Die "Moderne" im mittelalterlichen Städtewesen


Facharbeit (Schule), 1999

14 Seiten, Note: 13 Punkte


Leseprobe


1. Einleitung

Wenn wir heute von einer mittelalterlichen Stadt sprechen, haben wir die spätmittelalterliche Stadt vor Augen, deren charakteristische Merkmale unter anderem die Stadtmauer, der Markt, die Stadthäuser, das Rathaus und die Kirche waren. Sie wurde von einem Rat regiert, der aus den bürgerlichen Ständen gebildet wurde.

Die ersten Städte entstanden aber bereits seit dem Frühmittelalter in der Zeit der Karolinger1, hatten jedoch ein völlig anderes Erscheinungsbild als die spätmittelalterliche Stadt. Es waren im Wesentlichen neue Formen von Handelsplätzen im nördlichen Europa. Triebfeder für die frühen Städtegründungen waren vor allem wirtschaftliche Interessen sowie der technische Fortschritt. Etwa vom 11. Jahrhundert an nahm die Bevölkerung in Europa stark zu, was letztlich den Wohlstand der herrschenden Adelsschicht vergrößerte. Diese wollte nun auch Dinge kaufen, die es in der Nachbarschaft nicht gab und deshalb von weither beschafft werden mußten. Auf dieser Grundlage entstand ein Fernhandel, der von immer mehr Kaufmännern betrieben wurde. Diese siedelten in der Nähe von Burgen und Schlössern, an Bischofssitzen und an verkehrsgünstig gelegenen Orten.2

Ein weiters Motiv für die Gründung von Städten war das Ziel der Stadtherren, erhöhte Steuereinnahmen zu erzielen.3

Erst im Laufe weiterer Jahrhunderte entwickelten sich diese Handelsplätze zu Städten im eigentlichen Sinne, die sich durch eigenes Recht, eigene Gerichtsbarkeit, eigene Verwaltung und Infrastruktur von ihrer ländlichen Umgebung abhoben. Diese Entwicklung vollzog sich in Europa vom Maas-Schelde-Raum ausgehend, von Westen nach Osten4.

Der Begriff der Stadt deckte dabei sowohl in historischer als auch in geographischer Hinsicht völlig unterschiedliche Wesensmerkmale ab, so dass es im Folgenden notwendig erscheint, den Versuch einer Definition für eine mittelalterliche Stadt zu unternehmen.

2. Definition einer mittelalterlichen Stadt

Bauliche Erscheinungsformen und Siedlungs- oder Bevölkerungsdichte sind wesentliche aber nicht ausreichenden Kriterien, um eine Siedlungsform als Stadt zu definieren. Vielmehr geht die wissenschaftliche Diskussion dahin, auch rechtliche, soziale und wirtschaftliche Aspekte hinzuzuziehen, um zu einer umfassenden Definition einer Stadt im Mittelalter zu gelangen.

In rechtlicher Hinsicht werden folgende Merkmale genannt, die Städte von anderen Siedlungsformen unterscheiden: Die Stadt musste herrschaftlich organisiert sein, wobei der König der Garant für den Marktfrieden war. Weiterhin konnten die Bürger Freiheitsrechte genießen, die sie etwa vom 12. Jahrhundert an durch Auflehnung gegen die bischöfliche Stadtherrschaft erwarben.5

Das Stadtrecht, das auf dem Privilegienrecht des Stadtherrn basierte, wurde ständig weiterentwickelt. Durch genossenschaftliche Einflussnahme auf die Stadtverwaltung durch die Bürger (ab dem 12. Jahrhundert) war die Grundlage für die spätere Selbstverwaltung geschaffen. Ein Stadtrat, dem Anfangs nur die Patrizier und vom 14. Jahrhundert an auch die selbstständigen Handwerker angehörten, wurde ins Leben gerufen und bildete somit die Führungsspitze der Stadt6.

Ein weiterer wichtiger rechtlicher Aspekt im Hinblick auf die Definition einer Siedlungsform als Stadt war eine Gerichtsbarkeit, deren Rechtsprechung nicht mehr auf Schwur und Eid, sondern auf Tatsachenermittlung beruhte. Äußeres Symbol für die städtische Autonomie war dabei der Siegelstempel7.

Nach Paul Sander unterscheidet sich eine Stadt nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ von einer anderen Siedlungsform. In ihr dominieren nicht mehr die persönlich-individuellen Beziehungen und das Verbandsmoment der ländlich- feudalen Welt. Vielmehr gewinnen öffentlich-allgemeine Beziehungen zunehmend an Bedeutung und machen die Stadt somit zur Vorläuferin des modernen öffentlichen Staates8.

