Bürokratie und Geschlecht. Geschlechtskonstruktionen im bürokratisch-demokratischen Staat


Seminararbeit, 2007

34 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe

Inhalt

1. Einleitung

2. Begrifflichkeit und Forschungsstand
2.1 Forschungsstand
2.2 Bürokratie
2.3 Der Staat
2.4 Kapitalismus
2.5 Geschlecht

3. Der „männliche Staat“ Teil
3.1 Die „Männlichkeit“ bürokratischer Verwaltung
3.2 Selektion und Institutionalisierung von Gefühlen
3.3 Der Staat als Männerbund

4. Die bürokratische Normativierung des Staatssubjekts
4.1 Selbsterhaltung bürokratischer Strukturen und deren gesellschaftliche Verankerung
4.2 Die Private Sphäre
4.2.1 Sphärentrennung
4.2.2 Der Ehevertrag bei John Locke
4.3 Die „bürokratisierte“ Familie
4.3.1 Die Ehe unter dem Einfluss von Bürokratisierung und Kapitalismus
4.3.2 Jugendgerichtsbarkeit zur Durchsetzung normativer Strukturen in der Familie
4.4 Geschlechterkonstruktion in der Erziehung und Bildung
4.4.1 Geschlechterunterschiede in der Kindererziehung
4.4.2 Die öffentliche Bildung
4.5 Der Wohlfahrtstaat als bürokratische Kontrollinstanz

5. Geschlechterdiskriminierung im bürokratischen Staatssystem
5.1 Frauen im bürokratischen Staat
5.1.1 Historische Kontinuität weiblicher Unterdrückung
5.1.2 Feministische Staatstheorie
5.2 Männer im bürokratischen Staat

6. Schlussfolgerung - Das bürokratisierte Staatssubjekt

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Der Prozess der Modernisierung, Rationalisierung und Demokratisierung, in dessen Zuge sich das bürokratische System moderner Nationalstaaten herausbildete, scheint bei oberflächlicher Betrachtung ein Prozess der Vermännlichung gewesen zu sein. Der Staat hat historisch einen distinktiv männlichen Charakter, der sich in unterschiedlichen Begrifflichkeiten artikuliert. Das Geschlechter- und Strukturverhältnis im Nationalstaat wurde lange Zeit als patriarchalisch beschrieben. Der Staat wurde und wird als eine Art Männerbund verstanden, was sich auf seine eingeschlechtliche, organisatorische Struktur bezieht, in der politische und wirtschaftliche Positionen mehrheitlich durch Männer besetzt sind. In diesem Zusammenhang schwingt ein intrinsischer Maskulinismus in Form eines öffentlichen Ideologiesystems zur gesellschaftlichen Propaganda männlicher Überlegenheit mit.

Diese Vorstellung vom „männlichen Staat“ beruht auf der These, dass er in seiner Entstehung aus patriarchalischen Gesellschaftsverhältnissen hervorgegangen war und diese reproduziert hat,1 auch wenn der Anspruch seiner Bürokratie gewesen ist, die Verhältnisse von Ökonomie, Gesellschaft und menschlichen Beziehungen neu zu strukturieren.

Realerweise muss allerdings festgestellt werden, dass, trotz partizipatorischer Mobilisierung von Frauen in den letzten drei Dekaden, in den Zentren der staatlichen Macht nach wie vor eine überdurchschnittliche Männerquote herrscht.2

In der politischen Realität gibt sich die Demokratie mit ihren Prinzipien und Institutionalisierungsformen geschlechtslos und garantiert gleiche Rechte für alle Staatsbürger. Auch in vielen wissenschaftlichen Auseinandersetzungen mit der Demokratie werden die konstitutiven und legitimatorischen Bedingungen demokratischer Herrschaft nicht zwangsläufig unter dem Aspekt des Geschlechts als Strukturprinzip gesamtgesellschaftlicher Macht- und Herrschaftsverhältnisse analysiert.3

Dem liegt ein Verständnisfehler zugrunde, denn Gleichheit der Geschlechter ist kein absolutes Prinzip, sondern ein Verhältnisbegriff. Gleichheit existiert nicht einfach, sie muss hergestellt werden. Das Gleichheitsprinzip in der demokratischen Theorie ist Ausdruck einer bestimmten Sichtweise auf die gesellschaftliche Realität, die sich ebenfalls in ständiger Entwicklung befindet und kein Prinzip universeller Gleichheit sein kann.4

