Anspruch und Wirklichkeit der Corporate Social Responsibility der DAX-Konzerne. Eine analytische Untersuchung


Bachelorarbeit, 2020

78 Seiten, Note: 1,7

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Relevanz des Themas
1.2 Ziel und Gang der Arbeit
1.3 Begriffserläuterungen

2. CSR-Grundlagen
2.1 Grundsätze und Leitlinien als Maßstab für CSR in Deutschland
2.2 Das stakeholderorientierte Konzept der CSR
2.3 CSR als multidimensionales Gebilde

3. Die CSR-Richtlinie und das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz - CSR-Engagement wird zu einer Pflicht
3.1 Die Corporate Social Responsibility Richtlinie - Richtlinie 2014/95/EU
3.2 Umsetzung der CSR-Richtlinie 2014/95/EU in deutsches Recht
3.3 Umsetzung der nichtfinanziellen Berichterstattung gern. CSR-Richtlinie- Umsetzungsgesetz in die Praxis - Erste empirische Befunde

4. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Instrument der CSR-Kommunikaion

5. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Instrument der CSR-DAX-30
5.1 Vorgehen und Bewertungsmethode
5.2 Kriterien und Bewertung
5.3 Ergebnisse des Rankings der Nachhaltigkeitsberichte der DAX-30
5.3.1 Nachhaltigkeitsberichtsvergleich MTU Aero Engines AG und RWE AG
5.3.2 Nachhaltigkeitsberichtsvergleich BMW AG und Fresenius SE & CO. KGaA und Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA
5.3.3 Nachhaltigkeitsberichtsvergleich BayerAG und Covestro AG

6. Kritische Würdigung der zentralen Erkenntnisse
6.1 Mangelnde Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beeinträchtigt Bewertung des CSR-Engagements
6.2 Steigende Motivation der DAX-Konzerne für Corporate Social Responsibility

7 Zusammenfassendes Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang

Abkürzungsverzeichnis

Abb Abbildung

Abs Absatz

AG Aktiengesellschaft

AktG Aktiengesetz

Art Artikel

Aufl Auflage

AWO Arbeiterwohlfahrt

BMW Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft

BRD Bundesrepublik Deutschland

bspw beispielsweise

bzw beziehungsweise

CSR Corporate Social Responsibility

DAX Deutscher Aktienindex

DIN Deutsches Institut für Normung

DNK Deutscher Nachhaltigkeitskodex

e.V eingetragener Verein

EG Europäische Gemeinschaft

EU Europäische Union

EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

f folgende Seite

ff folgende Seiten

gern gemäß

ggf gegebenenfalls

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GRI Global Reporting Initiative

HGB Handelsgesetzbuch

H Heft

Hrsg Herausgeber

i.A.a in Anlehnung an

i.S.d im Sinne des

i.V.m in Verbindung mit

ILO International Labour Organization

lÖW Institut für ökologische Wirtschaftsforschung

ISO International Organization for Standardization

Jg Jahrgang

NAP Nationaler Aktionsplan

KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien

Nr Nummer

OECD Organisation for Economic Co-operation and Development

OEEC Organisation for European Economic Cooperation

PLC public limited company

RL Richtlinie

RWE Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk

S Seite

SDGs Sustainable Development Goals

SE Societas Europaea

sog sogenannt/-e

Tab Tabelle

u.a unter anderem

UN United Nations

vgl vergleiche

VW Volkswagen

z.B zum Beispiel

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 CSR-Gütekriterien

Abb. 2 Grundsätze und Leitlinien der CSR im Zeitstrahl

Abb. 3 Aufbau der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

Abb. 4 Die zehn Prinzipien des UN Global Compact

Abb. 5 Sustainable Development Goals

Abb. 6 Interdependenzen von Unternehmens- und Stakeholderzielen

Abb. 7 Die drei Nachhaltigkeitsdimensionen als Ergebnis des Tripple-Bottom-Line- Ansatzes

Abb. 8 Europäische und nationale CSR-Entwicklung

Abb. 9 Geltungsbereich der EU-Richtlinie 2014/95/EU

Abb. 10 Geltungsbereich des §289b HGB

Abb. 11 Gesamtranking der Nachhaltigkeitsberichte der DAX-Konzerne

Abb. 12 Nachhaltigkeitsberichtvergleich A.2 Vision, Strategie, Management

Abb. 13 Nachhaltigkeitsberichtvergleich A.3 Ziele und Programm

Abb. 14 Nachhaltigkeitsberichtvergleich B.1 Glaubwürdigkeit

Tabellenverzeichnis

Tab. 1 GRI-Standards

Tab. 2 Bewertungsschema für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

1. Einleitung

1.1 Problemstellung und Relevanz des Themas

Das Wirtschaften ist unabdingbar. Es stellt Unternehmen allerdings vor eine Her­ausforderung, denn die Verantwortung von wirtschaftlichem Handeln rückt zuneh­mend in den Vordergrund. Neben ihrer Lebensnotwendigkeit für Individuen und die Gesellschaft ist ihre immense Auswirkung auf die Umwelt und die Gesellschaft, so­wohl positiv als auch negativ, außerordentlich groß.1

Aus dieser Doppelnatur resultiert ein steigender gesellschaftlicher und ökonomi­scher Druck auf global agierende Unternehmen.2 Megatrends wie die Beschleuni­gung von Prozessen, der Verlust von Alleinstellungsmerkmalen, die Entgrenzung von Märkten und der Wegfall von Geschäftsfeldern und Geschäftsmodellen stellen für Unternehmen Hürden dar, welche sie bewältigen müssen, um auch zukünftig erfolgreich zu bleiben.3 Gleichzeitig wird deutlich, dass Stakeholder zunehmend hohe Ansprüche zum Vorschein bringen. Sie erwarten, dass das unternehmerische Handeln verantwortlicher, und die daraus entstehenden Folgen transparenter wer­den.4 Der Grund für den Vertrauensverlust und die steigenden Ansprüche an die Unternehmen ist deren rechtliches und/oder ethisches Fehlverhalten, welches durch die Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt wird.5

