Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Renaturierung der Münsterschen Aa im Teilabschnitt "Kanalstraße nördlich Lublinring". Konkret soll diskutiert werden, ob die Renaturierung als eine gelungene Maßnahme im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung betrachtet werden kann. Dabei wird zunächst darauf eingegangen, welche Eingriffe es in der Vergangenheit durch Menschenhand in die Aa gegeben hat.
Im Weiteren wird erläutert, warum die Renaturierungsmaßnahmen der Aa, die von der Stadt Münster seit den 90er Jahren an verschiedenen Stellen des Stadtgebietes durchgeführt werden, als ein Nachhaltigkeitsziel moderner Stadtentwicklung im Sinne der Agenda 21 begriffen werden können. Es folgt eine Detailbetrachtung der Renaturierungsmaßnahme "Kanalstraße nördlich Lublinring". Diese Maßnahme wird anhand der von der Stadt Münster vorgegebenen Ziele ökologischer Verbesserung, Hochwasserschutz und Erlebbarkeit auf ihre Nachhaltigkeit hin überprüft und abschließend beurteilt.
Vor dem Hintergrund zunehmender Urbanisierung werden die Aufgaben heutiger Stadtplanung immer anspruchsvoller und vielfältiger. Auch Münster muss sich der Herausforderung wachsender Bevölkerungszahlen stellen. In den vergangenen zehn Jahren ist die Einwohnerzahl um mehr als 40.000 Menschen gestiegen. Bis 2040 wird eine weitere Zunahme um mehr als 40.000 Einwohner prognostiziert.
Trotz des wachsenden Bevölkerungsdrucks muss Münster seinen Bewohnern ein weiterhin menschenwürdiges Leben ermöglichen und eine verantwortungsbewusste, ressourcenschonende und nachhaltige Stadtentwicklungspolitik auch für nachfolgende Generationen verfolgen. Die untersuchte Renaturierungsmaßnahme "Kanalstraße nördlich Lublinring" soll als ein Teilaspekt nachhaltiger Stadtentwicklung betrachtet und beurteilt werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Basisdaten zur Münsterschen Aa
2.1 Lokalisierung Münster und Aa
2.2 Anthropogene Eingriffe in die Aa
3. Renaturierung als Teilaspekt einer nachhaltigen Stadtentwicklung
4. Renaturierung der Münsterschen Aa im Teilabschnitt „Kanalstraße nördlich Lublinring“
4.1 Ausgangssituation vor der Renaturierung 2017
4.2 Ziele der Renaturierung
4.2.1 Ökologische Verbesserung
4.2.2 Hochwasserschutz
4.2.3 Erlebbarkeit
4.3 Bauliche Maßnahmen zur Renaturierung
4.4 Dauer und Kosten der Maßnahmen
4.5 Situation nach der Renaturierung
4.5.2 Hochwasserschutz
4.5.3 Erlebbarkeit
5. Beurteilung der Renaturierungsmaßnahmen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung
6. Literaturverzeichnis
Fachliteratur
Internetquellen
7. Anlagen
1. Einleitung
Vor dem Hintergrund zunehmender Urbanisierung werden die Aufgaben heutiger Stadtplanung immer anspruchsvoller und vielfältiger. Auch Münster muss sich der Herausforderung wachsender Bevölkerungszahlen stellen. In den vergangenen zehn Jahren ist die Einwohnerzahl um mehr als 40.000 Menschen gestiegen (2008: 273.875, 2018: 314.319)1. Bis 2040 wird eine weitere Zunahme um mehr als 40.000 Einwohner prognostiziert2. Trotz des wachsenden Bevölkerungsdrucks muss Münster seinen Bewohnern ein weiterhin menschenwürdiges Leben ermöglichen und eine verantwortungsbewusste, ressourcenschonende und nachhaltige Stadtentwicklungs-politik auch für nachfolgende Generationen verfolgen. Die untersuchte Renaturierungsmaßnahme „Kanalstraße nördlich Lublinring“ soll als ein Teilaspekt nachhaltiger Stadtentwicklung betrachtet und beurteilt werden. Dabei wird zunächst darauf eingegangen, welche Eingriffe es in der Vergangenheit durch Menschenhand in die Aa gegeben hat. Im Weiteren wird erläutert, warum die Renaturierungsmaßnahmen der Aa, die von der Stadt Münster seit den 90er Jahren an verschiedenen Stellen des Stadtgebietes durchgeführt werden, als ein Nachhaltigkeitsziel moderner Stadtentwicklung im Sinne der Agenda 213 begriffen werden kann. Es folgt eine Detailbetrachtung der Renaturierungsmaßnahme „Kanalstraße nördlich Lublinring“. Diese Maßnahme wird anhand der von der Stadt Münster vorgegebenen Ziele ökologische Verbesserung, Hochwasserschutz und Erlebbarkeit auf ihre Nachhaltigkeit hin überprüft und abschließend beurteilt.
