Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg


Referat (Ausarbeitung), 1997

27 Seiten


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1. VORBEMERKUNG

2. DARSTELLUNG UND BEGRIFFE
2.1 BEGRIFFSBILDUNG UND KATEGORIEN
2.1.1 Definitionen für Gold aus dem NS-Herrschaftsbereich
2.1.2 Definitionen für den Goldverkehr mit den Alliierten
2.2 TABELLEN UND KOHÄRENZ DER DATEN

3. GOLDOPERATIONEN DER DEUTSCHEN REICHSBANK

4. GOLDLIEFERUNGEN DER REICHSBANK AN DIE SNB

5. GOLDOPERATIONEN DER SNB
5.1 GOLDKÄUFE UND -VERKÄUFE DER SNB
5.2 GOLDTRANSAKTIONEN DER REICHSBANK ÜBER DIE SNB

6. LIEFERUNGEN DER REICHSBANK AN SCHWEIZER GESCHÄFTSBANKEN

7. GOLDTRANSAKTIONEN DER SCHWEIZ MIT DEN ALLIIERTEN

8. ZUSAMMENFASSUNG

ANHANG: ARCHIVE

Abkürzungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Vorbemerkung

Das vorliegende Arbeitspapier ist als wissenschaftlicher Beitrag der Unabhängigen Expertenkommission: Schweiz - Zweiter Weltkrieg (UEK) für die Konferenz von London über das Nazigold konzipiert. Um klare Grundlagen für die Diskussion zu schaffen, schlägt die Kommission Definitionen für einzelne Kategorien von Gold vor, das Deutschland auf dem internationalen Markt plazierte. Anschliessend werden mehrere Tabellen präsentiert. Diese führen auf, über welche Goldbestände die Reichsbank 1939 bis 1945 verfügte und welchen Gebrauch sie davon machte, welche Operationen über die Schweizerische Nationalbank (SNB) vorgenommen wurden und welche Transfers über Schweizer Geschäftsbanken liefen. Berücksichtigt werden auch die Goldkäufe der SNB und des Bundes von Alliierten.

Dieses Arbeitspapier enthält keine erschöpfende Analyse der schweizerischen Goldoperationen. Resultate des Goldzwischenberichts, den die Kommission Anfang 1998 veröffentlichen wird, sollen nicht vorweg genommen werden. Die Kommission will die verbleibende Zeit nutzen, um ihre Nachforschungen zu vervollständigen, die bis jetzt gewonnenen Resultate durch die Auswertung weiterer Archivbestände zu ergänzen und neue Erkenntnisse aus der Londoner Konferenz einzubeziehen.

Aus diesem Grund sieht die Kommission davon ab, im vorliegenden Beitrag die Abfolge der Goldoperationen chronologisch im Detail darzustellen. Ebenfalls nicht behandelt werden die strukturellen Rahmenbedingungen, welche aus dem Schweizerfranken die einzige in Europa frei konvertible Währung machten und damit die Schweiz zum Zentrum internationaler Goldbewegungen werden liessen. Auch die Funktion des Goldes in den Handels- und Finanzbeziehungen der Schweiz wird nicht näher thematisiert. Die von der SNB verfolgte Politik und die Rolle der schweizerischen Behörden werden desgleichen nicht zur Diskussion gestellt, ebensowenig die Argumente, mit welchen diese Politik begründet wurde. Die Frage, was die damals Verantwortlichen über die Herkunft des Goldes wussten, ist nicht Gegenstand dieser Veröffentlichung. Für diese komplexen Problembereiche verweist die Kommission auf ihren demnächst erscheinenden Zwischenbericht.

2. Darstellung und Begriffe

Für die Darstellung statistischer Materialien ist die Definition von Kategorien eine notwendige Voraussetzung; nachstehend werden einige Ausführungen zur Begriffsbildung gemacht.

2.1 Begriffsbildung und Kategorien

In der Literatur wird häufig unterschieden zwischen "monetärem" und "nichtmonetärem" Gold. Ersteres befand sich im Verfügungsbereich von Zentralbanken; es fungierte als nationale Währungsreserve und war integraler Bestandteil von Währungsordnungen, die sich an einem Gold- oder an einem Golddevisenstandard orientierten. Die Bezeichnung "nichtmonetär" bezieht sich auf eine wenig differenzierende Residualkategorie, unter der alles übrige Gold, das von Privatpersonen und -unter- nehmen gehalten und gehandelt wurde, subsumiert wird. Diese Unterscheidung lag auch den Restitutionsanstrengungen der Tripartite Commission for the Restitution of Monetary Gold (TGC) zugrunde.

Die Fokussierung auf die Zentralbanken macht deutlich, dass die ganze Wiedergutmachungsproble- matik, die durch die Raub- und Plünderungswirtschaft des Dritten Reiches aufgeworfen wurde, durch Staaten definiert wurde, denen es in erster Linie um die Bezahlung der Kriegskosten und die Rückgabe von gestohlenem Nationaleigentum ging. Die Opfer, die beraubten Menschen, hatten hinter offiziellen Reparationsansprüchen und neuen Allianzbildungen im Zeichen des Kalten Kriegs zurückzustehen. Auch heute neigt die Unterscheidung "monetär" versus "nichtmonetär" dazu, diese auf Staaten und Zentralbanken fixierte Sichtweise zu reproduzieren. Sie wird insbesondere den Umwandlungen, dem Gold in der Abfolge seiner verschiedenen Verwendungsformen unterzogen ist, nicht gerecht. Die Kommission verwendet den die Diskussion prägenden Begriff "Raubgold" allgemein und übergreifend für jenes Gold, dessen sich das NS-Regime durch die auf den NS-Rassengesetzen beruhenden Vermögenskonfiskationen und seit dem Einsetzen der kriegerischen Expansion nach aussen bemächtigte.

2.1.1 Definitionen für Gold aus dem NS-Herrschaftsbereich

Die Kommission schlägt im vorliegenden Arbeitspapier folgende Definitionen von Goldkategorien vor, die primär auf die Herkunftsseite abstellen und von daher ausgehend untersuchen, welche Verwendung das Edelmetall fand und welchem Form- und Funktionswandel es in der Folge unterworfen war.

1. Gold, das mit staatlichen Zwangsmitteln in die Gewalt der Reichsbank kam. Im Dritten Reich widmete sich eine ganze Anzahl von Organisationen und Verwaltungsstellen der Erfassung, Aneignung und Erpressung von Gold. Die Massnahmen reichten von Steuergesetzen über Devisenbestimmungen bis hin zu kriegswirtschaftlichen Zwangsmassnahmen. Vorbesitzer konnten demnach Deutsche jüdischer und nichtjüdischer Herkunft sowie andere in Deutschland enteignete Personen, Gruppen oder Einrichtungen sein.
2. Konfisziertes und geplündertes Gold: Darunter fallen einerseits die im Rahmen der NSRassengesetzgebung seit 1938 von der jüdischen Bevölkerung eingetriebenen Vermögenswerte in Deutschland und Österreich (Gold, Schmuck und andere Edelmetalle), anderseits die Beraubung von Einwohnern und Staatsbürgern der einverleibten und besetzten Gebiete durch staatliche Willkürakte oder individuelle Plünderungen. Das geplünderte Gold wurde entweder in die Reserven der Reichsbank transferiert, über Schwarzmärkte verwertet oder gehortet.
3. Opfergold: Es handelt sich um einen Sammelbegriff zur Bezeichnung von Goldvermögen, die das Regime ermordeten oder auch überlebenden Opfern der Konzentrations- und Vernichtungslager entwendete. "Konzentrations- und Vernichtungslager" ist als Sammelbegriff zu verstehen, womit unter Opfergold Vermögenswerte aus unterschiedlichen Lagern und Ghettos in Osteuropa fallen.1 Die Massenvernichtung der europäischen Juden war auch ein grossangelegter Raubzug auf Schmuckgold, Edelsteine und Devisen. An der Beraubung von Opfern der Ghettos, Konzentrations- und Vernichtungslager war vor allem die SS, allen voran das Wirtschaftsverwaltungshauptamt (WVHA), führend beteiligt. Auch hier ist die Frage nach Unterschlagungen und Plünderungen durch am Vernichtungsprozess beteiligte Personen zu stellen.
4. Gold aus den Währungsreserven von Zentralbanken: Schon vor dem Krieg konnte sich das Dritte Reich durch territoriale Expansion Goldreserven anderer Staaten aneignen. In der Phase des Blitzkrieges im Frühjahr/Sommer 1940 gerieten grosse Goldbestände unter die Herrschaft der NS-Staates. Auch in den darauffolgenden Jahren der Besetzung durch die deutsche Wehrmacht hielt dieser Zustrom von Gold aus den Währungsreserven europäischer Zentralbanken bei der Reichsbank an. Die drei letztgenannten Kategorien (2, 3, 4) werden hier übergreifend als Raubgold bezeichnet.2 Davon unterschieden werden muss eine Kategorie nicht geraubten Goldes:
5. Gold aus Beständen, die vor 1933 in den Besitz der Reichsbank gelangten oder vor Kriegsausbruch in ordentlichen Transaktionen erworben wurden.

2.1.2 Definitionen für den Goldverkehr mit den Alliierten

Da das von alliierten Zentralbanken übernommene Gold aus regulären Beständen stammte und unbestrittenermassen rechtmässig erworben wurde, wird deutlich, dass es sich dabei um eine andere inhaltliche Kategorie handelt. Das aus Geschäften mit den Alliierten stammende Gold wirft nicht die gleichen Probleme auf wie das von den Achsenmächten gekaufte Gold. Es ist deshalb nicht statthaft, die schwierigen Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Raubgold aus Deutschland stellen, durch eine gegenseitige Aufrechnung inkommensurabler Kategorien neutralisieren zu wollen.

Quantitativ am stärksten ins Gewicht fallen die Goldübernahmen aus den USA. Hier sind drei Kate- gorien wichtig, die nicht über die Herkunft des Goldes, sondern über die Gründe seiner Übernahme durch die SNB Auskunft geben: Erstens gibt es SNB-Gold, das seinen Ursprung in den umfangreichen Kapitalverschiebungen zwischen der Schweiz und den USA hat. Ein grosser Teil des Goldes, das die SNB in den USA gegen die aus Kapitalmarkttransaktionen anfallenden Dollars übernahm und das dann der amerikanischen Finanzblockade unterstellt war, gehört dazu. Dann kam es in wirtschaftlichen Austauschbeziehungen mit den USA zweitens auch zu exportinduzierten Goldübernahmen. Die SNB war verpflichtet, Dollars gegen Franken zu übernehmen; auch diese wurden der Federal Reserve Bank gegen Gold zurückgegeben. In funktionaler Hinsicht können diese Goldübernahmen, in die sich dann der Bund einschaltete, als eine Form der Exportfinanzierung interpretiert werden. Drittens kam es hier zu Gold-Devisen-Geschäften, welche die Bezahlung von kriegswichtigen Dienstleistungen und humanitären Aufgaben gewährleisten konnten.

