Die Börse - Geschichte, Formen, Ablauf


Referat / Aufsatz (Schule), 1999

29 Seiten


Leseprobe


Inhalt:

1. Geschichtliches
1.1. Der Weg zur EU
1.2. Der Europarat
1.3. Die Gründung der ,,Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl" (EGKS)
1.4. Vertrag zur Errichtung der ,,Europäischen Verteidigungsgemeinschaft" (EVG)
1.5. Gründung der ,,Westeuropäischen Union" (WEU)
1.6. Gründung der ,,Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" (EWG) und der ,,Europäischen Atomgemeinschaft" (EAG)
1.7. Gründung der ,,Europäischen Gemeinschaft" (EG)
1.8. Die Gründung der ,,Einheitlichen Europäischen Akte" (EEA)
1.9. Die Entwicklung im Osten

2. Die ,,Europäische Union"
2.1. Die Gründung der Europäischen Union (EU) in Maastricht
2.2. Erste Säule: Die Europäische Gemeinschaft
2.3. Zweite Säule: Außen- und Sicherheitspolitik
2.4. Die dritte Säule: Innen- und Justizpolitik
2.5. Die Organe der EU:
2.6. Der europäische Binnenmarkt

3. Die Osterweiterung der EU
3.1. Die Maastricht- Kriterien
3.2. Warum die EU erweitern?

4. Strategie und Instrumente der EU-Osterweiterung
4.1. Die Prinzipien des Beitrittsprozesses:
4.2. Die Erweiterungsstrategie
4.3. Assoziierung und Assoziierungsabkommen
4.4. Die neue Form der Assoziierung: Das Europa-Abkommen
4.5. Finanzielle Hilfe: PHARE
4.6. Differenzierte Erweiterungsstrategie ohne Diskriminierung
4.7. Besonderheiten der Länder berücksichtigen
4.8. Übernahme des Acquis
4.9. Die Europakonferenz

5. Risiken und Chancen der EU-Osterweiterung
5.1. Chancen:
5.2. Risiken:

6. Stand des Beitrittsprozesses

7. Aktuelles

8. Der Amsterdamer Vertrag
8.1. Der wesentlicher Inhalt des Vertrags:

Anhang:
1. Länderberichte
1.1 Bulgarien
1.2 Estland
1.3. Lettland
1.4. Litauen
1.5. Polen
1.6. Rumänien
1.7. Slowakische Republik
1.8. Slowenien
1.9. Tschechische Republik
1.10. Ungarn

1. Geschichtliches

1.1. Der Weg zur EU

Nach dem zweiten Weltkrieg (1939-1945) war die europäische Wirtschaft und deren Verflechtungen am Boden. Am 19.9.1946 forderte Winston Churchill (britischer Premierminister) die Gründung der Vereinigten Staaten von Europa. Aber nicht nur Churchill wollte ein vereinigtes Europa, einige Europäer hofften, der Wiederaufbau Westeuropas würde dazu führen, dass man sich auf ein vereinigtes Europa verständigen könnte. Der Kalte Krieg verhinderte aber die Vorbereitungen auf ein vereinigtes Europa. Die Abschottungspolitik der Sowjetunion (Eiserner Vorhang) bewirkte eine Trennung von West- und Osteuropa. Auch das anhaltende Mißtrauen gegenüber der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland behinderte die Gründung eines vereinigtem Europa.

1.2. Der Europarat

Am 5.5.1949 wird der Europarat gegründet. Der Europarat ist eine Organisation zur Förderung der gemeinsamen Interessen, des Friedens und der politischen Freiheit. Zur Zeit der Gründung bestand der Rat aus: Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen und Schweden. Im Laufe der Zeit wurden noch weitere Staaten Mitglied im Europarat: die Türkei (1949), Griechenland (1949, mit Unterbrechung zwischen 1969 und 1974), Island (1950), die Bundesrepublik Deutschland (1951), Österreich (1956), Zypern (1961), die Schweiz (1963), Malta (1965), Portugal (1976), Spanien (1977), Liechtenstein (1978), San Marino (1988), Finnland (1989), Ungarn (1990), Polen (1991), Bulgarien (1992), Estland, Litauen, Slowenien, die Tschechische Republik, die Slowakische Republik und Rumänien (1993), Andorra (1994), Makedonien (mit Sonderstatus), Albanien, Lettland, Moldawien und die Ukraine (1995), Russland sowie Kroatien (1996).

1.3. Die Gründung der ,,Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl" (EGKS)

Am 9.5.1950 wird der Schuman-Plan vorgestellt. Dieser sah die Gründung der EGKS vor.

Entstanden war der Plan da Robert Schuman (französischer Außenminister) und Jean Monnet (französischer Wirtschaftspolitiker) der Auffassung waren, das Deutschland und Frankreich ihre lang bestehenden Gegensätze überwinden könnten, wenn man ihnen einen wirtschaftlichen Anreiz zur Zusammenarbeit bieten würde. Die Mitgliedschaft war auch für andere europäische Länder offen.

Am 18.4.1951 unterzeichneten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, die Niederland und Luxemburg den EGKS-Vertrag in Paris. Im Gründungsvertrag hieß es, die sechs Staaten seien entschlossen, ,, durch die Errichtung einer wirtschaftlichen Gemeinschaft den ersten Grundstein für eine weitere und vertiefte Gemeinschaft unter Völkern zu legen, die lange Zeit durch blutige Auseinandersetzungen entzweit waren".

1.4. Vertrag zur Errichtung der ,,Europäischen Verteidigungsgemeinschaft" (EVG)

Der Vertrag zur Einrichtung der EVG wurde am 27.5.1952 in Paris unterzeichnet. Das ziel war die Integration der Streitmächte der sechs EGKS-Staaten, begleitet von einer politischen Gemeinschaft. Die Pläne scheiterten aber durch die Ablehnung des Vertrags durch die französische Nationalversammlung am 30. August 1954.

1.5. Gründung der ,,Westeuropäischen Union" (WEU)

Die WEU wurde von Großbritannien, Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg,Italien und Deutschland gegründet. Der Sinn des Bündnisses war: wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenarbeit und die kollektive Verteidigung. Der Vertrag wurde am 23.10.1954 im Zuge der Pariser Verträge abgeschlossen.

1.6. Gründung der ,,Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" (EWG) und der ,,Europäischen Atomgemeinschaft" (EAG)

Am 19.5.1956 beschlossen die Außenminister der EGKS-Staaten, die Verhandlungen zur Gründung der EWG und EAG aufzunehmen. Die Verträge dazu wurden am 25.3.1957 in Rom unterzeichnet (Römische Verträge). Die sechs EGKS-Staaten hatte ,, den festen Willen, die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschlußder europäischen Völker zu schaffen", wie es im Gründungsvertrag der EWG hieß.

Die EAG hatte nur geringe Bedeutung, da die nationalen Regierungen weiterhin die Kontrolle über ihre Atomprogramme behielten.

In der EWG wurde die gemeinsame Politik vom Bereich Kohle und Stahl auf weitere Bereiche der Wirtschaft ausgedehnt, z. B. auf die Landwirtschaft, die Fischerei, das Verkehrswesen, das Wettbewerbsrecht und den Außenhandel. Die Mitgliedstaaten beschlossen, innerhalb von 12 Jahren einen gemeinsamen Markt zu bilden, also einen Binnenmarkt. Das dauerte dann doch etwas länger, aber ab 1993 war es dann soweit.

1.7. Gründung der ,,Europäischen Gemeinschaft" (EG)

Am 8.4.1965 wurde der Vertrag über die Fusion der Exikutivorgane der drei Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG, Euratom) unterzeichnet. Das war die Geburtsstunde der EG. Der Vertrag trat am 1.7.1967 in Kraft.

1973 traten Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland der EG bei. Ihnen Folgten 1981 Griechenland und 1986 Portugal und Spanien.

1.8. Die Gründung der ,,Einheitlichen Europäischen Akte" (EEA)

Die EEA war die erste große Reform der Gründungsverträge der EG. Sie wurde im Februar 1986 von den Regierungschefs der damaligen Mitgliedstaaten der EG unterzeichnet und trat am 1. Juli 1987 in Kraft. Die EEA bildete die Grundlage für die Vollendung des europäischen Binnenmarktes und für den Einstieg in die europäische politische Zusammenarbeit. In der gemeinsamen Akte wurde ein wichtiges Datum für die Verwirklichung des Binnenmarktes gesetzt: Bis Ende 1992 sollten die vier Grundfreiheiten, der freie Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr in der EG verwirklicht werden.

1.9. Die Entwicklung im Osten

Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges zeichnete sich eine Spaltung der von West- und Osteuropa ab (Kalter Krieg). Nachdem der Marshallplan von der Sowjetunion abgelehnt wurde, wurde im Ostblock (UdSSR und die von ihr abhängigen kommunistischen Staaten: Polen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien Bulgarien und DDR) der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) als Gegenstück zur Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) im Westen, gegründet. Der RWG wollte die Wirtschaft der Mitgliedstaaten aufeinander Abstimmen, die OEEC wollte eine eigenständige Wirtschaft. Während die westlichen Wirtschaften eigenständig aufgebaut wurden, wurde im Ostblock auf Planwirtschaft, die sehr stark an der Sowjetischen orientiert war, gesetzt. Zwischen den RGW-Ländern gab es nicht einmal einen freien Geldverkehr.

