Der Aus- und Abbau des Wohlfahrtsstaates in Dänemark und Deutschland

Eine vergleichende Analyse mithilfe der Parteiendifferenzhypothese


Hausarbeit, 2018

23 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Parteiendifferenzhypothese

3. Sozialpolitik Deutschland

4. Sozialpolitik Dänemark

5. Analyse
5.1 These 1
5.2 These 2
5.3 These 3

6. Fazit und Schluss

Literaturverzeichnis

Internetverzeichnis

1. Einleitung

Die Wohlfahrtsstaatlichkeit ist in westlichen Ländern nicht mehr wegzudenken. Ob Schutz vor Arbeitslosigkeit, Rentensicherung oder Sozialhilfe in schwierigen Zeiten - wohlfahrtsstaatliche Fürsorgeprogramme sorgen für einen Hauch von Sicherheit in einer schnelllebigen Welt, die durch diverse exogene Schocks oder anderen „Focusing Events“ ständig im Wandel ist. Digitalisierung, Technisierung, Globalisierung - Faktoren, die dazu führen, dass Volkwirtschaften einem ständigen Kreislauf von Veränderung und Anpassung ausgesetzt sind. Hierbei sorgen ständige Wandlungsverläufe in Strukturen dafür, dass auch die Gesellschaft ständigen Veränderungen ausgesetzt ist. Es herrscht Unsicherheit, ob die fortschreitende Modernisierung oder Automatisierung zu Jobverlusten führt oder ob die erworbenen Qualifikationen ausreichen, um sich auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft behaupten zu können.

Eine ausgebaute Wohlfahrtsstaatlichkeit kann diesen Sorgen entgegenwirken und dient als Instrumentarium, die Gesellschaft vor ständiger Unsicherheit und Frustration zu schützen und eine gewisse Lebensqualität zu erhalten. Wohlfahrtsstaatlichkeit ist allerdings nicht gleich Wohlfahrtsstaatlichkeit, da unterschiedliche Volkswirtschaften unterschiedliche Mechanismen oder Strukturen aufweisen, die in unterschiedlichen Dimensionen staatliche Fürsorge bieten.

In dieser Arbeit wird der Vergleich der Wohlfahrtsstaatlichkeit Dänemarks sowie Deutschlands in Betracht gezogen. Dänemark zählt mit seinem sozialdemokratischen System zu einem Vorzeige-Modell der Wohlfahrtsstaaten, Deutschland hierbei überzeugt zwar mit einem funktionierenden sozialpolitischen System, steht aber aufgrund einer teilweise großen Ungleichheit in der Bevölkerung deutlich öfter in der Kritik als Dänemark. Die unabhängige Variable ist in dieser Arbeit die Parteienlandschaft, die abhängige Variable ist das Ausmaß der Wohlfahrtsstaatlichkeit. Als theoretisches Instrumentarium wird der Ansatz der Parteiendifferenzen genutzt.

Die weiteren Kapitel sollen aufzeigen, inwiefern diese Unterschiede zwischen Deutschland und Dänemark im Zusammenhang mit der Parteienlandschaft in besagten Ländern stehen und ob diese Unterschiede überhaupt prägnant sind oder gar nicht empirisch bestätigt werden können. Daher wird in dieser Arbeit ein besonderes Augenmerk auf eine Abwandlung der Parteiendifferenzhypothese gelegt, welche besagt, dass die Parteien, die eine Regierung stellen letztendlich auch die Policies des jeweiligen Landes nach ihrer Ideologie formen.

Die Auswahl der Staaten Dänemark und Deutschland erfolgte nach dem Standardwerk der Wohlfahrtsstaateneinordnung von Gösta Esping-Andersens, „The Three Worlds of Welfare Capitalism“, welches seit dem Erscheinungsjahr 1990 eine politikwissenschaftliche Relevanz in der Wohlfahrtsstaatenforschung erlangen konnte.

Deutschland und Dänemark bieten als konservativer bzw. sozialdemokratischer Wohlfahrtsstaat eine starke Möglichkeit zum Vergleich wohlfahrtsstaatlicher Programme und es bietet sich aufgrund des gelebten Pluralismus an, die Parteienlandschaft in die Prüfung miteinzubeziehen.