Damit eröffnet sich bereits ein Grunddilemma politischer Theorie, welches sowohl von feministischen als auch von liberalen Theoretiker*innen häufig übersehen wird. Die Idee vom Staatssubjekt als gleiches und freies Individuum, unabhängig von patriarchalischer Bindung, kann nicht realisierbar sein, wenn die Vorstellung von autonomen Individuen historisch eine patriarchalische Kategorie ist, die sich lange Zeit ausschließlich auf Männer bezogen hat.5

Es ist daher von großer Wichtigkeit Geschlecht, neben Klasse oder Ethnie, als soziales Differenzmerkmal in die wissenschaftliche Betrachtung staatlicher Prozesse einzubeziehen, so wie dies in den Arbeiten sogenannter „sozialer Konstruktivisten“ geschehen ist, die sich mit Theorien über direkte Geschlechterhierarchie und strukturelle Ungleichheit im demokratischen Staat befasst haben.6

Die Betrachtung des Verhältnisses von Geschlecht als sozialem Konstrukt und Bürokratie als staatliche Struktur wirft verschiedene Fragen auf, die in dieser Arbeit untersucht werden sollen.

Welches Beziehungsgefüge besteht zwischen Staat und Geschlecht? In wie weit reproduziert der Staat tatsächlich Normen einer männerdominierten Gesellschaft? Wie wirkt sich das Geschlechterverhältnis in seiner theoretischen und praktischen Form auf geschlechtsspezifische Herrschaftsverhältnisse und staatliche Institutionalisierungsprozesse aus? Welche Bedeutung kommt dem Staat hinsichtlich geschlechtlicher Diskriminierung in der Gesellschaft zu? Welchen Einfluss hat das Wohlfahrtssystem auf die Emanzipation oder Unterdrückung von Frauen und Männern und wie wirkt sich dies auf die gesellschaftlichen Geschlechterdefinitionen aus?

Im ersten Teil der Arbeit soll ein kurzer Überblick über den Forschungsstand und die verwendeten Autoren erfolgen, bevor die Begrifflichkeiten Bürokratie, Staat und Geschlecht erläutert werden. Der zweite Teil befasst sich mit der historischen Charakterisierung des Staats als männliches Konstrukt. Dem folgend wird betrachtet, wie der Bürokratisierungsprozess auf verschiedene Aspekte des menschlichen Lebens im Staat Einfluss hat. Im vierten Teil soll konkret betrachtet werden, in welchem Verhältnis weibliche und männliche Geschlechtskonstruktionen zum bürokratischen Staat stehen und in welcher Art und Weise Männer und Frauen in ihrer Lebenswelt von geschlechtlicher Diskriminierung durch den Staat betroffen sind. Abschließend wird zusammengefasst, welche Implikationen eine geschlechtliche Staatsstruktur für das Staatssubjekt hat.

2. Begrifflichkeit und Forschungsstand

2.1 Forschungsstand

In der theoretischen Betrachtung von Bürokratie beziehe ich mich vorrangig auf Max Weber, beziehungsweise auf Andreas Anter, der Max Webers Bürokratietheorie unter staatstheoretischen Aspekten des modernen demokratischen Staates zusammengefasst hat.

Für die Problematik des Verhältnisses von Geschlecht und Bürokratie ist zu sagen, dass sich die Forschung bisher vorrangig auf institutionalisierte Frauen- und Gleichstellungspolitik, beziehungsweise die Sozialstaatsdebatte bezogen hat. Machtinstitutionen und Gesamtsystem-Theorien wurden noch nicht in umfangreichem Maße untersucht. Es gibt daher auch nur bedingt systematische Forschungen über die Entwicklung geschlechtlicher Konstruktionen im Staat.7 Ich beziehe mich hauptsächlich auf die Veröffentlichungen von Birgit Seemann, die eine Zusammenfassung aktueller feministischer Staatstheorie veröffentlicht hat, und von Kathy Ferguson, die sich in ihrem Buch The Feminist Case Against Bureaucracy, als eine der wenigen Wissenschaftler*innen, konkret mit der Beziehung zwischen Bürokratie und dem weiblichen Geschlecht befasst hat. Des weiteren ziehe ich die deutschen Wissenschaftlerinnen Elke Biester, Barbara Holland-Cunz und Birgit Sauer hinzu, die sich eingehend mit der Frage nach dem demokratischen Staat und seiner androkratischen Ausprägung beschäftigt haben.

