Märkte für Strom: Theoretische Konzepte und Erfahrungen aus Großbritannien


Diplomarbeit, 1998

101 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Methodik
1.3 Gang der Untersuchung

2 Rechtfertigung und Zielsetzung staatlicher Regulierungstätigkeit
2.1 Normative Theorie der Regulierung
2.1.1 Das Konzept der Pareto-Effizienz zur Beurteilung von Allokationen
2.1.2 Zum Begriff des natürlichen Monopols
2.1.2.1 „Traditionelle“ Sichtweise: fallende Durchschnittskosten
2.1.2.2 „Neuere“ Sichtweise: subadditive Kostenstruktur
2.1.3 Theorie bestreitbarer Märkte
2.1.4 Demsetz-Wettbewerb (Franchise Bidding)
2.1.5 Intermodaler Wettbewerb (Monopolistische Konkurrenz)
2.1.6 Schlußfolgerungen für den Regulierungsbedarf
2.2 Synthese

3 Einordnung der Elektrizitätswirtschaft in die Regulierungstheorie
3.1 Besonderheiten der Elektrizitätswirtschaft
3.1.1 Argumente für die Rechtfertigung der Ausnahmestellung
3.1.2 Kritik der „Besonderheitenlehre“
3.2 Anwendbarkeit der normativen Regulierungstheorie
3.2.1 Economies of scale
3.2.2 Economies of scope
3.3 Deregulierung der Elektrizitätswirtschaft
3.4 Synthese

4 Privatisierung und Deregulierung der Stromversorgung in England/Wales
4.1 Historische Entwicklung
4.1.1 Struktur und Regulierung vor der Privatisierung
4.1.2 Der Energy Act 1983 und seine Wirkungen
4.1.3 Privatisierung der Elektrizitätswirtschaft in England/Wales
4.2 Struktur, Regulierung und Funktionsweise des neuen Systems
4.2.1 Struktur nach der Privatisierung im Überblick
4.2.2 Institutionelle Rahmenbedingungen (Electricity Act 1989)
4.2.3 Grundcharakterisierung des Spotmarktes
4.2.3.1 Funktionsweise des Strompools
4.2.3.2 Parallelkontraktmarkt für Sicherungsgeschäfte
4.3 Synthese

5 Effekte des geplanten Wettbewerbs - der Erzeugermarkt
5.1 Marktstruktur, Marktanteile und Entwicklung der Poolpreise
5.2 Das Modell von Harbord/von der Fehr
5.2.1 Modellannahmen
5.2.2 Modellanalyse
5.2.2.1 Low-demand periods
5.2.2.2 High-demand periods
5.2.2.3 Variable-demand periods
5.3 Eine alternative Preisbildungsregel
5.4 Kritische Würdigung der Modellergebnisse

6 Zusammenfassung und Perspektiven

Literaturverzeichnis

Versicherung

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Das „klassische“ natürliche Monopol bei fallenden Durchschnittskosten

Abb. 2: Natürliches Monopol bei U-förmigem Kostenverlauf (a)

Abb. 3: Natürliches Monopol bei U-förmigem Kostenverlauf (b)

Abb. 4: Ein bestreitbarer Markt mit monoton fallenden Durchschnittskosten

Abb. 5: Instabilität eines Marktes durch U-förmigen Kostenverlauf

Abb. 6: Intermodaler Wettbewerb (monopolistische Konkurrenz)

Abb. 7: Regulierung eines natürlichen Monopols: „traditionelle“ ökonomische Rechtfertigung

Abb. 8: Neuere Sichtweise: “Policy roadmap for regulation“

Abb. 9: Struktur der englisch-wal. Elektrizitätswirtschaft vor der Privatisierung

Abb. 10: Struktur der englisch-wal. Elektrizitätswirtschaft nach der Privatisierung

Abb. 11: Bestimmung der Poolpreise

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

„Vor sieben Jahren entfachte in Bonn ein Kreis angesehener Experten einen Sturm der Entrüstung. Nüchtern im Ton, aber respektlos in der Sache brachte die Deregulierungskommission mit ihren Empfehlungen an die Bundesregierung die namhaften Wirtschafts-lobbys gegen sich auf, vom Versicherungswesen über die Energiewirtschaft bis hin zum Handwerk. Der ketzerische Befund der Ökonomen: Ganze Kataloge von Sondervorschriften, die stets mit den Gefahren des Marktversagens begründet werden, dienen vor allem einem ganz anderen Zweck - sie schützen etablierte Anbieter vor mißliebiger Konkurrenz und sind damit zugleich eine zentrale Ursache der Unterbeschäftigung.“1

Inzwischen ist das Ende der alten, festgefügten Monopol- und Kartellstruktur auch bei der Energieversorgung wesentlich näher gerückt, der Wettbewerb wird sich im europäischen Rahmen verschärfen. Die Kernbotschaft ist ohnehin verbreitet: Der Dschungel staatlicher Vorschriften muß gelichtet werden, wenn unternehmerische Initiative nicht erdrosselt werden soll.

Erstaunlich ist, daß die Abwesenheit von kompetitiven Strukturen in der Elektrizitätswirtschaft in Deutschland bis zum Beginn der neunziger Jahre keineswegs politisch ernsthaft als Problem diskutiert wurde. Der Status quo wurde als Resultat der allgemein herrschenden Überzeugung interpretiert, daß Versorgungswirtschaft, mindestens aber die Regelung und Ordnung der Energie- und Wasserversorgung, eine öffentliche Aufgabe ist, weil hier die üblichen Steuerungsinstrumente der Marktwirtschaft nicht greifen. Dem Markt wurde nicht zugetraut, die Mindestanforderungen Versorgungssicherheit und Preiswürdigkeit zu garantieren. Verfechter einer Wettbewerbsordnung in der Elektrizitätswirtschaft erschienen aus dieser Perspektive als kleine radikale Minderheit.2

Heute sind die Zweifel groß, ob die bestehenden Rahmenbedingungen für die Elektrizitäts-wirtschaft den Anforderungen an eine effiziente Stromversorgung genügen, ob sie sich mit den Grundsätzen einer europäischen Wettbewerbsordnung, mit dem freien Austausch von Gütern und Diensten über Staatsgrenzen hinweg, vereinbaren lassen. Eine Umstrukturierung ist im europäischen Rahmen rechtlich notwendig, weil der gemeinsame Binnenmarkt eigentlich schon zum Ende 1992 zu bilden war und Märkte sich vom Verbraucher her als Auswahlfreiheit unter Lieferanten desselben Gutes definieren lassen.3 Von der rechtlichen Seite einmal abgesehen, ist der Reformierungsdruck auch von der Konsumentenseite größer geworden. Die deutschen Steuerzahler und Stromabnehmer sind immer weniger bereit, die hohen finanziellen Belastungen aus der Subventionierung der heimischen Steinkohle hinzunehmen. Immer weniger umstritten ist die Aufgabe, bei der Erzeugung und Umwand-lung von Energie den Belangen des Umweltschutzes verstärkt Rechnung zu tragen.1

So hat die oft postulierte Besonderheit der „Ware Strom“ nicht verhindern können, daß in einigen Ländern, allen voran in Großbritannien, ein Systemwechsel zu wettbewerbsorien-tierten Marktsystemen stattgefunden hat. Vor allem das englische Pool-Modell übt heute auf viele Ökonomen eine starke Faszination aus.2 Als Ursachen für diesen Strukturumbruch, der sich in immer mehr Staaten ankündigt, können verschiedenste technologische und gesell-schaftspolitische Entwicklungen angenommen werden. Vor allem Fortschritte und Neu-entwicklungen bei Energietechnologien, die kleinere und dezentralere Produktionseinheiten ermöglichen, kündigen eine neue Phase in der Evolution des Elektrizitätssektors an.

1.2 Zielsetzung und Methodik

In der vorliegenden Arbeit wird der Versuch unternommen, wirtschaftspolitische Empfehlungen für den Bereich der Elektrizitätswirtschaft zu treffen. Aussagen oder Empfehlungen, die gemacht werden, ohne daß ihr theoretischer Hintergrund klar wird (oder gar demjenigen, der sie macht, klar ist), können niemals den Anspruch auf Wissenschaftlichkeit erfüllen. Dies bedeutet für eine wissenschaftlich betriebene Wirtschaftspolitik, daß sie immer auch angewandte Wirtschaftstheorie sein muß.3

Monopolistische Sektoren sind für die wissenschaftliche und praktische Wirtschaftspolitik von besonderem Interesse, weil sie i. d. R. spezifischen Interventionen des Staates unterliegen, mit denen dieser die unerwünschten Begleiterscheinungen von Monopolstellungen zu verhin-dern sucht.4 Die Frage, warum staatliche Eingriffe in wettbewerbliche Prozesse erfolgen, kann dabei sowohl positiv wie auch normativ-theoretisch angegangen werden, wobei sie in dieser Arbeit strikt normativ-theoretisch aufgefaßt wird. Für die positive Erklärung und die normative Begründung des Bestehens von Monopolstellungen steht in der ökonomischen Literatur das sogenannte „natürliche Monopol“ im Vordergrund, das in der heutigen Sicht-weise durch die Subadditivität der Totalkosten eines Sektors charakterisiert ist.1

Im Anschluß an MUSGRAVE weist die moderne Finanztheorie dem Staat Aufgaben in den Bereichen der Allokation, Distribution und Stabilisierung zu.2 Im Rahmen dieser Arbeit wird die Analyse staatlichen Regulierungsbedarfs auf dem Elektrizitätsmarkt weitgehend auf allokative Gesichtspunkte beschränkt, und das aus gutem Grunde. Das Kriterium für die Beurteilung ordnungspolitischer Alternativen ist die „ökonomische Effizienz“ und in diesem Zshg. das Kriterium der Pareto-Effizienz. Denn das zentrale ökonomische Problem ist das Knappheitsproblem. Eine ausschließlich an der allokativen Effizienz orientierte Analyse hat den Vorteil, daß man nur einen Minimalkonsens herzustellen braucht: Man muß sich lediglich darauf einigen, daß die Verschwendung knapper Ressourcen vermieden werden soll.3 In einer durch Knappheiten geprägten Ökonomie ist die Forderung, keine Ressourcen zu verschwen-den, nicht nur naheliegend, sie ist dringend geboten.

