Hefter 10 klasse, 1.halbjahr


Referat / Aufsatz (Schule), 1999

9 Seiten


Leseprobe


Der Rechtsstaat

Die Rechtsstaatlichkeit ist in der Verfassung niedergeschrieben und umfaßt 5 Elemente .

Elemente des Rechtsstaat sind :

1. Gewaltenteilung - Teilung der Staatsgewalt

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Gewaltenteilung ist notwendig , um Machtmißbrauch zu verhindern. Keiner Gewalt ist es möglich, die alleinige Herrschaft zu Übernehmen.

2 Gesetzm äß igkeit der Verwaltung

Die Verwaltung ist ein teil der ausführenden Gewalt zur Verwaltung gehören z.B. die Stadt- & Kreisverwaltung . Die Verwaltung muß sich in ihren Entscheidungen an Recht und Gesetz halten.

z.B. Erheben von Gebühren · Müll, Abwasser Steuern · Hundesteuer

Alles was in den Freiheitsraum des Bürgers eingreift, für ihn eine Einschränkung bedeutet, muß eine gesetzliche Grundlage haben

z.B. : - wildes Camping

- Parkverbot } Verboten

- Falsches Parken _

Bei Übertretungen des Gesetzes sollen die strafen dem Grundsatz der

„Verhältnismäßigkeit" und des „Übermaßverbotes „ entsprechen.

Rechtsmittelbelehrung muß unter allen Entscheidungen der Verwaltung stehen.

3.Gerichtlicher Rechtsschutz

Dieser gerichtliche Rechtsschutz wird durch § 19 Absatz 4 des GG garantiert.

„Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen ."

Es ist für den Bürger eine Rechtsweggarantie. Das bedeutet ,das die vollziehende Gewalt ,wenn sie in die rechte d. Bürgers eingreift ,auch einer richterlichen Nachprüfung unterliegt.

Der gerichtliche Rechtsschutz bestimmt auch ,das bei einer strafbaren Handlung dem beschuldigten ein genaugeregeltes verfahren zu steht.

4.Einhaltung rechtsstaatlicher Grundprinzipien

- verbot der Rückwirkung
- kein verbrechen , keine strafe ohne Gesetz
- verbot der Doppelbestrapfung
- klassische Rechtsgarantien bei anklage und Verhaftung
- gerichtlicher Rechtsschutz

Sicherung einer Staatsfreien SphÄre durch die Grundgesetze

Die Grundrechte sind im Grundgesetz (GG) in den Artikeln 1-19 niedergeschrieben. Im Mai 1949 wurde das GG als oberstes Gesetzt der BRD verabschiedet (zuletzt geändert durch den Einigungsvertrag von 31.08.1990

Aufgaben der Rechtsprechung

Für dir Rechtsprechung sind verschiedene Gerichtszweige auf Grund unterschiedlicher Aufgabenbereiche notwendig.

Gerichtszweige

Ordentliche- Verwaltungs- Finanz Arbeits

Gerichtsbarkeit Gerichtsbarkeit Gerichtsbarkeit Gerichtsbarkeit

Sozialgerichtsbarkeit

Zuständigkeiten: OG: Zivile und Strafsachen

VG: Fehlentscheidungen im Verwaltungsbereich

FG: Dinge die ,die Steuer betreffen

Ag: Unbegründet Kündigungen

Sg: falsche Rentenberechnug

Aufbau und Funktion der Rechtsprechung

Aufgaben der Rechtsprechung

Für dir Rechtsprechung sind verschiedene Gerichtszweige auf Grund unterschiedlicher Aufgabenbereiche notwendig.

