Notwendigkeit und Ziele des Verbraucherschutzes


Ausarbeitung, 1999

7 Seiten, Note: 13


Leseprobe


Notwendigkeit und Ziele des Verbraucherschutzes

Tuan Tu Schmucker

Der Schutz des privaten Endverbrauchers ist eine wichtige staatliche Aufgabe, da der Konsument sich oftmals gegenüber dem Anbieter in einer vergleichsweise schwächeren Position sich befindet.

Gründe für die schwächere Position des Endverbrauchers:

- Verstärkung der Stellung der Anbieter durch zunehmende Unternehmenskonzentration und wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen oder Verhaltensweisen.
- Schwer überschaubare Angebote durch Internationalisierung des Waren- und Dienstleistungsverkehr.
- Mangel an nötiger fachlicher Beratung.

Die wichtigsten Unterziele des Verbraucherschutzes:

- Schutz vor unlauteren Maßnahmen zur Herbeiführung von Vertragsabschlüssen
- Schutz vor unbilligen Vertragsinhalten
- Schutz vor Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit des Verbrauchers sowie vor Umweltgefährdungen
- Stärkung der Verbraucherstellung bei der Durchsetzung individueller Ansprüche

I. Die wichtigsten Verbraucherschutzbestimmungen

Verbraucherschutz läßt sich auf verschiedenen Wegen erreichen:

- durch gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen
- durch staatlich angeregte Selbstkontrolle der Wirtschaft
- durch staatliche Wettbewerbsförderung und -erhaltung
- durch Organisation und Repräsentation der Verbraucher
- durch Verbrauchererziehung und -information
- durch gerichtliche bzw. verwaltungsmäßige Kontrolle

II. Verbraucherkreditgesetz - Kauf auf Raten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

- grundsätzlich schriftliche Form bei Kreditverträge
- Enthalten von klaren wichtigsten Kreditbedingungen
- Kauf auf Raten bei größeren Anschaffungen
- Widerrufsrecht innerhalb einer Woche ohne Begründung
- Enthalten von deutlicher Belehrung des Käufers über sein Widerrufsrecht

III. Gesetz zur Regelung der AGB

Grundsätzlich darf dürfen die AGB nicht gegen die Grundgedanken des BGB verstoßen. Und der Käufer darf durch die AGB nicht unangemessen benachteiligt werden.

Voraussetzung für die Wirksamkeit der AGB:

- ausdrückliche Hinweise auf AGB vor Vertragsabschlusses durch deren Verwender (Ausnahme bei deutlich sichtbarem Aushang)
- Möglichkeit der Kenntnisnahme durch Käufer
- Einverständnis der anderen Vertragspartner
- Keine überraschenden Klauseln

Die AGB sind unwirksam, wenn sie...:

- ...das Rücktrittsrecht des Käufers bei Lieferverzug ausschließen
- ...alle oder einzelne Rechte wie Wandlung, Minderung oder Ersatzlieferung ausschließen und ausschließlich repariert werden soll
- ...einzelne Teile der Ware aus der Gewährleistung ausschließen
- ...Transport- oder Materialkosten, Arbeitslöhne für die Nachbesserung dem Käufer aufbürden
- ...eine Beseitigung der Mängel von der vorherigen vollständigen Bezahlung abhängig machen
- die Gewährleistungsansprüche auf weniger als 6 Monate verkürzen. Für sogenannte "offensichtliche" Mängel kann die Anzeigefrist bis auf 14 Tage verkürzt werden
- Preiserhöhung vorbehalten

IV. Preisangabenverordnung

- Jeder, der Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig bzw. regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder dafür wirbt, muss die Preise einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile, unabhängig von einer Rabattgewährung, ausweisen.
- Bei Krediten muss der effektive Jahreszinssatz angegeben sein.
- Die im Schaufenster sichtbar ausgestellten Waren müssen durch Preisschilder oder unmittelbare Beschriftung ausgezeichnet werden.