Nach zunehmenden innenpolitischen Spannungen innerhalb des Ostblocks, dem streben der Bevölkerung nach Verselbständigung, dem öffnen des ,,Eisernen Vorhangs" durch die Grenzöffnung der Grenze Österreich-Ungarn und dem Ausscheiden der DDR durch die Wiedervereinigung Deutschlands wurde der RGW am 28. Juni 1991 aufgelöst. Das war auch das Ende des Ostblocks. Zurück blieben Staaten, die ihre Wirtschaft von Planwirtschaft auf Frei Marktwirtschaft umstellen mußten. Auch die rechtliche Lage war nicht akzeptabel.

2. Die ,,Europäische Union"

2.1. Die Gründung der Europäischen Union (EU) in Maastricht

Am 9/10.12.1991 trafen sich die Mitglieder des Europäischen Rats zu einem Gipfeltreffen in Maastricht. Die Staats- und Regierungschefs einigten sich auf den Vertrag über die EU. Damit war klar: Die Mitgliedsstaaten wollten mehr als eine Wirtschaftsgemeinschaft, Europa soll zu einer Politischen Union zusammenwachsen.

Die EU wurde auf drei Säulen aufgebaut: Die Gründungsverträge der EG, den Einstieg in eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und der Zusammenarbeit der Justiz- und Innenminister.

2.2. Erste Säule: Die Europäische Gemeinschaft

Vor dem Maastrichter Vertrag war der Vertrag zur EWG der Kern der europäischen Zusammenführung. Er war die Grundlage zur Schaffung der Zollunion und des Binnenmarktes. In Maastricht strichen die europäischen Staats- und Regierungschefs den Wortteil ,,Wirtschaft" aus dem Vertragsnamen. Das war nur eine kleine Änderung als Symbol für einen großen qualitativen Sprung: Die EG soll sich von einer Wirtschaftsgemeinschaft zu einer Politischen Union entwickeln.

Ein deutliches Symbol hierfür ist die Einführung der Unionsbürgerschaft: Die Bürger der Mitgliedsstaaten der EG genossen nur Freizügigkeit sich in der EG frei zu bewegen wenn sie erwerbstätig waren. Mit der Einführung der EU wurde das anders. Als Unionsbürger hat man nicht nur das Recht sich im Hoheitsgebiet der EU frei zu bewegen sondern auch am Ort seiner Wahl zu leben und sich dort auch an Kommunal- und Europawahlen zu beteiligen. Die Nationalität bleibt dabei gewahrt..

2.3. Zweite Säule: Außen- und Sicherheitspolitik

Bei der gemeinsamen Außenpolitik stehen verschiedene Vorgehensweisen offen: Auf jeden Fall unterrichten sich die Mitgliedsstaaten gegenseitig und stimmen ihr Verhalten gegenüber Drittstaaten im Rat ab. Wenn die Außenminister gemeinsam entscheiden wollen, können sie auf der Grundlage allgemeiner Leitlinien, die der Europäische Rat vorgeben muß, einen klaren Bereich zum Gegenstand der ,,gemeinsamen Aktion" machen.

Zur intensiveren Informierung und Abstimmung auf dem Gebiet der Verteidigungspolitik will man zunächst die Strukturen der Westeuropäischen Union nutzen. Die gemeinsame Sicherheitspolitik soll alle Fragen umfassen, die die Sicherheit der EU betreffen. Auf längere Sicht geht es um ,,die Formulierung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, die zu gegebener Zeit zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte". Alle Entscheidungen in diesem Zusammenhang müssen Einstimmig getroffen werden.

Auf dem Gebiet der Außen- und Sicherheitspolitik ist das gemeinsame Handeln der Mitgliedstaaten als Verfahren der Regierungszusammenarbeit ausgestaltet. Die Zusammenarbeit erfolgt also nicht im Rahmen der üblichen gemeinschaftlichen Entscheidungswege. Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament werden zwar in den Prozeß eingebunden, ihre Gestaltungsmöglichkeiten beschränken sich aber auf das Vorschlags- und Konsultationsrecht.

2.4. Die dritte Säule: Innen- und Justizpolitik

Auch bei der Innen- und Justizpolitik wurde der Weg der Regierungszusammenarbeit gewählt, die den europäischen Organen weniger, den Mitgliedstaaten aber dafür um so mehr Gestaltungsraum läßt, als dies die Beschlußverfahren der Gemeinschaft vorsehen würden. Auf den Gebieten Grenzkontrolle, Asylpolitik, Einwanderungspolitik, Drogenbekämpfung, internationale Kriminalität, juristische Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, Terrorismusbekämpfung und Zollwesen unterrichten und beraten sich die EU-Staaten im Rat. Einstimmig kann der Rat gemeinsame Maßnahmen verabschieden oder Abkommen zur Ratifizierung durch die Mitgliedsstaaten empfehlen.

Bei der Regierungskonferenz 1996 sollte, so sieht es der Vertrag von Maastricht vor, eine Revision der Vertragstexte stattfinden.

2.5. Die Organe der EU:

- Europäisches Parlament
- Rat der Europäischen Union · Europäische Kommission · Europäischer Gerichtshof · Europäischer Rechnungshof

2.6. Der europäische Binnenmarkt

Der europäische Binnenmarkt ist ein einheitlicher Markt ohne Zölle innerhalb der EU. Mit über 370 Millionen Verbrauchern und einer Wirtschaftsleistung (BIP) von über 11 Billionen DM ist er sogar der größte einheitliche Markt der industrialisierten Welt. Die Unternehmer könne ihre Produkte in größeren Stückzahlen herstellen und damit Kosten senken. Das bringt nicht nur niedrigere Preise für die Verbraucher, sondern stärkt auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Warengrenzkontrollen sind abgeschafft. Unternehmen können Problem los ihre Waren und Dienstleitungen in den anderen EU- Mitgliedstaaten anbieten.

3. Die Osterweiterung der EU

3.1. Die Maastricht- Kriterien

Diese Kriterien muss ein Land erfüllen, das in die EU aufgenommen werden will. Die Kriterien wurden bereits 1990 auf der KSZE-Konferenz für mittel- und osteuropäische Staaten, die ihr Wirtschaftliches System wechseln wollten(von Planwirtschaft zur freien Marktwirtschaft), durch die Pariser Charta festgelegt. Im Maastrichter Vertrag wurden diese Ziele als Voraussetzung für den Beitritt zur EU.

- Demokratie und Rechtstaatlichkeit
- Menschenrechte
- Schutz vor Minderheiten
- Funktionierende Marktwirtschaft
- Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten
- Fähigkeit , die aus einer Mitgliedschaft erwachsenen Verpflichtungen zu übernehmen und sich die Ziele der politischen Union und der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen.

- Übernahme des Besitzstandes der Union (,,acquis communautaire") · Kriterien für den Euro müssen erfüllt sein:

1. Inflation:

Die Inflation darf nicht mehr als 1.5 Prozentpunkte über den drei EU-Staaten mit der niedrigsten Inflationsrate liegen.

2. Neuverschuldung:

Die Neuverschuldung aller staatlichen Kassen darf im Referenzjahr (bei den momentanen Mitgliedstaaten der EU war 1997) einen Wert von 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) nicht übersteigen. Eine punktgenaue Erfüllung dieser Kriterien sieht der Maastrichter-Vertrag nicht vor. Es reicht vielmehr, wenn das Defizit ,,erheblich und laufend zurückgegangen ist und eine Wert in der Nähe des Refernzwertes erreicht hat".

3. Schuldenstand:

Die staatliche Gesamtverschuldung darf 60 Prozent des BIP im Jahr 1997 nicht überschreiten. Auch hier verlangt der Maastricht-Vertrag keine Punktlandung. Es reicht vielmehr, wenn die Schulden ,,hinreichend rückläufig" sind und sich ,,rasch genug" dem Referenzwert nähern.

4. Die langfristigen Zinssätze dürfen höchstens zwei Prozent über dem Stand der drei Länder mit dem niedrigsten Inflationsniveau liegen.

5. Währung:

Die nationale Währung muss seit mindestens zwei Jahren in den normalen Schwankungsbereichen des Europäisch Währungssystems geblieben sein.

3.2. Warum die EU erweitern?

Mit der Erweiterung wird die Teilung Europas endgültig überwunden. Die Erweiterung entspricht den strategischen und wirtschaftlichen Interessen der jetzigen wie der künftigen Mitglieder der EU:

- Die geographische, historische und kulturelle Zugehörigkeit der Beitrittsländer zu Europa findet eine politische Entsprechung.
- Stabilität, Demokratie und Frieden werden exportiert und in weiten Teilen Europas langfristig gesichert.
- Die EU wächst um 100 Millionen zu einem Wirtschaftsraum mit 470 Millionen Menschen - es entsteht der größte einheitliche Markt der Welt und eine Weltwirtschaftsmacht, die für die Herausforderungen des globalen Wettbewerbs hervorragend gerüstet ist.
- Die EU integriert ausgesprochene Wachstumsmärkte: allein der deutsche Handel mit den Ländern Mittel- und Osteuropas (MOE) ist inzwischen bedeutender als mit den USA und Kanada bei sehr hohen Wachstumsraten.

