Gebraucht man das Wort ,,Gebärde“ in heutiger Zeit, so meint man schlicht jene Bewegungen von Gesicht und Händen, durch die unbewußt oder bewußt Gefühle ausgedrückt werden. Anders war dies im Mittelalter. Damals umfaßte der Begriff viel mehr. Der althochdeutsche Begriff 'gibärida' ist eine Ableitung des germanischen 'gabärian', was soviel heißt wie ,sich traurig gebärden, rufen, klagen´. Der Begriff beschreibt damit das Benehmen, Aussehen und Wesen des Menschen; allgemein also seine Haltung, die stets Ausdruck des Innern ist.
Neben den Gebärden des Körpers, also z.B. der Hände, Finger oder Beine, gibt es die sogenannten Lautgebärden, die auch im Mittelalter schon klar von der geformten Sprache unterschieden worden sind. In einer Rechtsquelle von 1290 wird diese Unterscheidung ganz explizit angesprochen: Dort ist von "(...) gemachten worten und geberden" (Basel, 1290) die Rede. Mit dieser Aussage wird bereits die große Bedeutung der Gebärden für das mittelalterliche Recht angedeutet. Sie traten neben die gesprochenen Wörter und sollten den rechtlichen Vorgang bekräftigen, der erst durch sie auch gesehen werden konnte. Sie brachten eine bestimmte Haltung der Parteien zum Ausdruck, die deren Sitte und Herkommen entsprach.
Das Recht wird im Mittelalter häufig als Rechtshandlung betrieben. Im Sachsenspiegel des Eike von Repgow etwa wird der Begriff ,,recht“ fast immer im Zusammenhang mit Handlungen innerhalb des Gerichtsverfahrens, also mit Prozeßhandlungen benutzt, selten im Zusammenhang mit materiellem Recht. Derartige Rechtshandlungen kommen z.B. durch die Handgebärden im Lehensrecht zum Ausdruck. Durch das gegenseitige Reichen der Hände soll die Verbindung offensichtlich gemacht werden. Dabei sind meist Zeugen anwesend, die die Rechtsakte beobachten und damit eine lebende Erinnerung (living memory) aufrechterhalten.
Alles in allem läßt sich festhalten, daß die Gebärden im mittelalterlichen Recht auch deshalb eine so große Rolle spielten, da dieses viel stärker auf die beteiligten Personen, weniger auf die Rechtssache bezogen war. Die Person wurde grundsätzlich als genossenschaftliches Wesen angesehen, als Teil der Sippe; deshalb auch die Anwesenheit von Zeugen im Lehnverfahren, die die Gemeinschaft abbilden sollten.
Inhaltsverzeichnis
I) Einleitung: Die Bedeutung der Körpergebärden im mittelalterlichen Recht
II) Hauptteil: Die Handgebärden in den Bilderhandschriften des Sachsenspiegels
II.1) Zur Einführung: Kurze Geschichte des Sachsenspiegels
II.2) Übersicht über die Handgebärden in den Bilderhandschriften
II.2.1) Die Redegebärden
II.2.2) Hinweisende Gebärden
II.2.3) Darstellende Gebärden
III) Schlußbetrachtung: Gebärden heute - Rückzug oder Revival?
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die zentrale Bedeutung und die spezifischen Funktionen von Handgebärden im mittelalterlichen Recht, wie sie exemplarisch in den Bilderhandschriften des Sachsenspiegels dokumentiert sind, um den Wandel körperlicher Ausdrucksformen in rechtlichen Kontexten aufzuzeigen.
- Historische Entwicklung und Bedeutung des Begriffs "Gebärde" im Mittelalter.
- Stellenwert von Rechtshandlungen im Sachsenspiegel.
- Klassifizierung der Handgebärden in Rede-, Hinweis- und Darstellungsgesten.
- Vergleich der mittelalterlichen Symbolsprache mit modernen Kommunikationsformen.
Auszug aus dem Buch
II.2) Übersicht über die Handgebärden in den Bilderhandschriften
In der Zeit zwischen 1290 und 1375 erreicht die Darstellung des menschlichen Seelenlebens, des Denkens und äußeren Handelns, durch Bewegungen des menschlichen Körpers in den Bilderhandschriften des Sachsenspiegels seinen Höhepunkt. In derartigen Darstellungen von Gebärden, besonders der Hände, erreicht die zeichnende Kunst ihren bemerkenswertensten Fortschritt ab dem 12. Jahrhundert. Die Mimik der Hände entwickelt sich hier zu einer grammatisch durchgebildeten Sprache. Diese große Bedeutung der Handgebärden wollten auch die Illustratoren des Sachsenspiegels besonders hervorheben, was ihnen durch Übertreibung in der Größendarstellung der Hände gelang.
