Die Organisation der Reichsmarine nach dem Versailler Vertrag


Referat (Ausarbeitung), 1998

12 Seiten


Leseprobe


Gliederung :

1. Einführung

2. Kernaussagen der Marineartikel des Versailler Vertrages

3. Organisation der Reichmarine
3.1. erste Rangliste vom 05. März 1922

4.Umsetzung bzw. Schwerpunkt nach der Neuorganisation

5. Schlußbetrachtung unter Zenker

1. Einführung:

1 Mit dem Wehrgesetz des Deutschen Reiches vom 23. März 1921 wurde die Organisation, sowie personeller und materieller Umfang der Reichsmarine nach den Bestimmungen des Versailler Vertrages festgelegt.

Der Gründungstag der Reichsmarine wurde allerdings schon auf den 01. Januar 1921 datiert, die alte Kaiserliche Kriegsflagge wurde bis zum 31. Dezember 1921 gehißt.

Die neue Kriegsflagge wurde durch Reichspräsident Friedrich Ebert am 11. April 1921 durch Verordnung bestimmt : Schwarz-Weiß- Rot mit schwarz-rot- goldener Gösch, in der Mitte das Eiserne Kreuz. Diese Flagge benutzten die Schiffe und Boote der Reichmarine bis zum 14. März 1933.

An diesem Tag ordnete Reichspräsident Paul v. Hindenburg an, daß die Gösch zu entfernen sei.

Nachdem dann am 21. Mai 1935 mit dem Wehrgesetz die Reichmarine wieder in Kriegsmarine umbenannt wurde, wechselte am 05. Oktober 1935 auch die Flagge wieder ihr Aussehen : Auf rotem Grund ein schwarz-weißes Balkenkreuz, in der Mitte das schwarze Hakenkreuz im weißen Kreis, in der Gösch das Eiserne Kreuz.

Dieses anfängliche Durcheinander der Flaggenfolge kennzeichnet eigentlich auch den gesamten Weg der ehemaligen Kaiserlichen Kriegsmarine zur Reichsmarine und wieder zur Kriegsmarine vom 19. Februar 1919 bis zum 03. September 1939.

Auch 70 bis 80 Jahre danach sind, bis auf wenige Ausnahmen, kaum weitere Großereignisse bekannt, die im Zusammenhang mit der Reichsmarine stehen. Die Friedensarbeit einer Streitkraft bzw. einer Teilstreitkraft birgt immer weniger Interessantes und Berichtenswertes in sich, als nur ein paar wenige, aber dafür um so heftigere Kriegseinsätze.

Selbst die Benennung der Spitze der Marine bzw. ihrer befehlsgebende Zentrale machte den dreifachen Wandel zwischen 1919 und 1939 mit.

Von 1919 bis 1920 nannte man sich Admiralität, vom 01. Oktober 1920 bis 1935 Marineleitung, und ab dem 21. Mai 1935 schließlich Oberkommando der Kriegsmarine.

Die Offiziere der Kriegsmarine, und natürlich auch die einfachen Matrosen waren ebenfalls durch die drei großen Verwandlungen betroffen.

Dem Kriegseinsatz folgte der Zusammenbruch des Kaiserreiches, der unmittelbaren Bindung an den Kaiser folgte das Dienen in der Weimarer Republik, und schließlich die Vereidigung auf die Person Adolf Hitlers im Sommer 1934.

Die entscheidenden Einschnitte in die Organisation der Marine, auf die ich hier besonders eingehen möchte, gab es allerdings im Jahr 1918 :

1 Rolf Güth, Die Marine des deutschen Reiches 1919 - 1939, S. 11 - 12

Dazu2 gehörten der Ausbruch der ersten Meuterei in der deutschen Kriegsmarine am 29.

Oktober 1918 in Wilhelmshaven, die sich bis zur Revolution in München am 07. November 1918 ausweitete, der Waffenstillstand vom 11. November 1918, die Auslieferung der Flotte an England, und schließlich die Abdankung Kaiser Wilhelms II..

Der Friedensvertrag von Versailles3 vom 28. Juni 1919 brachte einen radikalen Umbruch im Aufbau der Reichsmarine, hauptsächlich durch die Beschränkungen im Personal- und Materialbereich.