2. Basisdaten zur Münsterschen Aa
2.1 Lokalisierung Münster und Aa
Münster befindet sich auf der Nordhalbkugel in Deutschland im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Größere Nachbarstädte sind im Norden Osnabrück, im Osten Bielefeld und Gütersloh, im Süden liegt das Ruhrgebiet mit den Städten Recklinghausen, Bochum, Dortmund, und Essen, im Westen verläuft die Grenze zu den Niederlanden. Münster erstreckt sich von 51,8° bis 52,1° nördlicher Breite und von 7,5° bis 7,8° östlicher Länge.4 Die Aa ist knapp 43 Kilometer lang und fließt ca. 30 Kilometer durch Münsters Stadtgebiet. Sie entspringt in den Baumbergen zwischen Billerbeck und Havixbeck. In der Nähe der Burg Hülshoff fließt sie in die Stadt Münster ein und staut sich auf zwei Kilometern Länge zum Aasee auf. Danach fließt sie durch die Altstadt zum Zentrum Nord, durch Kinderhaus, Coerde und verlässt bei Sprakel das Stadtgebiet. Schließlich mündet sie bei Greven in die Ems.5
2.2 Anthropogene Eingriffe in die Aa
Die Aa ist mit Münsters Stadtgeschichte eng verbunden. Ca. 793 n. Chr. gab es nur eine einzige Stelle (Furt), die ausreichend befestigt war, um die Aa zu überqueren. Da viele Handelswege dort zusammenliefen, wurde an dieser Stelle die Siedlung Mimigernaford gegründet.6 Im Jahr 1650 belagerte Fürstbischof Christoph Bernhard von Galen zum dritten Mal die Stadt, um sie einzunehmen. Er ließ einen Damm bauen, der nicht zuließ, dass die Aa weiter in das Stadtgebiet floss. Damit kappte er eine essentielle Nahrungsquelle für die Münsteraner, da Wassermühlen für die Herstellung von Mehl benutzt wurden. Im Jahr 1660 kam es im Zuge eines Unwetters zum Dammbruch, das Wasser wurde an einem zweiten Damm bei Haus Nevinghoff angestaut und die gesamte Innenstadt unter Wasser gesetzt. Die Bewohner mussten daraufhin kapitulieren.7 Als Statussymbol wurde eine Zitadelle erbaut und Teile der Befestigungsmauer eingerissen. Der Verlauf der Aa in der Innenstadt wurde dabei massiv verändert und hat noch heute Bestand.8 Nicht nur menschliche Eingriffe haben zu Hochwasserkatastrophen geführt. Auch bei starken Regenfällen ist die Aa häufig über ihre Ufer getreten.9 Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts diente die Aa außerdem als Abwasserkanal, was zu einer zunehmenden Verschmutzung und geringeren Fließgeschwindigkeiten führte. Aus diesem Grund war die Sohle der Aa bereits zu dieser Zeit um 85 Zentimeter vertieft und verklinkert worden, damit das Wasser schneller durchfließen konnte.10 Ende des 19. Jahrhunderts erhielt die Aa in der Innenstadt ein Flussbett aus Beton und die Sohle wurde um einen weiteren Meter vertieft. Im Zuge dessen baute man in das Betonprofil an den Seiten links und rechts Abwasserkanäle ein, so dass die schon vorher bestehenden Rohre weiterhin genutzt werden konnten, die Aa aber nicht mehr vom Unrat betroffen war.11 Nach einer erneuten Hochwasserkatastrophe im Jahr 1925 wurden die bereits seit 1888 bestehenden Pläne des Zoologieprofessors Hermann Landois zum Bau eines Stausees, dem heutigen Aasee, umgesetzt.12
3. Renaturierung als Teilaspekt einer nachhaltigen Stadtentwicklung
„Renaturierung unterstützt die Entwicklung oder Wiederherstellung eines durch den Menschen mehr oder weniger stark degradierten bis völlig zerstörten naturraum-typischen Ökosystems in Richtung eines definierten Referenzzustands.“13
Diese Definition verdeutlicht, dass anthropogene Eingriffe auf Ökosysteme, in diesem Fall auf den Lebensraum der Aa, soweit wie möglich wieder rückgängig gemacht werden sollen, der Urzustand aber nicht erreicht werden kann.
