Die Europäische Zentralbank von Maastricht bis heute unter besonderer Berücksichtigung ihrer geldpolitischen Strategie


Seminararbeit, 1998

14 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Entstehung der Europäischen Zentralbank (EZB)
2.1 Das Europäische Währungsinstitut (EWI) als Vorläufer der EZB

3. Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB)

4. Die Organisation der EZB

5. Mögliche Strategien der EZB
5.1 Das Geldmengenziel
5.2 Das Konzept des Inflationszieles
5.3 Geldmengenziel contra Inflationsziel

6. Die Instrumente des ESZB
6.1 Offenmarktgeschäfte
6.2 ständige Faszilitäten
6.3 Mindestreserven

7. Die Unabhängigkeit der EZB

8. Schlußbetrachtung

9. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Mit dem Vertrag von Maastricht von 1993 wurde die stufenweise Verwirklichung einer Wirtschafts- und Währungsunion in Westeuropa völkerrechtlich besiegelt. Er ist der dritte Anlauf zur Verwirklichung einer Währungsunion in Europa.1 Der Vertrag hat unter anderem die Aufgabe ,,durch die Errichtung eines gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion ein beständiges, nicht-inflationäres und umweltverträgliches Wachstum, einen hohen Grad an Konvergenz der Wirtschaftsleistungen, ein hohes Beschäftigungsniveau und ein hohes Maß an Schutz"2 zu gewährleisten. Diese Ziele sollen unter anderem durch das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) an deren Spitze die Europäische Zentralbank (EZB) steht erreicht werden. Die vorliegende Arbeit soll dem Leser einen Einblick in die Organisation, Funktion, Aufgaben, Ziele und vor allem in die Arbeitsweise und die Vorgehensweise der EZB geben. Sie soll darüber hinaus folgende Fragen beantworten:

- Wie sorgt die EZB für ,,stabiles Geld"?
- Wie unabhängig wird die EZB sein?
- Wird das ESZB dieselbe Strategie zum Erreichen der Preisniveaustabilität verfolgen wie die Deutsche Bundesbank?

2. Die Entstehung der Europäischen Zentralbank (EZB)

Nach den Bestimmungen des Maastrichter Vertrages soll der momentan stattfindende Prozeß der währungspolitschen Integration bis zum 1. Januar 1999 in eine Währungsunion einmünden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die nationalen Zuständigkeiten der Notenbanken der an der Währungsunion teilnehmenden Länder3 auf das ESZB übertragen werden, das aus der EZB und den nationalen Notenbanken gebildet wird.

2.1 Das Europäische Währungsinstitut (EWI) als Vorläufer der EZB

Bereits am 1. Januar 1994 wurde das EWI als Vorläufer der EZB in Frankfurt am Main gegründet.4 Die Hauptaufgabe des EWI bestand in der Koordination der Geldpolitik zwischen den nationalen Notenbanken und der Überwachung der Verwendung des ECU5. Weiterhin hatte das EWI gemäß dem Maastrichter Vertrag den Auftrag, die dritte und vorerst letzte Stufe der Europäischen Währungsunion (EWU) einzuleiten. Das EWI legte den Grundstein für die EZB, dazu gehörte sowohl die Entwicklung von Vorschlägen zum geldpolitschen Instrumentarium der EZB wie auch der Entwurf der Euro-Banknoten. Im Rahmen der Festlegung der Teilnehmerstaaten im Mai 1998 verfasste das EWI einen Konvergenzbericht. Der große Unterschied zwischen der neu errichteten EZB und dem EWI besteht darin, daß das EWI niemals die Aufgaben einer Notenbank hatte. Es besaß meist eine rein beratende Funktion. Es durfte sich also weder des geldpolitischen Instrumentariums bedienen und so Einfluß auf Zins- und Geldpolitik nehmen noch durfte es Kredite vergeben und Geld ausgeben.

Die letzte Sitzung des EWI-Rates6 fand am 5. Mai 1998 statt. Mit der Errichtung der EZB wurde das EWI, wie im Vertrag von Maastricht vereinbart, aufgelöst.

3. Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB)

Das ESZB ist ein wichtiger Eckpfeiler zur Sicherung der Stabilität der neuen Währung. Es besteht aus der EZB und den nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten7. Das ESZB wird von den Beschlußorganen der EZB geleitet. Dabei legt der EZB-Rat die Geldpolitik fest, während das Direktorium, bestehend aus dem Präsidenten der EZB, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern, ermächtigt ist, die Geldpolitik gemäß den Leitlinien und Entscheidungen des EZB-Rates auszuführen. Die EZB nimmt die nationalen Zentralbanken zur Durchführung von Geschäften, die zu den Aufgaben der ESZB gehören, in Anspruch. Die geldpolitischen Geschäfte werden in allen Mitgliedsstaaten zu einheitlichen Bedingungen durchgeführt. Im Vertrag und insbesondere in der Satzung des ESZB finden sich die wichtigen Wesensmerkmale der deutschen Notenbankverfassung wieder. Das vorrangige Ziel des ESZB ist es nach Artikel 105 des EG-Vertrages, die Preisniveaustabilität zu gewährleisten und nur soweit dies ohne Beeinträchtigung der Preisniveaustabilität möglich ist die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft zu unterstützen. Die Beschlußorgane des ESZB handeln dabei unabhängig von Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft und den Regierungen der Mitgliedsländer. Damit wird die für den Euro zuständige Notenbank mindestens ebenso unabhängig wie die Bundesbank sein. Mehr noch: Ihre Unabhängigkeit beruht nicht auf einem mit Mehrheit änderbarem Gesetz, sondern auf einem Staatsvertrag, der nicht ohne Zustimmung der Teilnehmerländer verändert werden kann. Das ESZB hat damit die selben Möglichkeiten und Chancen Preisniveaustabilität sicherzustellen, wie es die Deutsche Notenbank hat und hatte. Außerdem werden die Institutionen des ESZB föderativ besetzt, was wie bei der Bundesbank zu einer Vielfalt von Positionen und Standpunkten führt, die von den auf breiter Basis bestimmten Mitgliedern der Gremien des ESZB eingebracht werden können.

4. Die Organisation der EZB

Die Euroäpische Zentralbank hat am 1. Juli 1998 ihre Arbeit aufgenommen und das EWI abgelöst. Die Verantwortung für die Geldpolitik wird sie mit dem Beginn der dritten Stufe am 1. Januar 1999 übernehmen. Solange liegt die Verantwortung für diese in den Händen der nationalen Notenbanken. Der Rat der EZB bestimmt als oberstes Organ die Leitlinien der Geldpolitik, er ist also quasi die Legislative. Ihm gehören die Gouverneure der teilnehmenden Notenbanken und die Mitglieder des EZB Direktoriums an. Die Ratsbeschlüsse werden von den gleichberechtigten Mitgliedern bis auf wenige Ausnahmen einstimmig gefaßt. Der ESZ Rat tagt jeden ersten Dienstag im Monat. Das Direktorium, daß sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und bis zu vier weiteren Mitgliedern zusammensetzt, führt die laufenden Geschäfte der EZB, ist also quasi die Exekutive.

Da nicht alle 15 EU-Länder an der Währungsunion teilnehmen, wird als drittes Organ der EZB der ,,Erweiterte Rat der EZB" eingerichtet.8 Dieser setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten der EZB und den Notenbankgouverneuren aller EU- Länder. Der Rat hat keine geldpolitischen Befugnisse für den gemeinsamen Währungsraum, sondern nur beratende Funktion.9 Er bildet das Bindeglied zwischen den Notenbanken des Euro-Währungsgebiet und den Notenbanken der Länder mit Ausnahmeregelung. Der ECOFIN-Rat10 nahm am dritten Mai dieses Jahres die Empfehlung des EU-Gipfels vom zweiten Mai 1998 zur Besetzung des EZB Direktoriums an. Demnach wird das geschäftsführende Gremium wie folgt besetzt :

Präsident : Wim Duisenberg, Niederlande (Amtszeit offiziell 8 Jahre, voraussichtlich 4 Jahre) Vizepräsident : Christian Noyer, Frankreich (Amtszeit 4 Jahre)

Mitglieder : Ottmar Issing, Deutschland (Amtszeit 8 Jahre)

Thomaso Padoa Schioppa, Italien (Amtszeit 7 Jahre)

Eugenio Domingo Solans, Spanien (Amtszeit 6 Jahre) Sirkka Hämmälainen, Finnland (Amtszeit 5 Jahre)

Die vorgeschlagenen Kanditen wurden am 7./8. Mai im Wirtschafts- und Währungsausschuß des Europäischen Parlaments angehört und offiziell ernannt.