Vor allem die kritische Männerforschung und die angelsächsische Masculinity-Forschung haben sich mit der Frage nach den Implikationen bürokratischer, beziehungsweise staatlicher Herrschaft auf das Konstrukt von Männlichkeit auseinander gesetzt. Diese Forschungen werden vor allem im letzten Teil der Arbeit aufgegriffen. Zu den wichtigen Autoren zählen Michael S. Kimmel, Jeff Hearn und Wendy Brown.

Im folgenden werden nun wichtige Begrifflichkeiten der Arbeit erläutert.

2.2 Bürokratie

Die historischen Wurzeln der Bürokratie finden sich in den legitimatorischen Bemühungen schwacher Monarchen zum Ende des Feudalismus. Um ihre Macht gegen die Opposition lokaler Autoritäten zu behaupten, entwickelten sie ein Regierungssystem, welches die Interessen des zentralistischen Herrschers auch in den Provinzen garantierte. Dies betraf vor allem das Steuersystem, die Heeresaufstellung und die Kontrolle über den Handel.

Die bürokratische Verwaltung überlebte ihre monarchischen Begründer und wurde integraler Bestandteil der bürgerlichen Gesellschaft. Im Zuge der gesellschaftlichen Veränderungen vom Feudalsystem zum Kapitalismus erweiterten sich die Aufgaben der bürokratischen Verwaltung immer mehr, sodass sich das System ausdifferenzierte und auf andere Bereiche der Gesellschaft, wie Gesetzgebung, Verteidigung, aber auch staatliche Wohlfahrt, übergriff.

Bürokratie ist der distinktive Dominanzmodus im demokratischen Staat, weil er alle Staatssubjekte umfasst.8 Bürokratie wird als Struktur und als Prozess verstanden.

Als Struktur ist sie ein relativ stabiles System aus Rollenmustern und zugeschriebenen Funktionen. Die etablierten, beständigen Elemente dieses Systems sind die sichtbaren Behörden, im Austausch mit denen die meisten Bürger*innen ihre Erfahrungen mit Bürokratie machen und welche am ehesten als Bürokratie identifiziert werden. Max Weber definierte Bürokratie als komplexes System rationaler Arbeitsteilung mit festgelegten Pflichten und Gesetzlichkeiten. Charakteristisch für die Bürokratie sind geregelte, standardisierte Arbeitsabläufe, eine strikte hierarchische Ordnung von Autorität, Schriftlichkeit und objektive Rekrutierung von Mitgliedern, basierend auf unpersönlichen Bildungsstandards.9 Mitglieder bürokratischer Organisationen sind Beamt*innen, die in den Institutionen über die Alltagsbedürfnisse der Bürger*innen entscheiden. Der ideale Beamte arbeitet nach den Prinzipien Präzision, Schnelligkeit, Berechenbarkeit, hierarchischer und effektiver Arbeitsteilung, Verantwortlichkeit, Disziplin und Loyalität gegenüber dem System.10 Regierungs- und Verwaltungsbeamt*innen sind allerdings genauso, wie alle anderen Bürger*innen, selbst in die bürokratische Struktur des Staates eingebunden. Das bürokratische System, in dem sie als staatliche Akteure tätig sind, erstreckt sich als ein historisch sedimentiertes Netzwerk aus administrativen staatlichen Organisationen, Verbänden und Gewerkschaften über den ganzen Staat und ist unterteilt in einzelne Machtressourcen, die sich in einer Eigengesetzlichkeit innerhalb der bürokratischen Sphäre und der, mit ihr verknüpften, ökonomischen Entwicklung, artikulieren.11 Bürokratische Systeme streben danach, alle Individuen und ihre Handlungen zu „arrangieren“, um die Sicherheit und Stabilität der gesellschaftlichen Ordnung zu gewährleisten.

