Die EU-Osterweiterung - Konsequenzen für die bisherigen Fördergebiete der europäischen Regionalpolitik am Beispiel der neuen Bundesländer


Diplomarbeit, 2002

93 Seiten, Note: 2,1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Problemstellung
1.2. Ziel der Arbeit
1.3. Vorgehensweise

2. Ökonomische Grundlagen und Abgrenzung des Themas
2.1. Regionale Disparitäten als Grund für regionalpolitisches Handeln
2.2. Regionalpolitik - Definition und sachliche Abgrenzung
2.3. Zur Legitimation von Regionalpolitik in einem marktwirtschaftlich geordneten System
2.3.1. Das Wachstumsziel
2.3.2. Das Verteilungsziel
2.3.3. Das Stabilitätsziel

3. Die Entwicklung und Ausgestaltung der aktuellen Europäischen Regionalpolitik
3.1. Historische Entwicklung und rechtliche Grundlagen der Europäischen Regionalpolitik
3.1.1. Phase der informellen Regionalpolitik
3.1.2. Phase der komplementären Regionalpolitik
3.1.3. Abkopplungsphase
3.1.4. Übergangsphase zur Selbstständigkeit
3.1.5. Verselbstständigungsphase
3.1.6. Phase der Fortschreibung und Neuordnung der Europäischen Regionalpolitik durch die „Agenda 2000“
3.2. Die Konzeption der aktuellen Europäischen Regionalpolitik
3.2.1. Förderziele der Europäischen Regionalpolitik
3.2.2. Die regionalpolitischen Institutionen der EU
3.2.2.1. Strukturfonds
3.2.2.2. Weitere regionalpolitisch wirksame Institutionen
3.2.3. Der finanzielle Mitteleinsatz
3.2.4. Interventionsformen der Europäischen Regionalpolitik

4. Der Einsatz der Europäischen Regionalpolitik in den neuen Bundesländern
4.1. Die wirtschaftliche Lage der neuen Bundesländer innerhalb der EU
4.2. Schwerpunktaufgaben der Europäischen Regionalpolitik in den neuen Ländern
4.3. Die Bewertung des Einsatzes der Europäischen Regionalpolitik in den neuen Ländern

5. Die EU-Osterweiterung als Ausgangspunkt für eine veränderte Europäische Regionalpolitik
5.1. Die EU-Osterweiterung - ein Meilenstein für Europa
5.1.1. Chancen und Risiken der Erweiterung
5.1.2. Wichtige Entwicklungsschritte auf dem Weg zur Erweiterung
5.1.3. Die europäischen Vorbeitrittshilfen
5.1.4. Grundprinzipien der Beitrittsverhandlungen
5.1.5. Die Vorbereitung der EU auf die Erweiterung
5.2. Zum aktuellen Stand der Beitrittsverhandlungen
5.3. Die wirtschaftliche Situation in den Beitrittsländern
5.4. Implikationen der EU-Osterweiterung auf die europäische Regionalpolitik
5.4.1. Rahmenbedingungen einer zukünftigen EU-Regionalpolitik
5.4.2. Grundlegende Annahmen über die Entwicklung der EU-Regionalpolitik im Zuge der Osterweiterung

6. Konsequenzen der EU-Osterweiterung für die europäische Regionalförderung in den neuen Bundesländern
6.1. Szenarien zur Analyse regionalpolitischer Auswirkungen der EU- Osterweiterung in den neuen Ländern
6.1.1. Hypothesen zum Wachstum von BIP und Bevölkerung
6.1.2. Festlegungen zu den wesentlichen Instrumenten einer zukünftigen Regionalpolitik
6.2. Die Szenarienanalyse
6.2.1. Szenario „Status quo EU-15“
6.2.2. Szenario „Status quo EU-27“
6.2.3. Reformszenario EU-27
6.3. Auswertung der Szenarienanalyse sowie kritische Reflexion
6.4. Allgemeine Gesamtbetrachtung der regionalpolitischen Konsequenzen der EU-Osterweiterung für die neuen Länder

7. Resümee

Anhang

Literaturverzeichnis

Eidesstattliche Erklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 3.2.2.-1: Die regionalpolitischen Institutionen der EU

Abbildung 4.1.-1: Konvergenzentwicklung in den EU- Aufholländern

Abbildung 5.3.-1: Reale Konvergenzentwicklung in den EU-Bewerberländern von 1995 bis

Abbildung 5.4.-1: Pro-Kopf-BIP (in KKS) nach einer EU-Erweiterung um 12 Staaten

Abbildung A-1: Deutschland - Förderfähige Gebiete im Rahmen der Ziele 1 und 2 der Strukturfonds 2000-2006

Tabellenverzeichnis

Tabelle 3.2.1.-1: Die strukturpolitischen Ziele der EU

Tabelle 3.2.3.-1: Jährliche Ausgabenverteilung der Strukturfonds

Tabelle 3.2.3.-2: Verteilung der Strukturfondsmittel 2000-2006 im Vergleich mit 1994-1999

Tabelle 4-1.-1: Die Regionen der neuen Bundesländer im Vergleich zum EU- Durchschnitt

Tabelle 5.3.-1: Volkswirtschaftliche Indikatoren der Beitrittskandidaten für das Jahr 2000 im Vergleich

Tabelle 6.1.1.-1: BIP pro Kopf (KKS) in den neuen Bundesländern für EU-15, EU-25, EU-27

Tabelle 6.2.1.-1: Szenario „Status quo EU-15“ in der Konsequenz für die neuen Länder, 2007-2013

Tabelle 6.2.2.-1: Szenario „Status quo EU-27“ in der Konsequenz für die neuen Länder, 2007-2013

Tabelle 6.2.3.-1: Reformszenario EU-27 in der Konsequenz für die neuen Länder, 2007-2013

Tabelle 6.3.-1: Künftige europäische Regionalförderung in den neuen Bundesländern im Vergleich zu 2006

Tabelle A-1: Finanzrahmen der Erweiterung, für die Jahre 2004-2006

Tabelle A-2: Trendberechnung der Pro-Kopf-Förderung in den Ziel-1-Gebieten für die Förderperiode 2007-2013

1. Einleitung

1.1. Problemstellung

Mit der geplanten Osterweiterung der Europäischen Union1 um bis zu 12 Staaten steht Europa vor einer der größten Herausforderung in seiner Geschichte. Neben der einmaligen Chance eines geeinten Europas in Stabilität und Wohlstand ist es vor allem der schwierige Anpassungsprozess in den Beitrittsländern sowie der EU selbst, der die bevorstehende Erweiterung bestimmen wird2.