In dieser Arbeit wird als Erstes die Parteiendifferenzhypothese in Gänze in verschiedenen Abwandlungen vorgestellt. Anschließend werden die Sozialsysteme Deutschlands sowie Dänemarks geprüft und erklärt um einen Grundstein für die weiteren Kapitel zu schaffen. Im Analysebereich werden drei Hypothesen überprüft, welche grundsätzliche Fragen des Zusammenhangs zwischen Parteienlandschaften sowie Wohlfahrtsstaat klären sollen. Die erste These behandelt die Typologie nach Esping-Andersen und die Parteienlandschaft. Der Typ eines Wohlfahrtsstaates wird bestimmt durch die Dauer der Regierungsbeteiligungen bestimmter Parteien. These Nummer zwei behandelt die sozialdemokratische Ideologie und ihre Auswirkungen auf die Gleichheit bzw. Ungleichheit im Wohlfahrtsstaat. Je sozialdemokratischer die Regierung, desto geringer ist die Ungleichheit innerhalb der Gesellschaft. These Nummer drei behandelt den Rückbau des Wohlfahrtsstaates mit dem Indikator der Sozialleistungen für Haushalte sowie der Sozialleistungsquote. Hierbei wird auf die jüngere Vergangenheit abgezielt und analysiert, ob klare Unterschiede in ebendiesen Quoten zwischen beiden Ländern erkennbar sind und ob eine Begründung mit Konservativismus oder Sozialdemokratismus möglich ist. Die These lautet hierbei: Der Rückbau von Sozialleistungen für Haushalte fällt in Ländern mit überwiegend geprägter sozialdemokratischer Regierungsbeteiligung geringer aus, als in Ländern mit überwiegend konservativ geprägter Regierungsbeteiligung. Nach der Analyse wird ein Fazit gezogen und ein Schlusswort vollbracht.

2. Die Parteiendifferenzhypothese

Die Parteiendifferenzhypothese wurde erstmals durch eine Studie von Douglas A. Hibbs aufgestellt. Hibbs stellt die Hypothese auf, dass Policy-Output und Outcomes geprägt sind durch die ideologische Färbung der Regierungsparteien. Hibbs Ansatz der Parteiendifferenzhypothese, „partisan theory“ stellt hier regierungstheoretische Unterschiede basierend auf der Ideologie-Einordnung (links-rechts) der Exekutive und der Legislative dar. Für Hibbs orientieren sich Parteien an ihrer Ideologie-Vertretung, das heißt, linke Parteien werden eher gegen Arbeitslosigkeit kämpfen, rechte Parteien eher gegen hohe Inflation (Hibbs 1970: 1472-1475).

Hibbs vergleicht 12 Industrieländer mit unterschiedlichen Regierungsfärbungen und kommt zum Schluss, dass linke Parteien eine niedrige Arbeitslosigkeit bevorzugen und dadurch eine hohe Inflation in Kauf nehmen und rechte Parteien eine niedrige Inflation anstreben und eine hohe Arbeitslosigkeit in Kauf nehmen. Insgesamt belegt er dies mit seiner Studie. In Staaten, in denen sozialdemokratische Parteien an der Macht sind, ist die Arbeitslosigkeit geringer als in Staaten mit einer anders gefärbten Regierung (Hibbs 1970: 1472-1475).

Ein weiterer Vertreter der Parteiendifferenzhypothese ist hierbei Edward R. Tufte. Edward R. Tufte ergänzt Hibbs Theorie um den Zeitpunkt der Wahl und die gegenwärtige Wirtschaft und ihre derzeitigen Probleme. Tufte ist der Meinung, dass in der Vorwahlphase konjunkturfördernde Maßnahmen an der Tagesordnung sind und für die Allgemeinheit eher negative bzw. unangenehme Programme wie die Senkung von sozialen Transferzahlungen oder Steuererhöhungen erst nach der Wahl verabschiedet werden (Tufte 1978).

Vertreter eines neueren Ansatzes der Parteiendifferenzhypothese sind Alexander M. Hicks und Duane H. Swank. Für Hicks und Swank sind Parteieneffekte nur unter bestimmten Bedingungen zu erwarten, hierbei werden besondere Rahmenbedingungen im Handlungsspielraum der Regierungen betrachtet und von „Ansteckungseffekten“ gesprochen, welche gegensätzlich durch Links- und Rechtsparteien entstehen. Besonders die Hypothese, dass Regierungsparteien von Opposition und dem Regierungspartner stark beeinflusst werden, wird hier in Betracht gezogen. Laut Swank und Hicks beeinflussen rechte Oppositionsparteien eine linke Regierung und linke Parteien beeinflussen das sozialpolitische Handeln rechter Regierungsparteien (Hicks und Swank 1992).