Spezielle Regelungen:

- Gaststättenbetreiber sind verpflichtet, Preisverzeichnisse für Getränke und Speisen auf den Tischen aufzulegen.
- Inhaber von Beherbergungsbetrieben müssen in jedem zur Beherbergung dienenden Zimmer ein Preisverzeichnis anbringen.
- Inhaber von Tankstellen müssen ihre Kraftstoffpreise für die auf der Straße heranfahrenden Kraftfahrer deutlich lesbar auszeichnen.

Fahrlässige oder vorsätzliche Verstöße gegen Regelungen der Preisangabenverordnung werden mit Bußgeld geahndet.

V. Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

- Widerrufsrecht innerhalb einer Woche (schriftlich)
- Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes
- Die Frist beginnt erst, wenn der Kunde schriftlich über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist
- Unterbleibt diese Belehrung, so erlischt das Widerrufsrecht erst einen Monat nach vollständiger Vertragsabwicklung
- Kein Widerrufsrecht, wenn die Leistung bei Vertragsschluß sofort erbracht wird und das Entgelt 80 DM nicht übersteigt; ebenso wenn der Kunde den Vertreter selbst bestellt hat

VI. Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte

Übersicht zur Haftung des Herstellers für Folgeschäden aus einem Produktfehler:

- vertragliche Haftung

+ Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft (§§ 463 S.1; 480 Abs. 2 BGB) + positive Vertragsverletzung

- gesetzliche Haftung

+ Verschuldenshaftung gem. §§823ff BGB

+ Gefährdungshaftung (Fahrzeug, Arzneimittel, Energieversorgung)

- Produkthaftungsgesetz

Merkmale des ProdHaftG:

- Hersteller sind verpflichtet, Produktmängel durch Konstruktions- und Produktionsfehler zu vermeiden
- Produzenten haften, unabhängig von eigenem, Verschulden für alle Folgeschäden aus dem Gebrauch eines fehlerhaften Erzeugnisses. D. h. der Käufer muss dem Produzenten bei Verstößen nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachweisen, um seinen Anspruch durchzusetzen
- Hersteller übernehmen keine Haftung für Entwicklungsfehler. Dieser liegt vor, wenn der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft zum Zeitpunkt de Verkaufs nicht erkannt werden konnte
- Der Käufer trägt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1.125 DM. Und ein Haftungshöchstbetrag liegt bei 160 Mio. DM
- Der Anspruch verjährt 3 Jahre nach Kenntnis des Schadens und 10 Jahre nachdem das Produkt in den Verkehr gebracht worden ist.

Nach ProdHaftG sind Hersteller...:

- ...Erzeuger des Produkts
- ...diejenigen, die sich durch Anbringen seines Namens oder Warenzeichens als Hersteller ausgeben
- ...Importeur von Waren, die nicht aus den EG-Ländern stammen
- ...Lieferanten des Produkts, sofern der Hersteller nicht festgestellt und nicht innerhalb eines Monates von dem Lieferanten benannt werden kann
- ...Händler bei "No-name-Artikeln", falls der Hersteller nicht festgestellt und nicht vom Händler benannt werden kann

Ziel des ProdHaftG:

- umfassender Schutz für den Verbraucher vor fehlerhaften Produkten
- Verbesserung der Produktqualität und -sicherheit bei Unternehmen durch höhere Haftungsrisiken für die Folgen von Produktfehlern

Written and Designed by Tu Schmuse

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Details

Titel
Notwendigkeit und Ziele des Verbraucherschutzes
Veranstaltung
Wirtschaftsunterricht, Gymnasium
Note
13
Autor
Jahr
1999
Seiten
7
Katalognummer
V95297
ISBN (eBook)
9783638079754
Dateigröße
457 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
einfach mal reinschauen
Schlagworte
Notwendigkeit, Ziele, Verbraucherschutzes, Wirtschaftsunterricht, Gymnasium
Arbeit zitieren
Tuan Tu Schmucker (Autor:in), 1999, Notwendigkeit und Ziele des Verbraucherschutzes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95297

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