Fragen journalistischer Ethik und Grenzen der Recherche - Die Medien im Fall Joseph


Hausarbeit, 2002

30 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhalt

Enleitung

1 Der Deutsche Presserat
1.1 Geschichtlicher Abriss, Struktur und Aufgaben
1.2 Der Pressekodex
1.3 Effizienzprobleme des Deutschen Presserats

2 Der „Fall Joseph"
2.1 De Ereignisse im „Fall Joseph"
2.2 De Berichterstattung im „Fall Joseph"
2.2.1 Phase des Mordvorwurfs
2.2.2 Phase des Zweifels
2.2.3 Phase der Klarstellung, Medienkritik und Folgen
2.2.4 Phase des Rau-Besuchs, Phase der Medienkritik, Phase „Folgen fur die Famlie"
2.3. Ursachenanalyse

Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang

Einleitung

Medienskandale in deutschen Massenmedien scheinen zur Normalitat zu gehoren. In den 80er Jahren hauften sie sich eklatant. De veroffentlichten Htler-Tagebucher im „Stern“ oder die Berichterstattung uber das Geiseldrama in Gadbeck sind nur zwei Beispide. Was damals begann, setzte sich bis heute fort. So kam es im Jahr 2000 zum Medienskandal im „Fall Joseph". Dieser Fall ist als einmalig in der Ge- schichte der bundesdeutschen Presse zu werten.“[1] Denn die Fehler in der Berichterstattung sind, anders as in den fruheren Skandalen, nicht Fehlleistungen einzelner Journalisten oder Zeitungen, sondern die der gesamten deutschen Presse. Solche Skandale lieferten und liefern immer wieder den Brennstoff fur die Diskussion um Ethik, Mora und Berufsethos der Journalisten und um Medienethik[2]

Dieser Fall ist Gegenstand der vorliegenden schriftlichen Ausarbdtung zum Referat „Fragen journalisti- scher Ethik und Grenzen der Recherche", das der Verfasser am 21. November 2001 gehalten hat. Zu- nachst geht es um den Deutschen Presserat, die frewillige Kontrollinstanz in Deutschland, und den von ihm erstdlten Pressekodex. Danach wird der „Fall Joseph" behandelt. Herbei werden zunachst die Ereig- nisse vor der Berichterstattung dargestdlt. Danach ist die Berichterstattung uber den „Fall Joseph", die in mehrere Phasen unterteilt wird, in der deutschen Presse das Thema Im Anschluss folgt die Beschreibung der mediaen Aralyse, warum es zu den Fehlern in der Berichterstattung gekommen ist. Im Fazit wird der Bezug zum Presserat und -kodex hergestellt, gegen den im „Fall Joseph" massiv vestoBen wurde.

1 Der Deutsche Presserat

1.1 Geschichtlicher Abriss, Struktur und Aufgaben

Die Grundung des Deutschen Presserat am 20. November 1957 war die Reaktion auf einen Gesetzent- wurf aus dem Jahre 1952. Jener sah an nach Art. 75 GG mogliches Presserecht-Rahmengesetz vor: Es sollten Landespresseausschusse und ein Bundespresseausschuss gegrundet werden; letzterer hatte auf der Basis journalistischer Grundregeln bei VerstoBen Verwarnungen und Berufsverbote aussprechen dur- fen. Journaisten- und Verlegerverbande sahen darin Pressefrahdt und ihre Autonomie bedroht. Es wurde eine freiwillige Kontrollinstanz vorgeschlagen.[3] Gundungsmtglieder waren je funf Zeitungsverleger und Journalisten. 1957 trat der Bundesverband Deutscher Zatschriftenverleger (BVDZ) dem Presserat bei; 1960 folgte die IG Druck und Papier mit der ihr angehorigen Journalistenunion dju (heute: IG Medien, Fachgruppe Journalismus). Vorrangiges damaiges Zid war es, fur die Pressefreheit dnzutreen.