2.2 Tabellen und Kohärenz der Daten

In den folgenden Tabellen sind die Grössenordnungen, die institutionellen Wege und die geographische Struktur der Goldtransaktionen dargestellt. Für das Dritte Reich und für die Schweiz wird eine Zusammenstellung der wichtigsten Goldoperationen präsentiert, die zwischen dem 1. September 1939 und dem 30. Juni 1945 stattfanden. Der Bezug zwischen den Tabellen wird nachstehend erklärt.

Tabelle I gibt einen Überblick über Herkunft und Verwendung des Goldes der Reichsbank. In Tabelle II wird diejenige Summe, die in Tabelle I als "Lieferungen in die Schweiz" ausgewiesen ist, mit den "Übernahmen aus Deutschland" auf Schweizer Seite in Bezug gesetzt. Dabei ergeben sich zwischen schweizerischen und deutschen Statistiken Kompatibilitätsprobleme und Abweichungen, die insgesamt nicht gravierend sind. Tabelle III gibt Auskunft über die Goldkäufe und -verkäufe der SNB. Analog zur Darstellung in Tabelle I wird hier zwischen Herkunft und Verwendung des Goldes unterschieden, wobei auf der Herkunftsseite auch der Goldverkehr mit den Alliierten und den nichtkriegführenden Staaten ausgewiesen wird. Mit den übrigen Lieferungen der Reichsbank an die SNB, die von dieser nicht gekauft, sondern auf Rechnung anderer Zentralbanken angenommen und in deren Berner Depot verwaltet wurden, befasst sich Tabelle IV. In den Tabellen Va bis Vc werden die Lieferungen an schweizerische Geschäftsbanken, namentlich an Grossbanken, dargestellt. Die Tabellen VI und VII geben eine Übersicht über den Goldverkehr mit den alliierten Staaten.

Die folgenden Übersichten und Darstellungen basieren zur Hauptsache auf Quellen der U.S. National Archives in Washington, des Schweizerischen Bundesarchivs und des Archivs der SNB.

Alle Angaben basieren auf dem Dollarpreis 1945 von 35 $ pro Feinunze Gold oder 1125 $ pro kgf (kg Feingold). Der offizielle Ankaufspreis für Gold der SNB, der hier - falls nicht anders vermerkt - durchgängig verwendet wird, betrug in der untersuchten Periode 4869,80 Fr. pro kgf. Daraus ergibt sich ein Wechselkurs von 4,3287 Fr. pro $.

3. Goldoperationen der Deutschen Reichsbank

Die Kommission arbeitet bei der Erfassung der Goldbewegungen der Zentralbanken mit zweiteiligen Übersichtsdarstellungen. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass sie zu zwei identischen Gesamtsummen (Herkunft bzw. Input = Verwendung bzw. Output) führen muss, was eine gegenseitige Kontrolle der beiden Zahlenreihen ermöglicht.

Die linke Zahlenspalte von Tabelle I gibt Auskunft über die Herkunft des Goldes, das die Reichsbank unter ihre Kontrolle brachte. Der rechten Seite ist die Verwendung zu entnehmen. Beide Kolonnen beziehen sich auf dieselbe Periode, die vom 1. September 1939 bis zum 30. Juni 1945 reicht. Für diese Übersicht gilt im wesentlichen folgende Gleichung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle I: Überblick über die Goldoperationen der Reichsbank

1. September 1939 bis 30. Juni 1945 (in Mio. $)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Kommentar und Quellenangaben zu den Zahlen:

I. Vorkriegsbestände. Die Übersicht nimmt den ersten Kriegstag als Anfangsdatum für die Rechnungsperiode. Daher ist Gold, das die Reichsbank vor der offiziellen Kriegserklärung erhalten hat, unter den Vorkriegsbeständen aufgeführt, ebenfalls das Gold, das von den Zentralbanken Österreichs und der Tschechoslowakei in die deutschen Reserven überführt, und Gold, das schon früher durch verschiedene Konfiskationsmassnahmen von deutschen Staatsbürgern beschlagnahmt worden war.

I/1. Ausgewiesene Reserven. Zur Zeit des Goldstandards publizierten alle Zentralbanken Statistiken über die Höhe ihres Goldvorrates, mit dem sie ihren Notenumlauf deckten. Mit der Einführung der Devisenzwangswirtschaft im Juli 1933 gab Deutschland den Goldstandard faktisch auf. Deutschland hatte einen Grossteil seiner Reserven während der Weltwirtschaftskrise eingebüsst. Die veröffentlichte Zahl für Deutschlands Goldreserven begann im Dezember 1933 zu sinken und pendelte sich gegen Ende 1937 bei 31,1 Mio. $ ein;3 sie veränderte sich während des ganzen Kriegs nicht.4

I/2. Stille Reserven. 1933 begann Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht, auf verschiedenen Konten heimlich Goldreserven anzulegen.5 Diese geheimen Reserven, welche die Angestellten der Reichsbank als einen Beitrag zur Kriegsvorbereitung betrachteten, betrugen im September 1939 82,7 Mio. $6

I/3. Andere deutsche Notenbanken. In Deutschland existierten noch immer verschiedene Notenbanken aus der Zeit vor der deutschen Einigung, so zum Beispiel die Bayerische Staatsbank. Diese Banken besassen zusammen 12,1 Mio. $ Gold, das der deutschen Regierung zur Verfügung stand.7

I/4. Österreichische Goldreserven. Nach dem "Anschluss" an Deutschland 1938 wurden die Goldreserven der Österreichischen Nationalbank im Wert von 99 Mio. $ den Reserven der Reichsbank beigegeben und nach Berlin überführt.8 In der Folge fiel Österreich unter deutsche Jurisdiktion, welche Privatbürger verpflichtete, ihr Gold der Regierung abzuliefern. Solches vor September 1939 erhaltenes Gold Privater ist unter dem Posten "Stillen Reserven" aufgeführt; spätere Goldablieferungen sind unter den weiter unten beschriebenen "Vierjahresplan-Aktivitäten" verrechnet.9

I/5. Tschechoslowakische Goldreserven. Im Gegensatz zur Österreichischen Nationalbank wurde die Tschechoslowakische Staatsbank nicht von der Reichsbank übernommen. Stattdessen wurde sie als Nationalbank von Böhmen und Mähren neuorganisiert. Ihr Gold wurde, obwohl von der deutschen Regierung de facto konfisziert, auf separaten Konten in der Reichsbank geführt. Abhebungen von diesen Konten wurden immer in Papiergeld (Reichsmark) ausgeglichen. Ein Teil der tschechoslowakischen Goldreserven war vor der Invasion nach Bern, London und New York transferiert worden, kam aber dank Swap-Geschäften innerhalb der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) wieder unter deutsche Kontrolle. Den deutschen Reserven wurde tschechoslowakisches Gold im Wert von 33,8 Mio. $ beigefügt.10 Die sich in der Schweiz befindenden tschechoslowakischen Reserven wurden nach einer telegrafischen Anweisung vom 7. März 1939, eine Woche vor der deutschen Invasion, auf das Konto der Reichsbank transferiert.11

II. Gold anderer Zentralbanken (ab September 1939). Ziel der Deutschen war es, sich des Zentralbankgolds der besetzten Länder zu bemächtigen. Dabei wurde immer Wert darauf gelegt, einen Anschein von Legitimation zu bewahren; die Reichsbank versuchte (im Fall der Belgischen Nationalbank vergeblich), in jedem Staat von den Verantwortlichen der Bank die schriftliche Zustimmung zur Überführung des Goldes nach Deutschland zu erhalten. Es ist durchaus möglich, dass gewisse Beträge, die in Tabelle I den Zentralbanken zugeordnet sind, auch von Privaten konfisziertes Gold enthalten, das die Betroffenen den Behörden des eigenen Landes übergaben, statt es den Vertretern des deutschen Vierjahresplanes zu überlassen.

II/1. Niederländische Nationalbank. Holland gelang es vor Kriegsausbruch, einen Teil seiner Goldreserven nach London und New York zu überführen. Das in Amsterdam verbliebene Gold wurde für die Reichsbank nach Berlin transportiert und mit Papiergeld abgegolten. Die Goldmünzen und Barren aus Holland hatten einen Wert von 137,2 Mio. $.12 Ein grosser Teil davon wurde in der Preussischen Münze umgeschmolzen, mit Vorkriegsdaten versehen und gegen Devisen an neutrale Staaten verkauft. Nach dem Krieg erstellte amerikanische Studien geben für das in Holland erbeutete Gold höhere Zahlen an. Ein Memorandum der amerikanischen Regierung von Juni 1946 zum Beispiel spricht von 164 Mio. $.13 Dieser Betrag schliesst Gold ein, das durch Vertreter der Vierjahresplan-Behörden von Privaten konfisziert wurde; dieses Gold ist in unserer Tabelle separat aufgeführt.14 Während des Umschmelzens wurde anderes Gold, einschliesslich Opfergold aus Konzentrationslagern, dem holländischen Gold beigemischt.15

II/2. Belgische und Luxemburgische Nationalbanken. Belgien und Luxemburg hatten vor dem Krieg ihr Gold der Französischen Nationalbank anvertraut. Nach der Besetzung der Niederlanden, Belgiens und Luxemburgs wurde das Gold Belgiens in die französischen Kolonien in Afrika transferiert. Der Fall des belgischen Goldes war besonders problematisch und wurde schon während des Kriegs bekannt. Bei Kriegsausbruch war der grösste Teil der belgischen Goldreserven nach Grossbritannien und in die USA überführt worden. Ein weiterer Teil ging nach Frankreich, von wo er, nach der deutschen Invasion, nach Dakar gebracht wurde. Vichy-Frankreich brachte dieses Gold nach Europa zurück, und die Banque de France, von Regierungschef Pierre Laval unter Druck gesetzt, stimmte seinem Transfer in die Reichsbank zu. Die Reichsbank versuchte, die Banque Nationale de Belgique in Reichsmark zu bezahlen, aber die Direktoren der Bank weigerten sich, einen Empfangsschein zu unterzeichnen.16 Stattdessen wurde das Gold in Frankreich konfisziert und nach Berlin gebracht, wo es in der Preussischen Münze zu neuen Barren umgeschmolzen und mit Prägedaten aus der Mitte der 30er Jahre versehen wurde. Belgien verlor 225,9 Mio. $ an Deutschland, Luxemburg 4,8 Mio. $.17