Bürokratie ist als Prozess zu verstehen, da sie versucht alles menschliche Handeln, welches sich aus bestimmtem historischen Konditionen artikuliert, zu ordnen und diese Ordnung durch verschiedene Dominanzmodi aufrecht zu erhalten. In diesem Prozess erodiert die Linie zwischen dem Staat und der Zivilgesellschaft, indem bürokratische Institutionen in alle Bereiche des Lebens eindringen und die Grenzen zwischen politischer Sphäre, privater Sphäre und Privatwirtschaft auflösen.12

Die kritische Betrachtung von Bürokratie bezieht sich vor allem darauf, dass der Bürokratisierungsprozess zu Entindividualisierung und zum Freiheitsverlust führt, weil er sich normative, bürokratisch strukturierte Menschen „erzieht“ und damit die Selbstbestimmung des Einzelnen im Staat unterdrückt.13

Bürokratische Systeme sind daher auch politische Arenen in denen Machtkämpfe ausgetragen werden. Dabei spielen Faktoren wie Status, Ehrgeiz und Durchsetzungsvermögen eine große Rolle. Häufig sind sie oligarchisch und sehr exklusiv bezüglich ihrer Mitglieder.14 Es ist darüber hinaus ein Trugschluss, dass Bürokratien gesellschaftliche Differenzen ausgleichen. Die Bürger*innen sind im bürokratischen System in eine Hierarchie geordnet (siehe Punkt 4.5.1) und jene Bevölkerungsgruppen, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Dominanz besitzen, haben in dieser Rangordnung ebenfalls einen höheren Status und können dementsprechend stärker Einfluss auf den Staat nehmen. In der Vergangenheit führte dies dazu, dass staatliche Rechte, zum Beispiel das Wahlrecht, Männern der wohlhabenden Gesellschaftsschicht vorbehalten war und Frauen der Zugang zu Politik und Wirtschaft verwehrt blieb.15

2.3 Der Staat

Bürokratie ist nicht zwangsläufig mit Politik oder dem Staat gleichzusetzen. Politik erstens als die Ordnung gesellschaftlicher Differenz zu verstehen, zweitens beziehen sich ihre Bemühungen aber hauptsächlich auf kollektives Handeln im öffentlichen Raum.16

Der Staat wiederum produziert und reproduziert sich aus verschiedenen Diskursen (legal, administrativ, prärogativ), zu denen auch der bürokratische Diskurs zählt.

Der bürokratische Diskurs umfasst eine instrumentelle Rationalität, die Vorstellung eines Hierarchiegefüges und Expertenkult und entwertet Praktiken unmittelbarer Bedürfnisse und privater Fürsorge, da diese vormals privaten Angelegenheiten nun in den Aufgabenbereich des Wohlfahrtstaates fallen.

Man muss hier allerdings anfügen, dass unter dem Begriff Staat nicht nur das Institutionsgefüge und die, in diesem tätige Akteurskonstellationen zu verstehen sind. Auch Staatsmacht, Herrschaftsgefüge und Machtdiskurse sind Teil dieses Begriffes. Der Staat ist kein Subjekt, sondern ein Terrain verschiedener Machtkonstellationen, Techniken, Diskurse, Regeln und Praktiken, die untereinander in Verbindung stehen. Durch den Kontroll- und Machtanspruch wird der Staat häufig als männlich personifiziert. Dabei sind die maskulinistischen Charakteristiken des Staates historisch konstruiert und führen nicht notwendigerweise zu einer solidarischen Beziehung mit den tatsächlichen männlichen Staatssubjekten.17 (siehe Punkt 5.2)