Die offizielle Amtszeit des EZB Präsidenten wird nach einer Erklärung Wim Duisenbergs nicht vollständig erfüllt. Duisenberg erklärte jedoch, daß er sein Amt auf jeden Fall bis zur Bargeldeinführung im Jahre 2002 ausführen möchte. Nach dem derzeitigen Stand der Diskussionen soll anschließend der derzeitige Notenbankchef der französischen Zentralbank Jean-Claude Trichet die Führung der EZB für die reguläre Zeit von acht Jahren übernehmen. Da die Franzosen die Auslöser dieses ominösen ,,Wechselspielchens" sind, zeigt dies schon, daß Frankreich mit der vollständigen Unabhängigkeit des Oberhaupts der Zentralbank nicht einverstanden ist. Anscheinend möchte die Regierung Frankreichs Einfluß auf die Geldpolitik Europas ausüben. Ob es gelingt dieses zu unterbinden bleibt abzuwarten. Damit langfristig alle Euro-Teilnehmerstaaten im EZB-Direktorium vertreten seien können, beauftragten die Staats und Regierungschefs ihre Finanzminister mit der Ausarbeitung eines Rotationssystems, daß alle Teilnehmerstaaten berücksichtigt.

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sind die EZB, die einzelnen nationalen Zentralbanken und jedes Mitglied ihrer Beschlußorgane unabhängig von den Weisungen der Gemeinschaftsorgane und Regierungen der Teilnehmerstaaten. Damit soll die sachliche Autonomie des Direktoriums gewährleistet werden.

5. Mögliche Strategien der EZB

Hauptproblem des ESZB wird es sein, eine Strategie festzulegen, mit der das Ziel der Preisstabilität erreicht werden soll. Erschwert wird das ganze dadurch, daß keine verläßlichen Daten über Reaktionszeit der Märkte auf die Maßnahmen der ESZB vorliegen werden und auch die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes und andere wichtige Daten für den Euro- Währungsraum zunächst unbekannt sind. Fünf mögliche Strategien für das ESZB hat das EWI geprüft:11

Das Wechselkursziel, das Zinsziel, das nominale Einkommensziel, das Geldmengenziel und das direkte Ansteuern eines Inflationszieles.

Das Ansteuern eines Wechselkurszieles als Strategie wurde verworfen, weil es aufgrund der potentiellen Größe des Euro-Währungsraumes möglicherweise nicht mit dem Ziel der Preisstabilität zu vereinbaren ist. Da es schwierig ist, denjenigen Zinssatz zu bestimmen, bei dem Preisstabilität erreicht wird, wurde auch diese Strategie vom EWI nicht empfohlen. Ein Ziel für das nominale Einkommen würde zwar einen eindeutigen Rahmen vorgeben und könnte mit dem Ziel der Preisniveaustabilität kompatibel sein, doch wäre es schwierig, die nominalen Einkommen zu kontrollieren.