Einige plakative Beispiele hierzu sind der VW-Abgasskandal aus dem Jahr 2015, die AWO-Affäre aus dem Jahr 2019, aber auch zahlreiche empörende Handlungen der Siemens AG, welche von Korruption bis hin zu „schändlichen“ Projektentschei­dungen in Anbetracht des Klimaschutzes reichen. Auch die Deutsche Bank bleibt nicht unschuldig, denn auf ihr lastet der Vorwurf, milliardenschwere Kredite zur Ver­fügung gestellt zu haben, die zu der Ausbeutung arktischer Öl- und Gasvorkommen genutzt wurden.6 Die Anzahl derartiger Artikel ist unzählbar, wobei fraglich bleibt, wie viele Anschuldigungen tatsächlich der Realität entsprechen. Besonders die DAX-30 stehen im Fokus der Kritik, denn es werden hohe Ansprüche an sie gerichtet. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, ist es für die Unternehmen wichtig mit ihren Stakeholdern in den Dialog zu treten und ihr Verhalten dement­sprechend anzupassen. Die Integration der Corporate Social Responsibility (im Fol­genden auch: CSR) in die Unternehmensstrategie darf dabei nicht außen vor blei­ben.7

Spätestens durch die Berichtspflicht auf Grundlage der EU-Richtlinie 2014/95/EU und die daraufhin folgenden Umsetzung in nationales Recht, das CSR-Richtlinie- Umsetzungsgesetz vom 11.04.2017, hat die Relevanz des Themas die deutschen Unternehmen erreicht.8 Erste Studien stehen ebenfalls bereit und berichten, dass 100% der DAX-30 über die nichtfinanziellen Belange Arbeitnehmer und Anti-Kor­ruption, berichten, 93% über die Menschenrechte und die Umwelt und 86% über Soziales.9

Ob sich durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung, als CSR-Instrument und An­spruch der EU und des deutschen Gesetzgebers eine der Realität entsprechende und systematische Auseinandersetzung mit der Corporate Social Responsibility in den DAX-30 etabliert hat oder das dargestellte CSR-Engagement als ein Mittel zur Imagepflege zu verstehen ist, ist das zentrale Thema dieserArbeit.

Die zunehmende Bedeutung der Corporate Social Responsibility ist allgegenwärtig. Ein unverantwortliches Handeln provoziert Widerspruch und Aufstände. Dies ist ak­tuell vor allem an der globalen Bewegung der „Fridays for Future“ klar zu erken­nen.10 Unternehmen sollen demnach ihr Handeln so ausrichten, dass nicht lediglich die Verfolgung betriebswirtschaftlicher Interessen den Fokus der Gegenwart bilden. Vielmehr ist es relevant, die an sie gestellten Ansprüche mit ihren eigenen zu ver­einen, um den Erhalt sowie die Zukunftsfähigkeit ihres Unternehmens zu sichern und damit die nachhaltige Entwicklung der Weltwirtschaft und des Unternehmens zu unterstützen.11

1.2 Ziel und Gang derArbeit

Mit dem Ziel der in 1.1 geschilderten Problematik näherzukommen, wird im Folgen­den ein Einblick in das CSR-Engagements der DAX-Konzerne, anhand ihrer im Nachhaltigkeitsbericht präsentierten Selbstdarstellung vermittelt.

Hierbei soll dem Leser in dem ersten Teil derArbeit ein Zugang zu dem CSR-Kon- zept und seinen Gütekriterien ermöglicht werden. Die wichtigsten CSR-Rahmen- werke, die Stakeholderorientierung und die Multidimensional^ der CSR stehen dabei im Vordergrund. Es folgt eine rechtliche Einordnung des Themas, anhand der CSR-Richtlinie und des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes. Damit wird eine Ein­führung in das CSR-Instrument, der Nachhaltigkeitsberichterstattung, vermittelt und zugleich ein Verständnis für die Wichtigkeit derselben entwickelt.

Der zweite Teil der Arbeit ist darauf konzentriert, einen Einblick in die Praxis zu vermitteln. Die zwei wichtigsten Rahmenwerke zu der Nachhaltigkeitsberichterstat­tung werden erläutert, um den Vergleich und die Analyse der Berichterstattungen der DAX-30 verständlich zu machen. Das CSR-Instrument, Nachhaltigkeitsbericht­erstattung, ist besonders gut dafür geeignet, die Ansprüche und die Realität der CSR-Tätigkeiten der DAX-30 herauszustellen. Die geprüften Kriterien werden dabei als Ansprüche an die Nachhaltigkeitsberichte, und damit übertragend auch an die CSR-Tätigkeiten eines Unternehmens verstanden. Die aus der Analyse hervorge­henden Ergebnisse stellen folglich einen Einblick in die Realität des CSR-Engage- ments der DAX-30 dar. Gute und schlechte Beispiele werden hierbei, anhand von drei Beispielvergleichen des Best- und Worst-In-Class hervorgehoben, um dem Le­ser ein praxisnahes Bild vermitteln zu können. Zuletzt ist eine kritische Stellung­nahme erforderlich, um sowohl eine eigene als auch die Meinung von Dritten in der Betrachtung, wie realitätsnah das Bild der DAX-Konzerne ist, zu würdigen.

1.3 Begriffserläuterungen

- Corporate Social Responsibility

Eine universelle Definition des Begriffes „Corporate Social Responsibility“ ist auf­grund der Vielzahl international variierender Ansätze sowie der Komplexität des Be­griffes problematisch.12 In dieser Arbeit wird die Definition der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2011 als Grundlage betrachtet, da sie offiziell und ins­besondere an Unternehmen gerichtet ist. Die Definition deklariert die CSR, als „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“.13 Des Weiteren legt die EU-Kommission eine Voraussetzung fest, welche maßgeblich da­für ist, wann diese Verantwortung realisiert wird. Dies ist lediglich der Fall, wenn die Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften und der zwischen Sozialpart­nern bestehenden Tarifverträge gegeben ist. Eine weitere Konkretisierung weist auf den Praxisumgang hin. Demnach sollen Unternehmen in Kooperation mit ihren Sta- keholdern aufein Verfahren zurückgreifen können, durch welches soziale, ökologi­sche, ethische, Menschenrechts- und Verbraucherbelange in ihre Betriebsführung und Kernstrategie integriert werden. Dies hat den Hintergrund, dass ein gemeinsa­mes Werteverständnis für die Eigentümer/Aktionäre des Unternehmens, die Gesell­schaft und die übrigen Stakeholder geschaffen werden soll. Außerdem sollen mög­liche negative Auswirkungen ersichtlich, verhindert und vermieden werden.14

- Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit wird oft als Synonym für CSR verwendet und soll aus diesem Grund ebenfalls definiert werden. Eine erste Auslegung hierzu ist in der silvicultura oeco- nomica von Carl von Carlowitz 1713 zu finden. Das Grundprinzip der Nachhaltigkeit wird als eine intergenerationale Verantwortung für die natürliche Ressource Holz dargelegt und beschreibt, dass nur so viel Holz geschlagen werden darf, wie in dem gleichen Zeitraum auch nachwachsen kann.15 Dieses Grundprinzip diente den Ver­einten Nationen als Vorlage um die „Nachhaltige Entwicklung“ definieren zu kön­nen.16 Die folgende Definition des Nachhaltigkeitsbegriffes und im Weiteren auch der nachhaltigen Entwicklung, geht aus dem Bericht Our Common Future 1987 her­vor, welche von der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Na­tionen wie folgt verschriftlicht wurde:„Sustainable development is development that meets the needs of the present without compromising the ability of future generati­ons to meet their own needs.“17 Die Definition sagt damit aus, dass eine nachhaltige Entwicklung auf der intergenerationalen Gerechtigkeit basiert.

- Greenwashing

Greenwashing lässt sich als irreführende Information an Verbraucher und Investo­ren deuten. Demnach vermittelt ein Unternehmen nur einen Teil der Informationen, die es veröffentlicht, wahrheitsgetreu. Es werden lediglich Informationen die über­prüfbar sind offengelegt. Fakten, die eine negative Auswirkung auf ein Unterneh­men haben können, werden bewusst zurückgehalten, um den positiven Schein auf Außenstehende zu wahren.18

- Bluewashing

Bluewashing bezeichnet die Verschleierung des Fehlverhaltens von Unternehmen, durch eine UN-blaue saubere Weste, also durch die Partnerschaft mit den Vereinten Nationen und die Bereiterklärung zur Einhaltung der Prinzipien des UN Global Com­pact.19

2. CSR-Grundlagen

Die folgenden CSR-Gütekriterien bieten einen Überblick über das Konzept der CSR. Sie stellen Kriterien zur Beurteilung der Qualität der CSR in Unternehmen dar und bilden damit die Kernelemente der Umsetzung einer zukunftsfähigen CSR-Stra- tegie ab.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 CSR-Gütekriterien20

Um eine CSR-Strategie erfolgreich in ein Unternehmen zu integrieren, stellen be­reits eine Vielzahl internationaler Institutionen, Organisationen und Initiativen aner­kannte Grundsätze und Leitlinien zur Verfügung. Die im Nachgang erläuterten Rah­menwerke orientieren sich an einerAuslese der EU-Kommission. Die EU-Kommis­sion hat sich damit bereits im Jahr 2011 das Ziel gesetzt, die europäische CSR- Strategie an denselben auszurichten. Zudem hat sie zu diesem Zeitpunkt erkannt, dass sich das Thema global weiterentwickelt und einen neuen, relevanteren Stel­lenwert erreicht hat.21 Unternehmen werden ausdrücklich von der Bundesregierung dazu aufgefordert, einen Beitrag zu der nachhaltigen Entwicklung zu leisten und eine entsprechende CSR-Strategie in ihr Kerngeschäft einzubinden.22 Die Erwar­tungshaltung, in Bezug auf die CSR-Aktivitäten von Unternehmen, wird maßgeblich durch die Stakeholder definiert. Dies macht die Stakeholderorientierung zu einem weiteren wichtigen Erfolgsfaktor. Dieser wird durch eine transparente Unterneh­mensführung und eine angemessene Berichterstattung, in Anbetracht der Auswir­kungen unternehmerischer Entscheidungen und Aktivitäten auf die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Umwelt, gestützt.23

2.1 Grundsätze und Leitlinien als Maßstab für CSR in Deutschland

Die in Abbildung 2 aufgeführten Grundsätze und Leitlinien stellen Meilensteine in der Entwicklung der CSR dar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2 Grundsätze und Leitlinien der CSR im Zeitstrahl (Quelle: Eigene Darstellung)

Sie sind sowohl von der Politik als auch von großen internationalen Unternehmen anerkannt und haben eine Basis für die Weiterentwicklung der CSR gelegt.24 Die Auseinandersetzung mit den folgenden Rahmenwerken stellt einen ersten und fun­damentalen Schritt zu einer glaubwürdigen Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen Verantwortung dar und gilt außerdem als ein von der Politik an die Unternehmen adressierterAnspruch in Bezug aufihre Wertevorstellung.25

- OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

Die heutige „Organisation for Economic Co-operation and Development“(OECD) wurde 1948 als „Organisation for European Economic Cooperation” (OEEC) gegründet. Heute gehören der OECD weltweit 36 Mitglieder an, darunter auch Deutschland.26 Das Ziel der Organisation ist es, Regelungen für ein besseres Leben zu schaffen. Diese Regelungen sollen Wohlstand, Gleichheit, Chancen und Wohl­ergehen für alle ermöglichen. Hierfür werden gemeinsam mit politischen Entschei­dungsträgern und Bürgern internationale Normen festgelegt und Lösungen für so­ziale, wirtschaftliche und ökologische Probleme erarbeitet. Aus den letzten 58 Jah­ren der OECD-Arbeit resultieren nun bereits mehr als 450 internationale Stan­dards.27

Die OECD-Leitsätze stellen Empfehlungen dar, welche an multinationale Unterneh­men gerichtet sind. Die Empfehlungen werden von der Regierung des OECD-Mit- gliedsstaates an die Unternehmen adressiert, die in odervon dem entsprechenden Teilnehmerstaat aus agieren. Grundsätzlich basieren die nicht-rechtsverbindlichen Empfehlungen auf Grundsätzen und Maßstäben für ein global verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln. Dennoch sind sie an dem geltenden Recht und inter­national anerkannten Normen ausgerichtet. Für die Einhaltung der aktuellen OECD- Leitsätze aus dem Jahr 2011 haben sich 42 OECD- und Nicht-OECD-Länder ver­pflichtet.28 So hat auch die deutsche Regierung die Erwartungshaltung, dass die Leitsätze von allen Unternehmen befolgt werden.29 Folglich stellt dieses internatio­nale Rahmenwerk eines der wichtigsten internationalen Standards für das verant­wortungsvolle unternehmerische Handeln dar.30

