Einleitung
Der Begriff Präambel ist lateinischen Ursprungs und bedeutet frei übersetzt: "das vorangehende." In unserem Sprachgebrauch bezeichnet er einen "Vorspruch vor Gesetzes- und Vertragstexten, besonders Verfassungsurkunden", der "Beweggründe und Zielsetzungen" nennt, "die bei der Auslegung des Textes zu berücksichtigen sind."1 Die Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) wurde in ihrer ursprünglichen Fassung vom Parlamentarischen Rat (PR) am 8.5.1949 beschlossen und am 23.5.1949 in Bonn verkündet. Danach wurde sie, im Zuge der Deutschen Wiedervereinigung, am 23.9.1990 durch den Wiedervereinigungsvertrag vom 31.8.1990 einmal geändert.
Die im folgenden kursiv markierten Textstellen sind Auszüge aus den beiden Fassungen, die in der Anlage noch einmal vollständig nachgelesen werden können.