Dabei wird die erfolgreiche wirtschaftliche Integration der Beitrittsländer in die beste-hende Gemeinschaft mit Sicherheit zu den wichtigsten Aufgaben zählen. Bei der Lö-sung dieser Aufgabe hängt es entscheidend davon ab, inwieweit es gelingt, dass durch die Aufnahme von Ländern mit deutlichen wirtschaftlichen Entwicklungsrückständen entstehende Wohlstandsgefälle zwischen den Regionen Europas zu kompensieren. Das Pro-Kopf-BIP in den oberen 10% der Regionen Europas würde nach einer Erwei-terung um 12 Länder immerhin 5,8 Mal so groß sein wie das der unteren 10%, wäh-rend der Wert derzeit 2,4 beträgt3. Schon an diesem Eingangsbeispiel zeigt sich, wie tief greifend die Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf den wirtschaftlichen Zu-sammenhalt in der Gemeinschaft sein werden.

Bisher gibt es nur wenig konkrete Vorstellungen auf europäischer Ebene über die ge-naue zukünftige Ausgestaltung der Europäischen Regionalpolitik nach der nächsten Erweiterungsrunde. Es ist aber absehbar, dass erhebliche Umverteilungen finanzieller Mittel und somit auch Verteilungskonflikte zwischen den EU-Ländern stattfinden wer-den. Darüber hinaus werden auch die bestehenden Konzepte und Methoden europäi-scher Regionalförderung aufgrund der Anzahl der beitretenden Länder genau zu über-prüfen sein.

In den aktuellen Fördergebieten der Europäischen Regionalpolitik, zu denen auch die neuen Bundesländer gehören, wächst verständlicher Weise die Sorge über die Zukunft der Regionalförderung. Die bevorstehende Osterweiterung wird in diesen Gebieten natürlich auch im Hinblick auf die Konsequenzen für die eigene wirtschaftliche Lage bewertet. Eine Erweiterung der EU sollte möglicht keine Einschnitte in der regionalen Wirtschaftsförderung zur Folge haben. Diese Hoffnung scheint aber, angesichts der schwierigen Wirtschaftslage in den Beitrittländern, nur wenig realistisch.4

1.2. Ziel der Arbeit

Ausgangspunkt für die Entstehung der vorliegenden Arbeit ist die bisher weder von der Politik, noch von der Wissenschaft ausreichend beantwortete Frage, inwieweit sich eine in Folge der EU-Osterweiterung verändernde Europäische Regionalpolitik auf die neuen Bundesländer auswirken wird.5

Der Autor verfolgt somit das Ziel, einen Beitrag zu leisten, in der Diskussion um die Konsequenzen der kommenden Erweiterungsrunde für die neuen Bundesländer. Im Ergebnis soll die hier aufgeworfene Fragestellung in komplexer und umfassender Weise beantwortet werden.

1.3. Vorgehensweise

Zunächst werden im Teil 2 die definitorischen und ökonomischen Grundlagen der Arbeit geschaffen und eine Abgrenzung des Themas vorgenommen.

Anschließend wird in einem dritten Teil die allgemeine Konzeption der Europäischen Regionalpolitik beschrieben. Dabei werden nach einem Abriss der historischen Entwicklung, die Förderziele und Institutionen der aktuellen Europäischen Regionalpolitik vorgestellt und charakterisiert. Dies beinhaltet auch eine Beschreibung des Finanzmitteleinsatzes und die Erläuterung der verschiedenen Interventionsformen, denen die Verteilung der Finanzmittel zugrunde liegt.

Danach folgt im Teil 4 der Arbeit die Betrachtung des Einsatzes der Europäischen Re-gionalpolitik in den neuen Bundesländern. Zuerst erfolgt eine Beschreibung der wirt-schaftlichen Lage der neuen Länder innerhalb Europas. Danach werden die Schwer-punktaufgaben der regionalpolitischen Instrumente in den neuen Ländern skizziert. Am Ende dieses Abschnittes wird der Einsatz der EU-Regionalpolitik einer kritischen Be-wertung unterzogen.

Im nächsten Teil steht die EU-Osterweiterung als Ausgangspunkt für eine veränderte EU-Regionalpolitik zur Diskussion. Beginnend mit einer einführenden Darstellung der wesentlichen Gesichtspunkte der bevorstehenden Erweiterung, folgt im Anschluss ein Abschnitt zum aktuellen Stand der Beitrittsverhandlungen. Danach werden die Beitrittsländern hinsichtlich ihrer gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation analysiert, um dann der Frage nachzugehen, wie sich die Europäische Regionalpolitik in Folge der Osterweiterung verändern wird. Dieser Teil der Arbeit hat die zentrale Aufgabe, die EUOsterweiterung aus regionalpolitischer Perspektive zu beurteilen.

Der folgende sechste Teil beschäftigt sich mit den zu erwartenden regionalpolitischen Konsequenzen der EU-Osterweiterung für die neuen Bundesländer. Anhand verschie-dener Annahmen und Kriterien werden wahrscheinliche Zukunftsszenarien einer ver-änderten EU-Regionalpolitik entwickelt und in ihrer ökonomischen Auswirkung auf die neuen Länder detailliert untersucht. Alle absehbaren Konsequenzen der Erweiterung werden anschließend in einen allgemeinen Gesamtkontext gestellt und diskutiert.

Eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse erfolgt in Form eines abschließenden Resümees. Dabei werden dem Leser die grundlegenden Zusammenhänge dieser Arbeit noch einmal verdeutlicht.

2. Ökonomische Grundlagen und Abgrenzung des Themas

2.1. Regionale Disparitäten als Grund für regionalpolitisches Handeln

Unter regionalen Disparitäten kann zunächst ganz allgemein das Vorhandensein von Unterschieden im Stand der wirtschaftlichen Entwicklung verschiedener Teilräume (Regionen) einer Volkswirtschaft verstanden werden. Dabei lassen sich diese Unter-schiede nicht nur auf einen einzigen Indikator zurückführen, wie z.B. das Einkom-mensniveau oder die Einkommensentwicklung, sondern sie sind vielmehr häufig die Folge verschiedener ökonomischer Indikatoren in ihrer Gesamtwirkung6. Dennoch er-folgt die Messung der Disparitäten aus praktischen Gründen meist nur mittels monetä-rer Größen wie BIP oder Pro-Kopf-Konsum der Bevölkerung. Mit dieser monetären Messung ist es jedoch nicht möglich, die Vielschichtigkeit und Komplexität der Ursa-chen von regionalen Disparitäten in vollem Umfang darzustellen.7

Regionalpoltisches Handeln hat als Ziel den Abbau regionaler Disparitäten, d.h. eine Annäherung der Entwicklungsniveaus unterschiedlicher Regionen. Dieser Prozess der Annäherung der Disparitäten wird als Konvergenz bezeichnet, im spezifischen Fall der Angleichung der Lebensverhältnisse in den Regionen der EU als reale Konvergenz.8 Die Regionalpolitik erhält somit durch das Anliegen, regionale Entwicklungsunterschiede abzubauen, eine erste normative Begründung.