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind in elf Themenkomplexe untergliedert (siehe Abb.3). Der heutige Aufbau der Leitsätze ist ein Resultat, wel­ches aus sechs Revisionen hervorgeht (1979, 1982, 1984, 1991, 2000, 2011). Die OECD hat im Laufe der Jahre sämtliche Anpassungen der Leitlinien vorgenommen, welche von der Einführung des Kapitels Umwelt im Jahr 1991, bis hin zu der Reak­tion und Berücksichtigung damals neuer CSR-Initiativen, wie u.a. dem UN Global Compact im Jahr 2000, reichen. Die inhaltlichen Anpassungen führten damit, von der damalig relevanten Compliance-Orientierung, zu einer Umorientierung in Rich­tung CSR.31

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3 Aufbau derOECD-Leitsätze fürmultinationale Unternehmen32

Die Leitsätze der OECD werden vornehmlich von den Regierungen als wichtiges Referenzdokument für die CSR-Politik genutzt. Aktuell haben sie, allerdings in der praktischen Anwendung von Unternehmen einen nicht vergleichbar hohen Wert, wie u.a. deranwendungsbezogene UN Global Compact.33

- Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik des Internationalen Arbeitsamtes (ILO)

Die dreigliedrige Grundsatzerklärung wurde von dem Verwaltungsrat des Internati­onalen Arbeitsamtes erstmals im November 1977 angenommen und versteht sich als eine unverbindliche völkerrechtliche Erklärung. Die letzte Aktualisierung erfolgte im März 2017, um die seit dem Jahr 2006 eingetretenen Entwicklungen, wie u.a. die Ziele und Vorgaben der Agenda 2030 zu berücksichtigen. Die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) verfolgt das Ziel, multinationale Unternehmen in ihrem wirtschaftlichen und sozialen Fort­schritt zu unterstützen, aber auch eine menschenwürdige Arbeit für alle zu ermög­lichen. Des Weiteren sollen Herausforderungen bei unterschiedlichen Tätigkeiten vermindert und behoben werden. Als multinationale Unternehmen sind dabei grenz­überschreitend tätige Unternehmen zu verstehen.34 Die Ziele sind an die Regierun­gen der ILO-Mitgliedsstaaten, unter Einbezug geeigneter Gesetze, Politiken und Maßnahmen, sowie an Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände weltweit gerichtet. Aufgrund des begrenzten Mandats der ILO beziehen sie sich allerdings lediglich auf die Bereiche Arbeit und Beschäftigung.35

Die Erklärung besteht aus insgesamt 68 Grundsätzen, welche als Leitlinien verstan­den werden sollen. Die Grundsätze umfassen neben Allgemeinen Maßnahmen, die Bereiche Beschäftigung, Ausbildung, Arbeits- und Lebensbedingungen sowie Ar­beitsbeziehungen.36

Im Gegensatz zu den OECD-Leitsätze ist bei der Dreigliedrigen Grundsatzerklärung die Überwachung des Verhaltens der Unternehmen erschwert, da sie keinen eige­nen Überwachungsmechanismus vorweist.37 Im Mittelpunkt steht vielmehr der Dia­log zwischen den Unternehmen und den Gewerkschaften.38 Die Ausrichtung der Grundsatzerklärung an international anerkannten Regeln verleiht dieser einen ho­hen Stellenwert, dennoch wirkt sie sich in geringerem Maße auf die Steuerung der Unternehmen aus und erweist sich damit im Unternehmensalltag als weniger prak­tikabel.39

- UN Global Compact

Mehr als 9500 Unternehmen und 3000 Teilnehmer aus anderen Bereichen beteili­gen sich derzeit an der weltweit größten, freiwilligen Initiative für Corporate Social Responsibility. Der größte Anteil der gelisteten Unternehmen hat seinen Sitz in Eu­ropa. Die Gründung der Initiative ist auf das Jahr 2000 zurückzuführen, mit dem Ziel verantwortungsbewusste Unternehmenspraktiken durch die Förderung der UN­Ziele und Werte zu unterstützen.40

Um einen positiven Einfluss auf die Unternehmensnachhaltigkeit zu nehmen, setzt der UN Global Compact bereits bei dem Wertesystem und einem prinzipienbasier­ten Geschäftsansatz eines Unternehmens an. Die zehn Prinzipien des UN Global Compact sollen eine Basis für den langfristigen Unternehmenserfolg, aber auch für einen verantwortlichen Umgang gegenüber dem Menschen und dem Planeten si­chern. Die Prinzipien sind abgeleitet aus der Allgemeinen Erklärung der Menschen­rechte, den ILO Kernarbeitsnormen, der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwick­lung sowie den UN-Konventionen gegen Korruption (Abb.4).41

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4 Die zehn Prinzipien des UN Global Compact42

Für eine Teilnahme am Global Compact gibt es für Unternehmen zwei Möglichkei­ten. Die Basisoption zeichnet sich durch einen Zugang zu einem Basisangebot an Ressourcen und Materialien und eine freigestellte Spende an die Stiftung des UN Global Compact aus. Die zweite Option ist die Vollteilnahme. Der Unterschied zu der Basisoption ist der Vollzugang zu sämtlichen Leistungen und Plattformen des Global Compact und die Partizipation an organisierten Veranstaltungen. Als sog.