2. Die Organisation der Reichsmarine:

4 Das Ermächtigungsgesetz des ersten Reichspräsidenten Friedrich Ebert vom 27. Februar 1919 stellte schon eine erste Umsetzung des bis dahin nur als Entwurf existierenden Versailler Vertrages dar :

Artikel 173 forderte sinngemäß, daß die deutsche Armee in Zukunft nur noch aus Freiwilligen aufzustellen sei,

die Stationskommandos Nord- und Ostsee sollten also aus folgenden Freiwilligenformation aufgestellt werden :

- je einen Sicherungsverband mit Schiffstammdivisionen und Befehlshaber

( Befehlshaber der Sicherung der Nord- bzw. Ostsee ),

- je einen Minenräumverband mit Marinestammabteilung,
- je eine Seefliegerabteilung,
- je eine Marinebrigade mit Ersatzabteilung.

Bei der Marinestation der Nordsee wurden übernommen :

- Minensuch- und -räumflotille der Nordsee,
- Die Eiserne Flottille (Torpedo-Boote)
- Die freiwillige Seefliegerabteilung Wilhelmshaven,
- Die Marinebrigade Erhardt,
- Die Besatzungen der Kreuzer Königsbergund Graudenz.

Bei der Marinestation der Ostsee :

- Die Minensuch- und -räumflottillen der Ostsee
- Die Flottille Bothmer mit Torpedo-Booten,
- Die freiwillige Seefliegerabteilung Kiel,
- die Marinebrigade von Loewenfeld,
- die Besatzungen des Kreuzers Regensburg .

Die Durchführung dieser Aufstellung sollte von der Admiralität als oberste Kommando- und Verwaltungsbehörde der vorläufigen Reichsmarine vorgenommen werden.

Die Arbeit des Chefs der Admiralität, von 1919 bis 1920 Konteradmiral Adolf v. Trotha, stand von nun an unter der Prämisse des Versailler Vertrages, wobei die Personalfragen eine besondere Rolle spielten.

Hervorzuheben sind hierbei :

- die Entlassung von Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften,
- die Auswahl der vom Vertragswerk geforderten 15.000 Mann für die zukünftige Reichsmarine,
- Regelung der Offizier-, Unteroffizier-, und Mannschaftslaufbahnen,
- Die Regelung der Befehlsführung und des Vorgesetztenverhältnisses,
- Die Vorschriften für die Erziehung und Ausbildung,
- Anordnungen über Fürsorge- Urlaubs- und Beschwerdeangelegenheiten,
- Die Ablösung der Soldatenräte und ihren Ersatz durch gewählte Vertrauensmänner aus der Truppe,
- Rückführung der Kriegsgefangenen und der in Scapa Flow internierten Restbesatzungen der versenkten Flotte.5

3. Die erste Rangliste vom 05. März 1922:

Im Sommer 1920 erbat Adolf v. Trotha seinen Rücktritt als Chef der Admiralität, weil er sich, trotz der Feststellung des Reichgerichts den Kapp-Lüttwitz-Putsch am 13. März 1920 nicht angezettelt zu haben, immer noch nicht für ausreichend rehabilitiert hielt.

Sein Nachfolger als Chef der Marineleitung war ab dem 31. August 1920 der Admiral Paul Behnke.

Die Organisation der Reichsmarine, bei der hier nur einige, aus dem weiteren Verlauf der Geschichte bekannte Offiziere genannt werden, stellt sich ab 1922 unter Behnkes Kommando wie folgt in Anlage 2 dar :6

4. Umsetzung der neuen Organisation unter neuen Umständen:

Admiral Behnke stand nun, gezwungen die Forderungen des Versailler Vertrages zu erfüllen bzw. einzuhalten, vor dem Problem Personal, Material, Taktik und Technik nach o.g. Plänen auch so zu formen, daß wieder eine gewisse Ausgeglichenheit in alle Bereiche der Marine einkehrte. Nur so war man in der Lage gewesen, die zukünftigen Aufgaben sowohl im Frieden, als auch im Krieg zu erfüllen.