So hat das EWI zwei Strategien (Geldmengenziel und Ansteuern eines Inflationszieles) herausgearbeitet, die das ESZB verfolgen könnte, aber keine Empfehlung für die eine oder andere Strategie ausgesprochen. Allerdings hat sie darauf verwiesen, daß die Anwendung der beiden Strategien in den verschiedenen Ländern zeigt, daß es mehrere Varianten gibt, die Elemente beider Strategien enthalten. Die Stärke der Geldmengenstrategie ist, daß sie die eindeutige Verantwortung des ESZB für die Entwicklung aufzeigt. Außerdem ist diese Strategie transparent für die Öffentlichkeit. Zudem spricht für diese Strategie, daß sie von der Bundesbank verfolgt wird, welche Zentralbank des Ankerlandes im Wechselkursmechanismus des EWS ist. Hierdurch könnte das Zutrauen in die neue Währung erhöht werden. Allerdings muß gesehen werden, daß die Geldnachfrage langfristig stabil sein muß, damit die Geldmengensteuerung wirksam und leistungsfähig sein kann. Dies ist auch wichtig, damit sie der Öffentlichkeit einen zuverlässigen Orientierungsrahmen und somit einen eindeutigen Anker für die Inflationserwartungen bietet. Gegenwärtig erfüllt die über verschiedene Ländergruppen der EU aggregierte Geldnachfrage die gewünschten Eigenschaften. Da aber nicht sicher ist, daß die Geldnachfrage auch zu Beginn der Stufe 3 die gewünschten Eigenschaften besitzt, wird damit gerechnet, daß die Glaubwürdigkeit des ESZB beeinträchtigt werden könnte, wenn diese Strategie verfolgt wird und nicht erfolgreich ist, da sie auf falschen Annahmen beruht. Für das Verfolgen eines direkten Inflationszieles spricht, daß diese Strategie die Verantwortung des ESZB für das Erreichen der Preisniveaustabilität betont. Außerdem können geldpolitische Maßnahmen im Rahmen einer solchen Strategie folgerichtig und unmittelbar mit der voraussichtlichen Preisentwicklung in Verbindung gebracht werden. Allerdings setzt diese Strategie voraus, daß die Beziehungen zwischen den verschiedenen wirtschaftlichen Indikatoren einerseits und der künftigen Inflation andererseits stabil sind. Ob diese Annahme für den Euro-Währungsraum zu Beginn der dritten Stufe gelten ist fraglich. Beide als möglich erachtete Strategien haben daß Manko, daß sie ein für die Prognose der Preisentwicklung stabiles Verhalten der Wirtschaftssubjekte voraussetzt. Daher werden vermutlich zunächst beide Strategien verfolgt werden, um sicherzugehen, daß das Hauptziel, Preisstabilität, erreicht wird. Denn beide Strategien weisen in ihrer Handhabung viele Ähnlichkeiten auf. Die Instrumente, die benötigt werden, um die Strategien zu verfolgen, sind gleich, und sie stehen dem ESZB zur Verfügung. Entsprechend kann das unabhängige ESZB für Preisniveaustabilität Sorge tragen.

5.1 Das Geldmengenziel

Das Geldmengenziel, wie es derzeit noch in Deutschland von der Bundesbank verfolgt wird, wurde ausgehend von der Erkenntnis entwickelt, daß zwischen Inflation und Geldmenge ein ursächlicher Zusammenhang besteht, die aus der sogenannten Verkehrsgleichung gewonnen werden kann. Diese besagt, daß das Produkt aus Geldmenge und Umlaufgeschwindigkeit des Geldes gleich dem Produkt aus Preisniveau und Güterangebot respektive Handelsvolumen ist.

Dieser Zusammenhang führt beispielsweise dazu, daß wenn die Geldmenge schneller wächst als das Handelsvolumen bei konstanter Umlaufgeschwindigkeit das Preisniveau steigt und damit der Geldwert sinkt. Entsprechend wird die EZB versuchen mit ihren Instrumenten die Geldmenge entsprechend der vorhersehbaren gesamtwirtschaftlichen Projektion (u. a. Wachstum des Produktionspotentials und angenommene Preisentwicklung) zu steuern. Dabei wird die EZB versuchen über ein sog. Zwischenziel ihr Endziel Preisniveaustabilität zu erreichen.

5.2 Das Konzept des Inflationszieles

Das Konzept des Inflationszieles, nach dem Muster der Bank of England, implizit, daß die EZB ihr Endziel Preisniveaustabilität direkt und ohne Zwischenziel anvisiert. Das hat den offensichtlichen Nachteil, daß die Transparenz über den Erfolg oder Mißerfolg der Strategie durch den langwierigen und unübersichtlichen Prozeß nicht gegeben ist.