Gerichtszweige

Ordentliche- Verwaltungs- Finanz Arbeits

Gerichtsbarkeit Gerichtsbarkeit Gerichtsbarkeit Gerichtsbarkeit

Sozialgerichtsbarkeit

Die Ordentliche Gerichtsbarkeit untergliedert sich in:

Zivilgerichtsbarkeit Strafgerichtsbarkeit

Beteiligte: Bürger,( Kläger, Beklagter ) Richter, Schöffe, Staatsanwalt, Richter , Zeuge, Urkundschreiber, Verteidiger

Angeklagter

Tatbestand: Bis zu einem Streitwert von Verstöße gegen staatliche Gesetze

6000 DM, bei Kindschafts-, Bsp.: Einbruch, Körperverletzung und Ehesachen, Steritwert

über 6000 DM Landgericht -> Anwälte

Von der Geburt bis zur VolljÄhrigkeit

Ales und die Geschäftsfähigkeit: Schulpflicht bis 18 Jahre Fall Sabiene: Stereoanlage

Ergebnis: Sabiene muß die Anlage zurückgeben weil sie Minderjährig ist

Taschengeldparagraf trifft nicht zu

Wir untergliedern: beschränkte geschäftsfähigkeit 7 bis 18 Jahre Geschäftsfähigkeit ab 18 Jahre

Beschränkte Geschäftsfähigkeit: - im Alter von 7 bis 18 Jahren

- werden Verträge in diesem Alter

abgeschlossen befinden sie sich im

schwebezustand ( nicht Rechtskräftig )

Geschäftsfähigkeit: - Fähigkeit Verträge abzuschließen

- erfolgt mit 18. Lebensjahr

- mit Geschäftsfähigkeit erlangt man

Prozessfähigkeit

Rechtsfähigkeit: - Beginnt mit der Geburt

- mit Rechtsfähigkeit beginnt die

Parteifähigkeuit ( kann im Prozeß Kläger oder Beklagter sein)

Alles um die Strafmündigkeit

Strafmündig: - Kinder unter 14 Jahren

Bedingt Strafmündig: - Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, entscheidet das Jugendstrafgesetz

Strafmündig: - ab 18 Jahren, Jugendstrafgesetz wird ab 18-21 Jahren hinzugezogen werden wie Erwachsene bestraft, Reife ist entscheidend

DeliktfÄhigkeit

Verantwortung für angerichtete Schäden

Deliktfähigkeit: bis 7 Jahre Kinder in diesem Alter werden für ihre angerichteten Schäden nicht verantwortlich gemacht

Bedingte Deliktfähigkeit: von 7 bis 18 Jahren Gestische und moralische Erfahrung und Lebensumstände sind entscheidend ob auf Schadensersatzklage entschieden wird.

Volledeliktfähikkeit: ab 18 Jahre

Der Weg des Strafvollzuges gegen Jugendliche TÄter

POLIZEI Jugendamt, Jugendgerichtshilfe Jugendstaatsanwalt

Jugendstrafgericht

Einstellung des Verfahrens

1. Erziehungsmaßregeln: verbot des Besuches bestimmter Gaststätten, sinnvolle

gemeinnützige Arbeit leisten, Aufenthalt im Heim oder einer Familie, Annahme von Lehrstelle

2. Zuchtmittel: Verwarnung, Geldbusse an gemeinnützige Einrichtung, Jugendarrest - > Freizeitarrest bis 4 Wochen

3. Jugendstrafen: wenn vorheriges nicht ausreicht oder besonders schwere Schuld vorliegt, Freiheitsstrafen: von 6 Monaten bis zu 5 Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden

a,b = Erziehungsregister

c = Zentralregister

Begriffserklärung

Resozialisierung: Wiedereingliederung in die Gesellschaft Sühne: Wiedergutmachung für eine begangene Straftat

Berufung: Durch die nächsthöhere Instanz das Urteil des Gerichtes zu überprüfen ( Bsp.: neue Beweise)

Revisionen: richtet sich gegen Verfahrensfehler ( Bsp.: Beweise und Zeugen zu spät ) im vorherigen Prozeß.