Ungeachtet oben genannter Vertreter stellt die Parteiendifferenzhypothese eine oft bestätigte These dar, dass die unterschiedlichen ideologischen Präferenzen der Parteien eine gewisse Rolle in sozioökonomischen Outputs spielen. Hierbei ist zu sagen, dass Parteiendifferenzen oftmals empirisch bestätigt wurden, die Parteien wollen wie auf einem Markt ihre Wähler „abholen“ und entwickeln Policies welche ihrem angepeilten Wählerklientel entsprechen. Die Steuerungsmechanismen von Regierungen werden als sehr groß eingeschätzt, linke Parteien sind eher gewillt, in die Marktwirtschaft einzugreifen als rechte Parteien (Zohlnhoefer 2003: 49). Der Handlungsspielraum von Parteien ist oftmals allerdings bestimmten Restriktionen unterlegen - Regierungsparteien können nicht immer ihre Policy- Präferenzen durchsetzen, auch wenn sie generelles Interesse hätten, ihre Ideologien in Inhalte umzusetzen (Zohlnhoefer 2003: 57).

In diesem Paper geht es speziell um die Auswirkungen der Parteien auf den Wohlfahrtsstaat bzw. den Sozialstaat. Hierbei ist die Parteiendifferenzhypothese ein nützliches Instrumentarium, da die einzelnen Typologien Esping-Andersens (liberal, konservativ und sozialdemokratischer Wohlfahrtsstaat [in dieser Arbeit nur die letzten Beiden]) einer Prüfung unterzogen werden können, die aufzeigen, ob beim Ausbau des Wohlfahrtsstaates wirklich Parteiendifferenzen eine Rolle gespielt haben oder ob Abweichungen erkennbar sind, die nicht auf parteiliche Differenzen schließen lassen.

3. Sozialpolitik Deutschland

Deutschland gehört zu den wirtschaftlich stärksten Ländern der Erde und hat außerdem ein ausgeprägtes sozialpolitisches System. Deutschlands Regierungssystem ist eine parlamentarische Demokratie, die Regierungschefin ist Angela Merkel. Das Land gehört zusammen mit fünf anderen Ländern zu den Gründungsmitgliedern der Europäischen Union. Aufgrund des anerkannten Sozialstaates, dem Fokus auf Familie und dem Subsidiaritätsprinzips, sowie beitragsgestützter Krankenversicherung zählt Deutschland nach der Typologie Esping-Andersens als konservativer Wohlfahrtsstaat (Esping-Andersen 1998: 44).

Der Bundestag in Deutschland wird per personalisierter Verhältniswahl gewählt. Insgesamt werden ohne Überhangmandate 598 Abgeordnete gewählt. Hierbei wird unterschieden in Erststimme für die Direktkandidaten der jeweiligen Wahlkreise und die Zweitstimmen, die über die Zusammensetzung des Bundestages und möglicher Überhangmandate entscheiden. Eine Sperrklausel von 5 Prozent verhindert, dass Kleinstparteien in den Bundestag einziehen (Korte 2009).

Die aktuelle Zusammenstellung des 19. Deutschen Bundestages setzt sich aus 709 Abgeordneten zusammen. Hierbei gehen 246 Sitze an die CDU/CSU (konservativ), 153 Sitze an die SPD (sozialdemokratisch), 92 Sitze an die AfD (rechts), 80 Sitze an die FDP (liberal), 69 Sitze an die Linke (links) und 67 Sitze an Bündnis 90/Die Grünen (grüne Politik/Linksliberalismus). Zwei Mitglieder des deutschen Bundestages sind derzeit fraktionslos (Bundestag 2018).

Das wohlfahrtsstaatliche System in Deutschland sorgt für eine Alterssicherung, die durch mehrere Säulen aufgezeigt wird. Die erste Ebene symbolisiert hierbei die gesetzliche Rentenversicherung. Hierbei wird ein gesetzliches Solidar-Prinzip geschaffen, in der jeder normale Arbeitnehmer einzahlen muss. Außerdem betrifft diese Ebene die Beamtenversorgung sowie Rentensicherung für Selbstständige oder Freiberufler. Ebene zwei betrifft in der Zuordnung die betriebliche Altersvorsorge. Ebene drei behandelt schließlich die private Altersvorsorge, welche Themen wie altersbezogene Vermögensbildung oder Lebensversicherungen betrifft (Bäcker, Kistler 2016). Die einzelnen Ebenen besitzen verschiedene Ausnahmen und Sonderregelungen, die den Rahmen dieser Arbeit sprengen würden. In Deutschland beträgt das Renteneintrittsalter für langjährig Versicherte ab Jahrgang 1958 66 Jahre (Sozialgesetzbuch (SGB VI): §236). Mit Rentenminderung sind auch frühere Eintrittszeitpunkte möglich. Derzeit beträgt das durchschnittliche Netto-Sicherungsniveau in Deutschland 48,2% - Tendenz sinkend. Das durchschnittliche Sicherungsniveau beschreibt „das früher gebräuchliche Netto­Rentenniveau das prozentuale Verhältnis der Nettorente eines Standardrentners (das ist ein Rentner mit 45 Beitragsjahren als Durchschnittsverdiener) gegenüber dem jeweils aktuellen Nettoarbeitsentgelt eines Durchschnittsverdieners bzw. einer Durchschnittsverdienerin“ (BMAS 2018).