5.3 Geldmengenziel contra Inflationsziel

Hierbei muß man sich die Frage stellen, welche von beiden Strategien die Stabilität in der WWU eher gewährleisten wird. Wichtig dabei ist die Transparenz der Strategie und die Möglichkeit, Rechenschaft über sie abzulegen. Wim Duisenberg zeigt in einem Referat über ,,die Garantien der Stabilität"12 auf, daß ein Geldmengenziel in beiderlei Hinsicht einem direkten Inflationsziel überlegen sei. Der Grund dafür liegt in erster Linie darin, daß bei ersterem jederzeit deutlich ist, auf Grundlage welcher Variablen, nämlich der Entwicklung der Geldmenge, Zinsbeschlüsse gefaßt werden. Er persönlich bevorzuge deshalb ein Geldmengenziel, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Deutsche Bundesbank und die Zentralbanken von Ländern mit traditionell niedriger Inflation eine Geldmengenpolitik betreiben und diese Politik eine hohe Glaubwürdigkeit genieße. Bei Anwendung einer Geldmengenstrategie könne die EZB einen Teil dieser Glaubwürdigkeit praktisch übernehmen. Duisenberg ruft jedoch in Erinnerung, daß eine solche Strategie auf zwei wesentlichen Voraussetzungen beruht: dem Bestehen eines stabilen Verhältnisses zwischen Geldmenge und Inflation und zweitens der Möglichkeit, die Geldmenge über die Zinsen zu steuern. Er zeigt sich zuversichtlich, daß diese Voraussetzungen auch in der WWU erfüllt werden. Diverse Untersuchungen der Stabilität der Geldnachfrage haben nämlich ergeben, daß die Gruppe der Länder mit einer traditionell niedrigen Inflation in der dritten Stufe erfolgreich eine Geldmengenstrategie verfolgen kann.

6. Die Instrumente des ESZB

Zum Erreichen seiner Ziele stehen dem ESZB eine Reihe geldpolitische Instrumente zur Verfügung. Diese Instrumentarien entsprechen in wesentlichen Zügen denen der Deutschen Bundesbank.

Das ESZB führt Offenmarktgeschäfte durch, bietet ständige Fazilitäten an und verlangt, daß Kreditinstitute Mindestreserven auf Konten im ESZB halten.

6.1 Offenmarktgeschäfte

Offenmarkgeschäfte spielen eine wichtige Rolle in der Geldpolitik der Bundesbank. Sie sind geldpolitische Operationen der Zentralbank direkt "am Markt" bei denen sie Wertpapiere oder Devisen kauft oder verkauft. Dadurch gibt sie dem Markt Liquidität oder entzieht sie ihm. Die ESZB wird sie tätigen, um Zinsen und Liquidität zu steuern und Signale bezüglich ihres geldpolitischen Kurses zu setzen. Wichtigstes Instrument sind befristete Transaktionen.13 Daneben werden definitive Käufe und Verkäufe getätigt werden. Ein Kauf erhöht die Bankenliquidität, ein Verkauf hingegen wirkt liquiditätsentziehend. Außerdem gibt es die Emission von Schuldverschreibungen, Devisenswapgeschäfte14 und die Hereinnahme von Termineinlagen. Bei Offenmarktgeschäften geht die Initiative von der EZB aus, die auch über das einzusetzende Instrument und die Bedingung für die Durchführung der Geschäfte entscheidet. Offenmarkgeschäfte können in Form von Standardtendern, Schnelltendern oder bilateralen Geschäften durchgeführt werden.15

6.2 ständige Fazilitäten

Die sogenannten "ständigen Fazilitäten16 " dienen dazu, den Banken zum Beispiel bei kurzfristigen Kapitalengpässen auszuhelfen.17 Banken können natürlich auch überschüssige Gelder kurzfristig bei der Zentralbank parken. Durch Anheben oder Senken der "Fazilitäten", also dieser Kredit- bzw. Einlagezinsen, kann die Zentralbank die Höhe von Tagesgeldzinsen beeinflussen. Das ESZB wird dezentral über die nationalen Zentralbanken zu den selben Bedingungen ständige Fazilitäten zur Verfügung stellen, um Übernachtliquidität bereitzustellen oder abzuschöpfen. Die Fazilitäten dienen dazu, die Ober- und Untergrenze der Geldmarktsätze für Tagesgelder abzustecken. Sie können von den zugelassenen Geschäftspartnern des ESZB auf eigene Initiative in Anspruch genommen werden, damit verfügt das ESZB ähnlich wie die Bundesbank mit der Diskont- und Lombardpolitik über ein Instrument, mit dem Zinssignale gesetzt werden können. Allerdings verzichtet das ESZB nach der Empfehlung des EWI auf Diskont- und Lombardpolitik, und damit auf eine in Deutschland traditionelle und wirksame Möglichkeit die Geldmenge und damit die Inflation zu beeinflussen.