Bis in die 70er Jahre bestand die Arbeit des Presserats vorrangig darin, sich nach AuBen hin fur die Inte- ressen der Presse anzusetzen. Beispidswdse auBerte sich der Presserat 1958 zum Gesetzesentwurf des so genannten „Lex Soraya“, sprach sich 1962 im Rahmen der „Spiegel-Affare“ offentlich fur den Schutz der Pressefreiheit aus und arbeitete an den Bntwurfen der Landespressegesetze aktiv mit.[4]

Ab 1970 anderte sich der Aufgabenschwerpunkt. In jenem Jahr wurde eine Beschwerdekommssion ge- grundet. 1972 verabschiedete der Presserat eine verbindliche Beschwerdeordnung, 1973 wurde der Pres- sekodex erstellt. Br ist eine Sammlung ethischer Grundsatze, die in der taglichen journalistischen Arbeit Anwendung finden sollen. Seit dieses Instrumentarium in Verbindung mt der Beschwerdeordnung exi- stiert, ist die Bearbeitung der Beschwerden eine der wichtigsten Aufgaben des Presserates.[5]

Binen herben Ruckschlag erlebte der Presserat, der seit seiner Grundung mit mangelnder Akzeptanz konfrontiert war, 1981. Damals weigerte sich der Kolner „Bxpress“ - der Verleger war Alfred Neven Du­Mont, gleichzeitig damaliger BDZV-Prasident - eine RCge abzudrucken. Dass ausgesprochene RCgen nicht veroffentlicht wurden, war bis dato ein Dauerproblem. Dass dies nun jedoch auch eine Zeitung des Prasidenten eines Mtgliedverens tat, besaR neue Qualitat. De Journalistenvertreter verlieRen daraufhin den Rat. Ver Jahre ruhte die Arbeit. Erst als sich der GroRteil der deutschen Verlage verpflichtete, offent- liche RCgen zu veroffentlichen, nahm der Presserat im Dezember 1985 seine Arbeit wieder auf.[6]

Die heutigen Presserat-Mtglieder - BDZV, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, die IG Medien, Fachgruppe Journalismus und der Deutsche Journalistenverband - sind gleichzeitig Mtglieder des „Tra- gervereins des Deutschen Presserates e. V.“. Der Verein hat die Aufgabe, fur die Pressefreheit und die Wahrung des Ansehens der deutschen Presse einzutreten. Das Plenum, das zweite Hauptorgan, be- schaftigt sich mt der Beseitigung von Mssstanden im Pressewesen und tritt fur den unbehinderten Zu- gang zu Nachrichtenquellen ein. Der Beschwerdeausschuss als drittes Organ behandelt Beschwerden entsprechend der Beschwerdeordnung.[7] In schwerwiegenden Fallen kann jedoch auch das Plenum ein Beschwerdeverfahren an sich ziehen.

Begrundete Beschwerden konnen sanktioniert werden. Sanktionsmoglichkeiten sind: Hinweis, Mssbilli- gung, offentliche RCge (mt Abdruckverpflichtung) und nicht-offentl iche RCge (keine Abdruckverpflichtung, zum Beispiel, wenn der Schutz eines Betroffenen dies erfordert). Beschwerdeberechtigt ist jeder, der glaubt, dass die Regeln des Pressekodex verletzt wurden.[8]

Im Jahr 2000 hat sich der Beschwerdeausschuss mit 185 zugelassenen Beschwerden befasst (eingege- ben wurden insgesamt 534). 14 Beschwerden hatten eine RCge zur Folge, davon zehn offentliche; 54 Be- schwerden zogen Mssbilligungen nach sich. Weterhin wurden 24 Hinweise gegeben. Der Rest blieb ent- weder ohne MaRnahme oder wurde als unbegrundet abgewiesen.[9]

