Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Relevanz des Themas
1.2 Ziel und Gang der Arbeit
1.3 Begriffserläuterungen
2. Der Deutsche Corporate Governance Kodex und seine Entwicklung
3. Deutscher Corporate Governance Kodex 2017 - Die aktuelle Fassung
3.1 Ziel des Kodex 2017
3.2 Inhalt
4. Rechtliche Relevanz des Deutschen Corporate Governance Kodex
5. Der Umgang der DAX-Konzerne mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex
6. Deutscher Corporate Governance Kodex 2020 - Neue Fassung
6.1 Ziel des Kodex 2020
6.2 Inhalt
6.3 Gültigkeit des Deutschen Corporate Governance Kodex 2020
6.4 Wesentliche Anpassungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2020
6.4.1 Unabhängigkeit des Aufsichtsrats
6.4.2 Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung
7. Relevanz des Deutschen Corporate Governance Kodex bei M&A- Transaktionen
8. Zusammenfassendes Fazit
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Entwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex 2013-2018
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Gliederung des Kodex 2017 und 2020 im Vergleich
1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Relevanz des Themas
„The governor should be able to keep the corporate ship on course with a minimum use of the tiller.“1, betonte Adrian Cadbury, welcher seit dem Jahr 1992, als Vorreiter auf dem Themengebiet der Corporate Governance gilt.2 Der Experte war bereits vor rund 30 Jahren der festen Überzeugung, dass Corporate Governance Unternehmen in ihrer Zielerreichung vorantreibt.3
Ein aktienrechtliches und ökonomisches Grundproblem der Vergangenheit und der Gegenwart ist es, ein Unternehmen so zu steuern, dass es seine Tätigkeiten an den richtigen Zielen ausrichtet. Fraglich bleibt dabei, welche Ziele als „richtig“ angesehen werden können und dem Unternehmensinteresse entsprechen.4 Dieses Problem äußert sich besonders in Anbetracht der aktuell angeschlagenen wirtschaftlichen Lage, die durch die unvorhersehbare Pandemie entstanden ist.
Die sog. „Corporate Governance“ ist mittlerweile von der Kunst der Unternehmensführung zu einer eigenen Wissenschaft hinausgewachsen und beruht international auf einer Vielzahl von Gesetzen, Richtlinien und Kodizes.5
Ein Rahmenwerk zu der Einordnung und Orientierung für gute und verantwortliche Unternehmensführung existiert in Deutschland nun seit dem Jahr 2002 unter dem Namen: „Deutscher Corporate Governance Kodex“ (nachfolgend auch Kodex genannt). Die fünfzehnte Fassung wurde dem Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz am 23. Januar 2020 vorgelegt. Mit der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger tritt diese in Kraft und bringt einige umfassende Änderungen mit sich, die besonders für die DAX-Konzerne relevant sind.6
Durchschnittlich erfüllen die DAX-Konzerne 97,7 Prozent der „Soll-Empfehlungen“ des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Anteil vorsorglicher Abweichungen ist im Zeitverlauf gesunken. Nun werden die Reaktionen und das Verhalten der Unternehmen auf die bevorstehenden Änderungen erwartet.7
1.2 Ziel und Gang der Arbeit
Die Arbeit soll, besonders für diejenigen Leser, die mit diesem Thema noch nicht in Berührung gekommen sind, ein Grundverständnis zum aktuellen Deutschen Corporate Governance Kodex schaffen. Vor diesem Hintergrund gehe ich besonders auf die wesentlichen Veränderungen der neuen Fassung des Kodex 2020 ein. Hierzu wird zuerst ein Basisverständnis zu dem Kodex, seiner Entwicklung sowie zum Kodex 2017 vermittelt, um die, darauffolgenden, wesentlichen Veränderungen nachvollziehen zu können. Ein weiterer Fokus wird auf den Umgang der DAX-Konzerne mit dem Kodex gelegt. Zuletzt wird die Rolle des Deutschen Corporate Governance Kodex in Bezug auf M&A-Transaktionen thematisiert, um auch hier deutlich zu machen, auf wie vielen Feldern der Kodex zur Anwendung kommt.
1.3 Begriffserläuterungen
- Corporate Governance
Die Regierungskommission des Deutschen Corporate Governance Kodex definiert unter dem Begriff einen rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen, welcher für die Leitung und Überwachung von Unternehmen genutzt wird.
