Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
I. Abbildungsverzeichnis
II. Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Themenwahl Rechtsquellen im Arbeitsrecht
1.2 Zielsetzung der Hausarbeit und Vorgehensweise
2. Rechtsquellen im Arbeitsrecht
2.1 Kategorien der Rechtsquellen
2.1.1 Europäisches Recht
2.1.2 Grundgesetz
2.1.3 Gesetzesrecht
2.1.4 Tarifverträge
2.1.5 Betriebsvereinbarungen
2.1.6 Arbeitsverträge
2.1.7 Weisungsrecht des Arbeitgebers
2.1.8 Betriebliche Übung
3. Normenkonkurrenz im Arbeitsrecht
3.1 Normenpyramide und Günstigkeitsprinzip
3.2 Besondere Bedeutung des Grundgesetzes
4. Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Disclaimer
In dieser Arbeit wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
I. Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Abbildung 2: EU Charta und Arbeitsrecht
Abbildung 3: Grundrechte in der betrieblichen Praxis
Abbildung 4: Überblick der wichtigsten arbeitsrechtlichen Bundesgesetze
Abbildung 5: Themen Betriebsvereinbarungen
Abbildung 6: Normenpyramide im Arbeitsrecht
II. Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
1.1 Themenwahl Rechtsquellen im Arbeitsrecht
“Paragrafendschungel Deutschland: Das deutsche Arbeitsrecht hindert laut einer aktuellen Umfrage viele Arbeitgeber, trotz Bedarf neues Personal einzustellen“ (Stern 2004).
Mit diesem Zitat betitelt der Stern eine Berichterstattung aus 2004 und bezieht sich damit auf eine Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), wonach das deutsche Arbeitsrecht von einem Großteil der befragten Unternehmen für rigide und kompliziert gehalten wird (Stern 2004). Auch wenn die Umfrage vor über 15 Jahren erfolgte und die befragte Grundgesamtheit nur einen Bruchteil des gesamten deutschen Arbeitsmarktes ausmachte, so zeigt sich, dass das Arbeitsrecht schon in dieser Zeit als anspruchsvoll wahrgenommen wurde. Das Arbeitsrecht hatte und hat heute entscheidenden Einfluss auf Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Anders formuliert lässt sich sagen: „Arbeitsrecht betrifft praktisch jeden. Es regelt die Grundlagen der Existenz und der Lebensumstände“ (Podehl 2017, S.15). Hierbei sind die Beziehungen der unterschiedlichen Rechtsquellen zueinander und die Auswirkungen aufeinander vielfältig und anspruchsvoll. Wie vielfältig und umfangreich die einzelnen Rechtsquellen des Arbeitsrechts sind, soll diese Hausarbeit in einem Überblick zeigen. Ergänzt wird diese Übersicht durch die Darstellung von Normenkonkurrenzen und einem detaillierteren Blick auf die Rolle des Grundgesetzes.
1.2 Zielsetzung der Hausarbeit und Vorgehensweise
Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Thema Rechtsquellen im Arbeitsrecht. Zunächst werden die Rechtsquellen durch Verdichtung von vorhandener Literatur und wissenschaftlichen Arbeiten kategorisiert und vorgestellt. Im Weiteren wird in der Hausarbeit auf das Thema der Normenkonkurrenz eingegangen, wobei die Normenpyramide und das Günstigkeitsprinzip erläutert werden. Die besondere Bedeutung des Grundgesetztes wird in dieser Hausarbeit ebenfalls dargestellt. Neben Ergebnissen aus Literaturrecherchen wird auch auszugsweise Bezug auf praxisrelevante Beispiele genommen. Die Ergebnisse der Recherchen und Beispiele werden abschließend mit einem Fazit und einem Ausblick zusammengefasst. Ziel ist es, dass diese Hausarbeit einen verständlichen Überblick über die Rechtsquellen im Arbeitsrecht gibt und deutlich macht, wie umfassend das Arbeitsrecht ist.
2. Rechtsquellen im Arbeitsrecht
2.1 Kategorien der Rechtsquellen
„Anders als in anderen Ländern gibt es in Deutschland nicht ein einheitliches Gesetz, das das gesamte Arbeitsrecht regelt“ (IUBH Internationale Hochschule GmbH 2019). Vielmehr gibt es unterschiedliche Rechtsquellen, die das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln. Hierzu zählen verschiedene Kategorien, die in den folgenden Abschnitten näher erläutert werden: Europäisches Recht, Grundgesetz, Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge, betriebliche Übung und Weisung. Die jeweiligen Kategorien werden vorgestellt, eine konkretere Einordnung und Erklärung der Normenkonkurrenzen erfolgen im 3. Abschnitt dieser Hausarbeit.