1.2 Der Pressekodex

1973 wurde der Pressekodex erstmals erstellt; 1996 foigte eine Neufassung. Er umfasst 16 Zffern und wird zum Teil durch weitere Richtlinien nach Empfehlungen des Deutschen Presserats erganzt. Die grund- legende Idee des Pressekodex' ist es, die Berufsethik zu konkretisieren.[10]

Der Pressekodex hat folgende Hauptinhalte: wahrhaftige Berichterstattung (Zffer 1); sorgfaltige Recher­che, keine Verfaschung von Informationen, Kenntlichmachung von Vermutungen, Geruchten und unbe- statigten Meldungen (Ziffer 2); RchtigsteHung fascher Nachrichten (Ziffer 3); kein Ensatz unlauterer Re- cherche-Mttel (Ziffer 4); unabh&ngige Berichterstattung (Zffer 7); Achtung der Intim- und Geheimsphare (Ziffer 8); Verzicht auf sensationelle Darstellung von Gewalt (Ziffer 11) sowie prajudizierende Berichterstat­tung uber laufende Ermttlungs- und Gerichtsverfahren (Ziffer 13); Rugenabdruck (Zffer 16).[11] [12]

1.3 Effizienzprobleme des Deutschen Presserats

Presserat und -kodex waren und sind umstritten. Das ehemalige Presseratmitglied Hermann Meyn schrieb selbst dazu, dass wohl[...] fast taglich Verletzungen des zweiten Grundsatzes zu beobach- ten“[12] seien. Er fuhrt fort: „Entsprechend haufig kassierte [...] ,Bild’ Rugen des Presserats, der sich et- was vormachen wurde, hoffte erdarauf, dal seine Kritikdie Macherbeeindrucken konnte.“[13] Standiges Problem ist vor alem die unklare Definition des RCgenabdrucks. Die Richtlinie 16.1 des Pres- sekodex' sieht vor, der Leser musse erfahren, ,,welcher Sachverhalt dergerugten Veroffentlichung zugrun- de lag und welcherpublizistische Grundsatz dadurch verletzt wurde.“[14] In der Realitat sieht es haufig so aus, dass abgedruckte RCgen Monate nach Veroffentlichung des gerugen Artikels in Form einer Kurz- nachricht erscheinen. Der Leser erhalt anhand dieser Darstellung kaum die Gelegenheit, sich uber ganz konkreten Sachverhalt informieren und ob dessen eine Meinung bilden zu konnen.

In diesem Kontext wird auch kritisiert, der Beschwerdeausschuss au8ere sich zu spa:. Das Gremium tagt alle drei Monate und spricht Sanktionen aus. Am Tag der Beratung haben laut Hermann Meyn die Vorkommnisse, die zu bewerten sind, zumeistbereits eine dicke Patinaschicht angesetzt.“[15] [16] Das Dlemma des Presserats fasst Barbara ThomaG wie folgt zusammen:

,,[...] [Die] Abwesenheit einer Wirkungsmachtigkeit zusammen mit einer wiederkehrenden offensichtli- chen Ignoranz der Kritisierten gegenuber seinen Rugen, hat den Presserat immer wieder in die Aus- einandersetzunggebrachtundihm[...]das Etiketteines,zahnlosen Tigers’eingebracht.“[1]S

2 Der„Fall Joseph

Am Ende des Jahres 2000 ereignete sich in Deutschland ein exorbitanter Medienskandal. Die Berichter- stattung uber den angeblichen Mord an einem Jungen gewann innerhalb kurzester Zeit eine extreme Egendynamk, die einen irreversiblen Schaden an der Gaubwurdigkeit der deutschen Medien, speziell der Presse, und am Image der Stadt Sebnitz, wo sich der mutmaRliche Mord ereignet haben soil, hinter- liel3. Was fur die Presse wie ein Scoop aussah, wurde zu einem ,,Lehrstuck fur [den] Joumalismus. “[17]

Bevor auf die Medienberichterstattung engegangen werden kann, ist es nach Auffassung des Verfas- sers wichtig, zunachst den Ablauf der Ereignisse ohne die Medienberichterstattung darzulegen.[18]