6.3 Mindestreserven

In seiner Sitzung vom 7. Juli 1998 beschloß der Rat der EZB eine Empfehlung über die Einführung einer Mindestreserve. Zu Beginn der dritten Stufe wird die EZB verlangen, daß im Euro-Währungsraum niedergelassene Kreditinstitute eine Mindestreserve bei den nationalen Zentralbanken unterhalten. Das Mindestreservensystem erfüllt im wesentlichen zwei geldpolitische Funktionen. Die Reservepflicht soll eine strukturelle Liqiditätsknappheit herbeiführen oder vergrößern, damit die EZB in effizienter Weise als Bereitsteller von Zentralbankgeld operieren kann. Reservepflichtig sind Einlagen, ausgegebene Schuldverschreibungen und Geldmarktpapiere. Geldmarktverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten gegenüber dem ESZB fallen nicht unter die Mindestreservepflicht. Die Verzinsung der Mindestreserve soll marktgerecht sein, d. h. sie wird sich wahrscheinlich an den Zinssätzen für Wertpapierpensionsgeschäfte orientieren.

7. Die Unabhängigkeit der EZB

Im Vertrag von Maastricht ist der Unabhängigkeit der EZB der Artikel 107 gewidmet.

Danach darf bei der Wahrnehmung der ihnen durch diesen Vertrag übertragenen Befugnisse, Aufgabe und Pflichten weder die EZB noch eine nationale Zentralbank Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Regierungen der Mitgliedsstaaten oder anderer Länder einholen oder entgegennehmen. Das heißt, daß die nationalen Regierungen der zukünftigen EZB nicht in ihre vorrangige Aufgabe, die Preisniveausicherung, hineinreden dürfen. Diese Unabhängigkeit hat einen Entscheidenden Vorteil: Die allgemeine Glaubwürdigkeit der Zentralbank in ihrem Kampf gegen die Inflation wird gestärkt, wenn sie nach eigenem Gutdünken und nicht in Abhängigkeit einer Regierung die Zinssätze ändern kann. Bei einer unabhängigen europäischen Notenbank ist die Gefahr gering, daß Politiker vor Wahlen versuchen, mit fallenden Zinsen Wählerstimmen zu ködern, weil Verbraucher und Firmen von billigen Krediten profitieren. Um die persönliche Unabhängigkeit der Mitglieder des EZB-Rates zu sichern, beträgt die Amtszeit der Mitglieder des Direktoriums zwischen vier und acht Jahre. Eine Wiederwahl wurde im vorhinein gesetzlich unterbunden. Ab 1999 müssen auch alle im EZB-Rat vertretenen nationalen Notenbanken unabhängig sein. Aufgrund dieser Regelungen gibt es heute kaum Zweifel daran, daß die EZB unabhängig sein wird. Kritiker merken allerdings an, daß im Vertrag von Maastricht keinerlei Sanktionen vorgesehen sind, falls das große Stabilitätsziel verfehlt wird.18 Sie erwarten, daß die EZB europaweit mit einer weniger stabilitätsorientierten öffentlichen Meinung konfrontiert sein wird als die Bundesbank in Deutschland, und deshalb eher geneigt wäre, eine höhere Inflationsrate zuzulassen.

8. Schlußbetrachtung

Der Zentralbankrat der Deutschen Bundesbank stellte schon früh fest: ,,Die teilnehmenden Volkswirtschaften werden so im Währungsbereich auf Gedeih und Verderb miteinander verbunden. Welche Wirkungen sich hieraus - insbesondere auch für den Geldwert - ergeben, wird wesentlich von der Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie dem Verhalten der Tarifpartner in allen Mitgliedsländern bestimmt. (...) Letzten Endes ist eine Währungsunion damit eine nicht mehr kündbare Solidargemeinschaft, die nach aller Erfahrung eine weitergehende Bindung in Form einer umfassenden politischen Union benötigt."19 Im Vertrag von Maastricht läßt sich die auf Dauer erforderliche Parallelität zwischen Währungsunion und politischer Union allerdings noch nicht erkennen. Für die Zukunft der Währungsunion wird es von Bedeutung sein, ob es gelingt, bald auch die weitere Entwicklung im Bereich der politischen Union voranzubringen.

