Allgemeine Informationen zur Todesstrafe in den USA


Referat / Aufsatz (Schule), 1998

6 Seiten, Note: 14 Pkt.


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Aussage des Textes

2. Allgemeine Informationen zur Todesstrafe

3. Persönliche Meinung

I. Aussage des Textes

In dem Kommentar von Harald Biskup "Wenn der Staat tötet" aus der Ausgabe des Kölner Stadt Anzeigers vom 25./26. April 1998 stellt der Autor die Situation in den USA bezüglich der Todesstrafe dar und regt mit Hilfe von einigen Beispielen zum Nachdenken über die Sinnlosigkeit der Todesstrafe an.

In dem Text werden, wie bereits erwähnt einige Beispiele von Todeskandidaten dargestellt, die verdeutlichen, unter welchen Umständen Menschen, die ein Verbrechen begangen haben, auf ihre Exekution warten müssen und unter welchen Bedingungen sie schließlich ums Leben kommen.

Beispiele:

- Manny Babbit saß 18 Jahre im Todestrakt des San Quentin Gefängnisses, bevor er hingerichtet wurde. Nach seiner Exekution hatte er allerdings Anspruch auf ein Ehrenbegräbnis, da er das ‘Purple Heart’ für einen Einsatz im Vietnam-Krieg erhalten hatte, bei dem er verwundet worden war. Das ‘Purple Heart’ ist die wichtigste und ehrwürdigste Auszeichnung, die ein Soldat in den USA erhalten kann. Dieses ‘Purple Heart’ trug er an seiner Brust, als er exekutiert wurde.
- Die Hinrichtung von Karla Faye Tucker war eine der wenigen Fälle, die überhaupt ein gewisses Interesse bei den Medien und somit bei der amerikanischen Bevölkerung weckte.

Doch wie allseits bekannt ist, wurde auch sie nicht begnadigt.

- Judi Buenoano, die zweite und vorerst letzte Frau, die dieses Jahr hingerichtet wurde, war ein weitaus unspektakulärerer Fall. Nicht einmal einer der vielen Fernsehpfarrer hat für sie um Milde gebeten. Was aber typisch für die Verurteilung zum Tode war ist, daß sie keine angemessene Verteidigung bekam und auch keine mildernden Umstände gültig gemacht wurden.
- Jerry Lee Hogue, der im März durch eine Giftspritze starb, hatte zuvor 18 Jahre in einem Käfig verbracht. Das dies nicht der allgemeinen Auslegung der Menschenrechte entspricht, dürfte hinlänglich bekannt sein. Auch er war mit seinem Schicksal kein Einzelfall.
- Harald Biskup berichtet weiter von den Qualen, die drogenabhängige durchmachen müssen, wenn der Henker für die Giftspritze keine geeignete Vene findet. Doch dies läßt die amerikanische Bevölkerung genauso kalt wie das folgende Beispiel:
- Während der Exekution auf dem elektrischen Stuhl schlugen 30 Zentimeter hohe Flammen aus dem Kopf von Pedro Medna. Er war zu dieser Zeit noch bei vollem Bewußtsein.

Wie schon in den Beispielen erkennbar war, führen die Todeskandidaten während ihres ‘Lebens’ in Gefangenschaft ein erbärmliches, menschenverachtendes Leben. Amnesty International bezeichnet besonders die Verhältnisse in Texas Gefängnissen als "auch nicht im geringsten internationalen Maßstäben zum Schutz der Menschenrechte entsprechend." Signifikant ist zudem, daß Texas Spitzenreiter aller amerikanischen Staaten mit 37 von 74 Exekutionen des letzten Jahres ist.

Und obwohl jede Statistik die Theorie widerlegt, daß die Todesstrafe eine abschreckende Wirkung hat, sind doch konstant mindestens 70% der Bevölkerung Amerikas für die Beibehaltung der Todesstrafe. Unter ihnen sind auch Leute wie Andrew Young, der seinerseits einst an der Seite von Martin Luther King kämpfte. Die Frage drängt sich auf, wie es dazu kommt. Der Text gibt zu dieser Frage folgende Antwort: Wissenschaftler führen die Todesstrafe auf sogenannte soziopsychische Bedürfnisse zurück, d. h. die Eliminierung des Täters könnte eine entlastende Wirkung haben. Dies ist vergleichbar mit der Sündenbock-Funktion. Zudem kommt auch die Demonstration der Macht eines Staates wegen der Unwiderruflichkeit einer Urteilsvollstreckung.

