Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Geheime Staatspolizei im NS-Regime
2.1 Entstehung und Entwicklung
2.2 Aufgaben und Vorgehen der Gestapo
3. Arbeitserziehungslager „Nordmark“ in Kiel – Russee
3.1 Die Arbeitserziehungslager der Gestapo
3.2 Das Arbeitserziehungslager „Nordmark“ in Kiel – Russee
4. Fazit
5. Quellen- und Literaturverzeichnis
5.1 Quellen
5.2 Literatur
6. Anhang
1. Einleitung
Viele Kommilitonen meiden bei der Wahl ihrer Neuzeit-Proseminare die verschiedenen Angebote zum Nationalsozialismus, da sie befürchten, dass sich der in der Schule bereits angeeignete Stoff lediglich wiederholen wird. Natürlich zählt dieser Abschnitt unserer Geschichte zu einem der am häufigsten historisch untersuchten Themengebiete, allerdings beschränkte sich der Großteil der Untersuchungen auf die wesentlichen Bereiche des NS-Regimes wie zum Beispiel die „frühzeitig wahrgenommenen Opfergruppen“1 wie die Juden und die rassische Verfolgung dieser Bevölkerungsgruppe. Neben diesen Forschungsgebieten, von denen jeder auf Grund ihrer Grausamkeit schon einmal gehört haben sollte, gibt es Themenbereiche des Nationalsozialismus, die von Historikern lange Zeit ignoriert bzw. umgangen worden sind.
Einen dieser Bereiche stellt die Geheime Staatspolizei, kurz Gestapo2, dar. Eine der zahlreichen NS-Institutionen, die allgemein als das „zentrale Exekutivorgan“3 für den Terror des nationalsozialistischen Maßnahmenstaates4 galt und welche wegen ihrer umfassenden Kompetenzen und ihrer radikalen Arbeitsweise von der Bevölkerung gefürchtet wurde.5 Ähnlich wie die damalige Bevölkerung betrachtete die Geschichtsforschung die Gestapo lange Zeit als eine übermächtige politische Polizei, die einem Mythos glich6, weshalb sich die „festgefahrene Gestapoforschung“7 erst in den 1990er Jahren zu ändern begann.
Auch wenn die Gestapo sicherlich nicht allmächtig war, bietet es sich an, zu untersuchen, wie weitreichend die Kompetenzen wirklich waren und vor allem, ob diese exekutive Institution nach zentralen Vorschriften oder in Eigeninitiative handelte. Letzteres erscheint plausibel, wenn man bedenkt, welche strukturellen und personellen Veränderungen der Zweite Weltkrieg für das NS-Regime mit sich brachte.
Da eine Untersuchung der kompletten Gestapo das Ausmaß dieser Hausarbeit bei Weitem übersteigen würde, werde ich mich zur Beantwortung der Fragestellung auf ein lokales Beispiel, genauer das Arbeitserziehungslager „Nordmark“ in Kiel-Russee, beschränken. Um die Handlungsfreiheiten der Gestapo analysieren zu können, wird im Folgenden zuerst auf die Gestapo als Institution und ihre Rolle im NS-Regime eingegangen werden, bevor sich eine Auseinandersetzung mit dem ausgewählten Arbeitserziehungslager anschließt. Im Fazit werde ich die Ergebnisse der Analyse resümieren.
2. Die Geheime Staatspolizei im NS-Regime
Dass die Gestapo nur eine von vielen Institutionen war, mit Hilfe derer das NS-Regime seine ideologischen Vorstellungen realisierte, ist allgemein bekannt. Welche Rolle aber spielte sie und was genau waren die Aufgaben jener berüchtigten politischen Polizei? Im Folgenden sollen diese Fragen zum grundsätzlichen Verständnis geklärt werden, auf weitere Details oder gar andere Institutionen des Regimes kann nur am Rande eingegangen werden.
2.1 Entstehung und Entwicklung
Wie bei vielen anderen nationalsozialistischen Institutionen ist der stetige Wandel der Organisationsstruktur sowie die Anpassung an aktuelle Umstände eines der kennzeichnenden Merkmale der Gestapo8, deren wichtigste Veränderungen man in drei Phasen zusammenfassen kann.
Offiziell gegründet wurde die Gestapo am 26.04. 1933 in Preußen9 von Hermann Göring10 mit der Intention, den mächtigen preußischen Polizeiapparat als Waffe gegen seine innenpolitischen Gegner einzusetzen. Mit Hilfe zweier Gestapogesetze11 gelang es Göring innerhalb eines Jahres das Geheime Staatspolizeiamt, das sogenannte Gestapa, sowie mehrere Außenstellen der Gestapo zu etablieren und aus der inneren Verwaltung zu lösen. Die mit dem ersten Gestapogesetz vom 26.04.1933 bereits begonnene Verselbstständigung wurde durch das zweite Gestapogesetz vom 30.11.1933 weiter vorangetrieben, sodass alle der Gestapo angehörigen Stapo-Stellen nicht mehr dem Innenministerium und den örtlichen Polizeiverwaltungen sondern dem preußischen Ministerpräsidenten Göring als „Chef der Geheimen Staatspolizei“ unterstanden.12 Die Entstehung der preußischen Gestapo unter Göring, welche Dams und Stolle als eine „regionalspezifische Antwort auf die befürchtete Zentralisierung des Polizeiapparats“13 bezeichnen, markiert die erste Phase der Entstehungsgeschichte der Geheimen Staatspolizei.
Eines der wichtigsten Ziele für die Nationalsozialisten nach der Machtergreifung 1933 war es, den Polizeiapparat zu kontrollieren, um diesen als „Machtmittel [ihres] totalitären Staates“14 verwenden zu können. Die Phase der Machteroberung bzw. der Gleichschaltung verlief jedoch je nach Land auf Grund verschiedener Voraussetzungen uneinheitlich; die Entstehung der preußischen Gestapo stellte dabei nicht nur einen Sonderfall dar, sondern war im Frühjahr 1934 die einzige politische Polizei, die noch nicht Heinrich Himmler unterstand. Himmler, der häufig als einer der „hauptamtlichen“ Massenmörder“15 der NS-Führung gesehen wird, hatte bereits das Amt des Reichsführers-SS inne und übernahm bis 1934 sukzessive sämtliche politischen Polizeiverwaltungen des Reiches mit dem Ziel, diese zu zentralisieren.16 Am 01.04.1933 übernahm er zuerst die bayerische Polizei und ließ die BPP, die Bayerische Politische Polizei, gründen, welche früher als die preußische Gestapo autonom wurde.17 Dass er bereits Chef der SS, die später zum „zentralen Personalreservoir“18 für die meisten nationalsozialistischen Verbrechen avancieren sollte, war, führte zu einer Verschmelzung von SS und bayerischer Polizei. Dies gab einen „Vorgeschmack“19 auf die weitere Entwicklung. Aus dem nun entstandenen inneren Machtkampf zwischen Himmler und Göring um die Entscheidungsgewalt über die Gestapo, ging ersterer siegreich hervor. Am 17.06.1936 wurde Himmler zum „Chef der Deutschen Polizei“ gewählt und konnte nun, da er ebenfalls Chef der SS war, die bereits erwähnte Fusion der SS mit der Polizei und der Gestapo auf reichsweiter Ebene vorantreiben.20 Interessanterweise datieren Dams und Stolle sowie Wildt21 die Übernahme der politischen Polizei durch Himmler auf den 17. Juni, während Pohl dagegen den 16.06.1936 angibt.22 Gerade weil dieser Führungswechsel von großer Bedeutung für die weitere Entwicklung der Gestapo ist, sind zwei verschiedene Daten ungewöhnlich. Die geplante Vereinheitlichung von SS und Polizei ermöglichte die Umgestaltung der staatlichen Polizei nach nationalsozialistischen Vorstellungen; der nächste Schritt dahin war die Einführung zwei neuer SS-Hauptämter am 26.06.1936. Mit der Sicherheitspolizei, kurz SiPo23, und der Ordnungspolizei als neue Institutionen gab es nun 12 SS-Hauptämter. Diese Eingliederung demonstrierte nicht nur die Verschmelzung der beiden NS-Institutionen sondern vielmehr die Unterstellung der Polizei unter die SS. Die SiPo unter der Leitung Reinhard Heydrichs, einem der entscheidenden Organisatoren Himmlers24, vereinte die Gestapo und die Kriminalpolizei, was auf die spätere Zusammenarbeit einzelner Täterapparate des NS-Regimes hinweist.25 Von der Gestapo als die „reichsweite Geheime Staatspolizei“ kann man allerdings erst seit dem 28.08.1936 reden26, da es jetzt zu einem offiziellen Erlass kam, sämtliche politische Polizeiapparate unter dem Begriff Gestapo zusammenzufassen – zuvor gab es 17 verschiedene Bezeichnungen.27 Durch das dritte Gestapogesetz vom 10.02.1936, das den aktuellen Rechtszustand festschrieb und die Arbeit der Gestapo rechtlich bestätigte28, war die von Himmler angestrebte Zentralisierung, die in der Geschichtsforschung auch als „Verreichlichung“29 bezeichnet wird, so gut wie abgeschlossen, da das in Berlin sitzende Gestapa einerseits und die regionalen Stapo-Stellen andererseits ein „höchstmögliches Maß an Autonomie“30 erreicht hatten. Bevor die dritte und letzte Phase der Gestapoentwicklung erläutert wird, muss die Verknüpfung des Nachrichtendienstes der NSDAP, kurz SD31, mit der SiPo erwähnt werden, da diese nicht nur eine weitere Maßnahme zu Vereinheitlichung von SS und Polizei war, sondern für die spätere Zusammenarbeit dieser Institutionen sowie die damit einhergehende Radikalisierung der Gestapo eine entscheidende Rolle spielte.32 Das von Heydrich und Himmler angestrebte „Modell eines „Staatsschutzkorps““33 konnte jedoch nur teilweise realisiert werden.
Den inneren Auseinandersetzungen34, wie man den mit der SiPo zusammengewachsenen SD am besten neu organisieren könne, wurde durch den Angriffskrieg auf Polen am 01.09.1939 ein Ende gesetzt, da viele Beamte zum Wehrdienst eingezogen wurden. Die Kooperation der beiden Institutionen musste in der Praxis durchführbar sein. Der Überfall auf Polen markierte also nicht nur den Beginn des Zweiten Weltkrieges sondern gleichzeitig die dritte und letzte Phase der Gestapoentwicklung: Bereits am 27.09.1939 wurde das Reichssicherheitshauptamt (RSHA35 ) gegründet, welches formal die beiden SS-Hauptämter SiPo und SD in einer neuen Institution bündelte. Wie Wildt schildert wurde es eigentlich im rassischen Einsatz gegen die Polen gegründet, um das Vorgehen der Einsatzgruppen, die sich aus SD- und Gestapobeamten zusammensetzten, in Polen zu organisieren und durchzuführen.36 Das allgemeine Ziel dieser neuen Institution und die deutliche Radikalisierung werden im nächsten Kapitel näher beleuchtet. Die wichtigste Untergliederung des RSHA, das anfangs in sechs und später in sieben Ämter aufgeteilt war, war das Amt IV „Gegnererforschung und –bekämpfung“, grob gesagt die neue Bezeichnung für die Geheime Staatspolizei. Die Gestapo hatte unter der Leitung von Heinrich Müller wie bereits vorher auch im RSHA eine Sonderstellung inne, da sie als das „zentrale Exekutivorgan des nationalsozialistischen Terrors“37 zum Einen personell besser ausgestattet war als der SD und zum Anderen als Zentrale für alle Stapo-Stellen im Reich sowie in den besetzten Gebieten zuständig war.38 Die interne Struktur des Amt IV sowie der Aufbau der SiPo ab 1939 würden das Ausmaß dieser Arbeit übersteigen, weshalb im Anhang zwei veranschaulichende Schemata39 dazu zu finden sind. Ein weiteres wichtiges Merkmal des RSHA als zentrale Verfolgungsinstanz ist der Austausch von Personal und Einheiten zwischen den verschieden Dienststellen und Ämtern, was wieder auf die Zusammenarbeit der einzelnen NS-Institutionen mit der Gestapo hindeutet, deren Aufgaben und Vorgehen im nächsten Kapitel behandelt werden.
2.2 Aufgaben und Vorgehen der Gestapo
Im Folgenden sollen die Aufgaben sowie das Vorgehen der Geheimen Staatspolizei erläutert werden; am sinnvollsten ist eine Darstellung in unterschiedlichen Phasen, in diesem Fall vor Beginn des Zweiten Weltkrieges und während des Krieges. Parallel dazu soll in Bezug auf die Fragestellung überprüft werden, ob der grundsätzliche Handlungsrahmen der Gestapo bereits eine Eigeninitiative für diesen Täterapparat vorsah. Auch wenn die Denunziationen aus der Bevölkerung und der Einsatz von V-Männern der Gestapo für kleinere Vergehen von Nutzen waren40, werden sie hier nicht thematisiert werden, da sie nicht explizit die Gestapo als Täterapparat darstellen.
„Seine Aufgabe besteht darin, durch eigene Vollzugsbeamte, mit Hilfe von Außenstellen für die einzelnen Landespolizeibezirke und mit Unterstützung der ordentlichen Polizei-Behörden alle staatsgefährlichen politischen Bestrebungen im gesamten Staatsgebiet zu erforschen, das Ergebnis der Erhebungen zu sammeln und auszuwerten […]. Außerdem ist das Geheime Staatspolizeiamt befugt, im Rahmen seiner sachlichen Zuständigkeit andere Polizei-Behörden um polizeiliche Maßnahmen zu ersuchen und mit Weisung zu versehen.“41
In diesem Runderlass Görings anlässlich der Durchsetzung des ersten Gestapogesetzes vom 26.04.1933 wird schon vor der „Verreichlichung“ das Einsatzgebiet der (preußischen) Gestapo erläutert. Bereits zu diesem Zeitpunkt war die Sonderstellung der Geheimen Staatspolizei zu erkennen, da der Terminus „staatsgefährlich“ Freiräume bei der Gegnerbestimmung lässt – und die Definition dieser Gefährdung lag alleine bei der Gestapo. Dass die neu entstandene Institution sich die zu „erforschenden“ politischen Gegner selbst aussuchen durfte, lässt ein selbstständiges Handeln der Täter zwar vermuten, von einer Eigeninitiative kann zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht die Rede sein.
Durch das zweite und dritte Gestapogesetz nahm die Gestapo der Justiz sukzessiv die Kompetenzen ab, da sie die Sonderkompetenz des polizeilichen Schutzhaftbefehls erhielten. Dieser erlaubte es ihnen, Gegner ohne ein Rechtsverfahren in KZs einweisen zu lassen und stellte damit eines der wichtigsten Machtinstrumente der Geheimen Staatspolizei dar.42 Die mit der Schutzhaft verbundenen Verhöre waren stets von gewaltsamen Methoden begleitet43, die sicherlich auch der Abschreckung der Bevölkerung dienten und zur Entstehung des Mythos der Gestapo beitrugen. Mit der zunehmenden Verschmelzung von SiPo und SS änderte sich ebenfalls der Aufgabenbereich der Gestapo ab 1936/37. Nachdem die Kommunisten, die während der Anfangsphase des NS-Regimes die größte Feindgruppe der Gestapo darstellten, größtenteils in KZs verschleppt worden waren oder das Land verlassen hatten, begann ein „ideologischer Transformationsprozess“44 und die Verwandlung der Gestapo hin zu einer „völkischen Polizei“45 einzusetzen. Wie Werner Best46 (Zitat) treffend formulierte, wurde die Geheime Staatspolizei zum „Arzt am deutschen Volkskörper“47, dessen Aufgabe es war, sämtliche „Krankheitserreger“ des Körpers auszuschalten. Daraus resultierten nicht nur Maßnahmen gegen politische Gegner sondern gegen alle andersdenkenden und anderslebenden Menschen, welche nicht in das ideologische Muster der Nationalsozialisten