Wenn deshalb in Kapitel 2.1.1 gefordert wird, daß gesellschaftliche Zustände Pareto-effizient sein sollen, so wird damit gefordert, Verschwendung nicht zuzulassen. Ein Effizienzkriterium, das verlangt, daß der Kuchen, der unter Einsatz gegebener Anfangsausstattungen „gebacken wird“, möglichst groß sein soll, dürfte jeder Auseinandersetzung aus dem Wege gehen und in jeder Abstimmung Harmonie und Einstimmigkeit hervorrufen. Bei der Diskussion von Verteilungsfragen sieht es jedoch anders aus.4

Obwohl Zusammenhänge zwischen Effizienz und Verteilung nicht zu leugnen sind, ist es sinnvoll, beide Bereiche strikt voneinander zu trennen, denn Verteilungsfragen lassen sich nicht ohne Rückgriff auf Werturteile lösen, und das bedeutet, daß sie wissenschaftlich nicht zu entscheiden sind. Der in Kapitel 2.1.1 erläuterte „zweite Hauptsatz der Wohlfahrtsökonomie“ schafft hier Abhilfe. Er sagt nicht weniger, als daß es möglich ist, die Frage der allokativen Effizienz von der richtigen und gerechten Verteilung zu trennen. Wie auch immer die Verteilungsfrage gelöst wird, die Bedingung für eine effiziente Allokation muß bei jeder Verteilung erfüllt sein.

In dieser Arbeit wird in einem ersten Schritt versucht, die Elektrizitätswirtschaft vor dem Hintergrund der heutigen Erkenntnisse in die normative Theorie der Regulierung einzuordnen. Zuerst werden traditionell von interessierter Seite vorgeschützte „Besonderheiten“ dieses Industriesektors diskutiert, die mit Hilfe des normativ-theoretischen Instrumentariums überprüft werden. Diese Schritte sollen dem ersten Hauptziel dieser Arbeit dienlich sein.

Erklärtes Ziel dieser Arbeit ist es zum einen die Deregulierungspotentiale, die durch die neueren theoretischen Erkenntnisse und technologischen Weiterentwicklungen entstanden sind, vor klarem theoretischen Hintergrund offenzulegen.

Nachdem dies geschehen ist, wird zum anderen der Frage nachgegangen, inwieweit das englisch-walisische Deregulierungsmodell als „Leitbild“ für Reformen in anderen Ländern, wenn nicht sogar für die gesamte EU, dienen kann. Dabei wird überprüft, inwieweit die Umstrukturierung der englisch-walisischen Elektrizitätswirtschaft den angesprochenen Zielen der Effizienzsteigerung durch Marktöffnung und Wettbewerb gerecht wird. Diese Frage kann getrennt nach Erzeugermarkt und Versorgermarkt diskutiert werden.

Die Analyse wird sich in dieser Arbeit dabei allein auf den Erzeugermarkt beschränken, wobei das Hauptaugenmerk auf das innovativste Element des neuen Erzeugermarktes, den Strompool, gelegt wird. Dieser steht im Zentrum der Kritik der Wettbewerbsgegner. Gelingt es, diesem „Pool-Modell“ positive Effizienzeigenschaften zu bescheinigen, dürfte sich dessen Funktion als „Leitbild“ für eine Regulierungsreform in anderen Ländern stabilisieren. Einem „Strompool“ als wettbewerbliches Kernstück eines europäischen Energiebinnenmarktes steht dann nichts mehr im Wege.

1.4 Gang der Untersuchung

Im Anschluß an die Einleitung werden im zweiten Kapitel die „normative Theorie der Regulierung“ und die ihr zugrundeliegenden theoretischen Konzepte erläutert. Nach kurzen Anmerkungen zum Wohlfahrtskriterium wird das für die Elektrizitätswirtschaft relevante und heute generell akzeptierte Konzept zur Legitimierung staatlicher Aktivität, das „natürliche Monopol“, erörtert. Dabei wird zwischen traditioneller und neuerer Sichtweise differenziert. Die Verdeutlichung dieses Wandels liefert eine erste Begründung für einen „Paradigmenwechsel“ in der Frage der Regulierung der Elektrizitätswirtschaft. Besonderes Augenmerk wird auf die Untersuchung der Alternativen zur Regulierung gelegt.

In Kapitel 3 wird die Elektrizitätswirtschaft allgemein in die Regulierungstheorie eingeordnet. Dazu werden am Anfang der Untersuchung die Begründungen diskutiert, die von Regulie-rungsbefürwortern in der BRD immer wieder vorgebracht werden. Es zeigt sich, daß die Begründungen für die Aufrechterhaltung eines staatlich institutionalisierten Monopols in der Stromversorgung kaum haltbar sind. Ferner wird der Versuch unternommen, das normativ-theoretische Konzept aus Kapitel 2 im Bereich der Elektrizitätswirtschaft anzuwenden.

Kapitel 4 setzt sich mit dem Prozeß der Privatisierung und Deregulierung der Stromver-sorgung in England/Wales auseinander. Ziel dieses Kapitels ist es, die Struktur, Regulierung und Funktionsweise des neuen Systems darzustellen, wobei das Hauptaugenmerk auf die genaue Beschreibung des Spotmarktes für Strom gelegt wird.

Die in diesem Kapitel gewonnenen Einsichten sind für die nachfolgende Analyse in Kapitel 5 von einiger Bedeutung. Ohne genaue Kenntnis der institutionellen Rahmenbedingungen dürfte eine Untersuchung der Effizienzeigenschaften des Erzeugermarktes keine fruchtbaren Resultate zutage fördern. Z. B. führt die spezielle Organisation des englisch-walisischen Spotmarktes für Strom dazu, daß die klassischen Oligopolmodelle der Industrieökonomik weitgehend unbrauchbar sind. Aus diesem Grund wird dieser Markt mit Hilfe des auktions-theoretischen Ansatzes von HARBORD/VON DER FEHR untersucht. Ihre zentralen Resultate werfen einige Schatten auf die Effizienzeigenschaften des neuen Systems.

Im Schlußkapitel 6 werden die Ergebnisse der vorliegenden Arbeit knapp zusammengefaßt, und es wird der Frage nachgegangen, ob der Spotmarkt als mögliches Leitbild für einen europäischen Energiebinnenmarkt dienen kann.

2 Rechtfertigung und Zielsetzung staatlicher Regulierungstätigkeit

„In einem marktwirtschaftlichen System, das auf weitgefaßten Freiheitsrechten beruht und den einzelnen Wirtschaftssubjekten die ökonomischen Entscheidungen zuweist, also eine dezentrale Lenkung über den Marktmechanismus und eine Ausrichtung der Produktion an den individuellen Bedürfnissen vorsieht, bedarf staatliche Aktivität, der nur subsidiärer Charakter zukommt, der Rechtfertigung, zumindest aber der Begründung.“1

Die Frage, warum staatliche Eingriffe in wettbewerbliche Prozesse erfolgen, kann sowohl positiv wie auch normativ-theoretisch aufgefaßt werden. Die positive Theorie, die in dieser Arbeit nicht explizit erläutert wird, befaßt sich nicht nur mit der Analyse der Folgen bestimmter Staatshandlungen, sondern auch mit der Beschreibung der Aktivitäten des öffentlichen Sektors und der politischen und wirtschaftlichen Einflußfaktoren, die für die Entwicklung bestimmter Maßnahmenkataloge verantwortlich sind.2 Wenn Wirtschaftswissen-schaftler die Grenzen der positiven Theorie überschreiten, betreten sie das Gebiet der normativen Theorie. Diese befaßt sich mit der Beurteilung des Für und Wider verschiedener wirtschaftspolitischer Programme und mit der Entwicklung neuer Programme, die besser geeignet sind, bestimmte Ziele zu erreichen.3

In diesem Kapitel sollen im wesentlichen die „normative Theorie der Regulierung“ und die ihr zugrundeliegenden theoretischen Konzepte umfassend erläutert werden. Dabei werden in einem ersten Schritt einige grundlegende Anmerkungen zum verwendeten Wohlfahrtskriterium getroffen. In einem zweiten Schritt wird ausführlich das durch die Marktversagenstheorie begründete klassische und heute generell akzeptierte Konzept zur Begründung der Monopoleigenschaft bestimmter Sektoren und zur Legitimierung ihrer Regulierung, das sog. „natürliche Monopol“, diskutiert. Dabei wird zwischen der traditionellen Sichtweise eines natürlichen Monopols und der neueren differenziert. Anschließend werden drei Alternativen zur Regulierung diskutiert, falls nach der neueren Sichtweise grundsätzlich eine Regulierung als notwendig erachtet wird. Es handelt sich hierbei um die Theorie bestreitbarer Märkte, den Demsetz-Wettbewerb und um den intermodalen Wettbewerb.

2.1 Normative Theorie der Regulierung

Die normative Theorie der Regulierung charakterisiert rationale Wirtschaftspolitik als kollektives Handeln, das dann notwendig erscheint, wenn ein Widerspruch zwischen individuell rationalem Verhalten und kollektiver Rationalität exisitert. Dabei wird kollektive Rationalität im folgenden Abschnitt mit Hilfe des Pareto-Kriteriums operationalisiert.