In wirtschaftlicher Hinsicht hebt sich die Stadt von ihrer dörflichen Umgebung dadurch ab, dass sie eine Versorgungsfunktion für das Umland erfüllt. Sie ist der zentrale Ort, an dem sich eine sich immer weiter entwickelnde Arbeitsteilung vollzieht. Die Stadt ist ein Marktort, „wo die ortsansässige Bevölkerung einen ökonomisch wesentlichen Teil Ihres Alltagsbedarfs aus dem örtlichen Markt befriedigt, und zwar zu einem wesentlichen Teil durch Erzeugnisse, welche die ortsansässige und die Bevölkerung des nächsten Umlandes für den Absatz auf dem Markt erzeugt oder sonst erworben hat“9

Neben diesem örtlichen Markt gibt es in der mittelalterlichen Stadt auch noch den Fernmarkt, den weitgereiste Kaufleute mit Gütern, die über den Alltagsbedarf hinausgehen, versorgen.

All diese Versuche der Begriffsdefinitionen einer mittelalterlichen Stadt stellen allerdings Idealtypisierungen dar, die nicht notwendigerweise zusammenkommen mussten, um eine Siedlungsform als Stadt definieren zu können. Sie sind vielmehr ein Hilfsmittel, um sich den Wesensmerkmalen einer Stadt anzunähern. Man muss davon ausgehen, dass es sowohl in geographischer als auch in historischer Hinsicht unterschiedliche Erscheinungsformen von Siedlungen gab, die sich durch die Kombination verschiedener Merkmale als Stadt definieren lassen und ihnen ihre spezifische Individualität geben.

Sicherlich treffen auf große Städte im Mittelalter alle oben genannten Kriterien zu, während kleinere Städte nur einzelne Merkmale auf sich vereinigen können. Aus diesem Grund ist es schwierig, eine für alle Städte und Epochen gültige Definition einer Stadt zu entwickeln. Trotzdem erscheint es sinnvoll, im Hinblick auf den Aspekt der „Moderne“ im mittelalterlichen Städtewesen Kriterien zu entwickeln und näher zu untersuchen, um die Stadt als ein Element historischer Progression interpretieren zu können.

3. Städtegründungen im Mittelalter

Städte im weiteren Sinn gab es bereits im Römischen Reich. Diese waren jedoch Siedlungsformen, die in der Nähe von Legionslagern entstanden und für diese eine Versorgungsfunktion hatten. Im späteren Germanien lebte die Bevölkerung in kleineren Siedlungen und zum Teil auch einzelnen Gehöften, so dass es Städte während dieser Zeit praktisch nicht gab. Bereits im 3. Jahrhundert beginnt der Untergang der römischen Städte auf deutschem Boden. Während der Völkerwanderung gingen zahlreiche bedeutende Städte endgültig zugrunde. An ihrer Stelle entstanden lediglich bedeutungslose Siedlungen. Die wirtschaftliche und politische Funktion der alten Römerstädte ging erst im Frühmittelalter auf andere nahegelegene Orte über.10

Eberhard Isenmann unterscheidet in Anlehnung an Carl Haase drei Hauptepochen bei der Ausbildung von Städten, die allerdings nicht immer genau abzugrenzen sind und deshalb auch Übergangsformen aufweisen:

1. Die frühmittelalterliche Epoche, die er als die Zeit der herrschaftlich gebundenen Stadt bezeichnet. Diese beginnt in der Karolingerzeit und reicht etwa bis in das 13. Jahrhundert. Diese Städte entstehen in der Nähe der ehemaligen Römerstädte und an den sich schnell entwickelnden neuen Handelsplätzen im nördlichen Europa. Es handelte sich hierbei jedoch nicht um Städte im rechtlichen Sinn und auch das äußere Erscheinungsbild ähnelte noch nicht jener Form, die im Spätmittelalter voll ausgeprägt ist und landläufig die Vorstellung von einer mittelalterlichen Stadt prägen. Triebfeder für die Entstehung dieser Städte war die sich immer dynamischer entwickelnde Wirtschaft sowie das Interesse des Stadtherrn, höhere Steuereinnahmen zu erzielen.
2. In der Epoche der Stadt im Rechtssinne bildet sich die Stadt als Stadtgemeinde heraus, die sich „durch Recht, Topographie und in der Terminologie vom flachen Land abhebt“11. Isenmann bezeichnet diese Zeit als „kommunale Epoche“, die dadurch charakterisiert wird, dass sich die Stadt zu einer handlungsfähigen Körperschaft, oder in moderner Terminologie zu einer juristischen Person entwickelt. Dieser Prozeß setzt in Deutschland etwa um 1100 ein und vollzieht sich von Westen nach Osten. Im Spätmittelalter greifen dann die landesherrlichen Stadtherrn stärker in die Verwaltungsautonomie der Städte ein und verlangen die Abgabe zusätzlicher Steuern. In dieser Zeit werden die Städte der Landeshoheit unterworfen und in den Verwaltungsaufbau und das territoriale Wirtschaftssystem integriert. Das Territorium gewinnt die Dominanz über die Stadt. Angesichts des wachsenden Militärpotentials des Landesherrn verlieren die Stadtbefestigungen an Bedeutung und die bedeutenden Städtebünde zerfallen. Es entstehen neue Städtetypen, die sich an den Bedürfnissen des fürstlichen Hofes und des Territorialstaates orientieren.
3. Im Zeitalter der Französischen Revolution wird die städtische Autonomie schließlich zur Selbstverwaltung unter staatlicher Aufsicht. Die Stadt wird in den Verwaltungsaufbau des Staates eingegliedert und die Selbstständigkeit der Stadtgemeinde beseitigt. Durch die Industrielle Revolution schließlich endet die wirtschaftliche Vorherrschaft der alten Städte völlig und die städtische Gewerbeordnung wird zunehmend bedeutungslos. Es entstehen rasch wachsende neue Siedlungsformen, die sich an den Notwendigkeiten der industriellen Produktion im frühen Kapitalismus orientieren.12