Doch eins ist klar, durch die Wiedereinführung der Todesstrafe, aber erst recht mit der Erlaubnis zur Hinrichtung von geistig zurückgebliebenen und zur Tatzeit Minderjährigen trennt Amerika von dem allgemeinen zivilisatorischen Prozeß ab und stellt das Land auf die selbe Stufe mit Länder wie China, Irak, Iran und Pakistan.

Der Autor des Kommentars ist derselben Meinung wie Anthony Lewis, einem Kolumnist der New York Times, welcher einst schrieb: Hinrichtungen beseitigen nicht unser Grundlegendes Problem, sie verschlimmern es: die Gewaltkultur in Amerika.

II. Allgemeine Informationen zur Todesstrafe

Zuerst möchte ich noch einige Beispiele aufführen, die ich noch zur Todesstrafe bzw. der eigentlichen Exekution gefunden habe:

- Am 16.10.1985 dauerte die Hinrichtung von William Vondiver auf dem elektrischen Stuhl durch den Bundesstaat Indiana 17 Minuten und man benötigte 5 Stromstöße von jeweils 2000 Volt.
- Am 22.4.1983, als der Staat Alabama John L. Evans auf dem elektrischen Stuhl hinrichten ließ, gab es beim ersten Stromschlag einen Kurzschluß in der Elektrode am Bein des Todeskandidaten. Die Gefängniswärter reparierten sie und gaben einen zweiten Stromstoß. Rauch und Flammen züngelten aus Evan’s Schläfen und Bein, aber der Mann lebte noch. Sein Anwalt forderte den Gouverneur auf, die Hinrichtung abzubrechen, was dieser ablehnte. Ein dritter Stromstoß folgte und Evans starb nach 17 Minuten.
- Bei einer der grausamsten Hinrichtungen der amerikanischen Geschichte wurde Jesse Tefaro am 4.5.1990 auf de elektrischen Stuhl im Florida State Prison bei lebendigem Leib gebraten, da die Gefängniswärter ein falsche Stromstärke eingestellt hatten.
- 1992 benötigte ein Exekutionsteam in Texas 47 Minuten, um einem Todeskandidaten einen intravenösen Zugang zu legen.
- Auch bei Gasexekutionen z.B. in Missouri kam es zu grauenhaften Zwischenfällen: Die Todeskandidaten hatten über 11 Minuten lang Zuckungen und schnappten nach Luft. Zeugen und Mitglieder von Exekutionsteams erlitten bereits schwere Vergiftungen durch undichte Gasleitungen und Kammern.
- "Sehen Sie, egal welchen Grund Sie dafür anführen, daß Sie das Recht hätten, einen Verbrecher zu töten, wenn Sie dabeigewesen und es mit eigenen Augen gesehen und auch noch dabei mitgemacht hätten, würden Sie sich dreckig fühlen. Sie hätten dann einen Mann getötet, der sich nicht wehren konnte, und das ist genauso falsch, wie das, was er getan hat." (Zitat von Major Coody, einem ehemaligen Exekutionsteam-Chef im Todeshaus Angola/Lousisana)

In den USA, die neben der Türkei als einziges NATO-Mitglied die Todesstrafe noch praktizieren, warten zur Zeit über 3000 Häftlinge, mehrheitlich Farbige, in den Todestrakten der Bundes- und Staatsgefängnisse auf ihre Hinrichtung. Die Anzahl der Frauen beträgt ca. 50. Die Todeskandidaten warten im Durchschnitt 7 Jahre auf ihre Exekution, der mehrere "Fehlalarme" vorausgehen.

Pro Jahr werden in den USA ca. 200 Hinrichtungen durchgeführt, davon die meisten durch eine tödliche Injektion oder den elektrischen Stuhl. Nur 5 der Bundesstaaten praktizieren die Hinrichtung durch Erschießen oder Erhängen.