Außenminister Fischer vor dem Europäischen Parlament am 12. Januar 1999 zur Erweiterung:

"Die EU darf nach dem Ende des Kalten Krieges nicht auf Westeuropa beschränkt bleiben, sondern es liegt im Wesen der europäischen Integrationsidee, daß sie gesamteuropäisch angelegt ist. Darüber hinaus lassen die geopolitischen Realitäten auch gar keine ernsthafte Alternative zu. Wenn dies richtig ist, dann hat die Geschichte 1989/90 bereits über das OB der Osterweiterung entschieden, allein das WIE und das WANN muß noch gestaltet und entschieden werden.

Nur durch den Beitritt der mittel- und osteuropäischen Partner lassen sich Wohlstand, Frieden und Stabilität für ganz Europa dauerhaft sichern. Und erst mit der Öffnung nach Osten löst die EU ihren Anspruch ein, als Kulturraum und Wertegemeinschaft für ganz Europa zu sprechen.

Wir vergessen als Deutsche auch nicht, welch unschätzbaren Beitrag die Völker in Mittel-und Osteuropa für die Überwindung der Teilung Deutschlands und Europas geleistet haben."

4. Strategie und Instrumente der EU-Osterweiterung

4.1. Die Prinzipien des Beitrittsprozesses:

- Alle Beitrittskandidaten gehen mit den gleichen Rechten und Voraussetzungen in den Prozeß hinein ("Differenzieren ohne zu diskriminieren").

- Die Beitrittsverhandlungen sind individuell und können mit jedem Kandidaten zu unterschiedlichen Zeitpunkten begonnen und abgeschlossen werden. Kandidaten, die später mit Verhandlungen beginnen, können unter Umständen früher zum Abschluß kommen (Überholspur).

Zu der Eröffnung des Beitrittsprozesses wird den mittel- und osteuropäischen Beitrittsländern eine so genannte Beitrittspartnerschaft überreicht. Sie enthält Grundsätze, Prioritäten, kurzund mittelfristige Zwischenziele und Bedingungen für die weiter verstärkte Unterstützung der EU zur Heranführung der Beitrittskandidaten an den Acquis.

4.2. Die Erweiterungsstrategie

Die Erweiterungsstrategie der EU-Kommission hat das Ziel, daß die Beitrittsländer zum Zeitpunkt des Beitritts alle rechtlichen Verpflichtungen einer EU-Mitgliedschaft erfüllen können. Die Strategie wird während der Beitrittsverhandlungen individuell auf die einzelnen Länder angepaßt. Bis zum Zeitpunkt des Beitritts werden die Fortschritte in den Beitrittsländern laufen überprüft. Die Heranführungsstrategie wird auf die Europa- Abkommen, das Weißbuch über den Binnenmarkt, den strukturierten Dialog und das PHARE-Programm aufgebaut. Daran angelehnte ,,Partnerschaften für den Beitritt" erleichtern die Heranführung der Länder an die EU. Um den Erweiterungsprozess besser planen zu können, werden für die Umstrukturierung in den Beitrittsländern feste Zeitpläne vorgegeben. Das Vorgehen für die Heranführung der EU mit den ,,Partnerschaften für den Beitritt" ermöglicht, dass die Annäherungsprogramme an die unterschiedlichen Voraussetzungen der Länder angepaßt werden können. Alle beitrittswilligen Länder werden in einem Erweiterungsausschuß von vornherein in die politischen Ausmaße des Erweiterungsprozesses einbezogen. Um neue Grenzen und Diskriminierung zu vermeiden und den Europäischen Eingliederungsprozess zu fördern, wurde ein ,,Europäisches Dialogforum" gebildet, es besteht aus den 15 EU-Mitgliedstaaten, den Beitrittskandidaten und den EFTA-Staaten.

Ein wichtiges Element zur Heranführung der Beitrittskandidaten an die EU ist TAIEX-Büro (Amt für Informationsaustausch über technische Hilfe). Für Schaffung des nötigen Aufbaus in den öffentlichen Verwaltungen der Beitrittsländern ist die Unterstützung durch Informationen und Beratung sehr wichtig. Die EU bevorzugt sogar die technische Unterstützung des TAIEXBüros gegenüber reinen Transferzahlungen.

4.3. Assoziierung und Assoziierungsabkommen

Die Assoziierung ist ein besonders enges wirtschaftliches Kooperationsverhältnis zwischen Drittstaaten (Staaten, die nicht zur EU gehören) und der EU. Das Ziel der Assoziierung ist vorerst ein möglichst ungehindertes Handeln zwischen dem Drittstaat und der EU und die Abschaffung der Zölle und andere Beschränkungen im Warenverkehr zu ermöglichen. Neuere Assoziierungsabkommen (Europa-Abkommen) beinhalten oft auch Regelungen zum politischen Dialog und zur engeren Zusammenarbeit in Kultur, Wissenschaft und Bildung. Die Assoziierung geht zwar über rein handelspolitische Vereinbarungen hinaus, bedeutet aber keine volle Beteiligung und kein Stimmrecht in den EU-Entscheidungsgremien. Es bedeutet auch nicht, dass das assoziierte Land einen Anspruch auf EU-Mitgliedsschaft hat. Die Assoziierungsabkommen der EU können sehr verschiedene Zielrichtungen haben: Für Griechenland war der Assoziierungsvertrag von 1961 die Vorstufe zum Beitritt 1981. Er zielte auf die wirtschaftliche Annäherung des Landes an die EU. Ein weiters Assoziierungsabkommen, das den späteren Beitritt in Aussicht stellt, wurde 1964 mit der Türkei abgeschlossen. Aus heutiger Sicht erleichtern die Assoziierungsabkommen den eventuellen beitritt der assoziierten Staaten in die EU.

4.4. Die neue Form der Assoziierung: Das Europa-Abkommen

Mit den Europa-Abkommen hat die EU eine neue Form der Assoziierung geschaffen, die weit über rein handelspolitische Zusammenarbeit hinaus geht. Erstmals sind auch politische Dialoge und die Kulturelle Zusammenarbeit Bestandteil von EU-Assoziierungsverträgen. Darüber hinaus sehen die Abkommen eine stufenweise Errichtung einer Freihandelszone innerhalb von zehn Jahren vor. Das ausdrückliche Ziel der Europa-Abkommen ist die EUMitgliedschaft des assoziierten Partners. Die Assoziierung soll den Beitrittskandidaten helfen, dieses Ziel zu erreichen. Bei Menschenrechtsverletzungen in den Partnerländern können die Abkommen ausgesetzt werden (Türkei/Öcalans Hinrichtung?????).

4.5. Finanzielle Hilfe: PHARE

PHARE ist das Hilfsprogramm der EU für Mittel- und Osteuropa. Es wird von der europäischen Kommission koordiniert. Die EU hat von 1990 bis 1994 im Rahmen von PHARE den Partnerländern in Mittel- und Osteuropa insgesamt 4,25 Milliarden ECU (Abkürzung für European Currency Unit: Europäische Währungseinheit) zur Verfügung gestellt.

Das PHARE-Programm soll neben der Beteiligung der Beitrittsländern an den Struktufonds und einem Sonderprogramm für die Landwirtschaft die Finanzierungsgrundlage von Fördermaßnahmen im Rahmen der ,,Partnerschaft für den beitritt bilden. Es fördert die Reformen in Kernbereichen der Wirtschaft wie Energie, Industrie, Ausbildung, Finanzdienstleistungen, Landwirtschaft und Umweltschutz und Maßnahmen zur Umsetzung des Acquis. Dazu gehören die Umstrukturierung und Privatisierung von Staatsbetrieben, die Förderung der unternehmerischen Initiative und die Reform der Gesetzgebung und des Steuerrechts.

Auf dem Gipfel des Europäischen Rats in Cannes im Juni 1995 wurde beschlossen, PHARE neu auszurichten:

Das Programm wird künftig für mehrere Jahre aufgelegt und um Investitionshilfen im Infrastrukturbereich erweitert. PHARE ist damit nicht mehr nur das größte Hilfsprogramm für Drittstaaten unserer Zeit, sondern auch ein wichtiges Werkzeug der Union zur Vorbereitung der mittel- und osteuropäischen Ländern auf den Beitritt zur EU.

4.6. Differenzierte Erweiterungsstrategie ohne Diskriminierung

Durch den unterschiedlichen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungsstand unter den Ländern, die einen Antrag für den Beitritt für die EU gestellt haben, sind Unterschiede in der Intensität und der zeitlichen Gestaltung der Heranführungsstrategie unvermeidlich. Es muss darauf geachtet werden, das unterentwickeltere Länder bei der Vorbereitung für den Beitritt zur EU nicht benachteiligt werden. Andererseits dürfen die weiter entwickelten Länder nicht durch die anderen Länder gebremst werden.

4.7. Besonderheiten der Länder berücksichtigen

Bei der Heranführung der Beitrittskandidaten müssen die wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Besonderheiten der Länder berücksichtigt werden. Dafür muß die Heranführung den Ländern Spielraum für eine dynamische Neuorientierung lassen. Zudem muss beachtet werden, dass die Kostenvorteile der Beitrittsländer nicht zerstört werden dürfen, weil sonst den betreffenden Länder die wirtschaftliche Kraft für die integration in den Binnenmarkt fehlt. Protektionistische Zielsetzung (Protektionismus = Wirtschaftspolitik, die die einheimische Industrie durch Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen und die Erhebung von Schutzzöllen auf sonst günstige Importprodukte zu schützen versucht) der Mitgliedsstaaten dürfen die wirtschaftlichen Wachstumspotentiale der Beitrittskandidaten und damit die Grundlage für die Integration in die Union nicht zerstören.