2.1 Die Ereignisse im „Fall Joseph"

Der 6-jahrige Joseph Kantelberg-Abdulla starb am 13. Juni 1997 im Sebnitzer „Dr.-Petzold-Bad“. De Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Todesermittlungsverfahren ein. In dessen Folge wurde am 11. August 1997 die Schwester des Verstorbenen, die am Todestag gleichfalls im Freibad war, im Beisein der Etern verhort. Die Etern wiesen hierbei auf einen rechtsextremen Hintergrund des angeblichen Mordkom- potts hin, ohne Tatsachen mitzuteilen.

Bis zum 27. Februar 1998 ermittelte die Staatsanwaltschaft. Am 7. Mai des Jahres stellte sie das Verfah- ren wegen mangelnder Anhaltspunkte, die fur eine Straftat sprachen, ein. Daraufhin legte der Anwalt der Etern schriftliche Beschwerde ein, die als unbegrundet zuruckgewiesen wurde. Nach der abgewiesenen Beschwerde ermittelten die Etern in Egenregie. Sie sammelten Aussagen und eidesstattliche Versiche- rungen von Zeugen, von denen sich spater herausstellen sollte, dass sie fur ihre Aussagen zum Tel Geld erhalten hatten. Ferner gaben sie beim Kriminologischen Forschungsinstitut Nedersachsen e. V. eine Fallanalyse in Auftrag. De Fallanalyse fuRte auf den von den Etern beigebrachten Unterlagen. Ihr Fazit war, dass die Pblizei mit mangelndem Interesse ermittelt haben soll.

Im Marz 2000 schrieben die Etern den Bundesminister des Innern und das sachsische Sozialmnisteri- um an. Die Folge war eine innere Prufung des „Fall Josephs". Im Juni erhielt das sachsische Justizmi- nisterium die Akte zum Fall mitsamt der Analyse, in der erstmals die fur den weiteren Verlauf des Verfah- rens wichtigen eidesstattlichen Versicherungen auftauchten, vom Generalstaatsanwalt Sachsens.

Ende September wurde ein Ermttlungsverfahren gegen drei Beschuldigte, die laut Aussagen als mut- maRliche Tater galten, wegen des Verdachts gemeinschaftlichen Mordes eingeleitet; es wurde die richter- liche Vernehmung der laut eidesstattlichen Versicherungen drei Hauptbelastungszeugen beantragt. De Vernehmung aller drei Zeugen war erst am 21. November 2000 beendet; zwei von ihnen erschienen mehrfach nicht zu Terminen und mussten dem Ermittlungsrichter polizeilich vorgefuhrt werden. Nach der richterlichen Vernehmung wurde wegen eines dringenden Tatverdachts ob eines gemeinschaftlichen Mor- des ein Haftbefehl fur die drei Beschuldigten beantragt.

Noch am selben Tag nahm die Poize einen der Beschuldigten in Sebnitz fest. Die zwei anderen wurden einen Tag spater in Braunschweig festgenommen. Am 23. November 2000 wurden sie dem ErmitUungs- richter des Amtsgerichts Braunschweig vorgefuhrt und vernommen. In den nachsten zwei Tagen wurde das Alibi eines der Beschuldigten uberpruft und weitere Zeugen vernommen - die Vorwurfe erwiesen sich indes als haltlos. Nach Aufhebung der Haftbefehle wurden die drei Beschuldigten freigelassen. Am 11. Dezember 2000 stellte die Staatsanwaltschaft offiziell das Mord-Ermittlungsverfahren ein.[19]

2.2 Die Berichterstattung im „Fall Joseph"

Anja Willkommen teilt in ihrer Analyse der medialen Berichterstattung, deren Grundlage 496 Berichte und Artikel vorrangig sachsischer Tageszeitungen, uberregionaler Zeitungen (zum Beispiel FAZ, Sud- deutsche Zeitung, Wet) und Wbchenzetungen in der Zeit vom 23. November 2000 bis 12. Januar 2001 sind,[20] die Presseberichterstattung in sechs inhaltliche Phasen ein.