II/3. Ungarische und Italienische Nationalbank. Die Goldreserven Ungarns und Italiens gelangten nach dem Fall der Regierung Mussolinis 1943 und der deutschen Besetzung von Ungarn 1944 an die Reichsbank. Die italienischen Goldreserven wiederum enthielten auch Gold der jugoslawischen Nationalbank, das Italien während der ersten Kriegsjahre erbeutet hatte. Der Wert des ungarischen Goldes belief sich auf 32,2 Mio. $. Die italienischen Reserven, das von Italien in anderen Staaten erbeutete Gold eingerechnet, beliefen sich auf 64,8 Mio. $.18

II/4. Andere Nationalbanken. Die Deutschen bemächtigten sich verschiedener anderer Nationalbanken und beschlagnahmten ihre Goldreserven. Dazu zählten unter anderem Griechenland, Jugoslawien, Danzig und Albanien.19 Der Gesamtwert dieser Beute belief sich auf 10,1 Mio. $.20

III. Gold Privater. Schon in den frühen 30er Jahren ergriff die deutsche Regierung Massnahmen, ihre

Goldbestände zu vermehren, indem sie das Recht auf den Besitz von Gold einschränkte oder private Goldguthaben konfiszierte. Während des Kriegs wurden diese Bestimmungen immer drakonischer; sie wurden sowohl gegenüber deutschen Staatsbürgern als auch Privatpersonen in besetzten Staaten umgesetzt. Bedeutende Mengen von Gold wurden auch den Insassen von Konzentrationslagern abgenommen, so vor allem Golduhren, Brilleneinfassungen, Eheringe, Schmuck, Kultgeräte und Zahngold.

III/1. Vierjahresplan-Aktivitäten. Die deutsche Regierung erliess verschiedene Dekrete, die alle deutschen Staatsbürger aufforderten (und später auch die Bürger aller besetzten Länder), ihr Gold der Regierung gegen Papiergeld abzuliefern. Diesen Anordnungen folgten später allgemeinere Bestimmungen über Vermögenswerte, einschliesslich Gold. Die Missachtung der Anordnungen zog strenge Strafen nach sich. Vom Direktorium des Vierjahresplanes verfasste Dokumente sprechen von 71,8 Mio. $, die auf diese Weise von Privatpersonen konfisziert wurden.21

III/2. "Melmer-Gold". Vom August 1942 an begann SS-Hauptsturmführer Bruno Melmer bei der Reichsbank auf ein Konto des SS-Finanzamtes (Abt. A II), insgesamt 76 Lieferungen von Wertsachen, einschliesslich Gold, vorzunehmen.22 Das Gold stammte von in Auschwitz und anderen Konzentrationslagern im Osten inhaftierten und ermordeten Personen. Die Melmer-Goldlieferungen (Barren und Münzen) beliefen sich auf mindestens 2,5 Mio. $. Die entsprechenden Schätzungen gehen bisher noch stark auseinander. Während Hersch Fischler eine Gesamtlieferung von 3 Mio. $ errechnet hat23, findet sich in Sidney Zabludoffs Studie die Zahl von 4 Mio. $.24 Die hier eingesetzte Zahl von 2,5 Mio. $ dürfte ein Minimum darstellen und enthält nur Beträge, die sich aus den mikroverfilmten Reichsbankbeständen in den National Archives in Washington klar dem Melmer-Konto zuordnen liessen.25 Die Tatsache, dass in den Reichsbank-Büchern erst ab Dezember 1942 Melmer-Lieferungen aufscheinen, lässt sich möglicherweise damit erklären, dass die ersten Lieferungen noch nicht unter "Melmer", sondern unter "Sonderkonto Max Heiliger" verzeichnet wurden. Generell ist es schwierig, in den Quellen Gold-, Silber- und Devisenlieferungen auseinanderzuhalten. Der Apparat war offenbar bis Ende 1942 noch nicht eingespielt.26 Ferner wäre es falsch anzunehmen, dass das mit "Melmer" bezeichnete Gold das gesamte in den östlichen Vernichtungs- und Konzentrationslagern geraubte Gold umfasst. Ein Teil des MelmerGoldes wurde von der Preussischen Münze umgeschmolzen und ins Ausland gebracht.27

III/3. Andere Vermögenswerte. Die Summe von 71,7 Mio. $ ist der Restsaldo, der nötig ist, um die beiden Seiten der Übersicht über die Reichsbankoperationen ins Gleichgewicht zu bringen. Sie umfasst Gold, das von Einzelpersonen durch Dekrete, Anordnungen und Gesetze konfisziert wurden, die nicht unter die Jurisdiktion des Vierjahresplans fielen, sowie von Opfern der Konzentrationslager beschlagnahmtes Gold, das von den oben erwähnten Kategorien nicht erfasst wurde.28 Dazu kommt, dass Deutschland Gold auf den Schwarzmärkten erwarb - im besetzten Europa ebenso wie in neutralen Ländern, die Schweiz eingeschlossen -, indem es andere Wertsachen verkaufte (besonders Diamanten), die es den verfolgten Opfern gestohlen hatte und in deutschen Akten schamlos als "Judenschmuck" bezeichnete. Deutschland verkaufte auch Banknoten, hauptsächlich französische Besetzungsdevisen.

IV. Goldkäufe im Ausland. Die Reichsbank kaufte während des Kriegs eine relativ geringe Menge von Gold von ausländischen Banken.

IV/1. Sowjetunion und Japan. Goldkäufe von Banken in der Sowjetunion und Japan wurden wahrscheinlich gegen Reichsmark getätigt, welche benötigt wurden, um Waren von deutschen Handelsgesellschaften kaufen zu können. Alle Goldübernahmen von der Sowjetunion fanden vor Juni 1941 statt. Deutschland kaufte Gold im Wert von 23 Mio. $ von der Sowjetunion und 4,2 Mio. $ von Japan.29

IV/2. BIZ. Die BIZ verkaufte im November 1939 Gold im Wert von 2,3 Mio. $ an die Reichsbank. Das Gold wurde vom BIZ-Konto bei der SNB in Bern nach Berlin transportiert. Das Gold wurde von der BIZ gegen Reichsmark für Zahlungen an deutsche Organisationen und Handelsgesellschaften verkauft.30

V. Bestände am Ende Kriegs. Das Gold, das zum Zeitpunkt der deutschen Kapitulation noch im Besitz der Reichsbank war, wird aus rechnerischen Gründen als Endbestand des vorliegenden Überblicks angesehen. Gegen Ende des Kriegs begann die Reichsbank, ihr Gold überall in Deutschland und Österreich zu verstecken, um es vor alliierten Luftangriffen zu schützen. Der Grossteil dieses Goldes wurde von den Alliierten sichergestellt.

V/1. In Deutschland sichergestelltes Gold. Das grösste Goldversteck in Deutschland wurde im April 1945 in der thüringischen Stadt Merkers gefunden. Kleinere Goldbestände wurden in Zweigstellen der Reichsbank in Deutschland, Österreich und deutschen Botschaften im Ausland beschlagnahmt. Die Alliierten stellten Gold im Wert von 198 Mio. $ sicher und zentralisierten es in Frankfurt am Main, wo es von der Finanzabteilung der Militärverwaltung in Deutschland im Namen der Tripartite Commission for the Restitution of Monetary Gold verwaltet wurde.31

V/2. Gold aus Italien. Das Gold, das die Deutschen nach Mussolinis Fall von der italienischen Regierung konfisziert hatten, wurde nach La Fortezza in Norditalien gebracht, wo es die Alliierten entdeckten und Unabhängige Expertenkommission 10 Übersicht Goldtransaktionen sicherstellten. Das Gold hatte einen Wert von 64,8 Mio. $.32 In Rom erbeuteten die Amerikaner Gold, das ausschliesslich der italienischen Regierung gehörte; es wurde nie als Teil der deutschen Goldreserven betrachtet.

V/3. Gold aus Ungarn. Die alliierten Streitkräfte stellten Edelmetall im Wert von 32,2 Mio. $ in Spital am Phyrn (Österreich) sicher, das nach Österreich gebracht worden war.33

VI. Ins Ausland geliefertes Gold. Deutschlands Goldhunger rührte von seinem Devisenbedarf her. Die Devisen wurden für Waren - insbesondere Kriegsmaterial - sowie für Zahlungsmittel im Ausland benötigt. Diese Zahlungen schlossen auch Posten ein wie die Kosten für diplomatische Vertretungen, Postüberweisungen und Reisegebühren, daneben auch Ausgaben für Propaganda und Spionage.

VI/1. Schweizer Banken. Wichtigster Abnehmer deutschen Goldes war die Schweiz, die nicht nur in der Lage war, den Deutschen Waren wie Maschinen und Waffen zu liefern, sondern auch Schweizerfranken, welche damals in Europa die einzige frei konvertible Währung waren. Die Schweizer Banken fungierten als Kanäle, über welche deutsches Gold an Drittländer, insbesondere Spanien, Portugal und Schweden, gesandt werden konnte. Die Schweizer Geschäftsbanken wurden ausserdem von Deutschland noch bis im Frühling 1941 dazu benutzt, substantielle Zahlungen in Dollar an die UdSSR und die Vereinigten Staaten auszuführen sowie kleinere Zahlungen an Japan und China.34 Schweizer Banken erhielten Gold für 450,4 Mio. $. Die Goldlieferungen an die SNB waren Anfang 1940 relativ bescheiden und erreichten 1943 einen Höhepunkt. Nach Beginn des Jahres 1944 gingen die Lieferungen nach Bern rasch zurück, und 1945 wurde kein Gold von Berlin direkt an die SNB geliefert (mit Ausnahme einer Lieferung von der Reichsbankfiliale in Konstanz nach Bern). Die immer grössere Schwierigkeit, nach Ende 1943 Gold auf ausländischen Märkten zu verkaufen, bedeutete, dass Deutschland mehr Gold für den Gebrauch in Südosteuropa in die Reichsbankfilialen transferierte. Bis zum letzten Kriegsjahr waren die deutschen Goldbestände noch immer sehr substantiell, doch die deutschen Behörden konnten damit immer weniger Devisen erwerben, und der strategische Nutzen des Goldes nahm entsprechend ab.