39 US-Bundesstaaten haben seit 1976 die Todesstrafe wieder eingeführt, die seit dem 2. Weltkrieg abgeschafft worden war, weil sie verfassungsrechtlich als inakzeptabel galt, da sie als Strafe zu willkürlich und zu unangemessen verhängt worden war.

Die überwiegende Mehrheit der Amerikaner befürwortet die Todesstrafe bei Mord ersten Grades.

Eine Jury von 12 Geschworenen befindet über Schuld oder Unschuld des/der Angeklagten, ebenso auch häufig über das Strafmaß. Diese Jury wird willkürlich aus Telefonbüchern ausgesucht und in einer langen Befragung über Voreingenommenheit, Kenntnisse über das Verbrechen, etc. Ausgewählt. Der Wahl kann sich ein Geschworener nur wegen persönlicher Krankheit oder Pflege eines Angehörigen entziehen. Während des Prozesses wird die Jury oft isoliert in einem Hotel untergebracht, vor allem dann, wenn ein öffentliches Interesse an dem Prozeß besteht (O.J. Simpson). Der Richter in einem amerikanischen Strafprozeß hat "nur" die Aufgabe, den Prozeßverlauf auf sein Rechtmäßigkeit zu überprüfen: Beweismittel, Zeugenbefragung, usw...

Ein Jurymitglied ist nur ‘tauglich’, einem Prozeß anzugehören, bei dem eventuell die Todesstrafe als Verurteilung ausgesprochen wird, wenn er vor dem Prozeß bekundet hat, daß er die Todesstrafe nicht ablehnt. Dies bedeutet, daß Menschen, die gegen die Todesstrafe als Strafe gar nicht erst in die Jury gelangen. Hintergrund ist der, daß das Urteil einstimmig sein muß, und um einer möglichen Boykottierung zu entgehen, da einer der Jurymitglieder grundsätzlich gegen die Todesstrafe ist, wurde dieses

Gesetz verabschiedet.

Um einen Angeklagten zum Tode zu verurteilen, müssen drei Anforderungen erfüllt sein:

1. Der Täter tötete mit Absicht
2. Es ist warscheinlich, daß der Täter weitere Morde begehen wird.
3. Der Täter begang die Tat nicht als eine Reaktion zu einer Provokation.

Die ausgesprochene Todesstrafe kann nur ein Begnadigungsausschuß und/oder der jeweilige Gouverneur, bzw. der Oberste Gerichtshof der USA aufschieben oder in lebenslängliche Haftstrafe umwandeln.

Die Südstaaten der USA gelten als sogenannter Todesgürtel, da dort die meisten Todesurteile ausgesprochen und durchgeführt werden. Todesstrafen werden immer dann überproportional oft verhängt, wenn der Täter ein Farbiger und das Opfer ein Weißer, oder farbiger Polizist, Wachmann etc. War. Es wurden bisher erst 7 Weiße zum Tode verurteilt, weil sie einen Farbigen umgebracht hatten, aber 115 Farbige starben, weil sie einen Weißen umbegracht hatten. Bis vor wenigen Jahren konnte ein Farbiger sogar noch wegen Vergewaltigung einer weißen Frau zum Tod verurteilt werden.

In Florida kostet jede Hinrichtung ca. 3,18 Mio. $ (Mehraufwand an Experten- Gutachten, Ermitteln, längere Verfahren, Unterbringung der Jury, zwei getrennte Verhandlungen, Berufungsverfahren, Isolierung der Verurteilten in HochsicherheitsTodestrakten, zusätzliches Wachpersonal, keine Möglichkeit zu arbeiten), während die kosten für eine lebenslängliche Haft (40 Jahre) ca. $ 516.000 betragen.

Die Häftlinge in den Todestrakten von Louisiana halten sich 23 Stunden am Tag in einer 1,80 mal 2,50 Meter großen Zelle auf. Die Beleuchtung ist unzureichend, das Licht kommt nur aus dem Gang. Es darf nur ein persönliches Telefonat von 5 Minuten pro Monat geführt werden. Beheizung und Belüftung sind unzureichend. Im Sommer wird ein einzelner Ventilator am Ende eines 100 Meter langen Ganges ohne Durchzug aufgestellt. Die Temperaturen können während der Sommermonate auf bis zu 50 ° C steigen.