Die erste Phase bezeichnet sie als „Phase des Mordvorwurfs“; sie dauert vom 23. bis 24. November 2000. Ihr folgt die „Phase des Zweifels“ vom 25. bis 27. November. Als dritte Phase schlieRt sich die der Klarstellung, Medienkritik und Folgen an. Sie dauert vom 28. November bis zum 16. Dezember 2000. Als „Phase des Rau-Besuchs“ gilt der Zeitraum vom 17. bis 21. Dezember 2000. In der funften Phase vom 22. bis 26. Dezember geht es nochmaJs um Medienkritik. Den Abschluss bildet die sechste Phase „Folgen fur die Familie“. Sie beginnt am 27. Dezember 2000 und endet mit dem 12. Januar 2001.[21]

2.2.1 Phase des Mordvorwurfs

Es war „Bild“, die die bundesweite Medienberichterstattung im „Fall Joseph“ initiierte. Josephs Eltern hat- ten „Bld“ direkt kontaktiert, nachdem sie dies auch einige Monate zuvor beim „Spiegel“ getan hatten. Jener lieR die Story durch die Gegenrecherche prufen und wollte sich jedoch ohne weitere forensische Er- mittlungen nicht auRern.[22] Am 23. November 2000 erschien in Deutschlands auflagenstarkster Zeitung auf der ersten Seite ein Aufmacher uniter der Uberschrift ,,Neonazis ertrankten Kind[23] [24]. In dem Artikel werden die Vorwurfe, dass es sich um einen Mord handele, als Tatsache dargestellt. So heiRt es im Artikel:

„Es passierte am helllichten Tag in einem belebten Freibad. 50 Neonazis uberfielen den kleinen Jo­seph (6). Schlugen ihn, Merten ihn mit einem Elektroschocker, dann warfen sie ihn ins Schwimmbe- cken, ertrankten ihn. “[74]

Bereits am folgenden Tag hat ein GroRtel der bundesdeutschen Presse das Thema aufgegriffen. Se folgt weitestgehend der „Bild“-Version. So erscheint in der „taz“ am 24. November ein Artikel unter der Uberschrift ,,Badeunfall erweist sich als rassistischer Mord“. Doch auch uberregionale Tageszeitungen be- richten groRtenteils unkritisch uber den „Mbrd“. In der „SLdldeutschen Zeitung" erscheint unter der Uber­schrift ,,Sebnitz in Sachsen: Der stille Tod eines Kindes. Erstickt in den Wellen des Schweigens“. ein Arti­kel. Basis der Artikel sind oft die Aussagen der vermeintlichen Zeugen, vor allem jedoch die „eidesstattli- chen Versicherungen". Diese werden, wie in „Bild“, teilweise abgedruckt. In dieser Phase erhebt die Pres­se ebenfalls Vorwurfe gegen die Behorden, sie hatten die Ermittlungen verfruht eingestellt.

2.2.2 Phase des Zweifels

In dieser Phase wandelt sich das von der Presse gezeichnete Bild. Oowohl einige Zeitungen beharrlich an einem Mord festhalten, rucken andere von der Version ab. So tragt am 25. November ein Artikel der „Suddeutschen Zeitung" die Schlagzeile ,,Ein Kind ertrankt wie eine Katze - Wie es geschehen kann, dass Menschen nicht merken wollen, was in ihrer Mitte geschah“. De „Sachsische Zeitung" veroffentlicht in an- derem Ton am 27. November die Schlagzeile ,,Der Todesfall Joseph - Unerwartete Wende?“ und die „taz“ ,,Anklager kann rechte Spur nicht fmden“.