Auch hinsichtlich der Art und Zahl der gegründeten Städte lassen sich verschiedene Epochen unterscheiden. So entstehen bis etwa 1150 die Mutterstädte in Mitteleuropa und es bildet sich die „Stadt“ als ein spezifischer Typus heraus. Bis 1250 entstehen die großen Gründerstädte, deren organisatorisches Vorbild die Mutterstädte darstellen. In der Zeit zwischen 1250 und 1300 entstehen größtenteils Kleinstädte. In diesen 50 Jahren entstehen in Mitteleuropa dreimal so viele Städte wie bis 1250 insgesamt. Ab 1300 entstehen die Minderstädte, allerdings geht die Zahl der Stadtgründungen stark zurück. und kommt von etwa 1450 an nahezu völlig zum Erliegen. Neue Städte entstehen dann erst wieder zur Zeit der Industriellen Revolution zu Beginn des 19. Jahrhunderts.

Am Ende des Mittelalters gab es etwa 3000 Städte, von denen der größte Teil weniger als 1000 Einwohner hatte. Als Großstädte, von denen es auf deutschem Boden etwa 15 gab, galten Städte mit mehr als 10000 Einwohnern. Die größte deutsche Stadt im Mittelalter war Köln mit etwa 40.000 Einwohnern.13

4. Die städtische Bevölkerung

Zu Beginn des Mittelalters haben die Menschen, die in nichtagrarischen Siedlungen als Handwerker oder Händler tätig sind, keinen besonderen rechtlichen Status. Sie unterscheiden sich in dieser Hinsicht nicht von den Menschen auf dem Lande. So wohnen in der Stadt zwar auch freie Menschen, z. B. Kaufleute, doch der Großteil der städtischen Bevölkerung ist unfrei. Ein Teil dieser Unfreien sind Ministeriale, unfreie Diener z. B. vom Fürsten, die als Verwalter stadtherrlicher Hoheitsrechte eingesetzt werden14. In den frühen Städten bilden diese Ministerialen die Oberschicht, da sie als Zolleinnehmer und Münzpräger hohe Einnahmen erzielen konnten. Später konnten sie ihre wirtschaftlich starke Stellung auch dazu nutzen, politische Macht zu erringen. Im 11. und 12. Jahrhundert spielen diese Ministerialen zusammen mit reichen Kaufleuten im Kampf der Stadtbewohner gegen den Stadtherrn um größere städtische Autonomie eine entscheidende Rolle. Am Ende dieser Auseinandersetzungen treten die Stadt und der Stadtherr in ein Vertragsverhältnis, wobei die Stadt einen zunehmend größeren Teil an Rechten vom Stadtherrn übernimmt. Vertragspartner auf Seiten der Stadt ist ein Zusammenschluß von Bürgern zu einem politischen Bündnis, so dass hiermit die Grundlagen für die Entstehung einer Stadtgemeinde geschaffen sind15.

„Das bedeutet aber, dass die Stadtbewohner ihren Rechtsstatus verändern. Sie sind nun nicht mehr die Unfreien eines Grundherrn, bzw. seine Ministerialen oder auch freie Kaufleute - sie sind nun eine eigene und homogene Gruppe, eben Bürger der Stadt“16

Diese Bürger müssen zwar auch weiterhin Abgaben an den Stadtherrn zahlen, aber die Zahlungen beziehen sich nicht mehr auf die Person, sondern auf Grundstücke oder Geschäftsvorgänge und stellen quasi Steuern dar, die später in den größeren Städten sogar pauschal abgeführt werden.