2.2. Regionalpolitik - Definition und sachliche Abgrenzung

Der Begriff „Regionalpolitik“ wird in der Literatur zum Teil sehr unterschiedlich definiert und oft synonym mit „regionaler Wirtschaftspolitik“ oder „regionaler Strukturpolitik“ ver-wendet9. Im Rahmen dieser Arbeit wird folgender Begriffsinhalt der Regionalpolitik zugrunde gelegt:

„Die Regionalpolitik ist ein Teil der Wirtschaftspolitik, der die räumliche Dimension der Volkswirtschaft in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt. Vor dem Hintergrund bestimmter Zielvorstellungen werden regionalpolitische Instrumente eingesetzt, um die wirtschaftliche Entwicklung von Regionen bewusst zu beeinflussen.“10

Auf die europäische Ebene kann diese begriffliche Festlegung durchaus übertragen werden, auch wenn festzuhalten ist, dass die EU-Regionalpolitik ein noch sehr dynamisches Politikfeld ist und aus diesem Grund nur schwer konkret und eindeutig definierbar11. An dieser Stelle soll deshalb auf eine weitere Definition verzichtet werden und stattdessen eine systematische Einordnung der Europäischen Regionalpolitik in die Wirtschaftspolitik vorgenommen werden.

Innerhalb der Wirtschaftspolitik werden u. a. die Ordnungs-, die Prozess- und die Strukturpolitik voneinander unterschieden. Dabei wird unter Strukturpolitik die Gesamtheit aller Maßnahmen verstanden, mit denen die Struktur einer Volkswirtschaft so verändert werden soll, dass sie dem Wettbewerb standhalten und die wirtschaftlichen und technologischen Herausforderungen bewältigen kann. Es lassen sich die sektorale, die regionale und die horizontale Strukturpolitik differenzieren. Die Regionalpolitik ist nach dieser Klassifizierung mit der regionalen Strukturpolitik gleichzusetzen. In der Realität ist diese Unterscheidung aber nicht aufrechtzuerhalten, Mischformen sind üblich, und eine klare Differenzierung somit nicht möglich.12

Anhand einer Darstellung der Grundstruktur der EU-Regionalpolitik soll im Folgenden eine sachliche Abgrenzung der Arbeit vorgenommen werden.

Bei dem regionalpolitischen Handeln der EU können zwei grundlegende Formen unter-schieden werden, das „indirekte“ und das „direkte“ Tätigwerden. Innerhalb der indirek-ten Regionalpolitik sind vor allem die Sektoralpolitiken, wie die Agrarpolitik, sowie die Beihilfenkontrolle von großer Bedeutung. Die regionalpolitischen Effekte sind hier die Folge einer in erster Linie auf andere Ziele ausgerichteten Politik. In dieser Arbeit wird aber der Blickwinkel auf die Betrachtung der direkten Regionalpolitik begrenzt bleiben. Diese Form der Regionalpolitik erfolgt durch den aktiven, bewusst intervenierenden Einsatz verschiedener Finanzierungsinstrumente. Begründet werden kann dies durch einen Verweis auf das Thema dieser Arbeit. Zentraler Untersuchungsgegenstand sind explizit die bisherigen Fördergebiete der EU-Regionalpolitik. Nur die direkte Regional-politik verfolgt den Ansatz einer gezielten Beeinflussung zuvor definierter Fördergebie-te (Regionen) nach einem bestimmten politisch vorgegebenen Leitbild. Daraus ergibt sich, dass auf eine Berücksichtigung der indirekten Regionalpolitik bei der Arbeit an diesem Thema verzichtet werden kann.13

2.3. Zur Legitimation von Regionalpolitik in einem marktwirtschaftlich geordneten System

Fragt man nach der Begründung für regionale Strukturpolitik in einem marktwirtschaft-lich geordneten System, so ist festzustellen, dass es hierfür keine einheitlichen und klaren Antworten gibt. Inwieweit Regionalpolitik erforderlich und ordnungspolitisch ak-zeptabel ist, darüber wird in der Wissenschaft heftig gestritten. In Abhängigkeit von der ökonomischen Grundausrichtung kommt es bei dieser Problematik zu völlig konträren Antworten und Erklärungen. Die zwei bekanntesten Modelle in Bezug auf Regional-probleme sind zum einen die neoklassische Wachstums- und Außenhandelstheorie und zum anderen die Polarisationstheorie. Die Neoklassik kann als Konvergenztheorie bezeichnet werden. Sie geht davon aus, dass sich regionale Disparitäten ohne ord-nungspolitische Eingriffe des Staates allein über Preis- und Kostendifferenziale aus-gleichen. Voraussetzung ist die Freizügigkeit der Potentialfaktoren. Die Angleichung der Einkommensunterschiede erfolgt nach diesem Verständnis allein über den Frei-handel. Demgegenüber behauptet die Polarisationstheorie, dass besser entwickelte Regionen bestimmte Kostenvorteile besitzen, weshalb staatliche Interventionen zu-gunsten zurückgebliebener Regionen unverzichtbar sind. Einigkeit besteht in der Wis-senschaft nur darin, dass sich die Regionalpolitik nicht durch eine einzige, empirisch fundierte Theorie legitimieren lässt. Aus diesem Grund bewegt sich die Diskussion um die Legitimität von Regionalpolitik immer in einem wissenschaftlichen Spannungsfeld.14 Ungeachtet der Differenzen, die hinsichtlich der ökonomischen Notwendigkeit von Re-gionalpolitik bestehen, sind die regionalpolitischen Eingriffe des Staates immer von bestimmten Zielvorstellungen geleitet. Diese werden nachfolgend vorgestellt und hin-sichtlich ihrer Begründung analysiert.

In Analogie zu der klassischen Zielpyramide der allgemeinen Wirtschaftspolitik, an de-ren Spitze das Gemeinwohl steht, gefolgt von den Oberzielen Frieden, Freiheit, Ge-rechtigkeit und Sicherheit, sind es die drei Teilziele Wachstum, Verteilungsgerechtig-keit und Stabilität, an denen sich Regionalpolitik orientiert15. Die Verfolgung dieser Zie-le erfolgt durch Eingriffe des Staates in marktwirtschaftliche Prozesse. Ein solcher Ein-griff ist aber nur beim Vorliegen von natürlichen oder politischen Ausnahmebereichen zurechtfertigen. Also immer dann, wenn der Wettbewerb als Kontroll- und Steue-rungsmechanismus aus ökonomischen oder politischen Gründen versagt16.

Verschiedene normative Theorieansätze begründen staatliches Handeln ökonomisch durch das Auftreten von Marktunvollkommenheiten, dem so genannten allokativen Marktversagen, und politisch durch eine Stabilitäts- und Verteilungsargumentation.17 Im Folgenden werden das Wachstums-, das Verteilungs- und das Stabilitätsziel vor dem hier beschriebenen Hintergrund detailliert betrachtet.