„Participant“, also Vollteilnehmer, besteht die Aufforderung zu einem finanziellen Beitrag an die Stiftung des UN Global Compact.43

Das Deutsche Global Compact Netzwerk (DGCN) ist eine der ersten nationalen Plattformen, welche die deutschen Teilnehmer des UN Global Compact versam­melt. Die Entstehung ist durch Impulse deutscher Unternehmen auf das Jahr 2000 zurückzuführen. Aktuell zählt das Netzwerk 400 Unternehmen, u.a. Daimler AG, BMW AG, Siemens AG, und 60 weitere Organisationen aus verschiedenen Berei­chen. Das Netzwerk bietet den Unternehmen eine Austauschplattform und eine Möglichkeit zu einer gemeinsamen Ausarbeitung praxisorientierter Lösungen für ak­tuelle Themen der unternehmerischen Verantwortung.44

Neben der Einhaltung der 10 Prinzipien des UN Global Compacts wird an die Mit­glieder des Global Compacts, insbesondere an das Engagement zur erfolgreichen Zielerreichung der Sustainable Development Goals appelliert.45

- ISO-Norm 26000 zur sozialen Verantwortung

Die erste ISO-Norm zu dem Thema gesellschaftliche Verantwortung, in Form eines Leitfadens, ist die internationale Norm ISO 26000. Das weltweit einheitliche und inhaltlich umfassende Leitfadendokument wurde erstmalig im Jahr 2010 veröffent­licht. Die DIN ISO 26000 ist die deutsche Fassung der ISO-Norm, welche zu Beginn des Jahres 2011 herausgegeben wurde. Während der Entwicklung der Norm wurde auf bestehende internationale Dokumente und Standards zurückgegriffen.46 Eine besondere Betonung liegt darauf, dass die Anwendung der ISO 26000 freiwillig ist. Häufig erweist sich allerdings im Nachgang, dass Inhalte aus ISO-Normen trotz der Freiwilligkeit in nationales Recht übertragen werden.47

Die Besonderheit dieser Norm ist, dass sie an jede Art von Organisation gerichtet ist und damit nicht den Fokus der anderen Standards teilt, welche sich primär an Unternehmen wenden. Außerdem ist sie dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht zertifizierbar und auch nicht dafür vorgesehen oder geeignet ist.48 Bei der Umsetzung der Norm wird darauf verwiesen, dass es möglich ist die ISO 26000 durch weitere Standards zu ergänzen, so u.a. durch den UN Global Compact oder die Global Reporting Initiative.49 Für die Organisationen sollte der Nutzen offensicht­lich sein, denn eine verantwortliche Organisationsführung wirkt sich auf alle Orga­nisationen und ihre Anspruchsgruppen positiv aus. Zugleich werden die Motivation und Identifikation der Mitarbeiter mit der Organisation gefördert und die Ausrichtung des Risiko-Management Systems, durch die Verwendung der ISO-Norm möglich.50 Inhaltlich führt die Norm den Leser durch Grundsätze, Kernthemen und Handlungs­felder in den globalen CSR-Rahmen ein. Sie sorgt damit dafür, dass die Organisa­tionen eine praxisnahe Orientierungshilfe für eine aktive Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen Verantwortung zurVerfügung stehen haben.51

Die sieben Grundsätze bilden die Basis für eine einheitliche Wahrnehmung der ge­sellschaftlichen Verantwortung.52

1. Rechenschaftspflicht
2. Transparenz
3. Ethisches Verhalten
4. Achtung der Interessen von Anspruchsgruppen
5. Achtung der Rechtsstaatlichkeit
6. Achtung internationaler Verhaltensstandards
7. Achtung der Menschenrechte

In den sieben Kernthemen werden die wichtigsten Bereiche gesellschaftlicher Ver­antwortung aufgeführt. Die jeweiligen Kernthemen werden zusätzlich durch weitere Handlungsempfehlungen ergänzt, in welchen die Erwartungen an die jeweilig pas­sende, praktische Umsetzung ausgeführt werden.53

1. Organisationsführung
2. Menschenrechte (8 Handlungsempfehlungen)
3. Arbeitspraktiken (5 Handlungsempfehlungen)
4. Umwelt (4 Handlungsempfehlungen)
5. Faire Betriebs- und Geschäftspraktiken (5 Handlungsempfehlungen)
6. Konsumentenanliegen (7 Handlungsempfehlungen)
7. Einbindung und Entwicklung der Gemeinschaft (7 Handlungsempfehlungen)

Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie zur CSR in nationales Recht, das CSR- Richtlinien-Umsetzungsgesetz, und ihre praktische Ausrichtung hat die ISO 26000 an Relevanz gewonnen.54

- Leitprinzipien derVereinten Nationen fürWirtschaft und Menschen­rechte

Im Juni 2011 wurden die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte von dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen angenom­men. Die Leitprinzipien basieren auf einem dreigliedrigen Ansatz: „schützen, achten und abhelfen“:

1. „schützen“: Die Staaten sollen die Menschenrechte und Grundfreiheiten ach­ten, schützen und gewährleisten.
2. „achten“: Unternehmen nehmen eigenständig die Aufgabe wahr, das gel­tende Recht zu befolgen und die Menschenrechte zu achten.
3. „abhelfen“: Unternehmen sorgen dafür, dass sie bei einer Verletzung der gel­tenden Rechte und Pflichten, angemessene und wirksame Maßnahmen zur Abhilfe treffen.55

Die insgesamt 31 Prinzipien, die auf der Grundlage des genannten Ansatzes for­muliert sind, erläutern die jeweilige Bedeutung und Auswirkungen auf das Recht, die Politik und die Praxis. Sie gelten nicht nur für die UN-Staaten, sondern für alle Staaten und Unternehmen weltweit. Dabei beziehen sie alle international anerkann­ten Menschenrechte in die Betrachtung mit ein. Eine neue rechtliche Verpflichtung schaffen sie demnach also nicht. Ihre Relevanz geht dagegen eher, aus der Aner­kennung und Beachtung der Staaten und der Wirtschaft selbst hervor.56

Das Ziel der Prinzipien der Vereinten Nationen ist es die Pflicht der Staaten zu der Achtung und Wahrung der Menschenrechte und die Sorgfaltspflicht der Unterneh­men hervorzuheben. Die globale Wirtschaft soll demnach, durch die Kooperation der Staaten und des Privatsektors, vorrangig unter der Beachtung menschenrecht­licher Kriterien gestaltet werden.57