Wenn ein Todeskandidat seinen letzten Gang von seiner Zelle zum Hinrichtungsraum beginnt, pflegen die Wärter zu rufen: "dead man walking - toter Mann kommt". Nach allgemeiner Meinung verliert eine Person durch einen Stromstoß von 2000 Volt sofort das Bewußtsein. Dr. H. Hillmann, Leiter eines medizinischen Institutes in England, ist da anderer Meinung. Er befaßte sich 7 Jahre lang mit den Autopsien von Hingerichteten in den USA und kam zu dem Schluß, daß die Hinrichtung äußerst schmerzhaft seien und die Todeskandidaten einige Zeit bei Bewußtsein seien, da die gesamte Kraft des Stromstoßes nicht das Gehirn trifft, sondern teilweise zu der Beinelektrode abgeleitet wird. Bei der Autopsie nach der Hinrichtung ist dir Leber oft noch so heiß, daß sie von den Ärzten nicht berührt werden kann. Die Kraft des Stromschlages ist so stark, daß manchmal die Augäpfel des Todeskandidaten aus den Höhlen platzen. Die Todeskandidaten scheiden Kot und Urin aus, deshalb erden ihnen vor der Hinrichtung Windeln angelegt. Sie erbrechen Blut und speichel und die Körper fangen manchmal Feuer.

Doch auch bei der Todesspritze, die mehrere verschiedene Gifte zur Atemlähmung, Betäubung und Herzstillstand enthält, gibt es häufig Pannen. Oft ist der Infusionsschlauch undicht und die Techniker und Henker werden mit dem giftigen Inhalt bespritzt. Der Katheter muß dann neu eingesetzt werden und es dauert im Schnitt 24 Minuten, bis das Opfer stirbt. 1989 führte eine fehlerhafte Mischung tödlicher Drogen dazu, daß der Deliquent stundenlang mit seinem Tod kämpfte.

Aber trotzdem, auch wenn es nicht zu Komplikationen kommt, es bleibt eine Dimension des grausamen Leidens bestehen, daß nämlich einem Menschen bewußt wird und dies oft jahrelang, daß er gegen seinen Willen sterben wird. Als würde man den Schrecken des Todes weniger spüren, wenn man mit ausgestrecktem Armen auf die Liege geschnallt ist und auf das tödlich fließende Gift wartet.

Der amerikanisch Hinrichtungsspezialist Fred Leuchter (Spitzname: Dr. Death) betreibt in Boston eine Firma, die Exekutionsgeräte jeder Art herstellt. Trotz seiner Beteuerungen, 100% humane Hinrichtungsmaschinen zu produzieren, geschehen auch mit seinen Exekutionsgeräten die oben angeführten Pannen grausamster Art. Fred Leuchter wird in der BRD steckbrieflich gesucht und hat in mehreren Ländern Einreiseverbot, so z.B. in Kanada, weil er mit einem dubiosen Gutachten im Auftrag einer Schweizer Neo-Nazi-Partei nachweisen wollte, daß keine Juden in Ausschwitz vergast worden seien.

73,3% der Katholiken und 71,4% der Protestanten sind in den USA vehement für die Beibehaltung der Todesstrafe (Gesamt: 1990: 71,2%). Obwohl immer mehr Führungsorgane christlicher Konfessionen formelle Erklärungen gegen die Todesstrafe herausgeben, so auch die amerikanische Bischofskonferenz ("die Todesstrafe wird aufs strengst verworfen wegen der ungerechten und diskriminierenden Art, in der sie verhängt wird, und weil, sie grundsätzlich nicht mit dem Wert und der Würde des Menschen zu vereinbaren ist."), befürworten gerade viele Pastoren und Priester das Recht des Staates, zu töten. Wenn wir allerdings in einer Gesellschaft leben wollen, die ihre Bürger vor Mord und Folter schützt, dann darf Mord und Folter für niemanden ein Mittel zum Zweck sein, das schließt auch den Staat ein.