Rechte und Pflichten der Eltern und Kinder

Eltern müssen leisten Kinder müssen leisten

-Elterliche Sorge (für Person und -Haushaltsdienste Vermögen) -Beistand und Rücksicht

-Unterhalt (Wohnung, Lebensbedarf, -Gehorsam Kosten für Erziehung, (Vor)Bildung -Schulpflicht

-Haftung

-Erziehung und Pflege

-Rücksicht (wenn Musik zu laut)

Eltern dürfen bestimmen: Kinder dürfen verlangen:

-Aufenthalt -Rücksicht und Beistand, Unterhalt, Elterliche-

-Lebenswandel (Aufsicht sorge

-Verträge, wie sie das Kind erziehen -Pflege (ohne Entwürdigte Maßnahmen)

-Umgang, Erziehung, Ausbildung-> -Haftung

nach Besprechung auf Rücksicht mit Neigung und Eignung

Demokratische Grundrecht in unserem Rechtsstaat

Menschenrecht: - Gelten für alle

- Vor und überstaatliche Rechte die der Staat nicht nach Maßgabe seiner Verfassung verleiht, gelten Vorkostitionell

- sie Umfassen: politische freiheisrechte oder Grundfreiheiten(Recht auf Gleichheit, Unversehrtheit, Eigentum, Meinungs und Glaubensfreiheit, Widerstand gegen Unterdrückung)

- Im formellen sind sie Menschenrecht, Grundrechte die allen sich im Staatsgebiet befindlichen Bürgern zustehen.

Grundrechte: - Bestimmen das Verhältnis des Einzelnen Bürgers zu den Staatlichen

Gewalten und richten sich mit Ausnahme des Rechtes der

Koalitionsfreiheit nur gegen den Staat.

- Sie sind in der Regel Verfassungsmäßig gewährleistet, sind geltendes Recht und die 3 Gewalten müssen sie einhalten.

- Sie lassen sich nach Schutzgut unterscheiden (Freiheits-, Gleichheits- und Unverlätzlichkeitsrechte

Bürgerrecht:

verfassungsmäßig garantierte individuelle Teilhaberechte. das heißt solche Grundrechte, welche die einzelnen nicht nur vor staatlichem Eingriff in die persönliche Freiheit schützen, sondern auch zur aktiven Einwirkung auf den Staat berechtigen. Das wichtigste Bürgerrecht ist das Wahlrecht (Art. 38 GG). das abgesichert wird durch die Meinungsund Pressefreiheit (Art. 5 GG), die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG> und die vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG).

1.Grundlegende Merkmale (Elemente) eines Rechtsstaats

Sicherung einer Einhaltung Gesetzmäßigkeit Gerichtlicher Gewaltenteilung

staatsfreien rechtsstaatlicher der Verwaltung Rechtsschutz

Sphäre durch Grundprinzipien

Grundrechte

_ _ _ _ _

Freiheitssicherung Rechtsgleichheit Rechtssicherheit Rechtsschutz Mäßigung und

Kontrolle der

Staatsgewalt

_ _ _ _

Gleichheitsrechte Gleichheit vor Gesetze Schutz durch

,Unverletzlichkeit dem Gesetz Gerichte

freiheitsrechte

Europa 2000

Wurzeln der Europäischen Union

Im Mai 1950 Verkündete der Französische Außenminister Robert Schuman das die franz. & Deutschen Regirung zu einer gemeinsamen Politik im kohle und stahl Bereich bereit sind.

1951 Gründung der europäischen Gemeinschaft für kohle und stahl (EGKS)

1957 Gründeten die sechs EGKS Staaten in Rom die Europäische wirtschafts Gemeinschaft (EWG )und die europäische Atomgemeinschaft (Euratom) sie dehnten die gemeinsame Politik vom Bereich kohle und stahl auf Weitere berieche der Wirtschaft und auf die Landwirtschaft aus.

Gründerstaaten: Deutschland Frankreich Italien

Belgien

Niederlande Luxemburg

Wachstum der EU

1973 Großbritannien, Dänemark, Irland 1981 Griechenland

1986 Portugal, Spanien

1994-1995 Österreich, Schweden, Finnland

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Details

Titel
Hefter 10 klasse, 1.halbjahr
Autor
Jahr
1999
Seiten
9
Katalognummer
V97408
ISBN (eBook)
9783638958608
Dateigröße
430 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
vollständig bis 28.03.00, Rest fehlt
Schlagworte
Hefter
Arbeit zitieren
iceman germany (Autor:in), 1999, Hefter 10 klasse, 1.halbjahr, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/97408

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