2.3.1. Das Wachstumsziel

Regionalpolitik folgt dem Wachstumsziel, in dem eine möglichst effiziente Ausnutzung knapper Ressourcen und damit eine optimale räumliche Faktorallokation angestrebt werden. Damit wird das Wachstumsziel unter das Ziel einer optimalen Allokationseffi-zienz subsumiert.18

Regionalpolitischer Handlungsbedarf würde demnach immer dann entstehen, wenn die Faktorallokation zwischen den Regionen eines Wirtschaftsgebietes durch räumliches Marktversagen gestört ist. Dies kann durch externe Effekte, Wettbewerbsversagen oder Substitutionshemmnisse, d.h. einer unvollkommenen räumlichen Mobilität der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital, verursacht sein19. Die Folge wäre die Herausbildung suboptimaler räumlicher Wirtschafts- und Regionalstrukturen, also Marktunvollkommenheit. Zur Erreichung des Wachstumsziels müsste die optimale Faktorallokation durch regionalpolitische Interventionen wiederhergestellt werden.20

Ein überzeugender Nachweis dieser These konnte bisher aber nicht erbracht werden. Als Begründung für regionalpolitisches Handeln wird das „Marktversagensargument“ in der wissenschaftlichen Diskussion weitgehend abgelehnt21. Damit erfährt auch das Wachstumsziel eine deutliche Relativierung.

Die Aufgabe einer wachstumsorientierten Regionalpolitik sollte es nur sein, die Teil-räume eines Wirtschaftsraumes entsprechend ihrer spezifischen Entwicklungspotentia-le zu fördern. Der Einsatz regionalpolitischer Instrumente würde dann zieladäquat er-folgen, wenn jede Region einen ihrer Leistungsfähigkeit entsprechenden Beitrag zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum leistet. Einen solchen Prozess könnte die Regional-politik aktiv unterstützen.22

2.3.2. Das Verteilungsziel

Das Verteilungsziel23 beruht auf der politischen Überzeugung, dass der Staat für eine ausgleichende Leistungs- und Verteilungsgerechtigkeit sorgen müsse und diese allein durch eine marktliche Steuerung nicht erreicht werden kann. Um einen Ausgleich regi-onaler Entwicklungsunterschiede, speziell die Verringerung regionaler Einkommens-disparitäten zu erreichen, werden regionalpolitische Maßnahmen ergriffen. Regionalpo-litik erhält hier ihre Begründung durch das Argument, das verteilungspolitisch motivierte Eingriffe des Staates, ein möglichst homogenes Gemeinwesen mit einem ausgegliche-nen sozialen Gefüge, zum Ziel haben. Da der freie Wettbewerb dies nicht gewährleis-ten kann, bedarf es einer Umverteilung entsprechend politisch gesetzter Zielvorstellun-gen. Dabei werden wirtschaftsschwachen Regionen zusätzliche Mittel zu Verfügung gestellt, um über den Einsatz verschiedener regionalpolitischer Instrumente die unter-schiedlichen Lebensverhältnisse in den Regionen eines Wirtschaftsraumes anzuglei-chen.24

Das Verteilungsziel hat in der Praxis der EU-Regionalpolitik eine große Bedeutung und steht in einer unmittelbaren Verantwortung für die gesellschaftlichen Oberziele Sicherheit und Frieden.25

2.3.3. Das Stabilitätsziel

Das Stabilitätsziel stellt in dieser Systematik das dritte Ziel regionalpolitischer Aktivitä-ten dar. Im Rahmen der Regionalpolitik sollen im Sinne des Stabilitätsziels die Regio-nen gegen konjunkturelle und strukturelle Störungen des Wirtschaftsablaufs abgesi-chert werden. Die Notwendigkeit staatlicher Eingriffe beruht auf der Erkenntnis, dass der marktwirtschaftliche Wettbewerb durch eine hohe Dynamik gekennzeichnet ist und damit Schwankungen im Wirtschaftsablauf sowie Strukturveränderungen zu jeder Zeit stattfinden können. Regionalpolitik verfolgt durch stabilitätsfördernde Maßnahmen e-benfalls eine politisch vorgegebene Leitvorstellung, die der Wettbewerb allein nicht realisieren kann. Ziel ist die kurzfristige als auch langfristige Existenzsicherung der Bevölkerung in den Regionen, in Form von stabilen Einkommens- und Beschäftigungs-verhältnissen.26

Die hier gemachten Ausführungen bilden die theoretische Basis für den weiteren Fort-gang dieser Arbeit. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die politische Ausgestaltung der Regionalpolitik von vielen, zum Teil sehr unterschiedlichen Faktoren beeinflusst wird, die nicht immer mit der ökonomischen Sichtweise übereinstimmen. Aus diesem Grund gibt es in der Wissenschaft eine breite Kritik an der „Praxis“ der EU-Regionalpolitik. Die politische Realität steht allzu oft in einem scharfen Kontrast zu dem aus ökonomischer Sicht vertretbaren. Dieser Antagonismus wird auch bei der weiteren Auseinandersetzung mit dem Thema der Arbeit eine wichtige Rolle spielen.27

3. Die Entwicklung und Ausgestaltung der aktuellen Europäi- schen Regionalpolitik

Bevor die EU-Osterweiterung und die mit ihr einhergehenden Konsequenzen für be-stehende Fördergebiete analysiert werden können, ist es zwingend notwendig, zu-nächst die Wirkungsweise der Europäischen Regionalpolitik zu skizzieren. Dazu wird nach einem einleitenden historischen Abriss die aktuelle Konzeption der EU-Regionalpolitik beschrieben und in ihren wesentlichen Grundzügen dargestellt. Der Leser erhält somit das systematische Grundverständnis für dieses sehr komplexe Poli-tikfeld.

3.1. Historische Entwicklung und rechtliche Grundlagen der Europäi- schen Regionalpolitik

Die Herausbildung der heutigen EU-Regionalpolitik verlief keineswegs geradlinig und lässt sich darum auch in mehrere Phasen untergliedern. Bei der folgenden Beschreibung dieser Entwicklungsphasen liegt der Schwerpunkt in der genauen Betrachtung der rechtlichen Grundlagen und der durch bisherige Erweiterungen erfolgten Fortentwicklung der EU-Regionalpolitik.

3.1.1. Phase der informellen Regionalpolitik

Eine Regionalpolitik wurde bei der Gründung der28 Europäischen Gemeinschaft durch die Unterzeichnung der Römischen Verträge am 25. März 1957 vertraglich noch nicht verankert. Die Gründungsmitglieder hatten das Ziel, die Integration ihrer Länder über marktliche Prozesse durch die Schaffung eines freien EG-Wirtschaftraumes zu vollzie-hen und durch den Abbau bestehender Disparitäten mehr Wirtschaftswachstum zu realisieren. Die in der Präambel des EWG-Vertrags aufgestellte Forderung, „den Ab-stand zwischen einzelnen Gebieten und den Rückstand weniger begünstigter Gebiete zu verringern“ mit dem Ziel, die „Volkswirtschaften zu einigen und deren harmonische Entwicklung zu fördern“29, ist keine rechtliche Basis für eine gemeinschaftliche Regio-nalpolitik, da dies gem. Art. 2 EWGV (heute: Art. 2 EG) „durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes“ und nicht durch Interventionen erreicht werden sollte. Regio-nalpolitik war offiziell allein die Aufgabe der einzelnen Mitgliedsstaaten. Dennoch hatte sich bereits eine indirekte und informelle Regionalpolitik entwickelt. So gab es verschiedene Finanzierungsinstrumente, wie den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und die Europäische Investitionsbank (EIB), in denen auch sektorale regionalpolitische Zielstellungen verankert waren.30

Im Laufe der sechziger Jahre wurde das Thema Regionalpolitik immer mehr durch die Europäische Kommission (EK) besetzt. Nachdem 1967 im Zusammenhang mit der Vereinigung der EWG, EGKS und EURATOM zur EG die Generaldirektion Regionalpolitik (GD XVI) eingerichtet wurde, nahm das regionalpolitische Vorgehen der Gemeinschaft zu Beginn der siebziger Jahre immer konkretere Züge an.