- Deutscher Corporate Governance Kodex
Die Regierungskommission verdeutlich, dass der Kodex als eine Sammlung von Grundsätzen, Empfehlungen und Anregungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat vorliegt, welche dazu genutzt werden soll die Gesellschaft im Unternehmensinteresse zu führen.
- Unternehmensinteresse
Das Unternehmensinteresse definiert die Verpflichtung des Vorstandes und des Aufsichtsrats so zu handeln, dass nicht gegen die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft unter der Berücksichtigung der Aktionäre, der Belegschaft oder der sonstigen Interessensgruppen verstoßen und eine nachhaltige Wertschöpfung ermöglicht wird.8
2. Der Deutsche Corporate Governance Kodex und seine Entwicklung
Beispiele für Compliance-Verstöße sind schnell zu finden. Der bekannte VW-Skan- dal oder die fragwürdige Rolle des VW-Aufsichtsratschefs Hans Dieter Pötsch sind nur zwei Beispiele unter vielen.9 Einer der spektakulärsten Fälle in Sachen Compliance ist der Fall Enron. Der Energiekonzern war eines der größten amerikanischen Unternehmen. Im Jahr 2001 ging der Fall jedoch aufgrund von fortgesetzter Bilanzfälschungen als einer der größten Unternehmensskandale der US in die Ge- schichte.10
Als Folge solcher moralisch-fragwürdiger Handlungen geraten Unternehmen in Schieflagen. Daraus resultieren sowohl rechtliche und ökonomische Schäden als auch Reputationsschäden.11 Um solche Schäden zu vermeiden werden Unternehmen klare Grenzen, aber auch Hilfestellungen zur Verfügung gestellt. Durch Gesetze und Regelwerke wird ein klarer Rahmen zum Thema Compliance und Corporate Governance geschaffen. Zuzüglich werden durch den Deutschen Corporate Governance Kodex wesentliche gesetzliche Vorgaben sowie darüberhinausgehende Empfehlungen und Anregungen für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung wiedergegeben.
Grundsätzlich richtet sich der Kodex seit seiner Erstveröffentlichung an börsennotierte Gesellschaften und alle anderen Gesellschaften mit Kapitalmarktzugang gem. §161 Absatz 1 Satz 2 des Aktiengesetzes.
Der noch aktuelle Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 wirkt auf drei Arten mit unterschiedlicher Wirkungsstärke:
- Gesetzliche Bestimmungen:
Bestimmungen, die auf geltendem deutschem Recht basieren, werden durch den Begriff „muss“ gekennzeichnet oder den Empfehlungen, ohne besondere Kennzeichnung, vorangestellt.
- Empfehlungen:
Empfehlungen werden durch die die Nutzung des Wortes „soll“ kenntlich gemacht. Wichtig dabei ist, dass diejenigen Gesellschaften, die von den gekennzeichneten Empfehlungen abweichen, die Pflicht haben dies jährlich offenzulegen sowie zu begründen („comply or explain“).
- Anregungen:
Für Anregungen die von Gesellschaften, auch ohne eine Begründung, nicht zwingend berücksichtigt werden müssen, wird das Wort „sollte“ als Hinweis verwendet.12
Im Jahr 2002 legte die am 6. September 2001 berufene Regierungskommission den ersten Deutschen Corporate Governance Kodex vor, wobei durch die Bundesministerin für Justiz beschlossen wurde sich auf die Vorgaben des rechtlichen Rahmen zu beschränken.13 Damit gilt der Kodex seither als ein Akt der Selbstorganisation. Die Überwachung und Sanktionierung im Hinblick auf die Einhaltung der im Kodex verschriftlichten Empfehlungen und Anregungen, werden dem Kapitalmarkt und seiner Selbstregulierungskraft überlassen. Da der Kodex auf dem geltenden deutschen Recht basiert, werden Verstöße gegen die Regelungen über das Gesetz geahndet, genauer hierzu siehe Abschnitt 4: Rechtliche Relevanz des Deutschen Corporate Governance Kodex.14
In der Präambel der Erstfassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 26. Februar 2002 wird auch seine jährliche Überprüfung durch die Regierungskommission und bedarfsweise Anpassung an nationale und internationale Entwicklungen erwähnt.