Das Leitbild einer nachhaltigen Stadtentwicklung hat folgenden Hintergrund: Der Begriff „Nachhaltigkeit“ (aus dem Englischen „Sustainability“) wurde 1987 von der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung durch den sogenannten „Brundtland-Report“ geprägt: Danach ist nachhaltige Entwicklung eine „Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können“14.
Auf der Konferenz der Vereinten Nationen zu Umwelt und Entwicklung im Jahr 1992 in Rio de Janeiro verabschiedeten 172 Staaten die sogenannte Agenda 21. Diese macht Vorgaben zur nachhaltigen Entwicklung (Ökologie, Ökonomie und Soziales) für das 21. Jahrhundert. Das Kapitel 28 sieht vor, dass die Ziele auf kommunaler Ebene nach dem Motto „Global denken – lokal handeln“ umgesetzt werden sollen.15 So wurde auch in der Stadt Münster 1997 mit der Erarbeitung einer „Lokale[n] Agenda 21“ begonnen.16 Im September 2015 wurde die Nachfolge-Agenda 2030 durch die Vereinten Nationen verabschiedet. In dieser wurden 17 Nachhaltigkeitsziele und 169 Unterziele formuliert. Münster nimmt als eine der ersten Kommunen am Modellprojekt „Global Nachhaltige Kommune in NRW“ (GNK NRW) teil und hat eine entsprechende „Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030“ formuliert.17 Danach lassen sich die Renaturierungsmaßnahmen der Aa einerseits dem Nachhaltigkeitsziel 6 „sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen“ und dem Nachhaltigkeitsziel 11 „nachhaltige Städte und Gemeinden“ zuordnen.18 Nachhaltigkeitsziel 6 nennt als Unterziele u.a. „wasserverbundene Ökosysteme schützen und wiederherstellen“ und „Wasserqualitäten verbessern“.19 Nachhaltigkeitsziel 11 sieht in seinen Unterzielen u.a. vor, den „Katastrophenschutz [zu] verbessern“, die „Umweltbelastung durch Städte [zu] senken“ und den „Zugang zu Grünflächen und öffentlichen Räumen für alle“ zu ermöglichen.20
4. Renaturierung der Münsterschen Aa im Teilabschnitt „Kanalstraße nördlich Lublinring“
4.1 Ausgangssituation vor der Renaturierung 2017
Ein Vergleich des Gewässerverlaufs der Aa von 1871 und 1994 zeigt, wie stark die Aa in diesem Bereich verändert worden ist. Dort, wo heute der Cheruskerring verläuft, besaß die Aa 1871 einen breiten Mäander, der heutzutage bis in die Gartenstraße ragen würde. Auch der weitere Verlauf bis hin zum Nevinghoff wurde stark verändert. Zusätzlich ist erkennbar, dass auch schon vor 1871 Begradigungen der Aa zur Gewinnung von Siedlungsflächen im Bereich des heutigen Wienburgviertels vorgenommen worden sind. Darauf weist der unnatürliche Verlauf der Aa in diesem Teilabschnitt hin. (M 1) Die Ufer- und Sohlenbefestigung wurde bereits 1996 entfernt, so dass hier keine weiteren Maßnahmen erforderlich waren. Durch diese Maßnahme ist es jedoch zu einer Tiefenerosion des Flussbettes gekommen.21
4.2 Ziele der Renaturierung
4.2.1 Ökologische Verbesserung
Die im Folgenden dargestellten Maßnahmen setzen die seit Oktober 2000 geltenden Wasserrahmenrichtlinien (WRRL)22 der EU um. Ziel ist es, einen „guten Zustand“ für alle Oberflächengewässer bis 2027 zu erreichen. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte durch die Verankerung in das Wasserhaushaltsgesetz und in die Grundwasserverordnung. Als Nebenfluss der Ems gehört die Aa zu den zehn ausgewählten Flussgebietseinheiten, die in einen guten ökologischen Zustand zurückgeführt werden sollen.23 Zusätzlich zur WRRL ist die Blaue Richtlinie24 vorhanden, welche beschreibt, welche Maßnahmen möglichst naturnah umgesetzt werden können, ohne weitere Restriktionen wie zum Beispiel für die Flächennutzung zu erzeugen. Gemäß der in der Blauen Richtlinie dargestellten Flusstypen entspricht die Aa dem Typus „Lawa-Typ-14“ und gehört zu den „sandgeprägten Tiefland-bächen“25. Somit ergeben sich die notwendigen Maßnahmen aus der Defizitanalyse zwischen Ist-Zustand und Planzielen für diesen Fließgewässertyp26. Dabei soll versucht werden, den Urzustand, bevor der Mensch in diesen Lebensraum eingegriffen hat, so gut wie möglich wiederherzustellen, so dass der Fluss, in diesem Fall die Aa, seine „typkonforme Eigendynamik“ wiedererhält.27
Die Planung der Stadt Münster zeigt, dass eine Rückführung des Aa-Verlaufs aufgrund städtebaulicher Restriktionen (Wohnsiedlungen, Straßen, Kleingartenanlage, Max-Klemens-Kanal, Hochwasser-Deich) in den Urzustand von Anfang an nicht möglich und geplant war. So hat man sich bemüht, einen natürlicheren, mäandrierenden Verlauf und die Schaffung von Sekundärauen im Rahmen der Möglichkeiten umzusetzen (M 2).
Teil der ökologischen Verbesserung ist außerdem eine Erhöhung der Gewässerstrukturgüte durch „Einbringen hydraulisch wirksamer Elemente, z.B. Totholz“. Hierdurch sollen die Habitatvielfalt und eine eigendynamische Entwicklung des Fließgewässers erhöht werden.28 Vor der Renaturierung wurde auf der linken Uferseite die Gewässerstrukturgüte als „durchgehend stark verändert“ eingestuft. Auf der rechten Uferseite wurde diese als „stark verändert (Brücke Lublinring) hin zu gering verändert (Brücke Nevinghoff)“ klassifiziert.29 Die Wasserqualität der Aa hatte sich bereits nach Schließung der Kläranlage in Roxel wesentlich verbessert, da die geklärten Abwässer, die ehemals in den Meckelbach geleitet wurden, nun nicht mehr in die Aa gelangten. Die Stadt Münster „strebt dauerhaft eine Wasserqualität der Güteklasse 2 [mäßig belastet] im gesamten Aa-Verlauf an“.30
4.2.2 Hochwasserschutz
Schon vor dem Jahrtausendhochwasser im Jahr 2014 war bekannt, dass der Hochwasserschutz an verschiedenen Stellen der Aa nicht ausreichend war. Aus diesem Grund wurden verschiedene Hochwasseraktionspläne verabschiedet.31 Insbesondere das Wohngebiet Kanalstraße-Lublinring war 2014 durch das Hochwasser sehr stark betroffen und es war klar, dass in diesem Bereich der Hochwasserschutz erheblich verbessert werden musste. Grundlage der durchge-führten Maßnahmen ist die im November 2007 in Kraft getretene Hochwasserrisiko-managementrichtlinie der EU (EG-HWRM-RL)32, die 2010 im Wasserhaushaltsgesetz verankert wurde. Sie hat zum Ziel, durch Hochwasser verursachte negative Folgen an den „vier Schutzgütern menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten“ zu verringern, indem sie die Hochwasserrisiken bewertet und ein Management dafür schafft33. So sollen die hier beschriebenen Maßnahmen das „Hochwasserrisiko[s] für die Bebauung der Kanalstraße“ verringern.34
4.2.3 Erlebbarkeit
Neben der ökologischen Verbesserung und der Erhöhung des Hochwasserschutzes sollen die durchgeführten Maßnahmen auch eine verbesserte Erlebbarkeit der Aa im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie gewährleisten.35 Vor Start der Renaturierungs-maßnahmen besaß die Aa in diesem Teilabschnitt einen gradlinigen Verlauf und eine geringe Strukturgüte, was die Aa unansehnlich und unnatürlich machte. Außerdem waren keine Sitzmöglichkeiten vorhanden, um kurz zu rasten und das Gewässer zu erleben. Es gab keine flachen Stellen im Wasser, keine Aue und somit keine Möglichkeiten, in die Nähe des Ufers zu gelangen. Auch für Kinder war es nicht möglich, am Wasser zu spielen.