2.1.1 Das Konzept der Pareto-Effizienz zur Beurteilung von Allokationen

Einer der wesentlichen Grundsätze der Wohlfahrtstheorie1 ist die Norm einer individual-istischen Gesellschaftsauffassung, wonach das Wohl einer Gesellschaft nicht unabhängig von dem Wohl ihrer einzelnen Mitglieder sein kann. Das mit der Forderung nach „Individua-lismus“ verbundene Werturteil verlangt also eine positive Korrelation der Wohlfahrt einer Gesellschaft mit der ihrer einzelnen Mitglieder. Ein Kriterium, mit dessen Hilfe man beurteilen will, ob sich die gesellschaftliche Wohlfahrt durch eine bestimmte staatliche Aktivität erhöht oder nicht, muß daher ebenfalls positiv mit der Wohlfahrt jedes einzelnen Gesellschaftsmitgliedes verknüpft sein.2 Dieser Grundgedanke der Wohlfahrtsökonomie ist in seiner reinsten Form wohl in dem paretianischen Werturteil verwirklicht. Nach dem „Pareto-Kriterium“3 ist eine Allokation Pareto-effizient, wenn es nicht möglich ist, eine Person besser zu stellen, ohne eine andere schlechter zu stellen.4 Es zählt zu den zentralen Ergebnissen der Wohlfahrtsökonomie, daß eine reine Marktwirtschaft bei vollständiger Konkurrenz eine Pareto-effiziente bzw. -optimale Allokation erreicht.5 In einem idealen System vollständiger Märkte herrscht Harmonie zwischen individueller und kollektiver Rationalität.6

Gilt dieser sogenannte „erste Hauptsatz der Wohlfahrtsökonomie“, dann sind unter dem Blickwinkel der Wohlfahrtsökonomie allokationspolitische Eingriffe - und damit staatliche Interventionen - nur gerechtfertigt, wenn die Marktallokation von der Pareto-optimalen abweicht.7 Der „erste Hauptsatz der Wohlfahrtsökonomie“ wird durch einen zweiten ergänzt. Dieser besagt, daß jede zulässige Pareto-effiziente Allokation durch passende Wahl der Anfangsausstattung8 mit Hilfe eines dezentralisierten Marktmechanismus erzeugt werden kann.9 Diese grundlegenden Erkenntnisse (in Gestalt der beiden Hauptsätze) der neoklassischen Allokationstheorie können in Form einer allgemeinen Handlungsempfehlung an die Wirtschaftspolitiker weitergegeben werden: Wenn die Voraussetzungen des ersten Hauptsatzes erfüllt sind, dann führt individuell rationales Verhalten zu einem kollektiv rationalen Resultat. Dies bedeutet, daß in diesen Fällen die Notwendigkeit kollektiven Handelns nicht besteht. Wenn Verteilungspolitik betrieben werden soll, wenn aus Gerechtig-keitsgründen Ressourcen umverteilt werden sollen, dann möge dies mittels Veränderungen der Anfangsausstattungen geschehen. Allein in den Fällen, in denen Marktversagen diagnostiziert werden kann, läßt sich staatliches Handeln - und damit wirtschaftspolitisches Handeln - aus allokationstheoretischer Sicht begründen. Mit der Marktversagenstheorie existiert ein Ansatz, mit dem ausschließlich Fälle analysiert werden, in denen diese Hauptsätze nicht gelten und durch rein individuell rationales Verhalten Effizienz nicht erreichbar ist. Üblicherweise werden vier Hauptgründe angeführt, die staatliche Eingriffe in das Marktgeschehen rechtfertigen:

1) Kostenbedingungen, die die Existenz einer großen Zahl von Anbietern nicht zulassen. Am deutlichsten zeigt sich dieses Problem bei dem natürlichen Monopol.
2) öffentliche Güter
3) externe Effekte
4) Unsicherheits- bzw. Informationsprobleme

Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird nur auf die erste Problematik eingegangen, da sie für die Einordnung der Elektrizitätswirtschaft in die Regulierungstheorie eine wesentliche Rolle spielt. Es zeigt sich dabei, daß die Diagnose eines Marktversagens lediglich eine notwendige, keinesfalls eine hinreichende Bedingung für die Berechtigung staatlichen Handelns ist!

Kritik: Für theoretische Fragestellungen genügt es, die Menge der Pareto-optimalen Allokationen zu charakterisieren. Konkrete wirtschaftspolitische Vorschläge müssen aber eine der effizienten Allokationen auswählen. Das Pareto-Kriterium bietet hier aber keine Lösung, da dieses nicht den Vergleich Pareto-effizienter Allokationen erlaubt.1 Als möglicher „Aus-weg“, um in Fällen, in denen ein zu beurteilendes Projekt sowohl Gewinner als auch Verlierer impliziert, dennoch zu einem Urteil über die gesellschaftliche Wünschbarkeit des entsprech-enden Projekts zu gelangen, bietet sich neben dem Kompensationskriterium2 die Aggregation der Wohlfahrt sämtlicher Individuen einer Gesellschaft zu einer „gesellschaftlichen Präferenz-ordnung“ an, die alle denkbaren Nutzenvektoren in Übereinstimmung mit den individuellen Präferenzordnungen ordnet. Die populärste Form einer solchen Aggregation ist die mit Hilfe der sogenannten „individuellen gesellschaftlichen Wohlfahrtsfunktion“, durch welche die gesellschaftliche Wohlfahrt W als Funktion der individuellen Nutzen ausgedrückt wird.3 Es sei Wi die Wohlfahrt des i-ten Individuums (i=1,...,n), ΔWi sei die Änderung der Wohlfahrt, die infolge irgendeiner politischen Maßnahme eintritt, und αi Parameter, mit denen die Wohlfahrtsänderungen der einzelnen Individuen unterschiedlich gewichtet werden können. Offensichtlich verlangt das Pareto-Kriterium, die Maßnahme nur dann zu ergreifen, wenn ΔWi ≥ 0 ∀ i gilt. Ist es möglich, die einzelnen ΔWi monetär zu bewerten, kann z. B. folgendes

Wohlfahrtsmaß betrachtet werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wohlfahrtsfunktion vom Typ Bergson/Samuelson1

Das entscheidende Problem gesellschaftlicher Präferenzordnungen, die auf den individuellen Präferenzen der einzelnen Haushalte basieren, ist aber, daß sie in einer akzeptablen Form gar nicht existieren! Dies ist die zentrale Aussage von Arrows berühmtem „Unmöglichkeits-theorem“.2 Es besagt, daß unter der Annahme ordinaler individueller Präferenzordnungen, die folglich interpersonelle Nutzenvergleiche ausschließen, jede Geschäftsordnung, die in allen denkbaren sozialen Konflikten mit mindestens 3 Alternativen eine vollständige und transitive soziale Präferenzordnung zuordnet sowie dem schwachen Pareto-Kriterium und der Forde-rung nach Unabhängigkeit von irrelevanten Alternativen genügt, notwendig diktatorisch ist.3 Folglich ist es weiter nicht möglich, (mit Hilfe einer Aggregationsregel) zwischen verschie-denen effizienten Zuständen auszuwählen. Fazit ist, daß dem „Versagen“ der rein dezentralen Organisation ein perfekt funktionierendes System kollektiver Entscheidungen nicht entgegen-gesetzt werden kann.4 Es ist unmöglich, eine Wohlfahrtsfunktion, die zwischen effizienten Zuständen unterscheidet, wertfrei herzuleiten.5 Die Entscheidung darüber, wessen Präferenzen (und Interessen) letztlich gesellschaftlich stärker zu bewerten sind, bleibt somit u. a. den verantwortlichen Politikern überlassen.

2.1.2 Zum Begriff des natürlichen Monopols

„The best of all monopoly profits is a quiet life.“6

„Das klassische und auch heute generell akzeptierte Konzept zur Begründung der Monopol-eigenschaft bestimmter Sektoren und zur Legitimierung ihrer Regulierung ist das sogenannte natürliche Monopol.“7 Ein natürliches Monopol liegt (sowohl nach traditioneller wie auch nach heutiger Ansicht) vor, wenn nur im Monopol grundsätzlich soziale Kosteneffizienz gewährleistet ist, d. h. wenn der Verbraucher im Monopol mit den geringsten Durchschnitts-kosten beliefert werden kann. Aus dem Vorliegen eines natürlichen Monopols wird gefolgert, daß nur das Monopol die gesellschaftlich optimale Organisationsform dieses bestimmten Sektors ist. In diesem Abschnitt wird die traditionelle Sichtweise des Vorliegens eines natürlichen Monopols von der neueren abgegrenzt.1 Anschließend werden in den weiteren Abschnitten Alternativen zur Regulierung diskutiert, falls nach der neueren Sichtweise grundsätzlich eine Regulierung als notwendig erachtet wird.

2.1.2.1 „Traditionelle“ Sichtweise: fallende Durchschnittskosten

Die traditionelle Sichtweise konzentriert sich auf die Betrachtung eines Einprodukt-unternehmens. Ein „natürliches Monopol“ lag nach der traditionellen Interpretation vor, wenn die Produktion im relevanten Bereich zunehmende Skalenerträge (economies of scale) auf-weist und infolgedessen die Durchschnittskosten der Produktion monoton fallen.2 Seien C(x) eine stetige und differenzierbare Kostenfunktion, DK(x) die Durchschnittskosten und GK(x) die Grenzkosten, dann muß für fallende Durchschnittskosten im Einproduktfall gelten:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Diese Bedingung wird üblicherweise mit steigenden Skalenerträgen (oder economies of scale) in einer Industrie gleichgesetzt. Sah man diese Bedingung als erfüllt an, bestand aus damaliger Sicht Regulierungsbedarf, denn ansonsten würde Wettbewerb zu „großen Ineffizienzen, wild fluktuierenden, unstabilen Preisen führen.“4 Die Konsequenzen, die sich im Einproduktfall aufgrund monoton fallender DK ergeben, werden in Abb. 1 deutlich:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

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Abb. 1: Das „klassische“ natürliche Monopol bei fallenden Durchschnittskosten

Quelle: leicht verändert nach: Braeutigam1989, Optimal Policies for Natural Monopolies, in: Schmalensee/Willig [Hrsg.], Handbook of Industrial Organization, Vol. 2, Amsterdam, S. 1289 -1309, hier: S. 1293.