Die Freiheit bezieht der Stadtbürger bezieht sich dabei nicht nur auf die Personen, die sich die Freiheit erkämpft hatten, sondern auch auf die Nachfahren und andere, sich in der Stadt befindenden Personen. Der Spruch „Stadtluft macht frei“ steht hier bildlich für die Tatsache, dass der einstige Herr auf denjenigen keine Ansprüche mehr hat, der sich ein Jahr lang unangefochten in der Stadt aufgehalten hat. Doch herrscht in der Stadt nicht nur Freiheit, sondern auch Gleichheit, denn der reiche Stadtbürger kann den armen Bürger nicht so von sich abhängig machen, wie dies auf dem Lande üblich ist. Das bedeutet nicht, dass es in der Stadt keine Einkommens- unterschiede unter den Bürgern gibt, sondern gilt nur in politischer Hinsicht17. Die Stadt wird von einem Rat regiert, der auch gewählt wird. Allerdings haben nicht alle Bürger das aktive und passive Wahlrecht, denn dieses ist auf eine Gruppe von sogenannten „ratsfähigen Familien“ beschränkt. Somit ist es für die Betrachtung der städtischen Bevölkerung im Mittelalter wichtig, die Ratsbürger von den anderen Bürgern zu unterscheiden.

Doch es gibt auch Stadtbewohner, die kein Bürgerrecht haben. Das sind entweder Personen, die sich nur vorübergehend in der Stadt aufhalten oder aber solche, die keinen Grundbesitz haben, denn das Bürgerrecht ist an Grundbesitz gebunden. Diese „Nichtbürger“ stellen in der städtischen Gesellschaft eine Unterschicht dar, die im Laufe des Mittelalters allerdings den Bürgern rechtlich gleichgestellt wird. Eine Gruppe nichtintegrierter Stadtbewohner stellen die Juden dar. Sie stehen unter königlichem und später landesherrlichem Schutz und mussten auch nur diesem hierfür Abgaben leisten, profitierten aber dennoch von der Stadtbefestigung, für die große Teile der städtischen Einnahmen verwendet werden mussten. In dieser Frage kam es zu Auseinandersetzungen und im 14. und 15. Jahrhundert zunehmend zu radikalen Lösungen: die Juden werden aus der Stadt getrieben und nicht selten ermordet18.

Es wäre falsch, die städtische Gesellschaft im Mittelalter als statisch zu bezeichnen. In dem Maße in dem es Bürger zu höherem Besitz bringen, wollen sie auch an der politischen Macht teilhaben. So kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen um die Teilhabe am Rat und neue Räte werden etabliert, die nicht mehr ausschließlich aus den Ratsfamilien gebildet werden. An diesen Kämpfen ist auch die städtische Unterschicht beteiligt, allerdings nur zum Vorteil derer, die selber auf dem Weg in eine Herrschaftsgruppe sind19.

5. Die städtische Wirtschaft

Triebfeder für die Entwicklung der Städte im Mittelalter war die Veränderung der Wirtschaft. Die alten Strukturen hemmten die Weiterentwicklung und verloren zunehmend an Bedeutung. Neue, größere Siedlungsformen entstanden, die den veränderten Ansprüchen besser Rechnung trugen und so bildeten sich in einem allmählichen historischen Prozeß neue Formen des Zusammenlebens heraus, die anfangs für ein quantitatives Wachstum sorgen konnten und später in eine qualitative Weiterentwicklung der Siedlungen zu Städten mündeten.

Ich werde im folgenden versuchen, einige zentrale Bereiche zu beschreiben, die diese qualitative Weiterentwicklung verdeutlichen können.

5.1. Der Markt

Im Zentrum der mittelalterlichen Stadt lag der Markt. Auf ihn liefen die wichtigsten Straßen zu. Durch Stadterweiterungen sowie durch Zusammenwachsen von Siedlungen erhielten Städte oft einen zweiten Markt, der dann als Neumarkt im Unterschied zum Altmarkt bezeichnet wurde.

Der Anstieg des Handels machte im Laufe des Mittelalters in vielen Städten die Ausweisung weiterer Marktflächen notwendig, so dass sich eine weitere Diversifikation in Nebenmärkte ergab, auf denen jeweils spezifische Waren gehandelt wurden. So war der Markt je nach seinen Funktionen Lokal-, Nah-, Stapeloder Fernhandelsmarkt. In manchen Städten wurden feste Buden und Steinbauten errichtet, so dass neue Bauzeilen im Stadtzentrum entstanden.20

Auf den Märkten trafen sich zu festgesetzten Zeiten Kaufleute, Warenproduzenten und Verbraucher, um zu handeln. Da es auf den Märkten zu einer Anhäufung von Menschen und Waren kam, mussten diese besonders geschützt werden. Diesen Schutz garantierte der Marktfrieden. Ab etwa der Mitte des 10. Jahrhunderts erhielten die geistlichen und weltlichen Großen von den Königen das Recht, Märkte abzuhalten und mussten somit die Überwachung des Marktfriedens übernehmen. Mit diesem Privileg war häufig auch das Münzrecht verbunden.