3.1.2. Phase der komplementären Regionalpolitik

Offizieller Beginn einer aktiven EG-Regionalpolitik ist das Jahr 1975. Dabei kann die erste Norderweiterung der EG im Jahr 1973 um Großbritannien, Irland und Dänemark als der eigentliche Anstoß betrachtet werden. Auf Drängen Großbritanniens wurde 1975 der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)31 gebildet und ein Ministerratsbeschluss zur Koordinierung der nationalen Regionalpolitiken durch einen gesonderten europäischen Ausschuss verabschiedet32. Dies stellte zwar auch noch keine vertragliche Verankerung der Regionalpolitik dar, war aber der Anfang einer koordinierten regionalpolitischen Aktivität der EG.33

Der EFRE sollte seine Aufgabe vor allem in dem Abbau regionaler Disparitäten haben, die sich aus einer rückständigen landwirtschaftlichen oder industriellen Struktur erga-ben. Es wurde festgelegt, dass der EFRE nur ergänzend zur Regionalpolitik der Mit-gliedsstaaten wirken soll und ausschließlich bereits bestehende Förderregionen unter-stützt. Dieses Prinzip der „Komplementarität“ sollte sich zu einem Grundprinzip europä-ischer Regionalpolitik entwickelten. Die Mittel aus dem Fonds wurden über Länderquo-ten verteilt, wobei Italien mit 40% und Großbritannien mit 28% auf Grund großer regio-naler Disparitäten im landwirtschaftlichen Bereich den größten Anteil erhielten34.

Die Verteilung der EFRE Mittel hatte aber auch eine gewisse Finanzausgleichsfunkti-on, da auf diesem Wege die hohen nationalen Beitragszahlungen Großbritanniens an die EG reduziert wurden. Dies ist insoweit als kritisch zu betrachten, als heute noch Finanzausgleichsüberlegungen eine wichtige Rolle in der Europäischen Regionalpolitik spielen.35

3.1.3. Abkopplungsphase

Zu einer ersten partiellen Abkopplung der Europäischen Regionalpolitik von den natio-nalen Regionalpolitiken kam es im Jahr 1979 mit einer Veränderung der EFRE-Verordnung, die darin bestand, dass die EG auch in eigenständigen, nicht national geförderten Bereichen tätig werden durfte. Dies erfolgte durch eine Aufteilung des EF-RE in eine quotengebundene und eine quotenfreie Abteilung. Außerdem wurde die konzeptionelle Grundlage der Europäischen Regionalpolitik verstärkt, indem eine peri-odische Berichterstattung über die sozio-ökonomische Lage der Regionen eingeführt wurde. Mit dieser Entwicklung einhergehend wurde der Etat des regionalen Entwick-lungsfonds kontinuierlich ausgeweitet.36

3.1.4. Übergangsphase zur Selbstständigkeit

Für den weiteren Ausbau der Regionalpolitik sorgten insbesondere die Beitritte von Griechenland (1981) sowie Spanien und Portugal (1986). Diese Länder wiesen erhebliche Entwicklungsunterschiede auf, so dass die Zustimmung der etablierten Mitgliedstaaten zur Erweiterung der EG auch von einer Aufstockung der im EFRE zur Verfügung stehenden Fördermittel abhängig gemacht wurde.37

1985 trat eine Neufassung des Europäischen Regionalfonds in Kraft, welche die EG-Regionalpolitik in wesentlichen Punkten veränderte38. Zu den wichtigsten Änderungen gehörte die Umstellung der Länderquoten auf ein System von festen Ober- und Unter-grenzen bei der Aufteilung der Fondsmittel. Jedes Land erhielt über die untere Grenze eine garantierte Mindestquote, die bis zu einer Maximalquote, der oberen Grenze, fle-xibel ausgeweitet werden konnte. Die EK konnte im Rahmen dieser Spanne eigen-ständig über die Höhe der Quote entscheiden und hatte so ihren regionalpolitischen Gestaltungsspielraum erheblich erweitert. Weiterhin wurden die einzelnen Fondsmaß-nahmen immer mehr auf eine Programmfinanzierung umgestellt und weniger an be-grenzte Einzelprojekte gebunden. Die EK erhielt somit die Möglichkeit einer umfassen-deren inhaltlichen Mitwirkung bei der Programmplanung- und Gestaltung.39

3.1.5. Verselbstständigungsphase

Die Phase von 1987 bis 1994 kann als die historisch Bedeutendste bezeichnet werden. Dies lässt sich damit begründen, dass mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) erstmals eine eigenständige Europäische Regionalpolitik rechtlich fixiert wurde und die Organisation der Regionalpolitik selbst tief greifend reformiert wurde. Zunächst ist an dieser Stelle der Frage nachzugehen, wieso auch ohne eine explizite Ermächtigung durch den EWG-Vertrag schon so lange vorher eine Europäische Regi-onalpolitik betrieben wurde. Die Begründung dafür, dass hier nicht in einem rechts-oder vertragsfreien Raum gehandelt wurde, lieferte Art. 235 EWGV (heute: Art. 308 EG)40. Darin ist vorgesehen, dass die Gemeinschaft in bestimmten Fällen ihre Politiken erweitern darf, wenn dies für den Bestand der EG und des Gemeinsamen Marktes er-forderlich und geeignet ist41. Dieser auch als „Generalermächtigungsklausel“ oder „Kompetenz-Kompetenz“ bezeichnete Artikel hebt das in der EG grundsätzlich vorherr-schende Prinzip der „enumerativen Einzelermächtigung“ auf, welches gem. Art. 5 EG besagt, dass die Gemeinschaft nur innerhalb der ihr im EG-Vertrag zugewiesenen Grenzen tätig werden darf. Bis zu den Beschlüssen der EEA wurde von dieser gesetz-lichen Auffangermächtigungsgrundlage gebrauch gemacht, um das regionalpolitische Handeln zu legitimieren.42