Bereits jetzt wird auch auf die Fogen des vermeintlichen Mordes auf die Stadt Sebnitz, in der seit Tagen eine verstarkte Polizei- und Medienprasenz herrscht, engegangen. Ins Vsier der Journalisten gerat zu- nehmend das Internet-Gastebuch der Stadt, in dem sich Burger der alten und neuen Bundeslander sowie politisch rechts- und linksorientierte Organisationen eine Schlacht zu liefern beginnen. Ferner beginnt die Presse, das Bild einer „Wbggucker-Mentalitaf ‘ der Sebnitzer Burger zu korrigieren.

Insgesamt lasst sich fur diese Phase die Form der Berichterstattung als diffus bis ambivalent bezeich- nen. In den Artikeln kursieren verschiedenste Versionen uber den Hergang des Todesfals und die Mei- nungen der Sebnitzer uber die Geschehnisse. Die Tendenz geht jedoch dahin, dass die von der Mutter er- hobenen Vorwurfe sich as haltlos zu erweisen scheinen und kein Mord stattfand.

2.2.3 Phase der Klarstellung, Medienkritik und Folgen

In dieser Phase stellen die Zeitungen vorrangig die Ereignisse neu dar. Die Presse berichtet uber die Freilassung der Beschuldigten („FAZ‘-Uberschrift vom 28. November: „Haftbefehle im Todesfall Joseph aufgehoben“) und daruber, dass immer mehr Zeugen von ihren Aussagen zurucktreten (,Die Version vom Mord an Joseph bricht zusammen - Zeugen fallen um [...]“, Leipziger Volkszeitung, 29. November). Ent- hullt wird nun auch, dass Josephs Mutter Zeugen bezahlt hat („Freie Presse Chemnitz" vom 28. Novem­ber: Josephs Mutter bezahlte ihre Zeugen[1]). Die Leser haben wegen der Breite der Dementis die realisti- sche Chance, uber die tatsachlichen Vorgange im um „Fall Joseph" informert zu werden.

Gleichfalls stellt die Presse die Folgen fur Sebnitz dar, die durch die vorangegangene Berichterstattung entstanden sind. Behandelt werden der Imageschaden („, Wer will jetzt noch herziehen?[1] [..„Freie Pres­se Chemnitz" am 1. Dezember 2000), die Hetztiraden im virtuellen Gastebuch, touristische Folgen und die Anwesenheit der Medien in der Stadt. Dazu gehoren auch die Artikel, die sich mit den Folgen fur die Fami- lie des Verstorbenen beschaftigen. Am 1. und 2. Dezember berichtet ein Gros der Presse uber die Durch- suchung des Hauses der Familie Kantelberg-Abdulla und deren Flucht ins Allgau Wchtigstes Eement der Berichterstattung in dieser Phase ist die Medienkritik. Sie wird sowohl von AuBen aJs auch von Innen geauBert. Der Burgermeister von Sebnitz bezeichnet beispielsweise am 1. De­zember 2000 in der „Suddeutschen Zeituncf die Berichterstattung als ,,Medien-Gau“. Auffallig ist das MaB an der Kritik von Innen, die sich in Selbstkritik und Kritik an den Medien insgesamt entelen lasst, in die sich die Frage nach der Schuld mscht. Oft wird die „Bld“ als Ausloser fur die ausufernde Berichterstattung genannt. So schrebt Georg Lowisch in der „taz“ vom 2. Dezember 2000:

,,Die erste und wahrscheinlich meistgelesene dieser Behauptungen stand in der Bild' ,Neonazis er- tranken Kind[1]. Auch die taz preschte mit einem unhaltbaren Seite-1-Aufmacher am Freitag vor einer Woche vor: ,Badeunfall erweist sich als rassistischer Mord. 1 Nichts war erwiesen. ‘m

Siegfried Wfeischenberg, Vorsitzender des DJV, sagt in einem Interview in der ,Zeit" vom 7. Dezember:

„ln diesem Fall war der Fehler der, dass die Recherche nicht ergebnisoffen gefuhrt worden ist. An einer bestimmten Stelle hat die Bld-Zeitung die Fragezeichen weggelassen und etwas als Tatsache prasentiert, was bis dahin nur eine Vermutung sein konnte. “[6]

In einem Kommentar des „Tagesspiegels“ vom 30. November heiBt es: ,,,Bildi war immerhin das Blatt, das sich als erstes zum Sprachrohr von Renate Kantelberg-Abdulla gemacht hat [...]. Und alle folgten ,Bild\ [...]auch wir, dieseZeitung.“[25] [26] [27]

[...]