2.1.1 Europäisches Recht
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Kommission (EU-GR Charta) werden grundsätzliche Bürger- und Menschenrechte sowie politische, wirtschaftliche und soziale Rechte zusammengefasst. „Mit der Charta der Grundrechte hat die Europäische Union erstmals einen rechtlich verbindlichen Katalog von Bürgerfreiheiten, Grundrechten und die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der europäischen Bürger formuliert. Dabei sind auch Schutzbereiche geregelt, die das Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt, wie den Schutz personenbezogener Daten, das Recht auf Bildung, die Rechte von Kindern und älteren Menschen, das Recht auf eine gute Verwaltung oder die Gewährleistungen im Arbeitsrecht“ (Bundesregierung Deutschland, 2009). Folgende Abbildung zeigt die generelle Gliederung der Charta:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Montag J. 2017)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: EU Charta und Arbeitsrecht (Eigene Darstellung nach EU-GR Charta 2010 u. Erdhütter, R. 2005) Ebenfalls relevant im europäischen Recht sind der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), völkerrechtliche bzw. zwischenstaatliche Verträge, die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die europäische Sozialcharta (ESC) auf die in dieser Hausarbeit aber nicht näher eingegangen wird.
2.1.2 Grundgesetz
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Deutsche Grundgesetz/GG) ist die Verfassung Deutschlands und damit das Fundament des deutschen Rechtsstaates. „Auch das deutsche Grundgesetz (GG) enthält arbeitsrechtlich bedeutende Garantien“ (Podehl 2017, S.20). Hierzu zählen z.B.:
- Art. 1 und 2 GG Persönlichkeitsrecht
- Art. 3 Gleichheitsgrundsatz
- Art. 4 Glaubensfreiheit
- Art. 5 Meinungsfreiheit
- Art. 9 III Koalitionsfreiheit
- Art. 12 Berufsfreiheit
Welche Grundrechte besonders relevant sind für die betriebliche Praxis zeigt folgende Abbildung anhand von Beispielen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Grundrechte in der betrieblichen Praxis (Podehl, J. 2007, S.20)
2.1.3 Gesetzesrecht
Vom Bund erlassene Gesetze (Bundesgesetze) gibt es in großer Vielzahl. Viele davon haben mehr oder weniger große Relevanz für das Arbeitsrecht. Gemein ist den relevanten Gesetzen, dass sie einen Ausgleich zum in der Regel vorliegenden Ungleichgewicht zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen schaffen sollen. Man spricht hier vom Interessenausgleich als Kern gedanke des gesamten Arbeitsrechts (IUBH Internationale Hochschule GmbH 2019, S.13). Einen Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Bundesgesetze gibt zunächst folgende Grafik. Im Anschluss werden einzelne Gesetze exemplarisch erläutert.
Die Grafik zeigt die Aufteilung der beiden großen Bereiche im Arbeitsrecht: Zum einen das Individualarbeitsrecht, das die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber regelt, zum anderen das Kollektivarbeitsrecht, das das Tarifvertrags-, Koalitions- und Betriebsverfassungsrecht umfasst. Die Abbildung ist nicht vollständig, zeigt aber die wohl wichtigsten arbeitsrechtlichen Bundesgesetze. Beispielhaft für das Individualarbeitsrecht seien hier als Gesetze konkret erwähnt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Schutz vor sozialwidriger Kündigung gewährt, das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), das Schutz vor immer neuen Befristungen des Arbeitsvertrages und den Anspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz bietet, das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das den Anspruch auf Mindesturlaub regelt, das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das vor zu langen Arbeitszeiten schützen soll, das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das Arbeitsbefreiung vor und nach der Niederkunft zusagt und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zum Schutz vor Diskriminierung (Podehl 2017, S.21). Dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kommt noch eine besondere Bedeutung hinzu, da es z.B. in § 611 BGB den Begriff des Arbeitnehmers definiert und den Arbeitsvertrag vom Grunde her regelt. Außerdem finden sich hier zahlreiche Definitionen, die z.B. bei Fragen zum Betriebsübergang, Schadensersatz u.a. relevant werden (BGB Bundesrepublik Deutschland 2019).
2.1.4 Tarifverträge
Tarifverträge stellen kollektiv ausgehandelte Vereinbarungen dar. Diese werden geschlossen zwischen einer Gruppe von Arbeitgebern/Arbeitgeberverbänden und einer Gruppe von Arbeitnehmern, die sich z.B. in einer Gewerkschaft organisiert haben. Hierbei regeln Tarifverträge die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien untereinander. Auch hier stehen wie im Arbeitsrecht generell der Schutz der Arbeitnehmer und die Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers häufig in einem Interessenkonflikt und Machtungleichgewicht. Das Kollektivarbeitsrecht räumt der Arbeitnehmerseite nicht zuletzt deshalb ein Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrecht der Arbeitnehmervertretung ein. Formen der Tarifverträge können u.a. sein: Branchen-/ Flächentarifverträge, Lohn- und Gehaltstarifverträge/ Entgelt-Tarifverträge, Rahmentarifverträge, Manteltarifverträge, Firmentarifverträge, Anschlusstarifverträge, Paralleltarifverträge, Notlagenoder Sanierungstarifverträge, sowie andere Tarifverträge (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 2019).
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- Arbeit zitieren
- Christin Becker (Autor), 2019, Rechtsquellen im Arbeitsrecht. Normenpyramide und Günstigkeitsprinzip, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/956416
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