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Bildung und Inanspruchnahme von Ausgaberesten im Haushaltsrecht. Ein Überblick

Title: Bildung und Inanspruchnahme von Ausgaberesten im Haushaltsrecht. Ein Überblick

Term Paper , 2020 , 11 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Maximilian Feistel (Author)

Law - Public Law / Miscellaneous
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Gegenstand der vorliegenden Hausarbeit ist, ob und wie die nicht geleisteten Ausgaben im Bundeshaushaltsrecht in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden können und welche Problematiken sich daraus ergeben. Auf die einzelnen Länderhaushaltsordnungen und das europäische Haushaltsrecht kann mit Blick auf die begrenzte Zeichenanzahl nicht eingegangen werden.

Gemäß Art. 110 Abs. 2 GG i. V. m. §1 BHO wird der Haushaltsplan für ein oder mehrere Rechnungsjahre, nach Jahren getrennt, vor Beginn des ersten Rechnungsjahres durch das Haushaltsgesetz festgestellt. Dies entspricht dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit. Gem. §45 Abs. 1 BHO dürfen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bis zum Ende des Haushaltsjahres geleistet oder in Anspruch genommen werden (Grundsatz der zeitlichen Bindung). Dies schafft überschaubare Planungszeiträume und die Kontrollfunktion des Haushaltsplans wird gewährleistet. Nicht verbrauchte Ausgabeermächtigungen dürfen grundsätzlich nicht in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden und verfallen am Jahresende. Dies führte zum sog. Dezemberfieber, wobei Behörden zur Vermeidung von gekürzten Mittelzuweisungen im nächsten Haushaltsjahr gegen Ende des Haushaltsjahres die Haushaltsmittel entgegen dem Grundsatz von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einsetzten.

Um diesem Phänomen begegnen zu können, wurde eine Ausnahme vom Grundsatz der Jährlichkeit, die Übertragbarkeit, geschaffen. Die Übertragbarkeit ist die "Möglichkeit, Ausgaben, die am Ende des Haushaltsjahres noch nicht geleistet worden sind, für die jeweilige Zweckbestimmung über das Haushaltsjahr hinaus nach Maßgabe des § 45 BHO als Ausgabereste verfügbar zu halten". Zudem wurde durch das HRFEG die Möglichkeit für flexibilisierte Titel geschaffen, durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung Ausgabereste ohne Einwilligung des BMF ins nächste Haushaltsjahr zu übertragen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG

2 BILDUNG

2.1 BILDUNG VON AUSGABERESTEN IM NICHT-FLEXIBILISIERTEN BEREICH

2.2 BILDUNG VON AUSGABERESTEN IM FLEXIBILISIERTEN BEREICH

3 INANSPRUCHNAHME

3.1 INANSPRUCHNAHME IM NICHT-FLEXIBILISIERTEN BEREICH

3.2 INANSPRUCHNAHME IM FLEXIBILISIERTEN BEREICH

4 VERFÜGBARKEIT

4.1 VERFÜGBARKEIT IM NICHT-FLEXIBILISIERTEN BEREICH

4.2 VERFÜGBARKEIT IM FLEXIBILISIERTEN BEREICH

5 PROBLEME

6 FAZIT

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Bildung und Inanspruchnahme von Ausgaberesten im Bundeshaushalt. Das primäre Ziel ist es, zu analysieren, ob und wie nicht geleistete Ausgaben unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Jährlichkeit in das Folgejahr übertragen werden können und welche Auswirkungen dies auf die Haushaltsführung und das Budgetrecht des Parlaments hat.

  • Rechtliche Grundlagen der Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln
  • Differenzierung zwischen flexibilisierten und nicht-flexibilisierten Bereichen
  • Verfahren und Zuständigkeiten bei der Bildung von Ausgaberesten
  • Voraussetzungen für die Inanspruchnahme übertragener Mittel
  • Diskussion des "Dezemberfiebers" und haushaltsrechtlicher Gegenmaßnahmen

Auszug aus dem Buch

1 Einleitung

Gem. Art. 110 Abs. 2 GG i. V. m. § 1 BHO wird der Haushaltsplan für ein oder mehrere Rechnungsjahre, nach Jahren getrennt, vor Beginn des ersten Rechnungsjahres durch das Haushaltsgesetz festgestellt. Dies entspricht dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit. Gem. § 45 Abs. 1 BHO dürfen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bis zum Ende des Haushaltsjahres geleistet oder in Anspruch genommen werden (Grundsatz der zeitlichen Bindung). Dies schafft überschaubare Planungszeiträume und die Kontrollfunktion des Haushaltsplans wird gewährleistet. Nicht verbrauchte Ausgabeermächtigungen dürfen grundsätzlich nicht in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden und verfallen am Jahresende. Dies führte zum sog. Dezemberfieber, wobei Behörden zur Vermeidung von gekürzten Mittelzuweisungen im nächsten Haushaltsjahr gegen Ende des Haushaltsjahres die Haushaltsmittel entgegen des Grundsatzes Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einsetzten. Um diesem Phänomen begegnen zu können, wurde eine Ausnahme vom Grundsatz der Jährlichkeit, die Übertragbarkeit, geschaffen. Die Übertragbarkeit ist die „Möglichkeit, Ausgaben, die am Ende des Haushaltsjahres noch nicht geleistet worden sind, für die jeweilige Zweckbestimmung über das Haushaltsjahr hinaus nach Maßgabe des § 45 BHO als Ausgabereste verfügbar zu halten“.