Um die Leitprinzipien in die Praxis umzusetzen, wurde 2011 von der EU-Kommis­sion in ihrer Mitteilung „Eine neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verant­wortung der Unternehmen (CSR)“, die Aufforderung zur Aufstellung Nationaler Ak­tionspläne an alle EU-Mitgliedsstaaten gerichtet.58 Der Nationale Aktionsplan (NAP) hat das Ziel, eine Hilfestellung, für die Umsetzung der UN-Leitlinien in die Praxis aller Akteure zu bieten sowie staatliche und wirtschaftliche Pflichten bzw. Verant­wortlichkeiten darzustellen. Zugleich soll das Zusammenwirken verschiedener Po­litikfelderermöglichtwerden, um übergeordnete Entwicklungsziele zu erreichen und zuletzt auf nationaler Ebene zu der Sicherstellung der Zukunfts- und Wettbewerbs­fähigkeit der deutschen Wirtschaft beizutragen.59

Die fünf Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht stehen bei dem Nationalen Aktionsplan der BRD im Mittelpunkt, worunter sich auch der Prozess der Berichterstattung befindet. Um die Einführung der Kernelemente in den Unterneh­men zu überprüfen und ggf. weitere Mittel für die Einführung einzuleiten, stellt die Bundesregierung jährlich den Stand der Umsetzung fest. Weitere Mittel, um die Ein­führung und Einhaltung der Prozesse zu sichern, könnten seitens der Regierung bspw. durch gesetzliche Maßnahmen getroffen werden.60

- Sustainable Development Goals - Agenda 2030

Die im Jahr 2015 verabschiedete „Agenda 2030“ ist eine von der Weltgemeinschaft beschlossene Agenda für eine bessere Zukunft. Durch die Umsetzung der Agenda soll weltweit für ein menschenwürdigeres Leben und einen gesunden Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen gesorgt werden. Diesbezüglich werden ökono­mische, ökologische und soziale Aspekte berücksichtigt. Alle Staaten sollen sich bekennend für die Zielerreichung einsetzen. Die Bundesrepublik hat sich frühzeitig dazu entschlossen, die Agenda und die damit verbundenen Sustainable Develop­ment Goals ehrgeizig zu verfolgen und umzusetzen.61

Die Sustainable Development Goals (auch: SDGs; Ziele für nachhaltige Entwick­ lung) vermitteln einheitliche globale Ziele und Maßstäbe für die Relevanz der nach­haltigen Entwicklung bis 2030.62 63

Um die Zielerreichung zu ermöglichen kommt Unternehmen eine wichtige Rolle zu. Diese schließt ein verantwortungsbewusstes Wirtschaften und nachhaltige Investi­tionen, laut des UN Global Compact, ein.64

Den Grund für die Ausrichtung der unternehmerischen Strategie, Ziele und Aktivitä­ten an dem Rahmenwerk der SDGs sehen die Autoren u.a. darin, dass zukünftige Geschäftschancen, durch wachsende Märkte und innovative Lösungen entstehen und externe Effekte, durch die Förderung der Zielerreichung internalisiert werden. Dadurch soll u.a. ein effizienterer Ressourceneinsatz attraktiver werden, wodurch sich die unternehmerische Nachhaltigkeit steigert. Es soll weiterhin eine stärkere Bindung der Stakeholder, durch die Vertretung ihrer Interessen und die frühzeitige Vorbereitung auf künftige gesetzliche Anforderungen, ohne ein rechtliches Risiko oder ein Reputationsrisiko einzugehen, entstehen. Zuletzt ist die Integration der SDGs dadurch begründet, dass die Gesellschaften und die Märkte durch nachhal­tige Investitionen stabilisiert werden.65

Trotz der zahlreichen Unterstützung der SDGs ist der bisherige Fortschritt, laut des UN Global Compact Fortschrittberichts 2019, noch deutlich unter dem gewünschten Entwicklungsniveau. Das Ausmaß der bisherigen Veränderungen entspricht noch bei Weitem nicht dem notwendigen Ausmaß, um die 17 globalen Ziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Der uneinheitliche inter- und intranationaler Fortschritt wird dabei als einer derwichtigsten Gründe benannt.66

2.2 Das stakeholderorientierte Konzept der CSR

Der Stakeholder-Ansatz wird in der Wissenschaft besonders mit Edward Freeman und seinem Werk „Strategie management: a stakeholder approach“ aus dem Jahr 1984 assoziiert.67 Der Stakeholder-Ansatz erlangte seine Bedeutung nicht in Ver­bindung mit der CSR, sondern mit der Managementlehre, der Politik und der Praxis der 1980er Jahre. Der heutige Stellenwert des Ansatzes ist auf Freemans Hervor­hebung zurückzuführen, dass die Erfüllung der Verpflichtungen die Unternehmen gegenüber ihren Kapitalgebern haben, ebenso von strategischer und damit auch praktischer Relevanz ist, wie die Berücksichtigung weitererAnspruchsgruppen des Unternehmens.68

Freeman’s Definition des Begriffes Stakeholder aus dem Jahr 2010 lautet: „Any group or individual who can affect or is affected by the achievement of an organiza­tion’s purpose”.69 Ein Stakeholder ist entsprechend jeder, der von den Handlungen einer Organisation beeinflusst wird oder diese durch seine Ansprüche beeinflussen kann.

Die Verbindung des Stakeholder-Ansatzes und der CSR ist letztlich dadurch be­gründet, dass der Stakeholderbegriff die abstrakte Unternehmensverantwortung greifbar und zurechenbar macht. Da in der CSR die Verantwortlichkeiten oftmals unklar sind, ermöglicht es der Stakeholderbegriff, diese konkret zu formulieren.70 Diese enge Verbindung des Stakeholder-Ansatzes und der CSR erkannte Archie B. Carroll bereits im Jahr 1991. In der Veröffentlichung seines Werks: „The Pyramid of Corporate Social Responsibility“ belegt er den Zusammenhang, durch seine Aussage, dass die Stakeholder-Nomenklatur den, für die Wirtschaft bedeutendsten, Mitgliedern der Gesellschaft „Namen und Gesicht“ gibt. Auf diese „Mitglieder der Gesellschaft“ bzw. Stakeholder und ihre Ansprüche muss die Wirtschaft dement­sprechend auch reagieren.71 DerStakeholderansatz erweist sich folglich klar als ein Haupttreiber für die Weiterentwicklung des CSR-Konzepts und dessen praktische Einführung und Umsetzung in Unternehmen.72 AufGrundlage dessen ist auch sein Stellenwert als Gütekriterium der CSR zu begründen.