Mit der EEA wurde in den EG-Vertrag ein neuer Abschnitt zum „wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt“, in Form des Art. 130a-e EWGV (heute: Artt. 158-162 EG), eingefügt. Art. 130a EWGV verpflichtet, dass die Gemeinschaft eine Politik „zur Stär-kung ihres wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts“ verfolgt, „um eine harmoni-sche Entwicklung der Gemeinschaft als ganzes zu fördern“, in dem „die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und [...] der am stärksten benach-teiligten Gebiete“ verringert werden43. In Art. 130b EWGV wurde festgeschrieben, dass die Mitgliedsstaaten ihre Wirtschaftspolitik in einer Weise koordinieren, die dem Ziel des Zusammenhalts dienlich ist. Die EG wirkt nur unterstützend durch den Einsatz der bestehenden Strukturfonds, den Mitteln der EIB und sonstiger Finanzierungsinstrumen-te. Mit Art. 130c EWGV wurde auch der EFRE fest in das Vertragswerk der EG veran-kert.44

Eine entscheidende Voraussetzung für das Gelingen der Reform war die Einigung des Europäischen Rates auf eine reale Verdopplung der Mittel der Strukturfonds bis 1992. Vor allem die strukturschwachen Mitgliedsländer konnten sich mit ihrer Forderung nach mehr finanziellen Mitteln durchsetzen. Die Reform der Europäischen Regionalpolitik sollte neben der Aufstockung der Mittel auch die folgenden fünf inhaltlichen Grundsät-ze als Ergebnis haben. Diese sind, erstens, der Grundsatz der „Konzentration“ der Förderung entsprechend fest definierter Ziele, zweitens, der Grundsatz der „Partner-schaft“ zwischen europäischer, nationaler und regionaler Ebene, drittens, der Grund-satz der „Additionalität“, wonach Europa nur dort unterstützt, wo auch national geför-dert wird, viertens, der Grundsatz einer „effizienten Verwaltung“ der einzelnen Fonds sowie fünftens, die „Vereinfachung der Verfahren“.45

Den Abschluss der Verselbstständigungsphase bilden die Ergebnisse des Vertrages von Maastricht im Jahr 1992. Aus regionalpolitischer Sicht war es nicht so sehr die Gründung der Europäischen Union (EU), sondern die Einrichtung eines Kohäsions-fonds, welche von großer Bedeutung war. Wiederum waren es die strukturschwachen Länder, die diesen neuen Fonds durchsetzten. Dessen Aufgabe sollte darin bestehen, die Aufholbemühungen dieser Länder, vor allem in den Bereichen Umweltschutz und Verkehrsinfrastruktur, zu unterstützen. Auch wenn die Fördergebiete dieses Fonds die einzelnen Staaten sind, hat er dennoch eine große regionalpolitische Wirkung.46

Darüber hinaus wurde mit dem Ausschuss der Regionen eine neue Institution mit regionalpolitischen Kompetenzen gegründet. Die einzelnen Regionen erhielten damit eine direkte Mitwirkungsmöglichkeit auf EU-Ebene und verfügten von nun an über ein eingeschränktes Initiativrecht.47

In die Phase der Verselbstständigung der Europäischen Regionalpolitik fiel auch die Herstellung der deutschen Einheit im Jahr 1990. Durch die Vereinigung wurden die Gebiete der ehemaligen DDR ein Teil der Bundesrepublik Deutschland und damit auch vollständiges Mitglied der EG. Durch den Erlass verschiedener Ausnahme- und Übergangsbestimmungen erhielten die neuen Bundesländer sofort eine Förderung durch die europäischen Strukturfonds. Die EG stellte für die bereits laufende Förderperiode zusätzliche Mittel zur Verfügung, so dass die neuen Bundesländer sofort in das regionalpolitische Förderprogramm der EG integriert waren.48

3.1.6. Phase der Fortschreibung und Neuordnung der Europäischen Regional- politik durch die „Agenda 2000“

In der Zeit von 1994 bis 1999 wurden insgesamt sechs neue Verordnungen umgesetzt, die der Ministerrat im Vorfeld dieses Zeitraumes verabschiedet hatte49. Sie beinhalteten im Wesentlichen eine Neudefinition der Förderziele, eine Anpassung der strukturpolitischen Prinzipien und eine weitere Erhöhung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel. Erwähnt werden sollte weiterhin die Festlegung von Leitlinien für europäische Gemeinschaftsinitiativen (GI). Dies sind Sonderprogramme mit thematischen Schwerpunkten, die eingesetzt werden, um auf aktuelle Problemstellungen mit regionalem Bezug kurzzeitig reagieren zu können50.

Durch die Erweiterung der EU um die Länder Finnland, Schweden und Österreich er-gaben sich für die Regionalpolitik sehr positive Effekte, da alle drei Länder Nettozah-ler51 waren und keine oder nur sehr wenig regionale Fördergebiete besaßen. Als au-ßerordentlich bedenklich kann die Schaffung eines neuen Förderzieles in diesem Zu-sammenhang bezeichnet werden, welches die „Förderung der Entwicklung und struktu-rellen Anpassung von Gebieten mit einer extrem niedrigen Bevölkerungsdichte“ zur Aufgabe hatte. Begünstigte dieses Zieles waren in erster Linie Regionen in Finnland und Schweden. Hier liegt die Vermutung nahe, dass wiederum politisch motivierte Fi-nanzausgleichsüberlegungen wesentlich zur Etablierung dieses Ziels beigetragen ha-ben, um so finanzielle Rückflüsse für diese Länder aus dem EU-Haushalt zu gewähr-leisten.52

Im Jahr 1999 wurde die Europäische Regionalpolitik einer erneuten Neuordnung unter-zogen. Gründe dafür waren der Beginn einer neuen Programmplanungsperiode, die bevorstehende Osterweiterung und die zunehmende Kritik, derer sich die EU-Regionalpolitik ausgesetzt sah. Schon im Juli 1997 präsentierte die EK in der „Agenda 2000“ u. a. ihre Vorstellungen zur Reform der Regionalpolitik sowie zur Vorbereitung der Union auf die Osterweiterung. Eine Vorausschau über die neue finanzielle Ausstat-tung der Förderinstrumente für den Zeitraum 2000-2006 wurde ebenfalls vorgelegt.53

Hauptziel der „Agenda 2000“ war die Konzentration, Vereinfachung und bessere Auf-teilung der Zuständigkeiten. Inwieweit dies gelungen ist, wird in der wissenschaftlichen Diskussion sehr unterschiedlich bewertet54. Die im Bezug auf die EU-Regionalpolitik wichtigsten Ergebnisse des Europäischen Rates in Berlin, der im März 1999 über die Vorschläge der „Agenda 2000“ entscheiden musste, werden im Folgenden zusam-mengefasst dargestellt55.