Zusammenfassung der Kapitel

1 EINLEITUNG: Einführung in die haushaltsrechtlichen Grundlagen des Grundsatzes der Jährlichkeit und Erläuterung der Problematik des Dezemberfiebers als Ausgangspunkt für die Übertragbarkeit von Ausgaberesten.

2 BILDUNG: Detaillierte Darstellung der Voraussetzungen für die Bildung von Ausgaberesten, unterteilt in den nicht-flexibilisierten und den flexibilisierten Bereich.

3 INANSPRUCHNAHME: Erläuterung des Verfahrens zur Nutzung der gebildeten Ausgabereste und der Rolle der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.

4 VERFÜGBARKEIT: Analyse der zeitlichen Verfügbarkeit der Mittel für die jeweiligen Kategorien von Ausgaberesten.

5 PROBLEME: Kritische Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der Übertragbarkeit auf das Budgetrecht des Parlaments und die Wirksamkeit der vom BMF ergriffenen Steuerungsmaßnahmen.

6 FAZIT: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse zur haushaltsrechtlichen Praxis der Ausgabereste und deren Vereinbarkeit mit dem parlamentarischen Budgetrecht.

Schlüsselwörter

Ausgabereste, Haushaltsrecht, Bundeshaushaltsordnung, Jährlichkeit, Übertragbarkeit, Flexibilisierung, Dezemberfieber, BHO, BMF, Budgetrecht, Haushaltsplan, Schattenhaushalt, Mittelbewirtschaftung, Finanzwirtschaft, Haushaltsführung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der vorliegenden Arbeit im Kern?

Die Arbeit behandelt die haushaltsrechtliche Zulässigkeit und praktische Handhabung von Ausgaberesten im deutschen Bundeshaushalt unter Berücksichtigung gesetzlicher Rahmenbedingungen.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Die Arbeit fokussiert auf die Bildung, die Inanspruchnahme und die zeitliche Verfügbarkeit von nicht im Haushaltsjahr verbrauchten Mitteln.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Es wird geklärt, wie Ausgabereste rechtlich übertragen werden können und ob diese Instrumente das Budgetrecht des Parlaments durch die Bildung sogenannter Schattenhaushalte gefährden.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse der Bundeshaushaltsordnung (BHO), einschlägiger Verwaltungsvorschriften und einer Auswertung der aktuellen Literatur und Haushaltsgesetzgebung.

Welche Aspekte stehen im Hauptteil im Mittelpunkt?

Im Hauptteil wird strikt zwischen flexibilisierten und nicht-flexibilisierten Bereichen unterschieden, um die jeweils spezifischen Regelungen zur Übertragbarkeit darzulegen.

Welche Schlagworte charakterisieren das Werk?

Die wichtigsten Begriffe sind Haushaltsrecht, BHO, Übertragbarkeit, Flexibilisierung und das Budgetrecht des Parlaments.

Was unterscheidet den flexibilisierten vom nicht-flexibilisierten Bereich?

Im flexibilisierten Bereich ermöglicht das Haushaltsgesetz eine höhere Eigenverantwortung bei der Übertragung von Mitteln, während im nicht-flexibilisierten Bereich ein förmliches Verfahren inklusive Einsparauflagen erforderlich ist.

Wie wirkt das BMF dem "Dezemberfieber" entgegen?

Das BMF nutzt Obergrenzen für die Bildung von Ausgaberesten und verlangt bei Überschreitungen eine kritische Überprüfung sowie Anpassungen der Sollansätze im Folgejahr.

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Details

Title
Bildung und Inanspruchnahme von Ausgaberesten im Haushaltsrecht. Ein Überblick
Grade
2,0
Author
Maximilian Feistel (Author)
Publication Year
2020
Pages
11
Catalog Number
V972744
ISBN (eBook)
9783346333193
Language
German
Tags
bildung inanspruchnahme ausgaberesten haushaltsrecht überblick
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Maximilian Feistel (Author), 2020, Bildung und Inanspruchnahme von Ausgaberesten im Haushaltsrecht. Ein Überblick, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/972744
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