Als Handgebärden im Sachsenspiegel sind alle Ausdrucksbewegungen der Hand zu bezeichnen, die eine Gedankenmitteilung bezwecken. Dabei wird eine Unterscheidung in echte und unechte Handgebärden getroffen. Bei den echten Handgebärden ist die Hand selbst, in ihrer Haltung oder Bewegung, das Wahrzeichen eines seelischen Vorgangs in der dargestellten Person. Dies ist etwa bei der Erhebung beider Hände der Fall, was eine Klagegebärde darstellt. Bei unechten Handgebärden dagegen ist die Hand nur Werkzeug eines Wahrzeichens, das seinerseits nicht unbedingt zum Ausdruck eines seelischen Vorgangs bestimmt zu sein braucht. Dies ist der Fall, wenn die Hand ein gewisses Attribut trägt, wobei die Hand selbst auch unbeteiligt sein kann, da das Attribut für sich allein schon deutlich genug spricht.
Zusammenfassung der Kapitel
I) Einleitung: Die Bedeutung der Körpergebärden im mittelalterlichen Recht: Das Kapitel erläutert den erweiterten Gebärdenbegriff des Mittelalters und dessen essenzielle Rolle bei der Bekräftigung rechtlicher Vorgänge im sozialen Gefüge.
II) Hauptteil: Die Handgebärden in den Bilderhandschriften des Sachsenspiegels: Dieser Hauptteil analysiert die rechtshistorische Bedeutung der Bilderhandschriften und differenziert systematisch zwischen verschiedenen Kategorien von Handgesten im Sachsenspiegel.
II.1) Zur Einführung: Kurze Geschichte des Sachsenspiegels: Hier werden Entstehungsgeschichte, Aufbau und die Funktion der Illustrationen des Sachsenspiegels als wichtigstes deutsches Rechtsbuch des 13. Jahrhunderts dargelegt.
II.2) Übersicht über die Handgebärden in den Bilderhandschriften: Dieses Kapitel liefert eine theoretische Grundlegung und Klassifizierung der Handgebärden, insbesondere die Unterscheidung zwischen echten und unechten Gebärden.
II.2.1) Die Redegebärden: Der Fokus liegt hier auf dem Redegestus und seinen Varianten, wie dem Gelübde, die als Ausdrucksformen im gerichtlichen Kontext dienen.
II.2.2) Hinweisende Gebärden: Die Analyse konzentriert sich auf Gesten, die auf Gegenstände oder Richtungen weisen, um Rechtsakte wie Kauf oder Zeugenaussagen zu veranschaulichen.
II.2.3) Darstellende Gebärden: Dieser Abschnitt beschreibt nachahmende Bewegungen sowie Tast- und Greifgebärden, die bei der Handreichung oder im Kommendationsritus Anwendung finden.
III) Schlußbetrachtung: Gebärden heute - Rückzug oder Revival?: Die Arbeit endet mit einer kritischen Reflexion über den Bedeutungswandel von Gestik in der modernen, durch Schriftlichkeit und digitale Medien geprägten Rechtskultur.
Schlüsselwörter
Sachsenspiegel, Handgebärden, Mittelalter, Rechtshandlung, Rechtsgeschichte, Bilderhandschrift, Eike von Repgow, Redegestus, Symbolik, Rechtsverfahren, Lehensrecht, Körpersprache, Kommendation, Beweismittel, Mittelalterliche Rechtskultur
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Bedeutung und Funktion von Handgebärden im mittelalterlichen Recht, insbesondere wie diese durch die Bilderhandschriften des Sachsenspiegels überliefert wurden.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Rechtsgeschichte des 13. Jahrhunderts, der Analyse mittelalterlicher Bildsprache und der Klassifizierung nonverbaler Ausdrucksformen in rechtlichen Prozessen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Rolle der Gebärde als essenzielles Element rechtlicher Kommunikation im Mittelalter aufzuzeigen und deren Wandel bis zur heutigen, schriftlich geprägten Rechtspraxis nachzuvollziehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechts- und kulturhistorische Analyse, die auf der Auswertung des Textes des Sachsenspiegels und der kunstgeschichtlichen Interpretation seiner Bilderhandschriften basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden nach einer Einführung in die Geschichte des Sachsenspiegels die Handgebärden systematisch in Rede-, Hinweis- und Darstellungsgebärden unterteilt und in ihrem spezifischen juristischen Kontext analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Sachsenspiegel, Handgebärden, Rechtsgeschichte, Symbolik und die mittelalterliche Rechtshandlung.
Was unterscheidet eine "echte" von einer "unechten" Handgebärde?
Bei echten Handgebärden ist die Haltung der Hand selbst der Ausdruck eines seelischen Vorgangs, während bei unechten Gebärden die Hand lediglich als Werkzeug dient, um ein Attribut oder einen Gegenstand zu präsentieren.
Welche Bedeutung kommt der "Handreichung" im mittelalterlichen Recht zu?
Die Handreichung fungierte als bedeutsames rituelles Element bei Bußversprechen, Lehensverträgen und Friedensschlüssen, wobei sie oft die Verkümmerung einer Form darstellt, die ursprünglich zum Handschlag führte.
- Quote paper
- Simone Schroth (Author), 1999, Der Körper im mittelalterlichen Recht - Exemplarisch dargestellt an den Handgebärden in den Bilderhandschriften des Sachsenspiegels, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9647