Wie es für einen Wohlfahrtsstaat üblich ist, hat auch Deutschland eine Arbeitslosenversicherung, um seine Bürger vor dem finanziellen Ruin zu bewahren. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt 3,0% des beitragspflichtigen Bruttoentgelts und ist verpflichtend zu leisten (Sozialgesetzbuch (SGB III): §341). Anspruch auf das sogenannte Arbeitslosengeld I haben Personen die weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, mindestens zwölf Monate eingezahlt haben in den letzten zwei Jahren und sich persönlich arbeitslos gemeldet haben. Die Höhe des Arbeitslosengelds beträgt im Normalfall 60% des Nettoentgelts, bei Berücksichtigung von Kindern erhöht es sich auf bis zu 67%. Die Steuerklasse kann ebenfalls Auswirkung auf die Höhe des Arbeitslosengeldes haben (Bundesagentur für Arbeit). Wie lange der Anspruch auf ALG I besteht, hängt von diversen Faktoren wie dem Alter des Erwerbslosen oder die Dauer in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ab. Fällt eine Person nun aus dem Versicherungsschutz heraus, gibt es Anspruch auf das ALG II (Arbeitslosengeld II). Dies ist lediglich eine Grundsicherung um dem Leistungsberechtigten „die Führung eines Lebens zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht“ (Sozialgesetzbuch (SGB XII): §1). Nichteinhaltung bestimmter Regeln können hier allerdings zu Beitragskürzungen führen. Die Arbeitslosenquote in Deutschland beträgt zum Zeitpunkt September 2018 5%.

Das Gesundheitssystem in Deutschland ist per se ein Zweiklassensystem. Es gibt die private Krankenversicherung sowie die gesetzliche Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung wird über Beiträge und Bundeszuschüsse finanziert. Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt 14,6% aller beitragspflichtigen Einnahmen. Im normalen Arbeitgeber/Arbeitnehmer Verhältnis wird diese Summe von beiden jeweils zur Hälfte getragen. Die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel Pflicht (Bundesgesundheitsministerium 2018). Die privaten Krankenversicherungen bieten in der Regel bessere Leistungen oder schnellere Terminmöglichkeiten an, oftmals wird dieses System auch mit einer Art „Zweiklassenmedizin“ verglichen.

Die Familienpolitik in Deutschland ist relativ gut ausgeprägt. Hier gibt es staatliche Hilfen, Angebote und Förderungen wie Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld, BAföG oder auch die kostenlose Mitversicherung in der Krankenkasse. Das Kindergeld beträgt 194 Euro. Ausgezahlt wird es monatlich, Anspruch hat jedes minderjährige Kind sowie unter bestimmten Voraussetzungen wie Studium oder einer anderen Ausbildung auch Jugendliche bis 25 Jahre (Kindergeld.org). Eine weitere Maßnahme zur Unterstützung von Familien ist das sogenannte „Elterngeld“. Das Elterngeld ist eine monatliche Geldleistung für Familien, die aufgrund der Geburt des Kindes finanziell entlastet werden müssen und zeitig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein können. Der Beitragssatz beträgt 65-67% des letzten Einkommens, Minimum 300 Euro, Maximum 1800 Euro. Eine weitere familienpolitische Maßnahme ist das Mutterschaftsgeld, welches als einmalige Leistung oder als Tagessatz von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen wird. Hier wird ein bestimmter Tagessatz 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gezahlt um die Eltern zu unterstützen (Wissenschaftliche Dienste - Deutscher Bundestag 2016: 4-5).