In größeren Zeitabständen fanden Jahrmärkte statt, auf denen Luxusgüter wie zum Beispiel edle Stoffe und Gewürze gehandelt wurden. Diese Märkte dienten der Versorgung einer kleinen geistlichen und weltlichen Oberschicht. Sie hatten aber keine größere Bedeutung. Wichtiger für die Entwicklung der Städte waren die etwa seit dem 11. Jahrhundert stattfindenden Wochenmärkte, auf denen Waren des täglichen Bedarfs angeboten wurden. Auf diesen Märkten trafen sich weite Bevölkerungskreis und traten zueinander als Hersteller, Anbieter, Käufer und Verbraucher in Beziehung.

Auf den Märkten standen die Besucher in einem Rechtsverhältnis, das sich aus dem Recht der Kaufleute ableitete und dass dem Stadtrecht in der Entwicklungsphase des 11. und 12. Jahrhunderts wichtige Impulse gab.

Der Marktherr konnte das Marktgeschehen beeinflussen, indem er von den Besuchern Abgaben erheben, Anordnungen über die Anbietepflicht treffen und über die Einhaltung bestimmter Straßen und Wege entscheiden konnte.21

5.2. Das Gewerbe

Die weitaus meisten Menschen waren im Mittelalter landwirtschaftlich tätig, aber es gab auch schon früh eine spezialisierte gewerbliche Produktion, wie das Beispiel der Glasproduktion in Köln zeigt22.

Im frühen Mittelalter arbeiteten spezialisierte Handwerker oftmals in der Nähe eines großen Hofes in Abhängigkeit von einem Machthaber. Die Mehrzahl der gewerblichen Produkte wird aber von geistlichen Grundherrschaften , auf Bischofssitzen und in Klöstern hergestellt. Die Luxusgüter, mit denen sich die Oberschicht versorgte, wie. z.B. feinere Textilien mussten zu jener Zeit aus dem arabischen Orient importiert werden, die heimische Wirtschaft war aber in der Lage, Waffen und Bronzeerzeugnisse wie Kirchenglocken und Türen mit hohem qualitativen Standard zu fertigen.

Im frühen Mittelalter kam es zur Herausbildung eines freien, in Zünften organisierten Stadtbürgertums. Allerdings waren die damaligen Zünfte nicht mit heutigen Berufsverbänden zu vergleichen, denn es gab keine Gewerbefreiheit und sie waren obrigkeitlich kontrolliert. Es war vielmehr der Stadtherr, der einzelne Handwerkergruppen in Verbänden zusammenfasste, um den Handwerkern, ähnlich wie oben beschrieben auf dem Land, die Arbeitsbedingungen vorschreiben zu können.

Diese Bedingungen betrafen wesentlich die Herstellung und den Vertrieb der Produkte. Es wurde die Betriebsgröße, die Menge des zu verarbeitenden Materials oder die Art der Produktionsstätte festgelegt. Weiterhin erfolgten Festlegungen bezüglich der Preise, der Löhne und der Arbeitszeit. Oftmals wurden neue, arbeitsoder zeitsparende Produktionsweisen verboten. Daraus folgte eine spezifische Arbeitsteilung, die es den einzelnen Handwerkern nur erlaubte, eine kleine Gruppe von Produkten herzustellen. Dies führte dann zu einer großen Diversifikation des Handwerks in Spezialgewerbe.

Ziel dieser Einschränkungen war eine gewisse Egalität, die jedem Handwerker aus reichend Nahrung garantieren, zugleich aber die Herausbildung von Monopolstellungen unterbinden sollte. Grund hierfür könnte die mittelalterliche Theologie gewesen sein, die eine gewinnorientierte Tätigkeit als nicht wichtig ansah. Andererseits muss man berücksichtigen, dass die handwerkliche Tätigkeit in der Stadt aus regulierter Arbeit auf dem Land entstanden ist. Vor diesem Hintergrund erscheint es plausibel, dass die dort herrschenden Beschränkungen einfach übernommen wurden. Sie verloren erst dann an Bedeutung, wenn sie die Entwicklung der Wirtschaft behinderten. So gesehen ist „die marktorientierte Wirtschaft kein Urzustand sondern das Resultat eines langen historischen Prozesses“23.

