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Das Parteienverbot in der wehrhaften Demokratie

Title: Das Parteienverbot in der wehrhaften Demokratie

Term Paper , 2002 , 15 Pages , Grade: 2

Autor:in: Julian Voje (Author)

Politics - Political Systems - Germany
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Bei der Entstehung der Bundesrepublik Deutschland wurde, im Gegensatz zu der alten Weimarer Republik, der Schutz der Demokratie bewusst verankert. In der Erschaffungsphase des Grundgesetzes zog der Parlamentarische Rat Schlüsse aus dem Scheitern der Weimarer Republik, und schuf eine „wehrhafte Demokratie“. Durch die Artikel 9 Absatz 2, Artikel 18, Artikel 20 Absatz 4 und Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes besteht die Möglichkeit die freiheitliche demokratische Grundordnung gegen Personen, Vereine oder Parteien, die sie bekämpfen wollen, zu schützen. Eine wichtige Säule dieser Wehrhaftigkeit stellt der Artikel 21 Absatz 2 des Bonner Grundgesetzes da. Der genannte Artikel ermöglicht es dem Bundesverfassungsgericht nach Eingang eines Verbotsantrages eine Partei als verfassungswidrig zu erklären.

Schon kurz nach Entstehen des Bundesverfassungsgerichts 1951 wurden Verbotsanträge von der Bundesregierung gegen zwei Parteien eingereicht. Verbote wurden 1952 gegen die Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Zu klären ist ob und wie sich die wehrhafte Demokratie in diesen beiden Parteienverboten zeigt. Wie wird die „Wehrhaftigkeit“ praktisch angewandt? Um dies beantworten zu können, müssen folgende Fragen geklärt werden: Welche sind die rechtlichen Grundlagen für ein Parteiverbot? Welche Organe führen es aus? Welche Gründe stehen hinter einem Verbot? Welche praktischen Folgen entstehen für die betroffene Partei?

An diesen Fragen orientiert sich auch die Gliederung der Hausarbeit. Da allerdings erst im Vergleich zu Weimar deutlich wird, warum die wehrhafte Demokratie einen so hohen Stellenwert in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist es von Nöten zu Beginn der Arbeit einen kurzen Blick auf den Umgang mit extremistischen Parteien in der Weimarer Republik werfen.

Der Arbeit liegen insbesondere Hans-Joachim Winklers „Sicherung der Parteiendemokratie, Parteiverbote und Fünfprozentklausel“1, Dr. Johannes Lameyers „Streitbare Demokratie. Eine Verfassungshermeneutische Untersuchung“2, Norbert Freis „Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NSVergangenheit“ 3 und Wolfgang Abendrots „Eine Bemerkungen zur Analyse der Politischen Funktion des KPD – Verbotes“ zu Grunde4.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Umgang mit extremistischen Parteien in der Weimarer Republik

2. Rechtliche Grundlagen des Parteienverbots

2.a Allgemeine Regelungen

2.b Das Opportunitätsprinzip in Anwendung auf Art. 21 Abs. 2 GG

3. Das Parteienverbot in der Praxis

3.a Das Verbot der Sozialistischen Reichs Partei

3.b Das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands

4. Die praktische Anwendung der wehrhaften Demokratie (Schlussbetrachtung)

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht die praktische Anwendung des Konzepts der "wehrhaften Demokratie" in der frühen Bundesrepublik Deutschland. Ziel ist es, anhand der Verbotsverfahren gegen die SRP (1952) und die KPD (1956) zu analysieren, wie der Staat durch das Bundesverfassungsgericht gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen vorgeht und welche rechtlichen sowie politischen Hintergründe dabei eine Rolle spielen.

  • Die historische Notwendigkeit wehrhafter demokratischer Strukturen nach den Erfahrungen der Weimarer Republik.
  • Die verfassungsrechtliche Einordnung und der Prozess des Parteienverbots gemäß Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz.
  • Die Analyse der Verbotsverfahren gegen die Sozialistische Reichspartei (SRP) und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
  • Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als ausführendes Organ und die Bedeutung des Opportunitätsprinzips.
  • Kritische Reflexion über die Konsequenzen und die Wirksamkeit von Parteiverboten im politischen System.

Auszug aus dem Buch

3. Das Parteienverbot in der Praxis

Der Verbotsantrag gegen die SRP wurde von der Bundesregierung am 19.11.1951 eingereicht. Die Regierung hielt die Partei für verfassungswidrig, da sie auf dem Führerprinzip beruhe und eine Nachfolgeorganisation der NSDAP sei. Sie forderte die Auflösung der Partei, das Verbot von Nachfolgeorganisationen und der Einzug des gesamten Vermögens. Um die Motivation des Antragstellers zu verdeutlichen, muss man sich die Entstehung und die Programmatik der SRP betrachten.