Die Probleme der damaligen Zeit, die eine Neuorganisation noch schwieriger machten waren dem Admiral wohl bekannt :

Die deutsche Währung war von Tag zu Tag stärker zerrüttet, die Wirtschaft in ganz Europa lag am Boden, es herrschte Kohle- und Ölmangel, von wieder- hergestellter Disziplin konnte noch nicht geredet werden und die alliierte Kontrollkommission erleichterte den Wiederaufbau durch ihre Überwachung auch nicht unbedingt.

Auf Grund der Trennung Ostpreußens und Danzigs vom Reich, des stärker werdenden polnischen Einflusses in der Danziger Bucht und dem Aufbau der polnischen Marine im Kriegshafen Gdingen wurde der strategische Schwerpunkt der Reichsmarine in die Ostsee verlegt.

Der Krieg zwischen Rußland und Polen dauerte an - man konnte unter Umständen ungewollt mit in diese Auseinandersetzung hereingezogen werden.

Außerdem unterstütze Frankreich Polen auch mit Kriegsschiffen, die in Memel und Libau stationiert waren. Die Einsatzbereitschaft der durch den Versailler Vertrag übriggelassenen Restteile der Marine mußte also in Anbetracht der politischen Lage so schnell wie möglich wiederhergestellt werden, wobei die Hauptaufgabe jetzt, wie schon erwähnt, in der Sicherung der Zufuhrwege über die Ostsee lag. In Anbetracht der nicht erwähnenswerten Stärke der Reichsmarine mit ihren 36 Einheiten und der wachsenden Gefahr auf polnischer Seite führte die Reichsmarine unter Verletzung des Versailler Vertrages schon ab 1923 geheime materielle, personelle und organisatorische Vorbereitungen durch, um das Wehrpotential kurzfristig steigern zu können.

Die Marineleitung betrieb ihre geheimen Aktivitäten meist über Tarnfirmen, die sich u.a. mit der Erforschung und Vorbereitung für den U-Bootbau, den Bau und Einsatz von Tankern und Motoryachten, die Unterstützung der Seefliegerei, der Unterhaltung einer Fischdampferflotte und der Bildung einer Personalreserve für Kleinboote befaßten.

Außerdem nahm man auch damals schon sehr starken Einfluß auf die Filmindustrie, um die Verteidigungsbereitschaft des Volkes zu stärken.

Verantwortlich dafür war die Seetransportabteilung der Marineleitung.7

5. Schlußbetrachtung unter Zenker:

Auch Behnkes Nachfolger, Admiral Zenker, der am 01. Oktober 1924 das Amt des Chefs der Marineleitung von Behnke übernahm, führte die Politik der geheimen Aufrüstung unter dem Versailler Vertrag weiter fort.

Dabei erkannte er die Wichtigkeit der sich neu entwickelnden Situation im Osten und erließ daher angepaßte Richtlinien und Ziele für die deutsche Marine. Darin stellte man u.a. fest, das neben Frankreich auch Rußland Deutschlands größter Feind durch die bolschewistische

Bedrohung sei. Polen wurde dabei als potentieller Stoßdämpfer, und England als möglicher Partner im Kampf gegen den Bolschewismus erkannt. Für eine Kontrolle der Ostsee wurde Dänemark eine große Bedeutung zugeschrieben.

Eine Parallelität zu den Richtlinien und Zielen der deutschen Außenpolitik der damaligen Zeit fehlt in diesen Richtlinien. Mit der Wirtschaftspolitik war die strategische Ausrichtung der Marine allerdings eng verpflochten.

Und schließlich verfolgte die Marinepolitik andere militärpolitische Ziele als die Heeresleitung.

Diese Richtlinien sind durch das politische Denken der führenden Marineoffiziere der 20er Jahre zu erklären.

Einerseits wurden sie durch die wirtschaftlich bedingte Feinschaft zu England vor und während des Krieges, andererseits durch die bolschwewistisch bedingte Meuterei und Revolution am Kriegsende in ihrem Denken und Handeln beeinflußt.