4.8. Übernahme des Acquis

Um Wettbewerbsverzerrunngen innerhalb der Union zu vermeiden und eine ,,sanfte" Erweiterung zu ermöglichen, ist es notwendig, dass die Beitrittskandidaten den ,,Acquis communautaire" möglichst vor dem Beitritt vollständig übernehmen und konsequent anwenden. Es sollten lange Übergangszeiten und zahlreiche Übergangsregelungen im Binnenmarkt vermieden werden, da nach dem Beitritt zumindest im Warenverkehr keine Übergangsregelungen mehr bestehen sollten. Als erstes sollten die Bestandteile des Acquis erfüllt werden, die für den freien Waren- und Kapitalverkehr, einen fairen Wettbewerb innerhalb der EU und für die Abwicklung des Außenhandels mit Drittstaaten erforderlich sind. TAIEX unterstützt die Beitrittskandidaten hierbei.

Die Beitrittskandidaten müssen sicherstellen, dass die Außengrenzen der EU hinreichend abgesichert und die einheitliche Zollregelung angewendet wird.

Durch die starken Lohnunterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Beitrittskandidaten könnte es zu einem großen Migrationsdruck kommen, der bei der kurzfristigen Einführung von ,,Freizügigkeit der Arbeitnehmer" (Teil von Acquis) zu erheblichen Störungen auf den nationalen Arbeitsmärkten führen würde. Um das zu verhindern muss für eine Übergangsphase auf die volle Einführung der ,,Freizügigkeit für Arbeitnehmer" verzichtet werden. Es muss auf die Bedürfnisse der einheimischen Wirtschaft eingegangen werden um zu starke Migrationsbewegungen zu vermeiden. Das würde auch die Unterstützung der Bevölkerung für die Osterweiterung wesentlich erhöhen.

4.9. Die Europakonferenz

Die Europakonferenz ist ein ,,der politischen Konsultation dienendes multilaterales Gremium". An ihm können neben den Mitgliedstaaten auch die Staaten teilnehmen, die für einen Beitritt in Frage kommen. Während einer Europakonferenz werden aktuelle Bereiche der Europapolitik besprochen. Die erste Konferenz fand am 12. März 1998 in London statt.

5. Risiken und Chancen der EU-Osterweiterung

5.1. Chancen:

- Wegfallen der tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnisse
- Wegfallen der Abfertigungs- und Wartezeiten, was zu einer rascheren und flexibleren grenzüberschreitenden Lieferung führen würde
- Neue Absatzmöglichkeiten durch mittelfristige Steigerung der Kaufkraft und des Nachholbedarfs der neuen Mitglieder
- Grenzüberschreitende Kooperationen z.B. in Bereichen der Forschung
- Angleichung der Wettbewerbsbedingungen
- Höhere Rechtssicherheit
- Gefährliche Spaltung Europas durch Osterweiterung verhindern und stabile und gerechte soziale Verhältnisse in Europa schaffen
- Friede kann durch soziale Ausgewogenheit gesichert werden
- Eliminierung der politischen Risiken
- 1250 km EU-Außengrenze wird zur Binnengrenze: innere Sicherheit verbessert sich

5.2. Risiken:

- Unterschiedliche Kostenniveaus: im Durchschnitt liegen z.B. Personal-, Energie- und Transportkosten 10 bis 40% unter den Vergleichswerten.
- Migration (dauerhafte Wanderung: hier von Gebieten mit höherer Arbeitslosigkeit in Gebiete mit niedriger Arbeitslosigkeit)
- Kaufkraftabfluß für die jetzigen Mitgliedsstaaten: Einkaufstourismus wird durch die Grenzöffnung in die neuen Mitgliedsstaaten erleichtert.

6. Stand des Beitrittsprozesses

Zwischen 1994 und 1996 haben alle zehn assoziierten Staaten Beitrittsanträge gestellt. Im Dezember 1997 wurde der Erweiterungsprozeß durch den Europa Rat in Luxemburg eingeleitet. Darauf hin wurden die Beitrittsprozesse am 30.März 1998 durch eine Außenministertagung eröffnet.

Am 10. November 1998 fanden dann die ersten konkreten Verhandlungen mit Polen, Ungarn, der Tschechischen Republik, Slowenien und Zypern statt. Im Juni 1999 folgte das zweite Treffen der Ausenminister.

Mit Bulgarien, Lettland, Litauen, Rumänien und der Slowakei findet ein bilateraler Rechtsabgleich statt, das heißt eine Untersuchung, in welchen Bereichen die jeweiligen nationalen Gesetze dem EU-Recht angepaßt werden müssen. Weiteres über den Stand der Beitrittsprozesse und den Entwicklungen in den Beitrittsstaaten ist im Aktuellen und in den beigelegten Länderberichte nachzulesen.

7. Aktuelles

In der Abschlusserklärung vom EU-Gipfel in Helsinki (vom 10. - 11.12.1999 in Helsinki) wurde die Türkei als ,,gleichberechtigter" Beitrittskandidat bezeichnet. Erste Voraussetzungen für den EU-Beitritt sei die Abschaffung der Todesstrafe in der Türkei, zudem würde die Hinrichtung des Kurdenführers Öcalan die Beitrittsverhandlungen weiter erschweren. Der türkische Präsident Ecevit ließ auf dem EU-Gipfel verlauten, dass er für eine schnelle Abschaffung der Todesstrafe sei. Auf die Frage ob die Todesstrafe so schnell abgeschafft wird, dass das Todesurteil Öcalans hinfällig würde, gab Ecevit keinen Kommentar. Des weiteren wurde bekannt gegeben, dass die Beitrittsverhandlungen mit Rumänien, der Slowakei, Lettland, Litauen, Bulgarien, der Türkei und Malta schon ab Februar 2000 beginnen sollen.

8. Der Amsterdamer Vertrag

Der Amsterdamer Vertrag ist eine Reform des Maastrichter Vertrag und deshalb ist er auch an ihn angelehnt. Er trat am 1. Mai 1999 in Kraft und wurde nach einer fünfzehnmonatigen Regierungskonferenz am 16./17. Juni 1997 in Amsterdam beschlossen. Der Vertrag sollte die EU verändern, indem er sie weiterentwickelt. Er ebnete auch den Weg für die Aufnahme neuer Mitglieder. Er sollte auch die Entscheidungsprozessese straffen, da die ursprüngliche Konstruktion, die nur für sechs Mitgliedsstaaten entworfen war, bei einer Erweiterung aus den Fugen zu geraten drohte. Außerdem sollte er die politische Identität der EU stärken.

8.1. Der wesentlicher Inhalt des Vertrags:

Der Vertrag von Amsterdam ist eine wichtige Voraussetzung für die weitere Entwicklung der Europäischen Union:

,,Erstens ermöglicht der Vertrag die deutliche Steigerung der Handlungsfähigkeit der EU in Fragen der inneren und äußeren Sicherheit. Neue Kompetenzen in der Innen- und Rechtspolitik stärken den Kampf gegen das organisierte Verbrechen und legen die Grundlagen für eine gemeinsame Visa-, Asyl- und Einwanderungspolitik. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik kann sich künftig zum Beispiel auf Gemeinsame Strategien stützen. Diese werden vom Europäischen Rat für die Bereiche beschlossen, in denen wichtige gemeinsame Interessen der Mitgliedstaaten bestehen, und sind von der Union durchzuführen.

Dauer, Zielsetzung und die von der Union und den Mitgliedstaaten bereitzustellenden Mittel sind jeweils anzugeben.

Zweitens nimmt sich Europa entschlossen der drängendsten Probleme der Bürger an: die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch eine koordinierte Beschäftigungsstrategie sowie die Stärkung der sozialen Komponente durch die Integration des Sozialprotokolls in den Vertrag. Drittens stärkt der Vertrag Demokratie, Transparenz und Bürgernähe. Das Europäische Parlament hat wesentlich stärkere Rechte, u.a. im Bereich der Mitentscheidung erhalten. Zur Abgrenzung der Aufgaben der Union von denen der Mitgliedstaaten ("wer tut was") wird das Prinzip der Subsidiarität konkretisiert."

Anhang:

1. Länderberichte

1.1 Bulgarien

Bulgarien hat seit dem Umbruch schwierige Jahre erlebt. Sieben Regierungen in sieben Jahren haben es nicht ausreichend verstanden, die Zukunftsprobleme anzupacken. Für die bulgarische Wirtschaft war 1996 das katastrophalste Jahr seit Beginn der Reformperiode, weil die notwendigen strukturellen Reformen immer wieder verzögert und die hohen Verluste der staatlichen Unternehmen sowie die illiquiden Banken letztlich durch die öffentlichen Haushalte finanziert wurden. 1996 ging das BIP um 11 % und die Industrieproduktion um 9 % zurück. Der Außenhandel entwickelte sich negativ, mit Deutschland entstand ein Rückgang von 180 Mio DM (13,5 %). Mit der neuen Regierung seit April 1997, von den demokratischen Kräften getragen, gibt es eine neue Situation. Das Regierungsprogramm ,,Bulgarien 2001" beinhaltet sowohl wichtige innenpolitische Prioritäten (Finanzstabilität, Strukturreformen, radikale und schnelle Privatisierung, Rückgabe von Grund und Boden, Bekämpfung der organisierten Kriminalität u.a.) als auch außenpolitische Ziele (z. B. Vollmitgliedschaft in der EU und in der NATO). Seit 1. Juli 1997 gibt es in Bulgarien einen Währungsrat (,,Currency board"), der alle geldpolitischen Entscheidungen in Abstimmung mit dem IWF trifft. Die bulgarische Währung wurde fest an die DM mit einem Kurs 1 DM = 1000 bulg. Leva gebunden. Die ersten positiven Auswirkungen waren sofort zu spüren, z. B. stark rückläufige Inflation, Senkung des Zinsniveaus, allgemeine wirtschaftliche und vor allem finanzielle Lageverbesserung. Für 1998 werden die ersten positiven gesamtwirtschaftlichen Ergebnisse des Konsolidierungsprozesses erwartet.