[1] Wllkommen, Anja: Joseph, Sebnitz und de Presse. In: Sachsische Staatskanzlei (Hg.): Ein bemerkenswerter Fall. Joseph, Seb- nitz und die Presse. Dresden 2001, S. 1 - 78, S. 40.

[2] Es muss betont warden, dass sich die Beschreibung dieser Problematik nicht an der Individual-, Mediensystem-, oder der Publi- kumsethik orientiert. Grundlage ist ausschlieRlich der Pressekodex.

[3] Vgl. Meyn, Hermann: Moralische Instanz. In: Medium (19) 1989, H. 2, S. 34 -38, S. 34.

[4] Vgl. Wfeyhand, Arno H.: Chronik des Deutschen Presserates 1956 - 2000. In: Deutscher Presserat (Hg.): Jahrbuch 2001. Konstanz 2001, S. 437 f.

[5] De gesamte Geschichte des Presserats kann hier aus Platzgrunden nicht dargestellt warden. Ausfuhrlich wi rd diese i m Jahrbuch des Presserats beschrieben. Vgl. Deutscher Presserat (Hg.): Jahrbuch 2001, S. 437 ff.

[6] Vgl. Meyn, Mcraiische Instanz, S. 37.

[7] Vgl. Wssinsk, Ella; Wbyhand, Arno H.: Deutscher Presserat. De Struktur. In: Deutscher Presserat (Hg.): Freiwllige Selbstkon- trolle der gedruckten Medien, Bonn o. J., S. 1.

[8] Vgl. Deutscher Presserat (Hg.): Publizstische Grundsatze (Pressekodex), Richtlinien fur die publizistische Arbeit nach Empfeh- lungen des Deutschen Presserates. Beschwerdeordnung. Bonn 2000, S. 27 - 32.

[9] Vgl. ders.: Ausgewahlte Statistiken, http://www.presserat.de/statistik.htm (2001-11-20)

[10] Vgl. Deutscher Presserat, Publizistische Grundsatze.., S. 3.

[11] Vgl. a. a. O. S. 7 - 26.

[12] Meyn, Mbralische Instanz, S. 37.

[13] Ebd.

[14] Vgl. Deutscher Presserat, Publizstische Grundsatze.., S. 26.

[15] Meyn, Mbralische Instanz, S. 38.

[16] ThorraR, Barbara: Journalistische Ethik: ein Verglech der Diskurse in Frankreich, GroRbritannien und DeutscHand. Wesbaden 1998, S. 260.

[17] Donsbach, Wolfgang: Der kollektive Irrtum Der Tod des kleinen Joseph: Warum Sebnitz zum Lehrstuck uber Joumalismus wur­de. In: De Welt, 6.12.2000. http://www.welt.de/daten/2000/12'06/1206mm207194.htx (2001-11-02)

[18] Die Ereignisse des „Fall Josephs“ werden aufgrund der Vielzahl der Geschehnisse nur umrissen. Ene ausfuhrlichere Darstellung ist zu finden in: Sachsische Staatskanzlei (Hg.): En bemerkenswerter Fall. Joseph, Sebnitz und die Presse. Dresden 2001, S. V - IX. Das folgende Kapitel stutzt ach auf die dortige Chronologie.