1 Fragen an deutsche Geschichte (1800 bis heute), S. 228 - 244 ; Beispiel-Zeittafel
2 Der Friedensvertrag von Versailles nebst Schlußprotokoll; Neue, durchgesehene Ausgabe der durch das Londoner Protokoll vom 30.08.1924 revidierten Fassung -
3 Rolf Güth; Die Marine des deutschen Reiches 1919 - 1939, S. 25 - 26 ; Siehe Anlage 1
4. Rolf Güth, Die Marine des deutschen Reiches 1919 - 1939, S. 24 - 25
5. Rolf Güth, Die Marine des deutschen Reiches 1919 - 1939, S. 51 - 54
6. Grundzüge der deutschen Militärgeschichte, Band I, S 294 - 299 ; Rolf Güth, Die Marine des deutschen Reiches 1919 - 1939, S. 56 - 57
7. Richtlinien u. Ziele der dt. Marinepolitik, Rolf Güth , Die Marine des dt. Reiches 1919 - 1939, S. 68

Anlage 1 :

Die Kernaussagen der Marineartikel des Versailler Vertrages : Artikel 181

(...) dürfen die deutschen im Dienst befindlichen Seestreitkräfte nicht mehr betragen, als : Sechs Schlachtschiffe der Deutschland- oder Lothringen-Klasse,

sechs kleine Kreuzer,

zwölf Zerstörer,

zwölf Torpedoboote oder eine gleiche Zahl von Schiffen, die zu ihrem Ersatz gebaut wird (...)

Unterseebooote dürfen darunter nicht enthalten sein.

Alle anderen Kriegsschiffe müssen außer Dienst gestellt oder für Handelszwecke verwandt werden (...) .

Artikel 182

Bis zur Beendigung des durch Artikel 193 vorgeschriebenen Minenräumens muß Deutschland die Zahl von Minenräumfahrzeugen in Dienst halten, welche (...) bestimmt werden wird.

Artikel 183

(...) darf die Gesamtkopfstärke der deutschen Kriegsmarine, einschließlich der Schiffsbesatzungen, Küstenverteidigung, Signalstationen, Verwaltung und des sonstigen Landdienstes, 15.000 Mann nicht überschreiten.

Die Gesamtzahl der Offiziere und Deckoffiziere darf 1.500 nicht überschreiten.

Innerhalb zweier Monate nach dem Inkrafttreten dieses Vertrages wird das die obige Zahl überschreitende Personal demobilisiert.

(...)

Anlage 1 (Blatt 2) : Artikel 190

Es ist Deutschland verboten, irgendwelche Kriegsschiffe zu bauen oder zu erwerben, außer zum Ersatz der in Dienst befindlichen Einheiten gemäß Artikel 181 des gegenwärtigen Vertrages.

Die als Ersatz bestimmten Kriegsschiffe dürfen das folgende Deplacement ( dt.: Verdrängung ) nicht überschreiten :

- Schlachtschiffe : 10.000 Tonnen (Bismark 1939 : 46.000 Ts !)
- Kleinen Kreuzer : 6.000 Tonnen
- Zerstörer : 800 Tonnen
- Torpedoboote : 200 Tonnen (...)

Artikel 191

Der Bau und Erwerb irgendeines Unterseebootes, auch für Handelszwecke, ist Deutschland verboten.

Artikel 194

(...)

Das aus der Kriegsmarine entlassene Personal darf irgendwelche militärische Ausbildung nicht erhalten, noch irgendwelchen weiteren Dienst in der Marine oder Armee übernehmen.

(...)

Kein Offizier oder Mann der deutschen Handelsmarine darf irgendeine militärische Ausbildung erhalten.

Artikel 209

(...) Die deutsche Regierung muß der Interalliierten Marine-Kontroll-Kommission alle Auskünfte und Dokumente liefern (...) insbesondere Pläne der Kriegsschiffe, die Zusammensetzung ihrer Bestückung, die Einzelheiten und die Modelle der Geschütze, der Munition, Torpedos, Minen, Sprengstoffe, Apparate für drahtlose Telegraphie und überhaupt alles, was zum Seekriegsmaterial gehört (...) .