Die EU entwickelt sich zu einem der wichtigsten Außenhandelspartner Bulgariens; rund 40 % des Handels wird mit den EU-Ländern abgewickelt, mit Deutschland rund 10 %. Deutschland zählt zu den strategischen Wirtschaftspartnern Bulgariens. Es ist nach Rußland der größte Handelspartner und als ausländischer Investor die Nummer eins.

Die weiteren Wachstumsaussichten Bulgariens sind aufgrund der gewaltigen strukturellen Probleme sowie der hohen Belastungen infolge der Außenverschuldung zurückhaltend bzw. vorsichtig optimistisch zu beurteilen. Für 1997 wird wohl das BIP noch einmal um 5 % und die Industrieproduktion um mehr als 5 % zurückgehen. Erst danach kann eine Trendwende erwartet werden, vorausgesetzt, es gelingt, durch die Programme und Maßnahmen der neuen Regierung eine wirtschaftliche Stabilisierung wiederherzustellen.

Unter diesen Prämissen erscheint ein Außenhandelswachstum zwischen beiden Ländern im Jahre 2000 auf ca. 2,4 Mrd. DM (1996 - 1,8 Mrd. DM) und in 2005 auf etwa 3 Mrd. DM durchaus realistisch. Die Entwicklung der deutschen Investitionstätigkeit hängt vor allem vom Lauf der weiteren Handelsströme, von der Sicherheit der Investition, von möglichen Ertragsaussichten und vom Investitionsmarketing der Behörden ab. Interessante Branchen sollten die Energiewirtschaft, die Entsorgung, die Telekom und der Maschinenbau sowie der Tourismus sein.

1.2 Estland

Als ein Vorreiterstaat im Transformationsprozeß im Baltikum weist Estland derzeit eine stolze Bilanz aus. Die Wirtschaft wächst allein 1997 um ca. 7 %, angetrieben durch den stark expandierenden Handels- und Dienstleistungssektor. Der Anteil des Privatsektors am BIP liegt bei über 70 %. Der Staatshaushalt ist ausgeglichen. Etwa drei Viertel des Außenhandels wird mit westlichen Partnern abgewickelt - auch wenn mit Blick auf das ständig wachsende Handelsbilanzdefizit die Exportbasis weiterhin zu schmal ist. 95 % der ehemaligen Staatsbetriebe gelten als privatisiert.

Mit der Entstaatlichung des Energiesektors sowie der staatlichen Infrastrukturbetriebe stehen nun die letzten großen Einheiten auf dem Programm der Privatisierungsagentur. Der Finanzsektor zeigt sich gefestigt. Die estnische Krone mit ihrer festen Bindung an die DM (,,currency board") gilt seit der Einführung im Jahre 1992 unverändert als Stabilitätsanker.

Die Rechtsangleichung erfolgt entsprechend der gesetzten Prioritäten insbesondere im Bereich der Wirtschaftsgesetzgebung. Die Anpassung auf den Gebieten Standardisierung,Normierung und Zertifizierung, öffentliches Auftragswesen sowie Marken- und Patentrecht ist im Gange. Mit Defiziten behaftet ist das Wettbewerbsrecht, ein Änderungsentwurf wird diskutiert. Das Schuldrecht ist noch nicht reformiert, das Verfassungsrecht bedarf mit Blick auf den EU-Beitritt ebenfalls einer Reform. Für alle dem EU-Standard angeglichenen estnischen Rechtsakte bleibt mittelfristig das Problem einer adäquaten Umsetzung und Anwendung. Weder der Verwaltungsapparat noch die Justiz verfügen über ausreichend geschultes und erfahrenes Personal. Deshalb ist der Aus- und Weiterbildung von Staatsbeamten besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Das BIP kann in den nächsten Jahren weiterhin mit einer jährlichen Rate um die 5 % wachsen. Unterstellt man diese ungebrochene Dynamik, so wird das BIP-Niveau von 1989 etwa im Jahre 2005 erreicht sein. Erstmals in diesem Jahr weist die Industrieproduktion wieder ein spürbares Wachstum von etwa 10 % aus, womit die Talsohle durchschritten scheint. Bereits heute wickelt Estland über die Hälfte seiner Außenhandelsgeschäfte mit der EU ab, vornehmlich mit Finnland und Schweden. Die angrenzenden Ostmärkte bleiben wichtige Handelspartner. Insgesamt werden die estnischen Importe stärker als die Exporte wachsen, wobei eine Reexportrate von über 40 % zu beachten ist.

Das bilaterale Handelsvolumen könnte Ende 1997 bei etwa 900 Mio DM liegen, was einer Steigerung von knapp 20 % gegenüber dem Vorjahr entsprechen würde. Damit bleibt Deutschland nach Finnland, Schweden und Rußland Estlands Handelspartner Nr. 4. Auch in den nächsten Jahren sind - bei einem allgemein weiter expandierenden Außenhandelsvolumen - Steigerungsraten zwischen 20 und 30 % möglich. In dieser Prognose wird Deutschland etwa im Jahr 2010 zu Finnland in seiner Bedeutung als wichtigster Handelspartner Estlands aufgeschlossen haben.

Mit 3 % (ca. 18 Mio DM) wird der deutsche Anteil an den ausländischen Direktinvestitionen von estnischer Seite angegeben. Eine spürbare Trendwende ist in den nächsten Jahren nicht zu erwarten, auch wenn in letzter Zeit ein verstärktes Interesse deutscher Firmen zu beobachten ist. Eingeschätzt werden kann zukünftig ein Anteil an den Direktinvestitionen von ca. 10 %. Neben der noch anstehenden Privatisierung des Energiesektors sowie der staatlichen Infrastrukturbetriebe sind es vornehmlich die Branchen Holz-, Textilindu-strie und Elektrotechnik, der Maschinenbau und die Metallverarbeitung sowie der Transportsektor (Drehscheibenfunktion West- und Nordeuropa/GUS-Rußland), die ein deutsches Engagement interessant machen. Tallin - die estnische Hauptstadt - und Umgebung haben bislang über 80 % der ausländischen Direktinvestitionen angezogen. Auch wenn dies regionalpolitisch bedenklich ist, bleibt Tallin in diesem kleinen Land die ,,Wachstumsregion". Steuervergünstigungen sollen Investitionen außerhalb Tallins fördern.

1.3. Lettland

Während die ökonomische Entwicklung in Lettland bis Ende 1995 kein einheitliches Bild lieferte, zeigt die gesamte Entwicklung 1996/97 überwiegend positive Tendenzen. Die bisher erzielten makroökonomischen Erfolge und die konsequente Anpassung der Gesetzgebung an EU-Standards haben das Ansehen Lettlands weltweit gefördert. Wie in anderen Ländern auch ist Lettland - speziell auch unter Beachtung der langen Zugehörigkeit zur UdSSR - bei der Umsetzung der neuen Rechtsnormen Aus- und Fortbildungshilfe zu gewähren.

Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Lettland gestalten sich im Handel recht erfolgreich, im Investitionsbereich eher zurückhaltend. 1996 war Deutschland nach Rußland der zweitwichtigste Handelspartner. Es hielt knapp 14 % sowohl am Import als auch am Export, insgesamt wurden 1,1 Mrd. DM umgesetzt. 1997 wird sich eine erneute Steigerung ergeben, auf voraussichtlich 1,2 bis 1,3 Mrd. DM. Bei den Investitionen belegt Deutschland nur einen 6. Platz nach Dänemark, Rußland, den USA, Großbritannien und Schweden. Die Ursachen liegen vor allem in bürokratischen Schwierigkeiten, ungesicherten rechtlichen Verhältnissen oder plötzlichen Änderungen der Verfahren im Rechts- und Zollbereich.

Wenn die lettische Regierung den Reformprozeß konsequent fortsetzt und Bedingungen für ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum schafft, d. h. auch Abbau der noch bestehenden Investitionshemmnisse betreibt, wird sich das deutsche Engagement in Lettland vitalisieren lassen. Interessant wird dabei auch die Zusammenarbeit der Baltischen Staaten untereinander sein, um ein größeres Marktpotential zu offerieren.

1.4. Litauen

Die Bedingungen für eine erfolgreiche Integration in die europäische Arbeitsteilung wurden weiter verbessert. Die EU-Anpassung der Rechtsnomen wird als längerfristiger Prozeß gesehen, der sich noch in den kommenden Jahren vollziehen wird, zumal Litauen viele Jahre in das sowjetische System integriert war. Probleme gibt es in solchen Bereichen wie Umweltschutz und Energieversorgung. Vor allem die Ebene der Gebietskörperschaften wird die Umsetzung der neuen Rechtsakte ohne zusätzliche Qualifizierungshilfe kaum erfüllen können.