[19] Damit war zwar das offizielle Verfahren um den angeblichen Mord beendet. Allerdings kam es danach zu weteren Strafanzeigen, zum Beispiel gegen Josephs Eltern wegen des Verdachts falscher Verdachtigungen und gegen die drei „Hauptbelastungszeugen“ wegen des Verdachts des Mei neids. Au Berdem wurden alle Zeugen nochmals vernommen, die ei ne „adesstattliche“ Versicherung abgegeben hatten. Ferner erfolgte ei ne Hausdurchsuchung des Hauses der Etern. „Bld“ wurde wegen Volksverhetzung angezeigt und weitere Ermttlungen und Verfahren aufgenommen, de die Geschehnisse um den „Fall Joseph“ betreffen.

[20] Vgl. Wllkommen, Joseph, Sebnitz und die Presse, S. 7 - 11. - Dese Analyse ist deshalb nur bedingt aussagekraftig, da das MaB der Berichterstattung viel groBer war. Zum Beispiel wurde die Berichterstattung des Fernsehens marginal berucksichtigt. De Auto- rin der Analyse auBerte selbst, dass ihre Studie nicht als reprasentativ gelten kann. Dennoch stutzt sich der Verfasser auf sie. M.P.

[21] Aus Platzgrunden wird hier nur schwerpunktmaBig auf die ersten drei Phasen eingegangen. Insgesamt lassen sich die sechs Phasen inhaltlich nicht scharf trennen. Elemente einzelner Phasen tauchen auch in anderen auf, zum Beispiel die Medienkritik.

[22] Vgl. Junghanel, Frank: Wer hat versagt? De Berichterstattung der Medien im „Fall des klenen Joseph. In: Berliner Zeitung, 29.11.2000. http://www.ber1inonline.de/wissen/ber1iner_zatung/archiv/200C/1129/medien/001 S' (2001 -11 -02)

[23] Die Ztate der Schlagzalen wurden, sofern nicht en direkter Nachweis exstiert, Anja Wllkommens Analyse entnommen. Vgl. Wllkommen, Joseph, Sebnitz und de Presse, S. 42 -64.

[24] Kuhne, Robert: Kleiner Joseph - gegen 50 Neonazis hatte er keine Chance. In: Bid, 23.11.2000, http://www.bild.de/service/archiv/2000/nov/23/aktuell/joseph/joseph.html (2001-11-23)

[25] Lowisch, Georg: De Tugend des Zwefels. Sebnitz - das war der Stoff fur eine groBe Geschichte. Es wurde die groBe Medien- pleite. In: taz, 2.122000, http://www.taz.cept/2000/1202a0111.nf/text.narre,askZp945Mn,22 (2001-11-25)

[26] Mnkmar, Nils: Der Fall Joseph und die Medien. Zwe Interviews zu der Frage, wie gute Absichten zu einem journalistischen und politischen Debakel fuhren konnten. 2. Interview: Segfried Wfeischenberg, Vorsitzender des Deutschen Journalistenverbandes (DJV). In: De Zeit, 7.12.2000, http://www.zat.de/2000/50/MeCia/200050_m_weischenberg.htm (2001-11-25)

[27] Martenstein, Fterald: Joseph Kantelberg-Abdulla - En Fall furs Vermischte. De Medien und der Tod des Jungen aus Sebnitz. In: Tagesspiegel, 30.11.2000, http://www2.tagesspiegel.de/archiv/2000/11/29/ak-dr-11745.html (2001-11-25)

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Details

Titel
Fragen journalistischer Ethik und Grenzen der Recherche - Die Medien im Fall Joseph
Hochschule
Universität Lüneburg  (Fachbereich III - Kulturwissenschaften)
Veranstaltung
Journalistische Recherche
Note
2,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
30
Katalognummer
V9493
ISBN (eBook)
9783638161862
Dateigröße
801 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Fragen, Ethik, Grenzen, Recherche, Medien, Fall, Joseph, Journalistische, Recherche
Arbeit zitieren
Maik Philipp (Autor:in), 2002, Fragen journalistischer Ethik und Grenzen der Recherche - Die Medien im Fall Joseph, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9493

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