Die wesentlichen Anpassungen der Jahre 2013 - 2018 werden in der folgenden Abbildung (Abb. 1) dargestellt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Entwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex 2013-201815
Die neuesten Anpassungen des Kodex, wurden im Jahr 2019 vorgenommen und werden im Abschnitt 6.4: Wesentliche Anpassungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2020 genauer beschrieben.
3. Deutscher Corporate Governance Kodex 2017 - Die aktuelle Fassung
Der Kodex in der Fassung vom 7.Februar 2017 ist die derzeit noch gültige Fassung. Um im Nachgang einen Vergleich zu erleichtern, wird die aktuelle Fassung im Folgenden ausgeführt.
3.1 Ziel des Kodex 2017
Das vorrangige Ziel des Kodex 2017 ist es Nachvollziehbarkeit und Transparenz des deutschen Corporate Governance Systems zu schaffen. Des Weiteren wird durch den Kodex gefördert, dass internationale und nationale Investoren, Kunden, Beschäftigte und die Öffentlichkeit Vertrauen in die Leitung sowie in die Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften haben.
3.2 Inhalt
Die aktuelle Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 7. Februar 2018 ist gegliedert in sieben Teile. Zu Beginn findet man die Präambel, welche alle grundlegenden Informationen sowie das Ziel und die Bedeutung des Kodex verdeutlicht und besonders der Definition der im Kodex verwendeten Begriffe dient. Zunächst werden die Aktionäre und die Hauptversammlung im Rahmen des bestehenden Rechts beschrieben. Im dritten Teil wird das Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat charakterisiert. Dabei sind die Abstimmung und Weiterentwicklung der Strategie und der strategischen Ausrichtung des Unternehmens gem. der Ziffer 3.2 zwischen Vorstand und Aufsichtsrat im Unternehmensinteresse vorzunehmen. Der Kodex formuliert in der Ziffer 3.4, dass der Aufsichtsrat vom Vorstand informiert sein muss, der Aufsichtsrat allerdings dafür sorgen muss, angemessen informiert zu sein. Bei Geschäften von grundlegender Bedeutung gem. Ziffer 3.3 wird durch die Satzung oder den Aufsichtsrat ein Zustimmungsvorbehalt formuliert. Es herrscht nach Ziffer 3.5 eine offene und vertrauliche Diskussion im Zusammenwirken zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat. Des Weiteren wird auch das Verhalten zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat in Bezug auf Übernahmeangebote sowie die Regeln einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung in Ziffer 3.7 thematisiert. Ein jährlicher Corporate Governance Bericht und eine Entsprechenserklärung werden in der Ziffer 3.10 empfohlen. Der vierte Teil wendet sich den Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstandes zu und im Anschluss darauf seiner Zusammensetzung, Vergütung und möglichen Interessenskonflikten. Dieser Rahmen wird im fünften Teil auch für den Aufsichtsrat geschaffen. Im sechsten Teil geht der Kodex auf die Informationstransparenz und die rechtzeitige Veröffentlichung eines sog. Finanzkalenders auf der Internetseite der Gesellschaft ein. In dem „Finanzkalender“ werden gem. Ziffer 6.1 u.a. existenziell wichtige Veröffentlichungstermine und der Zeitpunkt der Hauptversammlung festgehalten. Zuletzt, im siebten Teil, werden die Rechnungslegung und die Abschlussprüfung thematisiert. Hervorgehoben werden dabei die gesetzlichen Anforderungen und weitere Empfehlungen für die Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Diese basieren auf dem in der Präambel genannten True-and-fair-Prinzip für Rechnungslegung deutsche Unternehmen. Das Prinzip zielt darauf ab, dass die Unternehmen der Öffentlichkeit ein wahrheitsgerechtes Bild ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage präsentieren. Diese Erläuterung ist ebenfalls im Kodex 2017 festgehalten worden.
4. Rechtliche Relevanz des Deutschen Corporate Governance Kodex
Die Erklärung zum Corporate Governance Kodex ist in §161 AktG verankert. In §161 Absatz 1 AktG wird geregelt, dass der Vorstand und der Aufsichtsrat von u.a. börsennotierten Gesellschaften verpflichtet sind, jährlich eine sog. Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex abzugeben. Die Entsprechenserklärung gleicht einer Stellungnahme und beinhaltet Aussagen darüber, welchen Empfehlungen des Kodex entsprochen und welchen wiederrum nicht entsprochen wurde. Wurde einer Empfehlung nicht entsprochen ist dies zu erläutern. Zuzüglich ist im §161 Absatz 2 AktG geregelt, dass die Entsprechenserklärungen, durch die Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft, langfristig zugänglich sein müssen. Infolgedessen ist es daher für alle im §161 AktG angesprochenen Gesellschaften wichtig und erforderlich sich mit dem Kodex auseinanderzusetzen.