VI/2. Andere ausländische Banken. Schweizer Banken waren nicht die einzigen Empfänger deutscher Goldlieferungen. Während des Krieges schickte Deutschland Gold im Wert von 92,4 Mio. $ an nicht- schweizerische Banken im Ausland, vor allem an Zentralbanken. Diese Goldlieferungen ermöglichten den Import von Erdöl, Maschinen, Waffen und Nahrungsmitteln nach Deutschland und fanden auch Verwendung für die Bezahlung der Kosten von diplomatischen Vertretungen, Spionage und geheimen militärischen Aktionen. Die grossen Goldlieferungen an Rumänien sollten dieses Land enger an die Achse binden.35

VI/3. Zweigstellen der Deutschen Reichsbank. Die Reichsbank unterhielt viele Filialen im besetzten Europa, und während des Kriegs wurde Gold im Wert von 51,5 Mio. $ in diese Filialen geliefert. Ein grosser Teil dieser Lieferungen bestand aus Goldmünzen. Die grösste Goldmenge wurde in die Reichsbankfiliale in Wien gebracht. Dieses Gold wurde zur Finanzierung der militärischer Aktivitäten und der Spionage in Südosteuropa verwendet.36

VII. Abgabe an Private im Inland. Private oder halbprivate Handelsgesellschaften und Banken in Deutschland erhielten von der Reichsbank während des Kriegs gewisse Goldmengen für Finanz- und Industrieoperationen.

VII/1. Degussa und Sponholz & Co. Die Degussa beschäftigte sich hauptsächlich mit dem Umschmelzen und der Verfeinerung von Gold für industrielle Zwecke. Sie kaufte Gold zu etwas höheren Preisen als die Preussische Münze und verkaufte es dann entweder an die Reichsbank oder an konzessionierte Privatkäufer weiter. Sponholz & Co war eine 1835 gegründete deutsche Bank, die während des Kriegs von Hamel geführt wurde, einem engen Freund von Reichsbankpräsident Walther Funk. Sponholz & Co führte, meist in kleinen Mengen, internationale Goldtransporte aus; in Zusammenarbeit mit der Reichsbank verkaufte sie im Ausland Schmuck gegen harte Devisen. Während des Kriegs erhielt Degussa eine Nettogoldlieferung von 3,3 Mio $ und Sponholz & Co von 3,4 Mio. $.37

VII/2. Deutsche Bank und Dresdner Bank. Die zwei grössten deutschen Geschäftsbanken erhielten Gold im Wert von 3,6 Mio. $, beziehungsweise von 3,9 Mio. $ von der Reichsbank.38 Diese Überweisungen wurden wahrscheinlich durch den Verkauf von Reichsmark in Papiergeld beglichen und das Gold für Finanztransaktionen im besetzten Europa und in neutralen Staaten verwendet. Verschiedene andere Finanzinstitutionen wie die Dego (Deutsche Golddiskontbank) und die Preussische Münze erhielten ebenfalls bedeutende Goldbeträge von der Reichsbank, erstatteten aber praktisch das ganze Gold nach seiner Umschmelzung der Reichsbank sogleich zurück, so dass der Nettotransfer unbedeutend war.

VIII. Verwendung durch amtliche Stellen. Die Regierung selber brauchte Gold als Zahlungsmittel, meist in Gebieten, in denen der militärischen Lage wegen andere Zahlungsmittel nicht anerkannt wurden, oder um die Auslandsaktivitäten der Regierung zu finanzieren.

VIII/1. Das Auswärtige Amt und die Amtsgruppe Ausland Abwehr. Das Auswärtige Amt bekam Gold für 3,1 Mio. $ von der Reichsbank, vor allem in Goldmünzen. Dieses Gold wurde an einzelne Botschaften transferiert und diente zur Bezahlung sowohl von diplomatischen Auslagen im Ausland als auch von Spionagetätigkeiten. Die Amtsgruppe Ausland Abwehr erhielt Gold für 2,2 Mio. $, meist in Goldmünzen, um Spionagetätigkeiten und vielleicht militärische Aktivitäten zu finanzieren.39

VIII/2. Das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) und die Wehrmacht. Das RSHA und die Wehrmacht erhielten Gold im Wert von 0,1 Mio. $ beziehungsweise 0,3 Mio $.40 Dieses Gold wurde in Kriegsgebieten, wo die Reichsmark in Notenform keine allgemein anerkannte Währung war, wahrscheinlich zu Spionagezwecken und für militärische Aktivitäten gebraucht.

4. Goldlieferungen der Reichsbank an die SNB

Tabelle II zeigt, welche Angaben über die Goldübernahmen durch Schweizer Banken verfügbar sind und welche Übereinstimmungen bzw. Differenzen sich gegenüber den aus Reichsbankdokumenten stammenden Daten ergeben.

Tabelle II: Goldeinfuhr in die Schweiz 1939 - 1945

(in Mio. Fr.)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(1) Die Lieferungen aus Konstanz im Frühling 1945 sind in den Reichsbankbüchern nicht mehr verbucht worden. In Klam- mern werden die Werte der Reichsbanklieferungen an die SNB (ohne Lieferungen an die Geschäftsbanken) angegeben. Für 1939 sind in den bisher ausgewerteten Büchern der Reichsbank keine Lieferungen verzeichnet (Reichsbankbücher U.S. National Archives).
(2) Handelsstatistik (Jahresstatistik des Aussenhandels der Schweiz) ergänzt um das Industriegold (ausser 1944 und 1945), vgl. Spalte 3.
(3) Nur Gold für Banktransaktionen. 1940-1945 nach Rings 1996, S. 197 bzw. Fior 1997, S. 24. Quelle von Rings war die interne Goldstatistik der Oberzolldirektion. Eine Abschrift der Daten wurde Rings 1984 durch das Schweizerische Bundesarchiv zur Verfügung gestellt. 1939 gemäss Handelsstatistik.
(4) Eingänge/Transfers aus Berlin gemäss SNB-Pressedokumentation (1997), Tabelle 5, Goldtransaktionen der Deutschen Reichsbank via Bern. Eingeschlossen sind die direkten Lieferungen in Depots anderer Notenbanken und Institutionen bei der SNB in Bern.

Kommentar zu Tabelle II

Die bisher in der Forschung verwendeten Zahlen (Rings, vgl. Spalte 3) beruhen auf der Handelsstatistik, umfassen aber nur den Posten 869a1 (Gold für Banktransaktionen). 1939 war die Zahl noch in der publizierten Handelsstatistik enthalten, ab 1940 wurde die Statistik nur noch amtsintern geführt.41

Die Kommission hat die Zahlen ergänzt durch den Posten 869a2 (Industriegold), der bis und mit 1943 in der Handelsstatistik publiziert wurde (vgl. Spalte 2). Für 1944 und 1945 fehlen diese Werte; sie sind zurzeit nicht verfügbar. Die entsprechenden Werte dürften aber wie in den vorhergehenden Jahren eher klein gewesen sein.42

Beim Vergleich der Spalte 2 (Einfuhr von Gold in die Schweiz gemäss der schweizerischen Handelsstatistik) mit Spalte 1 (Zahlen der Reichsbank über die Lieferungen in die Schweiz) zeigt sich, dass für 1942-1944 ungefähr Übereinstimmung besteht, für 1940 und 1941 aber nicht unbedeutende Differenzen vorhanden sind.43

Es gibt eine plausible Hypothese, welche den Unterschied zwischen den Zahlen der Reichsbank und denjenigen der schweizerischen Handelsstatistik (gemäss Oberzolldirektion) erklären könnte: Es ist auffällig, dass gerade 1940 und 1941 aussergewöhnlich viel Gold aus Russland bzw. der Sowjetunion in die Schweiz kam.44 Die Bun- desanwaltschaft führte 1940 eine Untersuchung durch über "deutsche Geldtransporte aus ca. 5000 kg Gold [...], welche dem Schweizerischen Bankverein in Le Locle zum Einschmelzen übergeben wurden. Es handle sich um russisches Gold, welches in Deutschland gekauft wurde; dies sei bereits die zweite Sendung, welche in Le Locle eintreffe."45 Bei diesen Lieferungen handelte es sich also um russisches Gold, das Deutschland für Exporte im Gefolge des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakts (Ribbentrop-Molotow-Pakt) erhalten hatte. Dieses wurde in russischen Kisten durch Deutschland in die Schweiz befördert.46 Es ist anzunehmen, dass dieses Gold in den Reichsbankakten als deutsches Gold auftauchte (Deutschland war ja tatsächlich Eigentümer), während die Schweizer Zollstatistik (bzw. die schweizerischen Empfänger) es als russisches ausgaben.47

Für einen Vergleich von Spalte 1 mit Spalte 4 müssen in Spalte 1 die Werte in Klammern herangezogen werden, welche nur die Lieferungen an die SNB beziffern. Die Abweichungen betragen 1940 12% und 1941 10% und sind somit recht hoch. Die Abklärungen der Kommission betreffend diese Abweichungen sind noch nicht abgeschlossen.48 Ebenfalls näher zu untersuchen ist der Umstand, dass 1942 gemäss SNB mehr Gold von der Reichsbank nach Bern gelangte (Spalte 4), als die schweizerische Handelsstatistik insgesamt an Goldimporten aus Deutschland auswies (Spalte 2).

5. Goldoperationen der SNB

Analog zum bei der Reichsbank gewählten Darstellungsverfahren beruht auch die folgende Tabelle III auf einer Gegenüberstellung von Herkunft und Verwendung des Goldes bei der SNB. Der grösste Teil des Goldes, das in die Schweiz gelangte, wurde von der SNB übernommen.

Die Darstellung ist wie folgt aufgebaut:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

5.1 Goldkäufe und -verkäufe der SNB

Die Tabelle zeigt die Operationen der SNB im Zeitraum 1. September 1939 bis 30. Juni 1945 in Schweizer Franken.