Das Verhältnis zwischen dem modernen Nationalstaat und der Bürokratie ist besonders eng, so dass man beinahe sagen könnte, dass das eigentliche Herrschaftsmonopol bei der Bürokratie liegt. Im 19. Jahrhundert übernimmt der Staat die Rolle des Leistungsträgers und damit die Daseinsvorsorge für seine Bürger*innen. Demokratisierung und die Durchsetzung von Sozialstaatlichkeit steigerten die Ansprüche an die staatliche Verwaltung durch die Bevölkerung und führten zu einer Vergrößerung und Ausdifferenzierung des Verwaltungsapparates. Damit wurde die Macht der Bürokratie, wenn man so sagen will, noch gestärkt.18 Dieser Eindruck entsteht vor allem deshalb, weil staatliche Macht, wenn sie sich nicht zu bestimmten Ereignissen in Form physischer Gewalt und Diskriminierung äußert, kaum greifbar ist. Doch der Staat, vertreten durch seine bürokratischen Institutionen, organisiert und reorganisiert seine Subjekte selten durch direkten körperlichen Kontakt. Er erreicht den hegemonialen Effekt, indem er seine Macht durch verschiedene Strategien und in verschiedenen Bereichen artikuliert. Dazu zählen Polizei und Militär als physische, Wohlfahrtseinrichtungen als soziale und die Regulierung der Marktwirtschaft als ökonomische Ausprägungen.19

2.4 Kapitalismus

Ein weiterer wichtiger Diskurs in der Definition des Staates ist der kapitalistische Diskurs, der in einem engen Verhältnis zu den anderen diskursiven Elementen steht. Dieser Diskurs normalisiert erwerbszentrische Biographien und marginalisiert Nicht-Erwerbstätigkeit. Über diesen Prozess dringt der Staat, in Form bürokratischer Wohlfahrtsinstitutionen, in die diskursiven Räume seiner Bürger*innen ein und macht aus ihnen Staatssubjekte.20 Gleichzeitig sind Staat und kapitalistisches System eng verknüpft, da der rational verwaltete Staat den Kapitalismus fördert, indem er seine Strukturformen und Funktionsweisen an die kapitalistische Ökonomie anpasst, zum Beispiel in Form von besitzrechtlichen Regelungen. Genau wie der Staat beruht der moderne Betrieb auf Gesetzen und Verwaltungsstrukturen, deren Funktionieren nach rationalen Prinzipien kalkuliert ist.21

2.5 Geschlecht

Im späten 20. Jahrhundert hat sich in der Forschung die Auffassung durchgesetzt, dass Geschlecht keine natürliche Ausprägung von Männlichkeit und Weiblichkeit und damit eine ahistorische Konstante ist. Stattdessen werden Geschlechtscharakteristiken und Geschlechterverhältnisse als soziale Konstrukte angesehen. In Bezug auf die beiden primären, binären Geschlechter bedeutet das, dass Männlichkeitskonstruktionen immer in Relation zu Weiblichkeitsideologien stehen und beide durch die realen Geschlechterbeziehungen beeinflusst sind.22 Traditionell waren Geschlechter damit kulturelle Gruppierungen, die eine Rolle bei der Transformation der Gesellschaft und des Staates spielten. In kulturellen Ideologien erschien das männliche Geschlecht präferenziell und da soziale Institutionen diese Ideologien wiederspiegelten, wurden Männer als Gruppe in der Gesellschaft bevorzugt behandelt, während Frauen als zweitrangig vernachlässigt wurde.23

Damit entwickelte sich das Konstrukt vom männlichen Geschlecht zu einem hegemonialen gesellschaftlichen Strukturelement, welches normative Regeln vorgab, die dass weibliche Geschlechtskonstrukt nicht erfüllte und daher als normabweichend angesehen werden konnte.24

Feministische Staatskritik bemängelt, dass bürokratische Systeme trotz aller Rationalität geschlechterspezifisch geprägt sind und dazu beitragen Geschlechterungleichheit in der Gesellschaft zu institutionalisieren.

Staatliche Strukturen stehen im Verhältnis zur Struktur der Zivilgesellschaft, aus der sie sich herausbilden. Dass bedeutet, der Staat ist so frauenfreundlich oder maskulinistisch wie die Zivilgesellschaft.

In der politischen Theorie sind das demokratische Prinzip und seine Institutionalisierungs-formen geschlechtslos, unterstellen damit aber auch einen geschlechtslosen Staatsbürger. Der Begriff des Staatsbürgers ist in seinem Kern egalitär, da alle Bürger*innen auf Basis von Gesetzen und Verfassung in gleicher Weise am Willensbildungsprozess partizipieren (können). Gleichheit ist aber kein absolutes Prinzip sondern ein Verhältnisbegriff, der sich nicht nur auf die politisch-öffentliche Sphäre der Willensbildung beschränkt, sondern vor allem im gesellschaftlichen Bereich wirkt. Hier besteht eine faktische Ungleichheit der Geschlechter, da die demokratische Praxis weibliche und männliche Geschlechtlichkeit als Typologien menschlicher Existenz versteht.25