Die BIP-Entwicklung für 1997 (4 - 5 %) läßt hoffen, daß sich die Wirtschaft weiter stabilisieren wird. Der Außenhandelsanteil der EU liegt im Export um die 33 % und im Import bereits bei über 40 %. Deutschland partizipiert daran mit 13 bzw. 16 %. Für 1997 könnte ein Warenaustausch in Höhe von knapp 2 Mrd. DM realisiert werden. Bei den ausländischen Direktinvestitionen in Litauen liegen die USA derzeit an erster Stelle.

Angesichts des politischen Willens der litauischen Regierung zur Verbesserung der Bedingungen für ein nachhaltiges Wachstum wird sich auch die deutsche Wirtschaft stärker in diesem baltischen Land engagieren. Daher werden die Fortschritte bei der Privatisierung der strategischen litauischen Firmen im Transport-, Telekom-, Energie- und teilweise im Tourismus- und Bankenbereich von deutschen Unternehmen aufmerksam verfolgt und in die Absatz- und Investitionsentscheidungen einbezogen.

1.5. Polen

Der Angleichungsprozeß an das EU-Recht umfaßte anfangs etwa 20.000 Rechtsakte und einige hundert Gesetze. Dieser Prozeß dürfte zu etwa 2/3 abgeschlossen sein. Neue Gesetze werden bereits seit Jahren grundsätzlich nur in Konformität mit dem EU-Recht erlassen.

Wirtschaftlich wichtigstes Tätigkeitsfeld im Hinblick auf den EU-Beitritt ist die Privatisierung. Zu Beginn des Prozesses (1990) gab es 8.441 registrierte staatliche Unternehmen. Verglichen mit dieser Zahl sind bisher 26 % privatisiert worden. Insbesondere in wichtigen Schlüsselbereichen, wie Telekommunikation, Energiewirtschaft, Mineralöl, Chemie, Stahlindustrie und Bankwesen, existieren noch die alten Strukturen. Andererseits hat in Polen eine starke Privatisierung von unten stattgefunden. So beschäftigt der Privatsektor bereits 67 % aller Arbeitskräfte und erwirtschaftet etwa 60 % des BIP, z. B. 52 % der Industrieproduktion, 88 % der Bauindustrie und 93 % im Einzelhandel. Die neue polnische Regierung hat mehrfach bekräftigt, daß sie die Anstrengungen zur weiteren Privatisierung nicht nur fortsetzen, sondern in den nächsten Jahren verstärken will.

Als problematische Bereiche werden vor allem die Landwirtschaft und das Sozialversicherungssystem angesehen. Der Agrarbereich beschäftigt derzeitig 26 % der Arbeitskräfte in Polen (im Vergleich: 5,7 % durchschnittlich in den 15 EU-Staaten) und erwirtschaftet lediglich 6,6 % des BIP. Der Strukturwandel wird hier einen erheblich höheren Mitteleinsatz erfordern, gegenwärtig decken PHARE-Mittel etwa 10 % des Bedarfs. Das Sozialversicherungssystem ist dringend reformbedürftig. Bereits Anfang 1999 tritt eine Reform der Krankenversicherung in Kraft, die den Beitrag zu dieser Versicherung gesetzlich zunächst auf 10 % begrenzt. Die Reformpläne beim Rentensystem sehen drei Säulen vor (Beitrags-bezogenheit, staatlicher Rentenfonds, private Altersvorsorge).

Das dynamische Wachstum der Wirtschaft ist der derzeit wichtigste Pluspunkt auf dem Weg Polens in die EU. Das BIP wuchs 1995 real um 7 %, 1996 um 6,1 % und wird im laufenden Jahr voraussichtlich um 5,7 % steigen . Realistische Prognosen gehen mittelfristig - bis zum Jahr 2000 - von realen Wachstumsraten über 5 % aus. Die Industrieproduktion weist Steigerungsraten von rd. 9 % aus. Besonders dynamisch war die Investitionstätigkeit, die 1995 bis 1997 jährlich um ca. 20 % zunahm. Mittelfristig wird auch hier mit einem Wachstum von deutlich oberhalb 10 % gerechnet. Auch die ausländischen Investitionen entwickeln sich sehr gut. Mit über 16 Mrd. US$ Direktinvestitionen hat Polen eine der Spitzenpositionen unter den MOEL eingenommen. Bis zum Jahr 2000 dürfte die Marke von 30 Mrd. US$ ausländischem Direktinvestment überschritten sein. Bezogen auf das Kapital liegen zur Zeit USA-Firmen an der Spitze, gefolgt von der deutschen Wirtschaft. Die EU-Märkte nehmen 70 % der polnischen Ausfuhren auf, 65 % der Einfuhren stammen aus der EU. Problematisch ist das wachsende Handelsdefizit von in diesem Jahr rund 13 Mrd. US$, das zu vorübergehenden Kurskorrekturen führen könnte.

Die bilaterale Wirtschaftskooperation ist gut entwickelt, aber es sind noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Der deutsch-polnische Handel erreichte 1996 einen Umsatz von 28,6 Mrd. DM (+13,7 %). Für dieses Jahr wird ein Warenaustausch von mindestens 30 Mrd. DM anvisiert. Dabei gestaltet sich der deutsche Export außerordentlich positiv: Für rund 20 Mrd. DM liefern deutsche Firmen vor allem Industrieerzeugnisse in das Nachbarland, d. h., polnische Importe werden zu über 25 % in Deutschland gedeckt. Andererseits ist Deutschland mit einem Exportanteil von 38 % der wichtigste Absatzmarkt für die polnische Wirtschaft.

Für Polen ist Deutschland der wichtigste Handelspartner. Umgekehrt ist Polen der Haupthandelspartner für die deutsche Wirtschaft unter den MOEL - noch vor Rußland. Diese Situation wird auf absehbare Zeit angesichts der starken Investitionstätigkeit der deutschen Firmen, der gemeinsamen langen Grenze sowie der günstigen geographischen Lage beider Partner zueinander bestehen bleiben. Das Außenhandelsvolumen kann sich im Jahre 2000 im Vergleich zu 1995 durchaus verdoppeln.

Gegenwärtig hat Deutschland an den registrierten 535 Auslandsinvestitionen mit 124 Firmen einen Anteil von 23 %. Bezogen auf das Kapital liegt der Anteil mit 1,75 Mrd. US$ bei 13 % (erfaßt sind nur Einzelprojekte über eine Mio US$). Das deutsche Investment in Polen ist weitgehend mittelständisch geprägt. In 1996 hat sich das gesamte deutsche Investment praktisch verdoppelt (von 683 Mio US$ auf 1.524 Mio US$). Alle Indikatoren und die Erfahrungen der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer deuten darauf hin, daß das deutsche Engagement in Polen weiter wachsen wird.

Als Wachstumsbranchen werden vor allem definiert: die Chemieindustrie, besonders Pharma, Erdölverarbeitung und Kunststoffprodukte, die Industrieelektronik, Kraftfahrzeuge, medizinische Geräte, Textilien, Holzverarbeitung, Kabel und NE-Metalle. In diesen Bereichen verfügt Polen auch über die derzeit beste internationale Wettbewerbsfähigkeit.

Regional kommen neben dem bisher führenden Standort Warschau mehr und mehr Regionen wie Danzig, Stettin, Posen, Breslau, Kattowitz und Krakau wirtschaftlich ins Spiel.

1.6. Rumänien

Versäumnisse der Reformpolitik sowie die Zuspitzung von strukturellen und sozialen Problemen führten 1996 zu einer Abschwächung des realen Wirtschaftswachstums in Rumänien. Der ins Stocken geratene Transformationsprozeß, insbesondere die verzögerten Strukturreformen, soll nun durch das im Februar 1997 vorgelegte Reformprogramm der neuen rumänischen Regierung angeschoben werden. Für 1998/99 wird wieder mit einem Anstieg des BIP um 2,3 % und der Industrieproduktion um 4 % gerechnet.

Rumänien bemüht sich, die Verpflichtungen zur EU-Mitgliedschaft zu erfüllen, aber deren Umsetzung findet recht langsam statt. Hauptprobleme zeigen sich besonders im Finanzsektor und in der öffentlichen Verwaltung, bei der noch nicht abgeschlossenen Privatisierung und der Schaffung von Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines Privatsektors, in der Landwirtschaft, im Umweltschutz und in der Arbeitsmarktpolitik. So vermutet die Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft, daß die rumänische Industrie noch eine lange Zeit benötigen wird, um dem Wettbewerbsdruck des Binnenmarktes standzuhalten.

Mit einer Quote von rund 17 % des gesamten rumänischen Außenhandels ist Deutschland seit einigen Jahren der größte Handelspartner des Landes (absoluter Wert des Handelsvolumens in 1996 - 5,2 Mrd. DM). Im Jahre 2000 könnte der deutsch-rumänische Handel auf 7 - 8 Mrd. DM steigen. Auch in den weiteren Jahren wird sich der Warenaustausch intensivieren; für 2005 werden 14 - 15 Mrd. DM geschätzt.