Die Gewerbenormen galten allerdings nur für die Stadt. Da aber auch in Klöstern gewerblich produziert wurde, blieb die Wirkung der Gewerbenormen begrenzt. Auch gab es außerhalb der Städte andere Formen gewerblicher Tätigkeit, wie z. B. den Erzabbau, der von freien Bergarbeitern in genossenschaftlicher Form durchgeführt. Wurden.

Neue Technik, z. B. für die Entwässerung der Erzgruben, führt am Ende des Mittelalters zu zunehmendem Kapitalbedarf, in dessen Folge sich eine Trennung von Kapital und Arbeit vollzog. So entwickelten sich Wirtschaftsbereiche, in denen die starren Produktionsnormen hinderlich wurden und zunehmend gesamtwirtschaftlich an Bedeutung verloren. Auch dort, wo Exportgüter in größerem Maß hergestellt wurden, entstanden größere Unternehmungen, die den tradierten Normierungen entwuchsen.

Handwerker konnten ihren Betrieb zwar nicht vergrößern, sie konnten aber zusätzliche Gewerbe betreiben und dadurch zu einem höheren Einkommen gelangen. Als Beispiele erwähnt Isenmann, dass Bäcker mit Getreide und Fleischer mit Vieh handelten, so dass sich hinter dem Handwerkernamen oftmals eine kaufmännische Existenz verbarg. Diese Entwicklung führte dazu, dass es zum Ausgang des Mittelalters zu großen Einkommensunterschieden unter den Handwerkern kam24.

5.3. Der Handel

Auch im frühen Mittelalter gab es bereits Handel, im 12. Jahrhundert jedoch erfuhr er mit der Welle der Städtegündungen eine deutliche Steigerung. Handelswaren waren anfangs Sklaven aus Nordeuropa. die in den Süden „exportiert“ wurden sowie Luxusgüter aus den arabischen Ländern des Orients. Der Handel lag zu einem wesentlichen Teil in der Hand von jüdischen und orientalischen Kaufleuten, aber auch die Wikinger sowie friesische Kaufleute waren daran beteiligt. Zunächst beschränkte der Handel sich auf Luxusgüter und teure Produkte, im Hoch- und Spätmittelalter kamen dann auch andere Handelswaren für den täglichen Gebrauch hinzu. Klassisches Handelsgut des Mittelalters waren Gewürze, auch hatte der Salzhandel eine erhebliche Bedeutung, obwohl das Salz schon längst kein Luxusgut mehr darstellte.

Besonders der Ostseehandel war ein Handel mit Massengütern, da die Hansekoggen in der Lage waren, verhältnismäßig große Gütermengen zu transportieren, so dass eine Reduktion der Transportpreise möglich wurde. Somit versprach auch der Handel mit Massengütern ein gutes Geschäft. Im späten Mittelalter war der Handel nicht mehr auf bestimmte Warengattungen beschränkt, sondern entwickelt sich zunehmend zu einem Gelegenheitshandel, für den das jeweils günstige Angebot für die Auswahl der Handelswaren entscheidend ist.

Doch nicht nur die Art der Handelswaren veränderte sich im Laufe des Mittelalters, auch die Art der Abwicklung veränderte sich. Waren es im Frühmittelalter noch die Kaufleute selbst, die in Karawanen durch die Lande zogen, so dirigierten im Spätmittelalter die Kaufleute vom heimischen „Büro“ aus ihre Vertreter. Diese erhielten geschriebene Anweisungen und mussten den Abschluss eines Geschäfts schriftlich nachweisen. Alle wesentlichen Geschäftsvorgänge wurden aufgezeichnet. Am Ende dieser Entwicklung stand die doppelte Buchführung, die nicht nur Geld-, sondern auch Warenkonten führte. Diese war bereits seit dem 13. Jahrhundert in Italien üblich und wurde von dort übernommen25.

Neu entstehende Handelszentren erlaubten die Weiterentwicklung des Handels auf einem immer höheren Niveau. Diese Niederlassungen, wie etwa der Peterhof in Novgorod oder die Deutsche Brücke in Bergen boten den Kaufleuten Schutz, sie dienten den heimischen Händlern aber auch als Schutz vor Konkurrenz. Die politischen Machthaber profitierten jeweils von der Existenz dieser Zentren, indem sie sich Abgaben sicherten.

Auch gab es keinen Freihandel, vielmehr sicherten unzählige Zollstellen auf Straßen und Wasserwegen die Einnahmen für die jeweilige politische Gewalt. Einschränkungen erfuhr der Handel auch durch das Stapelrecht, das in Verbindung mit dem Verbot des Gasthandels den Kaufleuten die Pflicht auferlegte, die Waren für eine bestimmte Zeit über einen ortsansässigen Händler anzubieten. Im Ergebnis bedeutete dies, dass ein fremder Kaufmann über einen bestimmten Handelsplatz nicht hinauskam.