Anlage 2 :

- Die erste Rangliste vom 05. März 1922 :

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anlage 2 (Blatt 2) :

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anlage 2 (Blatt 3) :

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dienststellen der Marineleitung :

Königsberg i. Pr., Stettin, Lübeck, Hamburg, Bremen

Seezeichen- und Lotsenamt in Jade

Marinelazarette :

Kiel-Wik, Pillau, Flensburg-Mürwik, Wilhelmshaven, Swinemünde, Stralsund; Marineerholungsheim in der Holst. Schweiz

Observatorium in Wilhelmshaven

Verwaltungsbehörden :

a.) der Marinestation der Ostsee b.) der Marinestation der Nordsee

Anlage 3 :

Zeittafel

Die Organisation der Reichsmarine von 1918 bis 1935

- 29. Oktober 1918 : Meuterei in Wilhelmshaven
- 07. November 1918 : Revolution in München
- 11. November 1918 : Unterzeichnung des Waffenstillstandes, Auslieferung der Flotte nach Scapa Flow
- 28. November 1918 : Abdankung Wilhelms II.
- 27. Februar 1919 : Friedrich Ebert läßt erste Freiwilligenverbände nach der Versailler Vertragsentwurf aufstellen
- 21. Juni 1919 : Selbstversenkung der Flotte in Scapa Flow
- 28. Juni 1919 : Unterzeichnung des Versailler Vertrages
- Leitung der vorläufigen Marine nennt sich von 1919 und 1920 Admirälität
- 01. Januar 1921 : Gründung der Reichsmarine (alte Kaiserliche Kriegsflagge bis zum 31. Dezember 1921 gehißt)
- 23. März 1921 : Wehrgesetz legt Organisation der Marine nach Bestimmungen des Versailler Vertrages fest
- 11. April 1921 : Reichpräsident Friedrich Ebert bestimmt neue Flagge : Schwarz- Weiß-Rot mir schwarz-rot-goldener Gösch, das Eiserne Kreuz in der Mitte ( bis zum 14. März 1933 gehißt )
- 01. Oktober 1921 bis 21. Mai 1935 : Führung der Reichsmarine nennt sich Marineleitung
- 14. März 1933 : Paul v. Hindenburg ordnet an, die Gösch zu entfernen

Anlage 3 (Blatt 2) :

- 21. Mai 1935 : Reichsmarine wird wieder in Kriegsmarine umbenannt Marineleitung nennt sich Oberkommando der Kriegsmarine
- 05. Oktober 1935 : Neue Flagge mit schwarz-weißem Balkenkreuz auf rotem Grund, in der Mitte das schwarze Hakenkreuz im weißen Kreis, in der Gösch das Eiserne Kreuz

Literaturverzeichnis / Quellennachweis :

Rolf Güth, Die Marine des deutschen Reiches 1919 - 1939, Bernard & Graefe - Verlag, Frankfurt a. M., 1972

Fragen an die deutsche Geschichte 1800 bis heute, Begleitband zur hist. Ausstellung im Berliner Reichstagsgebäude, Bonn, 1985

Grundzüge der deutschen Militärgeschichte, Band I, Rombach - Verlag, Freiburg i. B., 1993

Ende der Leseprobe aus 12 Seiten

Details

Titel
Die Organisation der Reichsmarine nach dem Versailler Vertrag
Autor
Jahr
1998
Seiten
12
Katalognummer
V94821
ISBN (eBook)
9783638075015
Dateigröße
431 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Organisation, Reichsmarine, Versailler, Vertrag
Arbeit zitieren
Ralf Heusser (Autor:in), 1998, Die Organisation der Reichsmarine nach dem Versailler Vertrag, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94821

Kommentare

  • Gast am 11.8.2006

    Anmerkungen.

    Insgesamt halte ich die Arbeit für nicht gut.

    Der Autor übersieht, daß dem Deutschen Reich 1920 durch die Alliierte Botschafterkonferenz ein höherer Flottenbestand zugebilligt wurde und der Bestand der Reichsmarine daher tatsächlich 1/3 höher war, als im Versailler Vertrag festgelegt wurde(nämlich 8 Linienschiffe, 8 Kreuzer, 16 Zerstörer und 16 Torpedoboote, zzg. Schulschiffe).

    Völlig fehlen tut auch das Neubauprogramm der Weimarer Republik, das 1925 mit dem Bau des Kreuzers "Emden" begann. In diesem Zusammenhang wäre auch die innenpolitische Disskussion beim Bau der Panzerschiffe Ende der 20er Jahre erwähnenswert. Der Artikel "Reichsmarine" in Wikipedia bietet zum Thema westentlich mehr.

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