Angesichts eines sich entwickelnden vorteilhaften Investitionsklimas in Rumänien wird ein stärkeres deutsches investives Engagement im Zeitraum ab 1998 erwartet. Neben traditionellen Kooperations- und Investitionsbranchen, wie Lebensmittelindustrie,Konsumgüter, Textilien und Bekleidung, Holzprodukte, Elektrotechnik, Zulieferindustrie für den Automobilbereich, bieten im Hinblick auf den angestrebten EU-Beitritt der Bank- und Versicherungssektor, die Telekommunikations- und Transportbranche, der Tourismus und zunehmend der Maschinenbau interessante Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Außer dem Großraum Bukarest, dem Banat und dem südlichen Teil Siebenbürgens, die derzeit für deutsche Investoren attraktiv sind, werden auch die Regionen Konstanza (größter Hafen am Schwarzen Meer), Galati (an der Mündung der Donau) und Iasi im Nordosten Rumäniens an Bedeutung gewinnen.

1.7. Slowakische Republik

Das Land hat wesentliche marktwirtschaftliche Reformen eingeführt, kann jedoch noch nicht in vollem Umfang als eine funktionierende Marktwirtschaft betrachtet werden.

Gegenwärtig sollen ca. 70 % der Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik mit denen der EU übereinstimmen. Probleme bestehen in der Terminologie, in der technischen Ausstattung und der personellen Besetzung der Rechtsabteilungen in den Ministerien und Wirtschaftsorganisationen. Es wird notwendig sein, recht kurzfristig u.a. ein Gesetz über technische Produktanforderungen und einheitliche Normen zu verabschieden.

Die Slowakei ist sich bewußt, in der nächsten Zeit vor allem das Banken- und Finanzwesen umstrukturieren, die Privatisierung der strategischen Beriebe voranbringen und den freien Kapitalverkehr im Land und mit dem Ausland garantieren zu müssen. Schwierigkeiten bereitet nach wie vor die Konversion der Schwer- und Rüstungsindustrie und der damit zusammenhängende Umweltschutz. In diesen Bereichen fehlen bisher tragfähige wirtschaftlich-technische Konzepte und Finanzierungsmodelle.

Die wirtschaftlichen Aussichten sind gut, wobei das Risiko einer defizitären Entwicklung im Staatshaushalt und in der Leistungsbilanz gesehen werden muß. Für 1997 gehen Schätzungen von einem Anstieg des BIP von 6 % aus. Es wird bis zum Jahr 2005 ein jährliches Wachstum von 4 - 5 % prognostiziert. Auch bei der Industrieproduktion sind solche Entwicklungen anzunehmen. Unzureichend erscheint die private Investitionstätigkeit. Auch die ausländischen Direktinvestitionen sind verhältnismäßig gering (ca. 200 Mio US$ jährlich). In 1997 wird der öffentliche Sektor den größten Investitionsanteil tragen. Die Kreditaufnahme der Slowakei im Ausland führte zu einer Außenverschuldung in diesem Jahr von ca. 9 Mrd. US$. Nach 1994/95 verzeichnete der slowakische Außenhandel 1996 durch den hohen inländischen Verbrauch einen Negativsaldo von 2,1 Mrd. US$. Durch staatlichen Dirigismus(Importzuschlag, Zertifizierung) wird der Saldo 1997 weniger negativ ausfallen, aber mit 1,5 Mrd. US$ immer noch für slowakische Verhältnisse recht hoch sein. Es ist also tiefer zu analysieren und zu beobachten, ob das makroökonomische Erfolgsbild in meßbare qualitative wirtschaftliche Leistungen umschlägt.

Im Außenhandel ist Deutschland nach Tschechien der zweitgrößte Handelspartner der Slowakei. 1996 gingen 21,2 % der slowakischen Exporte nach Deutschland, und 14,5 % der slowakischen Importe kamen aus Deutschland. Das Außenhandelsvolumen beider Länder wird sich in den nächsten Jahren bei ca. 25 % des gesamten slowakischen Handels einpendeln, was dem Niveau zu Tschechien entspricht. Eine Verdopplung des Warenaustausches im Jahre 2000 im Vergleich zu 1995 ist durchaus realistisch, wenn die Slowakei eine Konsolidierung der öffentlichen Haushalte im Zusammenhang mit einer revidierten Privatisierungspolitik ernsthaft in Angriff nehmen würde.

In der Slowakei ist Deutschland der größte Investor mit einem Anteil von über 25 %; das entspricht in etwa 450 Mio DM. Beim bisherigen Jahreszuwachs bei den Auslandsinvestitionen in Höhe von ca. 230 Mio DM entfallen auf Deutschland über 50 %. Dieser Trend kann sich in den nächsten fünf Jahren noch verstärken.

Interessante Branchen für deutsche Investoren sind die Automobilindustrie, die Elektronikindustrie, die Pharmazie, die Biotechnologie und die Tabakindustrie; zusätzlich wird der Maschinenbau genannt.

Wachstumsregionen bleiben die Stadt und Region Bratislava/Preßburg, Martin, Banska Bystrica und Spisska Nova. In Abhängigkeit von den technischen und finanziellen Lösungsmöglichkeiten kann die östliche Region der Slowakei noch mehr an Attraktivität gewinnen, z. B. Kosice.

1.8. Slowenien

Die Rechtsangleichung wird vorangetrieben, bisher wurden über 70 Gesetze zur Anpassung verabschiedet. Vorbereitet werden weitere Gesetzesvorhaben auf den Gebieten Auslandsinvestitionen, Produkthaftung und Verbraucherschutz, weitere Privatisierung des Staatseigentums, Arbeitsrecht, Umweltschutz u.a. Problembehaftet sind teilweise die Qualität der Gesetze (bis zu 20 und mehr Gesetzentwürfe in einer Parlamentssitzung) und die Umsetzung der Gesetzesakte. Dabei erschwert die noch nicht vorhandene regionale Verwaltungsstruktur des Landes eine effiziente Durchführung und Kontrolle.

Das BIP Sloweniens wuchs in den letzten Jahren um durchschnittlich 3 - 5 %. Für 1997 rechnet man mit einer Steigerung um 4,2 %. Die Industrieproduktion wächst langsamer, weil größere Schwierigkeiten in den Bereichen Textilien, Landwirtschaft, Schuh- und Lederwarenindustrie in bezug auf die EU-Anpassung zu erwarten sind.

Slowenien gehört zu den wenigen Ländern, die nach Deutschland mehr exportieren als von dort importieren. Der Warenverkehr erreicht zur Zeit 7 - 8 Mrd. DM; prognostiziert werden für 2005 mindestens 10 Mrd. DM. Deutsches Kapital wurde in mehr als 500 slowenischen Unternehmen investiert. Der Anteil Deutschlands bei den ausländischen Investitionen beträgt über ein Drittel, nach slowenischen Angaben sind das in etwa 150 Mio DM. Es gelten folgende Branchen für deutsche Investoren als besonders attraktiv: Maschinenbau, Tourismus und Chemie.

Die sich nach langem Zögern 1995/96 abzeichnende beschleunigte Privatisierung wird auch in diesem Jahr vorangetrieben. Der Investitionsprozeß ist nun tatsächlich in Gang gekommen. Slowenien ist dadurch zu einem interessanten Standort für Auslandskapital geworden. Deshalb ist damit zu rechnen, daß sich deutsche Unternehmer stärker daran beteiligen werden, zumal auch mit diesem Engagement die wirtschaftlichen Verbindungen dieses Landes zu ehemaligen Nachfolgestaaten Jugoslawiens genutzt werden können.

1.9. Tschechische Republik

Die Transformation der tschechischen Wirtschaft kam bislang relativ gut voran. Die wirtschaftliche Ausrichtung auf die westlichen Marktwirtschaften gelang: Je ca. 60 % der Ein- und Ausfuhren Tschechiens kommen aus der bzw. gehen in die EU. Der lange stabil gehaltene Wechselkurs zog ausländische Portfolio- und Direktinvestitionen an. Seit etwa Mitte 1996 zeigen sich strukturelle Verwerfungen; sie führten zu ansteigender Inflation, und Arbeitslosigkeit, Handels- und Leistungsbilanz gerieten in bedrohliches Ungleichgewicht. Dennoch wird per Ende 1997 das Budgetdefizit mit 1,5 % nur die Hälfte des in der EU noch zulässigen Satzes betragen. Die Wirtschaft gilt als weitgehend entstaatlicht, mit Ausnahme von ca. 60 strategischen Betrieben, vier Großbanken sowie Versorgungs- und Transportbetrieben. Privatisierte Firmen befinden sich häufig im Eigentum von Großbanken und/oder diesen gehörenden Investmentfonds. Dies könnte eine Fehlentwicklung in bezug auf Kredit- und Managemententscheidungen begünstigen. Die Regierung hat nun Maßnahmen beschlossen, um die strategischen Unternehmen zu privatisieren und den Kapitalmarkt zu reformieren; weitere Aktionen sind in der Diskussion.

Die Anpassung der tschechischen Gesetzgebung an EU-Recht ist weit vorangeschritten.

Problematisch ist die adäquate Umsetzung, weil entsprechendes Know-how im Lande noch nicht vorhanden ist. Bei einigen Stellen fehlt zuweilen auch der Wille zur konsequenten Durchsetzung. Die anhaltende Unterstützung der tschechischen Seite durch möglichst zahlreiche qualifizierte EU-Berater wäre nützlich, um die Problematik mittel- und längerfristig zu entschärfen.