Als erstes wichtiges Ergebnis ist die Einigung auf eine Begrenzung des Finanzrahmens für Ausgaben im Rahmen der Regionalpolitik auf 0,46% des EU-BSP zu nennen. Zu-sätzlich wurde eine Reservierung der verfügbaren Strukturfondsmittel in Höhe von 4% festgelegt. Diese Mittel sollen nach einer Halbzeitbewertung der Förderprogramme leistungsgebunden verteilt werden. Die Staats- und Regierungschefs in Berlin verein-barten weiterhin eine Reduzierung der Förderziele und Gemeinschaftsinitiativen sowie eine garantierte Übergangsfinanzierung innerhalb einer so genannten „phasing out“ Phase56, für alle Gebiete, die zukünftig nicht mehr den Förderkriterien entsprechen.57 Auch die EU-Osterweiterung fand in mehreren Entscheidungen eine Berücksichtigung. Zum einen wurden die Mittel zur Vorbeitrittsunterstützung der Bewerberländer mehr als verdoppelt und zum anderen wurde ein zusätzliches strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt, kurz ISPA, geschaffen, welches in der Vorbeitrittsphase spezielle Fördermittel für die Beitrittsländer bereithält58. Darüber hinaus vereinbarte man eine Ansparung von Finanzmitteln für die neuen Mitgliedsländer, die dann nach einem erfolgten Beitritt zur Verfügung stehen sollen.

Die Darstellung der historischen Entwicklung der Europäischen Regionalpolitik hat gezeigt, welche Einflussfaktoren maßgeblich an deren Gestaltung und Aufbau beteiligt waren. Nicht zuletzt waren es immer wieder die Erweiterungen der EU, die zu einer Neuordnung und Umstrukturierung geführt haben. Daraus ist zu schließen, dass auch die bevorstehende Erweiterung eine weitere Reform der Regionalpolitik zur Folge haben wird, nach Meinung vieler Autoren sogar haben muss.59

3.2. Die Konzeption der aktuellen Europäischen Regionalpolitik

3.2.1. Förderziele der Europäischen Regionalpolitik

Die Verteilung der für regionalpolitische Interventionen zur Verfügung stehenden Finanzmittel erfolgt anhand zuvor festgelegter Förderziele60. Diese Förderziele sollen die Basis für eine zielgerichtete Koordinierung der einzelnen Strukturfonds und damit für die Konzentration der eingesetzten Mittel darstellen. Sie sollen auch eine objektive und transparente Verteilung gewährleisten.61

Seit der Reform der EU-Regionalpolitik durch die „Agenda 2000“ werden drei Förderziele voneinander unterschieden, die in der folgenden Tabelle im Überblick dargestellt sind und anschließend erläutert werden:62

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3.2.1.-1: Die strukturpolitischen Ziele der EU63

Mit dem Ziel 1 fördert die EU alle Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP von weniger als 75% des EU-Durchschnitts, außerdem Gebiete mit extremer Randlage, als auch schwedische und finnische Regionen mit einer extrem niedrigen Bevölkerungsdichte (8 Einwohner/km2 oder weniger). In Deutschland fallen unter das Ziel-1-Gebiet alle neuen Bundesländer, also Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachen, Sachsen-Anhalt und Thüringen64. Auf den Ziel-1-Gebieten liegt auch der Schwerpunkt der EU-Regionalpolitik, denn die EU kann sich über den EFRE mit bis zu 75% an der Gesamt förderung in diesen Regionen beteiligen. Insgesamt leben zurzeit ca. 22% der Gemeinschaftsbevölkerung in Ziel-1-Gebieten. Für alle Regionen, die von 1994-1999 förderfähig waren, jetzt aber nicht mehr den Förderkriterien entsprechen, ist eine bis zum Jahr 2006 auslaufende Übergangsunterstützung vorgesehen. In Deutschland fällt unter diese Regelung nur das Gebiet Ostberlin.

Das Ziel 2 dient der Förderung von Gebieten mit strukturellen Schwierigkeiten. Förder-fähig sind Industriegebiete, ländliche Gebiete, städtische Gebiete und Fischereigebiete, die bestimmte Strukturkriterien erfüllen. Die Förderung muss dabei auf 18% der EU-Bevölkerung begrenzt bleiben. Dazu legt die EK für jeden Mitgliedsstaat eine Bevölke-runghöchstgrenze fest und die Mitgliedsstaaten können ihrerseits Gebiete, die den Kriterien für eine Förderfähigkeit entsprechen, für die Ziel-2-Förderung vorschlagen. Am Ende stimmt die EK die endgültigen Fördergebiete mit den einzelnen Mitglieds-staaten ab. Die EU beteiligt sich mit höchstens 50% an den bei der Ziel-2-Förderung anfallenden Kosten. Eine Region kann entweder nur durch Ziel 1 oder nur durch Ziel 2 gefördert werden.

Ziel 3 unterstützt die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, die Förderung der Beschäfti-gungsfähigkeit in Form von Aus- und Weiterbildungen und andere arbeitsmarktpolti-sche Zielstellungen. Dieses neue Ziel zeigt die vermehrte Anstrengung der Gemein-schaft um eine europäische Beschäftigungsstrategie. Die EU beteiligt sich in einer Hö-he von mindestens 25% bis maximal 50% an der Gesamtförderung einer entsprechen-den nationalen Maßnahme.65

Neben der Förderung in den hier dargestellten Zielgebieten haben auch die Gemein-schaftsinitiativen eine regionalpolitische Wirkung. Zu ihnen gehören die Initiativen INTERREG für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, EQUAL für die Bekämp-fung von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, LEADER+ für die Entwicklung des ländlichen Raumes und URBAN als Programm für benachteiligte Städte und Stadtvier-tel.66

Darüber hinaus gibt es noch eine ganze Reihe anderer Förderungen, so z.B. für inno-vative Maßnahmen67, „besondere Situationen“68, und die speziellen Kohäsionsländer Portugal, Spanien, Griechenland und Irland. Das sind die Länder, die in ihrer nationa-len wirtschaftlichen Entwicklung besonders weit zurückliegen und ein Pro-Kopf-BIP von weniger als 90% des EU-Durchschnitts haben. Eine nähere Erläuterung dieser hier genannten Förderungsvarianten kann und soll an dieser Stelle nicht erfolgen. Die gro-ße Anzahl an Sonderbestimmungen und Zusatzförderungen ist in jedem Fall nur schwer mit dem Ziel der Konzentration und transparenten Verteilung der Finanzmittel zu vereinbaren.69

3.2.2. Die regionalpolitischen Institutionen der EU

Die Finanzierung der EU-Regionalpolitik erfolgt70 nicht in einem einheitlichen Fonds, sondern durch das Zusammenwirken mehrerer Institutionen. Die untere Abbildung zeigt, welche Institutionen die regionalpolitischen Aktivitäten der EU finanzieren und gestalten. Sie werden hier überblicksartig dargestellt und in ihrer Funktionsweise cha-rakterisiert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3.2.2.-1: Die regionalpolitischen Institutionen der EU71

[...]


1 Die Verwendung des Begriffes „Europäische Union“ im Zusammenhang mit der Europäischen Regional- politik ist insoweit falsch, da die Regionalpolitik ein Politikfeld der „Europäischen Gemeinschaft“ ist. Dennoch wird in dieser Arbeit in Anlehnung an die mittlerweile üblichen Begriffe allgemein von der EU gesprochen, lediglich im historischen Kontext von der EG und von der EWG.