Wird kostenloser Marktein- und -austritt ohne zeitliche Verzögerung unterstellt, ist klar, daß sich nur die Preis-Mengen-Kombination (p*, x*) als stabil herausstellt. Alle höheren Preise würden durch die (potentiell vorhandenen) Marktzutreter unterboten, und alle niedrigeren Preise würden nicht einmal die DK decken. Folglich kann nur ein Unternehmen im Markt tätig sein. Markteintritt ist sozial nicht wünschenswert, da ein zweites Unternehmen dieselben Vorleistungen erbringen müßte, d. h. die Fixkosten fielen zweimal an, obwohl die gesamte Nachfrage bereits durch einmaliges Aufbringen der fixen Kosten befriedigt werden kann.1

Um die Existenz dieses „natürlichen Monopols“ unter Wohlfahrtsaspekten zu bewerten, ist eine Unterscheidung in „first-best“ und „second-best“ hilfreich. Eine Pareto-effiziente, d. h. eine „first-best“-Situation verlangt ein Angebot einer Firma zu Grenzkostenpreisen, der soziale Überschuß bei (c, xc) wird maximal. Klar ist, daß ein Anbieter bei GK-Preisen aber Verluste in Höhe der fixen Kosten erleidet. Folglich wird der Monopolist ohne staatliche Intervention in diesem Markt zumindest seine Kosten decken wollen und zu DK-Preisen p* anbieten. Im Vergleich zur first-best Allokation entsteht in diesem Fall ein toter Verlust (s. Abb. 1: deadweight loss). Insgesamt erhält man ein zweitbestes Ergebnis für diesen Markt: Es gibt zwar ein Monopol, doch ist der Monopolist durch potentielle Mitbewerber gezwun-gen, seinen Preis so niedrig zu setzen, daß das „Wegkonkurrieren“ seiner Gewinne durch Marktzutritt nur vermieden werden kann, indem er solche erst gar nicht entstehen läßt. Es stellt sich die Frage, ob die in Abb. 1 skizzierte Lage aus damaliger Sicht staatliche Eingriffe erforderte.

Erstens ist nicht einsichtig, warum sich ein wohlfahrtsmaximierender Planer2 mit einer Zweitbest-Situation zufrieden geben sollte, denn die Höhe des Effizienzverlustes ist von dem Verlauf der Kosten- und Nachfragekurven abhängig und kann nur im Einzelfall abgeschätzt werden. Bei entsprechenden Kurvenverläufen können sehr hohe Effizienzverluste entstehen, und zurecht folgert WEIMANN, daß „eine Form der Regulierung, die a priori nur darauf aus ist, ´second-best´-Zustände zu erreichen, nur in solchen Fällen ratsam ist, in denen die Durchschnittskostenpreise nicht allzu stark von den Grenzkostenpreisen abweichen.“3

Zweitens ist klar, daß ein einzelner gewinnmaximierender Anbieter Monopolpreise pm verlangen wird, wenn Marktzutritt nicht ohne weiteres möglich ist.

Drittens wurde implizit angenommen, daß ein Monopolist auf Marktzutritt nicht strategisch mit Preisänderungen reagieren kann. Die Drohung des Monopolisten, z. B. jeden Preis eines Zutreters auch als den seinen zu benennen, sobald ein solcher auftritt, könnte Abschreckung genug sein. In diesem Fall drohen Monopolpreise und wiederum müßte der Planer regulativ eingreifen.

Zwischenfazit:

Aus damaliger Sicht ergaben sich also genügend Gründe, auf eine (Selbst-)Regulierung des natürlichen Monopols durch potentielle Zutreter nicht zu vertrauen und mit dem staatlichen Regulierungsinstrumentarium einzugreifen.

Kritik der drei Punkte:

1) Selbst wenn zunehmende Skalenerträge vorliegen, erscheint bei glaubwürdiger Marktzu- trittsdrohung durch potentielle Konkurrenten und geringen toten Verlusten in einer zweitbesten Situation Regulierung nicht geboten. Der Monopolist wird durch die potentielle Konkurrenz voll reguliert.

2) In den letzten dreißig Jahren erkannte man, daß das typische regulierte Unternehmen kein Einprodukt- sondern ein Mehrproduktunternehmen ist1 und die Definition fallender DK für Mehrproduktunternehmen nicht ausreichend ist. So stellen BAUMOL/PANZAR/ WILLIG fest, daß „given the crucial role of various forms of cost complementarity and economies of joint production, it is to be expected that economies of scale cannot tell the whole story in the multiproduct case“.2 Neben Größenvorteilen (economies of scale) können auch Verbundvorteile (economies of scope) das Vorliegen eines natürlichen Monopols begründen.

3) Auf dem ganzen Bereich der Produktion fallende DK sind keine notwendige Bedingung dafür, daß nur im Monopol Kosteneffizienz gewährleistet werden kann. Es sind Fälle denkbar, in denen die DK einen U-förmigen Verlauf haben (wie später in Abb. 11 gezeigt wird) und dennoch von einem natürlichen Monopol gesprochen werden muß.

Fazit:

Nach der traditionellen Interpretation eines natürlichen Monopols wurde nach heutigen Erkentnissen in bestimmten Situationen auf eine Regulierung verzichtet, obwohl sie angebracht gewesen wäre, während in anderen Situationen reguliert wurde, obwohl eine Regulierung nicht erforderlich war. Neuformulierungen der Bedingungen, unter denen von der Existenz eines natürlichen Monopols gesprochen werden muß, führten zu dem Konzept der „Subadditivität der Kostenstruktur“.

2.1.2.2 „Neuere“ Sichtweise: subadditive Kostenstruktur

Allgemein gilt, daß Kosten dann subadditiv sind, wenn ein einzelner Anbieter die gegebene Nachfrage zu geringeren Kosten bedienen kann als jede größere Anzahl von Anbietern.3 Dies gilt sowohl für das Einprodukt- als auch für das Mehrproduktunternehmen. Im einfacheren Fall des Unternehmens, das nur ein Produkt herstellt und verkauft, ist dies gegeben, wenn für alle denkbaren nicht-trivialen Unterteilungen j = 1,..., k der Produktionsmenge x mit den Teilmengen x1,..., xk, xj ≠ x,

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Weniger trivial ist der Nachweis der Subadditivität für das Mehrproduktunternehmen. Auch hier gilt, daß jede Aufteilung des Gesamtoutputs bei der gegebenen Nachfrage zu höheren Kosten führen muß, also daß

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allerdings Outputvektoren verschiedener

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Produkte. Wenn die Kostenfunktion diese Ungleichung erfüllt, ist sie streng und global subadditiv, und der Output

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von einem einzigen Unternehmen hergestellt.2 Allerdings besteht der Grund dieses Kostenvorteils nicht mehr ausschließlich in reinen Mengenvorteilen, es können nunmehr auch sogenannte Verbundvorteile zum Tragen kommen (economies of scope). Für zwei Güter bedeuten economies of scope, daß gilt: C(x1, 0) + C(0, x2) > C(x1, x2).3

BAUMOL/PANZAR/WILLIG zeigen allerdings, daß weder economies of scale noch economies of scope hinreichen und auch die Kombination von beiden nicht ausreicht, um Subadditivität zu garantieren. Vielmehr muß beides zusammenkommen und entweder das eine oder das andere Konzept durch restriktive Bedingungen ersetzt werden.4 Eine Berücksichtigung sowohl von Größen- wie auch Verbundvorteilen führt zu folgender Definition: „Eine Branche heiße natürliches Monopol, wenn die der Branche zugrundeliegende Kostenfunktion C im relevanten Bereich der Nachfrage subadditiv ist.“5

Aus abnehmenden DK zwischen null und der aktuellen Outputmenge folgt, daß die Kosten-funktion in diesem Bereich subadditiv ist, der Umkehrschluß gilt jedoch nicht: Abb. 2 zeigt, daß es bei U-förmigen DK auch für Einproduktunternehmen nur im Monopol zu Kosteneffizienz kommen kann. Obwohl die Nachfragekurve die DK-Kurve in dem aufsteigen-den Teil schneidet, ist der Kostenverlauf dennoch subadditiv, denn es ist nicht möglich, durch Aufteilung der Produktion auf mehr als ein Unternehmen die Menge x* zu geringeren Gesamtkosten herzustellen. Produziert z. B. ein Unternehmen x1 zu minimalen DK, so wird die Produktion von x2 zur Befriedigung der Residualnachfrage sehr hohe DK erfordern. Auch zwei gleichgroßen Unternehmen würde es nicht gelingen, den Monopolisten aus dem Markt zu verdrängen, da sie zu DK-Preisen p´ anbieten müßten, um Verluste zu vermeiden. Hier liegt eindeutig ein natürliches Monopol vor.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Natürliches Monopol bei U-förmigem Kostenverlauf (a)

Quelle: leicht verändert nach: Tirole1988, The Theory of Industrial Organization, Cambridge, S. 19.

