UVP und Eingriffsregelung


Skript, 2000

4 Seiten

Anonym


Leseprobe


1. Gesetzliche Grundlagen

Eingriffsregelung

Nach dem BNatSchG versteht man unter Eingriffen Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbilds erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können. Nach §8 des BNatSchG sind vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen. Bei unvermeidbaren Beeinträchtigungen ist ein Ausgleich vorgeschrieben. Ein Eingriff gilt als ausgeglichen, wenn keine Beeinträchtigung des Naturhaushalts zurückbleibt und das Landschaftsbild wiederhergestellt ist. Verboten sind Eingriff für die keine Vermeidung der Beeinträchtigung oder Ausgleich möglich ist.

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Nach §2 des UVPG ist eine UVP ein Verfahren, das der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben dient. Die UVP umfaßt die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkung eines Vorhabens auf das Landschaftsökosystem, den Menschen sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Die Durchführung erfolgt unter Einbeziehung der Öffentlichkeit. Zu Beginn der UVP sind vom Träger des Vorhabens Unterlagen einzureichen, die das Vorhaben, die zu erwartenden Emissionen und Reststoffe insb. Luftverunreinigungen, Abfälle und Abwasser sowie Auswirkungen auf die Umwelt beschreiben. Außerdem ist eine Erläuterung von Maßnahmen, die erhebliche Beeinträchtigungen vermeiden, vermindern oder ausgleichen sowie gegebenenfalls von Ersatzmaßnahmen erforderlich. Weitere Angaben umfassen eine Beschreibung des Landschaftsökosystems und eine Übersicht über Vorhabensalternativen.

Vergleich zwischen Eingriffsregelung (BNatSchG) und UVP (UVPG)

Die Schutzgüter im Sinne des BNatSchG umfassen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Geoökofaktoren) und das Landschaftsbild als Lebensgrundlage des Menschen. Diese beiden Aspekte werden auch weitgehend durch das UVPG abgedeckt. Das UVPG geht aber darüber hinaus indem es Kultur- und andere Sachgüter sowie explizit den Menschen schützt. In Bezug auf den Geltungsbereich überschneiden sich die beiden Gesetze zum Teil, d.h. es existieren Vorhaben, die sowohl eingriffsregelungs- als auch UVP-pflichtig sind (z.B. Fernstraßenbau).

2. Vorgehensweise in der Praxis

Eingriffsregelung

Liegt ein Eingriff vor, wird eine Prüfung der Maßnahme durchgeführt. Zunächst wird festgestellt, ob eine Vermeidung der Beeinträchtigung möglich ist. Ist dies der Fall, ist eine Vermeidung zwingend. Andernfalls stellt sich die Frage nach Ausgleichsmaßnahmen. Sind diese nicht möglich wird geprüft, ob die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorgehen. Sofern dies zutrifft, ist die Maßnahme unzulässig, ansonsten zulässig. Wird die Maßnahme durchgeführt, sind Ersatzmaßnahmen (Wiederherstellung des Naturhaushalts oder Landschaftsbilds in ähnlicher Art und Weise) zu planen.

Ausgleichbarkeit

Ein Ausgleich wird nur erreicht, wenn die Biotoptypen mit zugehörigen Biozönosen in einem überschaubaren Zeitraum wiederhergestellt werden können. Daher stellt sich auch die Frage nach den Wiederbesiedelungsbedingungen. Kriterien hierfür sind z.B. Minimalareale der Arten, Nähe und Erreichbarkeit von ausbreitungsfähigen Populationen. Bei stark gefährdeten Arten ist eine Wiederbesiedelung nicht vorstellbar. Eine große Rolle spielt die zeitliche Wiederherstellbarkeit. Als zeitnah nicht wiederherstellbar gilt naturnahe Vegetation. Ausschließlich jüngere Sukzessionsstadien, z.T. Heiden, Magerrasen und artenreiches Grünland sind zeitnah wiederherstellbar.

Kompensationsmaßnahmen

Kompensationsmaßnahmen kommen bei Verlust an Lebensräumen, Individuen- und Artenverlusten sowie Veränderungen der abiotischen Standortfaktoren zur Anwendung. Die Kompensation erfolgt bei den erstgenannten Fällen z.B. durch Neuanlage von Biotopen und Ergänzung und Verbesserung vorhandener Biotope. In Bezug auf den letzten Fall sind z.B. Entsiegelung, Vernässung und Reduzierung des Schadstoffeintrags denkbar.

Informationsbedarf

Im Rahmen der UVP und Eingriffsregelung sind Informationen über das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften erforderlich. Nach einer Vorgabe des Niedersächsischen Landesamt für Ökologie ist hierfür zunächst eine Erfassung der Biotoptypen (flächendeckende Biotoptypenkartierung) und der Pflanzen- und Tierarten (Zeigerarten bzw. -gruppen, gefährdete Arten, flächendeckend Arten der Roten Liste) durchzuführen. Eine Bewertung der obigen Ergebnisse erfolgt mittels Wertstufen von 1-3 für die Kriterien Naturnähe des Biotoptyps und Vorkommen gefährdeter Arten. Ein weiterer Bestandteil ist eine Aufführung der Hauptbeeinträchtigungsfaktoren wie z.B. Stoffeinträge, Grundwasserentnahme, Bau technischer Einrichtungen, Beseitigung von Vegetation. Anhand von Meßgrößen läßt sich die Beeinträchtigung abschätzen, z.B. Auswirkungen auf die Biotopdiversität, Populationsgröße einzelner Arten, bodenchemischen und bodenphysikalischen Eigenschaften, Schadstoffkonzentrationen (Boden, Luft, Wasser), Grundwasserflurabstand. Um Beeinträchtigungen zu vermeiden, sind Vorkehrungen im Rahmen der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung notwendig. Als Maßnahmen kommen z.B. Unterschutzstellung, Modifizierung von Vorhaben, Vermeidung von Stoffeinträgen und Lärm, Durchführung bestimmter Maßnahmen außerhalb von Vegetations-, Brut- und Laichzeiten in Frage.

Eingriffsbilanzierungen

Bei Eingriffsbilanzierungen wird eine Werteliste der Biotoptypen (Wertepunkte pro qm) erstellt. Anhand eines Vergleichs zwischen dem Gesamt-Biotopwert vor und nach Durchführung eines Vorhabens läßt sich das Ausgleichsdefizit ermitteln. Dieses Defizit wird durch Kompensationsmaßnahmen egalisiert.

Mängel in der Anwendung

Nach einer niedersächsischen Untersuchung gibt es in der Praxis der Eingriffsregelung erhebliche Defizite. Die Handhabung bleibt weit hinter den gesetzlichen Anforderungen zurück, die Möglichkeiten werden nicht ausgeschöpft. Nur in 7 % der Fälle wurde definitiv ein Ersatz erreicht. Ein erfolgreicher Ausgleich fand nur in 9 % der Fälle statt.

Ende der Leseprobe aus 4 Seiten

Details

Titel
UVP und Eingriffsregelung
Hochschule
Universität Trier
Veranstaltung
Ökosystemgerechte Landschaftsplanung
Jahr
2000
Seiten
4
Katalognummer
V96217
ISBN (eBook)
9783638088930
Dateigröße
394 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Eingriffsregelung, Landschaftsplanung
Arbeit zitieren
Anonym, 2000, UVP und Eingriffsregelung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/96217

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