Tabelle III: Die Goldkäufe und -verkäufe der SNB (brutto)

1. September 1939 - 30. Juni 1945 (in Tausend Fr. und $)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Kommentar zu Tabelle III

Allgemeine Bemerkungen

1. Die hier angegebenen Zahlen für die Goldoperationen der Nationalbank beruhen auf den "Goldtransaktionen für eigene Rechnung" der Nationalbank. Andere Quellen der SNB wurden beigezogen, so die Transaktionen des Währungsausgleichsfonds49, die Goldbestands-50 und "Quartalsrapporte". Es bestehen kleine Unterschiede zwischen diesen Quellen und den in den Vereinigten Staaten einsehbaren deutschen Dokumenten (U.S. National Archives). Diese Differenzen gehen wahrscheinlich auf abweichende Buchführungswerte zurück.
2. Die hier angegebenen Zahlen unterscheiden sich aus zwei Gründen von den durch die SNB im März 1997 veröffentlichten Daten. Einerseits ist die von der Kommission berücksichtigte Periode kürzer (1.9.1939 bis 30.6.1945) als die der SNB (1.1.1939 bis 30.6.1945). Andererseits basieren die Zahlen der Kommission hauptsächlich auf den "Goldtransaktionen für eigene Rechnung", während sich diejenigen der SNB auf die "Quartalsrapporte" abstützen. Diese Abweichungen sind jedoch minim.
3. Im Fall der Goldbarren wurde das Gold in der folgenden Tabelle bis zum 31.12.1939 zum Preis von 4639,13 Fr. pro Feinkilo verrechnet und ab 1. Januar 1940 zum Preis von 4869,80 Fr. Die Anpassung wurde durch den Posten "Neubewertung der Operationen" vorgenommen. Der Verkauf von Goldstücken auf dem Markt wurde nach dem Verkaufspreis und nicht nach dem Goldkurs verbucht. Mit dem Posten "Korrektur Goldverkäufe auf dem Markt" kann der Unterschied ausgeglichen werden.
4. Das Total der Goldlieferungen der Reichsbank in die Schweiz ist nicht gleichzusetzen mit ihren Lieferungen an ihr Depot bei der SNB. Der erste Betrag ist höher als der zweite, weil gewisse Geschäftsbanken von Deutschland direkt Gold kauften, ohne dass es über das Depot der Reichsbank bei der SNB in Bern floss.
5. Ausserdem ist es wichtig, die Lieferungen der Deutschen Reichsbank auf ihr Depot in Bern von den Verkäufen an die SNB zu unterscheiden. Tatsächlich hat die Reichsbank von ihrem Depot in Bern Gold im Wert von 445 Mio. Fr. an verschiedene Zentralbanken und Banken verkauft (Portugal, Schweden, Rumänien, Slowakei, Spanien, BIZ, Diverse). Die Tabelle berücksichtigt lediglich die Käufe der SNB bei der Reichsbank und nicht die Gesamtsumme der Lieferungen der Reichsbank an die Schweiz oder an ihr Depot in Bern.
6. Die in der Tabelle genannten Zahlen umfassen die Gesamtheit des von der SNB übernommenen Goldes, auch derjenigen Posten, die regelmässig an die Eidgenossenschaft weiterverkauft wurden und deren Summe unter der Rubrik "Bund" aufgeführt ist.
7. Die Bestände des mit dem Währungsausgleichsfonds ausgeführten Operationen wurden berücksichtigt. Kommentar zu den Zahlen

I. Goldbestand

Der Goldbestand am 1. September 1939 belief sich auf 2860 Mio. Fr. (inklusive Währungsausgleichsfonds) und stellte die Währungsreserven dar; er erhöhte bis zum Ende des Krieges auf 4626 Mio. Fr. Die Erhöhung betrug somit 1766 Mio. Fr.

II. Achsenmächte

Die Goldkäufe bei den Achsenmächten beliefen sich netto auf 1357 Mio. Fr. Die Mehrheit davon waren Geschäfte mit Deutschland.

II/1. Die Lieferungen der Deutschen Reichsbank an die verschiedenen von der SNB verwalteten Depots beliefen sich auf eine Gesamthöhe von 1654,6 Mio. Fr. Von diesen Lieferungen kaufte die SNB Gold in der Höhe von 1231,9 Mio. Fr. Den Rest verkaufte die Reichsbank verschiedenen anderen Banken, die ein Depot in Bern besassen.

II/2. 52 Mio. der von Italien übernommenen 150 Mio. Fr. Gold waren Teil eines garantierten Kredits von 125 Mio. Fr., der 1940 gewährt worden war. Da Italien die Gesamtheit dieser Summe nicht zurückbezahlte, überwies die Banca d’Italia unter dem Einfluss der deutschen Besatzungsbehörden am 20. April 1944 den Garantiebetrag in Gold. Die restlichen 98 Mio. Fr. wurden von der SNB in fünf Transaktionen erworben, von denen zwei im September 1939, eine im März 1942, eine im Mai 1942 und die letzte im April 1943 stattfanden.

II/3. Gold im Wert von knapp 5 Mio. Fr. wurde am 9. April 1945 von Japan (Depot der Yokohama Specie Bank bei der SNB) gekauft.

III. Alliierte

Die Bruttogoldübernahmen der SNB von den Alliierten beliefen sich auf 2977 Mio. Fr. Sie gingen auf den Frankenbedarf der Alliierten zurück (Kosten für Diplomatie und Geheimdienstaktivitäten, Interessenvertretung, Kosten für humanitäre Hilfe) und auf das Defizit in der Zahlungsbilanz, vor allem seit der Blockierung der Schweizer Guthaben in den USA am 14. Juni 1941. Die Goldkäufe der SNB waren deshalb seit dem Sommer 1941 bedeutend und nahmen Anfang 1944 noch stärker zu.

III/1. Allein von den Vereinigten Staaten übernahm die SNB Gold für einen Bruttobetrag von 2243 Mio. Fr. Seit Anfang 1939 bis im Sommer 1940 verkaufte die SNB Gold im Wert von mehreren hundert Millionen Franken.

III/2. Die SNB übernahm von britischer Seite Gold im Betrag von 668 Mio. Fr. Auch in diesem Fall war die Gesamtheit der Goldkäufe nicht mit der Grossbritannien in Schweizerfranken angebotenen Geldsumme gleichzusetzen. Bis im März 1942 übernahm die SNB in London Dollars für eine Summe von 263 Mio. Fr.

III/3. Von der kanadischen Zentralbank wurden 65 Mio. Fr. Gold gekauft.

IV. Andere Nettokäufer

Die SNB führte mit verschiedenen europäischen Ländern wie Portugal, Spanien und Rumänien bedeutende Goldoperationen durch. Portugal als wichtigster Käufer beschaffte sich Gold in einer Höhe von netto 451 Mio. Fr., vor allem bis gegen Ende 1942. Spanien erwarb ab Anfang 1942 Gold in der Höhe von 185 Mio. Fr., während Rumänien Gold im Wert von netto 102 Mio. Fr. kaufte. Andere Länder führten ähnliche Transaktionen durch, allerdings in geringerem Ausmass. Ungarn kaufte Gold für 17 Mio. Fr., ebenso die Slowakei (11 Mio. Fr.) und die Türkei (15 Mio. Fr.).

V. Andere Nettoverkäufer

Mit Argentinien fanden 1941, 1943 und 1944 Transaktionen im Wert von insgesamt 34 Mio. Fr. statt. Die sich auf 193 Mio. Fr. belaufenden Käufe von Frankreich verteilten sich vor allem auf den Zeitraum zwischen Anfang 1941 und Ende 1942. Die Geschäfte von 1942 betrafen verschiedene Goldmünzen (Vreneli, Napoléons, Sovereigns, Eagles) für einen Kaufwert von 29 Mio. Fr. Das Geschäft mit Griechenland (Goldmünzen für 0,5 Mio. Fr.) fand Anfang 1941 statt. Von Schweden tätigte die SNB zwischen Ende 1941 und Anfang 1942 und zwischen Ende 1944 und der ersten Hälfte von 1945 verschiedene Käufe. Zudem hatte sie am 24. Februar 1942 in Stockholm 50 Goldbarren verkauft. Insgesamt kaufte die SNB von Schweden Gold im Wert von 75 Mio. Fr.

VI. Diverse

VI/1. Mit der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) fanden während der ganzen Kriegszeit verschiedene Käufe und Verkäufe statt. Die SNB kaufte - vor allem zwischen Ende 1940 und 1941 - Gold für einen Nettobetrag von 43 Mio. Fr.

VI/2. Zu den Goldoperationen der SNB gehörte ebenfalls der Verkauf von Gold über die Geschäftsbanken an den schweizerischen Markt (550 Mio. Fr.). Diese Verkäufe waren dazu bestimmt, Zahlungsmittel abzuschöpfen und den Frankenkurs zu stabilisieren. Wegen der starken Nachfrage auf dem Schweizer Markt wurde auch die Industrie direkt von der SNB mit Gold für einen Betrag von insgesamt 80 Mio. Fr. versorgt. Bezüglich der Goldmünzen wurde für das Jahr 1939 nur das vierte Quartal berücksichtigt.

VI/3. Der Posten "Bund" betraf die Goldmengen, welche die SNB den eidgenössischen Behörden, vor allem im Rahmen der Sterilisierungspolitik, verkauft hatte. Diese seit 1943 angewandte Politik bestand darin, die Goldkäufe durch öffentliche Anleihen zu finanzieren. Am Ende der hier in Betracht gezogenen Periode beliefen sich die Käufe der Eidgenossenschaft auf einen Nettobetrag von 819 Mio. Fr.

VI/4. Der Posten "Eidgenössische Münzstätte" verzeichnete, ausser einem Ende 1939 für eine Summe von 323 000 Fr. ausgeführten Goldkauf, vor allem Bewegungen, die sich auf die Prägung von Goldvreneli seit Anfang 1945 beziehen. Die verschiedenen Prägungen waren Teil der Strategie, welche die SNB zur Bekämpfung der Inflation entwickelt hatte und die darin bestand, durch den Verkauf von Goldmünzen auf dem Markt Zahlungsmittel abzuschöpfen.

VII. Korrekturen

VII/1. Korrekturen der Verkäufe an den Markt (Gewinne aus Verkäufen von Goldmünzen). VII/2. Korrekturen, welche die SNB zum Ausgleich von Gewichtsdifferenzen vornahm.

VII/3. Korrektur der Transaktionen im Jahr 1939 (Berichtigung auf den seit 1940 gültigen Goldpreis; vgl. allgemeine Bemerkungen, Punkt 3).