In Abb. 3 sieht die Situation hingegen anders aus: Hier können zwei Unternehmen, die jeweils x*/2 produzieren, geringere DK realisieren. Es liegt keine Subadditivität vor.

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Abb. 3: Natürliches Monopol bei U-förmigem Kostenverlauf (b)

Quelle: eigener Entwurf nach: Braeutigam1989, Optimal Policies for Natural Monopolies, in: Schmalensee/Willig [Hrsg.], Handbook of Industrial Organization, Vol. 2, Amsterdam, S. 1289 -1309, hier: S. 1295.

Wie sich später zeigen wird, sind beide Situationen nicht gegen Marktzutritt stabil.

Fazit:

Im Einproduktfall implizieren fallende DK zwar Subadditivität, aber nicht umgekehrt!

Die Anforderung sinkender DK stellt somit ein restriktiveres Kriterium dar als das exaktere der Subadditivität. Aus diesem Grunde bezeichnen BERG/TSCHIRHART eine Branche als starkes natürliches Monopol, wenn die der Branche zugrundeliegenden DK im relevanten Bereich der Nachfrage fallen. Eine Branche ist dann ein schwaches natürliches Monopol, wenn die der

Branche zugrundeliegende Kostenfunktion C im relevanten Bereich der Nach-frage subadditiv ist, dessen DK aber konstant sind oder ansteigen.1

Das Konzept der Subadditivität hat allerdings den Nachteil, daß es kein lokales, sondern ein globales Konzept ist: Nur wenn der Kostenverlauf für jede Produktionsmenge zwischen null und x bekannt ist, kann entschieden werden, ob ein Industriezweig tatsächlich ein natürliches Monopol ist.2 Dieser Nachweis wird in der Praxis aber auf Schwierigkeiten stoßen, da das zu untersuchende Unternehmen die relevanten niedrigeren Vergleichsmengen möglicherweise noch nie oder mit einer anderen Technologie produziert hat.3 Die traditionelle Definition fallender DK ist zwar nicht optimal, dafür ist bei ihrer Anwendung aber nur zu überprüfen, ob die DK im relevanten Nachfragebereich größer als die GK sind. Zudem behauptet WEIMANN, daß eine Nachfragekurve, die die DK-Kurve in deren steigendem Ast schneidet, empirisch nur geringe Bedeutung haben dürfte.4

Fassen wir zusammen: Notwendige Voraussetzung für Regulierungsbedarf ist eine der Branche zugrundeliegende subadditive Kostenstruktur. Regulierung ist dann notwendig, wenn die second-best-Allokation, d. h. ein Angebot zu DK, mit erheblichen Wohlfahrtsverlusten einhergeht. Ist dies nicht der Fall, muß geprüft werden, ob Möglichkeiten bestehen, die second-best-Lösung ohne staatliche Eingriffe zu realisieren. Diese stehen im Mittelpunkt der folgenden Abschnitte 2.1.3 - 2.1.5.

2.1.3 Theorie bestreitbarer Märkte

Sieht man von Änderungen5 der Kostenstruktur oder Nachfragewachstum ab, durch die die abgesetzten Gleichgewichtsmengen in einen superadditiven, also potentiell wettbewerblichen Bereich verschoben werden könnten6, gibt es möglicherweise einen weiteren Mechanismus, der ein natürliches Monopol zu produktiver und allokativer Effizienz zwingt. Nach der Theorie der bestreitbaren (oder angreifbaren) Märkte7 droht der alteingesessenen Unterneh-mung bei mangelnder Effizienz der Eintritt neuer Anbieter in den Markt, selbst wenn dieser durch Subadditivität gekennzeichnet ist. Eine glaubwürdige Eintrittsdrohung diszipliniert dann den Monopolisten, selbst wenn der Markteintritt niemals wirklich stattfindet.

Im Ergebnis besagt diese Theorie, daß etablierte Unternehmen keine oder nur sehr wenig Marktmacht besitzen können und daher im langfristigen Gleichgewicht Nullgewinne anfallen müssen, da jegliche supernormalen Gewinne unweigerlich Marktzutritt nach sich ziehen. D. h. in bestreitbaren Märkten gilt aufgrund der potentiellen Marktzutrittsmöglichkeiten, selbst bei nur wenigen aktiven Firmen, das vollkommene Wettbewerbsergebnis. Aus diesem Grund ist diese Theorie zurecht als Verallgemeinerung der Bertrand-Wettbewerbstheorie1 interpretiert worden.2 Auch hier genügen zwei aktive Firmen, um im Gleichgewicht GK-Preise zu erzwingen.3

Zur Illustration sei ein denkbar einfaches Beispiel gegeben:4

Betrachtet seien n identische Firmen, die ein homogenes, nicht lagerfähiges Gut (oder eine Dienstleistung) x mit der Kostenfunktion C(x), die stetig und differenzierbar sei, produzieren können. m dieser Firmen seien aktiv, (n - m) inaktiv (bzw. potentielle Marktzutreter).5 Alle n Firmen haben Zugang zu einer Kostenfunktion (Technologie) C(x) = f + cx, f > 0. Die Markt-nachfrage ist mit D (p) (resp. p(x)) gegeben. Nach BAUMOL/PANZAR/WILLIG6 gilt:

1. Ein Marktzustand ist ein Tupel {p, x1,..., xm}, wobei p den Marktpreis (für alle gleich) und xi die Outputmenge der aktiven Firma i (i = 1, ..., m) bezeichnet. Ein Marktzustand heißt zulässig (feasible), falls p⋅x ≥ C(x ) (nicht-negative Gewinne) für i = 1,...,m.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2. Ein Zustand heißt stabil

(sustainable), falls es keinen Preis p gibt mit

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3. Ein Markt heißt danach vollkommen bestreitbar (perfectly contestable), falls jeder

Gleichgewichtszustand stabil in obigem Sinne sein muß.

Es kann zudem gezeigt werden7, daß in einem stabilen Marktzustand, falls er existiert, der Marktpreis immer über den GK liegen muß und im Falle von mehr als einem aktiven Unternehmen diesem immer entsprechen muß.8

Da in dieser Arbeit nur der Monopolfall von Interesse ist, wird die folgende Analyse allein darauf beschränkt. Wird angenommen, daß im Falle eines Monopols die Monopolgewinne zur Deckung der Fixkosten ausreichen, d. h. Πm > f, und Marktein- und Marktaustritt kostenlos und ohne zeitliche Verzögerung möglich sind, ist der Fall, daß nur eine Firma in einem stabilen Zustand aktiv sein kann, bei folgender Marktstruktur gegeben:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Ein betreitbarer Markt mit monoton fallenden Durchschnittskosten

Quelle: Entwurf nach: Tirole1988, The Theory of Industrial Organization, Cambridge, S. 309.

Der Marktzustand {p*, x*,0,...,0} ist der einzig mögliche stabile Zustand: Es ist nur eine Firma (Monopol!) aktiv. Sie setzt den Preis p* = DK(x*) und bietet die Menge x* an. Die anderen (n - 1) Firmen bleiben inaktiv. In (p*, x*) gilt gerade: (p* - c)⋅x* = f und x* = D(p*). Der Monopolist macht Nullgewinne, da der Preis gerade den Durchschnittskosten bei x* entspricht. Der Marktzustand ist aus folgenden Gründen stabil:

1. Keine Firma wird p < p* wählen, da sie bei diesem Output Verluste machen würde (da dann p ≤ DK(x) für alle x ≤ D(p) ) und der Output nicht gelagert werden kann.

2. Keine Firma wird p > p* wählen, weil dann eine andere Firma mit p ∈(p*, p)zutreten könnte und Gewinne machen würde.

Fazit:

Der einzige stabile Marktpreis, der einen Eintritt einer anderen Firma mit einem niedrigeren Preis verhindert, ist p = p*. Der Preis ist geringer als der Monopolpreis pm und x* > xm. Zu diesem Preis kann eine Firma Verluste vermeiden und ihre Fixkosten decken. Insgesamt erhält man ein zweitbestes Ergebnis für diesen Markt: Es gibt zwar ein Monopol, doch ist der Mono-polist durch potentielle Mitbewerber gezwungen, seinen Preis so niedrig zu setzen, daß das „Wegkonkurrieren“ seiner Gewinne durch Marktzutritt nur vermieden werden kann, indem er solche erst gar nicht entstehen läßt! Der Monopolist ist sozusagen voll reguliert, wie sich dies ein sozialer Planer, der ohne Subventionen arbeitet, nur wünschen kann. In bestreitbaren Märkten ist demzufolge Regulierung bzw. ein Markteingriff gar nicht vonnöten, um den Monopolisten vor unerwünschten Zutritten zu schützen und um gleichzeitig sicherzustellen, daß dieser höchstens DK-Preise verlangt.

Daß eine zweitbeste Situation aber nicht immer gegen Marktzutritt stabil ist, zeigt die Abb. 5:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5: Instabilität eines Marktes durch U-förmigen Kostenverlauf

Quelle: Entwurf nach: Tirole1988, The Theory of Industrial Organization, Cambridge, S. 352.

Der Marktzustand (p*, x*) ist nicht mehr stabil. Die Preis-Mengen-Kombination (p´, x´) erlaubt profitablen Marktzutritt. In diesem Fall gibt es keinen, in obigem Sinne definierten, stabilen Marktzustand mehr. Der Markt ist nicht vollkommen bestreitbar. Ein Planer sieht sich in einer derartigen Situation dazu aufgerufen, den einzelnen Anbieter vor Marktzutritt zu schützen, um die hier sozial optimale Marktstruktur, das „natürliche Monopol“, zu erhalten.