Gegründet wurde die Partei am 2.10.1949, nachdem sich die Gründer von anderen rechts gerichteten Parteien (z.B. von der NDP und DP) getrennt hatten. Ihnen schien die Politik dieser Parteien eine zu starke Annäherung an die Adenauer Regierung zu suchen. Um weiterhin ihr stark nationalsozialistisches Gedankengut propagieren zu können, mussten sie folglich eine neue Partei gründen. Das gesamte Auftreten der SRP erinnerte sehr stark an das der ehemaligen NSDAP. So wurden von ihr mehrere Gruppen unterstützt die durch Uniformen und Flaggen, welche eine klare NS Verwandtschaft aufwiesen, auffielen. Auf einer der verwendeten Flaggen konnte man z. B. auf einem roten Hintergrund den Reichsadler, anstelle des verbotenen Hakenkreuzes finden. Ferner baute die gesamte Ideologie der SRP auf nationalsozialistischem Gedankengut auf. So hatte in den Augen der Parteianhänger Hitlers Regime nie aufgehört zu existieren, und aus diesem Grunde erkannten sie die Legalität der Bundesrepublik Deutschland nicht an. Zusätzlich trugen die Mitglieder eine Variante der „Dolchstoßlegende“ an die Öffentlichkeit.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Erläutert die Entstehung der wehrhaften Demokratie als Konsequenz aus dem Scheitern der Weimarer Republik und formuliert die Forschungsfrage zur Anwendung von Parteiverboten.

1. Umgang mit extremistischen Parteien in der Weimarer Republik: Beschreibt die strukturelle Schwäche der Weimarer Verfassung, die kaum Instrumente gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen bot, außer dem Notverordnungsrecht.

2. Rechtliche Grundlagen des Parteienverbots: Definiert die Rolle des Bundesverfassungsgerichts und erklärt das Opportunitätsprinzip sowie die rechtlichen Folgen eines Verbots.

3. Das Parteienverbot in der Praxis: Analysiert detailliert die Verbotsgründe, die ideologische Ausrichtung und die Urteilsbegründungen im Fall der SRP und der KPD.

4. Die praktische Anwendung der wehrhaften Demokratie (Schlussbetrachtung): Reflektiert die Wirksamkeit der Verbote und diskutiert, ob diese Instrumente zur Stärkung der Demokratie oder zur Einschränkung des politischen Spektrums beigetragen haben.

Schlüsselwörter

Wehrhafte Demokratie, Parteienverbot, Grundgesetz, Bundesverfassungsgericht, Sozialistische Reichspartei, SRP, Kommunistische Partei Deutschlands, KPD, Weimarer Republik, Artikel 21 GG, Verfassungswidrigkeit, Extremismus, Parteiendemokratie, Rechtsextremismus, Linksextremismus.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Konzeption der "wehrhaften Demokratie" in Deutschland und untersucht, wie der Staat rechtliche Mittel einsetzt, um seine freiheitliche Grundordnung gegen verfassungsfeindliche Parteien zu schützen.

Welches ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, anhand der historischen Verbotsverfahren gegen SRP und KPD aufzuzeigen, wie das Bundesverfassungsgericht die „Wehrhaftigkeit“ in der Praxis anwendet und welche Gründe für solche Verbote maßgeblich sind.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf dem rechtlichen Rahmen des Grundgesetzes, dem Vergleich zum Scheitern der Weimarer Republik sowie der politischen und ideologischen Analyse der verbotenen Parteien.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt einen historisch-analytischen Ansatz, bei dem primär Literatur zur deutschen Verfassungsgeschichte und die Urteilsbegründungen des Bundesverfassungsgerichts ausgewertet werden.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die historischen Erfahrungen der Weimarer Republik, die rechtlichen Grundlagen des Parteienverbots nach dem Grundgesetz sowie die detaillierte Praxisanalyse der Verbote gegen SRP und KPD.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Die wesentlichen Begriffe sind wehrhafte Demokratie, Parteienverbot, Bundesverfassungsgericht, Verfassungswidrigkeit und die historische Abgrenzung zur Weimarer Republik.

Welche Rolle spielt das „Führerprinzip“ bei der Beurteilung der SRP?

Das Bundesverfassungsgericht stufte die SRP als verfassungswidrig ein, da ihr Aufbau und ihre Ideologie dem nationalsozialistischen Führerprinzip entsprachen, was im Widerspruch zu der im Grundgesetz geforderten demokratischen inneren Ordnung von Parteien steht.

Warum wird im Dokument kritisch hinterfragt, ob das KPD-Verbot notwendig war?

Die Arbeit weist darauf hin, dass durch das Verbot möglicherweise unnötige Aufmerksamkeit auf eine ohnehin schwache Partei gelenkt wurde und diskutiert, ob das Mittel der Verbote das politische Spektrum unzulässig einschränkt.

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Details

Title
Das Parteienverbot in der wehrhaften Demokratie
College
University of Bonn  (Seminar für Politische Wissenschaft)
Course
Propädeutikum
Grade
2
Author
Julian Voje (Author)
Publication Year
2002
Pages
15
Catalog Number
V9539
ISBN (eBook)
9783638162142
Language
German
Tags
Parteienverbot wehehafte Demokratie KPD - Verbot SRP - Verbot Art 21 abs. 2 Opportunitätsprinzip Weimar
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Julian Voje (Author), 2002, Das Parteienverbot in der wehrhaften Demokratie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9539
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