Es ist an sich deutlich, daß die Bibel Mord als ein Verbrechen bewertet, für das Tod die angemessene Strafe ist (5. Gebot: "Du sollst nicht töten"). Man tut sich schwer, im AT/NT einen Beweistext zu finden, der die Todesstrafe ablehnt. Das gleiche gilt für die Aussage "Auge um Auge...", das die Befürworter so gerne zitieren, obwohl damit gemeint ist, daß der Täter dem Opfer einen Ausgleich für den angerichteten Schaden bezahlt.

Gandhi sagte einmal: "Wenn jeder ein Auge für ein Auge nimmt, wäre die ganze Welt blind."

Es muß aber bedacht werden, daß die Gesetze der biblischen Zeit von Moses in einer halbnomadischen Kultur verordnet wurden, die ihre zerbrechliche Gesellschaft schützen mußte, ohne auf die Hilfe durch Gefängnisse oder anderer Institutionen bauen zu können.

III. Eigene Meinung

Ich glaube nicht, daß es noch notwendig ist, meine Gedanken nach diesem Referat noch einmal zu formulieren. Ich bin der Meinung, daß die Abschaffung der Todesstrafe damit begründet werden sollte, daß das Töten durch den Staat viel zu teuer, sowohl finanziell als auch moralisch, ist. Die Todesstrafe kostet zu viel und sie ist die einzige Strafe, die die Tat imitiert. Wenn dem Staat erlaubt wird, Bürger zu töten, werden damit die höchsten moralischen Werte einer Verfassung verraten: die unantastbare Würde des Menschen! Ist die Todesstrafe nicht auch nur die Befriedigung von Rachsucht, besonders der Wunsch nach Rache seitens der Opfer (s. Recht auf Anwesenheit bei der Hinrichtung)?

Trotz der Wiedereinführung der Todesstrafe stieg in den USA die Mordquote zwischen 1988 und 1992 um 14% an. Für farbige Männer in Großstadtvierteln ist Ermordung die zweithäufigste Todesursache.

Die Todesstrafe ist tatsächlich nichts anderes als eine Verschwendung von Mitteln, die für Programme zur Verbrechensbekämpfung zur Verfügung stehen sollten. In New York sank 1992 die Mordquote um 12% durch verstärkten Mehreinsatz von Polizeikräften.

Zum Schluß noch zwei Zitate, auf die ich während meiner Informationssuche gestoßen bin und die mir sehr gut gefallen haben:

1. Die gerechteste Strafe ist die, welche die umfassenste Fürsorge für den Täter und die Gesellschaft bringt. (Karl Barth)
2. Eine Gesellschaft sollte nicht danach beurteilt werden, wie sie mit ihren besten Mitgliedern umgeht, sondern wie sie ihre schlechtesten Mitglieder behandelt. (Lew Tolstoi)

Ende der Leseprobe aus 6 Seiten

Details

Titel
Allgemeine Informationen zur Todesstrafe in den USA
Note
14 Pkt.
Autor
Jahr
1998
Seiten
6
Katalognummer
V96458
ISBN (eBook)
9783638091343
Dateigröße
338 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
Todesstrafe
Arbeit zitieren
Tobias Möhring (Autor:in), 1998, Allgemeine Informationen zur Todesstrafe in den USA, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/96458

Kommentare

  • Gast am 26.11.2003

    Die Würde des Menschen ist unantastbar....

    Ich habe diesen Beitrag gelesen und spreche mich auch gegen die Todesstrafe aus. Es ist einfach wahnsinn, dass solche Zustände in unserer Welt herrschen. Wenn man 15 Jahre und länger darauf warten muss zu sterben und dann u. u. noch weiß, wie viel bzw. wie oft bei Hinrichtungen was falsch läuft und somit schmerzvoll verlängert wird!!!

    Wahnsinn! Welcher Mensch kann DAS verantworten bzw. rechtfertigen!!!
    ...Die Würde des Menschen ist unantastbar....

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Titel: Allgemeine Informationen zur Todesstrafe in den USA



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