Fazit: Die Theorie der bestreitbaren Märkte führt zur wichtigen Einsicht, daß unter allokationstheoretischen Aspekten potentieller Wettbewerb fast oder ebenso gut sein kann wie tatsächlicher Wettbewerb. Sie ist deshalb für Situationen, auf die sie aufgrund der Voraussetzungen angewandt werden kann, von großer Tragweite, denn sie scheint in der Lage zu sein, die Resultate der Theorie vollkommener Märkte auf den Bereich oligopolistischer bzw. monopolistischer Marktstrukturen zu erweitern.

Aufgrund der Bedeutung der Theorie ist die folgende Betrachtung ihrer Voraussetzungen von besonderer Relevanz:

1) Aus der Definition eines „stabilen“ Marktzustands folgt, daß die potentiellen Wettbewerber davon ausgehen, daß sich der Preis, den der Monopolist verlangt, durch ihren Zutritt nicht ändern wird. BAUMOL/PANZAR/WILLIG nehmen implizit an, daß sich der im Markt befindliche Monopolist als Preisnehmer verhalten wird.

2) Markteintritt und -austritt muß ungehindert, jederzeit und kostenlos erfolgen können.

3) Der Monopolist muß glauben, daß ein Konkurrent den ganzen Markt mit nur einer marginalen Preisunterbietung gewinnen kann, d. h. es liegen perfektes Suchverhalten auf Seiten der Konsumenten und keine Kapazitätsschranken auf Seiten der Zutreter vor.1

4) Die Produkte müssen absolut standardisiert sein.

Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, muß der im Markt befindliche Monopolist mit „hit-and-run“-entry rechnen.1 Mit der Glaubwürdigkeit der Drohung dieses „hit-and-run“-Zutritts steht und fällt die Theorie bestreitbarer Märkte.

Kritik der zentralen Annahmen:

zu 1) Selbst wenn angenommen wird, daß die potentiellen Wettbewerber bloß davon aus-gehen müssen, daß die Preise „kurzfristig“ nicht veränderbar sind bzw. daß sie über den Zeitraum, den die Produktion der Angebotsmenge in Anspruch nimmt, festliegen2, fördert diese Annahme die erste „Schwäche“ der Theorie bestreitbarer Märkte zutage: Kann der Monopolist seinen Preis als Reaktion auf den Marktzutritt schnell ändern, d. h. braucht er dazu weniger als die Zeitspanne zwischen Preisankündigung und Produktionsende des Zutreters, so wird „hit-and-run“-Zutritt unprofitabel und die Drohung des Monopolisten, z. B. jeden Preis eines Zutreters auch als den seinen zu benennen, sobald ein solcher auftritt, könnte Abschreckung genug sein. In diesem Fall drohen Monopolpreise. Wie BAUMOL ET AL.3 zeigen, exisitert ein dynamischer Mechanismus, der dazu führen kann, daß das Marktergebnis weiterhin durch den potentiellen Wettbewerb determiniert wird, selbst wenn „hit-an-run“-entry ohne Preisreaktion des Monopolisten nicht möglich erscheint: Der Abschluß lang-fristiger Lieferverträge mit den Nachfragern vor Markteintritt, in denen sich die neuen Unternehmen verpflichten, zu einem niedrigeren Preis zu liefern als die alten, macht jegliche Preisanpassung des Monopolisten wirkungslos.

Nach WEIMANN hat man es aber in diesem Fall mit einem klassischen „Gefangenen-Dilemma“ auf Seiten der Nachfrager zu tun: „Markteintritt würde alle besser stellen, aber für den einzelnen ist es beste Strategie, sich nicht zu binden, um gegebenenfalls die „Kampf-preise“ der alten Firma nutzen zu können.“4 MARTIN argumentiert, daß hohe Transaktions-kosten, d. h. Investitionen in Information und Reputation, versunkene Kosten und damit Markteintrittsbarrieren darstellen.5 Hohe Transaktionskosten entstehen dadurch, daß ein Zutreter einen großen Teil des Marktes informieren und mit ihm Verträge aushandeln müßte.6 Zudem ist nicht klar, warum ein Monopolist nicht dieselbe Option „Abschluß von Lieferver- trägen“ haben sollte. Ein Monopolist könnte als Antwort auf jede Strategie eines Zutreters den Nachfragern bei den Vertragsverhandlungen versprechen, “to undercut any legitimate price.“1 Man kommt schlußendlich zu dem Ergebnis, daß “the possibility that potential competition in the offering of contracts ensures optimal market performance seems unlikely.“2

zu 2) Die Annahme, daß Marktzutritt keinerlei Kosten verursacht, die bei Austritt nicht wieder gewonnen werden könnten, trifft für die meisten Märkte nicht zu (ausgenommen viel-leicht Märkte für Dienstleistungen wie z. B. Fitness-Center, Sonnenbank-Studios). Ein Teil der Zutrittskosten ist i. d. R. sunk, d. h. auch bei Austritt nicht mehr erlangbar. Sunk costs sind aber einerseits mit perfekt bestreitbaren Märkten nicht vereinbar3, andererseits bilden sie darüber hinaus Marktzugangsbarrieren. Ein rational antizipierender Zutreter wird gerade dann nicht versuchen, in den Markt einzutreten und den Monopolisten mit z. B. DK-Preisen zu unterbieten, wenn er weiß, daß die Existenz irreversibler Kosten den Monopolisten vom Marktaustritt abhält. Bei Existenz solcher Kosten ist es für ihn rational, auch dann noch im Markt zu bleiben, wenn Verluste entstehen, da er dann zumindest einen Teil der Kosten decken kann, die er auch dadurch nicht vermeiden kann, daß er aus dem Markt ausscheidet.

Folge dieser glaubhaften Drohung, im Markt zu bleiben, ist daß der potentielle Wettbewerb nicht stattfindet, der Wettbewerb um den Markt den fehlenden Wettbewerb im Markt nicht ersetzen kann und es nicht zur Entstehung eines bestreitbaren Marktes, sondern zu einer marktbeherrschenden Stellung durch das alte Unternehmen kommt.

Fazit:

Bei Vorliegen von sunk costs ist der Markt nicht bestreitbar. Da die Existenz von sunk costs für die Theorie der bestreitbaren Märkte so wichtig ist, tritt die Frage in den Vordergrund, welche Kosten unter diesen Begriff zu subsumieren sind. Dies können Informationskosten sein, der Werteverlust der Kapitalgüter, Aufwendungen für Werbung, Forschungs- und Entwicklungskosten für Innovationen oder spezifische Managementfähigkeiten, die nur auf einem speziellen Markt von Wert sind.4

MARTIN schließt seine Betrachtung treffend mit den Worten: „In short, sunk costs are ubiquitous for real-world firms. By implication, the theory of contestable markets, particulary in its perfect form, is largely inapplicable to the real world.“5

zu 3) Es dürfte klar sein, daß durch Kapazitätsschranken auf Seiten der Zutreter der Markt mehr und mehr an Bestreitbarkeit verliert.1 Auch Bertrandsches Suchverhalten der Konsumenten ist nur bis zu einem gewissen Grade realistisch.2

zu 4) Die Theorie bestreitbarer Märkte findet auf differenzierte Produkte keine Anwendung. Leider gibt es so gut wie keine standardisierten Produkte in der realen Welt. CHAMBERLIN schlußfolgert: “It is evident that virtually all products are differentiated, at least slightly, and that over a wide range of economic activity differentiation is of considerable importance.“3

Resümee: Man kann getrost behaupten, daß es den bestreitbaren Markt (der Theorie) ebenso-wenig gibt wie den vollkommenen Wettbewerbsmarkt. Die Theorie bestreitbarer Märkte erscheint dennoch nicht irrelevant. Selbst wenn „hit-and-run“-entry aufgrund schneller Preis-anpassungen der alteingesessenen Unternehmen oder Markteintrittsbarrieren durch sunk costs unprofitabel ist und deshalb nicht durchgeführt wird, bedeutet dies nicht, daß eine permanente Drohung eines möglichen Zutritts die alten Unternehmen in irgendeiner Form nicht doch diszipliniert. Es wird zwar festgestellt, daß die Theorie der bestreitbaren Märkte in ihrer reinen Form nur begrenzt anwendbar ist, sie liefert jedoch wichtige Einsichten bzgl. der Bedeutung potentiellen Wettbewerbs und der Rahmenbedingungen, unter denen dieser erst stattfinden kann. Durch die Erkenntnisse dieser Theorie wird klar, daß kollektiver Handlungs- bzw. Regulierungsbedarf nur sinnvoll ist, wenn nachgewiesen werden kann, daß Monopole resistent sind, weil

a) sie subadditive Kostenstrukturen aufweisen und

b) Marktzutrittsbarrieren bestehen.

Mit Hilfe dieser Theorie kann man vor klarem theoretischen Hintergrund der Frage nach-gehen, welche wirtschaftspolitischen Maßnahmen Märkte bestreitbarer im Sinne der Theorie machen. Dies könnte z. B. durch De-Regulierung geschehen, obwohl selbige gerade mit der Begründung der Verhinderung von zu großer Konzentration eingeführt worden ist. Ferner könnten Markteintritts- und Marktaustrittsbarrieren beseitigt werden.4 Ein gutes Beispiel zur Eliminierung von sunk costs liefert hier der Elektrizitätsmarkt: Die Theorie der bestreitbaren Märkte macht klar, daß kaum mit potentiellem Wettbewerb gerechnet werden kann, wenn das Betreiben des Netzes nicht von der Installation des Netzes getrennt wird. Würde der Staat das Netz bereitstellen und das Betreiben privaten Anbietern überlassen, kann nach der Theorie zumindest mit potentiellem Wettbewerb gerechnet werden. Bevor die konkrete Anwendbarkeit dieser Theorie auf den Elektrizitätsmarkt in Kapitel 2.2 überprüft wird, muß noch untersucht werden, ob für die staatliche Regulierung im Fall subadditiver Kostenstrukturen und mangelnder Bestreitbarkeit des Marktes noch Alternativen existieren.