4.3 Bauliche Maßnahmen zur Renaturierung
Im Teilabschnitt „Kanalstraße nördlich Lublinring“ wurde der Flussverlauf auf ca. 1.200 Metern Länge in einen schlängelnden bis mäandrierenden und somit naturnahen Verlauf zurückgebaut. Die Renaturierungsmaßnahme des Flusslaufes wurde fast ausschließlich auf der linken Böschungsseite realisiert.36 Dies hat insbesondere eigentumsrechtliche Hintergründe, da in Grundstücksbereiche, welche sich in Privateigentum befinden, nicht eingegriffen werden kann.
Eine Umsetzung des Projekts erfolgte innerhalb von fünf Baustufen. In der ersten Baustufe wurde der vorhandene Schutzdamm auf einer Länge von 800 Metern um 90 Zentimeter auf 1,40 Meter erhöht und auf 3 Meter verbreitert. In der zweiten Baustufe ersetzte man die Fuß- und Radwegbrücke im Bereich Wibbeltstraße durch eine breitere und höhere Brücke (36 Meter statt 28 Meter Spannweite). Dies war durch die Dammerhöhung erforderlich geworden. Außerdem sollte der Aa an dieser Stelle eine Möglichkeit der seitlichen Ausweitung geboten werden. In der dritten Baustufe wurde der ehemals gradlinige Verlauf der Aa und der angrenzenden Auenbereiche auf der linken Uferseite in Richtung des Hochwasserdeiches im Teilabschnitt zwischen Lublinring und Brücke Nevinghoff in einen geschlängelten bis mäandrierenden Flussverlauf gebracht.37 Dabei erfolgten die folgenden Renaturierungsmaßnahmen:
Anlegen von Sanddepots: In ca. 15,75 Kilometer Entfernung von der Mündung der Aa in die Ems, direkt vor der Brücke Lublinring und damit kurz vor dem Anfang der Renaturierungsmaßnahme, wurde ein Sanddepot angelegt.38 Vor der Brücke Lublinring verläuft das Flussbett aufgrund vieler Restriktionen wie Spielplatz, Wohngebäude, anliegender Straßen etc. gradlinig mit einer Betonsohle und Betonwänden und kann in diesem Bereich nicht renaturiert werden.39 Natürlicherweise lebt ein Fluss von Sedimenten, die durch Erosion erzeugt werden. Dabei gräbt sich der Fluss sowohl in die Seiten als auch in den Boden (Seiten-, Bodenerosion) und erlangt eine Eigendynamik in der Veränderung des Flussverlaufes. Durch die Einfassung des Flusslaufes vor dem Lublinring in ein „Betonbett“ ist diese Erosion und damit die Bildung von Sedimenten jedoch nicht möglich. Um dennoch einen naturnahen Ursprungszustand nördlich des Lublinrings zu erhalten, musste das o. g. Sanddepot als künstliche Sedimentbildungsmöglichkeit geschaffen werden. Das angelegte Sanddepot wird bei Bedarf aufgefüllt.40 Des Weiteren erfolgte die gezielte Anlage von Prallhängen im renaturierten Bereich, die eine Seitenerosion erzeugen, sowie von Gleithängen, an denen das Geschiebe (Sand) hängen bleibt (M 3). Dadurch bilden sich die sogenannten Mäander. Über das o. g. Sanddepot hinaus wurden an verschiedenen Stellen im Flussverlauf kleine, einmalig aufgefüllte, temporäre Sanddepots angelegt.41 Diese dienen zum Geschiebenachschub, da der Sand vom großen Sanddepot aufgrund der verringerten Fließgeschwindigkeit anfangs nicht schnell genug verteilt werden kann. Außerdem sind sie Teil der Entwicklung der Eigendynamik der Aa, denn diese Bereiche sind dazu vorgesehen, von ihr abgegraben zu werden.
[...]
1 Stadt Münster, Stadtplanungsamt, Jahresstatistik 2018 – Bevölkerung, Stand: 20.8.2019, S. 9, URL: http://statistik.stadt-muenster.de (zuletzt abgerufen am 20.2.2020).
2 Ebd., S. 36.
3 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Übersetzung Agenda 21, Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung Rio de Janeiro, Juni 1992, Inhaltsverzeichnis, URL: https://www.bmu.de/fileadmin/bmu-import/files/pdfs/allgemein/application/pdf/agenda21.pdf (zuletzt abgerufen am 20.2.2020).