2 Vgl. EUROPÄISCHE KOMMISSION (2002a), S. 4.

3 Vgl. EUROPÄISCHE KOMMISSION (2001a), S. 9.

4 Vgl. Weinmann (1999), S. 8.

5 Die Arbeit konzentriert sich auf die neuen Bundesländer als Ganzes; spezifische Probleme der Grenzre- gionen blieben hier unberücksichtigt.

6 Vgl. Franke (1989), S. 12.

7 Vgl. Krätzschmar (1995), S. 11.

8 Vgl. Toepel (1997), S. 12f.

9 Dies soll auch in der vorliegenden Arbeit geschehen.

10 Krätzschmar (1995), S. 12.

11 Vgl. Axt (2000b), S. 17ff.

12 Vgl. Schiller (1965), S. 210ff.

13 Vgl. Klemmer (1998), S. 463f., S. 492ff.

14 Vgl. Axt (2000b), S. 151ff., Axt (2000a), S. 39.

15 Vgl. Krätzschmar (1995), S. 53.

16 Vgl. Schmidt (1999), S. 35ff.

17 Vgl. Fritsch/Wein/Ewers (1993), S. 285, Molitor (2001), S. 7, Woll (1992), S. 51ff.

18 Vgl. Holtzmann (1996), S. 42, Streit (1983), S. 23, Fürst/Klemmer/Zimmermann (1976), S. 8.

19 Vgl. Streit (1983), S. 66ff.

20 Vgl. EUROPÄISCHE KOMMISSION (2001a), S. 117, Südekum (2002), S. 22.

21 Vgl. Klemmer (1998), S. 476f., Krätzschmar (1995), S. 48f., Holtzmann (1996), S. 45, Südekum (2002), S. 123 und 132.

22 Vgl. Krätzschmar (1995), S. 53ff.

23 Gleichbedeutend können die Begriffe Integrations- oder Ausgleichsziel verwendet werden.

24 Vgl. Krätzschmar (1995), S. 45, S. 55ff., Molitor (1974), S. 171ff.

25 Vgl. Krätzschmar (1995), S. 56f.

26 Vgl. Storbeck/Lücke (1975) S. 35ff., Fürst/Klemmer/Zimmermann (1976), S. 102ff.

27 Vgl. Axt (2000b), S. 160f., Weimann (2000), S. 10f.

28 Zu dieser Einteilung vgl. Klemmer (1998), S. 466ff.

29 EWG-Vertrag (1957), Präambel.

30 Vgl. Krätzschmar (1995), S. 80f, Holtzmann (1996), S. 80, Klemmer (1998), S. 466.

31 Auch Europäischer Regionalfonds genannt.

32 Vgl. Verordnung (EWG) Nr. 724/75 des Rates vom 18.03.1975, Art. 1.

33 Vgl. Axt (2000b), S. 57.

34 Vgl. Verordnung (EWG) Nr. 724/75 des Rates vom 18.03.1975, Art. 2.

35 Vgl. Axt (2000b), S. 57f., Klemmer (1998), S. 467f.

36 Vgl. Waniek (1992), S. 48ff.

37 Vgl. Krätzschmar (1995), S. 87.

38 Vgl. Verordnung (EWG) Nr. 1787/84 des Rates vom 19.06.1984.

39 Vgl. Klemmer (1998), S. 469f.

40 In der Verordnung (EWG) Nr. 724/75 des Rates vom 18.03.1975 zur Gründung des EFRE wird explizit auf Art. 235 EWGV verwiesen.

41 Eigene Interpretation des Wortlautes von Art. 308 EG.

42 Vgl. Axt (2000b), S. 63.

43 Art. 158 EG.

44 Vgl. Holtzmann (1997), S. 90ff., Klemmer (1998), S. 470.

45 Vgl. Axt (2000b), S. 65.

46 Vgl. Krätzschmar (1995), S. 93.

47 Ebenda, S. 94.

48 Vgl. Axt (2000b), S. 69.

49 Vgl. zu den Inhalten der Verordnungen: EUROPÄISCHE KOMMISSION (1996).

50 Vgl. Klemmer (1998), S. 501.

51 Als Nettozahler bezeichnet man im Zusammenhang mit der EU jene Staaten, die mehr zur Finanzierung des Haushaltes der EU beitragen, als sie an Mitteln aus diesem Haushalt erhalten. In Gegensatz dazu stehen die Nettoempfänger.

52 Vgl. Axt (2000b), S. 70ff.

53 Vgl. EUROPÄISCHE KOMMISSION (1997), S. 21ff.

54 Vgl. Axt (1999), S. 94ff.

55 Vgl. dazu auch Klaphake (2000), S. 269ff.

56 In der deutschen Übersetzung: Auslaufphase.

57 Vgl. Axt (2000b), S. 80f.

58 Vgl. EUROPÄISCHE KOMMISSION (2002), S. 15.

59 Vgl. u.a. Schrumpf (2001), S. 41, Axt (2002), S. 51, Gabrisch/Ragnitz (2001), S. 143.

60 Es handelt sich streng genommen um offiziell als Ziele bezeichnete Verwendungszwecke der Struktur- fondsmittel, die in einer instrumentellen Beziehung zu den in 2.3. genannten Zielen stehen.

61 Vgl. Krätzschmar (1995), S. 102.

62 Vgl. zu den einzelnen Zielen: EUROPÄISCHE KOMMISSION (2000a), S. 9ff.

63 Quelle: EUROPÄISCHE KOMMISSION (2000a), S. 9.

64 Siehe dazu auch im Anhang die Abbildung A-1.

65 Vgl. EUROPÄISCHE KOMMISSION (2000a), S. 11ff., Axt (2000b), S. 89ff.

66 Vgl. EUROPÄISCHE KOMMISSION (2000a), S. 17.

67 Diese werden auf Initiative der EK zur Finanzierung von Studien, Pilotprojekten und Erfahrungsaus- tausch durchgeführt.

68 Die „besonderen Situationen“ stellen politische Kompromisse im Bezug auf die Strukturfondshilfen dar.

69 Vgl. ausführlicher Axt (2000a), S. 178ff.

70 Sie werden im Verlauf der Arbeit auch als Instrumente der EU-Regionalpolitik bezeichnet.

71 Quelle: In Anlehnung an Krätzschmar (1995), S. 98.

Ende der Leseprobe aus 93 Seiten

Details

Titel
Die EU-Osterweiterung - Konsequenzen für die bisherigen Fördergebiete der europäischen Regionalpolitik am Beispiel der neuen Bundesländer
Hochschule
Technische Universität Ilmenau  (Volkswirtschaftslehre)
Note
2,1
Autor
Jahr
2002
Seiten
93
Katalognummer
V9745
ISBN (eBook)
9783638163644
Dateigröße
856 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
EU-Osterweiterung, Europäische Regionalpolitik, Neue Bundesländer, EU-Regionalpolitik, Europa
Arbeit zitieren
Ron Geyer (Autor:in), 2002, Die EU-Osterweiterung - Konsequenzen für die bisherigen Fördergebiete der europäischen Regionalpolitik am Beispiel der neuen Bundesländer, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9745

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