2.1.4 Demsetz-Wettbewerb (Franchise Bidding)

Ein wohlfahrtsmaximierender Planer1 könnte sich die Wirkung eines Wettbewerbs um den Markt zunutze machen, indem er einen solchen Wettbewerb selbst initiiert. Dieser Wettbe-werb, der vor allem auf den Ideen von CHADWICK und DEMSETZ beruht2, verhindert, daß der Monopolist seine Position durch Setzung des Monopolpreises ausnutzt. Die Idee ist relativ einfach: Das Recht, den Markt als Monopolist zu bedienen, wird versteigert. Derjenige poten-tielle Monopolist, der anbietet, die Verbraucher zum niedrigsten Preis zu bedienen, erhält das Monopol.3

Voraussetzungen:4

i) Eine hinreichend große Zahl von Bietern nimmt an dieser Versteigerung teil.
ii) Es wird das alleinige Recht, den Markt zu bedienen, versteigert.
iii) Es besteht freier Zugang zu den betriebsnotwendigen Inputs, die zu Wettbewerbspreisen angeboten werden.
iv) Absprache der konkurrierenden Anbieter darf nicht erfolgen (z. B. aufgrund prohibitiv hoher Verhandlungskosten).
v) Der Monopolist ist verpflichtet, alle Verbraucher, die den gebotenen Preis zu zahlen bereit sind, zu bedienen. Mengenrationierung wird somit ausgeschlossen.

Sind alle diese Vorraussetzungen erfüllt, so wird die second-best-Lösung erreicht. Die potentiellen Anbieter werden sich bis auf DK-Preise herunterkonkurrieren, da erst dann keine supernormalen Gewinne mehr möglich sind.

Vorteile:

1. Demsetz-Wettbewerb führt auch dann noch zu einer Realisierung der second-best-Lösung, wenn die Voraussetzungen eines “contestable Markets“ nicht erfüllt sind, d. h. wenn sunk costs bestehen oder das natürliche Monopol nicht stabil ist. Ist das natürliche Monopol nicht stabil (vgl. Abb. 5), so wird im Wettbewerb nicht die second-best-Lösung (p*, x*) erreicht, da z. B.

[...]


1 Vgl. Creutzburg, 1998, S. 24.

2 Vgl. Sturm, 1996, S. 64 ff.

3 Vgl. Mombaur, 1996 , S. 704 ff.; Vgl. zur rechtlichen Problematik eines europäischen Energiebinnenmarktes Beelitz, 1992, S. 101 - 122; Baur, 1996a, S. 474 - 476; Baur, 1997, S. 102 - 122.

1 Vgl. Deregulierungskommission, 1991, S. 66 ff.

2 Nicht nur auf Ökonomen. Es ist interessant zu beobachten, daß die neuesten Gesetzesvorschläge etwa der Fraktion der Grünen zum Energiewirtschaftsgesetz mit Ideen durchtränkt sind, die von der englischen Erfahrung inspiriert sind. Joschka Fischer rührt die Werbetrommel: „Die Monopole der großen Energie- konzerne, in deren Verwaltungen sich die großen Parteien lukrative Pöstchen sichern, müssen endlich weg. Das ist die letzte staatssozialistische Bastion, verwaltet von CDU und SPD.“ (Vgl. Niejahr, 1998, S. 100.). Für den politischen Beobachter pikant, daß hier Reformen der Ära Thatcher auf Seiten der Grünen aufgegriffen werden. Die Grünen versprechen sich von dem Pool-Modell und dem mit ihm zusammenhängenden Wettbewerb neue Steuerungsmöglichkeiten für eine ökologisch orientierte Stromdarbietung. Indem Produzenten je nach ihrer Umweltwirkung unterschiedliche Prämien und Handicaps im Pool-Wettbewerb erhalten, glaubt man, das Pool-Modell für ökologische Zwecke umfunktionieren zu können. Demgegenüber sind die Vorschläge der Bundesregierung dem Modell des Third-Party-Access verpflichtet. Hinter diesen Vorstellungen stehen insbesondere auch Großabnehmer, die sich von dem Wettbewerb eine stärkere Spreizung der Strompreise versprechen, so daß Preise für Großabnehmer niedriger werden.

3 Vgl. Weimann, 1996, S. 6.

4 Vgl. Kruse, 1985, S. 1 f.

1 Vgl. Kruse, 1985, S. 2 f.

2 Vgl. Musgrave/Musgrave/Kullmer, 1994, S. 5 ff.; Peffekoven, 1992, S. 483 ff.

3 Vgl. Weimann, 1996, S. 106 ff.

4 Um Entscheidungen über die richtige Verteilung machen zu können, müssen Gerechtigkeitsfragen beantwortet werden, was mit einem minimalen Aufwand an Werturteilen (wie bei allokativen Fragen der Fall) kaum zu leisten sein wird. Erst recht wird mit keinem Konsens gerechnet werden können.

1 Peffekoven, 1992, S. 483.

2 Vgl. Stiglitz/Schönfelder, 1989, S. 16.

3 Vgl. Müller/Vogelsang, 1979, S. 3 ff.

1 Die Grundfrage bzgl. der Sinnhaftigkeit staatlicher Aktivität läßt sich auf eine einfache und naive Form bringen: Geht es einer Gesellschaft nach Durchführung einer bestimmten staatlichen Maßnahme „besser“ als zuvor oder nicht? Die Operationalisierung dieses „besser“, d. h. seine Überführung in theoretisch und empirisch sinnvolle ökonomische Kategorien, steht im Mittelpunkt der Wohlfahrtstheorie.

2 Vgl. Ahlheim/Rose, 1989, S. 2 f.

3 Genaugenommen muß zwischen dem Pareto-Kriterium und dem Pareto-Prinzip differenziert werden. Das Pareto-Prinzip besagt, daß der Staat immer dann in den Marktprozeß eingreifen darf, wenn er dadurch zumin-dest theoretisch ein Wirtschaftssubjekt nach dessen eigener Beurteilung besser stellen kann, ohne ein anderes Wirtschaftssubjekt nach dessen eigener Beurteilung schlechter zu stellen. Das Pareto-Prinzip kann als das wirtschaftspolitische Gegenstück des starken Pareto-Kriteriums der Wohlfahrtstheorie angesehen werden. Im folgenden wird diese Unterscheidung vernachlässigt.

4 Vgl. Varian, 1994, S. 226.

5 Vgl. Boadway/Bruce, 1984, S. 64, 82 - 84.

6 Vgl. Weimann, 1996, S. 228.

7 Vgl. Huber, 1990, S. 15.

8 Unterschiedliche Anfangsausstattungen werden z. B. durch Einkommenstransfers erreicht, die nur „verzer-rungsfrei“ sind, wenn sie durch eine ideale Steuer i. S. des zweiten Hauptsatzes, eine sogenannte Kopfsteuer, erlangt werden.

9 Vgl. Feldman, 1943, S. 51 - 57.

1 Vgl. Bruce/Boadway, 1984, S. 4.

2 Bei diesem Ansatz ist man bestrebt, die Voraussetzungen für die Anwendung des paretianischen Werturteils dadurch zu schaffen, daß die Gewinner eines Projekts sämtliche Verlierer durch eine entsprechende Güterum-verteilung oder durch Pauschzahlungen so kompensieren, daß diese auch nach Durchführung des zu beurtei lenden Projekts gegenüber der Ausgangssituation indifferent sind. Gelingt diese Kompensation, so erzeugt das Projekt offensichtlich gesellschaftliche „Netto-Vorteile“ i. S. des Pareto-Kriteriums und sollte daher realisiert werden. Gelingt diese Kompensation nicht, so wird das Projekt abgelehnt. Wie Boadway (1974) zeigt, läßt sich auf Basis hypothetischer Kompensationszahlungen mit Hilfe des Kompensationskriteriums keine vollständige und transitive Ordnung aller gesellschaftlichen Zustände aufstellen. Fazit: Dieser Versuch, das attraktive Pareto-Kriterium einem breiten Anwendungsspektrum zu öffnen, muß als gescheitert betrachtet werden.

3 Vgl. Ahlheim/Rose, 1989, S. 3 f.

1 Vgl. Weimann, 1996, S. 80.

2 Merkwürdigerweise nennt Arrow selbst sein Theorem das “possibility theorem“. Vgl. Arrow, 1963, S. 47 - 60.

3 Vgl. Arrow, 1963, S. 59.

4 Die ordnungspolitische Grundsatzentscheidung für die Marktwirtschaft - und gegen die Planwirtschaft -findet demzufolge ihre Rechtfertigung in der negativen Botschaft Arrows und in der positiven Botschaft des ersten Hauptsatzes der Wohlfahrtstheorie.

5 Richter zufolge ändert dieser Sachverhalt aber nichts an der Tatsache, daß die Begründung von Grenzkosten-Preisen weitgehend unabhängig von der speziell gewählten Wohlfahrtsfunktion ist. (Vgl. Richter, 1987, S. 3).

6 Hicks, 1935, S. 5.

7 Kruse, 1985, S. 19.

1 Für eine Einordnung dieser beiden Sichtweisen in den historischen Zshg. vgl. Sharkey, 1982, S. 12 - 28.

2 Fallende DK ergeben sich z. B. dann, wenn zur Aufnahme der Produktion Fixkosten zu tragen sind und danach mit konstanten GK produziert werden kann.

3 Vgl. Berg/Tschirhart, 1988, S. 22. Dies ist nur eine schwächere, aber gebräuchlichere Definition fallender Durchschnittskosten. Für die stärkere Definition der (global) fallenden Durchschnittskosten vgl. Baumol/Panzar/Willig, 1983, S. 18, (2A2).