4 Diercke Weltatlas, Westermann, 1. Auflage 2015, S. 20.
5 Schuster, Stefan, Stadt Münster Tiefbauamt, Die Renaturierung der Aa, Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung, (Münster, 1999), S. 6.
6 Ebd., S. 6.
7 Ebd., S. 6 f.
8 Ebd., S. 7.
9 Ebd., S. 7.
10 Ebd., S. 8.
11 Ebd., S. 9.
12 Ebd., S. 10.
13 Kollmann et al., Renaturierungsökologie, Springer Spektrum, Berlin, 2019, S. 16.
14 United Nations World Commission on Environment and Development, Brundtlandt-Report, 1987, Chapter 2, S. 1.
15 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Übersetzung Agenda 21 Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung Rio de Janeiro, Juni 1992, Kapitel 28, S. 291, URL: https://www.bmu.de/fileadmin/bmu-import/files/pdfs/allgemein/application/pdf/agenda21.pdf (zuletzt abgerufen am 20.2.2020).
16 Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Lokale Agenda 21, URL: https://www.stadt-muenster.de/ms/umweltamt/umwelt_wegweiser/index_noframe.php?keywordID=344&task=searchByID (zuletzt abgerufen am 12.3.2020).
17 Stadt Münster, Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030, Münster, 2018, S. 5, URL: https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-muenster/67_umwelt/pdf/gnk_nachhaltigkeitsstrategie-muenster2030_entwurf.pdf (zuletzt abgerufen am 12.3.2020).
18 Ebd., S. 10.
19 Ebd. S. 51.
20 Ebd. S. 79.
21 Stadt Münster, Tiefbauamt, Öffentliche Beschlussvorlage V/0140/2017, Münster, 2017, S. 2.
22 Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik.
23 Umweltbundesamt, Wasserrahmenrichtlinie, Dessau, 2019, URL: https://www.umweltbundesamt.de/wasserrahmenrichtlinie (zuletzt abgerufen am 8.3.2020).
24 Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV NRW) Düsseldorf 2010.
25 Ebd., S. 13.
26 Ebd., S. 39.
27 Ebd., S. 5.
28 Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV NRW) Düsseldorf 2010, S. 41.
29 Stadt Münster, Tiefbauamt, Öffentliche Beschlussvorlage V/0140/2017, Münster, 2017, S. 3.
30 Schuster, Stefan, Stadt Münster Tiefbauamt, Die Renaturierung der Aa, Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung, Münster, 1999, S.16.
31 Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Wasser, URL: https://www.stadt-muenster.de/umwelt/wasser/hochwasserschutz.html (zuletzt abgerufen am 12.3.2020).
32 Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Text von Bedeutung für den EWR).
33 Bezirksregierung Münster, Hochwasserrisikomanagementplanung NRW – Flussgebietseinheit Ems NRW - Dezember 2015, S. 11.
34 Stadt Münster, Tiefbauamt, Öffentliche Beschlussvorlage, Aa – Hochwasserschutz nördlich Lublinring – ökologische Verbesserung der Aa und Schaffung von Retentionsraum – Baubeschluss V/0140/2017, Münster 2017, S. 1.
35 Ebd., S. 5.
36 Stadt Münster, Amt für Mobilität und Tiefbau, Flyer Natürlicher und sicherer – Die Aa an der Kanalstraße, Münster 2019.
37 Stadt Münster, Tiefbauamt, Öffentliche Beschlussvorlage, Aa – Hochwasserschutz nördlich Lublinring – ökologische Verbesserung der Aa und Schaffung von Retentionsraum – Baubeschluss V/0140/2017, Münster 2017, S. 2.
38 Stadt Münster, Tiefbauamt, Übersichtskarte, Aa-Lublinring-Nevinghoff, ökologische Verbesserung und Hochwasserschutz.
39 Ebd.
40 Stadt Münster, Tiefbauamt, Öffentliche Beschlussvorlage, Aa – Hochwasserschutz nördlich Lublinring – ökologische Verbesserung der Aa und Schaffung von Retentionsraum – Baubeschluss V/0140/2017, Münster 2017, S. 4.
41 Stadt Münster, Tiefbauamt, Lageplan Süd, Aa-Lublinring-Wegeverbindung-Landwirtschaftskammer, ökologische Verbesserung und Hochwasserschutz.
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