5.4. Zins und Wucher

Im Mittelalter regelte die christliche Lehre die Vergabe von Krediten. Danach galt es als Wucher, Geld gegen Zins auszuleihen. Dieses Verbot galt jedoch nicht für Bevölkerungsgruppen, die nicht der christlichen Glaubensgemeinschaft angehörten und somit an die christliche Lehre nicht gebunden waren. Somit stellten die Juden und nachrangig die Lombarden in Süddeutschland die einzigen Bevölkerungsgruppen der mittelalterlichen Stadt dar, denen die Kreditvergabe möglich war.

Dabei suchten im Ausgang des Mittelalters auch die der christlichen Lehre verpflichteten wohlhabenden Bevölkerungsgruppen nach Möglichkeiten einer lukrativen Geldanlage. So war es nach der christlichen Lehre durchaus statthaft, einem Hospital Geld zu leihen und dafür als Gegenleistung später eine Rente zu erhalten. Dieses galt nicht als Wucher, denn der Vertrag war risikobehaftet: starb man früh, so hatte man einen guten Teil seines Geldes verloren, lebte man dagegen länger, so konnte man von der Leibrente profitieren. Es gab auch schon Vorformen der heutigen Hypothek. So konnte ein Kreditgeber Einkünfte aus einem Grundstücks des Schuldners und damit letztlich Zinseinkünfte während der Laufzeit des Schuldvertrages erzielen und erhielt später das Kapital zurück. Ob diese Form der Geldanlage nach christlicher Lehre zulässig war, ist umstritten; zumindest war sie aber möglich.

Eine Weiterentwicklung erfuhr der „Kreditmarkt“ durch den Weiterverkauf von Rentenverträgen. Hier wurden Formen entwickelt, die sich in neudeutscher Diktion als „kombiniertes Schutzpaket“ definieren lassen und Möglichkeiten boten, gleichzeitig eine langfristige Vermögensanlage und Alterssicherung darzustellen und zudem die Risiken des Warenverkehrs zu mindern.26

Im Ausgang des Mittelalters stieg der Kapitalverkehr rasch an. Zugleich wuchsen die bürgerlichen Vermögen zum Teil ins Unermessliche. Als besonders markantes Beispiel mag hier die Familie Fugger aus Augsburg gelten. Hans Fugger war ursprünglich ein nach Augsburg eingewanderter Weber. Er erweiterte seine Tätigkeit, indem er als Verleger und Textilhändler tätig wurde. Später handelte er auch mit anderen Waren, so dass aus dem Handwerker ein Kaufmann wurde. Seine Söhne stiegen in das Bergbaugeschäft ein und kombiniertes dieses mit Geldgeschäften. So vergaben sie Kredite an Fürsten, die mit Verfügungsrechten über den Bergbau abgesichert wurden. Die Fugger erweiterten ihr Engagement im Bergbau stetig und verfügten schließlich nahezu über ein Monopol in der Metallproduktion27.

Durch die Vergabe von Krediten an herrschende Fürsten gelang es den Fuggern, auch Einfluss auf die Politik zu nehmen. Höhepunkt dieser Entwicklung war die Wahl des Kaisers Karls V im Jahr 1519, die von Fuggern finanziert wurde. Bei seinen Geschäften erwiesen sich die kirchlichen Normen als lästig und deshalb hat Jacob Fugger auch versucht, mit Hilfe ihm bekannter Theologen das Zinsverbot zu lockern. Hieran zeigt sich, dass die tradierten Werte des frühen Mittelalters den entstandenen neuen Wirtschaftsstrukturen eines Handelskapitalismus nicht mehr gerecht wurden.

Schlussbetrachtung

Oftmals wird, insbesondere in der Literatur des 19. Jahrhunderts, die Epoche des Mittelalters und damit auch die Zeit der Entstehung und der Konsolidierung der mittelalterlichen Städte als Epoche der Stagnation betrachtet. Ich habe versucht, in dieser Arbeit wenigstens ansatzweise deutlich zu machen, dass diese Sichtweise zu kurz greift. Deutliche Aspekte der „Moderne“ aus dieser Epoche sind hervorzuheben: Die Entwicklung der Städte und der damit verbundene Anstieg des Handels und des Handwerks brachte nicht nur die Trennung von Konsument und Produzent mit sich, sie führte auch zur Ausbildung des Bürgertums und zur Entstehung der politischen Gemeinde, die republikanisch verfasst war. Somit entstanden hier Grundlagen, auf denen der Staat in der Neuzeit aufbaut. Und auch innerhalb des Bürgertums finden wir eine dynamische Entwicklung: In dem Maße, in dem zunehmende Teile des Bürgertums wirtschaftlich aufsteigen, fordern sie politische Rechte und setzen sie mit ihrer Beteiligung am Rat auch durch; eine Konstellation, wie wir sie auch heute in den modernen Gesellschaften finden.