VII/4. Dieser 3 Mio. Fr. ausmachende Posten setzte sich aus Kurs- und Rundungsdifferenzen zusammen.

5.2 Goldtransaktionen der Reichsbank über die SNB

Von dem nach Bern gelieferten Gold der Reichsbank im Wert von 1654,6 Mio. Fr. erwarb die SNB Gold für 1224,2 Mio. Fr., was rund drei Viertel aller Reichsbanklieferungen während des Kriegs entsprach (gemäss Berechnungen der SNB für die Periode vom 1. Januar 1939 bis zum 30. Juni 1945).51 Wie aus der Literatur bestens bekannt ist, fanden auf dem Berner Depot der Reichsbank zusätzlich umfangreiche Goldbewegungen statt, ohne dass die SNB dabei selbst als Käuferin des Goldes auftrat.52 So flossen grössere Mengen deutschen Goldes in die Berner Depots anderer Zentralbanken, insbesondere der Portugiesischen und Schwedischen Nationalbanken sowie auf das Golddepot der BIZ. Über diese Operationen in Bern vermittelt die Tabelle IV einen Überblick.53

Tabelle IV: Goldtransaktionen der Reichsbank via die SNB (netto) 1940 - 1945

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: SNB-Pressdokumentation (1997), Tabelle 5 gemäss Lagerbuchhaltung SNB. Für diese Berechnungen wurde ein Kurs von 4920.63 Fr. pro kg Feingold verwendet. Die Werte sind nicht direkt zu vergleichen mit den Werten in Tabelle I und Tabelle III.

6. Lieferungen der Reichsbank an Schweizer Geschäftsbanken

Tabelle Va: Lieferungen der Reichsbank an Schweizer Grossbanken 1940/41

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Reichsbankbücher U.S. National Archives

Tabelle Vb: Lieferungen der Reichsbank an Schweizer Grossbanken 1940/41

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Reichsbankbücher U.S. National Archives; *Rundungsdifferenz: 0,07 Mio. $.

Kommentar zu Tabelle Va und Vb

Für die Goldlieferungen an die Geschäftsbanken ist der Unterschied zwischen dem Vorgang der Goldlieferung einerseits und dem Kauf durch den Empfänger andererseits hervorzuheben. Die Angaben in der Tabelle geben Auskunft über den physischen Transfer (Lieferung) von Gold zu den Abnehmern in der Schweiz. Sie enthalten keine Informationen über den damit allenfalls verbundenen Eigentumswechsel (Kauf/Verkauf). Auf wessen Rechnung das an die Schweizer Banken gelieferte Gold von diesen angenommen wurde, lässt sich den hier dargestellten Zahlen nicht entnehmen.

Die amerikanischen Besatzungsbehörden haben bereits unmittelbar nach dem Krieg die Bücher der Reichsbank beschlagnahmt und ausgewertet. Die daraus entnommenen Angaben über Goldlieferungen an die Schweizer Geschäftsbanken lagen während der Verhandlungen über das Washingtoner Abkommen von 1946 vor und sind in der einschlägigen Literatur zum Thema dokumentiert.54 Die von S. Zabludoff im Oktober 1997 publizierte Studie stützt sich in der Frage nach den Transfers an die schweizerischen Finanzinstitute ebenfalls auf amerikanische Quellen und wiederholt die gleichen Zahlen: Den Berechnungen von 1946 zufolge wurde zwischen Mitte 1940 und Mai 1945 Gold im Wert von rund 20,3 Mio. $ oder umgerechnet 87,3 Mio. Fr. (Kurs 1:4,3) an die Schweizer Geschäftsbanken geliefert.55

Tabelle Vc: Lieferungen der Reichsbank an Schweizer Grossbanken 1940/41 gemäss US-Quelle 1946

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: U.S. National Archives, RG 59, 800.515, 4201); * Angabe der Werte und Bezeichnungen gemäss Originalquelle.

Sowohl die amerikanischen Besatzungsbehörden (1946) als auch die Kommission haben sich auf Kopien von Büchern der Reichsbank gestützt; dennoch ergeben sich beim Vergleich der Ergebnisse der beiden Analysen markante Unterschiede: Gemäss Berechnungen der Kommission erreichten die Goldlieferungen an die Schweizer Grossbanken in den Jahren 1940 und 1941 deutlich höhere Werte als bisher angenommen. Den amerikanischen Angaben über Lieferungen im Wert von total rund 20 Mio. $ steht ein Gesamtbetrag von umgerechnet 61 Mio. $ gegenüber, wie er von der Kommission ermittelt wurde (vgl. Tabelle Va).56

Berücksichtigt man den oben erwähnten Untersuchungszeitraum der Alliierten (erst ab Mitte 1940 bis 1946), lässt sich diese Abweichung teilweise erklären: Gemäss den Analysen der Kommission fand ein grosser Teil der Lieferungen an die Schweizer Grossbanken in den ersten Monaten des Jahres 1940 statt. Genau diese Phase intensiver Lieferungen durch die Reichsbank wurde bei den Erhebungen der alliierten Besatzungsmacht 1946 jedoch nicht oder nur teilweise berücksichtigt. Wie aus verschiedenen Quellen hervorgeht, bezogen sich die amerikanischen Berechnungen, die während der Verhandlungen über das Washingtoner Abkommen Verwendung finden sollten, erst auf die Zeit ab Anfang Mai 1940; sehr wahrscheinlich berücksichtigten sie sogar nur Lieferungen der Reichsbank ab dem 30. Juni 1940.57

In Tabelle Va sind die deutschen Goldtransfers in die Schweiz nach Halbjahresperioden aufgeschlüsselt. Den Angaben ist zu entnehmen, dass vom Gesamtwert aller Lieferungen an die Grossbanken im Umfang von 61,2 Mio. $ bereits 26,6 Mio. $ in die Zeit vor Ende Juni 1940 fielen. Für die restlichen eineinhalb Jahre bis Ende 1942, in denen überhaupt Lieferungen an die Geschäftsbanken verzeichnet wurden, ergibt sich ein Betrag von rund 34,6 Mio. $. Dieser Wert liegt immer noch rund 14 Mio. $ über dem Wert, den die Alliierten unmittelbar nach dem Krieg ermittelten. Auf dem gegenwärtigen Stand der Nachforschungen lässt sich nicht bestimmen, wie die Besatzungsbehörden 1946 ihre Berechnungen über die Lieferungen der Reichsbank in die Schweiz durchführten. Es muss darum offenbleiben, wie die Differenz zu den Zahlen der Kommission im Umfang von 14 Mio. $ zu erklären ist. Möglicherweise handelte es sich bei einem Teil der Lieferungen an die Grossbanken in der Schweiz um physische Transfers, ohne dass die Finanzinstitute selbst als Käufer auftraten. Denkbar wäre, dass die alliierten Ermittler 1946 wussten, bei welchen Lieferungen es sich bloss um Transfers handelte. Vielleicht haben sie deshalb die entsprechenden Beträge aus ihren Berechnungen über die Schweizer Goldübernahmen ausgeklammert. Eine vertiefte Analyse der Akten, auf welche sich die Autoren der zitierten amerikanischen Quellen abstützten, könnte die Frage eventuell klären.

7. Goldtransaktionen der Schweiz mit den Alliierten

Die SNB hat substantielle Goldmengen von den Zentralbanken der Alliierten gekauft, und zwar aus folgenden Gründen:

- Vom Ende der 30er Jahre bis im Juni 1941 fanden bedeutende Kapitalbewegungen über den Atlantik statt. Diese Geldflüsse - in beiden Richtungen -, erforderten das Eingreifen der SNB, die nacheinander Dollars verkauft und wieder gekauft hat.
- Trotz der alliierten Blockade war die Schweiz für ihre Versorgung von Importen aus Grossbritannien, den USA und anderen alliierten Staaten abhängig.
- Grossbritannien und die Vereinigten Staaten erliessen Bestimmungen über Handels- und Finanztransfers, schlossen aber kein Clearing-Abkommen mit der Schweiz ab. Der Güteraustausch konnte in Devisen bezahlt und musste nicht durch Warenlieferungen beglichen werden.
- Für grosse Ausgaben benötigten die alliierten Regierungen Schweizerfranken, welche den Dollar und das Pfund Sterling als international anerkanntes Zahlungsmittel abgelöst hatten. Die amerikanische und die britische Regierung benötigten Schweizerfranken, um einerseits ihren diplomatischen Dienst, humanitäre Hilfeleistungen und Geheimdienstoperationen in Europa zu finanzieren; anderseits, um verbündete Regierungen zu unterstützen sowie die Kosten ihrer von der Schweiz wahrgenommenen Interessen auf dem Gebiet der Achsenmächte zu bezahlen.
- Geschäfts- und Handelskreise drängten immer mehr darauf, dass die Schweiz in den Vereinigten Staaten Gold erwerbe. Die Industrie, vor allem die Uhrenindustrie, wollte ihre Exporte finanzieren, während die Finanzgläubiger die Erträge ihrer bedeutenden US-Investitionen in die Schweiz transferieren wollten.58

All diese Faktoren trugen zum Anstieg der Goldkäufe der SNB von den Vereinigten Staaten und von Grossbritannien bei, wie Tabellen VI und VII zeigen.

Nach der 1941 erfolgten Sperre der Schweizer Guthaben in den Vereinigten Staaten diskutierten die SNB, SBVg, die Geschäftsbanken und die Eidgenossenschaft über eine Regelung der Dollarbewirtschaftung. Um den inflationistischen Tendenzen der Goldkäufe entgegenzusteuern, verlangte die SNB, dass die Eidgenossenschaft den Alliierten Gold abkaufen solle, um eine "Sterilisierung" der in Umlauf befindlichen Noten vorzunehmen. Die Übernahmen durch die Eidgenossenschaft verursachten Ausgaben, die durch Anleihen auf dem Schweizer Markt finanziert wurden.59

Tabelle VI: Entwicklung der Goldbestände des Bundes

(in Mio. Fr., auf 31. Dezember)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eidg. Finanzverwaltung, Kassen- & Rechnungswesen, Zusammenzug der Auslandguthaben, 5. März 1949, BAR E 6100 (B) 1972/96/241/37)

Wegen des Wirtschaftskriegs (Blockade- und Sperrmassnahmen) und der militärischen Operationen, welche Werttransporte praktisch unmöglich machten, sind diese Golddepots in den USA geblieben; sie trugen mithin zu einer Internationalisierung des schweizerischen Finanzplatzes bei.