In der heutigen Praxis stellt sich nicht mehr die Frage, ob der Stakeholderdialog für das CSR-Management relevant ist. Mittlerweile ist eine hohe Anzahl von Gründen, die dafürspricht, eindeutig erkennbar. Eine effektive Kooperation zwischen Unter­nehmen und Stakeholdern ermöglicht beiden Seiten u.a. eine erhöhte Richtungssi­cherheit für das Nachhaltigkeitsengagement, neue Impulse für Innovationen und gemeinsame Lösungen für komplexe Probleme, bspw. für den Klimawandel oder bessere Arbeitsbedingungen in Entwicklungsländern.73 An diesen Beispielen wird bereits erkenntlich, dass sich die Ziele der Stakeholder, neben ihrer eigenen, grup­penspezifischen Ziele, mit denjenigen eines Unternehmens überschneiden.74 Dies bedeutet folglich auch, dass eine erfolgreiche Zielerreichung für beide Parteien, von dem Verhalten anderer Stakeholder und Unternehmen abhängig ist, wie in Abbil­dung 6 dargestellt.

Heute stehen Unternehmen vielmehr vor der Herausforderung, wie ein effektiver CSR-Dialog aussieht, um ihre Stakeholder bestmöglich in ihre Handlungen und Zu­kunftspläne zu involvieren. Eine erste wichtige Voraussetzung für die Kooperation ist der kontinuierliche Austausch der Akteure. Aus gemeinsamen Gesprächen soll­ten die Ansprüche der Stakeholder und die unternehmensseitigen Dialoge hervor­gehen, welche anschließend über einen laufenden Review-Prozess analysiert wer­den. Nur aus einer umfassenden Analyse können neue und relevante Erkenntnisse hervorgebracht werden. Ein weiteres wichtiges Thema für einen langfristig erfolg­reichen Stakeholderdialog sind die Prinzipien des gemeinsamen Umgangs, wie u.a. die Gleichstellung der Parteien im Gespräch, die Kooperationsbereitschaft, Inklu­sion, Chancengleichheit, Aufrichtigkeit und Reflexionsbereitschaft.75 76

Um dies zu ermöglichen, sollten Unternehmen dazu bereit sein ihren Stakeholdern transparente Aussagen zu ihrer Unternehmensführung zu vermitteln. Gleichzeitig ist es notwendig, dass sie offen über die Auswirkungen ihrer unternehmerischen Entscheidungen und Aktivitäten auf die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Umwelt berichten.77

Letztendlich lässt sich daraus schließen, dass durch das stakeholderorientierte Konzept der CSR ein „shared value“ erzeugt wird, also eine Win-Win-Situation für das Unternehmen und die Gesellschaft.78

2.3 CSR als multidimensionales Gebilde

Der Triple-Bottom-Line-Ansatz ist ein, für Unternehmen, wichtiger Wissensansatz, um bestehende Nachhaltigkeitsherausforderungen erfolgreich zu überwinden. Die­ser Ansatz wurde besonders durch John Elkington geprägt und erläutert die Nachhaltigkeit als multidimensionales Gebilde. Dieses multidimensionale Gebilde besteht demnach nicht nur aus der ökonomischen Dimension, die es notwendiger­weise zu betrachten gilt. Um bestehende Herausforderungen zu überwinden, müs­sen auch die Dimensionen Soziales und Ökologie in die Betrachtung mit einbezo­gen werden. Dies gilt übertragend auch für die CSR.79 Die drei Dimensionen sind auf einer Ebene positioniert und ihnen soll dementsprechend auch dasselbe Maß an Aufmerksamkeit bei unternehmerischen Entscheidungen und Aktivitäten zukom­men.80 Die Tripple-Bottom-Line stellt schließlich die Salden der drei Dimensionen dar.81

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 7 Die drei Nachhaltigkeitsdimensionen als Ergebnis des Tripple-Bottom-Line-Ansatzes82

Bei einer näheren Betrachtung der drei Dimensionen lassen sich unterschiedliche Ziele und Mittel herausstellen, die zu ihrer angemessenen und gleichberechtigten Berücksichtigung beitragen. Betrachtet man die Dimension Soziales genauer, so gilt es soziale Konflikte zu begrenzen. Dazu soll u.a. durch die Sicherung der Men­schenwürde beigetragen werden. In der ökonomischen Dimension ist es das Ziel Stabilität und ein angemessenes Wirtschaftswachstum, durch bspw. Arbeitsplatzsi­cherheit, zu gewährleisten. Die ökologische Dimension wird durch die Zielsetzung eines verantwortungsvollen Umgangs mit begrenzten natürlichen Ressourcen cha­rakterisiert und soll u.a. mittels des Einsatzes erneuerbarer Ressourcen verfolgt werden.83

[...]


1 Vgl. lhne(2014),S.17

2 Vgl. lhne(2014), S.17; Schmidpeter (2016), S.92

3 Vgl. Glauner (2016), S.146

4 Vgl. Schmidpeter (2016), S.97 f.; Endrikat u.a. (2019), S.40 f.; Kreipl (2020) S.6

5 Vgl. Kreipl (2020), S.6

6 Vgl. ausführlich zu Skandalen: Der Spiegel (2020); Klawitter (2020); Schlözer; Telloglou (2019); Appel (2015); Menzdorf (2019)