9. Literaturverzeichnis

1 Baßeler, Ulrich, u. a. : Grundlagen und Probleme der Volkswirtschaft. 14.Auflage. Köln 1995

2 Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) : Von der EG zur EU. Bonn 19963 Deutsche Bundesbank (Hrsg.) : Auszüge aus Presseartikeln

4 Deutsche Bundesbank (Hrsg.) : Die Geldpolitik der Bundesbank. Frank- furt am Main 1995

5 Deutsche Bundesbank (Hrsg.) : Europäische Organisationen in Bereich von Währung und Wirtschaft. Frankfurt am Main 1997

6 Deutsche Bundesbank im Internet : Seite www.bundesbank.de

7 Europäische Zentralbank im Internet : Seite www.ecb.int

8 Weidenfeld, Wessels (Hrsg.) : Europa von A-Z. Bonn 1995

[...]


1 Der Ende der 60er Jahre entwickelte ,,Werner-Plan" zur stufenweisen Realisierung einer Währungsunion scheiterte und auch das 1979 errichtete Europäische Währungssystem (EWS) führte nicht zum eigentlichen Ziel einer einheitlichen europäischen Währung.

2 Artikel 2 des EG Vertrages

3 Deutschland, Österreich, Irland, Finnland, Spanien, Portugal, Italien, Luxemburg, Niederlande, Belgien und Frankreich

4 Es übernahm die Aufgaben des Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit, der mit Gründung des EWI aufgelöst wurde.

5 European Currency Unit

6 Das beschlußfassende Organ der EWI bestehend aus dem Präsidenten der EWI und den Präsidenten der 15 EU Zentralbanken.

7 Die nationalen Zentralbanken der Mitgliedsstaaten, die die einheitliche Währung nicht eingeführt haben behalten ihre währungspolitischen Befugnisse und sind damit in die Durchführung der einheitlichen Geldpolitik nicht einbezogen.

8 EG-Vertrag, Art. 109, Abs. 3

9 Insbesondere bei der Entscheidung über die Aufnahme zusätzlicher Teilnehmerländer sowie bei Fragen zur Aufsicht der Kreditinstitute und zur Stabilität des Finanzsystems in den einzelnen EU-Staaten.

10 Rat der Wirtschafts und Finanzminister

11 das EWI legte am 10.1.97 den regulatorischen, organisatoischen und logistischen Rahmen für die Durchführung der EZB Geldpolitik fest.

12 Vgl. Internet: http://www.oenb.co.at/a02_1604.htm

13 in Form von Pensionsgeschäften oder Pfandkrediten

14 Swapgeschäft : Austausch von Währungspositionen und/oder Zinsverpflichtungen

15 Formen der Tätigung von Wertpapierpensionsgeschäften

16 Zinssätze für Kredite der Zentralbank an Geschäftsbanken oder deren Einlagen

17 Übernachtliquidität

18 Prof. Roland Vaubel in einem Artikel des Hamburger Abendblatts

19 Stellungnahme des Zentralbankrats zur Errichtung einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, September 1990

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Die Europäische Zentralbank von Maastricht bis heute unter besonderer Berücksichtigung ihrer geldpolitischen Strategie
Hochschule
Universität Münster
Veranstaltung
Institut für Wirtschaftswissenschaften und ihre Didaktik, Dozent: Prof. Dr. Krafft
Note
1,0
Autor
Jahr
1998
Seiten
14
Katalognummer
V95439
ISBN (eBook)
9783638081177
Dateigröße
434 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europäische, Zentralbank, Maastricht, Berücksichtigung, Strategie, Institut, Wirtschaftswissenschaften, Didaktik, Dozent, Prof, Krafft
Arbeit zitieren
David Tepaße (Autor:in), 1998, Die Europäische Zentralbank von Maastricht bis heute unter besonderer Berücksichtigung ihrer geldpolitischen Strategie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95439

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