Gesellschaften, die nicht gemäß ihrer Entsprechenserklärung handeln, können mit rechtlichen Folgen rechnen. Gemäß den Urteilen des OLG München (Urt. v. 06.08.2008, 7 U 5628/07) und des BGH (Urt. v. 21.09.2009, II ZR 174/08 oder Urt. v. 16.02.2009, Az.: II ZR 185/07) kann ein solches Fehlverhalten schwerwiegende Gesetzesverstöße darstellen.16
Obwohl es sich bei dem Kodex eher um einen „Code of Best Practice“ für deutsche Unternehmen handelt, hat er sowohl den benannten rechtlichen Charakter, dient aber gleichzeitig als eine wichtige Informationsquelle für Unternehmen in Bezug auf Compliance - Thematiken.17
5. Der Umgang der DAX-Konzerne mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Die 30 DAX-Konzerne sind, wie im letzten Abschnitt 4: Rechtliche Relevanz des Deutschen Corporate Governance Kodex ausgeführt, gesetzlich dazu verpflichtet mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex in Berührung zu kommen.18
Der Umgang mit dem Kodex durch die DAX-Konzerne erfolgt primär über die Entsprechenserklärung gem. der Präambel des Kodex.19 Der Vorstand und der Aufsichtsrat erklären gemeinsam in der Niederschrift, welchen Empfehlungen entsprochen und welchen wiederrum nicht entsprochen wird und warum nicht. Die Empfehlungen sind durch die Regierungskommission in dem Maße gegliedert, dass sie einfach und schnell zu überprüfen sind.20 Die Entsprechenserklärung stellt eine Form der Berichterstattung dar und bietet dem Kapitalmarkt und allen Interessierten eine erhöhte Transparenz über die Einhaltung der Empfehlungen des Kodex und des damit einhergehenden compliancegerechten Handelns im Unternehmensinteresse. Fraglich ist dennoch, ob sich die Teilnehmer des Kapitalmarktes, durch die in der Entsprechenserklärung angegebenen Informationen, bei einer Kauf- oder Verkaufsentscheidung beeinflussen lassen.21
[...]
1 Cadbury (2002), S.1
2 Vgl. Adeney (2015)
3 Vgl. Cadbury (2000), S.11
4 Vgl. Metten (2010), S.1-7
5 Vgl. Hakelmacher (2019), S.136
6 Vgl. Pressemitteilung DCGK 2020 (2020)
7 Vgl. Beyenbach u.a. (2019), S.1
8 Alle Begriffsdefinitionen gem. Deutscher Corporate Governance Kodex (in der am 16. Dezember 2019 von der Regierungskommission beschlossenen Fassung) (2019)
9 Vgl. Appel (2015); Seiwert (2020)
10 Vgl. Martin u.a. (2014) S.459 f., S.459 f.; CNN (2019)
11 Vgl. Deutscher Corporate Governance Kodex (in der am 16. Dezember 2019 von der Regierungskommission beschlossenen Fassung) (2019), S.30, Abb.2.1
12 Für alle drei Wirkungsarten vgl. Deutscher Corporate Governance Kodex (in der am 16. Dezember 2019 von der Regierungskommission beschlossenen Fassung) (2019)
13 Vgl. Deutscher Corporate Governance Kodex - Vorwort (2002)
14 Vgl. Kreipl (2020), S.55 f.
15 Abb.1: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Kohl u.a. (2014); Beyenbach u.a. (2019)
16 Vgl. Goslar; von der Linden (2009), S. 1691; Methner; Reiter (2018), S.50
17 Vgl. Methner; Reiter (2018), S.50
18 Vgl. Börse Frankfurt (2020)
19 Vgl. Entsprechenserklärungen - Regierungskomission Deutscher Coporate Governance Kodex (2020)
20 Vgl. Hakelmacher (2019), S.33
21 Vgl. Dilger; Schottmüller-Einwag, S.5, S.9