzes, wobei in erster Linie wieder das Naturrecht von großer Bedeutung ist. (vgl. Ottmann 2006: 440f.) Daraufhin kommt die Staatsformenlehre zur Sprache die zwar angelehnt an Aristoteles Staatsformenlehre ausgelegt werden kann, sich aber grundsätzlich von „der aristotelischen Einteilung“ (Llanque 2008: 252) distanziert. Wo bei Aristoteles noch sechs Verfassungen zur Staatsformenlehre gehörten, gibt es bei Montesquieu nur vier. Die guten Verfassungen, Demokratie und Aristokratie - zusammengefasst unter dem Begriff der Republik - und Monarchie, standen der Despotie, stellvertretend für die entarteten Verfassungen, gegenüber (vgl. Ottmann 2006: 443).
In den sich anschließenden Büchern beschäftigt sich Montesquieu sehr intensiv mit Einflussfaktoren von Verfassungen. Diese werden als Verteidigung, Angriffsstärke, politische Freiheit, Steuern, Klima, Natur des Bodens, Sitten, Handel, Geld, Einwohnerzahl und Religion definiert (vgl. Ottmann 2006: 446).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung verortet das Gewaltenteilungsprinzip als unverzichtbaren Grundpfeiler des deutschen Grundgesetzes und formuliert die leitende Forschungsfrage nach der historischen Entwicklung dieses Konzepts.
2. Deskription: In diesem Kapitel werden die zentralen Werke und Staatstheorien von Aristoteles, John Locke, Montesquieu sowie den Autoren der Federalist Papers in kompakter Form vorgestellt.
3. Die Theorie der Gewaltenteilungslehre im Überblick: Dieses Kapitel liefert eine vergleichende Synopse der behandelten Theorien und arbeitet die Grundprinzipien wie die Mischverfassung und das Machtgleichgewicht heraus.
4. Analyse und Auswertung der Gewaltenteilung: Es erfolgt eine detaillierte Aufschlüsselung und Analyse der drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative unter Bezugnahme auf die zuvor untersuchten Philosophen.
5. Fazit: Das Fazit resümiert, dass die Gewaltenteilung ein langjähriger, fortlaufender Entwicklungsprozess ist, der heute in Deutschland durch die Unveränderlichkeit des Artikels 20 GG rechtlich gesichert ist.
Schlüsselwörter
Gewaltenteilung, Legislative, Exekutive, Judikative, Aristoteles, John Locke, Montesquieu, Federalist Papers, Mischverfassung, Checks and Balances, Staatsform, politische Freiheit, Machtgleichgewicht, Grundgesetz, Rechtsstaat.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der historischen Entwicklung und der theoretischen Begründung der Lehre von der Gewaltenteilung.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die Schwerpunkte liegen auf der Analyse antiker und frühneuzeitlicher Staatstheorien sowie deren Einfluss auf moderne demokratische Verfassungsordnungen.
Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, den Ursprung und die Transformation des Konzepts der Gewaltenteilung über verschiedene Epochen hinweg aufzuzeigen und dessen Notwendigkeit für die heutige staatliche Machtverteilung zu belegen.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Arbeit nutzt eine komparative Literaturanalyse, bei der primäre staatstheoretische Werke analysiert, in ihre Bestandteile zerlegt und miteinander verglichen werden.
Was wird im Hauptteil der Untersuchung behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine deskriptive Darstellung der Theorien, eine theoretische Übersicht und eine detaillierte Analyse der Funktionen von Legislative, Exekutive und Judikative bei den untersuchten Denkern.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung am besten?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Gewaltenteilung, Legislative, Exekutive, Judikative, Checks and Balances sowie die Namen der zentralen Theoretiker wie Locke und Montesquieu.
Inwieweit spielt das aristotelische Modell eine Rolle für die moderne Gewaltenteilung?
Obwohl Aristoteles noch keine strikte Trennung der Organe kannte, legte er mit seinem Konzept der Mischverfassung das Fundament für das Streben nach einem Machtgleichgewicht zwischen den Ständen.
Warum wird im Fazit ein besonderer Bezug zum deutschen Grundgesetz hergestellt?
Weil die historische Entwicklung der Gewaltenteilung im deutschen Grundgesetz, insbesondere durch die Ewigkeitsklausel, ihre aktuelle konstitutionelle Vollendung findet.
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- Tara Scholz (Author), 2019, Gewaltentrennung und Gewaltenverschränkung. Die historische Entwicklung der Gewaltenteilungslehre, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/948204