Es ist Teil der Staatlichkeit, gesellschaftliche Diskurse und Praktiken zu vergeschlechtlichen, weil dies gesetzlich und verwaltungstechnisch gesellschaftliche Räume öffnet und schließt und somit eine Zuteilung in männliche, öffentliche Sphäre und weibliche, private Sphäre ermöglicht.26

Staatlichkeit ist somit Ausdruck eines ideologischen Geschlechtsverhältnisses und organisiert das reale Geschlechterverhältnis nach der Idee eines sozialen Kompromisses der hegemonialen und hierarchischen Zweigeschlechtlichkeit, vor allem bezüglich der Arbeitsteilung in Lohnarbeit und häusliche Arbeit und in einen privaten und einen öffentlichen Bereich der Gesellschaft, in denen diese stattfinden.27

Diese Ordnung der Geschlechter im Staat ist damit in einem historischen Kontext zu verorten. Sie entspricht der Erfahrungswelt hegemonialer Männlichkeitskonstrukte, deren Normen und Werte jahrhundertlang die institutionelle Praxis geprägt haben. Sie beeinflussen spezifische Vorstellungen von Männlichkeit, Geschlechterverhältnissen und dem „männlichen Charakter“ des Staates.

3. Der „männliche Staat“ Teil 1

3.1 Die „Männlichkeit“ bürokratischer Verwaltung

Mit der Aufklärung entstand ein Konzept von „Männlichkeit“, welches Geschlechteridentität anhand biologischer Kategorisierung definierte. Dabei wurden dem Mann Eigenschaften zugeordnet, welchen ihn für das Handeln in der öffentlichen Sphäre der Politik prädestinierten, während Frauen durch ihre biologischen Vorraussetzungen der Hausarbeit und Kindererziehung zugeordnet wurden. Ein Jahrhundert später (ca. 1860/1880) war dieses Definitionsmuster in die Breite der Bevölkerung durchgedrungen und artikulierte sich in einer Praxis hegemonialer Männlichkeit, die bis zum zweiten Weltkrieg eine Steigerung, beziehungsweise Übersteigerung, erfahren sollte.

Der Begriff einer hegemonialen, geschlechtlich hochwertigeren Männlichkeit war erst seit der Zeit der Aufklärung in Mode gekommen, da vorher auf normativer und auf praktischer Ebene zu viele soziale, räumliche und konfessionelle Differenzierungsmomente herrschten, die auch Männer entwerteten. Hegemoniale Konzepte beruhen vorrangig auf der Annahme ihrer Unveränderlichkeit und beeinflussen daher viele Bereiche des gesellschaftlichen Denkens und Handelns, zum Beispiel die Bildung, systemwirksame Vorstellungen vom Staat und seinen Strukturen, sowie dem Militär und der Verwaltung. Wichtig für die Durchsetzung eines Männlichkeitskonzeptes in der Verwaltung war der Aufstieg des Bürgertums im Zuge der Industrialisierung und Kapitalisierung. Besonders diese Bevölkerungsgruppe assimilierte die Merkmale dieser ideologischen Vorstellung vom Geschlechterverhältnis als erste und am fundamentalsten.28

Gleichzeitig war das Bürgertum auch der Teil der Bevölkerung, der die Verwaltungsbeamten für das bürokratische System stellte. Damit sind in diese Institutionen historisch geschlechtsspezifische Identitäten eingegangen, die die hegemoniale Männlichkeit weiterhin als Machtmuster reproduzierten. Ein maskulinistischer Denkstil ist in die Verfahrensweise, die Symbolik und den innerinstitutionellen Habitus bürokratischer Verwaltung eingeschrieben und äußert sich in Hierarchieprinzipien, Senioritätsprinzipien, einem vermeintlich ent-emotionalisierten Regelsystem, geschlechtspezifischer Arbeitsteilung, einer strikten Innen-Außen-Topographie, welche gemeinsam eine Art männlicher Grammatik staatlicher Verwaltung bilden.29