4. Sozialpolitik Dänemark

Dänemark ist ein Land in Nordeuropa, welches durch ein gutes Bildungssystem und eine starke Sozialpolitik auffällt. Die Staatsform von Dänemark ist eine parlamentarische Monarchie, das Regierungssystem eine parlamentarische Demokratie. Das Staatsoberhaupt Dänemarks ist Königin Margrethe II., Regierungschef ist Lars Lokke Rasmussen von der Partei Venstre. Dänemark ist seit 1973 Mitglied der Europäischen Union und zählt aufgrund starker Dekommodifizierung, Universalismus und einer ausgeprägten Solidargemeinschaft nach der Typologie Esping-Andersens zu den sozialdemokratischen und damit sozial­stärksten Wohlfahrtsstaaten (Esping-Andersen 1998, 46).

Das Parlament in Dänemark wird per Verhältniswahl gewählt. Insgesamt werden 179 Abgeordnete bestimmt, wobei hier jeweils zwei Abgeordnete aus den autonomen Außengebieten Färöer und Grönland entsendet werden. Die Wahl des dänischen Parlaments wird „Folketingwahl“ genannt. Derzeit setzt sich das Parlament aus 47 Sitzen für die Socialdemokraterne (sozialdemokratisch), 37 Sitzen für die Dansk Folkeparti (rechts), 34 Sitze für Venstre (liberal-konservativ), 14 Sitze für Enhedslisten - de r0d- granne (sozialistisch, linksalternativ), 13 Sitze für die Liberal Alliance (wirtschaftsliberal), 9 Sitze für die Alternativet (grün), 8 für Det Radikale Venstre (sozialliberal), 7 für die Socialistik Folkeparti (demokratisch-sozialistisch, grün) und 6 für Det Konservative Folkeparti, dazu noch jeweils zwei Abgeordnete der Färöer und zwei aus Grönland (The danish parlament 2015) zusammen.

Wie jeder starke Wohlfahrtsstaat hat auch Dänemark ein funktionsfähiges Alterssicherungs- bzw. Rentensystem. Das dänische Rentensystem teilt sich in drei Säulen ein. Die erste Säule beinhaltet die sogenannte Folkepension (Volksrente). Anspruch haben hier dänische Staatsbürger ab 65 Jahren, diese müssen mindestens drei Jahre (Ausländer: zehn Jahre) nach ihrem 15. Lebensjahr in Dänemark gelebt haben. Außerdem gibt es noch die Arbeitsmarkt­Zusatzrente (ATP), ein fester Beitrag der monatlich mit einem Beitrag bezahlt wird, der sich an die geleisteten Arbeitsstunden orientiert. Die Folkepension zählt als Grundsicherung und wird durch Steuern finanziert und verwaltet durch die Kommunen. Arbeitnehmer und Selbstständige müssen allerdings den Arbejdsmakedsbidrag (Arbeitsmarktbeitrag oder AMB) als Steuer zahlen, dieser finanziert zu einem Teil das Rentensystem (Andersen 2016: 3-4). Die zweite Säule ist die Säule der betrieblichen Al tersvor sorge. Diese spielt in Dänemark eine sehr große Rolle. Es werden Tarifverträge über Betriebsrenten abgeschlossen, diese decken circa 50% der Rentenansprüche der Beschäftigten ab (EFBWW: 2-3). Die dritte Säule behandelt das „Besondere Vorsorgesparen (SP)“ welches eine Einzahlung in Rentenfonds in Höhe von 1% des Einkommens ist. Die Beitragszahlung ist allerdings derzeit ausgesetzt (EFBWW: 4). Die Höhe der Volksrente beträgt rund 6237 DKK (837 Euro), die höhe der vollen Rentenzulage um die 6788 DKK (rund 900 Euro). Die ATP-Rente wird je nach Höhe monatlich oder als Einmalzahlung pro Jahr gezahlt (Deutsche Rentenversicherung 2018: 15-20).

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Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Der Aus- und Abbau des Wohlfahrtsstaates in Dänemark und Deutschland
Untertitel
Eine vergleichende Analyse mithilfe der Parteiendifferenzhypothese
Hochschule
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Veranstaltung
Seminar: Vergleichende Politikwissenschaft
Note
1,7
Autor
Jahr
2018
Seiten
23
Katalognummer
V950815
ISBN (eBook)
9783346291141
ISBN (Buch)
9783346291158
Sprache
Deutsch
Schlagworte
aus-, abbau, wohlfahrtsstaates, dänemark, deutschland, eine, analyse, parteiendifferenzhypothese
Arbeit zitieren
Julian Apel (Autor:in), 2018, Der Aus- und Abbau des Wohlfahrtsstaates in Dänemark und Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/950815

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