Tabelle VII: Entwicklung der Goldbestände der SNB und des Bundes

1. Januar 1939 - 31. Dezember 1945 (in Fr.)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: SNB (Hrsg.), Goldtransaktionen für eigene Rechnung, 1939-1945, Zürich 1997. Goldpreis für 1939: 4639.13 Fr. pro kg Feingold. Für 1939 ist der Währungsausgleichsfonds im Umfang von 430 Mio. Fr. (nach neuem Goldpreis seit 1940) nicht berücksichtigt worden (Pressedokumentation SNB, 1997). Tabellen VI und VII sind nicht direkt miteinander vergleichbar.

Nach dem Krieg wurden Statistiken erstellt, die beweisen sollten, dass die SNB von der Reichsbank weniger Gold als von den alliierten Zentralbanken gekauft hatte.60 Diese Statistiken übersehen jedoch den grundsätzlichen Unterschied zwischen von einem Unrechtsregime geliefertem Raubgold und Goldreserven von unanfechtbarer Herkunft, die während der Dauer des Kriegs gesperrt waren. Die Goldkäufe der Schweiz von den Alliierten und von den Achsenmächten sind grundsätzlich verschieden, sowohl was die Herkunft des Goldes betrifft, als auch was die Verwendung der dadurch erstandenen Franken angeht.

8. Zusammenfassung

Die wichtigsten Ergebnisse des vorliegenden Beitrages lassen sich wie folgt zusammenfassen:

- Der Anteil der Schweiz an den Goldoperationen der Deutschen Reichsbank mit dem Ausland in der Berichtsperiode (1. September 1939 bis zum 30. Juni 1945) beträgt 76% (Tabelle I, Punkt VI). Von dieser Menge gingen anteilsmässig 86% an die SNB und 14% an Schweizer Geschäftsbanken.
- Von den Goldlieferungen der Reichsbank an die SNB im Wert von 1685 Mio. Fr. (389 Mio. $) erwarb diese 1212 Mio. Fr. (280 Mio. $) netto auf eigene Rechnung (Tabellen I, II und III). Dies entspricht 62% der gesamten von der Reichsbank an die Schweiz getätigten Lieferungen bzw. 72% der Lieferungen an die SNB.
- Die Goldlieferungen der Reichsbank von 1939 bis 1945 an Geschäftsbanken sind mit 61 Mio. $ gut dreimal so hoch wie bisher angenommen, wobei offen ist, wieviel auf eigene Rechnung erworben wurde. Vollständige Zahlen liegen noch nicht vor.
- Die Goldübernahmen von der Reichsbank sind nicht mit denjenigen von alliierter Seite vergleichbar, denn im Gegensatz zu dem von Deutschland gekauften Gold handelte sich um Zahlungsmittel, die von den Alliierten rechtmässig erworben worden waren. Sie stammten aus internationalen Kapitalbewegungen und dienten der Finanzierung von Exporten. Sie wurden auch für humanitäre Zwecke und kriegswichtige Dienstleistungen verwendet.
- In diesem Arbeitspapier, das sich auf die Präsentation statistischer Daten konzentriert, werden wichtige Aspekte des Themenkomplexes noch nicht behandelt. Insbesondere fehlen Ausführungen zum schweizerischen Finanzplatz und zur Problematik des frei konvertiblen Frankens, zur Frage der Motivation und des Wissensstands der Akteure sowie zu den sicherheitspolitischen Auswirkungen der Goldtransaktionen.
- Um ein Bild zu erhalten, das die Verantwortung und das Zusammenspiel sämtlicher involvierten Akteure zu klären vermag, müssen weitere, bis anhin nicht zugängliche Quellen erschlossen und ausgewertet werden.
- Die Kommission wird weitere wesentliche Aspekte in einem detaillierten Zwischenbericht abhandeln, den sie Anfang 1998 veröffentlichen wird.

Anhang: Archive

1. Bisher berücksichtigte Archive

Schweiz

Bundesarchiv, Bern

Archiv der Schweizerischen Nationalbank, Zürich

Archiv der Eidgenössischen Oberzolldirektion, Bern

Archiv der Credit Suisse Group, Zürich

Archiv des Schweizerischen Bankvereins, Basel

Archiv der UBS, Zürich

Archiv der Schweizerischen Bankiervereinigung, Basel

Archiv für Zeitgeschichte, ETH Zürich

USA

United States National Archives, College Park, Maryland

Federal Reserve Bank of New York Archives, New York City

Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, New York

Library of Congress, Washington, DC

Deutschland

Bundesarchiv, Berlin

Bundesarchiv/Militärarchiv, Freiburg i. Br.

Politisches Archiv des Auswärtigen Amtes, Bonn

Archiv der Bundesbank, Frankfurt

Institut für Zeitgeschichte, München

Italien

Archivio della Banca d’Italia, Rom

Archivio del Ministero degli Affari Esteri, Rom

Archivio Centrale dello Stato, Rom

2. Bisher nicht berücksichtigte Archive Schweiz

Archiv der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Basel

Frankreich

Archives du Ministère des Finances, Paris

Archives du Ministère des Affaires Etrangères, Paris

Grossbritannien

Public Record Office, Kew Gardens

Archives of the Bank of England

3. Bisher nicht zugängliche Archive

Archives of the Tripartite Gold Commission, Brussels

Zentrum für die Sicherung historisch-dokumentarischer Sammlungen (ZCHIDK), Moskau

[...]


1 Vgl. dazu Weinmann, Martin (Hrsg.): Das nationalsozialistische Lagersystem (Catalogue of Camps and Prisons, ND), Frankfurt a.M. 1990, S.715 ff.

2 Die Kommission verwendet den Begriff Raubgold als eine Bezeichnung für einen historischen Sachverhalt. Sie nimmt zur Frage der juristischen (Un-)Rechtmässigkeit der Aneignung von Gold von Zentralbanken (Kategorie 4) zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht Stellung.

3 Für Reichsmark (RM) wurde ein Wechselkurs von 2,479 RM/$ verwendet.

4 Akten, "Goldbestand am 1.9.1939" und "Sonderdeviseneingang zwischen dem 1.9.1939 und dem 1.11.44", Denkschrift Vierjahresplan, 28. November 1944. Zentrum für die Sicherung historisch dokumentarischer Sammlungen (ZCHIDK), Moskau, Bestand 700-1-97. In der Folge zitiert als Vierjahresplanakten.

5 Konversionskasse, 1933, Asservaten-Sonderkonto, 1934. Diese beiden Konten wurden 1935 aufgehoben; ein drittes Konto, der Goldankauf, wurde 1934 eröffnet. Es wurde ihm beinahe das ganze Gold der Konversionskasse und des Asservaten-Sonderkontos überschrieben. Ein Konto Treuhandgesellschaft wurde 1933, ein viertes geheimes Goldkonto 1935 eröffnet, das fünfte, Asservat "DER" (Devisen Reserve), 1937. Diese stillen Reserven wurden von Angestellten der Reichsbank manchmal als der neue "Juliusturm" bezeichnet, was eine Anspielung auf die vor dem Ersten Weltkrieg angelegten stillen Goldreserven für den Fall eines Krieges war. U.S. National Archives. RG260, Box 444, Office of the Financial Division and the Finance Advisor, File 940.62 Work Papers, Table I, "Balances of Six Hidden Gold-Reserve Accounts of the Reichsbank." In der Folge als "Six Hidden Gold-Reserve Accounts" zitiert.

6 Vierjahresplanakten.

7 Vierjahresplanakten.

8 U.S. National Archives, RG43, M-88, Box 201, Memorandum von O.F. Fletcher, "Revised Estimate of German Gold Movements from March 1938 to May 1945", 12. Juni 1946. In der Folge als "Fletcher Memorandum" zitiert.

9 Siehe I/2 weiter oben und III/1 weiter unten. Die österreichischen Reserven wurden den allgemeinen Goldreserven der Reichsbank einverleibt. Die Möglichkeit einer Doppelerfassung kann ausgeschlossen werden. 1938 gab es keine grosse Zunahme der stillen Reserven, was zeigt, dass zu diesem Zeitpunkt das österreichische Gold noch immer separat in den Reichsbankbüchern aufgeführt war. ("Six Hidden Gold-Reserve Accounts").

10 Vierjahresplanakten.

11 Archiv SNB.

12 Vierjahresplanakten.

13 "Fletcher Memorandum".

14 Siehe III/1, weiter unten.

15 U.S. National Archives, RG260, Folder 940.60, "Netherlands Gold Bars Resmelted in 1942", 26. Oktober 1946.

16 SNB, Bestand 119.8, Brief, Gouverneur A. Goffin (Banque Nationale de Belgique) an die Reichsbank, 5. Mai 1943.

17 Vierjahresplanakten.

18 U.S. National Archives. RG43, International Conferences, Lot File M-88, Council of Foreign Ministers, Box 257, Folder "Italian Gold", Division of Financial Affairs, Department of State, "German Gold Position" (ca. 1946).

19 Polen hatte vor dem Krieg substantielle Goldreserven, konnte aber den grössten Teil davon aus dem Land schaffen, bevor die Deutschen es beschlagnahmen konnten.

20 Vierjahresplanakten.

21 Vierjahresplanakten.

22 Bruno Melmer war der Leiter des SS-Amtes AII, Wirtschaftsverwaltungshauptamt.

23 Fischler, Hersch: Erläuterungen zur Zahlenauswertung SS-Gold/Melmer-Lieferungen, Manuskript z.Hd. der UEK, Düsseldorf 1997. Fischler wertet vor allem Omgus-Akten aus. Es handelt sich um die Unterlagen der von Thoms geleiteten Reichsbank-Edelmetallabteilung, die von der Foreign Exchange Group der amerikanischen Militärverwaltung beschlagnahmt und ausgewertet wurden.

24 Zabludoff, Sidney: Movements of Nazi Gold, October 1997, p. 6A, Table 1.

25 Betr. Gold Credits for the Reichsbank, III/2 Victims of Concentration Camps (="Melmer-Gold"), 2,5 Mio. $. Die Angabe beruht auf der Auswertung des Reichsbank-Records "Bestandskontrolle des Goldankaufs, 1940 - 1945", das in den U.S. National Archives auf Mikrofilm im Bestand RG56, Entry 66A816, Box 3, Roll 5, eingesehen wurde. Nur jene Eintragungen, die unter der Rubrik "eingeliefert von" zweifelsfrei den handschriftlichen Vermerk "Melmer" aufweisen, wurden ausgewertet. Möglicherweise gab es weitere Eingänge von Melmer, die aber in dieser Quelle wegen mangelhafter Qualität der Kopien nicht identifizierbar waren.