Auch haben die starren Zunftnormen zumindest in Teilen auch die Funktion, die Entwicklung und Konsolidierung des Handwerks zu sichern. Indem diese den Handwerker von der Notwendigkeit der Kalkulation seiner Preise befreite, verhinderten sie, dass Handwerker auf Grund falscher Berechnung des Verkaufspreises in den Ruin getrieben werden konnten. Zudem boten sich dem Handwerker auch Möglichkeiten, neben seinem tradierten Zunfthandwerk „Nebenerwerbsquellen“ aufzutun, und damit seinen Reichtum zu steigern, ebenfalls ein Moment moderner Gesellschaften. Die starke Ausdifferenzierung der Handwerkereinkommen im ausgehenden Mittelalter ist hierfür ein deutlicher Beleg.

Schließlich findet in der Zeit der Entstehung und des Aufbaus der mittelalterlichen Städte die Universalisierung der Ware-Geld-Ware Beziehung statt, die Grundlage schlechthin für alle modernen Volkswirtschaften. Auch die Gleichgültigkeit des Handels gegen eine bestimmte Ware, die Entstehung des Gelegenheitshandels in Nordeuropa ist hier als Beispiel für das Entstehen moderner Tauschwirtschaften zu nennen.

Den Höhepunkt in dieser Entwicklung bietet schließlich der Aufstieg der Fugger zu einem Produktions- und Finanzoligopol, das schließlich sogar die Politik seiner Zeit beherrscht und in der Lage ist, durchaus unter Mithilfe von Lobbyisten neue Gesellschaftsnormen zu setzen, die den ursprünglichen mittelalterlichen Werten nach Egalität wohl nicht einmal mehr ansatzweise entsprechen.

[...]


1 vgl. Isenmann: Die deutsche Stadt im Spätmittelalter, Stuttgart 1988, S. 26.

2 vgl. 2000 Jahre Weltgeschichte, Köln 1999, S. 206.

3 vgl. Buhr de: Sozialgefüge und Wirtschaft des Mittelalters, Frankfurt/M 1973, S. 17.

4 vgl. Isenmann: 1988, S. 26.

5 vgl. Isenmann, 1988, S.20f.

6 vgl. Kroetschell: Stadtrecht und Stadtrechtsgeschichte: in Haase, Carl: Die Stadt des Mittelalters, Band 2, Darmstadt 1976.

7 vgl. Volkert: Adel bis Zunft, Ein Lexikon des Mittelalters, München 1991, S. 230ff.

8 Sander: Geschichte des deutschen Städtewesens, Bonn/Leipzig 1922, zitiert nach Isenmann, 1988, S. 23.

9 Weber: Wirtschaft und Gesellschaft, S. 728, Tübingen 1972, zitiert nach Isenmann, 1988, S. 24.

10 vgl. Planitz: Die deutsche Stadt im Mittelalter, Wien 1980, S. 25f.

11 Isenmann, 1988, S 26.

12 vgl. Isenmann, 1988, S27.

13 vgl. Volkert, 1991, S. 225.

14 vgl. Boockmann, 1996, S. 38.

15 vgl. Boockmann, 1996, S. 46f.

16 Boockann, 1996, S. 47.

17 vgl. Boockmann, 1996, S. 48.

18 vgl. Boockmann, Die Stadt im späten Mittelalter, München 1986, S. 283.

19 vgl. Boockmann, 1996, S. 51.

20 vgl. Isenmann, 1996, S. 61f.

21 vgl. Volkert, 1991, S. 159f.

22 vgl. Boockmann, 1996, S. 60.

23 Boockmann, 1996, S. 64.

24 vgl. Bookmann, 1996, S.65f.

25 vgl. Bookmann, 1996, S. 67ff.

26 vgl. Boockmann, 1996, S 72.

27 vgl. Boockmann, 1996, S. 72ff.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Die "Moderne" im mittelalterlichen Städtewesen
Note
13 Punkte
Autor
Jahr
1999
Seiten
14
Katalognummer
V95236
ISBN (eBook)
9783638079150
Dateigröße
359 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Moderne, Städtewesen
Arbeit zitieren
Henrik Schrader (Autor:in), 1999, Die "Moderne" im mittelalterlichen Städtewesen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95236

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