4 Braeutigam, 1989, S. 1294.

1 Vgl. Weimann, 1996, S. 322 ff.

2 Diese Annahme wird in der normativen Theorie der Regulierung üblicherweise getroffen. Die Behandlung der positiven Theorie wird zeigen, daß Planer alles andere als Wohlfahrtsmaximierer sind.

3 Weimann, 1996, S. 330.

1 Vgl. Braeutigam, 1989, S. 1294 f.

2 Baumol/Panzar/Willig, 1982, S. 173.

3 Vgl. z. B. Schmalensee, 1979, S. 3.

1 In Anlehnung an: Baumol/Panzar/Willig, Braeutigam, 1989, S. 1295.

2 Vgl. Baumol/Panzar/Willig, 1982, S.19 f.

3 In Anlehnung an: Weimann, 1996, S. 324.

4 Vgl. Baumol/Panzar/Willig, 1982, S. 174 ff.

5 Vgl. Baumol/Panzar/Willig, 1982, S. 17.

1982, S. 17; vgl. auch Berg/Tschirhart, 1988, S. 22 ff.;

1 Berg/Tschirhart, 1988, S. 24.

2 Vgl. Baumol/Panzar/Willig, 1982, S. 171, Proposition 7B1.

3 Vgl. Lammers, 1992, S. 13f.

4 Vgl. Weimann, 1996, S. 326.

5 Entwickelt wird die Theorie bestreitbarer Märkte vor allem bei Baumol/Panzar/Willig, 1982. Vgl. dazu auch Bongaerts, 1982, S. 54 ff.; Sharkey, 1982, S. 151 - 157; Brock, 1983, S. 1061 - 1064; Coursey/Isaac/Smith, 1984, S. 91 - 113; Waterson, 1987, S. 59 - 80; Tirole, 1988, S. 308 - 311; Martin, 1993, S. 297 - 325; Weimann, 1996, S. 329 - 341.

6 Subadditivität als Kennzeichen des natürlichen Monopols entsteht erst dann, wenn Nachfrage und Kosten in einem bestimmten Verhältnis stehen. Das hat zur Folge, daß das natürliche Monopol entweder durch steigende Nachfrage oder durch Veränderungen der Produktionstechnologie im Zeitablauf erodieren kann.

7 Der englische terminus technicus ist „contestable markets“.

2 Vgl. Baumol/Panzar/Willig, 1982, S. 171, Proposition 7B1.

1 Das Hauptargument Bertrands Kritik (vgl. Martin, 1993, S. 35 - 45) an Cournots klassischer Arbeit (vgl. Martin, 1993, S. 17 - 35) besteht darin, daß nicht Mengen die entscheidenden Variablen für die Beschreibung und Analyse von Wettbewerb unter Firmen seien, sondern die von ihnen gesetzten Preise. In seiner reinsten Form führt dieses Argument dazu, daß im Falle eines homogenen Produktes schon Wettbewerb zwischen Duo-polisten zu einer Lösung führt, in der der Produktpreis gleich den GK ist und damit ein Ergebnis erreicht wird, das im allgemeinen nur durch den vollkommenen Wettbewerb erzielt werden kann.

2 Vgl. Martin, 1993, S. 312.

3 Die Gründe hierfür sind jedoch unterschiedlich: Im Bertrand-Fall sind diese in der Wahl der strategischen Wettbewerbsvariablen (Preise) zu suchen, hier allein in der Konzeptualisierung von Markteintritt.

4 Vgl. Martin, 1993, Kap. 11, S. 297 ff.

5 Die formale Struktur ist im Einproduktfall sehr einfach, läßt sich aber problemlos auf den Mehrgüterfall ausdehnen, indem x1 als Outputvektor, p als Preisvektor und D(p) als Vektor von Nachfragefunktionen interpretiert werden (vgl. Waterson, 1987, S. 59 - 80).

6 Vgl. Baumol/Panzar/Willig, 1982, S. 24 ff.

7 Vgl. Martin, 1993, S. 299.

8 Daher der Begriff „Verallgemeinerung“ der Bertrand-Wettbewerbstheorie.

1 Dies ist die Standard-Annahme des Bertrand-Wettbewerbs in Preisen.

1 Bezeichne t die Zeitspanne, über die der Preis des Monopolisten unveränderbar festliegt. Wählt der Monopolist einen Preis p>p* (z. B. p = pm), so verbleibt einem Zutreter genügend Zeit, mit einem Preis p´∈(p*, p) einzutreten (hit), die ganze Nachfrage an sich zu ziehen, Gewinne zu realisieren und wieder

auszutreten (run), bevor die Zeitspanne t ganz vorüber ist. Der einzige stabile Zustand ist ein Monopol, das p = p* setzt.

2 Baumol/Panzar/Willig schreiben selbst: „To produce its results, even the limiting case of perfect contestability does not require entry and exit to be instantaneous. Rather, it is sufficient that the process be rapid enough so that the entrant does not find his investment vulnerable to a retaliatory response by the incumbent. The length

of this time period is not exclusively a technological datum, but is also the result of business practice and opportunities in the market in question“ (Baumol/Panzar/Willig, 1983, S. 493).

3 Vgl. Baumol/Panzar/Willig, 1983, S. 494 ff.

4 Weimann, 1996, S. 336.

5 Dieser Zshg. wird später bei der Diskussion der weiteren Annahmen der Theorie erläutert.

6 Vgl. Martin, 1993, S. 304.

1 Vgl. Shepherd, 1984, S. 576: „Incumbents could defeat a potential entrant´s strategy by negotiating contracts promising to undercut any legitimate price.“

2 Vgl. Schwartz/Reynolds, 1983, S. 490; Vgl. auch Brock, 1983, S. 1061 - 1064; Schwartz, 1986, S. 52 - 55.

3 Sunk costs sind nicht mehr Bestandteil der Opportunitätskosten für das im Markt befindliche Unternehmen. Ein Unternehmen, das sunk costs bereits erbracht hat, kann im Laufe der Zeit einen Gewinn in Höhe deren Barwer-tes erzielen, ohne daß dadurch der Eintritt neuer Unternehmen provoziert wird. Effizient ist ein bestreitbarer Markt aber nur bei GK-Preissetzung. Folglich schließen sich sunk costs und perfekt bestreitbare Märkte aus.

4 Vgl. Martin, 1993, S. 304 ff.

5 Martin, 1993, S. 307.

1 Bereits 1897 kritisierte Edgeworth Bertrands Modell idealen Preiswettbewerbs in bezug auf die unrealistische Annahme, daß bei einem beliebig kleinen Preisvorteil der gesamte Markt an den günstigeren Anbieter fällt. Im Grunde verlangt diese Annahme, daß Unternehmen unendlich große Kapazitäten besitzen. Falls die Kapa-zitäten beider Unternehmen (also Monopolist und Zutreter) gerade den Cournot-Ausbringungsmengen entspre-chen, ergibt sich als Gleichgewicht des sog. „Bertrand-Edgeworth-Preisspieles“ gerade die Cournot-Lösung.

2 Im Bertrand-Modell ist es die strategische Rolle der Konsumenten, die den Preisdruck auf die Firmen erzeugt. Sie suchen nach den günstigsten Preisen, ohne daß ihnen dabei Suchkosten entstehen.

3 Chamberlin, 1962, S. 57.

4 Staatliche Marktzutrittsprämien würden z. B Eintrittsschranken beseitigen. Recycling oder second-hand-Märkte für Kapitalgüter könnten z. B. den Marktaustritt erleichtern.

1 Vgl. Demsetz, 1968, S. 55 - 65; Telser, 1969, S. 937 - 952; Demsetz, 1969, S. 356 - 363; Demsetz, 1973, S. 1 - 9; Schmalensee, 1979, S. 68 - 73; Berg/Tschirhart, 1988, S. 484 - 488; Braeutigam, 1989, S. 1301 ff.; Weimann, 1996, S. 329 ff.; Vgl. Friedland/Stigler, 1962, S. 1 - 16; Stigler, 1964, S. 44 - 61; Stigler, 1971, S. 3 - 21.

2 Vgl. Chadwick, 1859, S. 381 - 420; Demsetz, 1968, S. 55 ff.

3 Ein alternative Versteigerungsregel besteht darin, denjenigen Anbieter zu wählen, der bei gegebenem Preis die besten Konditionen bietet.

4 Vgl. Braeutigam, 1989, S. 1302.

Ende der Leseprobe aus 101 Seiten

Details

Titel
Märkte für Strom: Theoretische Konzepte und Erfahrungen aus Großbritannien
Hochschule
Technische Universität Dortmund  (FB Volkswirtschaft)
Note
1,0
Autor
Jahr
1998
Seiten
101
Katalognummer
V9673
ISBN (eBook)
9783638163118
ISBN (Buch)
9783638697804
Dateigröße
756 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
In der vorliegenden Arbeit wird der Versuch unternommen, wirtschaftspolitische Empfehlungen für den Bereich der Elektrizitätswirtschaft zu treffen. - fasse diese Frage strikt normativ auf, Erläuterung der theoretischen Konzepte - Untersuchung auf natürliche Monopole, normative Theorie der Regulierung - englisch-walisisches Deregulierungsmodell als Leitbild für Reformen? - Hauptaugenmerk liegt auf Strompool
Schlagworte
Energie, Strom, Deregulierung, Wettbewerb, Natürliche Monopole, Industrieökonomik, Netzsektoren
Arbeit zitieren
Dr. Bernd Bracht (Autor:in), 1998, Märkte für Strom: Theoretische Konzepte und Erfahrungen aus Großbritannien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9673

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