26 Institut für Zeitgeschichte, München, NID-13817; ZS 1216 (Verm. Melmer von 11.2.48).

27 U.S. National Archives, RG56, Entry 66A816, Box 3, Microfilm "Records of the German Reichsbank", rolls 5, 25, 49-53 und 62, in der Folge als "Records of the German Reichsbank" zitiert. Diese Bücher gehen vom 1. Januar 1940 bis 1945. Die hier zitierte Zahl von 2,5 Mio. $ schliesst nur Goldmünzen und Barren ein, die der Reichsbank gemäss den Eintragungen der Reichsbank-Edelmetallabteilung von Melmer geliefert wurden. Der Wert des aus Auschwitz und anderen östlichen Lagern gebrachten Opfergoldes, wie zum Beispiel Zahngold, Uhren und Ringe, ist unter "Andere Privatbestände" aufgeführt. Keine dieser Zahlen berücksichtigt nicht-goldene Wertsachen wie Papiergeld. Siehe III/3, weiter unten.

28 Genaue Zahlen für die Anhäufung dieses Golds fehlen. Die angegebene Zahl ergibt sich buchhalterisch aus der Regel, dass die Soll- und Habenseite der "Bilanz" sich ausgleichen müssen. Daher entspricht der mit "Andere Private Guthaben" umschriebene Restposten der Differenz zwischen allen Goldabgaben und allen bekannten Goldübernahmen.

29 Zabludoff, Sidney: Movements of Nazi Gold, Oktober 1997, p. 6a, Table 1.

30 Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, "Note on Gold Operations Involving the Bank for International Settlements and the German Reichsbank", Mai 1997, Sektion 2.4 (a). In der Folge als "BIZ Note" zitiert.

31 "Fletcher Memorandum".

32 "Fletcher Memorandum". Gemäss Smith, Arthur L, Hitler’s Gold. The Story of the Nazi War Loot, Oxford 1989, S. 101, beläuft sich dieser Betrag auf 25 Mio. $. Der Rest des italienischen Goldes ist in Frankfurt aufgefunden worden.

33 "Fletcher Memorandum".

34 Ein Memorandum des Vize-Präsidenten Knoke der Federal Reserve Bank von New York, erwähnt 558 008 $, die im März 1941 über den Schweizerischen Bankverein für amerikanische Erdöllieferungen an Deutschland bezahlt wurden. Federal Reserve Bank of New York Archives. File C261 Germany-Reichsbank, Memo to File from L.W. Knoke, 7. Juli 1941.

35 "Reichsbankbücher", U.S. National Archives. Diese Summe dürfte sowohl Zahlungen für Erdöl als offensichtliche Bestechungsgelder enthalten.

36 "Reichsbankbücher", U.S. National Archives.

37 "Reichsbankbücher", U.S. National Archives.

38 "Reichsbankbücher", U.S. National Archives.

39 "Reichsbankbücher", U.S. National Archives. Die für Überweisungen der Reichsbank an Finanzinstitutionen erwähnten Zahlen sind wegen unterschiedlichen Buchhaltungsmethoden um einiges genauer, als diejenigen für den Transfer an industrielle Organisationen oder nicht mit der Bank verbundene Regierungsorgane. Weil nur kleine Mengen davon betroffen sind, bleibt die Netto-Abweichung wahrscheinlich aber ohne Folgen.

40 "Reichsbankbücher", U.S. National Archives.

41 "Ein- und Ausfuhr von Gold für Banktransaktionen und von gemünztem Silber im Jahr 1940 (Pos. 869a1 und 869-e)", im Besitz der Oberzolldirektion; "Goldverkehr der Schweiz mit Deutschland" (BAR E 7110 1973/134, Bd. 7) sowie mehrere Dokumente in BAR E 6100 (A) 25, Bd. 2326. Vgl. Fior, Michel: Die Schweiz und das Gold der Reichsbank. Was wusste die Schweizerische Nationalbank?, Zürich 1997. Vgl. Rings, Werner: Raubgold aus Deutschland. Die "Golddrehscheibe" Schweiz im Zweiten Weltkrieg, Zürich 1996[2].

42 Die amtsinterne Goldstatistik der Oberzolldirektion enthält nur den Posten 869a1.

43 Die Lieferungen im Jahre 1945 sind nicht mehr in die Bücher der Reichsbank eingegangen.

44 Russland/Sowjetunion in der Handelsstatistik: ab 1926 inkl. Ukraine; 1941 inkl. Lettland, Litauen, Estland; ab 1942 ohne Lettland, Litauen, Estland. (Länderverzeichnis Aussenhandelsstatistik der Schweiz [1925-1950], erstellt durch die Eidg. Oberzolldirektion, Abt. Aussenhandelsstatistik). Die Importzahlen lauten (in Mio. Fr.):[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]

45 Bundesanwaltschaft an EFZD 23.2.1940, in: BAR E 6100 (A) 19/1484, (Brief abgedruckt in DDS 13, S. 576. Vgl. auch DDS 13, S. 652, Anm. 2).

46 "Les envois d'or provenant d'Allemagne à destination de la Société de Banque Suisse, siège du Locle, sont arrivés à plus d'une reprise dans cette ville dans des caisses qui venaient directement de Russie et passaient par Berlin, mais n'étaient pas ouvertes dans cette ville. Il s'agissait d'or russe qui était fondu et transformé en métal suisse. Il repartait ensuite pour NewYork et ne venait donc en Suisse qu'en transit." (Notice Ministère Public Fédéral, Service de police, 18.5.1940, in: BAR E 4320 (B) 1968/195, Bd. 41, Dossier C.2.10002 Deutsche Geldtransporte).

47 Die genannten 5000 kg hatten einen Wert von knapp 25 Mio. Fr.; es handelte sich also um ca. einen Fünftel des für Russland 1940 ausgewiesenen Wertes. Der Gold-Einfuhrwert von Russland und Deutschland zusammengezählt ergibt für das Jahr 1940 und 1941 übrigens jeweils etwas mehr als die den Reichsbankbüchern entnommene Zahl.

48 Erstaunlicherweise ist der Wert in Spalte 4 für 1942 höher als in Spalte 1. Das heisst, dass nach der Lagerbuchhaltung der SNB die Goldübernahmen von der Reichsbank für dieses Jahr höher veranschlagt wurden, als sich gemäss unseren Nachforschungen in den Büchern der Reichsbank ergibt.

49 Archiv SNB, 122.0, "Gold des Währungsausgleichsfonds"

50 Archiv SNB, 122.0, "Gold des Währungsausgleichsfonds".

51 SNB, Pressedokumentation 1997, 4, 11. Vgl. auch DDS, Bd. 15, S. 1124 ff.

52 Vgl. Rings, Werner: Raubgold aus Deutschland. Die "Golddrehscheibe" Schweiz im Zweiten Weltkrieg, Zürich 1996[2], S. 56f.; Vogler, Robert U.: Der Goldverkehr der Schweizerischen Nationalbank mit der Deutschen Reichsbank 1939-1945, in: Geld, Währung und Konjunktur 1 (1985), S. 70-71.

53 Die Angaben sind der SNB-Pressedokumentation von März 1997 entnommen und beruhen auf der Originalbuchhaltung der Bank.

54 von Castelmur, Linus: Schweizerisch-alliierte Finanzbeziehungen im Übergang vom Zweiten Weltkrieg zum Kalten Krieg. Die deutschen Guthaben in der Schweiz zwischen Zwangsliquidierung und Freigabe (1945-1952), Zürich 1997[2], S. 59 Anm. 144 und 145; Durrer, Marco: Die schweizerisch-amerikanischen Finanzbeziehungen im Zweiten Weltkrieg. Von der Blockierung der schweizerischen Guthaben in den USA über die "Safehaven"-Politik zum Washingtoner Abkommen (1941-1946), Bern 1984, S. 268 - 270.

55 Im Unterschied zu den Angaben bei Durrer und von Castelmur bezieht sich der genannte Betrag laut Zabludoff nicht auf die Zeit ab dem 30. Juni 1940, sondern bereits ab April desselben Jahres. Zabludoff, 12.

56 Diese Abweichung ist auf den ersten Blick um so erstaunlicher, als die Berechnungen der Kommission für die Reichsbanklieferungen an die SNB - im Unterschied zu jenen an die Geschäftsbanken - weitgehend mit den bekannten Werten übereinstimmen. Die verbleibenden Differenzen in den Werten für die Reichsbanklieferungen an die SNB lassen sich mit kleineren methodischen Problemen und mit der unterschiedlichen Bewertung des Goldes in den Büchern der beiden Notenbanken befriedigend erklären.

57 Als Stichtag für den Beginn der alliierten Anspüche auf Rückerstattung von Gold durch die Schweiz wurde der 30.4.1940 gewählt. Die Berechnungen selbst erfolgten für die Zeit ab dem 30.6.1940, wie aus einem Bericht des Department of Treasury von 1946 hervorgeht. "For the purpose at hand June 30, 1940 has been chosen as the base date in order to make the case as favorable as possible to the Swiss and eliminate any uncertainty as to legitimate acquisitions of gold by the Germans prior to their attack on the low Countries", U.S. National Archives RG59, 800.515, 4201. Vgl. dazu auch Durrer, S. 268-269, bes. Anm. 225.

58 Vgl. Perrenoud, Marc: Banques et diplomatie suisses à la fin de la Deuxième Guerre mondiale. Politique de neutralité et relations financières internationales, in: Studien und Quellen, Hg. Schweizerisches Bundesarchiv, Nr. 13/14 (1987/88), S. 7-128.

59 Vgl. Tanner, Jakob: Bundeshaushalt, Währung und Kriegswirtschaft. Eine finanzsoziologische Analyse der Schweiz zwischen 1938 und 1953, Zürich 1986, S. 248-257.

60 Vgl. DDS, Bd. 15, insbesondere S. 394-399, 920-937 und 1108-1141.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg
Autor
Jahr
1997
Seiten
27
Katalognummer
V95047
ISBN (eBook)
9783638077279
Dateigröße
472 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Goldtransaktionen, Zweiten, Weltkrieg
Arbeit zitieren
Max Wiedl (Autor:in), 1997, Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95047

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden