5.1. Tatbestandsdiagnostik:
Die Tatbestandsdiagnostik ist eine veraltete einfache Form eine Reihe methodisch mehr oder weniger festgelegter diagnostischer Versuche, die auf die Objektivierung beobachtbarer Ausdruckserscheinung im Aussageverhalten richten.
Praktisch heißt das: Es werden einer Versuchsperson verschiedene Reizwörter vorgegeben, auf die sie mit spontan dazu einfallenden Assoziationswörtern reagieren muß. Diese Wörter und die benötigte Reaktionszeit werden dabei erfaßt und vergleichend betrachtet.
Diese Methode wurde weiter verfeinert in dem man die psychogalvanischen Reaktionen mißt. Das sind Atembewegung, Puls, Blutdruck und die unwillkürliche Feinmotorik. Dies wird mit einem Polygraphen - oder auch Lügendetektor genannt - aufgenommen.
Diese psychophysiologische Aussagebeurteilung unterscheidet 2 verschiedene Erhebungsmethoden.
1: Direkte tatbezogene Befragung z.B. Haben sie die Tat begangen ?
2: Indirekte Befragung oder Tatwissenstest. z.B. Fragen nach Details, die nur ein Tatbeteiligter wissen kann.
Diese Methode ist in Deutschland auf Grund der Strafprozeßordnung Verboten. Darin heißt es:...Verbot von Vernehmungsmethoden, die " die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung" (§ 136a Abs. 1 Strafprozeßordnung) Beeinträchtigt, selbst dann, wenn der Beschuldigte eine solchen Methode zustimmen würde.