Moderne Staaten haben somit historisch die Gleichsetzung staatlicher Autorität und hegemonialer Männlichkeit institutionalisiert, indem sie Staatsstrukturen „bemannt“ haben und eine versachlichte Männlichkeit in Normen, Institutionen und Praktiken gefördert haben.30

3.2 Selektion und Institutionalisierung von Gefühlen

Der Prozess der Versachlichung ist die Beseitigung eventueller Störungen der gesellschaftlichen Ordnung. Um dies zu erreichen, werden persönliche und private Beziehungen durch die Kanalisation von Gefühlen aus der öffentlich-politischen Sphäre verdrängt. Dabei geht es jedoch nicht um die vollkommene Abschaffung von Gefühlen, sondern um die selektive Institutionalisierung gewünschter Emotionen, wie Vaterlandsliebe, Treue und Loyalität. Unerwünschte, störende Gefühle wie Empathie müssen kontrolliert werden, da sie nicht mit dem bürokratischen Ideal rationaler, unpersönlicher Entscheidungsfindung korrespondieren. Aufgrund traditioneller Vorstellungen bezüglich der Biologie der Geschlechter, werden diese Gefühle geschlechtsspezifisch geordnet. Die Vorstellung vom männlichen Bürger ist nur als seinen Interessen rational folgendes Wesen, denkbar, wenn man Politik als rationales Wahlhandeln versteht. Als Gegenstück zu vernünftigen Entscheidungen, die nach einen Zweck-Nutzen-Kalkül getroffen werden, wird Emotionalität im öffentlichen Raum entwertet und gilt als Ausweis von Verweiblichung und somit politischer Inkompetenz.31

Bürokratische Herrschaft verfolgt daher eine klare Trennung zwischen der öffentlich-politischen Sphäre des Mannes und der privaten Sphäre der Frau, denn für die Politik ist nur eine ent-emotionalisierte Handlungsweise adäquat und die natürlichen Triebe und Emotionen, personifiziert in der Weiblichkeit, müssen kontrolliert und aus diesem Bereich ferngehalten werden, um die staatliche Ordnung nicht zugefährden.32 Diese Dichotomisierung von Gefühlen ist einer der bürokratischen Modi zur Reproduktion von Geschlechterungleichheit.

Es ist allerdings eine Fiktion, dass die politische und bürokratische Realität rein rational und emotionslos ist. Ganz im Gegenteil, sind Emotion und die, mit ihnen verbundene Geschlechtsdefinition, politische Strukturkategorien und politische Ressourcen.

Denn Hierarchien konstituieren, stabilisieren und reproduzieren sich durch Gefühle. In männlich dominierten politischen Institutionen sind Emotionen wie Neid, Aggression und Angst Realität, aber auch Kameradschaft und affektive Zuneigung die Grundlage des Zusammenhalts und ausschlaggebend für die Bindung der einzelnen Mitglieder an die Organisation.33 Deutlich wird dies in der Theorie der staatlichen Organisationen als Männerbund.

3.3 Der Staat als Männerbund

Die „männlichen“ Institutionen des Staates werden historisch in Verbindung mit dem Begriff des Männerbundes gebracht. (siehe dazu vor allem Eva Kreisky und Nicolaus Sombart) Um ihren hegemonialen Anspruch auf Macht zu sichern, schließen sich Männer nach dieser Theorie zu Gruppen zusammen, um ihre Dominanz in der Gesellschaft zu erhalten. Dieser Zusammenschluss kann freiwillig und bewusst, aber auch unbewusst und informell geschehen.