passten. Von der SiPo durchgeführte Aktionen gegen „Asoziale“, „Arbeitsscheue“, Homosexuelle sowie die Einhaltung der Rassengesetze sind Beispiele für das Vorgehen dieser „völkischen Polizei“. Mit anderen Worten ermächtigte sich die Gestapo selbst dazu, präventiv und ohne Einschränkungen gegen alle vermeintlichen Feindbilder vorzugehen48. Dieser „neue“ Aufgabenbereich ließ, wie Mallmann und Paul feststellten, durchaus Platz für Eigeninitiative.49 Das Konzept dieser „völkischen Polizei“ und die damit verbundene Radikalisierung der Gestapo wurde durch Bemühungen der NS-Führungsebene – allen voran Himmler und Heydrich – noch verstärkt. Durch „weltanschauliche Schulungen“50 wurde die Ideologisierung der Gestapo – und SiPo-Beamten vorangetrieben. Zusätzlich kam es zu einer internen Konkurrenz unter den Beamten, die sich seit der „Verreichlichung“ aus verschiedensten Gruppierungen zusammensetzten, wer effizienter „arbeitet“. Dieser „Radikalisierungsdruck“51 führte zur Anwendung immer brutalerer Vorgehensweisen und da weder Fehlverhalten noch übermäßige Gewalttätigkeit bestraft wurden, entstand die Überzeugung der Täter, die nun vermehrt in Eigeninitiative handelten, das Richtige zu tun und sich keine moralische Schuld aufzuladen52. Allgemein entsteht der Eindruck, dass der freie Handlungsrahmen der Gestapo- bzw. SiPo-Beamten von der NS-Führungsebene geschätzt, wenn nicht sogar geplant wurde. Warum hätten sie sich sonst um eine zusätzliche Ideologisierung bemüht – denn schließlich schützte die Gestapo in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen den deutschen Volkskörper vor eventuellen Gegnern.
[...]
1 Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmord in der NS-Zeit 1933-1945 (Geschichte kompakt: Neuzeit). Darmstadt, 2003, S. 1.
2 Im weiteren Verlauf dieser Hausarbeit werde ich vorzugsweise diese Abkürzung verwenden.
3 Carsten Dams/Michael Stolle: Die Gestapo: Herrschaft und Terror im Dritten Reich. München, 2008, S. 7.
4 „Im Maßnahmenstaat […] konnte ohne rechtliche Bindung mit brutalem Terror und blanker Willkür gegen die als Feinde definierten Bevölkerungsgruppen vorgegangen werden.“; S. Dams/Stolle: Die Gestapo, S. 9.
5 Vgl. ebd., S. 7.
6 Vgl. ebd., S. 10.
7 Gerhard Paul/Klaus-Michael Mallmann (Hrsg.): Die Gestapo im Zweiten Weltkrieg: `Heimatfront` und besetztes Europa. Darmstadt, 2000, S. 1.
8 Vgl. Dams/Stolle: Die Gestapo, S. 7.
9 S. ebd., S. 18
10 Reichskommissar für das preußische Innenministerium.
11 S. Kapitel 2.2.
12 Vgl. Dams/Stolle: Die Gestapo, S. 16-20 & Bernhard Vollmer: Volksopposition im Polizeistaat. Gestapo-und Regierungsberichte. Stuttgart, 1957, S. 9-10.
13 Dams/Stolle: Die Gestapo, S. 21.
14 Vollmer: Volksopposition im Polizeistaat, S. 9.
15 Pohl: Verfolgung und Massenmord in der NS-Zeit 1933-1945, S. 20.
16 Vgl. Dams/Stolle: Die Gestapo, S. 23-24.
17 Vgl. ebd., S. 23.
18 Pohl: Verfolgung und Massenmord in der NS-Zeit 1933-1945, S. 24.
19 Dams/Stolle: Die Gestapo, S. 23.
20 Vgl. ebd., S. 28-29.
21 S. Michael Wildt: Radikalisierung und Selbstradikalisierung 1939. Die Geburt des Reichssicherhauptamtes aus dem Geist des völkischen Massenmords. In: Gerhard Paul/Klaus-Michael Mallmann (Hrsg.): Die Gestapo im Zweiten Weltkrieg. `Heimatfront` und besetztes Europa. Darmstadt, 2000, S. 11-42, hier S. 11.
22 S. Pohl: Verfolgung und Massenmord in der NS-Zeit 1933.1945, S. 10.
23 Im weiteren Verlauf wird diese Abkürzung als Synonym für Sicherheitspolizei verwendet.
24 Vgl. Pohl: Verfolgung und Massenmord in der NS-Zeit 1933-1945, S. 21.
25 Vgl. Dams/Stolle, S. 27-29.
26 Vollmer: Volksopposition im Polizeistaat, S. 9.
27 Vgl. Dams/Stolle: Die Gestapo, S. 29.
28 Mehr dazu in Kapitel 2.2.
29 Wildt: Radikalisierung und Selbstradikalisierung. In: Paul/Mallmann (Hrsg.): Gestapo im Zweiten Weltkrieg, S. 11.
30 Dams/Stolle: Die Gestapo, S. 29.
31 Im weiteren Verlauf wird diese Abkürzung als Synonym für den Nachrichtendienst der NSDAP verwendet.
32 Näheres zum SD und der Verschmelzung mit der SiPo: Vgl. Dams/Stolle: Die Gestapo, S. 30 & 35-37.
33 Klaus-Michael Mallmann/Gerhard Paul: Die Gestapo. Weltanschauungsexekutive mit gesellschaftlichem Rückhalt. In: Paul/Mallmann (Hrsg.): Gestapo im Zweiten Weltkrieg, S. 599-650, hier S. 615.
34 Vgl. Näheres dazu Wildt: Radikalisierung und Selbstradikalisierung. In: Paul/Mallmann (Hrsg.): Gestapo im Zweiten Weltkrieg, S. 13-15.
35 Im weiteren Verlauf wird diese Abkürzung als Synonym für Reichssicherheitshauptamt verwendet.
36 Vgl. Wildt: Radikalisierung und Selbstradikalisierung. In: Paul/Mallmann (Hrsg.): Gestapo im Zweiten Weltkrieg, S. 15.
37 Dams/Stolle: Die Gestapo, S. 32.
38 Vgl. ebd., S. 30-33 & Wildt: Radikalisierung und Selbstradikalisierung. In: Paul/Mallmann (Hrsg.): Gestapo im Zweiten Weltkrieg, S. 15-16.
39 S. Anhang.
40 Vgl. Näheres dazu: Dams/Stolle: Die Gestapo, S. 77-94 & Mallmann/ Paul: Die Gestapo. In: Paul/Mallmann (Hrsg.): Gestapo im Zweiten Weltkrieg, S. 629-633.
41 Dams/Stolle: Die Gestapo, S. 19.
42 Vgl. ebd. S. 29 & Mallmann/ Paul: Die Gestapo. In: Paul/Mallmann (Hrsg.): Gestapo im Zweiten Weltkrieg, S. 601.
43 Dams/Stolle: Die Gestapo, S. 71.
44 Dams/Stolle: Die Gestapo, S. 41.
45 Mallmann/ Paul: Die Gestapo. In: Paul/Mallmann (Hrsg.): Gestapo im Zweiten Weltkrieg, S. 604.
46 Justitiar, Personalchef und Stellvertreter Heydrichs; vgl. Dams/Stolle: Die Gestapo, S. 50.
47 Ebd., S. 42.
48 Vgl. Mallmann/ Paul: Die Gestapo. In: Paul/Mallmann (Hrsg.): Gestapo im Zweiten Weltkrieg, S. 607-609.
49 Vgl. ebd., S. 609.
50 Dams/Stolle: Die Gestapo, S. 44.
51 Ebd., S. 67.
52 Vgl. ebd., S. 61-68.