Die wirtschaftlichen Aussichten sind insgesamt als gut zu bewerten. Das BIP könnte 1997 - nach 4,4 % Ende 1996 - unter Beachtung der Strukturprobleme nur um 2 % wachsen; für 1998 sind 2,5 %, danach 3 - 4 % per anno zu erwarten. Die Industrieproduktion dürfte nach 6,8 % in 1996 um 3,5 % in 1997 und danach um 5 - 6 % jährlich zunehmen. Investitionen werden 1997 um ca. 9 % wachsen, in den folgenden Jahren 10 - 12 % per anno. Mit fortschreitender Ausrichtung des Landes auf die westlichen Volkswirtschaften wird sich der Anteil der EU als Abnehmer und Lieferant Tschechiens von 60 % Ende 1996 auf 65 bis 70 % in 2002 erhöhen.

1996 nahm Tschechien für rund 14 Mrd. DM deutsche Waren ab und führte Waren für gut 11 Mrd. DM nach Deutschland aus. 36 % der gesamten tschechischen Importe kamen aus Deutschland, rund 30 % der Exporte gingen dorthin. Damit ist die deutsche Wirtschaft mit Abstand der wichtigste Partner Tschechiens. Umgekehrt belegt Tschechien im deutschen MOEL-Handel den zweiten Platz nach Polen. 1997 wird sich diese Entwicklung dynamisch fortsetzen. Es wird mit einem Handelsvolumen von etwa. 28 - 30 Mrd. DM gerechnet, was einer Steigerung von 12 % entsprechen würde. Der beiderseitige Warenaustausch könnte sich mit jährlichen Wachstumsraten um die 10 % und mehr entfalten. Eine Verdopplung bis zum Jahr 2000 (im Vergleich zu 1995) erscheint möglich, wenn die Konjunktur in beiden Ländern kräftig anzieht.

Die ausländischen Direktinvestitionen in der Tschechischen Republik belaufen sich,kumuliert seit Anfang 1991, auf rund 7 Mrd. US$ (tschechische Angaben). Deutschen Ursprungs sind unter Einbeziehung der zahlreichen kleineren Projekte ca. 6 Mrd. DM. Sie verhelfen Deutschland mit Abstand zu Rang 1 unter den ausländischen Direktinvestoren.

Angesichts der strukturellen Schwierigkeiten wird das Investitionspotential für 1997 und 1998 auf etwa 500 Mio DM p.a. geschätzt. Bei sich abzeichnender erfolgreicher Bewältigung der Probleme könnten die deutschen Direktinvestitionen danach um eine Mrd. DM jährlich erreichen.

Chancen für eine vertiefte Kooperations- und Investitionstätigkeit werden in den Branchen Elektrotechnik, Elektronik, Telekom, Automobilbau, Metallbau, Maschinenbau, Nahrungsmittelproduktion, Handel und Finanzdienstleistungen gesehen. Neben Prag - vor allem noch offen für Handel und Dienstleistungen - gelten als Zielregionen die Gebiete um Prag, Beroun, Pilsen, Brünn sowie Orte im grenznahen Bereich zu Deutschland.

1.10. Ungarn

Ungarn hatte bereits in ,,Planwirtschaftszeiten" einige bescheidene Reformen im Rahmen der Möglichkeiten im COMECON/RGW auf den Weg gebracht - vor allem bei der Liberalisierung des Außenhandels und der Devisenwirtschaft -, so daß es 1989/90 - aufbauend auf diesen Erfahrungen - relativ schnell weitere grundsätzliche Wirtschaftsreformen umsetzen konnte. So war zum Beispiel der Anteil des EU-Handels am Gesamthandel des Landes der größte aller RGW-Länder. Heute beträgt dieser Anteil bereits zwei Drittel des gesamten Volumens.

Nach einigen zu überwindenden Strukturproblemen 1992/93 - auch im Zusammenhang mit innenpolitischen Kontroversen - setzte sich die wirtschaftliche Konsolidierung spätestens seit 1995 wieder fort. Nach einem Absinken des BIP entwickelte es sich seit 1994 positiv. Für 1997 wird mit einem Anstieg um 1,7 % gerechnet. Die Inlandsnachfrage belebt sich allmählich, und das Wachstum wird von der kräftigen Exportentwicklung bestimmter Industriezweige angeregt, die vorwiegend mit Auslandskapital umstrukturiert wurden. In den letzten Jahren hat die ungarische Regierung eine radikale makrowirtschaftliche Anpassung vorgenommen. Dazu gehört ein drastisches Privatisierungsprogramm von öffentlichen Versorgungsbetrieben, Banken und strategischen Industrieunternehmen. Es lockte die höchsten Zuflüsse von ausländischem Kapital in der gesamten südosteuropäischen Region an und trug dazu bei, daß die Auslandsverschuldung abnahm und das Wachstum beschleunigt werden konnte.

Die Regierung der Donaurepublik hat weitere wichtige Gesetzesanpassungen vollzogen, die eine Annäherung an die EU ermöglichen. Auch die Anpassung an EU-Rechtsnormen (zu etwa 80 %) ist relativ weit fortgeschritten.

Die beachtlichen Fortschritte im Bereich der institutionellen Reformen und der Modernisierung der Wirtschaft bieten die Gewähr dafür, daß sich die wirtschaftlichen Aussichten für die nächsten Jahre verbessern werden, d. h., sie werden in entscheidende Wachstums-impulse umschlagen.

Die bilaterale Wirtschaftskooperation kommt gut voran. Am deutlichsten wird das bei den deutschen Direktinvestitionen. Ungarn gehört nach wie vor zu den investitionsfreundlichsten Zielländern in den MOEL. Knapp 3 % der deutschen Direktinvestitionen im Ausland flossen seit der Wende nach Ungarn. Im Jahre 1996 wurden von der deutschen Wirtschaft für fast eine Milliarde DM - nach 1,6 Mrd. DM in 1995 - in Ungarn investiert, so daß sich das deutsche investive Gesamtvolumen auf fast 6,3 Mrd. DM kumuliert. Das massive Engagement deutscher Investoren in Ungarn stellt erst die erste Welle dar. Waren es bis vor wenigen Jahren mehrheitlich Großunternehmen, so ist seit 1995 ein verstärkter Run mittelständischer Investoren zu verzeichnen. Gelingt es, die staatliche Abschöpfung durch Steuern und Lohnnebenkosten zu verringern, wird Ungarn seine Attraktivität für ausländische Investoren weiter ausbauen können. Der Zufluß ausländischer Direktinvestitionen nach Ungarn wird in den kommenden Jahren stabil zwischen 1,5 bis 2 Mrd. DM liegen. Deutsche Unternehmer werden wie bisher daran einen Anteil von ungefähr einem Drittel haben.

Das Außenhandelsvolumen zwischen beiden Staaten hat 1996 über 16 Mrd. DM - bei fast ausgeglichener Handelsbilanz - erreicht. Für 1997 werden fast 20 Mrd. DM anvisiert, so daß wieder eine zweistellige Steigerungsrate in Betracht kommt. Auch hier kann davon ausgegangen werden, daß sich die Unternehmenskooperation verstetigen wird. Die eingesetzten deutschen Investitionen werden diesen Prozeß beschleunigen. Das bilaterale Handelsvolumen wird sich bis zum Ende des Jahrtausends auf knapp 25 Mrd. DM entwickeln, was zu 1995 fast eine Verdopplung bedeutet. Ohne Effekte einer möglichen EU-Integration Ungarns wird es 2005 deutlich über 30 Mrd. DM liegen.

Als Wachstumsbranchen gelten insbesondere die verarbeitende Industrie und die infrastrukturellen Bereiche, wie Telekom, Verkehr, Bankwesen, sowie der Dienstleistungssektor und der Umweltschutz. Neben dem Großraum Budapest und WestUngarn werden zukünftig die östlichen Komitate (Regionen) stärker im Mittelpunkt der Erschließung stehen, z. B. Debrecen, Miskolc.

Stellungnahme:

Die EU-Erweiterung scheint mir eine gute Investition in die Zukunft zu sein. Sie wird nicht nur den Standpunkt Europa festigen sondern auch den USA in ihrer weltbeherrschenden Position Einhalt gebieten. Aber es wird wohl noch eine Weile dauern bis die Vereinigung vollführt und die Übergangsphasen überwunden sind. Vielleicht beschließt ja danach Rußland der EU beizutreten. Wer weiß das schon.

Quellen:

- Europa in 100 Stichworten aus der Reihe: Politik-Informationen des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
- Europa 2000 vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
- www.bundesregierung.de
- www.diht.de
- www.bundestag.de
- www.parlikom.gv.at
- www.telekis.at
- www.hausarbeiten.de
- www.spickzettel.de
- www.referate.de
- www.europarl.eu.int
- www.berliner-morgenpost.de

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Die Börse - Geschichte, Formen, Ablauf
Autor
Jahr
1999
Seiten
29
Katalognummer
V96704
ISBN (eBook)
9783638093798
Dateigröße
518 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Börse, Indizes, DAX, Dow Jones
Arbeit zitieren
Alexander Neugebauer (Autor:in), 1999, Die Börse - Geschichte, Formen, Ablauf, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/96704

Kommentare

  • Gast am 1.9.2002

    Maastrichtkriterien.

    Hallo!

    Von den Informationen her eine echte Hilfe. Allerdings ist es umständlich, nur einen Teil von einem ARtikel drucken zu lassen.Vielleicht könnte man ja längere Artikel in verschiedene Links aufteilen, so dass man auch einzelne Kapitel ausdrucken kann.

    Ansonsten echt gut!
    Femke

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Titel: Die Börse - Geschichte, Formen, Ablauf



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