Männerbünde sind dabei nicht nur funktionelle Allianzen, sondern vielmehr Wertegemeinschaften, die nicht nur auf einem rationalen Nutzenprinzip, sondern auf emotionaler und affektiver Bindung beruhen. Sie zeichnen sich durch eine extrem hierarchische Binnenstruktur aus, in dem sie sich um einen „Anführer“ gruppieren und ihre Wertmaßstäbe und Denkmuster nach dieser Ordnung ausrichten. Dabei spielen nach innen Treue, Ehre, Gehorsam, Gefolgschaft und Unterwerfung, nach außen aber vor allem die Konstruktion künstlicher Feindbilder eine große Rolle. Am eindeutigsten spiegelt sich eine solche Organisationsstruktur im Militär wieder, welches nicht ohne Grund Vorbild für gesellschaftliche Strukturen, wie Bürokratie und Sozialpolitik im Staat, ist. Die Entwicklung von Männerbünden ist mit der Entwicklung des deutschen Zentralstaates nach einem soldatischen Organisationsmodell im wilhelminischen Kaiserreich verbunden. Als exklusiv männliche Institution ist der Staat das Gegenstück zur Familie, der Sphäre also, die eindeutig weiblich konnotiert ist. Das verbindende Element eines exklusiv männlichen, soldatisch-martialischen Wertekodex fungiert gleichzeitig als Abgrenzung nach außen, gegen den Feind, der diese Männlichkeit bedroht. Die Vorstellung von Macht und Herrschaft auf Basis einer strikten Hierarchie sind gleichzeitig Attribute der überlegenen Daseinsauffassung einer gesellschaftlichen Elite. Daher konnte sich dieses ideologisch fundierte Modell des Männerbundes zu einem ausschlaggebenden, politischen Gestaltungsfaktor entwickeln.

Viele Elemente, wie eine Trennung von Innen und Außen, sowie die Achtung hierarchischer Strukturen und die Treue zum „Herrscher“, finden sich im soziologischen Idealtypus des Staatsbeamten in der bürokratischen Organisation wieder.34

Bürokratie soll im demokratischen Staat verfassungsmäßig kein Männerbund sein, weißt aber trotzdem nach wie vor ähnliche Strukturen auf.35 Herrschaftspositionen sind in Männerhand und der Karrierekult ist von männerbündischen Riten und Symbolen geprägt, während weibliche Elemente (wenn man der dichotomen Definition der Geschlechtereigenschaften folgt) kaum Eingang in diese Organisationen gefunden haben.36

[...]


1 Vgl. Seemann, 1996: 216.

2 Vgl. Gahn, 2004: 14f.

3 Vgl. Wilde, 1995: 122.

4 Vgl. Wilde, 1995: 126.

5 Vgl. Paul-Horn, 2005: 51.

6 Vgl. Holter, 2005: 15.

7 Vgl. Seemann, 1996: 28.

8 Vgl. Brown, 1992: 26.

9 Vgl. Weber, 2005: 157f.

10 Vgl. Anter, 1996: 176f.

11 Vgl. Gahn, 2004: 20.

12 Vgl. Brown, 1992: 26.

13 Vgl. Anter, 1996: 186f.

14 Vgl. Ferguson, 1984:6f.

15 Vgl. Ferguson, 1984: 35.

16 Vgl. Puntscher Riekmann, 1998: 38f.

17 Vgl. Brown, 1992: 12.

18 Vgl. Anter, 1996:84, 174.

19 Vgl. Brown, 1992: 15, 28.

20 Vgl. Gahn, 2004: 21.

21 Vgl. Anter, 1996: 175.

22 Vgl. Seemann, 1996: 206; Gardiner, 2005: 35.

23 Vgl. Gardiner, 2005: 35f.

24 Vgl. Seemann, 1996: 206.

25 Vgl. Wilde, 1995: 122.

26 Vgl. Gahn, 2004: 21.

27 Vgl. Gahn, 2004: 20.

28 Vgl. Schmale, 2003: 152.

29 Vgl. Gahn, 2004: 18f.

30 Vgl. Gahn, 2004: 17.

31 Vgl. Gahn, 2004: 51.

32 Vgl. Gahn, 2004: 50.

33 Vgl. Gahn, 2004: 51.

34 Vgl. Seemann, 1996: 102-104.

35 Vgl. Seemann, 1996: 99f.

36 Vgl. Seemann, 1996: 101.

Ende der Leseprobe aus 34 Seiten

Details

Titel
Bürokratie und Geschlecht. Geschlechtskonstruktionen im bürokratisch-demokratischen Staat
Hochschule
Universität Erfurt
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
34
Katalognummer
V950126
ISBN (eBook)
9783346292537
ISBN (Buch)
9783346292544
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bürokratie, Demokratie, Staat, Nation, Gender, Geschlecht
Arbeit zitieren
Alexandra Samoleit (Autor:in), 2007, Bürokratie und Geschlecht. Geschlechtskonstruktionen im bürokratisch-demokratischen Staat, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/950126

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