7 Vgl. Schram (2016), S.9

8 Vgl. Martens; Kleinfeld (2018), S.3

9 Vgl. KirchhoffConsultAG; BDO AG (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) (2020), S.7

10 Vgl. F.A.Z. (2019)

11 Vgl. Ihne (2014), S.27; Schram (2016), S.6; Martens; Kleinfeld (2018), S.5

12 Vgl. Kreipl (2020), S.233 f.

13 Europäische Kommission (2011b), S.7

14 Vgl. Europäische Kommission (2011b), S.7

15 Vgl. von Carlowitz (2013)

16 Vgl. Grober(2013), S.20

17 The World Commission on Environment and Development (1987), Chapter 2

18 Vgl. Lyon; Maxwell (2011), S.9

19 Vgl. John (2013), S.86

20 Eigene Darstellung i.A.a. Stibbe; Voigtländer (2013), S.10

21 Vgl. Europäische Kommission (2011b), S.8; Vgl. Martens; Kleinfeld (2018), S.20

22 Vgl. Die Bundesregierung (2018), S. 50

23 Vgl. Bundesministerium fürArbeit und Soziales (2011), S.25

24 Vgl. Europäische Kommission (2011b), S.8

25 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2011), S.13

26 Vgl. Homepage OECD (2019a)

27 Vgl. OECD (2019b), S.1

28 Vgl. OECD (2011), S.3; Massoud (2018), S.56

29 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2017)

30 Vgl. Schank; Hajduk (2018), S.79

31 Vgl. Schank; Hajduk(2018), S.82; OECD (2011), S.18

32 Eigene Darstellung i.A.a. OECD (2011), S.7

33 Vgl. Europäische Kommission (2011b); Schank; Hajduk (2018) S.83

34 Vgl. Bundesministerium fürWirtschaft und Energie (2017); S.1

35 Vgl. InternationaleArbeitsorganisation (ILO) (2017), S.1 f.; Massoud (2018), S.56; Krajewski (2018), S.288

36 Vgl. InternationaleArbeitsorganisation (ILO) (2017)

37 Vgl. Weschka (2006), S.646

38 Vgl. Krajewski (2018), S.289

39 Vgl. Krajewski (2018), S.289 f.

40 Vgl. United Nations Global Compact (2019), Cover: About the United Nations Global Compact

41 Vgl. UN Global Compact (2019)

42 Eigene Darstellung i.A.a. UN Global Compact (2019)

43 Vgl. Global Compact Netzwerk Deutschland (2019a)

44 Vgl. Global Compact Netzwerk Deutschland (2019b)

45 Vgl. Global Compact Netzwerk Deutschland (2019b)

46 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2011), S.7

47 Vgl. Bay (2018), S.121; Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2011), S. 7

48 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2011), S.7 f.; Bay (2018), S.122

49 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2011), S.8

50 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2011), S.9

51 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2011), S.12 ff.; Stibbe (2019), S.13f.; Bay (2018), S.122, S.137

52 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2011), S.12 f.

53 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2011), S.15f.

54 Vgl. Bay (2018), S.137

55 Vgl. United Nations; übersetzt von: Deutsches Global Compact Netzwerk (2011), S.1; Ruggie (2018), S.7 f.; Eickhoff (2018), S.352 f.

56 Vgl. United Nations; übersetztvon: Deutsches Global Compact Netzwerk (2011), S.1; Ruggie (2018), S.7

57 Vgl. Eickhoff(2018), S.353; Hamm (2016), S.1; United Nations; übersetztvon: Deutsches Global Compact Netzwerk (2011), S.1

58 Vgl. Auswärtiges Amt (2017), S.4; Europäische Kommission (2011b), S.10

59 Vgl. Auswärtiges Amt (2017), S.5

60 Vgl. Auswärtiges Amt (2017), S.10

61 Vgl. Die Bundesregierung (2020)

62 Vgl. Global Reporting Initiative u.a. (2017), S.4

63 United Nations Global Compact (2020)

64 Vgl. United Nations Global Compact (2020)

65 Vgl. Global Reporting Initiative u.a. (2017), S.4

66 Vgl. United Nations Global Compact (2019), S.10

67 Vgl. Freeman (2010)

68 Vgl. Schenkel-Nofz (2015), S.18

69 Freeman (2010), S.53

70 Vgl. Schram (2016), S.9; Carroll (1991), S.43

71 Vgl. Carroll (1991), S.43

72 Vgl. Schenkel-Nofz(2015), S.18f.

73 Vgl. Ankele; Grothe (2019), S.557

74 Vgl. Kreipl (2020), S.10

75 Vgl. Schram (2016), S.9f.

76 Eigene Abbildung i.A.a. Schram (2016), S.10

77 Vgl. Stibbe; Voigtländer (2013), S.10 f.

78 Vgl. Porter; Kramer (2015), S.145

79 Vgl. Elkington (1997), S.74 ff.; Schram (2016), S.5

80 Vgl. Kreipl (2020), S.245

81 Vgl. Brühl (2018), S.29 f.

82 EigeneAbbildung i.A.a. Kreipl (2020), S.245; Brühl (2018), S.30

83 Vgl. Kreipl (2020), S.245 f.

Ende der Leseprobe aus 78 Seiten

Details

Titel
Anspruch und Wirklichkeit der Corporate Social Responsibility der DAX-Konzerne. Eine analytische Untersuchung
Hochschule
Fachhochschule Düsseldorf
Note
1,7
Jahr
2020
Seiten
78
Katalognummer
V957971
ISBN (eBook)
9783346306425
ISBN (Buch)
9783346306432
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Hallo zusammen, während der Corona-Zeit wurde diese Bachelorarbeit grundsätzlich auf Basis von Internetquellen erstellt bzw. auf Quellen die über die Hochschule online zugänglich waren, was bedeutet, dass ihr bei dem Download generell einen schnellen bzw. leichten Zugang zu den Quellen habt, wobei alle Hyperlinks im Literaturverzeichnis aufgeführt sind. Im Anhang befindet sich ebenfalls ein Nachhaltigkeitsranking bzw. eine Nutzwertanalyse zu dem CSR-Engagement der DAX-30, wobei nicht alle auswertbar waren. Ich hoffe ich kann euch mit meiner Arbeit eine gute Hilfestellung leisten.
Schlagworte
CSR, DAX-Konzerne, DAX, Corporate Social Responsibility, CSR-Gesetzesgrundlage, CSR-Grundlagen, CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, CSR- Engagement, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Richtlinie 2014/95/EU, Analyse und Ranking der Nachhaltigkeitsberichterstattung, DAX-30, Vergleichbarkeit CSR-Engagement, Motivation DAX-Konzerne für CSR
Arbeit zitieren
Anonym, 2020, Anspruch und Wirklichkeit der Corporate Social Responsibility der DAX-Konzerne. Eine analytische Untersuchung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/957971

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